Bonus-Malus-System Berufsunfallversicherung
|
|
- Heini Brahms
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bonus-Malus-System Berufsunfallversicherung
2 Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System für die Berufsunfallversicherung (BMS 03) legt die Prämienhöhe von mittleren Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe, bei denen das BMS 03 zur Anwendung kommt, erhalten ein Grund lagenblatt. Grunddaten und Aufwand Basis des BMS 03 ist der finanzielle Aufwand für die Versicherungsleistungen der letzten sechs Unfalljahre. In diesem Aufwand enthalten sind die bis Ende 2013 angefallenen Kosten der Unfalljahre sowie die in Zukunft noch zu erwartenden Kosten (= Rückstellungen) für die Unfälle aus diesen Jahren. In der Statistik nach Unfalljahr werden die Kosten der Unfälle dem Jahr des Unfalldatums zugeordnet. Die später nach dem Unfalljahr anfallenden Kosten werden jährlich auf das Unfalljahr addiert. Am Ende eines Jahres werden für jedes Unfalljahr die zukünftig zu erwartenden Kosten als Rückstellungen geschätzt. Beispiel für das Unfalljahr 2010: Aufwand Ende 2013 = angefallene Kosten der Unfälle aus 2010 bis Ende Rückstellungen Ende 2013 (nach 2013 an fallende Kosten der Unfälle aus 2010) Pro Unfall werden maximal Franken für Heilkosten + Taggeld sowie Franken für Rentenkapital berücksichtigt. Berechnung der Rückstellungen Heilkosten und Taggeld: in Franken pro Fall und Unfalljahr, abhängig von verursachten Kosten Rentenkapital: für vermutete Renten in % der limitierten Schätzung kollektive Rückstellungen in % der Prämien pro Unfalljahr, unabhängig von den Fällen des Betriebs Ermittlung des Bonus-Malus Bei der Berechnung des Bonus respektive Malus wird der Risikosatz des Betriebs für Heilkosten + Taggeld einerseits und Rentenkapital andererseits mit den entsprechenden Werten der Branche verglichen. Aus der Differenz resultieren der Bonus respektive der Malus, die vom Basisbedarfssatz subtrahiert oder eben addiert werden. Das Ergebnis ist der Bedarfssatz des Betriebs. Prämiensatz 2015 Nettoprämiensatz im Jahre 2015 ist der dem Bedarfssatz des Betriebs am nächstlie gende Netto prämiensatz im BUV-Prämientarif. Anwendung des Modells Das BMS 03 wird angewendet ab einer Basis - prämie von Franken für sechs Jahre. Berechnungsbeispiel mit den Werten aus dem nachfolgenden Grundlagenblatt BUV: Basisprämie = Lohnsumme ( ) x Basissatz 2015 = x 0, =
3 Grundlagenblatt BUV Beispiel 1. Grunddaten Unfalljahr Lohnsumme Nettoprämie Anzahl Fälle Angefallene Kosten (LS) in 1000 Total festgesetzte vermutete Heilkosten Taggeld Rentenkapital CHF Renten Renten Basisprämie BMS = (LS ) x (Basissatz 2015) = BMS-relevanter Aufwand Unfalljahr Heilkosten +Taggeld Rentenkapital Total Angefallene Kosten Rückstellungen für vermutete Renten Kollektive Rückstellungen Aufwand abzüglich: Berufskrankheiten Regressfälle, Umbuchungen Aufwand über der Limite pro Fall * BMS-relevanter Aufwand * Limite pro Fall: Bonus-Malus-Berechnung Basisbedarfssatz 2015, unter Berücksichtigung allfälliger besonderer Betriebsverhältnisse 0,9910 % 3.2 Risikosatz Branche 0,8200 % Auswirkung BMS BMS Risikosatz Kredibilität** Betrieb Details: Branche 3.3 Heilkosten+Taggeld (0,3141 % 0,4234 %) x 0,858 x (0,9910 : 0,8200) 0,1133 % 3.4 Rentenkapital (0,1135 % 0,1828 %) x 0,231 x (0,9910 : 0,8200) 0,0193 % 3.5 Bedarfssatz Betrieb mit BMS 0,8584 % ** abhängig von der Basisprämie 4. Prämiensatz BUV gültig Klasse Stufe Nettoprämiensatz Bruttoprämiensatz Zuschläge*** (mit Zuschlägen) 4.1 Basissatz Branche bis ,9910% ab ,9910 % 4.2 Prämiensatz Betrieb bis X**** 079 0,8990 % 1,1327 % 26,00 % ab X**** 078 0,8560 % 1,0786 % 26,00 % *** Zuschläge in % der Nettoprämien für Verwaltung (12,5), Prävention (6,5) und Teuerungszulagen auf UVG-Renten (7,0) **** fiktive Klasse
4 Erläuterung zum Grundlagenblatt 1. Grunddaten Aufgrund bis Datum Lohnsumme, Nettoprämie der Lohndeklaration und Prämienrechnung Anzahl Fälle Total der Anerkennung Anzahl festgesetzte Renten der Festsetzung Anzahl vermutete Renten der Schätzung der Invalidität Angefallene Kosten der Auszahlung BMS-relevanter Aufwand Im BMS-relevanten Aufwand ist derjenige von Berufskrankheiten, Regressfällen und der über der Limite liegende Betrag der schweren Fälle nicht enthalten. Limite pro Fall Für Heilkosten + Taggeld werden pro Fall höchstens Franken angerechnet. Für das Rentenkapital werden pro Fall höchstens Franken angerechnet. 3. Bonus-Malus-Berechnung 3.1 Basisbedarfssatz 2015 Finanziert den Aufwand der Branche für das Unfalljahr 2015 und die Amortisation von Fehlbeträgen. Aufwand Branche ( ) 3.2 Risikosatz Branche = x 100 Lohnsumme Branche ( ) BMS-relevanter Aufwand Betrieb ( ) 3.3/4 BMS Risikosatz Betrieb = x 100 Lohnsumme Betrieb ( ) 3.3/4 BMS Risikosatz Branche = So berechnet, dass für die Branche Summe der Boni = Summe der Mali Kredibilität oder Aussagekraft der Daten des Betriebs Mass, mit dem die Abweichung des Risikosatzes des Betriebs von dem der Branche berücksichtigt wird. Die Werte liegen zwischen Null und Eins. Je grösser die Basisprämie, umso grösser ist die Kredibilität. Basisprämie BMS 3.3 Kredibilität (HK+TG) = Basisprämie BMS Basisprämie BMS 3.4 Kredibilität (RK) = Basisprämie BMS /4 Auswirkung BMS (Bonus/Malus) = (BMS Risikosatz Betrieb BMS Risikosatz Branche) x Kredibilität x (Basisbedarfssatz : Risikosatz Branche) 3.5 Netto-Bedarfssatz Betrieb mit BMS = Basisbedarfssatz /+ Bonus/Malus 4. Prämiensatz 4.1 Basissatz Branche 2015 Nettoprämiensatz 4.2 Prämiensatz Betrieb 2015 Nettoprämiensatz Maximale Veränderung pro Jahr = Satz im BUV-Grundtarif, der dem Basisbedarfssatz am nächsten liegt = Satz im BUV-Grundtarif, der dem Netto-Bedarfssatz am nächsten liegt Zwischen 3 6 Stufen (gilt nicht für veränderte Betriebsverhältnisse)
5 Umfassend für Sie da Die wichtigsten Suva-Leistungen Die Suva hält ein umfassendes Leistungs - angebot bereit, das den verschiedensten Bedürf nis sen entgegenkommt. Pflegeleistungen und Kosten vergütungen Medizinische Behandlung Medizinische Hilfsmittel Rettungs-, Transport- und Reisekosten Geldleistungen Taggeld: 80 % des ver sicherten Verdiensts Invalidenrente Integritätsentschädigung (bei bleibender Schädigung) Hilflosenentschädigung Hinterlassenenrente Prävention Beratung und Kontrolle Aktionen, Kampagnen Sicherheitsprodukte Ausbildung Rehabilitation Case Management der Suva Rehaklinik Bellikon Clinique romande de réadaptation Sion Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die nächste Suva-Agentur. Telefon oder
6 Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung; sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Suva Postfach 6002 Luzern Telefon Bestellnummer 2846.d Ausgabe: Juli 2014 Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder.
Bonus-Malus-System BMS 07 Nichtberufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System BMS 07 Nichtberufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung von BMS 07 BMS 07 legt die Prämienhöhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe,
MehrBonus-Malus-System BMS 03 Berufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System BMS 03 Berufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung von BMS 03 BMS 03 legt die Prämienhöhe von mittleren Betrieben unter Berücksichtigung der eigenen Kosten fest. Betriebe, bei
MehrDas Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung
Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung Grundlagen und Anwendung Sowohl für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als auch
MehrBonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung
Bonus-Malus-System Nichtberufsunfallversicherung Grundlagen und Anwendung Das Bonus-Malus-System für die Nichtberufsunfallversicherung (BMS 07) legt die Prämien höhe von mittelgrossen Betrieben unter Berücksichtigung
MehrPrämienbemessung Berufs- und Nichtberufsunfall - versicherung
Prämienbemessung Berufs- und Nichtberufsunfall - versicherung Die Versicherungszweige des UVG Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) kennt drei finanziell selbsttragende Versicherungszweige:
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Seite 1a Welche Versicherungsträger Gesellschaften) gibt es? WICHTIG: Welche Berufszweige sind NICHT obligatorisch bei der SUVA versichert? Die fünf Merkmale zur Definition UNFALL. Keine Unfälle sind:
MehrSicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail
MehrFreie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen
Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten
MehrBerechnung und Auszahlung des Taggelds
Berechnung und Auszahlung des Taggelds 1. Grundlage 2. Wie berechnet die Suva das Taggeld? 1.1. Der versicherte Höchstlohn beträgt 126 000 Franken im Jahr. 1.2. Grundlage für die Bemessung des Taggelds
MehrPersonenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor
Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten
MehrPersonenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor
Personenversicherungen Unfallversicherung -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten
MehrWie bin ich als Arbeitnehmer versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung
Wie bin ich als Arbeitnehmer versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung 2 In dieser Broschüre finden Sie Informationen dazu, wie und wann Sie nach Bundesgesetz über die Unfallversicherung
MehrDie Unternehmerversicherung Einzigartiger Schutz bei Unfällen
Die Unternehmerversicherung Einzigartiger Schutz bei Unfällen Die Unternehmerversicherung bietet Selbstständigerwerbenden und ihren mitarbeitenden Familienangehörigen einen einzigartigen Schutz bei Unfällen
MehrTrotz Unfall nicht gleich von der Rolle.
Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle. Unfallversicherung. Ab jetzt wird alles einfacher. Mit Sympany. Sympany. Die erfrischend andere Versicherung. Sympany ist die erste Versicherung der Schweiz, die
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrDer Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.
Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen. Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz
MehrSicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva
Sicher kommunizieren dank Secure E-Mail der Suva Was ist Secure E-Mail? Mit Secure E-Mail der Suva erhalten unsere Kunden und Geschäftspartner die Möglichkeit, vertrauliche Informationen sicher per E-Mail
MehrSind Sie selbstständigerwerbend? Tipps zur Abklärung der beruflichen Selbstständigkeit
Sind Sie? Tipps zur Abklärung der beruflichen Selbstständigkeit Selbstständigkeit ist nicht immer sofort erkennbar Planen Sie sich in Ihrem Beruf selbstständig zu machen? Vergeben Sie Aufträge an Auftragnehmer?
MehrPV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch
PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für
MehrArbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z
Arbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z Wenn Sie Anspruch auf Arbeits - losenentschädigung (ALE) haben, dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert. Melden Sie einen Unfall rasch Ihrem
MehrSunetPlus macht Ihnen die Unfallmeldung noch leichter. Unfälle und Absenzen einfach per Mausklick verwalten
SunetPlus macht Ihnen die Unfallmeldung noch leichter Unfälle und Absenzen einfach per Mausklick verwalten Mit der elektronischen Schadenabwicklung Zeit sparen Hatte einer Ihrer Mitarbeitenden einen Unfall?
MehrDie Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z.
Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z. Arbeitslose Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind bei der Suva gegen Unfall versichert. Die Genesung von verunfallten
MehrReglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen
85.03 Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen vom 3. Dezember 006 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze veranschaulicht.
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrPensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven
Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...
Mehrüber die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals
.73.3 Beschluss vom. Februar 994 über die Berechnung des Einkaufs und dessen Amortisation bei der Pensionskasse des Staatspersonals Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 9. September
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
MehrSind Sie selbständigerwerbend? Tipps zur Abklärung der beruflichen Selbständigkeit
Sind Sie selbständigerwerbend? Tipps zur Abklärung der beruflichen Selbständigkeit Selbständigkeit ist nicht immer sofort erkennbar Planen Sie sich in Ihrem Beruf selbständig zu machen oder vergeben Sie
Mehr08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)
Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrAnhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011
Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten
MehrSozialversicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht ZV, Fachtagung Brunnen, 7. / 8. November 2013 Grundlagen Übersicht 1. Wozu braucht es Sozialversicherungen? / Geschichte 2. Das 3-Säulen-Konzept 3. Finanzierung / Leistungen 4.
MehrPersonenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand
Personenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand Personenversicherungen mit umfassendem Schutz Sie haben die Verantwortung für Ihr Unternehmen und für Ihre
MehrBerechnung der IV-Taggelder
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Mathematik, Analysen, Statistik Berechnung der IV-Taggelder Gültig ab 1. Januar 2016 Sl 01.09.2015 2 Erläuterungen Das
MehrSicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!
Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*
MehrDer DSTG -Tarifausschuss informiert zur
Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,
MehrBilanzmedienkonferenz 14. Juni 2013. Ernst Mäder Mitglied der Geschäftsleitung, Finanzchef
Bilanzmedienkonferenz 14. Juni 2013 Ernst Mäder Mitglied der Geschäftsleitung, Finanzchef Die Jahresrechnung 2012 im Überblick Bei ausgeglichener Betriebskostenrechnung und positiver Kapitalertrags- und
MehrVersicherungen und Vorsorgeeinrichtung
Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung 24.11.2011 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Sozialversicherungen AHV, IV, ALV, EO, MV... 3 3 Berufliche Vorsorge... 4 4 Unfallversicherung... 4 5 Krankentaggeldversicherung...
MehrReglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern
$ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 30. August 2010 In Kraft ab: 30.08.2010 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrArbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung
Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden
MehrRechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht
6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrPLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen
Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite
MehrErläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko
Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrArbeitslos und Unfall. Informationen von A bis Z. Der Versicherungsschutz der Suva. Sieben Tage pro Woche, rund um die Uhr.
Arbeitslos und Unfall. Informationen von A bis Z. Der Versicherungsschutz der Suva. Sieben Tage pro Woche, rund um die Uhr. Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind
MehrDeckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse ab dem Kalenderjahr 2015. Festsetzung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe auf 5,2 Prozent.
Bearbeitungsstand: 24.07.2014 11:17 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 A. Problem und Ziel Deckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse
MehrNeue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich
Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von
MehrGesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz)
Vernehmlassungsfassung Fettschrift: materielle Änderungen Unterstreichung: redaktionelle Anpassung 165.2 Gesetz über die kantonale Pensionskasse (Pensionskassengesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden,
MehrZusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)
Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrDie Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de
Mehr1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015
1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge
Mehr(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -
ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele
ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
Mehr1.2011 Stand am 1. Januar 2011
1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung
MehrLeistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014
Leistungsordnung der Versorgungseinrichtung 2013/2014 der Rechtsanwaltskammer für Kärnten in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Plenarversammlung vom 29.03.2012 Gültigkeitsbeginn: 01. Jänner
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrDie obligatorische Unfallversicherung
1/7 A M T FÜ R G ES U N D H EIT FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Merkblatt Die obligatorische Unfallversicherung 01.01.2012 9490 Vaduz, Telefon +423 236 73 42 Internet: www.ag.llv.li 9490 Vaduz Liechtenstein
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrMethodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen
Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen Was ist die Ungleichbehandlung? Im Unterschied zu allen anderen GKV-Versicherten werden bei der
MehrMärzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen
Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto
MehrGebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007
Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Stand: 01. Januar 2007 219 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Allgemeines Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter
MehrNeuregelungen zum Sozialausgleich
Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab 01.01.2012 haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen
MehrRichtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25.
Richtlinien betreffend die Garantien gemäss Artikel 46 der Übergangsbestimmungen des Vorsorgereglements der PKWAL vom 25. Januar 2012 Pensionskasse des Staates Wallis PKWAL Angenommen am 29. Februar 2012
MehrErmittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst
Newsletter März 2005 Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Die Ermittlung von Tantiemen, deren Bemessungsgrundlage
MehrBVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch
BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2015 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ergänzung
MehrRenditeberechnung Generali
Renditeberechnung Generali Jahr Parameter Prämie / Einzahlung Cash-Flows Sparteilbeiträge und Rückkaufswerte 1) Prämiendatum Prämie total Davon für Prämienbefr. 2) Davon für Todesfall 3) Prämie netto für
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite
MehrNews Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Verlag Fuchs AG
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 04.10.11 Franchise Immer noch grosses Sparpotenzial Die Grundversicherungsprämien steigen nächstes Jahr um durchschnittlich 2,2 Prozent, so wenig wie schon
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
Mehrfür die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrCHECK24 Versicherungscheck
CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Mehry 1 2 3 4 5 6 P (Y = y) 1/6 1/6 1/6 1/6 1/6 1/6
Fachhochschule Köln Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Arrenberg Raum 221, Tel. 39 14 jutta.arrenberg@fh-koeln.de Übungen zur Statistik für Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen Unabhängigkeit
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrGesundheitspolitik nach Schweizer Vorbild
Gesundheitspolitik nach Schweizer Vorbild Carl Christian von Weizsäcker, Bonn Vortrag auf dem Bundesfachkongress der Alternative für Deutschland Bremen 1. Februar 2015 1 Gesundheit ist ein besonderes Gut
MehrReka-Geld. Beliebt, kostengünstig und steuerbefreit. Mit Reka liegt mehr drin.
Reka-Geld Beliebt, kostengünstig und steuerbefreit Mit Reka liegt mehr drin. Beliebtestes Freizeitgeld der Schweiz Sie suchen einen besonderen Weg, Ihre Mitarbeitenden zu honorieren und gleichzeitig als
MehrArbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer
1 1.Konferenz Gesund zum Erfolg- Modernes Betriebliches Eingliederungsmanagement IHK Berlin 08.10.2014 Bianca Borchers,Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation 2 Warum das neue Beratungsangebot?
MehrHandbucherweiterung Zuschlag
Handbucherweiterung Zuschlag Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1 4. Erweiterung der Baumstruktur S. 2 5. Erweiterung im Personalstamm S. 2 6. Erweiterung
MehrRisiko-Unfallversicherung. Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen.
Risiko-Unfallversicherung Finanzieller Schutz und Hilfeleistungen nach Unfällen. Nach Unfällen finanziell auf der sicheren Seite. Trotz aller Vorsicht gibt es gegen Unfälle keine Garantie. Sie können jeden
Mehr7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung
7.3 Einrichtung 13. Monatslohn Die Lohnart "13. Monatslohn" ist zwar immer in den Lohnblättern aufgeführt, wird jedoch meist entweder nur am Ende des Jahres (Ende der Beschäftigung) oder in zwei Teilen
MehrFreiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)
Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrPortabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.
Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.php/blog) Politisch initiiert wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) am
MehrBei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.
Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1
MehrÜberschussverteilungssätze
Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während der Aufschubdauer (Perspektive)
Mehr#CRYPTO888 MITGLIEDER CLUB
MITGLIEDER CLUB Crypto888 die Crypto Programm Präsenta4on Das Crypto888 Programm Das Crypto Programm ist ein Sportwettensystem, in dem das Crypto888 Programm Einsätze auf verschiedene Sportwetten zur Gewinnmaximierung
MehrDie medizinischen Dienste der Suva
Die medizinischen Dienste der Suva Prävention Versicherung Rehabilitation Luzerner Forum Netzwerk-Apéro vom 11. Dezember 2012 Agenda Kurzporträt Suva Die medizinischen Dienste der Suva Ausblick lic.oec.
Mehr