Arbeitsgruppe. Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes. Jahresbericht der Unterarbeitsgruppe 1/2 (UAG 1/2) Querschnittsfragen

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1 Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes Jahresbericht der Unterarbeitsgruppe 1/2 (UAG 1/2) Querschnittsfragen Stand Dezember 2007 Arbeitsgruppenleitung: Vorsitzender: Herr Franzjosef Schafhausen (BMU) Stellvertretender Vorsitzender: Herr Rüdiger Schweer (HMULV) AGE Sekretariat: Herr Dr. Günther Holtmeyer Frau Nele Glienke, Frau Karoline Rogge

2 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 I. Übersicht... 4 II. Überarbeitete Richtlinie zum Monitoring und Reporting... 6 III. Einbezug des Luftverkehrs in den EU EH... 8 IV. Klimaschutzpolitik in der EU nach IV.1 EU ETS Review Prozess IV.2 Klimaschutz und Stromwirtschaft 2020/ V. Carbon Capture and Storage (CCS) V.1 Handlungsbedarf für CCS in Deutschland V.2 Absicherung von CCS Risiken V.3 CCS im Rahmen von CDM-Maßnahmen VI. Veräußerung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode VI.1 Beschluss der Bundesregierung zur Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode VI.2 Methoden der Auktionierung von Emissionszertifikaten VI.3 Vorschläge aus der Praxis zur Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode VII. Ausblick Literaturhinweise... 25

3 3 Anhang I Teilnehmerlisten A I.1 Teilnehmerliste der UAG 1/ A I.2 Teilnehmerliste der Kleingruppe EU ETS post A I.3 Teilnehmerliste der Kleingruppe CCS Anhang II Vortragsunterlagen A II.1 Die Clean Coal Power-Strategie von RWE Power A II.2 A II.3 A II.4 Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel Inhalte des Richtlinien-Vorschlags und Stand der Diskussion Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem Die neuen Monitoring-Leitlinien: Ergebnisse des Review- Prozesses A II.5 Bondsysteme für ein Risikomanagement von CO 2 - Speicherung A II.6 A II.7 Einlagerung von Kohlendioxid Haftung die Sicht eines Rückversicherers Carbon Capture and Storage in the Clean Development Mechanism A II.8 Klimaschutz und Stromwirtschaft 2020/ A II. 9 Auktionierungsmodell des bvek A II.10 Hybrid-Auktionierungsmodelle Deloitte Anhang III EU ETS Review Stakeholder Meeting Anhang IV Auktionierung von Emissionszertifikaten

4 4 I. Übersicht Im Jahr 2007 konzentrierten sich die Beratungen der UAG ½ auf die Überarbeitung des deutschen NAP II und, damit verbunden, auf die Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode, auf die Klimaschutzpolitik in der EU nach 2012 und auf die Rolle von CCS im europäischen Emissionshandelssystem (EU EH). In der ersten Hälfte des Jahres wurde der Review Prozess des EU EH inhaltlich vorund nachbereitet. Diese Beratungen fanden in der hierfür eingerichteten "Kleingruppe EU ETS post2012" statt und wurden in der UAG ½ zur Diskussion gestellt. Sie orientierten sich an den Themen der offiziellen Agenda des EU Review Prozesses. Weiterhin identifizierte die "Kleingruppe CCS" aktuellen politischen und rechtlichen Handlungsbedarf in Deutschland für Aktivitäten zur Einlagerung von CO 2. In der zweiten Jahreshälfte stand vor dem Hintergrund der Verabschiedung des deutschen Zuteilungsgesetzes (ZuG) 2012 insbesondere die Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode auf der Agenda der UAG ½. Darüber hinaus informierten die Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) periodisch über aktuelle Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene wie z.b. über die überarbeiteten Monitoring und Reporting Guidelines, den Sachstand des Antragsverfahrens und über das Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung. Die Sitzungen der UAG ½ fanden i. d. R. monatlich statt. Die Inhalte und Ergebnisse wurden jeweils in Kurzform im Plenum der Arbeitsgruppe Emissionshandel präsentiert und zur Diskussion gestellt.

5 5 Konkret standen im Jahr 2007 die nachfolgend aufgelisteten Themen im Fokus der Beratungen der UAG ½. Die Inhalte und Ergebnisse der Diskussionen zu den genannten Themenbereichen werden in den anschließenden Abschnitten zusammengefasst. 1. Überarbeitete Richtlinie zum Monitoring und Reporting im EU EH 2. Einbezug des Luftverkehrs in den EU EH 3. Klimaschutzpolitik in der EU nach 2012 EU EH Review Prozess Klimaschutz und Stromwirtschaft 2020/ Carbon Capture and Storage (CCS) Handlungsbedarf für CCS in Deutschland Absicherung von CCS Risiken CCS im Rahmen von CDM-Maßnahmen 5. Veräußerung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode Beschluss der Bundesregierung zur Veräußerung von Emissionszertifikaten Methoden der Auktionierung von Emissionszertifikaten Vorschläge aus der Praxis zur Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode

6 6 II. Überarbeitete Richtlinie zum Monitoring und Reporting In der Märzsitzung stellte Frau Dr. Hanhoff (DEHSt) die überarbeiteten Monitoring und Reporting Guidelines (MRG) vor. Diese sind das Ergebnis eines Stakeholder- Prozesses, der bereits im Frühjahr 2005 begann. Die wesentlichen Änderungen der MRG betreffen im Einzelnen: 1) eine erhebliche Erweiterung der Definitionen, Klarstellung einiger Begriffe und Schaffung neuer Definitionen, 2) Neudefinition der Gesamtemissionen, sie umfassen nur noch die fossilen CO 2 - Emissionen einer Anlage 3) die höchste bleibt für Anlagen > t fossiles CO 2 /a erhalten, 4) Tabelle 1 definiert die Mindestanforderungen für Anlagen > t fossiles CO 2 /a und die grundsätzlichen Anforderungen für Anlagen mit <= t fossiles CO 2 /a erhalten 5) Einführung eines sog. "Fall Back-Ansatz", der alternative Bestimmungsmethoden ermöglicht wenn Ebene 1-Anforderungen nicht für alle Quellströme eingehalten werden können, 6) die Bestimmung von Tätigkeitsdaten, Emissionsfaktoren und Oxidationsfaktoren, 7) Möglichkeiten zur kontinuierlichen Emissionsmessung, 8) Änderungen zu Unsicherheiten bei der Berechnung, vor allem Nachweis der Einhaltung der Unsicherheitsschwellenwerte bei der Bestimmung der Tätigkeitsdaten 9) Möglichkeiten zur Nutzung nicht-akkreditierter Labore, 10) Konkretisierung der Anforderungen an Biomasse und an die Bestimmung von Biomasseanteilen, sowie Anforderungen an die Probenahme, 11) zusätzliche Aspekte des Monitoringkonzeptes, 12) Ergänzungen und Konkretisierungen der Anforderungen an die Verifizierung, 13) Erleichterungen für kleine Anlagen / Emittenten und

7 7 14) stärkere Berücksichtigung von praxisrelevanten Bestimmungsmethoden bei Industrieanlagen, insbesondere für die Zement-, Kalk- und Keramikindustrie. Frau Dr. Hanhoff bewertete die Ergebnisse des Stakeholder-Prozesses grundsätzlich positiv, vor allem da in Deutschland eingeführte Erleichterungen mit der Überarbeitung in die MRG aufgenommen worden sind. Sie stellte heraus, dass die überarbeiteten MRG vor allem auch Erleichterungen für kleine Anlagen und Emittenten darstellen. Des Weiteren wurden die Anforderungen an die Genauigkeit und an die Verifizierung konkretisiert. Zuletzt betonte Frau Dr. Hanhoff, dass die Überarbeitung der MRG in der Regel eine Überarbeitung oder Ergänzung der bestehenden Monitoringkonzepte der Unternehmen für die zweite Handelsperiode erforderlich machen werden.

8 8 III. Einbezug des Luftverkehrs in den EU EH In der Märzsitzung stellte Frau Meike Söker (BMU, Referat KI I 2) die Inhalte des Richtlinien-Vorschlags der Kommission vom Dezember 2006 zum Einbezug des Luftverkehrs in den EU EH vor (vgl. Anhang II.2). Ihr Vortrag behandelte den Vorschlag der Kommission bezüglich Anwendungsbereich und Zeitplan, Zertifikatpflichtigen und Verwaltung, Gesamtzuteilungsmenge, Zuteilungsmethode, Erfüllung der Abgabepflichten, sowie Überwachung und Berichte. Zuletzt stellte sie Studien zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Einbezugs des Luftverkehrs in den EU EH vor und zeichnete den aktuellen Stand der Diskussionen auf EU Ebene und auf nationaler Ebene nach. Im Anschluss an Frau Söker präsentierte Frau Dr. Wielgoß vom Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) die Position der Luftverkehrsverbände zum europäischen Richtlinienentwurf (vgl. Anhang II.3). Zusammenfassend sieht der Richtlinien-Vorschlag der Kommission vor, dass ab 2011 eine Testphase beginnen soll, während derer innereuropäische Flüge emissionshandelspflichtig sind. Ab 2012 soll diese Verpflichtung auf alle Flüge, die auf EU-Flughäfen starten oder landen, ausgeweitet werden. Zertifikatspflichtig wären laut Richtlinienvorschlag alle Fluggesellschaften unabhängig von ihrer Herkunft. Das Cap für den Luftverkehrssektor läge dem Richtlinienvorschlag zu Folge bei den durchschnittlichen E- missionen der Jahre im Luftverkehrssektor, was knapp 10% der Gesamtzuteilungsmenge des EU Emissionshandelssektors entspricht (etwa 218 Mio. t. CO 2 p. a.). Bis 2012 sollen die Zertifikate an die Fluggesellschaften nach einem einheitlichen Durchschnittsbenchmark überwiegend kostenlos zugeteilt werden (vgl. hierzu Abbildung 1). Abbildung 1: Zuteilungsmethode nach dem Richtlinien-Vorschlag der EU Kommission Quelle: BMU, Vortrag Frau Söker am

9 9 Weiterhin sieht der Richtlinien-Vorschlag der Kommission eine Auktionierung der Zertifikate im Umfang der durchschnittlichen in NAP II festgelegten Auktionierungsmengen vor. Ab 2013 wäre ein neuer Auktionierungsanteil entsprechend den Ergebnissen des EU Review Prozesses festzulegen. Ihre Abgabepflicht können Fluggesellschaften nach dem Richtlinienvorschlag erfüllen, indem sie Zertifikate aus anderen Sektoren zukaufen oder Emissionsgutschriften aus JI- und CDM-Maßnahmen im Umfang der in den NAP II festgelegten durchschnittlichen Mengenbegrenzung einsetzen. Die anderen Emissionshandelssektoren können keine Zertifikate des Luftfahrtssektors nutzen. Auf Antrag können diese Zertifikate aber in AAU-gedeckte Zertifikate umgetauscht werden. Die Überwachung und Berichtspflichten für den Luftfahrtssektor sollen gemäß Richtlinienvorschlag analog zu den anderen Sektoren aufgebaut werden. Ein Impact Assessment zeigte laut Frau Söker, dass eine Überwälzung der Kosten des EU EH im Luftverkehr auf die Kunden bei nur geringem Rückgang der Nachfrage stattfinden werden wird. Da die Nutzung von Emissionsgutschriften aus JI- und CDM-Maßnahmen erlaubt ist, werden die Auswirkungen auf den Zertifikatspreis gering sein. Bis 2020 werden durch den Einbezug des Luftverkehrs in den EU EH Emissionsreduktionen in Höhe 183 Mio. t CO 2 p.a. erwartet. Frau Dr. Wielgoß stellte die Auffassung des BDF bezüglich der Position der europäischen Luftverkehrsverbände zum EU-Richtlinienvorschlag heraus. Insgesamt müsse der Einbezug des Luftverkehrs in den EU EH Teil einer umfassenden Gesamtstrategie sein. Diese sollte nach Auffassung des BDF auch eine Verbesserung des Luftraummanagements, die Schaffung adäquater Infrastrukturen und die Implementierung neuer Technologien beinhalten. Des Weiteren lehnt der BDF eine zeitliche Staffelung des Systems ab und fordert ein integriertes globales System ab Ein globaler Ansatz ist nach Ansicht des BDF notwendig, um Wettbewerbsverzerrungen und Nachteile für die europäische Luftverkehrsbranche zu vermeiden. Bezüglich der Zuteilungsregeln fordert der BDF eine stärkere Berücksichtigung des hohen jährlichen Wachstums im Luftverkehrssektor und sieht eine Auktionierung von Zertifikaten als kostentreibend und ohne einen zusätzlichen umweltpolitischen Effekt an. Weiterhin sollte auch der Verwaltungsaufwand, der den Fluggesellschaften durch das System entsteht, in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Die sich anschließende Diskussion in der UAG ½ zum Thema konzentrierte sich vor allem auf einen möglichen preistreibenden Einfluss der Integration des Luftverkehrs auf EU Emissionszertifikate und Emissionsgutschriften aus JI- und CDM-Maßnahmen. Dieser Punkt wurde von vielen Teilnehmern kritisch gesehen, obwohl Frau Söker darauf hinwies, dass der Anteil des Luftverkehrssektors am gesamten Emissionshandelssektor und damit die Nachfrage nach Zertifikaten als eher gering einzustufen sind. Ein weiterer Diskussionspunkt, der nicht abschließend geklärt werden konnte, war die Fra-

10 10 ge nach technologischen Optionen zur Emissionsvermeidung im Luftverkehr. Während der BDF die Meinung vertrat, dass diese bereits in vollem Umfang genutzt werden, wiesen einige Teilnehmer auf möglicherweise bisher ungenutzte technische Potentiale hin, die zunächst voll ausgeschöpft werden müssten. Dies ist der Stand vom März Seitdem hat das Europaparlament in der ersten Lesung für einen anspruchsvolleren Gesetzesvorschlag zum Einbezug in den Luftverkehr votiert. Dieser sieht unter anderem vor, dass das System ohne Testphase bereits 2011 beginnen soll und es wird eine Auktion von 25% der Zertifikate angestrebt. Weiterhin soll es eine Restriktion für den Zukauf von Zertifikaten aus anderen EH-Sektoren geben, um den Fluggesellschaften einen verstärkten Anreiz zur Emissionsminderung zu geben. Zu diesen Entwicklungen trug Frau Söker in der Novembersitzung im AGE Plenum vor.

11 11 IV. Klimaschutzpolitik in der EU nach 2012 IV.1 EU ETS Review Prozess In der ersten Jahreshälfte 2007 nahm die "Kleingruppe post2012" ihre Arbeit auf und beschloss, sich auf Grund von zeitlichen Restriktionen prioritär auf die Weiterentwicklung des EU ETS nach 2012 zu konzentrieren. Um dies auch nach außen hin deutlich zu machen, benannte sich die Kleingruppe in "EU ETS post2012" um. Der Arbeitsplan der Kleingruppe sollte sich nach Auffassung aller Teilnehmer an der offiziellen Agenda des EU Review Prozesses zu orientieren. So sollte es möglich sein, die Ergebnisse der Kleingruppe direkt in den Review-Prozess einzuspeisen. Die Agenda des EU Review Prozesses beinhaltete die folgenden Themen: Anwendungsbereich der Emissionshandelsrichtlinie ("the scope of the directive"), stabile Einhaltung und Durchsetzung ("robust compliance and enforcement"), weitere Harmonisierung und erhöhte Vorhersagbarkeit ("further harmonisation and increased predictability") und Verknüpfung mit E- missionshandelssystemen aus Drittländern ( linking with emission trading schemes in third countries"). Zu diesen Themen bildeten sich innerhalb der Kleingruppe Arbeitgruppen, die ihre Ergebnisse in der Kleingruppe und in der UAG ½ zur Diskussion stellten. Die Frage des Anwendungsbereiches der Emissionshandelsrichtlinie war zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der Kleingruppe bereits im Review Prozess diskutiert worden. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Review Prozesses zu diesem Thema durch einige Teilnehmer ergab, dass Benchmarks von der Kommission als zukünftige Lösung der Zuteilungsproblematik angesehen werden. Des Weiteren wird ein opt-in für andere Sektoren zu einem späteren Zeitpunkt interessant werden, weil nach Auffassung der Kommission bisher nicht-emissionshandelspflichtige Sektoren zukünftig ebenfalls Minderungsmaßnahmen nach EU-einheitlichen Maßstäben unterliegen sollen. Hinsichtlich der Frage nach einer größtmöglichen Kosteneffizienz für die Betroffenen wurden vor allem der Ausschluss von Kleinanlagen und eine Harmonisierung der Zuteilungsregeln diskutiert. Zudem wird die Sequestrierung von CO 2 vonseiten der Kommission als wesentlicher Baustein für eine Verringerung der Kohlenstoffintensität der EU gesehen. Die Fragen der stabilen Einhaltung und Durchsetzung sowie der weiteren Harmonisierung und Vorhersagbarkeit des EU EH bearbeitete ein Teil der Kleingruppe und stellte die Ergebnisse innerhalb der UAG ½ sowie im Plenum der AGE zur Diskussion (vgl. Anhang III). Bezüglich der Anforderungen an das Monitoring und Reporting wurde eine Auflösung des Annex IV, die Schaffung eines "Muster Monitoring Plans", ein einheitlicher Zugang zu amtlichen Emissionsdaten und eine regelmäßige und koordinierte Ver-

12 12 öffentlichung der Emissionsdaten als wesentliche Verbesserungsvorschläge angebracht. Aus Sicht der Kleingruppe würden diese Änderungen das Monitoring und Reporting zum einen wesentlich vereinfachen und zum anderen bestehende Informationsasymmetrien abbauen. Bezüglich der Verifizierung schlugen die Teilnehmer eine "Sanierungsfrist" statt einer unverzüglichen Kontosperrung bei unbefriedigendem Bericht vor, um dem Zeitaufwand methodischer Korrekturen gerecht zu werden. Des Weiteren sollten die Methoden der Datenerhebung nach Auffassung der Kleingruppe stärker im Einklang mit der Technik stehen und die Ermittlung amtlicher Daten mittels ausschließlicher Verwendung von Betriebsdaten mit Korrelation zu Emissionen sollte ermöglicht werden. Dies würde eine erhebliche Vereinfachung des Verfahrens und eine Aufwandsminderung für die Unternehmen darstellen. Bezüglich der Vorkehrungen zur Einhaltung der Minderungsverpflichtungen wurde von der Kleingruppe ebenfalls eine "Sanierungsfrist" als vorteilhaft genannt, da diese den Unternehmen eine Korrektur von methodischen Berechnungsfehlern erlauben würde. Bezüglich der Register wurde die Notwendigkeit eines einheitlichen EU-Registers hervorgehoben, da dies die Transaktionskosten der Teilnehmer mindern und die Transparenz des Marktes erhöhen würde. Zudem wurde vonseiten der Kleingruppe eine Erhöhung der Sicherheitsstandards der Register, bspw. durch TANs für Transaktionen, als wichtig angesehen. Die Verknüpfung des EU ETS mit Systemen von Drittstaaten diskutierte die Kleingruppe hauptsächlich vor dem Hintergrund des möglichen Widerstands einiger nicht-eu Länder, sich freiwillig einem verpflichtendem Cap zu unterwerfen. Eine möglichst weltweite Ausdehnung des Systems wurde von allen Teilnehmern vor allem aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit und auf Grund niedrigerer Emissionsvermeidungskosten in diesen Ländern als unerlässlich angesehen. Die Wahl möglicher Anreize, die Länder wie China oder Indien zu einer Beteiligung an einem Emissionshandelssystem bewegen könnten, wurde hingegen kontrovers diskutiert. Während einige Teilnehmer der Auffassung waren, zusätzliche Anreize kämen einer unnötigen finanziellen Förderung dieser Länder gleich, sahen Andere hier auch die Möglichkeit potentielle Märkte frühzeitig zu erschließen. Die Kleingruppe einigte sich nicht auf eine gemeinsame Position. IV.2 Klimaschutz und Stromwirtschaft 2020/2030 In der Septembersitzung stellte Herr Dr. Matthes (Öko-Institut) ein Forschungsprojekt von Öko-Institut und arrhenius Institut für den WWF und die Deutsche Umwelthilfe vor. Dieses hat zum Ziel das Mengengerüst des deutschen Strommarktes unter Berücksichtigung von Atomausstieg und Liberalisierung des Strommarktes zu modellieren. Hierzu wurden das Investitionsmodell des Öko-Instituts mit dem Strommarktmodell des arrhenius Instituts gekoppelt und einige Ergänzungsrechnungen durchgeführt. Die Be-

13 13 rechnungen wurden jeweils für ein Alternativszenario (Erhöhung der Effizienz von Stromanwendungen, Ausbau der Erneuerbaren Energien, Flankierung der Kraft- Wärme-Kopplung, ambitionierte Klimaschutzziele und volle Auktionierung der Emissionsrechte für den Stromsektor ab 2013) und für ein Referenzszenario durchgeführt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass im Alternativszenario durch eine grundlegende Umstrukturierung des Kraftwerksparks und durch neue Erzeugungsstrukturen deutlich weniger CO 2 emittiert wird (vgl. Abbildung 2). Dabei sind die Kosteneffekte für einen Durchschnittshaushalt begrenzt und die Spotmarktpreise für Strom bleiben in allen Szenarien in einem vertretbaren Rahmen von maximal 60 /MWh. Weiterhin zeigt die Studie, dass in keinem der Szenarien ein neues Kraftwerk ausreichende Deckungsbeiträge erwirtschaften wird, um seine Fixkosten zu decken. Dies ist im Referenzszenario durch zu geringe Erlöse am Spotmarkt bedingt. Im Alternativszenario führt die wachsende Einspeisung Erneuerbarer Energien zu zu geringen Volllaststunden der neuen Kraftwerke. Dies ist der Grund für zu geringe Erlöse (einzige Ausnahme sind Gaskraftwerke in 2030). Abbildung 2: CO 2 -Emissionen bis 2030 Quelle: Öko Institut, Vortrag Dr. Matthes am

14 14 V. Carbon Capture and Storage (CCS) V.1 Handlungsbedarf für CCS in Deutschland Im Januar 2007 fand das Auftakttreffen der "Kleingruppe CCS" außerhalb der monatlichen UAG-Sitzungen bei RWE in Essen statt. Ziel des Treffens war es, sich mit Hilfe der Experten von RWE einen Überblick zum Thema zu verschaffen, um im Anschluss daran ein Arbeitsprogramm für die Kleingruppe zu erarbeiten. Zu Beginn der Sitzung präsentierte Herr Dr. Ewers die dreistufige Clean-Coal Power Strategie von RWE Power und das geplante IGCC Projekt (vgl. Anhang A II.1). Wesentliche Punkte sind, dass für den Erfolg eines CCS-Projekts der CO 2 -Speicher eine entscheidende Rolle spielt und dass momentan der Zeitpfad für die notwendigen Genehmigungen einen großen Einfluss auf die planmäßige Inbetriebnahme der Kraftwerke hat. Daraus folgen für RWE drei wichtige Themenbereiche im Zusammenhang mit CCS: die Schaffung von Standards zur Bewertung von CO 2 -Lagerstätten und ihrer Langzeitdichtigkeit, die Schaffung von rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen (d.h. die Anpassung des Berg-, Wasser- und Abfallrechts und die Entwicklung von Richtlinien für das Monitoring) und nicht zuletzt die Erzielung öffentlicher Akzeptanz für CCS-Projekte. Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Dr. Ewers erarbeitete die Kleingruppe eine Themenmatrix zu möglichen Aktionsfeldern der AGE. Die folgenden fünf Themenfelder wurden identifiziert: 1) Deponie-Potenziale 2) Genehmigungsrecht 3) Monitoring 4) Haftung für Speicher 5) Einbezug von CCS in den EU EH In den nächsten Sitzungen wurde bezüglich dieser Themenfelder der Beschluss gefasst, die Frage des Genehmigungsrechts mangels eigener Expertise auszuklammern. Weiterhin beschloss die Kleingruppe, externe Referenten zu Fragen der Haftung für Speicher und zu Fragen des Einbezugs von CCS in den EU EH einzuladen. Als Ergebnis dieser Beschlüsse fand in der Maisitzung der UAG ½ ein Tandemvortrag zum Thema Haftung statt. Das Thema der Integration von CCS in CDM wurde in der Junisitzung präsentiert. Die Ergebnisse der Präsentationen werden im Folgenden zusammengefasst. Im Anschluss daran hat die Kleingruppe im Hinblick auf die direkte Dis-

15 15 kussion der aktuell kritischen Fragen zwischen den industriellen Projektträgern und den nationalen Behörden beschlossen, sich zunächst aufzulösen. Die UAG 1/2 wird die politischen Rahmenbedingungen für eine Einbeziehung von CCS in den EH abwarten und das Thema dann erneut aufgreifen. V.2 Absicherung von CCS Risiken Herr Dr. Edenhofer vom Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) stellte zusammen mit seinem Kollegen Herrn Dr. Held zwei Bondsysteme für ein Risikomanagement von CO 2 -Speicherung vor (vgl. A II.5). Ausgangsfrage ist, wie ein Anreizsystem beschaffen sein muss, damit die Leckage-Raten individueller Formationen möglichst genau bestimmt werden, die Sequestrierung in besonders dichten Formationen begünstigt wird und der professionelle Langfrist-Betrieb einer Deponie gesichert ist. Um dies zu gewährleisten, werden zwei Bondsysteme vorgeschlagen, die lokalen Akteuren Anreize für eine Sequestrierung in besonders dichten Formationen bieten (vgl. Abbildung 3). Dies ist zum einen das Bond-System, bei dem ein Akteur ab dem Beginn der Sequestrierung iterativ in Bonds einzahlt, die verzinst und mit zunehmender Sicherheit über die Dichtigkeit der Deponie sukzessive zurückgezahlt werden. Für den Fall mangelnder Dichtigkeit verfallen diese Bonds, ihre Mittel fließen an den Staat für Klimaschutzmaßnahmen. Zum anderen wird ein System der sukzessiven Freischaltung von Emissionszertifikaten vorgeschlagen. In diesem Modell müssen zu Beginn der Sequestrierung Emissionszertifikate gekauft werden und diese werden mit steigender Sicherheit über die Dichtigkeit der Deponie zum Verkauf frei geschaltet. Der Vorteil beider Systeme, die sich zeitlich versetzt oder in Kombination nutzen lassen, besteht darin, dass sie eine frühzeitige Liquidität vertrauenswürdiger Unternehmen begünstigen und damit einen Anreiz zur Auswahl möglichst dichter Speicher zur Sequestrierung von CO 2 geben.

16 16 Abbildung 3: CCS Bonds als Anreiz für "sichere" Formationen Quelle: PIK, Vortrag Herr Dr. Edenhofer am Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Dr. Edenhofer stellte Frau Dr. Ulardic von Swiss Re Optionen für den Risikotransfer bei CCS-Projekten aus Sicht eines Rückversicherers dar (vgl. A II.6). In diesem Modell der Umwelthaftpflichtversicherung für die Kohlendioxid-Lagerung stellt die Versicherungssumme eine Abschreibesummme dar und umfasst die maximalen Auszahlungen an den Anlagenbetreiber und den für längerfristige Risiken aufkommenden Staat. Die Basissumme der Versicherung ist eine aufbauende Finanzierungssumme, wobei die Risikosumme abnimmt. Die Exzedentensumme bleibt über den gesamten Prozess konstant. In diesem Modell ist die Basisprämie eine Finanzierungsprämie und die Füllprämie ist die Risikoprämie (vgl. Abbildung 4). Zu beachten ist bei diesem Modell, dass es den lokalen regulativen Bedingungen angepasst werden muss. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt Jahre. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages wird die Basissumme an den Staat abgetreten, der diese verwaltet und für zukünftige Kosten bei einer Entweichung der deponierten Gase aufkommt. Einschränkend führte Frau Dr. Ulardic an, dass dieses Modell nur funktionieren kann, wenn die Risiken der CO 2 -Deponien transparent kommuniziert werden und quantitativ einschätzbar sind, bspw. hinsichtlich Exposition und Qualität der technischen Maßnahmen. Vorausgesetzt werden weiterhin die Messbarkeit der entweichen-

17 17 den Gase, der Schutz vor Insolvenz der Betreiber und ökonomische Anreize für sie. Zuletzt wies Frau Dr. Ulardic auch ausdrücklich darauf hin, dass das beschriebene Modell eine enge Zusammenarbeit zwischen Versicherer, Anlagenbetreiber und Staat erfordert. Abbildung 4: Modell einer Umwelthaftpflichtversicherung für Kohlendioxid Einlagerung Quelle: Swiss Re 2007, Vortrag Frau Dr. Ulardic am V.3 CCS im Rahmen von CDM-Maßnahmen Zum Themenbereich der Integration von CCS in den EU EH trug in der Junisitzung Frau Sachweh von der International Emissions Trading Association (IETA) zur Integration von CCS-Projekten in CDM-Maßnahmen vor (vgl. A II.7). Hierbei legte sie einen Fokus auf die grundsätzlichen Hauptprobleme von CCS, auf laufende legislative Entwicklungen und auf Handlungsempfehlungen aus Sicht der IETA. Als Hauptprobleme von CCS identifizierte Frau Sachweh mögliche Leckagen der Deponien, die Definition von Projektgrenzen bei einer Betroffenheit von mehreren Ländern, die Frage der Langzeitverantwortung für das Monitoring der Deponien (v. a. im Hinblick auf die frühzeitige Aufdeckung von Leckagen), Haftungsmodelle für Betreiber und geeignete Lagerungsorte. Sie wies weiterhin auf laufende legislative Entwicklun-

18 18 gen in Australien, den USA, Kanada und der EU zum Thema CCS hin. Aus Sicht der IETA ist es empfehlenswert, CDM-Projekte als einen wichtigen Pfad zur Implementierung von CCS zu nutzen und dies durch eine geeignete Integration von CCS in den CDM-Mechanismus zu erleichtern. Capacity Buliding in den Gastländern zum Thema CCS und die Entwicklung von Versicherungsmechanismen für Deponien und Leckagen in den Investorländern sind hierfür aus Sicht der IETA von besonderer Bedeutung.

19 19 VI. VI.1 Veräußerung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode Beschluss der Bundesregierung zur Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode In der Septembersitzung stellte MinR Schafhausen vom BMU die Vorstellungen der deutschen Bundesregierung zu der im ZuG 2012 verankerten Veräußerung von 10% der deutschen Emissionszertifikate in der zweiten Handelsperiode vor. Er erläuterte, dass der Begriff der Veräußerung gewählt wurde, um einen Verkauf am Markt zu Beginn der Handelsperiode zu gewährleisten, bis ein geeignetes Auktionierungsmodell aufgesetzt werden kann. Ab dem Jahr 2010 wird gemäß 21 (1) ZuG2012 eine Auktionierung der Emissionszertifikate anstelle eines Verkaufs zu Marktpreisen zwingend stattfinden. Ein wesentlicher Grund dafür ist offenbar, dass mit ständig zunehmendem Gewicht des Primärmarktes für die zu veräußernden Zertifikate gerechnet werden muss und ein reiner Verkauf zu Marktpreisen Manipulationen des Sekundärmarktes dann nicht mehr ausschließen kann. Über den Auktionszeitpunkt soll eine Abstimmung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Die angestrebten Rahmenbedingungen, nach denen ein Auktionierungsmodell gewählt werden wird, sehen vor, dass der Bieterkreis nicht beschränkt werden soll, zudem soll eine Preissetzung vonseiten des Staates ausgeschlossen werden und der Marktmechanismus soll durch die Auktionierung möglichst unbeeinträchtigt bleiben. Die nachfolgende Diskussion konzentrierte sich vor allem auf die Frage, welche Rolle die Auktionierung von Emissionszertifikaten als Zuteilungsmethode nach 2012 spielen werden wird. MinR Schafhausen zeigte auf, dass die Bestrebungen der Kommission eindeutig in Richtung einer europaweit harmonisierten Zuteilung mit einem hohen Auktionsanteil für die Energiewirtschaft gehen. Die entscheidende Frage, ob sich die Kommission mit einer europaweiten Auktionierung bei den EU-Mitgliedstaaten durchsetzen werden wird, sei aber noch ungeklärt. Vor dem Hintergrund der großen Relevanz des Themas Auktionierung von Emissionszertifikaten auf nationaler Ebene (die Verordnung zur Auktionierung muss Anfang des Jahres 2008 vorgelegt werden) und auf EU-Ebene (volle Auktionierung könnte nach 2012 womöglich eine neue Allokationsmethode darstellen, zumindest für die Energiewirtschaft), erhielt die UAG ½ von der AGE das Mandat, sich vorrangig mit dem Thema zu beschäftigen. Dementsprechend setzte sie sich bereits in den folgenden Sitzungen eingehend mit Modellen der Auktionierung von Zertifikaten auseinander.

20 20 VI.2 Methoden der Auktionierung von Emissionszertifikaten Als Folge des Mandats der AGE im September konzentrierte sich die UAG ½ im Oktober auf die Ausgestaltung der Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode in Deutschland. Auf der Grundlage mehrerer Veröffentlichungen zum Thema (vgl. Literaturhinweise) erstellte sie einen Kriterienkatalog, der mehrere Auktionierungsmodelle im Hinblick auf entscheidende Kriterien bewertet (vgl. Anhang IV). Zu dieser Sitzung waren Herr Maik Neubauer (EEX), Herr Ganse (Deloitte) und Frau Dr. Hanhoff (DEHSt) als externe Diskutanten und Experten anwesend. Im Einzelnen wurden als Kriterien, die für die Wahl des Auktionierungsverfahrens relevant sind, folgende Punkte angesehen: 1. Höhe des Ertrags aus der Veräußerung 2. Setzen eines Mindestpreises 3. Transparenz des Verfahrens 4. Rechts- und Planungssicherheit 5. keine missbräuchliche Beeinflussung des Sekundärmarktes 6. Höhe der Transaktionskosten für Käufer 7. keine Benachteiligung von KMU 8. Kompatibilität mit anderen EU-/internationalen Systemen Kontrovers diskutiert wurde in der UAG ½ vor allem das Kriterium "keine Beeinflussung des Sekundärmarktes", da einige Teilnehmer der Auffassung waren, dass eine Beeinflussung des Sekundärmarktes nicht auszuschließen und Teil des Marktmechanismus sei. Von anderer Seite wurde angebracht, dass ein Missbrauch von Marktmacht bspw. durch Preisabsprachen das Auktionierungsergebnis verfälschen würde. Dies müsse von vornherein durch die Wahl des Auktionsverfahrens möglichst unterbunden werden. Die Teilnehmer einigten sich auf Grund der unterschiedlichen Ansichten darauf, in dem Kriterienkatalog eine missbräuchliche Beeinflussung des Sekundärmarktes auszuschließen. Es herrschte innerhalb der Mitglieder der UAG ½ Einigkeit darüber, dass vor der Wahl eines geeigneten Auktionsverfahrens eine Definition der Zielsetzung der Auktion vonnöten ist. Diese müsse feste Vorgaben dazu geben, was mit einer Auktionierung von Zertifikaten beabsichtigt wird, bspw. wäre es nach Ansicht einiger Teilnehmer denkbar, durch ein flexibles Timing von Auktionszeitpunkt und mengen die Zertifikatspreise

21 21 wenn nötig zu stabilisieren. Die Zielsetzung der Bundesregierung hat nach Auffassung der UAG ½ daher einen großen Einfluss auf die Wahl des Auktionsdesigns und sollte vorab in einer Präambel definiert werden. Im Anschluss an die Diskussion der Bewertungskriterien für die Wahl eines Auktionsverfahrens wurden mit Hilfe der anwesenden Experten diejenigen Modelle ausgewählt, die für eine Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode auch aus praktischen Erwägungsgründen in Frage kommen. Die Modelle, die im Einzelnen betrachtet wurden, sind zwei statische Verfahren (uniform pricing und discriminatory pricing) und zwei dynamische Verfahren (ascending und descending clock auctioning). Ein weiteres Verfahren, das anglo-dutch Hybrid Verfahren, wurde in der folgenden UAG ½ Sitzung von Deloitte vorgestellt und abschließend bewertet. Zusammenfassend wurde deutlich, dass die Vorteile der statischen Verfahren in ihrer einfachen Funktionsweise liegen. Da Preis- und/oder Mengengebote in einer Runde abgegeben werden, sind die Transaktionskosten des Verfahrens für die Teilnehmer im Vergleich zu den dynamischen Verfahren geringer. Dies wäre vor allem für kleinere Teilnehmer ein Vorteil. Im Gegensatz dazu bieten die dynamischen Verfahren den Vorteil moderat höherer Erlöse. Des Weiteren können die Teilnehmer eines dynamischen Verfahrens von den Bieterstrategien anderer Teilnehmer lernen, da die dynamischen Verfahren in mehreren Runden angelegt sind. Dieser Mechanismus der "Preisentdeckung" könnte vor allem zu Beginn einer Handelsperiode und bei einem eher volatilen Sekundärmarkt für Emissionshandelszertifikate wichtige Preissignale geben. Die höhere Komplexität der dynamischen Verfahren führt allerdings besonders für kleinere Teilnehmer zu einem höheren Informationsaufwand. VI.3 Vorschläge aus der Praxis zur Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode Die UAG ½ beschäftigte sich auch in der Novembersitzung intensiv mit der Auktionierung von Emissionszertifikaten in der zweiten Handelsperiode. Nach der ausführlichen Diskussion von Auktionsverfahren und Bewertungskriterien auf der Grundlage der Literatur in der Oktobersitzung konzentrierte sie sich auf konkrete Vorschläge zur Auktionierung aus der Praxis. Als externe Diskutanten waren Frau Prof. Dr. Sigrid Müller vom Institut für Finanzierung der Humboldt-Universität zu Berlin, Herr Hacker (Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz) und die Herren Timme van Melle und Oscar Balhuizen (Deloitte) zu Gast.

22 22 Zunächst stellte Herr Hacker den Vorschlag des Bundesverbands Emissionshandel und Klimaschutz zur Auktionierung von Emissionszertifikaten durch die Bundesregierung vor. Im Einzelnen wies er darauf hin, dass es nicht Ziel einer Versteigerung sei, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Im Gegenteil sei das Ziel, diesen möglichst gering zu halten, um dem Wirtschaftskreislauf möglichst wenig Mittel zu entziehen, so dass der Zertifikatspreis gerade den Grenzvermeidungskosten der Anlagenbetreiber entspricht. Auf diese Weise würde der Emissionshandel laut Herrn Hacker an Effizienz gewinnen. Zur konkreten Ausgestaltung schlägt der bvek vor, eine Versteigerung mit einem einheitlichen Versteigerungspreis durchzuführen. Dabei werden die Gebote mit Nachfragevolumina als Funktion eines vom Staat vorgegebenen Preisintervalls in aufsteigender Form abgegeben. Des Weiteren sollte das Verfahren ein- oder zweistufig ablaufen und mehrmals im Jahr wiederholt werden. Berechtigt sollten nach Ansicht der bvek allein die verpflichteten Anlagenbetreiber sein, um mögliche Spekulationen auszuschließen. Zum Abschluss seines Vortrags wies Herr Hacker darauf hin, dass aus Sicht des bvek eine 10%ige Versteigerung keine generelle Lösung für die so genannten windfall profits in der Energiewirtschaft ist. Besonders in Deutschland sei darüber hinaus auch die Marktmacht einiger weniger Bieter ein Problem. Im Anschluss an Herrn Hacker trug Herr Balhuizen von Deloitte zur Auktionierung von Emissionszertifikaten vor. Zu Beginn seines Vortrags wies Herr Balhuizen darauf hin, dass einige Gefahren, wie gaming und overbidding, durch ein geeignetes Auktionsdesign bereits neutralisiert werden können. Andere Gefahren, wie bspw. Preisabsprachen oder die parallele Manipulation des Sekundärmarktes, müssten durch ein geeignetes Monitoring überwacht werden. Im Anschluss daran stellte Herr Balhuizen drei Auktionierungsmodelle vor. Es handelte sich hierbei um das Anglo-Dutch Hybrid Modell mit und ohne Preisschwelle und um eine aufsteigende Auktionierung mit Preisintervallen in den einzelnen Runden. Letzteres ist nach Herrn Balhuizen am besten geeignet für eine einfache und transparante Auktionierung von EU-Emissionszertifikaten. Zuletzt wies er darauf hin, dass der Auktionierungsprozess aus mehreren Bausteinen besteht. Diese sind das Auktionierungsmodell und dessen Operationalisierung, die Technische Umsetzung und das Kommunikationsmodell. Wenn man alle diese Bausteine berücksichtigt, ist es nach Auffassung von Herrn Balhuizen möglich, ein Auktionierungsmodell in ca. 18 Wochen einzuführen. Die sich an diese Vorträge anschließende Diskussion drehte sich vor allem um die Frage, ob ein Auktionierungsmodell möglichst einfach sein sollte, oder ob auch ein fortgeschrittenes Modell wie von Deloitte vorgeschlagen in Frage käme. Die Meinungen gingen hier auseinander. Einige Teilnehmer waren der Auffassung, dass der Auktionspreis sich immer an den Preisen am Sekundärmarkt ausrichten würde und dass demzufolge ein einfaches Auktionierungsmodell genüge. Dies hätte nach Auffassung

23 23 einiger Teilnehmer besonders auch für kleinere Teilnehmer den Vorteil der geringeren Transaktionskosten. Andererseits wäre es ein Nachteil dass sich kleinere Markteilnehmer nicht an den anderen Bietern orientieren können. Andere Teilnehmer waren hingegen der Ansicht, dass eine Auktionierung zu Anfang einer Handelsperiode durchaus ein wichtiges Preissignal für den Sekundärmarkt senden würde. Darüber hinaus bestand auch die Ansicht, dass in der zweiten Handelsperiode wertvolle Erfahrungen mit dem Instrument der Auktionierung gesammelt werden könnten. Es sei durchaus wahrscheinlich, dass nach 2012 die Auktionierung von Emissionszertifikaten in einigen Sektoren verstärkt Anwendung fände. Diese könnten dann von ihren Erfahrungen aus der zweiten Handelsperiode mit einem ähnlichen Auktionierungsmodell profitieren. Die Arbeitsgruppe einigte sich darauf, die Diskussion über geeignete Modelle anhand der präsentierten Argumente fortzusetzen, um möglichst Anfang 2008 zu einer gemeinsamen Empfehlung zu gelangen.

24 24 VII. Ausblick 2008 Die UAG ½ wird ihre Tätigkeit im Jahr 2008 fortsetzen. Im Mittelpunkt der Arbeit sollen dabei zum einen - Modelle für die Versteigerung von Emissionszertifikaten - die Erweiterung des Systems auf andere Gase und Sektoren stehen. Diesbezüglich wird vor allem der Einbezug des Luftverkehrs in den EU EH die UAG ½ weiter beschäftigen. Zum anderen werden in der ersten Jahreshälfte 2008 folgende Themen an Aktualität für die UAG ½ gewinnen: - Post2012: Verknüpfung des EU ETS mit anderen Systemen - Integration von CCS in den EU ETS - Zusammenspiel der klimapolitischen Instrumente in Deutschland.

25 25 Literaturhinweise Zum Thema Auktionierung von Emissionszertifikaten: Diekmann, Jochen/Schleich, Joachim: Erstellung des nationalen Allokationsplans (NAP II), Arbeitspapier 6: Möglichkeiten der Auktionierung von Emissionsrechten, Berlin/Karlsruhe: November DEHSt: Entgeltliche Abgabe von Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode : Verkauf oder Auktionierung?, Berlin: Mai Download: /Diskussionsbeitrag Auktionierung,templateId=raw,property=publicationFile.pd f/diskussionsbeitrag_auktionierung.pdf de Grandpré, Juliette: WWF Discussion Paper Auctioning in the EU ETS, Berlin: Download: _Discussion_Paper.pdf Matthes, Felix: Öko-Institut Paper Auctioning in the EU ETS, Berlin: Öko- Institut/Univ. of Cambridge: Final Report Auctioning in the EU ETS for WWF, Berlin/Cambridge: September Download: _Report.pdf Zum Thema CCS und Haftung: Ulardic, Christina: Environmental impairment liability insurance for geological carbon sequestration projects, IRGC Discussion Paper on Regulatory Frameworks related to Carbon Sequestration projects. Download:

26 26 Anhang I Teilnehmerlisten A I.1 Teilnehmerliste der UAG 1/2 Name Vorname Firma Besser Stefan BMU Z III 6 Doppelfeld Jörg Bayrische Hypo- und Vereinsbank AG Glienke Nele Sekretariat Arbeitsgruppe Emissionshandel Güthert Christian EnBW AG Hoenig Volker Verein Deutscher Zementwerke e.v. Holtmeyer Günther Sekretariat Arbeitsgruppe Emissionshandel Hömann Roderik WV Stahl AG Irrek Bodo IG Metall Jäger Jens VKU Kahmann Hans-Borchard BMF Krach Wolf-Joachim SCA / Verband Deutscher Papierfabriken e.v. Kühleis Christoph DEHSt Lehmann Frederike Shell Deutschland Oil GmbH Leven Bernd Daimler Chrysler AG Liepach Katharina Bundesverband-Deutsche Ziegelindustrie e.v. Linscheidt Bodo Bundeskanzleramt Meßing Johannes STEAG Michel Erhard Deutsche Bahn AG Mock Thomas Hydro Aluminium Deutschland GmbH Ogilvie Martin Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.v. Ressing Werner BMWA Ricke-Herbig Michael Verein der Zuckerindustrie Rogge Karoline Sekretariat Arbeitsgruppe Emissionshandel Römmelt Burkhard G. Minist. f. Wirtschaft, Mittelstand und Energie - NRW Rosenow Jürgen E.ON AG Sauer Manfred Ministerium für Umwelt und Forsten Schafhausen Franzjosef BMU KI I 6 Schäufele Marcel BGW Schiffgen Ulrich RWE Power AG Schmitz Detlef Bayer AG

27 27 Name Vorname Firma Schweer Rüdiger Hess. Minist. f. Umweltschutz, ländlichen Raum u. Verbraucherschutz Seiche Matthias DNR / BUND Ulrich Angelika VBW Bayern / BayCo2 Utz Bernd Siemens PG v. Meyerinck Lutz Deutsche BP Voß Marko Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Wallenwein Erich BMWi Walter Bernhard VDEW Weber Gerd Gesamtverband des Dt. Steinkohlebergbaus A I.2 Teilnehmerliste der Kleingruppe EU ETS post2012 Name Vorname Firma Güthert Christian EnBW AG Hömann Roderik WV Stahl AG Krach Wolf-Joachim SCA / Verband Deutscher Papierfabriken e.v. Lehmann Frederike Shell Deutschland Oil GmbH Leven Bernd Daimler Chrysler AG Liepach Katharina Bundesverband-Deutsche Ziegelindustrie e.v. Michel Erhard Deutsche Bahn AG Mock Thomas Hydro Aluminium Deutschland GmbH Schiffgen Ulrich RWE Power AG Ulreich Stefan E.ON AG Ulrich Angelika VBW Bayern / BayCo2 Vogel Jörn STEAG Voß Marko Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Weber Gerd Gesamtverband des Dt. Steinkohlebergbaus

28 28 A I.3 Teilnehmerliste der Kleingruppe CCS Name Vorname Firma Adam Hans-Georg RWE Power AG Benz Jochen EnBW AG Fuchs Werner Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.v. Güthert Christian EnBW AG Heidug Wolfgang Shell International B.V. Krause Daniela E.ON Energie AG Lehmann Frederike Shell Deutschland Oil GmbH Meyerinck Lutz von Deutsche BP AG Mock Thomas Hydro Aluminium Deutschland GmbH Müller Michael EnergieAgentur NRW Römmelt Burkhard G. Minist. f. Wirtschaft, Mittelstand und Energie - NRW Rosenbauer Georg Siemens PG Schiffgen Ulrich RWE Power AG Schiller Anette Deutsche BP AG Steimann Heinrich RAG Beteiligungs-AG Ulreich Stefan E.ON Energie AG Voß Marko Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Weber Gerd Gesamtverband des Dt. Steinkohlebergbaus

29 29 Anhang II Vortragsunterlagen A II.1 Die Clean Coal Power-Strategie von RWE Power

30 RWE Power Sitzung der Arbeitsgruppe CCS bei der AGE am bei RWE Power in Essen Die Clean Coal Power-Strategie von RWE Power Dr. Johannes Ewers, RWE Power AG Abt. CCS und Neue Technologien und Projektleiter IGCC-CCS-Projekt

31 Die von RWE verfolgten Technologiepfade stehen im Zeichen der Sicherung einer klimaverträglichen Stromerzeugung Clean Coal Power Innovationen für heute, morgen und übermorgen Kernenergie Sicherer Betrieb Regenerative Energien Weiterentwicklung in ausgewählten Bereichen Dezentrale Stromerz. Entwicklung von Versorgungskonzepten für Endkunden RWE Power PKR-N - 2 2

32 Mit kohlebasierter Stromerzeugung RWE größter CO 2 -Emittent in Europa CO 2 -Emissionen 2005 in Mio. t Sonstige RWE npower: 23 Mio. t RWE Power: 120 Mio. t ENEL Vattenfall E.ON RWE 3 RWE Power PKR-N - 3

33 Ebenen der RWE Clean Coal Power-Strategie < 2020 Horizont 1 Horizont 2 Horizont 3 Neue Kraftwerke mit weltweit höchstem Standard Weiterentwicklung der Effizienz Effizienzsteigerung (Primärmaßnahme zur CO 2 -Minderung) Realisierung des CO 2 -freien fossil befeuertes Kraftwerks CO 2 -Abtrennung und Speicherung (Sekundärmaßnahme) 4 RWE Power PKR-N - 4

34 Horizont 1 Weltweit neuester Stand der Technik: RWE BoA Kraftwerk Neurath Im Bau, geplanter kommerzieller Betrieb: 2009/10 Leistung: Wirkungsgrad: 2 x MW > 43 % Hu Horizont 2 Effizienzsteigerung durch neue Kraftwerkstechnik RWE Power PKR-N - 5 Braunkohlevortrocknung mit WTA 4% - Punkte Wirkungsgradverbesserung, rund 1 Mio. t CO 2 pro Jahr weniger gegenüber heutiger Technik (2 x MW) Eigene Entwicklung von RWE auf der Zielgeraden: Bau WTA-Prototyp am BoA-Block Erster Spatenstich im Juni 2006 Projektkosten: 50 Mio. 5

35 Wirkungsgrade von über 50 % für Braun- und Steinkohlekraftwerke verfügbar ab 2020 Entwicklungsziel von RWE Power: Trockenbraunkohlen-KW Einsatz ab 2015 Wirkungsgrad: + 4%-Punkte Entwicklungsziel: 700 C-KW für Braun-/Steinkohle Neue Werkstoffe ermöglichen Dampfparameter 350 bar/700 C Einsatz ab 2020 Wirkungsgrad: + 4%-Punkte Demo-Anlage zur Wirbelschichttrockung am BoA-Braunkohlekraftwerk Niederaußem in Bau. Durchsatz 110 t/h Investitionen 50 Mio. Inbetriebnahme 06/08 COMTES-700 Werkstofftests PP700 Design Kraftwerksstudie (VGB, Betreiber, Hersteller, EU) 6 RWE Power PKR-N - 6

36 Das konv. Kraftwerk weist das größte Effizienzpotential auf Wirkungsgrad in % Entwicklungspfad konv. Kraftwerk Technikhebel BK-Trocknung BK Technikhebel 700 C KW BK SK IGCC- BK SK + 4 % Pkte. BK + 8 % Pkte. 45 BK SK IGCC- SK ab ab 2015 ab 2020 kommerziell am Netz Das konv. Kraftwerk kann bis 2020 die Wirkungsgradschwelle von 50 % überschreiten. BK kann die Effizienznachteile zur SK durch Vortrocknung wettmachen. Die IGCC-Technik ohne CO 2 -Abscheidung bietet kein größeres Potential und würde mit einem Technologiewechsel verbunden sein. 7 RWE Power PKR-N - 7

37 RWE verstärkt seine Technologieführerschaft und setzt Zeichen in der CO 2 -freien Kraftwerkstechnik Beschlüsse zu CCS 1 RWE Power entwickelt und realisiert ein CO 2 -freies 450 MW-Kohlekraftwerk auf Basis der IGCC-Technik mit CO 2 -Transport und -Speicherung; die Inbetriebnahme soll 2014 erfolgen. 2 Parallel wird RWE die Technik der CO 2 -Wäsche für zukünftige fortschrittliche Kohledampfkraftwerke auch zur Nachrüstung moderner Anlagen entwickeln. RWE Power mit Schwerpunkt CO 2 -Wäsche für Braunkohle RWE npower mit Feasibility Study für eine Clean Coal 1000 MW Steinkohlenanlage in Tilbury und Versuche zur CO 2 -Wäsche für SK. 8 RWE Power PKR-N - 8

38 CO 2 -freies Kraftwerk mit CO 2 -Speicherung IGCC H 2 O Vergasung Wasserstoff Gas- und Dampfturbine 450 MW brutto Strom Kohle ca m CO 2 ca m Aquifer, alte Öl-, Gaslagerstätte 9 RWE Power PKR-N - 9

39 RWE Projekt: 450 MW CO 2 -freies Kraftwerk mit CO 2 - Lagerung (IGCC-CCS) Basis-Technologie: IGCC el. Leistung: 450 MW brutto /360 MW netto Netto-Wirkungsgrad: 40% CO 2 -Lagerung: 2.3 Mio. t/a in erschöpften Gaslagerstätten oder Salinen Aquiferen Inbetriebnahme: 2014 RWE Budget: ca. 1 Mrd. EUR RWE Power PKR-N

40 IGCC bietet besondere Vorteile als CO 2 -freie Kraftwerkstechnologie Alle Prozessschritte sind kommerziell verfügbar Technische und wirtschaftliche Aussagen sind belastbar Kraftwerk kann auch ohne CO 2 -Abtrennung effizient betrieben werden IGCC bietet zusätzliches Potential zur Reduzierung von Emissionen Hohe Brennstoffflexibilität Hohe Produktflexibilität 11 RWE Power PKR-N - 11

41 Kraftwerke mit CO 2 -Abtrennung Technologielinien ( Entwicklungsbedarf ) CO 2 -Abtrennung nach der Verbrennung (Dampfkraftwerke) Konv. KW mit CO 2 -Wäsche m 3 /s, 13 vol-% CO 2 Kohle Luft Konventionelles Dampfkraftwerk Rauchgasreinig. CO 2 -Abtrennung CO 2 Oxyfuel-Prozess Kohle Kessel Rauchgasreinig. Kondensation CO O 2 2 CO 2 / H 2 O CO 2 -Abtrennung vor der Verbrennung (Kombikraftwerke) IGCC-Prozess (Kohle) o. IRCC-Prozess (Gas) Brennstoff O 2 Vergasung Gasreinigung CO-Shift CO 2 -Abtrennung GuD mit H 2 -Turbine 10 m 3 /s, 45 vol-% CO 2 CO 2 Diese Prozesse werden vor allem in Verbundprojekten (Studien, Technikums- und Pilotversuche) im EU-Rahmenprogramm und im nationalen COORETEC-Programm des BMWA entwickelt. RWE Power PKR-N

42 Auch die Kostensteigerungen durch CO 2 -Abtrennung sind massiv Beispiel: Braunkohle KW ohne CO 2 -Abtrennung Referenz-KW BoA-Plus IGCC KW mit CO 2 -Abtrennung Wäsche** Oxyfuel IGCC Wirkungsgrad [%] ** 42 Spez. Investkosten [ /kw] Stromerzeugungskosten * [%] heller, da weniger belastbar * inkl. CO 2 -Verdichtung, Verflüssigung und 300 km Transport ** inkl. Vortrocknung, d. h. rd. 4 %-Pkte. Vorteil gegenüber Rohkohlefeuerung berücksichtigt Starke Wirkungsgradeinbußen bei CO 2 -Abtrennung vor allem bei konv. Technik heißt: Ressourcenverbrauch steigt drastisch Massive Erhöhung der Stromerzeugungskosten durch CO 2 -Abtrennung 13 RWE Power PKR-N - 13

43 IGCC ist die attraktivste Lösung für das CO 2 -freie Kraftwerk Günstige Abtrennung von CO 2 Hohe Effizienz Hoher Entwicklungsstand Hohe Flexibilität bei Brennstoffeinsatz und auf der Produktseite Brennstoffflexibilität Erdgas Erdgas Kohle Kohle Biomasse Biomasse Reststoffe Reststoffe Vergasung Vergasung Gasaufbereitung GuD CO 2 - Abtrennung CO 2 ohne alternativ oder Abtrennung zusätzlich alternativ oder als no regret zusätzlich Produktflexibilität Produktflexibilität Strom GuD Wärme H 2 CO 2 Strom Wärme H 2 Synthesegas (CO+H 2 ) SNG (Erdgas) Synthesegas (CO+H 2 ) Methanol SNG (Erdgas) Treibstoffe Methanol Treibstoffe 14 RWE Power PKR-N - 14

44 Die Vergasung im IGCC erschließt neben der Stromerzeugung weitere Produktoptionen Produktäquivalent TBK ~ 1,3 MWh Strom 1 t Braunkohle Vergasung (wie bei IGCC) ~ 580 m³ ~ 180 m³ ~ 270 kg ~ 140 l H 2 SNG (Erdgas) Methanol Treibstoffe Investitionskostenanteil für Synthesegaserzeugung Investitionskostenanteil für Umwandlung ca. 2/3 ca. 1/3 15 RWE Power PKR-N - 15

45 Das CO 2 -freie IGCC-Kraftwerk Luft von GT GT: DT: GT+DT: 290 MW 160 MW 450 MW Luft LZA N 2 zur GT GT u. DT Strom 450 MW el O 2 80 t/h Dampf Dampf Dampf Dampf H 2 -reiches (90 % H 2 ) Brenngas Nm 3 /h Braunkohle 350 t/h Vergaser WTA Trockner Gaskühlung/ Entstaubung Staub S- Abtrennung u. -Gewinnung CO-Shift CO 2 - Wäsche CO 2 CO 2 Kompression Pipeline 300 t/h > 100 bar Designbasis: Über 30-jährige RWE-eigene Vergasungserfahrungen Lessons Learned aus bish. IGCC-Projekten (COORETEC-Projekt COORIVA, BMWi) IGCC-Design, Entwicklung GT-Brenner für H 2 -reiches Gas (ENCAP-Projekt, EU 6.RP) GT-Brennerentwicklung (HEGSA-Projekt, EU 5.RP) 16 RWE Power PKR-N - 16

46 Entwicklung der Braunkohlenvergasung bei RWE HTW-Druckvergasung 1) Durchsatz 13 t/h 3) HKV-Versuchsanlage 2) Durchsatz 1t/h 3) HTW-Pilotanlage 1) Durchsatz 1 t/h 3) HTW-Demonstrationsanlage 1) Durchsatz 60 t/h 3) 1) HTW Hochtemperatur Winkler-Vergasungsverfahren 2) HKV Hydrierende Vergasung 3) Durchsatz Rohkohle 17 RWE Power PKR-N - 17

47 Haupt-KW-Komponenten entwickelt, CO 2 -Speicherung erfolgsentscheidend Es gibt bereits 4 Kohle-IGCC weltweit (ohne CO 2 -Abtrennung) mit z. T. über 10-jähriger Erfahrung IGCC-Kraftwerk Buggenum Kohlevergasung, Gasreinigung, GuD-Prozess und auch CO 2 -Abtrennung sind seit langem kommerziell verfügbare Komponenten In der Kraftwerkstechnik verbleiben 2 Entwicklungsfelder: 1. Eskalierung auf MW th 2. Brennkammerentwicklung für Gasturbinenleistungsklasse 300 MW bei H 2 -reichen Brenngasen, unter Einhaltung der NO x -Grenzwerte Entscheidend für den Erfolg ist die Entwicklung des CO 2 -Speichers 18 RWE Power PKR-N - 18

48 Die zügige Realisierung bis 2014 erfordert parallele Entwicklung von Kraftwerk und CO 2 -Speicher Kraftwerk heute 8/2007 8/ Projektentwicklung Planung, Bau, Inbetriebnahme Genehmigung Entscheidung Energieträger/Standort Genehmigung, Bauentscheidung Betriebsbeginn Bau, Inbetriebnahme CO 2 -Speicher, Pipeline Screening, Erkundung, Genehmigung Bau, Inbetriebnahme Genehmigung Betriebsbeginn Die im Speicher vorgefundenen geologischen Verhältnisse werden darüber entscheiden, welche CO 2 -Mengen zu Beginn eingebracht und wie sie gesteigert werden können. 19 RWE Power PKR-N - 19

49 Möglichkeiten der CO 2 -Speicherung 20 RWE Power PKR-N - 20

50 CO 2 -Speicherung Kapazitäten in D Wesentliche technische Anforderungen - Langzeit-Speichersicherheit - Ausreichend große Speicherkapazitäten Speicheroptionen Kapazität* Bewertung Ausgebeutete Erdgasfelder (Norddeutschland) Tiefe Salzwasser führende Aquifere (Nord- und Ostdeutschland) 2 Gt Gt - Bekannte Einleit- und Speicherbedingungen - Unsicherheit bzgl. Langzeitsicherheit - große theoretische Kapazität - Einleit- und Speicherbedingungen sind weitgehend unbekannt - hohe Speichersicherheit erwartet - Erfahrungen aus Norwegen (Sleipner/Snøhvit) und Deutschland (CO2SINK) ggf. hilfreich Die Speicherung in Kohleflözen und Ozeanen wird aus technischer und ökologischer Sicht kritisch eingeschätzt. * lt. BGR Die theoretische Kapazität von Gt wäre ausreichend, um die heutigen CO 2 -Emissionen aus fossilen KW für Jahre einzuspeichern. 21 RWE Power PKR-N - 21

51 Die Entwicklung des CO 2 -Speichers muss schrittweise und auf mehreren Ebenen erfolgen Phase Phase Phase Screening: Screening potentieller Lagerstätten Bewertung und Feasibility Studie für 2 3 Standorte Erkundung: Erkundung (3D-Seismik) Auswahl eines Speichers Genehmigungen Ausbau: Abteufen der Bohrungen und Ausbau des Speichers Übertageeinrichtungen Parallel müssen in Angriff genommen werden: Schaffung von Standards zur Bewertung von CO 2 -Lagerstätten und ihrer Langzeitdichtigkeit Schaffung rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen Rechtsnorm muss geregelt werden Regelwerke unterhalb der Gesetzesebene müssen geschaffen werden Erzielung öffentliche Akzeptanz Gemeinschaftsaufgaben von Unternehmen, Politik und Behörden 22 RWE Power PKR-N - 22

52 Das parallele RWE-Programm zur Entwicklung der CO 2 -Wäsche für das Dampfkraftwerk Mit RWE-Beteiligung: Erste Pilotanlage in KW Esbjerg (DK) im Rahmen EU-Projekt CASTOR für SK in Betrieb Rauchgas zur Atm. Rauchgas nach REA Absorption Regeneration CO 2 Dampf Foto: CO2-Pilotwäsche KW Esbjerg RWE-Entwicklungen: RWE Power für Braunkohle: bis 2008: Pilotprojekt ab 2009: Demonstrationsanlage RWE npower für Steinkohle: Pilot-Testanlage Studie 1000 MW Tilbury mit CO 2 -Wäsche Z. Z. Bildung von Partnerschaften mit Anlagenbauern und chem. Industrie Budget: ca. 90 Mio. 23 RWE Power PKR-N - 23

53 Working packages of the 3 Phases PCC tested and commercially available by P0 PI PII Goals < 30 / t CO2 Efficiency loss < 10%-pts Guarantees Project development Pilot and conceptual phase Construction and operation of demonstration plant Global screening Technical/economic evaluation Investigation of potential solvents Pilot plant operation Basic and approval engineering Detailed engineering Solvent development Formation of a partnership Optimization of a fully integrated PCC concept for a coal-fired plant Cost analysis Erection of a demonstration plant Operation for two years 24 RWE Power PKR-N - 24

54 Innovationslinien zu Clean Coal Power von RWE für heute Effizienzsteigerung durch Erneuerung, aktuell BoA 2/3, SK-Doppelblock Kraftwerkspark: kontinuierliche Erneuerung für morgen WTA-Prototyp 700 C-Testanlagen Erstes Trockenkohle-KW 700 C Demo-KW Erster CO 2 - freier IGCC Erster Retrofit/ Neubau mit CO 2 - Wäsche für übermorgen Neues Projekt: CO 2 -freies 450 MW IGCC mit Speicherung Neues Projekt: CO 2 -Wäsche für konv. Kraftwerk 25 RWE Power PKR-N - 25

55 55 A II.2 Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel Inhalte des Richtlinien-Vorschlags und Stand der Diskussion Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel Inhalte des Richtlinien-Vorschlags und Stand der Diskussion Meike Söker Referat KI I 2 BMU

56 56 Klimawirkung des Luftverkehrs Anteil Luftverkehr an den direkten THG-Emissionen der EU: rund 4% Indirekte Effekte erhöhen die Treibhauswirkung (NO x, Wasserdampf, Partikel; IPCC: Faktor 2-4) Starkes Wachstum ( : +87%) Weiter ungebremstes Emissionswachstum des Luftverkehrs würde mehr als ein Viertel der Reduktionen der EU gemäß Kyoto-Ziel zunichte machen UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 2 Luftverkehr und Klimaschutzpolitik Internationaler Luftverkehr bisher nicht in verbindliche Klimaschutzpolitik einbezogen Kyoto-Protokoll: Auftrag an Annex-I-Staaten und Verweis auf ICAO ICAO-Prozess bisher unbefriedigend EU-Rat Dezember 2005: Aufforderung an KOM: Vorschlag bis Ende : KOM legt RL-Vorschlag vor UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 3

57 57 RL-Vorschlag der KOM: Anwendungsbereich und Zeitplan Vorschlag umfasst nur CO 2 -Emissionen (NO x später) Zeitplan: ab 2010: Berichtspflichten ab 2011: nur innereuropäische Flüge (Lernphase) ab 2012: alle Flüge, die auf EU-Flughäfen starten oder landen nach 2012 fünfjährige Perioden analog Kyoto-Protokoll und anlagenbezogenem Emissionshandel Ausnahmen (v.a. Kleinflugzeuge < kg max. Startgewicht, Staats-, Militär-, Sicht- und Rettungsflüge) Gleichbehandlung aller Fluggesellschaften unabhängig von ihrer Herkunft; Ausnahme bei vergleichbaren Maßnahmen nationaler Flugverkehr wird gleichbehandelt UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 4 RL-Vorschlag der KOM: Zertifikatpflichtige und Verwaltung Zertifikatpflichtige: Fluggesellschaften Zuordnung zu einem Verwaltungsmitgliedstaat EU-Fluggesellschaften: Staat, der Betriebsgenehmigung (AOC) ausstellte; Nicht-EU-Fluggesellschaften: Staat, dem der größte Anteil der Emissionen zugeordnet werden kann (in 2006 bzw. erstem Betriebsjahr) KOM erstellt und aktualisiert Liste der Verwaltungsmitgliedstaaten Kein zusätzliches Genehmigungsverfahren UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 5

58 58 RL-Vorschlag der KOM: Gesamtzuteilungsmenge (Cap) Harmonisierter Ansatz Cap: Durchschnittliche Emissionen der Jahre Entspricht knapp 10% der Gesamtzuteilungsmenge des bestehenden EU-ETS (ca. 218 Mio. t CO 2 p.a.) Stabilisierung auf diesem Niveau Besserstellung gegenüber anderen Sektoren wegen hohen Wachstums UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 6 RL-Vorschlag der KOM: Zuteilungsmethode (I) Harmonisierter Ansatz Zuteilung für : überwiegend kostenlos (nach einheitlichem Durchschnittsbenchmark) Auktion durch MS im Umfang der durchschnittlichen Menge der NAP II, die Auktion vorsehen (rund 3%) Zweckbindung der Auktionseinnahmen (Verwaltungskosten, Klimaschutz) Verordnung geplant ab 2013: keine Festlegung des Auktionsanteils; Verweis auf Review UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 7

59 59 RL-Vorschlag der KOM: Zuteilungsmethode (II) Kostenlose Zuteilung auf Antrag Angabe der geflogenen Tonnenkilometer des Basisjahres (24 Monate vor Periodenbeginn, d.h für erste Periode) Zuteilung nach folgender Formel: Cap Auktionsanteil Tkm Fluggesellschaft A im Basisjahr x gesamtetkm im Basisjahr Durchschnittsbenchmark enthält impliziten EF, begünstigt Effizienz und Early Action automatisch UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 8 RL-Vorschlag der KOM: Erfüllung der Abgabepflicht Freie Handelbarkeit der Berechtigungen Luftfahrtsektor kann Berechtigungen aus anderen Sektoren für Abgabepflicht nutzen Abgabe von CERs/ERUs bis zur Durchschnittsmenge aller NAP II Andere Sektoren können Berechtigungen aus Luftfahrtsektor nicht nutzen Auf Antrag können Luftfahrtzertifikate in AAUgedeckte Zertifikate getauscht werden UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 9

60 60 RL-Vorschlag der KOM: Überwachung und Berichte Grundsätzlich analog bestehendem EH Unabhängige Verifizierung Guidelines sollen folgen Sanktionen analog EH Cap-Berechnung durch KOM: nach besten verfügbaren Daten mit Unterstützung von EUROCONTROL UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 10 RL-Vorschlag der KOM: Impact Assessment Emissionsvermeidung im Luftverkehr (kurzfristig gering), Zukauf im ETS (begrenzt) und JI/CDM (überwiegend) Ticketpreise steigen um maximal 4,60 (Kurzstrecke) bis 39,60 (Langstrecke) Überwälzung der Kosten, dennoch nur geringer Rückgang des Nachfragewachstums Kaum Wirkung auf Zertifikatspreis, wenn Nutzung von CERs und ERUs zugelassen wird Emissionsreduktion bis 2020: 183 Mio. t CO 2 (breiter Anwendungsbereich) UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 11

61 61 RL-Vorschlag der KOM: Weitere Studien zur Wirkung IATA-Studie (betrifft nur 2011 und 2012): Ticketpreissteigerung um bis zu 30 (Langstrecke) durchschnittliche Preissteigerung um 1,5-3,2% Überwälzung der (Opportunitäts-) Kosten zu 75% Profitabilität der Fluggesellschaften steigt: windfall profits höher als Kosten durch Vermeidung, Zukauf und Nachfragerückgang Zukaufbedarf 2011: 13 Mio. t, 2012: 66 Mio. t, d.h. 0,6 bzw. 3% der Gesamtzuteilungsmenge des EU-ETS UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 12 Stand der Diskussion: EU-Ebene Ratsarbeitsgruppe: : Vorstellung KOM; überwiegend positive Aufnahme durch MS; Fragen an Juristischen Dienst : Impact Assessment, Vorbereitung Umweltrat und vorläufige Stellungnahmen; Kernthemen: Drittländerproblematik, Rand- und Insellagen, Wachstum in Beitrittstaaten, Wirkung auf EU-ETS : Vorläufige Stellungnahme des Juristischen Dienstes: kompatibel mit Chicagoer Konvention und ICAO- Resolutionen; ev. durch Artikel 2.2 KP Bindung an ICAO; Lesung von Artikel und Anhang zum Anwendungsbereich Umweltrat : Orientierungsdebatte UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 13

62 62 Stand der Diskussion: BReg Einigkeit: hohe Bedeutung des Luftverkehrs für die anthropogene Treibhausgasentwicklung daher Einbeziehung in umfassende Klimapolitik mit effektiven Maßnahmen aus Klimaschutz- und Wettbewerbsgründen breiter Anwendungsbereich und Gleichbehandlung aller Fluggesellschaften wichtig; Stufenplan kritisch aktives Voranbringen der Diskussion während der Ratspräsidentschaft Prüfvorbehalte für Details UAG 1/2, Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Meike Söker Referat KI I 2 BMU

63 63 A II.3 Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische E- missionshandelssystem Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelsystem Berlin, im Februar Y Einbeziehung LVK in ETS 1 A. CO2 Emissionen im Luftverkehr Y Einbeziehung LVK in ETS 2

64 64 Die europäischen luftverkehrsbedingten CO2 Emissionen sind im globalen Kontext gering. 0,5 % europäischer Luftverkehr verursacht 0,5 % der globalen CO2 Emissionen EU Luftverkehr verursacht 3 % der europäischen CO2 Emissionen 3 % Quelle: Intergovernmental Panel on Climate Change Y Einbeziehung LVK in ETS 3 Luftverkehr verursacht 3 Prozent der europäischen Emissionen Anteil der CO2 Emissionen in Prozent Energieerzeugung Straßenverkehr private Haushalte Industrie/Herstellung Gewerbe/Handel/Dienstl. Seefahrt Luftverkehr Landwirtschaft Sonstige Quelle: EU-KOM, DIW Y Einbeziehung LVK in ETS 4

65 65 B. Position der Luftverkehrsverbände zum europäischen Richtlinienentwurf Y Einbeziehung LVK in ETS 5 EU will den Luftverkehr in den Emissionshandel einbeziehen - Schlüsselaspekte des Entwurfs aus Sicht der Fluggesellschaften Schlüsselaspekte des RL-Entwurfs geografischer Anwendungsbereich 1. Phase: ab 2011 alle Flüge innerhalb der EU 2. Phase: ab 2012 alle Flüge die von EU Flughäfen starten und landen Handelsystem Integration in das bestehende offene europäische CO2-Handelsystem Verteilung der Emissionsrechte Berechnungsgrundlage für die Zuteilung mindestens 90 % kostenlos (entsprechend 27-Länder-Benchmark) Kostenschätzung für 2011 zwischen 200 Mio. und 400 Mio. EUR Verteilung über Benchmark (tkm) Quelle: EU-KOM RL-Entwurf Y Einbeziehung LVK in ETS 6

66 66 BACKUP Wachstum unberücksichtigt - Emissionszuteilung auf der Berechungsgrundlage von Höchstgrenze für die Zertifikatszuteilung durchschnittlichen Emissionen des LVK von 2004 bis 2006 d.h. FG müssen für ihren Wachstum mit Zertifikaten bezahlen 200% 180% 160% 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% Index Auction Zukäufe ETS Zertifikate "Free" frei CO2 Anstieg Growth Zukäufe im ETS = 25% prognostisierter CO2 Wachstum von 3% jährlich. Grundlage = Index 100. Quelle: AEA Zukäufe... im ETS = 29% Zukäufe im ETS = 39% zusätzliche Zukäufe im ETS Y Einbeziehung LVK in ETS 7 Deutsche Luftverkehrsindustrie fordert umweltpolitische Gesamtstrategie Emissionshandel erst international mit voller Wirkung ETS muss ein Bestandteil einer umfassenden Gesamtstrategie sein, neben ETS v.a. Verbesserung des Luftraummanagements (SES), Schaffung adäquater Infrastrukturen und Implementierung neuer Technologien. Das ETS muss ein offenes Handelssystem sein. Es werden wie im Emissionshandel anderer Industrien ausschließlich CO2-Schadstoffe gehandelt. Die zeitlich gestaffelte Integration des LVK in das ETS wird abgelehnt zwei einjährige Handelsperiode sind unkonstruktiv und zu kostenintensiv. Sinnvoller ist ein integriertes globales System in der Post-Kyoto-Phase ab Ein globaler Ansatz ist notwenig für effektive Klimapolitik und Emissionsminimierung Erarbeitung eines international anwendbaren Systems in Abstimmung mit der ICAO. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen und Nachteile für die europäische Luftverkehrsbranche vermieden werden. Die Zuteilung der Emissionen soll aktuell auf der Berechungsgrundlage erfolgen das jährliche Wachstum von 4-5 Prozent muss berücksichtigt werden. Die Versteigerung von Zertifikaten ist lediglich kostentreibend und hat keinen umweltpolitischen Effekt. Die verwaltungstechnische Umsetzung muss so gestaltet werden, dass keine zusätzliche sehr aufwändige Bürokratie entsteht. Quelle: Brachenstellungsnahme Y Einbeziehung LVK in ETS 8

67 67 A II.4 Die neuen Monitoring-Leitlinien: Ergebnisse des Review- Prozesses Die neuen Monitoring-Leitlinien: Ergebnisse des Review-Prozesses Dr. Ingrid Hanhoff Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt UAG ½ der AG Emissionshandel, Berlin 1. März 2007 Überblick Der Review-Prozess Wesentliche Änderungen der neuen Monitoring Leitlinien Bewertung der Ergebnisse des Review-Prozesses Folgerungen für die zweite Handelsperiode

68 68 Der Review-Prozess Start des Stakeholder-Prozesses im Frühjahr 05. Insgesamt 3 Entwürfe in der Zeit vom 13. Nov. 05 bis 31. März 06 mit Möglichkeit zur Stellungnahme. Abschließende Beratungen und Annahme im Climate Change Committee am 31. Juli Nacharbeiten: Erarbeitung erläuternder Texte und Übersetzung (2-3 Monate, Qualitätssicherung durch informelle Arbeitsgruppe). Veröffentlichung der neuen MRG (inkl. Übersetzungen) Anfang Wesentliche Änderungen Definitionen Höchste Ebenenkombination / Tabelle 1 Schwächere Quellströme / Fall Back -Ansatz Aktivitätsrate / Emissionsfaktoren / Oxidationsfaktoren Kontinuierliche Emissionsmessung Konkretisierung zu Unsicherheiten Nutzung nicht-akkreditierter Labore Biomasse / Probenahme Monitoringkonzept Verifizierung Erleichterungen für kleine Anlagen Industrieanlagen 4

69 69 Definitionen (Kapitel 2) Erhebliche Erweiterung der Definitionen Klarstellung einzelner Begriffe, z.b. - Quelle (jetzt Emissionsquelle und Quellstrom) - Monitoringmethode und Monitoringplan (-konzept) Neue Definitionen, z.b. - Kommerzielle Standardbrennstoffe - Kommerziell gehandelte Brennstoffe und Materialien - Technisch machbar und Unverhältnismäßig hohe Kosten - Rein (jetzt mind. 97% des spezifischen Materials) 5 Höchste Ebenenkombination (Kapitel 5.2) Höchste Ebenenkombination bleibt als grundsätzliche Anforderung erhalten! Wenn Anforderungen technisch nicht möglich oder zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen, ist die nächst niedrigere Ebene maßgebend; Abweichung ist billigungsbedürftig, Ausnahmen: Anlagen der Kategorie A (<= t/a fossile CO 2 -Emissionen)!!! Kleine Emittenten (<= t/a fossile CO 2 -Emissionen) schwächere und de minimis Quellströme, reine Biomasse. 6

70 70 Tabelle 1 Anforderungen (Kapitel 5.2) Tabelle 1 bleibt weiterhin als Mindestanforderung an stärkere Quellströme erhalten. Abweichung nur, wenn Maßnahmen technisch nicht möglich! Gesamtemissionen umfassen nur fossile CO 2 -Emissionen (vor Abzug des weitergeleiteten CO 2, ohne biogenem CO 2 ) Ausrichtung der Genauigkeitsanforderungen für die Bestimmung der Aktivitätsrate (Ebene 1 bis 4: 7,5% / 5,0% / 2,5% / 1,5%, mit Ausnahmen in einzelnen Branchen), geringfügige Anpassungen in Tabelle 1! Umsetzung in D offen, insb. ist höchste Ebenenanforderung oder Tabelle 1 maßgebend! 7 Fall Back -Ansatz (Kapitel 5.3) Ermöglicht Ansatz alternativer Bestimmungsmethoden Vorausgesetzt, Ebene 1-Anforderungen können nicht für alle Quellströme (ausgenommen de-minimis) eingehalten werden. Gesamtunsicherheit für CO 2 -Emissionen der gesamten Anlage (E): E < 50 kt /a ± 7,5 % 50 kt /a < E 500 kt / a ± 5,0 % E > 500 kt / a ± 2,5 % Analyse der Gesamtunsicherheit muss ISO-Anforderungen erfüllen. Behördliche Billigung erforderlich. 8

71 71 Anforderungen an stärkere Quellströme Kat. B u. C > 50 kt/a* Grundsatz Höchste Ebene Nächste geringere Ebene, mind. Tabelle 1 geringere Ebene als Tabelle 1, mind. Ebene 1 Fall back - Konzept Kat. A <=50 kt/a* Ebene nach Tabelle 1 geringere Ebene, als Tabelle 1, mind. Ebene 1 Fall back - Konzept Kleinemittenten < 25 kt/a* geringere Ebene, als Tabelle 1, mind. Ebene 1 Fall back - Konzept * durchschnittliche fossile CO 2 -Jahresemissionen, vor Abzug von weitergeleitetem CO 2 soweit technisch nicht machbar oder unverhältnismäßig hohe Kosten soweit technisch nicht machbar 9 Schwächere und de minimis Quellströme (Kapitel 5.2) Definition umfasst nur fossile CO 2 -Emissionen Ranking bei der Ermittlung der Quellströme aufgehoben Neue, höhere Schwellenwerte: - schwächere Quellströme: insgesamt < 5 kt CO 2 p.a. oder < 10% (max. 100 kt CO 2 p.a) (bisher: 2,5 kt oder 5%) - de minimis Quellströme: insgesamt < 1 kt CO 2 p.a. oder < 2% (max. 20 kt CO 2 p.a.) (bisher: 0,5 kt oder 1%) Behördliche Billigung erforderlich. 10

72 72 Emissionsfaktor (Kapitel 5.5) Tabelle 1 ermöglicht Ansatz von Standard-EF für alle kommerziellen Standardbrennstoffe unabhängig von der Anlagengröße. EF basiert auf dem C-Gehalt des Brennstoffs oder Materials (t CO 2 / TJ, t CO 2 / t oder t CO 2 / Nm³). Bei Brennstoffen Angabe des EF in t CO 2 / t statt t CO 2 / TJ möglich, wenn die erforderliche Bestimmung zu unverhältnismäßig hohen Kosten führt (Grund: Transparenz und Konsistenz mit der nationalen Inventaren für Treibhausgase). Umrechnungsfaktor C zu CO 2 jetzt 3, Oxidationsfaktor (Kapitel 5.6) Anhang I verzichtet auf die Einhaltung der höchsten Ebene. Anhang II: Der Anlagenbetreiber soll angemessene Überwachungsmethode wählen: - Ebene 1: Oxidationsfaktor = 1 - Ebene 2: nationale Liste - Ebene 3: spezifische Bestimmung. In D ist einheitliche Umsetzung mit Oxidationsfaktor = 1 vorgesehen! 12

73 73 Kontinuierliche Emissionsmessung (Kapitel 6 und Annex XII) Behördliche Billigung der Anwendung erforderlich (unverändert: Nachweis höherer Genauigkeit). Konkretisierung der Anforderungen (Datensammlung, Normen, Definition von Ebenen). Flankierende Berechnung wurde vereinfacht (generell geringere Ebenen-Anforderungen, Ebene 1 als Minimum). 13 Konkretisierung zu Unsicherheiten (Kapitel 7) Bestimmung der Gesamtunsicherheit bei Berechnung wie bisher nicht erforderlich. Ursprüngliche Tabelle 2 und 3 gestrichen! Aber: Berechnung der Unsicherheiten für die Bestimmung der jährlichen Aktivitätsraten für jeden Quellstrom. Berücksichtigung von kumulativen Effekten für alle Komponenten der Messung (Fehlerfortpflanzung, Formeln ergänzt). 14

74 74 Akkreditierte Labore (EN ISO 17025) (Kapitel 13) Grundsätzlich Einsatz von EN ISO akkreditierten Laboren. Einsatz nicht-akkreditierter Labore möglich, wenn äquivalente Anforderungen erfüllt werden, d.h. Nachweis Qualitätsmanagement mittels EN ISO 9001 plus technische Kompetenz, Nicht-akkreditierte Labore müssen durch EN ISO Labor relevante Analysemethodik gegen Referenzmethode überprüfen und... einmal pro Jahr Vergleichanalyse durchführen lassen. Behördliche Billigung erforderlich. 15 Anforderungen an Biomasse (Kapitel 12 und 13) Anforderungen wurden konkretisiert. Definition von reiner Biomasse wurde ergänzt (mindestens 97 % biogenes C an Gesamt-C des Einsatzstoffes). Liste CO 2 -neutraler Biomasse (EF = 0) wurde erweitert. Bestimmung von Biomasseanteilen: - manuelle Sortierung, selektive Lösung, C-14-Methode - neu auch über Massenbilanz für fossiles und biogenes C. - wenn Bestimmung nicht möglich (technisch und wirtschaftlich), Ansatz von 0%-Anteil oder Vorschlag einer Schätzmethode (behördliche Billigung erforderlich). 16

75 75 Anforderungen an Probenahme (Kapitel 13) Anforderungen wurden konkretisiert. Genereller Verweis auf Einhaltung der allgemein akzeptierten Praktiken für repräsentative Probenahme und Nachweis der Repräsentativität. Jährlicher Durchschnittswert des relevanten Parameters muss mit max. Unsicherheit von weniger als 1/3 der gemäß Ebenenkonzept max. geforderten Unsicherheit für die Bestimmung der Aktivitätsrate des Quellstroms bestimmt sein. Angabe von minimalen Probenahmehäufigkeiten (Tabelle 5). 17 Monitoringkonzept (Kapitel 4.3) Monitoringkonzept ( monitoring plan ) zusätzliche Aspekte: Liste und Beschreibung nicht-akkreditierter Labore und relevanter Analysemethoden einschl. qualitätssichernder Vergleichsanalysen Fall Back -Ansatz umfassende Beschreibung der Unsicherheitsanalyse Nachweis, dass die Unsicherheiten für Aktivitätsrate und anderer Parameter eingehalten werden. Beschreibung der Verfahren bzgl. Datenmanagement und -kontrolle Beschreibung des Kontrollsystems und deren Dokumentation 18

76 76 Verifizierung (Kapitel 10) Anforderung an die Verifizierung ergänzt und konkretisiert. Vorgaben zur Durchführung der Verifizierung: - Strategische Analyse und Risikoanalyse, - Verifizierung selbst (Vorort-Besichtigung, Dokumenteneinsicht und Datenprüfung), - Internes Prüfprotokoll und - Prüfbericht. Keine Änderungen für die Umsetzung in D! 19 Kleine Anlagen / Emittenten (Kapitel 16) Definition: - Anlagen, deren berichtete durchschnittliche CO 2 -Emissionen in der vorherigen Handelsperiode weniger als t pro Jahr betragen. - Falls Ausgangsdaten fehlen, erfolgt konservative Schätzung der jährlichen fossilen CO 2 -Emissionen der Anlage für die nächsten 5 Jahre. 20

77 77 Erleichterungen für kleine Anlagen / Emittenten (Kapitel 16) Anlagenbetreibern können Lieferanteninformationen zu Messinstrumenten für die Schätzung der Unsicherheit bei der Bestimmung der Aktivitätsrate nutzen ungeachtet spezifischer Nutzungsbedingungen - und... Rechnungsangaben für der Verbrauch von Einsatzstoffen ohne zusätzliche Unsicherheitsbetrachtungen heranziehen. Mitgliedstaaten können eine geringere Häufigkeit von Vorort-Prüfungen bei der Verifizierung vorsehen,... ein vereinfachtes Monitoringkonzept erlauben,... die Erfüllung geringerer Ebenenanforderungen für alle Variablen (Minimum Ebene 1) vorgeben,... auf eine Akkreditierung von Laboren verzichten und... die Anforderungen zur Qualitätssicherung bzgl. Kalibrierung aufgeben. 21 Industrieanlagen, insb. Zement, Kalk und Keramik (Anhang II bis XII) Stärkere Berücksichtigung von praxisrelevanten Bestimmungsmethoden. Für Zement, Kalk und Keramik ist mindestens ein Ansatz wählbar, der nur Standardfaktoren nutzt und keine zusätzlichen Analysen fordert. 22

78 78 Bewertung der Ergebnisse des Review-Prozesses Review-Prozess wird grundsätzlich positiv bewertet. In D bereits eingeführte Erleichterungen wurden vielfach in den neuen ML aufgenommen, z.b. - Nutzung nicht-akkreditierter Labore, - Tabelle 1 als Standard für kleine Anlagen (< 50 kt/a), - stärkere Nutzung von Standard-Emissionsfaktoren. Erleichterungen für kleinere Anlagen (über Kap. 16 hinaus). Anforderungen an Genauigkeit / Unsicherheit klargestellt. Anforderungen an Verifizierung konkretisiert. 23 Folgerungen für die zweite Handelsperiode Abstimmung der DEHSt mit den Ländern zu Zweifelsfragen, insbesondere zur Anforderung höchste Ebenenkombination und Stellenwert von Tabelle 1 (Standard oder Mindestanforderung),... Auslegung der billigungsbedürftigen Abweichungen,... Überarbeitung des Muster-Monitoringkonzepts (branchenspezif.)... Erleichterungen für kleine Anlagen / Emittenten konkretisieren. Überarbeitung / Ergänzung der Monitoringkonzepte für die zweite Handelperiode durch die Anlagenbetreiber i.d.r. erforderlich. 24

79 79 Vielen Dank für Ihr Interesse!!! Dr. Ingrid Hanhoff Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

80 80 A II.5 Bondsysteme für ein Risikomanagement von CO 2 - Speicherung Bondsysteme für ein Risikomanagement von CO 2 -Speicherung AGE Workshop zu CCS, BGW Berlin, 7. Mai 2007 Dr. Ottmar Edenhofer / Dr. Hermann Held Edenhofer@pik-potsdam.de / Held@pik-potsdam.de Gliederung Warum überhaupt CCS? Zwei Vorschläge für ein Bondsystem Ausblick: Bondsysteme und Marktversagen Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

81 81 Hard Coal: Global Distribution of Reserves & Resources 2,078 Gt = scaling factor 1 Global Reserves: 728 Gt Source: BGR (2005), Reserves, Resources and Availability of Energy Resources 2005 Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Brown Coal: Global Distribution of Reserves & Resources 434 Gt = scaling factor 1 Global Reserves: 207 Gt Source: BGR (2005), Reserves, Resources and Availability of Energy Resources 2005 Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

82 82 New Territory??? RCLC1 Cushing, Ok Crude Oil Future Contract 1 (Dollars per Barrel) Price (current dollars/bbl) In the history of oil use, we have never before experienced a prolonged period of everincreasing oil prices 10 0 Feb 18, 1982 Jul 03, 1983 Nov 14, 1984 Mar 29, 1986 Aug 11, 1987 Dec 23, 1988 May 07, 1990 Sep 19, 1991 Jan 31, 1993 Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Jun 15, 1994 Oct 28, 1995 Mar 11, 1997 Jul 24, 1998 Dec 06, 1999 Apr 19, 2001 Sep 01, 2002 Jan 14, 2004 May 28, 2005 Oct 10, 2006 Futures Market Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

83 83 Oil prices at which energy sources are economically available Fuel Price $ per Barrel $ 80 $ 60 $ 50 $ 40 $ 20 Energy Sources in Transportation Biodiesel US corn-based ethanol Shale oil, Biomass-to-liquids Tar sands, Gas-to-liquids, Coal-to-liquids, Brazilian ethanol Conventional Oil Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Source: The Economist, Apr 22nd 2006, 67 Primärenergie Sekundärenergie Fossile Brennstoffe Kohle Fischer-Tropsch + CCS Biodiesel-, Bioethanol-Produktion Transporttreibstoffe Erdgas IGCC, PC + CCS NGCC, NGT, CHP + CCS CHP Elektrizität Biomasse Wasserstoff-Produktion + CCS Wasserstoff Kohlenstoffspeicherung Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

84 84 Ab wann muß CCS zur Verfügung stehen? Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Was kostet die verzögerte Verfügbarkeit? Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

85 85 Schlüsselgröße Leckage-Rate Wir benötigen ein Anreizsystem, um die Leckage-Raten individueller Formationen zu bestimmen, um Sequestrierung in besonders dichten Formationen zu begünstigen, um professionellen Langfrist-Betrieb der Deponie zu sichern. Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change CCS Bonds als Anreiz für Sichere Formationen Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

86 86 CCS Bonds als Anreiz für Sichere Formationen Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Vor- und Nachteile dieses Bondsystems + + Markt als demokratische Röntgenkanone der Zuverlässigkeit Regionale Flexibilität Falls Formation dicht: Frühzeitige Liquidität des Unternehmens Falls Formation undicht: Unterstützung der Erneuerbaren Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

87 87 Vor- und Nachteile dieses Bondsystems + Markt als demokratische Röntgenkanone der Zuverlässigkeit Regionale Flexibilität Falls Formation dicht: Frühzeitige Fluidität des Unternehmens Falls Formation undicht: Unterstützung der Erneuerbaren - Falls kollektiv Dichtigkeitsprobleme auftreten (Versagen des Risk-Poolings): Mögliche Verletzung der Emission-Cap Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Wie Version I bis auf... Für CCS, anstelle eines Bonds, erwerbe zunächst ein Emissionszertifikat. Wenn die ungünstigsten Leckage-Raten nach und nach u. nach auszuschließen sind ( } ), sukzessive Freischaltung des Zertifikats für atmosphäreische Emissionen. Version II: Ein Cap-Bond-Schema Low leakage High leakage High leakage Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

88 88 Emissions-Zertifikate als Bonds Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change CCS-Bond-Version I vs II: Wer trägt das Restrisiko? Akteur Mechanismus Version I Version II Klima Wirtschaft Globales Ausgasen Hoher Zertifikatspreis Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

89 89 Vorschlag: Adiabatischer Übergang zwischen beiden Bondsystemen Version I: Lokalexperimentig, Innovationsphase Version II: Großräumig, Diffusionsphase Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Marktversagen Liquidity constraints Maßnahme: Höhere Bond-Verzinsung Blasen auf Sekundärmärkten Maßnahme: Finanzinstrumente Zeitinkonsistenzen des Gesetzgebers Maßnahme: Öffentliche Investitionen in pfadabhängige Transformationsprozesse Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change

90 90 Marktversagen Liquidity constraints Maßnahme: Höhere Bond-Verzinsung Blasen auf Sekundärmärkten Maßnahme: Finanzinstrumente Zeitinkonsistenzen des Gesetzgebers Maßnahme: Öffentliche Investitionen in pfadabhängige Transformationsprozesse Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change Zusammenfassung Wir schlagen zwei Bondsysteme vor, die lokalen Akteuren Anreize für Sequestrierung in besonders sicheren Formationen bieten: Bond-Rückgabe Sukzessive freigeschaltete Emissions-Zertifikate Beide Systeme sehen vor, dass vertrauenswürdige Unternehmen frühzeitig liquide werden. Potsdam Institute for Climate Impact Research Departments of Social Systems & Global Change A II.6 Einlagerung von Kohlendioxid Haftung die Sicht eines Rückversicherers

91 ab Einlagerung von Kohlendioxid Haftung - Die Sicht eines Rückversicherers 7. Mai 2007 Vorbereitet für AG Emissionshandel Christina Ulardic

92 ab Die Schweizer Rück im Überblick Gegründet 1863 Weltweit größter Rückversicherer Geschäft in mehr als 30 Ländern Slide 2 Gewinn in ,66 Milliarden SFR (ca. 2,83 Milliarden Euro)

93 Einlagerung von Kohlendioxid Rahmenbedingungen & Grundsätze ab Ziel von regulativen Ansätzen Schutz von Mensch, Tier und natürlicher Umwelt, Klimaschutz Ökonomische Anreize zur Einlagerung Positiv: Steuervergünstigung, Verpflichtung des Öl und Gas Sektors zur Entsorgung, Einkommen aus Zertifikaten etc. Negativ: Reparationszahlungen bzw. Strafen bei Entweichen und für Sanierung Slide 3 Definition von Schadstoff, Abfall und Schaden Kohlendioxid ist nicht giftig, aber in hohen Konzentrationen lebensgefährlich Die Klassifizierung der Aktivitäten bzw. der Substanz bestimmt größtenteils, ob Umwelthaftungsrechte greifen

94 ab Umweltgesetzgebung Erfasste Schäden: Schäden Dritter (Haftpflichtschäden), Bodenschutz (Eigenschäden), Ökoschäden (Schäden am Naturhaushalt selbst) Haftpflichtiger: aus Gefährdung haftender gegenwärtiger Grundeigentümer und/oder Anlagebetreiber sowie früherer Grundeigentümer und/oder Anlagebetreiber, teilweise sogar Abfallverursacher Haftungsnorm: Gefährdungshaftung mit Erleichterung des Kausalitätsbeweises, seitens des Geschädigten sogar mit Vermutungshaftung Entlastungsgründe nur höhere Gewalt, grobes Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten Solidarhaftung: umfassend bei Umweltgesetzgebung Slide 4

95 Haftpflichtversicherung Die Möglichkeiten Allgemeine Haftpflicht ab Slide 5 Haftungsnorm: Leistungen: Haftung ohne Verschuldung, Verursachungsvermutung, Betreibung einer gefährlichen Anlage stellt haftungslösende Ursache dar, Beeinträchtigung der freien Güter Wasser, Luft, Boden, Flora, Fauna, Kultur wird der Gefährdungshaftung unterstellt ohne Schädigungspotential, gleichgültig ob gefährliche Tätigkeit Ausgleich des Ökoschadens, materiellkörperliche Bestandteile des Naturhaushaltes wie Verschmutzung von Gewässern, Trinkwasser etc, vermehrt auch immaterielle Bereiche des Naturhaushaltes wie Ruhestörung und Beeinträchtigung der Kulturgüter

96 Haftpflichtversicherung Die Möglichkeiten - Fortsetzung ab Allgemeine Haftpflicht Policensprache: Deckungsauslösung: Policen Limit: positiver und negativer Deckungsumfang (Ausschlüsse, Formulierungen) Zeitpunkt des Schadenfalls (Verursachung, Einwirkung, Manifestation, Anspruchserhebung, Klage), komplex bei Allmählichkeitscharakter Pauschalversicherungssumme, Kosten plus Für die Einlagerung von Kohlendioxid relevant: Slide 6 Wer ist geschädigt? Wer klagt? Was sind die Schäden?

97 ab Optionen für Risikotransfer Traditionelle Versicherung (Orientierung am eintreffenden Schaden) Perspektive des Versicherungsnehmers Perspektive des Versicherers positiv: kein Basisrisiko negativ: moral hazard negativ: Kosten für Monitoring adverse selection & Schadensbestimmung Kosten für Auszahlung Schadensbestimmung Parametrische Produkte (Versicherung & Derivative) basierend auf unabhängigen Daten) und Entschädigung Perspektive des Versicherungsnehmers Perspektive des Versicherers positiv: schnelle Entschädigung positiv: kein moral hazard negativ: Basisrisiko keinen Einfluss auf Praktiken niedrige Kosten für Monitoring Slide 7

98 Umwelthaftpflichtversicherung für Kohlendioxid Einlagerung -ein Modell ab Die Versicherungssumme ist eine Abschreibesumme und umfasst die maximalen Auszahlungen (Ausgleichszahlungen, Schadenverhütungskosten). Die Basissumme ist eine aufbauende Finanzierungssumme, dabei nimmt mt die Risikosumme ab. Die Exzedentensumme bleibt konstant. Die Basisprämie ist Finanzierungsprämie. Die Füllprämie ist Risikoprämie. Slide 8

99 Schlussbemerkungen & Disclaimer ab Das beschriebene Konzept ist ein Modell, welches lokalen regulativen Bedingungen angepasst werden muss Im Modell vorgesehen ist eine Vertragsdauer von ca Jahren Nach Ablauf des Versicherungsvertrages wird die Basissumme an den Staat abgetreten, der die Funds verwaltet und für zukünftige Kosten bei Entweichen aufkommt Ein derartiger Ansatz funktioniert nur, wenn Risiken transparent kommuniziert werden und (quantitativ) einschätzbar sind (Exposition und Umgebung, Qualität der Lagerstätte, Qualität der technischen Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden etc.) Andere Bedingungen werden vorausgesetzt (z.b. Messbarkeit der entweichenden Gase, Schutz vor Solvenz der Betreiber, ökonomische Anreize) Das beschriebene Modell erfordert enge Zusammenarbeit zwischen Versicherer, Anlagenbetreiber und Staat Slide 9

100 100 A II.7 Carbon Capture and Storage in the Clean Development Mechanism

101 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Carbon Capture and Storage in the Clean Development Mechanism AGE Subgroup Meeting Berlin 5 June 2007 Cathrine Sachweh Research Officer International Emissions Trading Association

102 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Overview Introduction of IETA The Clean Development Mechanism Carbon Capture and Storage in the CDM Background of the UNFCCC process reg. CCS Issues of concern Developments of policy and technology/methodology related issues IETA Position and Recommendations

103 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Introduction to IETA

104 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Introduction of IETA Founded in June 1999 to establish a functional international framework for trading GHG reductions. IETA membership: 153 companies including leading international companies across the carbon trading cycle. Goals and Objectives: IETA works for the development of an active, global GHG market, consistent across national boundaries and involving CDM, JI and emission trading. create systems and instruments that will ensure effective business participation. Promote an integrated view of the emission trading system as a solution to the climate change. Participate in the designs and implementation of national and international rules and guidelines Offices: Geneva (HQ), Toronto, Ottawa, Brussels, Washington (2007)

105 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS IETA Members by Sectors 8% 4% Industry (Energy Providers, oil, cement, aluminium, paper producers) Law Firms 17% 44% Verifiers/Certifiers Brokers/Traders 12% Consulting Firms 7% 8% Banks and Exchanges Others

106 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS The Clean Development Mechanism

107 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS The Clean Development Mechanism I Under the Marrakesh Accords a CDM: baseline scenario is defined as «the scenario which reasonably represents anthropogenic emission that would occur in the absence of the project.» project boundary «The baseline for a CDM project activity is the scenario that reasonably represents the anthropogenic emissions by sources of greenhouse gases that would occur in the absence of the proposed project activity.;» project emissions can be defined as emissions of greenhouse gases occurring inside the project boundary under the control of project participants, and which are significant and reasonably attributable to the CDM project activity.* *ERM, Carbon Dioxide Capture and Storage in the Clean Development Mechanism, April 2007

108 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS The Clean Development Mechanism II leakage is defined as «the net change of anthropogenic emissions by sources GHG which occurs outside the project boundary, and which is measurable and attributable to the CDM project activity.» Note: In the case of CCS the term leakage as used in CDM is to be distinguished from physical leakage, which includes only seepage from the storage site

109 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS CCS in the CDM Background of the UNFCCC process

110 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Background of the UNFCCC process Sep 2005: CDM EB received 1st CCS project proposal and asked for guidance by COP/MOP Dec 2005: At COP/MOP1 Parties and stakeholders were invited to submit input, SBSTA was asked for technical guidance Jan 2006: 2nd project proposal was submitted with the CDM EB May 2006: SBSTA held workshop on CCS Sep 2006: CDM EB develops recommendations on CCS Nov 2006: COP/MOP2 considered input received and assessment by the CDM EB, no recommendation was given, but second round for input opened May 2007: deadline for Stakeholders to submit their input Sep 2007: deadline for Parties to submit their position Dec 2007: COP/MOP3 in Bali

111 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS CCS as Mitigation Instrument

112 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS CCS as Mitigation Instrument Including CCS extends the range of mitigation options, while: reducing overall mitigation costs; and increasing flexibility in achieving significant reductions in global GHG emissions; Potential to mitigate millions of tonnes of CO2 emissions; With appropriate site selection and management of geological reservoirs risks are minimised and comparable to risks of other common activities*; Promotes sustainable development by making energy available in a way that is not affecting the climate. *The IPCC SRCCS Summary for Policymakers, pg. 11.

113 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Demonstration projects Sleipner, In Salah Gas, Snøhvit LNG

114 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS The Sleipner experience Statoil s starting point Started in year of CO 2 -injection in October 2006 Separating and injecting nearly 1 mill. tons CO 2 annually Storing in saline aquifer above natural gas reservoir Driver: CO 2 -tax Learning and confidence building through a series of large EU-wide R&D programmes

115 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS In Salah - CO2-injection, Algeria BP, Statoil and Sonatrac

116 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Snøhvit LNG coming soon Barents Sea Piped CO 2 separated from natural gas in onshore LNG plant Storing tons CO 2 annually from 2007 Injecting in sandstone below natural gas reservoir

117 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Issues of Concern

118 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Issues of concerns I Risks and uncertainty related to long-term seepage; Project boundary issues and projects involving more than one country; Long-term responsibility for monitoring the reservoir and any remediation measures that may be necessary after the end of the crediting period; Long-term liability for storage sites; Accounting options for any long-term seepage from reservoirs;

119 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Issues of concerns II Criteria and steps for the selection of suitable storage sites with respect to the potential seepage; Potential leakage paths and site characteristics and monitoring methodologies for seepage from the storage site and related infrastructure for example, transportation; Operation of reservoirs, dynamics of carbon dioxide distribution within the reservoir and remediation issues; Any other relevant matters, e.g. environmental impacts;

120 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Developments of Policy and Technology/Methodology Related Issues

121 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Policy Related Developments I Legislative processes is under way in the EU Member States Australia, USA and Canada and research programmes have been set up to support regulatory process. EU EU Commission started process to develop framework for inclusion of CCS in EU ETS Amendments to EU Emission Trading Directive to acknowledge CCS EU Commission announcement that at least major installations should be operating with CCS by 2015.

122 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Policy Related Developments II The UK and Norwegian Governments have agreed on a Ministerial level to work together to facilitate early deployment of CCS Bold emission reduction targets set by EU, its Member States and other European countries for the period up to targets that can only be reached through widespread CCS and combined with reduction units on the international market. Research Programmes of EU Commission continues to focus on CCS

123 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Recent Developments of Technological and Methodological Nature The 2006 IPCC Guidelines established general principles for accepting CCS as climate change mitigation The IEA Greenhouse Gas R&D Programme The European Technology Platform on Zero Emission Fossil Fuel Power Plants (ZEP) Initiatives serve as reference points for national- and international regulation and deployment of CCS

124 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS IETA Position and Recommendations

125 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS IETA s Position CDM is an important pathway for incentivising potential investments in CCS, and to achieve additional emission reductions from such activities; Facilitate the inclusion of CCS into the CDM Knowledge to address the concerns is available Establish approval mechanism for CCS projects that incorporates assurances over Site selection Permanence Monitoring Remediation and allocation of liability for any third party damage and remediation in the event of seepage emissions.

126 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS IETA s Reccommendations I Process should be developed within the context of the current framework for CDM project approvals (host country approval, validation, EB approval etc.) Invest in capacity building in host countries Use current regulatory developments in the EU as reference point Apply similar standards for reporting, monitoring and verification Global liability solutions have to be established to effectively address the permanence and liability in case of seepage

127 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS IETA s Reccommendations I baseline scenario: The baseline for a CCS project must be calculated based on CO2 avoided, which can in some cases be CO2 captured, but not in others. project boundary has to include the whole CCS chain from capture>transport>storage* Above ground installations; Wells; Sub-surface storage formations or storage complex ; Zones surrounding the sub-surface storage formations where the areal extent and separation distance takes into account other users activities e.g.: Oil & gas fields, Deep mines, Activities in the hydrosphere such as Gravel extraction; Potable/agricultural water extraction; Land-fill etc; project emissions have to be considered by taking into account leakage and seepage, the letter one is to be addressed by appropraite site selection and management *ERM, Carbon Dioxide Capture and Storage in the Clean Development Mechanism, April 2007

128 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS Leakage of emissions beyond the crediting period Could be managed within the CDM by either: Creating longer-term liability for project developers/operators to buy GHG compliance units such as CERs in the event of seepage emissions as part of a CCS project approvals process (e.g. a permitting/licensing regime for CO2 storage operations); Applying a default or discount factor to account for future seepage emissions so that either a portion of CERs are not issued, a portion are set aside in a credit reserve, or a portion of the revenue from CERs sales is set aside in a contingency fund. This could serve to essentially cap liability for all actors in the market at the chosen default or discount rate.

129 SUSTAINABLE MARKET SOLUTIONS FOR GLOBAL ENVIRONMENTAL PROBLEMS For more information International Emissions Trading Association Cathrine Sachweh CarbonForum Asia November 6-7, 2007 Singapore CarbonForum US February 26-27, 2008 San Francisco CarbonExpo 2008 May 7-9 Cologne

130 130 A II.8 Klimaschutz und Stromwirtschaft 2020/2030 Klimaschutz und Stromwirtschaft 2020/ Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts UAG 1/2 Berlin, 10. September 2007 Dr. Felix Chr. Matthes Das Projekt Auftraggeber Umweltstiftung WWF Deutschland Deutsche Umwelthilfe Kooperationsprojekt Öko-Institut arrhenius-institut (Dr. Groscurth)

131 131 Fragestellungen und (methodischer) Ansatz Was ist das Mengengerüst eines Stromsektors, das in den Rahmen von Klimaschutzzielen und Auslaufen der Kernenergie passt? Was sind die Instrumente, wie wirken sie? Was sind die Kosten? Was sind die Interaktionen mit dem liberalisierten Strommarkt (Strompreise, Wirtschaftlichkeitserwartungen)? Modellkopplung ELIAS (Öko-Institut, Investitionsmodell) decco-s (arrhenius/tu Berlin, Strommarktmodell) Ergänzungsrechnungen Stromwirtschaft entscheidend für Klimaziele HFC, PFC & SF6 Lachgas Methan Mt CO2-Äqu Haushalte GHD Verkehr 400 Industrie 200 Sonstiger Energiesektor Stromerzeugung

132 132 und für Primärenergie (-effizienz) Sonstige Energieträger (andere) Sonstige Energieträger (Strom) Erdgas (andere) Erdgas (Strom) Minderalöl (andere) PJ Minderalöl (Strom) Braunkohlen (andere) Braunkohlen (Strom) Steinkohlen (andere) Steinkohlen (Strom) Kernenergie (andere) Kernenergie (Strom) Alternativ Szenario vs. Referenz Szenario 1. Erhöhung der Effizienz von Stromanwendungen Top runner-höchstverbrauchsstandards (EU) Ablösung von Elektrowärme (Nachtspeicherheizungen) 2. Ausbau der Erneuerbaren Energien (Ziele & EEG) 3. Flankierung der Kraft-Wärme-Kopplung (Fortführung KWKG) 4. Ambitionierte Klimaschutzziele und volle Auktionierung der Emissionsrechte für den Stromsektor ab

133 133 Grundlegende Umstrukturierung des Kraftwerksparks Erneuerbare Andere Fossile Erdgas (neu) 100 Erdgas (alt) GW 80 Steinkohle (neu) 60 Steinkohle (alt) 40 Braunkohle (neu) 20 Braunkohle (alt) Ist-Daten Referenz-Szenario Alternativ-Szenario Kernenergie und neue Erzeugungsstrukturen Sonstiges Biogase Feste Biomasse Geothermie PV Wind, offshore TWh 300 Wind, onshore Wasser (ohne PSW) 200 Hochofengas Erdgas Referenz-Szenario Alternativ-Szenario Steinkohle Braunkohle Kernenergie

134 134 führen zu unterschiedlichen CO2-Emissionen 10% 0% -10% ggü % -30% -40% -50% -60% SK+ Referenz-Szenario CO2- Alternativ-Szenario Des weiteren: 1. Modernisierung des Kraftwerksparks führt zu erhöhter Energieproduktivität ca. 44% des Verdoppelungsziels im Referenz-Szenario ca. 65% des Verdoppelungsziels im Alternativ-Szenario 2. Struktureffekte für Primärenergieaufkommen sind begrenzt bei unverändertem Gasverbrauch in anderen Sektoren ca. 27% Erdgas-Mehrverbrauch (Referenz-Szenario +14%, % - Mehrverbrauch ist kompensierbar!) 3. Kosteneffekte sind begrenzt maximal 40 bis 50 je Durchschnitts-Haushalt jährlich Markt- und Wirtschaftlichkeitseffekte sind interessant

135 135 Spotmarktpreise in den Szenarien 60 Bandbreite der Strom-Futures für 2010 (EEX-Base) in den Jahren /MWh SK CO Referenz-Szenario Alternativ-Szenario Schlussfolgerungen 1. Die Spotmarktpreise bleiben in allen Szenarien in einem vertretbaren Rahmen von maximal 60 /MWh. Die höheren Strompreise im Alternativszenario sind zu rund 50% auf die unterstellten höheren CO2-Preise zurückzuführen. Wenn man höhere Steinkohlepreise unterstellt als im Referenzszenario 2030 verringert sich der Unterschied zwischen Referenz- und Alternativszenario weiter. 2. Mit Ausnahme von Gas-Kraftwerken im Alternativszenario in 2030 erwirtschaftet kein neues Kraftwerk ausreichende Deckungsbeiträge, um seine Fixkosten zu decken. Im Referenzszenario sind die erzielten Erlöse am Spotmarkt zu niedrig. Im Alternativszenario sind die erreichten Volllaststunden zu gering.

136 136 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Felix Chr. Matthes Bereich Energie & Klimaschutz Büro Berlin Novalisstraße 10 D Berlin

137 137 A II. 9 Auktionierungsmodell des bvek Vorschlag einer konkreten Ausgestaltung einer Versteigerung von ca. 10 % der Emissionsrechte Jürgen Hacker Vorsitzender des bvek UAG 1/2 der AGE beim BMU Berlin, 15. November 2007 Gliederung: 1 Zielsetzung einer Versteigerung von ER 2 Ausgestaltung einer Versteigerung von ER 3 Besonderheiten bei Versteigerung von nur 10% ER 4 Zusammenfassender Vorschlag für 2. Periode

138 138 Zielsetzung einer Versteigerung von ER 1 Ziel einer Versteigerung von Emissionsrechten (ER) ist es nicht, möglichst hohe Staatseinnahmen zu erzielen! Im Gegenteil, Ziel ist es, möglichst geringe Staatseinnahmen zu erzielen! 2 Die Versteigerung von ER ist primär ein Instrument zur Verbesserung der der Effizienz eines eines Systems Systems handelbarer handelbarer ER! ER! Die Erzielung von Staatseinnahmen ist nur sekundärer Nebeneffekt! Wann ist ein System handelbarer ER effizient? Zielsetzung einer Versteigerung von ER 3 Ziel eines Systems handelbarer ER ist es, die (politisch/ökologisch) vorgegebene Emissionsbegrenzung mit möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten einzuhalten und damit zugleich auch die unvermeidbaren gesellschaftlichen Wohlstandsverluste so gering wie möglich zu halten! 4 Die volkswirtschaftlichen Kosten sind dann am geringsten, wenn zur Einhaltung der Emissionsbegrenzung nur die Maßnahmen zur Emissionsvermeidung mit den geringsten spezifischen CO 2 - Vermeidungskosten vorgenommen werden und alle teureren Maßnahmen nicht vorgenommen werden! Die Grenze zwischen durchzuführenden und nicht durchzuführen Maßnahmen definiert die spezifischen Grenzvermeidungskosten!

139 139 Zielsetzung einer Versteigerung von ER 5 Problem ist, 1. dass Grenzvermeidungskosten (GVK) nicht bekannt sind + sie zudem nicht konstant sind, sondern sich in Abhängigkeit von anderen Faktorpreisen ständig verändern können! 2. dass auch die individuellen Vermeidungskosten nicht (öffentlich) bekannt sind! 6 Problem wird theoretisch gelöst durch System handelbarer ER, dass einen Marktpreis generiert, der mit GVK identisch ist! 7 Marktpreis in erster Periode des EU-ETS war aber viel höher als GVK, da wegen Überallokation GVK eigentlich = Null! Anpassungsmaßnahmen, sofern überhaupt getätigt, orientierten sich an überhöhten Preis! Folge: höhere VWL-Kosten als nötig! Zielsetzung einer Versteigerung von ER 8 Versteigerung von ER dient der Verbesserung der Effizienz eines Systems handelbarer ER bedeutet daher: Beeinflussung der Bildung des Marktpreises dahingehend, dass sich dabei stärker an GVK orientiert wird! 9 Ausgestaltung der Versteigerung der ER muss daher dazu dienen, die volkswirtschaftlichen GVK herauszufinden! 10 Da GVK möglichst gering sein sollen, um Wohlstandsverluste ebenfalls möglichst gering zu halten, folgert daraus, dass auch Versteigerungspreis + damit auch Staatseinnahmen möglichst gering sein sollen - zum Wohle der Volkswirtschaft + uns allen!

140 140 Ausgestaltung einer Versteigerung von ER Folgende Vereinfachungen gegenüber normalen Versteigerungen sind gegeben: 1. Nur ein Anbieter - der Staat! 2. Festes Angebot unabhängig von Versteigerungspreis! Folgende Regelungen sind für Versteigerung von ER sinnvoll: 1. Einheitlicher Versteigerungspreis (uniform pricing) 2. Auktion mit aufsteigenden Geboten (Ascending-bid auction) bis 2-stufiges Verfahren (mod. Ascending-clock auction) 4. Teilnahmebegrenzung auf EU-ETS-Anlagenbetreiber 5. Mehrmalige jährliche Auktionen mit Beginn im Vorjahr Ausgestaltung einer Versteigerung von ER 1. Einheitlicher Versteigerungspreis (uniform pricing) Alle zahlen denselben Preis für jede ersteigertes ER Kosten der Nutzung eines ER = Grenzvermeidungskosten Summe der Kosten wären damit volkswirtschaftlich am geringsten + damit der angestrebte Optimalfall! Ergebnis konform mit Interessen Käufer + Verkäufer!

141 141 Ausgestaltung einer Versteigerung von ER 2. Auktion mit aufsteigenden Geboten (Ascending-bid auction) Entsprechend den individuellen Vermeidungskostenverläufen werden Käufer bei steigenden Preisen weniger ER nachfragen Durch das preisabhängige Nachfrageverhalten werden bisher unbekannte individuelle Vermeidungskostenverläufe offenbart und zuteilungsrelevant! Zu beachten: Strenge Vertraulichkeit der Nachfrageverläufe! Wichtiger Nebeneffekt: Käufer müssen eigene Vermeidungskostenverläufe kennen + diese vor Teilnahme ermitteln! Ausgestaltung einer Versteigerung von ER bis 2-stufiges Verfahren (mod. Ascending-clock auction) Zur Vermeidung des (Kosten-) Aufwandes eines vielstufigen Versteigerungsverfahrens theoretisch möglich: Versteigerung in einer Runde Bieter geben nicht Nachfrage für einen konkreten Preis, sondern gleichzeitig Nachfragevolumina für alle möglichen Preise ab! Nachfragevolumen als Funktion des Preises Schnittpunkt der Summe der Nachfragefunktionen aller Bieter mit fester Angebotsmenge = Versteigerungspreis!

142 142 Ausgestaltung einer Versteigerung von ER bis 2-stufiges Verfahren (mod. Ascending-clock auction) Nachteil: relativ hohe Vorbereitungskosten für Bieter, da sie eigene gesamte Vermeidungskostenkurve ermitteln müssten, auch für sehr unwahrscheinliche Preise! Daher Vorschlag: In 1. Runde Vorgabe eines Preisintervalls, in dem Versteigerungspreis erwartet wird: z.b.: / ER nur für dieses Intervall sind Nachfragefunktionen abzugeben! 2. Runde nur notwendig, wenn sich herausstellt, dass auch bei Intervallgrenzen noch Über- oder Unternachfrage! Preisintervall für 2. Runde sollte Versteigerungspreis treffen! Ausgestaltung einer Versteigerung von ER 4. Teilnahmebegrenzung auf EU-ETS-Anlagenbetreiber Nur die Betreiber von Anlagen, die unter das EU-ETS fallen, haben relevante CO 2 -Vermeidungskosten, die es zu ermitteln gilt! Andere Bieter würden GVK-Ermittlung verfälschen, da entweder Spekulation auf Preisdifferenz Versteigerung zu nachfolgendem Sekundärmarkt oder sonstige unerwünschte strategische Interessen! Aspekt wäre nicht gegeben, wenn alle Emittenten dem System handelbarer ER unterliegen würden1 (z.b. bei Verlagerung ER-Besitzpflicht auf Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen)

143 143 Ausgestaltung einer Versteigerung von ER 5. Mehrmalige jährliche Auktionen mit Beginn im Vorjahr Damit Sekundärmarkt sich nicht wesentlich von Primärmarkt (Versteigerung) entfernen kann, sind mehrmals im Jahr jeweils Jahresteilmengen der ER zu versteigern. Schafft tendenziell Preisstabilität! Damit Preissignal Anpassungen bei Emittenten bewirken kann, muss Preissignal (Versteigerung) bereits vor der tatsächlichen Emission erfolgen! Mehrmalige Versteigerungen erleichtern zudem kleineren Betrieben die Teilnahme daran, da diese über tendenziell kleinere Kreditlinien verfügen! Ausgestaltung einer Versteigerung von ER 5. Mehrmalige jährliche Auktionen mit Beginn im Vorjahr Vorschlag: 3 Versteigerungen pro Jahr 1. Versteigerung: 3 Monate vor Beginn eines Jahres 2. Versteigerung: 2 Monate nach Beginn eines Jahres 3. Versteigerung: 7 Monate nach Beginn eines Jahres

144 144 Besonderheiten bei Versteigerung von nur 10% 3 Besonderheiten gegenüber Versteigerung von 100 % der ER 1. Keine generelle Lösung des Problems der so genannten Windfall Profits 2. Problem der Marktmacht einiger weniger Bieter! ( 3. Versteigerung von 10 % zu wessen Lasten? ) Besonderheiten bei Versteigerung von nur 10% 1. Keine generelle Lösung des Problems von Windfall-Profits Windfall Profits entstehen nicht durch Opportunitätskosten! Wertetransfer entsteht durch kostenlose Zuteilung von ER! - Charakter einer (von EU genehmigten) Subvention! Versteigerung von nur 10 % der ER kann Wertetransfer auch nur entsprechend um 10 % verringern! Wenn aber Versteigerung von 10 % tendenziell zur Reduzierung des Marktpreises hin zu GVK führt, dann reduziert dies zugleich auch Höhe der Einpreisungsmöglichkeiten für restlichen 90 %! Dieser Vorteil ist aber zugleich ein Problem!

145 145 Besonderheiten bei Versteigerung von nur 10% 2. Problem der Marktmacht einiger weniger Bieter! Da wenige besonders große Emittenten (D: 4 mit ca. 53 % der ER) durch ihre zugleich oligopolistische Position auf dem Strommarkt bei deutlich mehr als 10% der Gesamt-ER die Opportunitätskosten einpreisen können, haben diese tendenziell kein Interesse an möglichst niedrigen Versteigerungspreis, sondern an hohen! Tendenziell besteht daher die Gefahr, dass großen Emittenten ihre Nachfrage bei der 10%-Versteigerung nicht an ihren Emissionsvermeidungskosten ausrichten, sondern an einer Maximierung ihrer Erlöse durch Einpreisung von Opportunitätskosten! Nachfrage der gesamtem 10 % bei (fast) beliebig hohen Preis! Besonderheiten bei Versteigerung von nur 10% 2. Problem der Marktmacht einiger weniger Bieter! 2 Lösungsmöglichkeiten: 1. Ausschluss von Teilnahme an Versteigerung 2. Begrenzung Nachfragevolumen bei Auktion Zu 1.) Ausschluss würde auf jeden Fall GVK verfälschen und wäre zudem rechtlich sehr problematisch! Abgrenzungsproblem, da nicht nur die 4 großen EVUs Opportunitätskosten einpreisen können!

146 146 Besonderheiten bei Versteigerung von nur 10% 2. Problem der Marktmacht einiger weniger Bieter! 2 Lösungsmöglichkeiten: 1. Ausschluss von Teilnahme an Versteigerung 2. Begrenzung Nachfragevolumen bei Auktion Zu 2.) Lässt sich Nachfrager neutral + damit rechtlich problemloser definieren! Z.B.: Nachfragevolumen maximal 9 Mio. ER / Jahr (4x9=36 v. 45) Versteigerungspreis ließe sich dann nicht mehr von wenigen Großen manipulativ nach oben treiben! Aber Gefahr, dass kostengünstiges Emissionsvermeidungspotenzial von mehr als 9 Mio. ER bei einem Betreiber nicht realisiert wird + damit Versteigerungspreis höher als bei unbegrenzter Nachfrage! Besonderheiten bei Versteigerung von nur 10% ( 3. Versteigerung von 10 % zu wessen Lasten? ) Versteigerungsvolumen stünde kostenloser Verteilung nicht mehr zur Verfügung + müssen irgendwo gekürzt werden aber wo? Denkbar: 1. Nur im Energiesektor (aus verteilungspolitischen Gründen) Nachteil: dann kein Anreiz für restliche Anlagenbetreibern mit EF=1, überhaupt an Auktion teilzunehmen! 2. Einfach proportional bei allen kostenlosen Zuteilungen! Vorteil: - anwendbar bei allen kostenlosen Zuteilungsregeln - schafft Anreiz für alle, sich an Auktion zu beteiligen + dabei Vermeidungskostenverläufe aufzudecken! Auch für kleine Anlagenbetreiber!

147 147 Zusammenfassender Vorschlag für 2. Periode 1. Versteigerung der gesamten 10 % der ER (45 Mio. ER/Jahr) 2. Teilnahmebegrenzung auf deutsche EU-ETS-Anlagenbetreiber 3. Drei jährliche Teilauktionen mit Beginn im Vorjahr 4. Einheitlicher Versteigerungspreis stufiges Versteigerungsverfahren mit aufsteigenden Geboten 6. Begrenzung Nachfragevolumen auf 3 Mio. ER/Auktion + Betreiber Formulierungsvorschlag für Rechtsverordnung für Versteigerung A II.10 Hybrid-Auktionierungsmodelle Deloitte

148 Auctioning Carbon Emission Rights Deloitte Capital Markets 15 November, 2007

149 Agenda Introduction Transparency and Non-Discrimination Auction Models Project Approach Considerations for Carbon Auctions Our experience in auctions 2 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

150 Introduction The German parliament is considering auctioning Carbon Emission Rights related to the second phase of Kyoto Deloitte has been asked to share some of their experiences in the organisation and monitoring of auctions This presentation will touch upon some of the aspects that will be taken into consideration when organising a commodity auction One of these aspects is the auction design It is of key importance to understand the objectives that are defined 3 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

151 Introduction Taking Carbon Emission Rights to the market Auction Tender/ Assignment Market Government Banks Power Producers Special Government Trading Body Large industrials Other emitters? Banks Other entities 4 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

152 Agenda Introduction Transparency and Non-Discrimination Auction Models Project Approach Considerations for Carbon Auctions Our experience in auctions 5 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

153 Transparency and Non-Discrimination Auctioning Carbon Emission Rights facilitates a transparent and nondiscriminatory allocation of Carbon Emission Rights To ensure that this is the case, some threats need to be neutralised during the auction process Some of these threats should be neutralised by the auction design and process Other possible threats should be monitored throughout the auction process 6 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

154 Transparency and Non-Discrimination threats that can be handled Qualification process all potential bidders must be treated equally Communication process all (potential) bidders must have the same information Gaming - a single large player should not be able to close the auction prematurely Overbidding to push the auction prices upwards to increase the value of their grandfathered portfolio of CO 2 emission rights 7 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

155 Transparency and Non-Discrimination threats to monitor Parallel market manipulation play the related market to influence the outcome of the auction Collusion - bidders must be discouraged from working together to artificially decrease demand and thereby the price 8 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

156 Agenda Introduction Transparency and Non-Discrimination Auction Models Project Approach Considerations for Carbon Auctions Our experience in auctions 9 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

157 Auction Models There are generally three options for multi-unit auctioning of a predefined volume The most commonly used are: Anglo-Dutch hybrid without a transition threshold Anglo-Dutch hybrid with a flexible transition threshold Ascending Clock Auction with Intra-Round Price points All these auction designs allow bidders to gain knowledge about the demand of the product All these auction designs allow the seller to minimise the unsold volume 10 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

158 Ascending Clock Model Volume sold Volume offered An Ascending Clock auction has multiple rounds The Auction Manager increases the price until demand is equal or less than supply This model allows the bidders to gain comfort about their valuation of the product, as the aggregated demand is reported after every round Auction can however close unexpectedly because of a large demand reduction Volume sold can be substantially lower than volume offered 11 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

159 Anglo-Dutch Hybrid without Transition Threshold Volume Offered & Sold Winning bids must be picked at random One way to avoid undersell is the introduction of a Sealed Bid round After the demand has fallen below the supply, the bidders give their individual last volume and price bids The bids from the last round in which demand was above supply define the minimum price and volume bid The bids are ranked from highest to lowest bid The volume is distributed starting with the highest bids until all volume is sold Usually the selling price is the price of the winning bid with the lowest winning price, to mitigate the fear of the winners curse 12 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

160 Anglo-Dutch Hybrid with Flexible Transition Threshold Volume Offered & Sold With a Threshold, the Ascending Clock phase continues until a certain demand/supply ratio above 1 was reached The bids from the last Ascending Clock round are taken as a basis for the sealed bid round 13 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

161 Ascending Clock Model with Intra-Round Pricing Volume sold Volume offered Another way to avoid undersell is to introduce Intra-Round Pricing This means bidders can reduce their volume not only at the end of round price, but at any point in between This limits the amount of unsold volume drastically Price Round 5 Round 4 Round 3 Round 2 Round Demand/Supply Ratio Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

162 Agenda Introduction Transparency and Non-Discrimination Auction Models Project Approach Considerations for Carbon Auctions Our experience in auctions 15 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

163 Our experience in Auctions Expert Advisors In general the auction project will focus on three models, each of which requires specific questions to be answered: Auction Model (AM) Operative Model (OM) Technological Model (TM) Communication Model (CM) Target Clients Auction Type Products Definition Pricing process Auction rules Eligibility criteria Registration of bidders Qualification process Transfer and Settlement of the product Dates of auctions Technological environment Software & Hardware requirements Back-up procedures Security Marketing Press Political Answerability Management of the auction Build, Test, Deploy Helpdesk 16 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

164 Planning - The exact planning depends on the specifics of the auction - A rough workplan for a commodity auction contains the following activities Week Activity (phase) Product Design (AM) Auction Design (AM) Credit Design (AM) Marketing (CM) Legal Documents (OM) Qualification (of Participants) (OM) ICT platform development (TM) Conduct Auction Allocation of product (OM) Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

165 Agenda Introduction Transparency and Non-Discrimination Auction Models Project Approach Considerations for Carbon Auctions Our experience in auctions 18 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

166 Questions & Considerations (Auction Model) What will be the Auction Design? Will there be a Reserve Price (to guarantee a minimal initial price level for Emission Rights)? Will there be a maximum volume per bidder? Is there a need for a (Monitoring) Trustee to guarantee transparency and non-discrimination? Are there European regulations that are applicable to the auction design? 19 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

167 Questions & Considerations (Auction Model) What products will be sold and how? How and when will delivery take place? How and when will payment take place? How much volume will be offered (related to auction frequency)? What will be the minimum lot size? 20 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

168 Questions & Considerations (Operative Model) Large number of potential bidders requires a streamlined qualification process What will be the qualification procedure? What requirements are set to be eligible for bidding? What ratings and/or guarantees will be asked from bidders? Does the auction have an educational purpose? Is a low threshold important to stimulate market participation? How can synergy with Emissions Trading platforms be optimised? 21 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

169 Questions & Considerations (Communication Model) In how far will marketing activities be deployed in Germany and abroad? How is the timing with other Carbon Emission Auctions arranged? What is the target group for the auction? Is transparency extra important with the government as a seller? 22 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

170 Questions to be answered (Technological Model) How many bidders are expected to participate? What is the budget for developing an ICT platform? Who will develop the Auction Platform? 23 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

171 Agenda Introduction Transparency and Non-Discrimination Auction Models Project Approach Considerations for Carbon Auctions Our experience in auctions 24 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

172 Our experience in Auctions As Deloitte we have recently been involved in the following auctions: EdF Virtual Power Plant Auctions (still running) NUON Virtual Power Plant Auctions Elsam (DONG) Virtual Power Plant Auctions (still running) Endesa/Iberdrola Virtual Power Plant Auctions (still running) RWE Virtual Power Plant Auctions (design phase) We are in the process of building relationships with the European governments to discuss the CO 2 auction possibilities for the Kyoto Phase II. In the process of designing and implementing these auctions we: Facilitate in the decision for an auction design Implement the auction after a decision about the design Draft the necessary documentation Ensure that the necessary questions are answered adequately and in time Monitor the auction to ensure a transparent and non-discriminatory process Arrange for the auction platforms to be adequately designed, implemented and tested Keep contact with EU governments on CO 2 developments 25 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

173 Questions Deloitte Financial Advisory Services, Capital Markets Oscar Balhuizen Telephone: OBalhuizen@deloitte.nl Timme van Melle Telephone: TvanMelle@deloitte.nl 26 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

174 27 Auctioning Carbon Emission Rights 2007 Deloitte. All rights reserved

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