Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger."

Transkript

1 Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: 02. April 2012 Rubrik: Aktiengesellschaften Art der Bekanntmachung: Hauptversammlung Veröffentlichungspflichtiger: Curanum AG, München Fondsname: ISIN: Verlagsadresse: Bundesanzeiger Verlagsges. mbh, Amsterdamer Straße 192, Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. Seite 1 von 11

2 Curanum AG München ISIN: DE WKN: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 16. Mai 2012, 11:00 Uhr (MESZ), I. Tagesordnung in den Räumen der Curanum Betriebs GmbH, Seniorenresidenz Bad Nenndorf, Rudolf-Albrecht-Straße 44a, Bad Nenndorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts der Curanum AG für das Geschäftsjahr 2011, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 und 289 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie können auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse im Bereich "Investor Relations" über die Links "Deutsche Version" und "Hauptversammlung" abgerufen werden. Sie liegen ferner vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Engelbertstraße 23 25, München) und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss bereits am 27. Februar 2012 gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt ist. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von Euro ,69 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Nachwahlen zum Aufsichtsrat Herr Bernd Quade hat gemäß 10 Absatz 4 der Satzung sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt und ist damit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Für ihn ist ein Nachfolger zu wählen. Die Wahl soll gemäß 10 Absatz Seite 2 von 11

3 2 der Satzung für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgen, somit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Der Aufsichtsrat der Curanum AG setzt sich nach 96 Absatz 1 und 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes nur aus von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen; nach 95 Satz 1 und 2 des Aktiengesetzes und 10 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Durch Arbeitnehmer werden keine Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor: Herrn Dieter Wopen, Diplom-Krankenkassenbetriebswirt und Geschäftsführer, wohnhaft in Schöneberg (Hunsrück), Deutschland, mit Wirkung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Wopen ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen tätig. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2012; Satzungsänderung; Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Fassungsänderungen der Satzung Durch Beschluss der Hauptversammlung vom ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EURO ,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Um der Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein zusätzliches genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen, soll ein weiteres genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2012) geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: a) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2012 Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Mai 2017 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu (in Worten: Elf Millionen Fünfhunderttausend) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um insgesamt bis zu Euro (in Worten: Euro Elf Millionen Fünfhunderttausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die Aktien sollen von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach 53 Absatz 1 Satz 1 oder 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, aa) bb) um etwaige Spitzen zu verwerten, soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten, die von der Curanum AG oder von Gesellschaften, an denen die Curanum AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Seite 3 von 11

4 cc) Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde, oder wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind anzurechnen: eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, Wird während der Laufzeit der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2011 oder 2012 von der Möglichkeit der Ausgabe von Aktien gemäß oder in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch gemacht, so sind auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals jeweils auch solche Aktien anzurechnen, die aufgrund der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung im Rahmen des jeweils anderen Genehmigten Kapitals ausgegeben wurden oder werden. b) Satzungsänderung 4 der Satzung wird um folgenden Absatz (3) ergänzt: (3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Mai 2017 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu (in Worten: elf Millionen Fünfhunderttausend) neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Baroder Sacheinlagen um insgesamt bis zu Euro (in Worten: Euro elf Millionen Fünfhunderttausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die Aktien sollen von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach 53 Absatz 1 Satz 1 oder 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, aa) bb) cc) um etwaige Spitzen zu verwerten, soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten, die von der Curanum AG oder von Gesellschaften, an denen die Curanum AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte oder nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde, oder wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die gemäß oder in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Akti- Seite 4 von 11

5 II. engesetzes gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind anzurechnen: eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, und 4 der Satzung wird darüber hinaus um folgenden Absatz (4) ergänzt: (4) Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals gemäß Absatz 2 Buchstabe cc) sind weiterhin auch diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2011 nach den Bestimmungen des Absatzes 3 Buchstabe cc) über das Genehmigte Kapital 2012 in direkter oder in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden oder werden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals gemäß Absatz 3 Buchstabe cc) sind schließlich auch diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012 nach den Bestimmungen des Absatzes 2 Buchstabe cc) über das Genehmigte Kapital 2011 in direkter oder in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden oder werden. c) Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Fassungsänderungen der Satzung Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2012 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2012 anzupassen. Bericht an die Hauptversammlung Gemäß 203 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit 186 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes berichten wir der Hauptversammlung zu Punkt 7 der Tagesordnung (Genehmigtes Kapital 2012) wie folgt: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Verwaltung zur Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft auf Grundlage eines weiteren genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2012) zu ermächtigen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EURO ,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011). Die Ermächtigung wurde unter dem in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Der Vorstand hat bislang von der Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Um der Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein zusätzliches genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen, soll ein weiteres genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2012) geschaffen werden. Hierdurch soll es der Verwaltung möglich sein, jederzeit neues Eigenkapital für die Gesellschaft zu beschaffen, und zwar auch in einem das Genehmigte Kapital 2011 übersteigenden Umfang. Das Genehmigte Kapital 2012 soll dazu dienen, Einrichtungen, Unternehmen, Teile von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Gegenstände gegen Gewährung von Aktien zu erwerben, aber auch dazu, das organische Wachstum und die zukünftige strategische Ausrichtung der Gesellschaft zu finanzieren. Das Volumen der vorgeschlagenen Ermächtigung beträgt knapp 30 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft und bleibt zusammen mit dem Genehmigten Kapital 2011 unterhalb der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze von 50 Seite 5 von 11

6 % des Grundkapitals gemäß 202 Absatz 3 Satz 1 des Aktiengesetzes. Die Ermächtigung für das Genehmigte Kapital 2012 soll bis zum 15. Mai 2017 gelten. Grundsätzlich haben die Aktionäre der Gesellschaft ein Bezugsrecht auf neu auszugebende Aktien. Jeder Aktionär hat also ein Recht auf den Bezug von neuen Aktien in einer Anzahl, die seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Der Beschlussvorschlag sieht jedoch eine Ermächtigung zum Ausschluss des bei Ausnutzung von genehmigtem Kapital grundsätzlich bestehenden Bezugsrechts der Aktionäre für bestimmte, im Beschlussvorschlag im Einzelnen aufgezählte Zwecke gemäß den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften vor. Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre unter Gewichtung und Abwägung sämtlicher Umstände aus den nachfolgend erläuterten Gründen sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären angemessen. Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen. Der Bezugsrechtsausschluss erfordert in jedem Fall die Zustimmung des Aufsichtsrats. Oftmals wird bei M&A-Transaktionen zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen von Seiten des Verkäufers eine Gegenleistung in Form von Aktien der Gesellschaft verlangt. Ebenso kann es aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft, insbesondere zur Schonung der Liquidität, geboten sein, dem Verkäufer neue Curanum-Aktien als Gegenleistung für ein Unternehmen, einen Unternehmensteil oder eine Unternehmensbeteiligung anzubieten. Gerade in Zeiten knapper liquider Mittel und schwieriger Fremdkapitalbeschaffung, wie etwa während der zurückliegenden globalen Finanzkrise, können Aktien aus genehmigtem Kapital eine aus Sicht der Gesellschaft sinnvolle Gegenleistung darstellen, sofern nicht auf eigene Aktien der Gesellschaft zurückgegriffen werden kann oder soll. Zudem wird hierdurch die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft weiter gestärkt. Um dem Interesse eines potentiellen Veräußerers oder von Curanum an einer Bezahlung in Form von Aktien an der Curanum AG kurzfristig und flexibel Rechnung tragen zu können, ist es daher erforderlich, dass ein Ausschluss des Bezugsrechts bei Sachkapitalerhöhungen erfolgen kann. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital nur dann nutzen, wenn der Wert der neuen Aktien und der Wert der Gegenleistung (z.b. Unternehmen, Unternehmensteil oder Unternehmensbeteiligung) in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wirtschaftliche Einbußen für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre werden dadurch vermieden. Diese Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch Zukäufe an der Börse zu im Wesentlichen gleichen Preisen aufrecht zu erhalten. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen sieht die Ermächtigung grundsätzlich vor, dass die neu auszugebenden Aktien von mindestens einem inländischen Kreditinstitut oder einem nach 53 Absatz 1 Satz 1 oder 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen ausländischen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts, da dem Aktionär mittelbar die gleichen Bezugsrechte gewährt werden wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch mindestens ein inländisches Kreditinstitut oder ein nach 53 Absatz 1 Satz 1 oder 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges ausländisches Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre ausliefert. Der Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung im Fall von Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen ist ebenfalls nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich. Zusätzlich darf dies nur für im Beschlussvorschlag im Einzelnen benannte Zwecke gemäß den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Diese Zwecke sind nachfolgend näher erläutert: Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwertung von Aktienspitzen ist erforderlich, um bei einer Kapitalerhöhung in jedem Fall ein praktikables Bezugsverhältnis darstellen zu können, und dient also nur dazu, die Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit runden Beträgen zu ermöglichen. Spitzen entstehen, wenn infolge des Bezugsverhältnisses oder des Betrages der Kapitalerhöhung nicht alle neuen Aktien gleichmäßig auf die Aktionäre verteilt werden können. Ohne diese Ermächtigung würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um einen runden Betrag die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erschwert. Die Kosten eines Bezugsrechtshandels für die Aktienspitzen stehen in keinem Verhältnis zum Vorteil für die Aktionäre. Die durch den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Spitzen entstandenen bezugsrechtsfreien neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Seite 6 von 11

7 III. Börse (wenn möglich) oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Aktienspitzen gering. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zugunsten der Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten dient dem Zweck, den Options- bzw. Wandlungspreis nicht entsprechend den üblichen Verwässerungsschutzklauseln der Options- bzw. Wandlungsbedingungen ermäßigen oder eine bare Zuzahlung an die Inhaber solcher Rechte leisten zu müssen. Verwässerungsschutzklauseln sind zur erleichterten Platzierung am Kapitalmarkt erforderlich und schützen die Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen vor Verwässerungen durch nachfolgende Aktienemissionen. Statt des Ausgleichs durch Ermäßigung des Options- bzw. Wandlungspreises oder Leistung einer baren Zuzahlung soll alternativ auch den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten zum Schutz vor Verwässerung ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden können, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde. Schließlich wird die Verwaltung bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen in einer Höhe, die insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt, zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ermächtigt, wobei der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreiten darf. Maßgeblich für die Berechnung der 10 %-Grenze ist das Grundkapital sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; keine dieser Grenzen darf überschritten werden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals wird die Verwaltung sowohl diejenigen Aktien anrechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern und soweit die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, aus denen sich diese Rechte ergeben, während der Laufzeit der Ermächtigung in sinngemäßer Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, als auch die eigenen Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit der Ermächtigung in entsprechender Anwendung von 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden. Angerechnet werden darüber hinaus auch solche Aktien, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechtes in direkter oder indirekter Anwendung des 186 Absatz 3 Satz 4 des Aktiengesetzes im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2011 ausgegeben werden. Dies gilt entsprechend für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2011 im Hinblick auf die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital Der Gesellschaft wird es durch diese Ermächtigung ermöglicht, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und ihre Eigenkapitalbasis weiter zu stärken. Die Interessen der existierenden Aktionäre der Gesellschaft werden bei einer Festsetzung des Ausgabepreises, der nicht wesentlich vom Börsenpreis abweicht, nicht unangemessen beeinträchtigt. Ihnen bleibt die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote sofern sie dies wollen durch Zukäufe an der Börse wirtschaftlich gleichwertig aufrecht zu erhalten. Über die Ausnutzungen des genehmigten Kapitals wird der Vorstand die Hauptversammlung jeweils informieren. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß 18 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der nachfolgend angegebenen Anschrift, Telefaxnummer bzw. -Adresse anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift, Telefaxnummer oder -Adresse spätestens bis zum Mittwoch, den 09. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts oder einer Wertpapiersammelbank über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Mittwoch, der 25. April 2012, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft in Textform an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder -Adresse zugehen: Curanum AG. c/o Commerzbank AG. GS-MO General Meetings Frankfurt am Main. Telefax:+49 (0) hv-eintrittskarten@commerzbank.com Seite 7 von 11

8 IV. Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß 405 Absatz 3 Nr. 1 des Aktiengesetzes ordnungswidrig handelt, wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der Hauptversammlung benutzt. Ebenso führt ein Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht bei entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, andere von 135 des Aktiengesetzes erfasste Institute oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch die weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder -Adresse gerichtet werden: Curanum AG. Investor Relations - HV Engelbertstraße München. Telefaxnummer: + 49 (0) ir@curanum.de Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Vollmacht der Gesellschaft gegenüber nachzuweisen, soweit sich aus 135 des Aktiengesetzes nicht etwas anderes ergibt. Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an die oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift, Telefaxnummer oder -Adresse erfolgen. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorzeigt. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach der Satzung noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Aktiengesetzes. Das allgemeine Textformerfordernis des 134 Absatz 3 Satz 3 des Aktiengesetzes findet bei diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu Bevollmächtigenden eine besondere Seite 8 von 11

9 Form der Vollmacht, da sie diese gemäß 135 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit 135 Absatz 8 oder 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes) nachprüfbar festhalten müssen. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. Wenn ein Aktionär ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem vorher bei dem Kreditinstitut, der Aktionärsvereinigung, der Institution bzw. Person erkundigen, ob dieses bzw. diese in der Hauptversammlung der Curanum AG vertreten bzw. anwesend sein wird. Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere Anwesende ist ebenfalls möglich. Allerdings können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen oder Personen Untervollmachten an Personen, die nicht ihre Angestellten sind, nur erteilen, wenn die Vollmacht dies gestattet, 135 Absatz 5 Satz 1 des Aktiengesetzes (gegebenenfalls in Verbindung mit 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes oder 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes). Ein Formular, welches zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, kann kostenfrei bei der Gesellschaft unter der Telefonnummer (werktäglich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) angefordert werden und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter im Bereich "Investor Relations" über die Links "Deutsche Version" und "Hauptversammlung" zum Herunterladen bereit. Ein Vollmachtsformular befindet sich auch auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Personen zugesandt wird. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung besteht nicht. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere Bevollmächtigte zurückweisen. Wir bieten unseren Aktionären an, eine von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterin, Frau Caroline Lutz, München, Mitarbeiterin der Gesellschaft, bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung und können ein unter im Bereich "Investor Relations" über die Links "Deutsche Version" und "Hauptversammlung" zum Herunterladen bereitstehendes Vollmachts-/Weisungsformular verwenden. Das Vollmachts-/Weisungsformular kann auch kostenfrei bei der Gesellschaft unter der Telefonnummer (werktäglich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) angefordert werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Formulars zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft besteht nicht. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin stimmt aufgrund der Bevollmächtigung durch die Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ab. Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft unterliegt bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der Curanum AG. Bei nicht eindeutiger Weisung muss sich die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft darf das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen wird sich die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Montag, den 14. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform an die nachfolgende Anschrift, Telefaxnummer oder -Adresse zugehen: Curanum AG. Investor Relations - HV Engelbertstraße München. Telefaxnummer: + 49 (0) ir@curanum.de Seite 9 von 11

10 Alternativ ist eine Übergabe der Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin während der Hauptversammlung möglich. V. Rechte der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro ,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich ( 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Sonntag, den 15. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anschrift lautet: Curanum AG. Vorstand - HV Engelbertstraße München Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zum Tag des Zugangs ihres Verlangens bei der Gesellschaft halten. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung Anträge zu stellen bzw. (nur betreffend Punkte der Tagesordnung) Wahlvorschläge zu machen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter im Bereich "Investor Relations" über die Links "Deutsche Version" und "Hauptversammlung" zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Dienstag, den 01. Mai 2012, Uhr (MESZ), an die nachfolgend genannte Anschrift, Telefaxnummer oder -Adresse zugehen: Curanum AG. Investor Relations - HV Engelbertstraße München. Telefaxnummer: + 49 (0) ir@curanum.de Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß 126 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 des Aktiengesetzes vorliegt. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer bzw. Firma und Sitz der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Angabe über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes enthalten. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes In der Hauptversammlung ist gemäß 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Seite 10 von 11

11 VI. VII. VIII. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes genannten Gründen absehen. Gemäß 18 Absatz 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Vorsitzende der Hauptversammlung das Frageund Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken, insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie die Rede- und Fragebeiträge der einzelnen Redner festsetzen. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß 124a des Aktiengesetzes Veröffentlichungen gemäß 124a des Aktiengesetzes zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter im Bereich "Investor Relations" über die Links "Deutsche Version" und "Hauptversammlung". Datum der Bekanntmachung Die ordentliche Hauptversammlung am 16. Mai 2012 wird durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im elektronischen Bundesanzeiger am 02. April 2012 bekannt gemacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 02. April 2012 ist das Grundkapital der Gesellschaft in auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Allerdings sind die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 02. April 2012 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht stimmberechtigt, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt. München, 2. April 2012 Curanum AG Der Vorstand Walther Wever Judith Barth Seite 11 von 11

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Bayerische Gewerbebau AG

Bayerische Gewerbebau AG Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag,

Mehr

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb)

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Wertpapierkennnummer 808 600 ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb.

Einladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung am 17. Juni 2015 Einladung zur Hauptv am 25. Juni 2014 Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung krones Aktiengesellschaft Neutraubling

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Paderborn Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr im Hansesaal,

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016 Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

Franconofurt AG. Frankfurt am Main

Franconofurt AG. Frankfurt am Main Frankfurt am Main ISIN DE0006372626 WKN 637262 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 30. August 2010 um 10:00 Uhr in den

Mehr

B.M.P. Pharma Trading AG WKN: 524090. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

B.M.P. Pharma Trading AG WKN: 524090. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 14. August 2013, 15.00 Uhr im Hotel Business & More, Frohmestraße 110-114 22459 Hamburg Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit

Mehr

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Aktiengesellschaft Essen EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 ISIN DE0008081506 Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 7. Mai

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015

Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Ordentliche Hauptversammlung am 2. Juli 2015 Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands,

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

aap Implantate AG Berlin

aap Implantate AG Berlin aap Implantate AG Berlin Ordentliche Hauptversammlung Freitag, 14. Juni 2013, 09:00 Uhr Best Western Hotel Steglitz International Albrechtstr. 2, 12165 Berlin Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3... Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München

Mehr

Deutsche Wohnen AG. Frankfurt am Main ISIN DE000A0HN5C6 WKN A0HN5C. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Deutsche Wohnen AG. Frankfurt am Main ISIN DE000A0HN5C6 WKN A0HN5C. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Frankfurt am Main ISIN DE000A0HN5C6 WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 12. Juni 2015 um 10.00 Uhr (MESZ)

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

OPEN Business Club AG Hamburg. - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung OPEN Business Club AG Hamburg - Wertpapier-Kenn-Nummer XNG888 - - ISIN DE000XNG8888 - Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 13. Juni 2007, um 10

Mehr

EUWAX Aktiengesellschaft. Stuttgart. Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104. Einladung zur Hauptversammlung

EUWAX Aktiengesellschaft. Stuttgart. Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104. Einladung zur Hauptversammlung EUWAX Aktiengesellschaft Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen H A U P T V E R S A M M L U N G 2013 unserer

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.

Mehr

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen

Mehr

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

Social Commerce Group SE Berlin WKN A1K03W / ISIN DE000A1K03W5

Social Commerce Group SE Berlin WKN A1K03W / ISIN DE000A1K03W5 Berlin WKN A1K03W / ISIN DE000A1K03W5 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 20. Juli 2015 um 14:00 Uhr im palisa.de Tagungs- und Veranstaltungszentrum, Palisadenstraße 48, 10243 Berlin, stattfindenden

Mehr

12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015

12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015 12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015 Tagesordnung auf einen Blick 1.... Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015: Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten

Mehr

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die Gesellschaft) Einladung ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung zu der am 20. Mai 2009 um 10:00 Uhr in der Säulenhalle der Wiener Börse Wallnerstraße 8, 1010 Wien stattfindenden 6. ordentlichen

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011

Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, und den 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)

Mehr

asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung

asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 18. Juni 2015, um 15:00 Uhr, in dem Gebäude der IHK Haus der Wirtschaft Karlsruhe

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München

Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Gigaset AG, München Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft am Mittwoch, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel Stadthalle, Holger-Börner-Platz

Mehr

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung 1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut

Mehr

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2012 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten

Mehr

INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG

INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich

Mehr

WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG

WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG MAYR-MELNHOF KARTON AG WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110, 118 und 119 AktG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110 UND 118 AKTG

INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110 UND 118 AKTG INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 109, 110 UND 118 AKTG Ergänzung der Tagesordnung gemäß 109 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich

Mehr

HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE DER SKW STAHL-METALLURGIE HOLDING AG ( 121 ABSATZ 3 SATZ 3 NR. 3 AKTIENGESETZ) 2011

HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE DER SKW STAHL-METALLURGIE HOLDING AG ( 121 ABSATZ 3 SATZ 3 NR. 3 AKTIENGESETZ) 2011 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 des Aktiengesetzes: 1. Tagesordnungsergänzungsrecht der Minderheit ( 122 Absatz 2 des

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft E I N L A D U N G zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Innsbruck FN 32942w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Mittwoch, 13. Mai 2015 um 10.00 Uhr Stadtforum 1, 6020

Mehr

GoingPublic Media Aktiengesellschaft München ISIN DE0007612103 WKN 761 210. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

GoingPublic Media Aktiengesellschaft München ISIN DE0007612103 WKN 761 210. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München ISIN DE0007612103 WKN 761 210 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 16. Mai 2013, um 15:00 Uhr im Tagungsraum

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016

Ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016 Ordentliche Hauptversammlung der am 24. Mai 2016 Erläuterung gemäß 124a Satz 1 Nr. 2 AktG zu Punkt 1 der Tagesordnung Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg

Ordentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg Hawesko Holding Aktiengesellschaft Hamburg WKN 604270 - ISIN DE0006042708 Ordentliche Hauptversammlung, Montag, dem 16. Juni 2014, 14:00 Uhr, im Operettenhaus, Spielbudenplatz 1, 20359 Hamburg Rechte der

Mehr

1. Ergänzung der Tagesordnung

1. Ergänzung der Tagesordnung 1 2 Hauptversammlung 2016 der Bayer AG 1. Ergänzung der Tagesordnung 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von

Mehr

DrilliscH AG Einladung zur Hauptversammlung 2016

DrilliscH AG Einladung zur Hauptversammlung 2016 Drillisch AG Einladung zur Hauptversammlung 2016 EINLADUNG TAGESORDNUNG Tagesordnung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 19. Mai 2016, um

Mehr

111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft

111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft Augsburg, im März 2014 111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 7. Mai 2014, 16.00 Uhr, im Kongress am Park Augsburg (Saal Dialog Lebensversicherungs-AG), Gögginger

Mehr

Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015

Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015 Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015 Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 zu den Rechten der Aktionäre nach 122

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft, Freiburg im Breisgau ISIN: DE0007021008 - WKN: 702100 ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr Forum Merzhausen, Am Marktplatz 4,

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011

Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011 Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält im Abschnitt

Mehr

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Satzung der Deutsche Beteiligungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Deutsche Beteiligungs AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz In der Einberufung der Hauptversammlung sind bereits Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs.

Mehr

KPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10.

KPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10. , Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48 Einladung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr im M,O,C, München Lilienthalallee 40, 80939 München stattfindenden ordentlichen

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010

Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010 Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält

Mehr

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. 8. Mai 2015

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. 8. Mai 2015 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 8. Mai 2015 München ISIN: DE000A1E8H38 WKN: A1E8H3 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 8. Mai 2015 um 10.00 Uhr, in der Leopoldstr. 10

Mehr

Nordzucker AG. mit Sitz in Braunschweig. ordentlichen Hauptversammlung. ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2014, 10:00 Uhr,

Nordzucker AG. mit Sitz in Braunschweig. ordentlichen Hauptversammlung. ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2014, 10:00 Uhr, Nordzucker AG mit Sitz in Braunschweig Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2014, 10:00 Uhr, in der Stadthalle Braunschweig,

Mehr

Einladung ISIN DE000A0MVLS8 WKN A0MVLS

Einladung ISIN DE000A0MVLS8 WKN A0MVLS zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Lohne, An der Kirchenziegelei 12, ISIN DE000A0MVLS8 WKN A0MVLS Überblick Tagesordnung 1. Vorlage

Mehr

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister. Frankfurt am Main. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister. Frankfurt am Main. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Frankfurt am Main ISIN: DE0006461809 WKN: 646 180 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 10. Dezember 2015, um 17.30 Uhr im Lichthof 2

Mehr

ordentlichen Hauptversammlung

ordentlichen Hauptversammlung CENTROSOLAR Group AG München ISIN DE0005148506 WKN 514850 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 16. September 2013 ab 11.00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München

Mehr

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014

Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. Juni 2014 Das Grundkapital der Raiffeisen Bank International AG beträgt EUR 893.586.065,90

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr

1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6

1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 1. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS 221 ABS. 4 I.V.M. 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 6 Der Vorstand erstattet den nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt

Mehr

ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG. Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG

ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG. Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG am 13. Oktober 2015 DIE HIGHLIGHTS 2015 INDUSTRIEPREIS 2015 BEST OF ALL IN

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung 2012 unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Ergänzung der Tagesordnung ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre,

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Garbsen am 28. Mai 2015 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung

Einladung zur Hauptversammlung Einladung zur Hauptversammlung 2003 Einladung zur Hauptversammlung ELMOS Semiconductor AKTIENGESELLSCHAFT 44227 Dortmund, ISIN DE0005677108, Wertpapier-Kenn Nummer: 567 710 Sehr geehrte Aktionärinnen und

Mehr

Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ordentliche Hauptversammlung der QSC AG Köln am 27. Mai 2015 Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013

Außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013 Außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG am 4. Dezember 2013 Erläuterungen gem. 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung

Außerordentliche Hauptversammlung Außerordentliche Hauptversammlung Einladung FinTech Group AG, Kulmbach WKN: 524960 ISIN: DE0005249601 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. April 2015 um 10:30 Uhr im ACHAT

Mehr

Satzung der Software AG

Satzung der Software AG Satzung der Software AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Paragraph 1 (1) Die Aktiengesellschaft führt den Namen Software Aktiengesellschaft. (2) Ihr Sitz ist in Darmstadt. Paragraph 2 (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft

IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Satzung der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Stand: August 2015 2 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma: IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

COR&FJA AG. mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010. ordentlichen Hauptversammlung

COR&FJA AG. mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010. ordentlichen Hauptversammlung mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 25. Juni 2013, 10:00 Uhr, in das Kongress-

Mehr