Garantien über den Markenschutz der Global X Games
|
|
- Hetty Bretz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Garantien über den Markenschutz der Global X Games Die Landeshauptstadt München und der Olympiapark GmbH garantieren diesbezüglich, dass das Logo der X Games und der Bezeichnungen ( X Games MUNICH 2013, X Games MUNICH 2014 und X Games MUNICH 2015 ) über das Markenrecht urheberrechtlich geschützt werden. Deutschland ist Vertragspartei des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken sowie des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken. Einen im Bereich der Europäischen Union geltenden Markenschutz regelt die Verordnung Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke. Darüber hinaus gilt das nationale Markengesetz, nach dem eine unbefugte Nutzung einer geschützten Marke unzulässig ist. Der Schutzbereich erstreckt sich insbesondere auf folgende Handlungen: die Verwendung der geschützten Marken im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen die Verwendung der geschützten Marken als Firma oder Geschäftsbezeichnung die Verwendung der geschützten Marken zur Bezeichnung einer Veranstaltung Einen ergänzenden Schutz gewährt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach kann das Anlehnen an den Ruf und das Ansehen eines fremden Kennzeichens gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Medienrechte (Broadcast Rights) an den X Games stehen nach dem deutschen Recht dem Veranstalter zur Verwertung zu. Unterzeichnet von Ralph Huber Geschäftsführer Olympiapark München
2
3 Garantie für die Bevollmächtigung des Bid Committee, die potenzielle Host City zu vertreten Die Landeshauptstadt München gewährleistet hiermit, dass a) der Olympiapark München (Bid Committee) dazu bevollmächtigt ist, die Bewerbung in unserem Auftrag zu organisieren und zu koordinieren und uns in allen Belangen gemäß den Partnerschaftsabkommen und anderer Abkommen zu vertreten. b) Der Olympiapark München wird gesetzlich durch seinen Geschäftsführer, Ralph Huber, vertreten, der bevollmächtigt ist, Verträge und andere Dokumente im Auftrag des Bid Committee rechtmäßig zu unterzeichnen, insbesondere die Verpflichtungserklärung und den X Games Host City Contract.
4 Schutz und Sicherheit Garantie für die Durchführung von sicheren X Games Die Stadt München gewährleistet, dass die Durchführung einer sicheren X- Games-Veranstaltung als eine Priorität mit größter Bedeutung angesehen wird und dass alle diesbezüglich von den entsprechenden Stellen gemachten finanziellen, planerischen und operativen Verpflichtungen erbracht werden.
5 Garantie für die Unterbindung von Ambush Marketing, Teil I Die Landeshauptstadt München gewährleistet, dass die entsprechenden Gesetze zur wirksamen Reduzierung und Sanktionierung von Ambush Marketing (zum Beispiel zur Unterbindung von unfairem Wettbewerb durch Mitbewerber der X- Games-Sponsoren) bereits bestehen. Soweit geschützte Rechte im Rahmen des deutschen Markengesetzes (MarkenG), der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke oder das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) verletzt werden, wird der Schutz aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus räumt das Gesetz den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb bei unlauterem Geschäftsgebaren ein, zum Beispiel bei irreführender Werbung oder Nutzung oder wenn das Ansehen der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens beeinträchtigt wird. Die genannten Gesetze sehen insbesondere Unterlassungsanordnungen vor, die schnell und effektiv durch einstweiligen Rechtsschutz sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrVermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?
Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der
MehrVorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten. Inga Höfener 05/2011 1 /27
Vorlagenfreibeuter und Präsentationspiraten Inga Höfener 05/2011 1 /27 Effektiver Schutz von Vorlagen und Präsentationen Inga Höfener 05/2011 2 /27 Was erwartet Sie? I. Konfliktsituationen II. Grundsatz
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrSchritt für Schritt zu meiner.saarland-domain
Schritt für Schritt zu meiner.saarland-domain Die Vergabe der.saarland Domains wird zunächst in verschiedene Phasen unterteilt, die sich an unterschiedliche Interessengruppen richten Sie sind Inhaber einer
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung. E 1 Die Geschichte des Markenrechts... 1 E 2 Das Markenrecht in der Rechtsordnung... 9
Vorwort.............................................................. V Bearbeiterverzeichnis.................................................. VII Inhaltsverzeichnis.....................................................
MehrChristina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WELCHE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN BEI WERBETEXTEN? 3 2. IST VERGLEICHENDE
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrGoogle AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung
Google AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung RA Dr. Sebastian Meyer, LL.M. Rechtsanwälte Brandi Dröge Piltz Heuer & Gronemeyer Bielefeld Detmold Gütersloh Paderborn Berlin Leipzig Paris Herbstakademie
MehrInhaltsverzeichnis Kurzübersicht Abkürzungsverzeichnis... VIII A. Einleitung...1 B. Gang der Untersuchung...2 C. Begriffsbestimmungen...3 I.
Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht Abkürzungsverzeichnis... VIII A. Einleitung...1 B. Gang der Untersuchung...2 C. Begriffsbestimmungen...3 I. Sponsoring...6 II. Merchandising...18 III. Event...28 IV. Ambush
MehrMarken - Begriff. SS 2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 80. Marken - Funktion
Marken - Begriff Zeichen, die der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen graphische Darstellbarkeit Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Farbmarken, Geruchsmarken? Nationale/internationale/Gemeinschaftsmarke
MehrGeografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben - Absatzförderung oder erzwungene Transparenz? Prof. Dr. Michael Loschelder GRUR-Jahrestagung 2015 Gliederung I. Einführung und Problemstellung Die Regelungen der geografischen
MehrEine andere Sicht auf die Marke
Eine andere Sicht auf die Marke Der Weg zur eigenen Marke Strategien für kleine Unternehmen GründungsOffensive Paderborn 10. November 2012 2012 Dr.-Ing. Wiro Wickord Wickord Paderborn Gewerbliche Schutzrechte
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2012 Kurze Einführung in das UWG Prof. Dr. iur. Andreas Heinemann Definition und Ziel des UWG Definition des Wettbewerbs: Wettbewerb im Sinne des UWG liegt vor,
MehrSeite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft
Telefon: 233-27969 Telefax: 233-21136 Christian Sperber Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Weitere Beteiligungen Olympiapark München GmbH; Bewerbung um die X-Games Sitzungsvorlage
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrDie Haftung des Administrators, Webmaster oder ADMIN-C
Folie 1 Die Haftung des Administrators, Webmaster oder ADMIN-C Secure Linux Administration Conference 5. Dezember 2007 Folie 2 Die Haftung des Administrators, Webmaster oder ADMIN-C Typische Fehler beim
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrCharakteristika Designrecht Österreich
Rechtsgrundlagen Musterschutzgesetz 1990 MuSchG (BGBl I Nr 497/1990 idf BGBl I Nr 151/2005) Patentamtsverordnung PAV (PBl 12/2005 idf PBl 2/2011) Patentamtsgebührengesetz PAG (BGBl I Nr 149/2004 idf BGBl
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrGemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen
BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
MehrRisiken im Netz. - Bonner Unternehmertage 2014 -
Risiken im Netz - Bonner Unternehmertage 2014 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Folie 1 Übersicht 1. Impressum und kein
MehrEffet Utile als Auslegungsgrundsatz
Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische
MehrUWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt
UWG Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Cornelius Matutis Rechtsanwalt ERICH SCHMIDT VERLAG Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Die Deutsche Bibliothek verzeichnet
MehrDie Herkunftsbezeichnung Made in Germany
Auszüge aus dem Vortrag Die Herkunftsbezeichnung Made in Germany Historie, ie Zulässigkeit und Bedeutung eines neuen en (alten) Wertbegriffs Gemeinsame Mitgliederversammlung der Fachabteilungen OGFF und
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrReformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven
Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG
MehrAnleitung zur Registrierung und Nutzung des Veranstalter- Zugangs für den Veranstaltungskalender der Expertenliste
Anleitung zur Registrierung und Nutzung des Veranstalter- Zugangs für den Veranstaltungskalender der Expertenliste Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt in den Umgang mit dem Veranstalter-Zugang
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 29. April 1982 79. Stück 194. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrMarkenschutz in China. Dr. Paul Thaler
Markenschutz in China Dr. Paul Thaler April 7, 2011 1 Die Geschichte und aktueller Stand Die Geschichte aktueller Stand - nationale Gesetze i. Markengesetz ii. iii. iv. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
MehrWettbewerbsrecht und Abmahnung
Wettbewerbsrecht und Abmahnung Ein kurzer Kurzüberblick RECHTSANWALTSKANZLEI ABELMANN - BROCKMANN Heinestr. 3 97070 Würzburg Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Aktuelle Änderung seit 30.12.2008 in
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrWenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.
Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle
MehrFRAGE 56. Gewerblicher Rechtsschutz auf dem Gebiet der Mikrobiologie
Jahrbuch 1974/I, Seiten 165-167 Geschäftsführender Ausschuss und Präsidentenrat von Melbourne, 24. Februar - 2. März 1974 Die IVfgR hat unter Berücksichtigung der patentrechtlichen Schwierigkeiten dieses
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrMarkenrecht und Designschutz im fotografischen Bild. Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin
Markenrecht und Designschutz im fotografischen Bild Dr. Anna-Kristine Wipper Rechtsanwältin, Berlin Geschützte Gegenstände Schutz z.b. durch Marke, Geschmacksmuster, Urheberrecht, Eigentum Ansprüche des
MehrWenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sollten Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte (z.b. Patente,
MehrLeitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach. Inhaltsverzeichnis
Leitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach Inhaltsverzeichnis 1 Systemanmeldung... 2 2 Aufruf der Kontoauszüge... 3 3 Einrichtung des Benachrichtigungsdienstes... 5 Bei der Zusammenstellung von Texten
MehrAnleitung zur Online-Schulung
Anleitung zur Online-Schulung Webbasierte 7-Stunden-Schulung für Personen mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost (gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010). Vorgehensweise:
MehrSocial Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze
Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrWebinar-Partnerprogramm
Webinar-Partnerprogramm Mit dem Webinar-Partnerprogramm können Sie noch mehr Teilnehmer für Ihre Webinare gewinnen. Nutzen Sie Ihr Netzwerk, um Ihre Webinare noch besser zu vermarkten. Nutzen Sie das Webinar-Partnerprogramm,
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrUrheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007
Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden
MehrACCOUNTS. Wer ist marken mehrwert und was passiert mit den Daten? Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert?
ACCOUNTS Wozu brauche ich einen Account bei marken mehrwert? Für die Produktregistrierung und der damit verbundenen Garantieverlängerung von Innotech Solar Modulen benötigen Sie einen Zugang zum marken
MehrEin Raum wird Bad. Alles auf einen Blick. Exklusiv bei. Badideen hautnah erleben.
Ein Raum wird Bad. Alles auf einen Blick Exklusiv bei Alles aus einer Hand. Projektbetreuung von A bis Z. HORNBACH begleitet Sie mit einem umfassenden Planungspaket auf dem Weg zu Ihrem persönlichen Traumbad.
MehrZur Finanzierung des Sozietätsinventars unterzeichnen A und B im Namen der GbR einen Darlehensvertrag bei der B-Bank über EUR 20.000,00.
A, B und C gründen eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer GbR mit der Firma: A, B, C Rechtsrat-GbR mbh. Der GbR-Vertrag regelt, dass C nicht zur Geschäftsführung befugt ist. Zur Finanzierung
Mehr._."'._'-~~l. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.",) I. 2 4. MilZ ZOlO EC) I. Landgericht Frankfurt am Main ) ) IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Landgericht Frankfurt am Main Az. 2-03 07/10 Laut Protkoll verkündet am 18.3.10 Peter, JA'e Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle._."'._'-~~l,._,._. _. ' ~, h.. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.", I,"'. 2 4. MilZ
MehrErgänzender Schutz vor Produktnachahmung
Ergänzender Schutz vor Produktnachahmung Herbstseminar, 25. September 2012 Dr. Bettina Thalmaier Aktueller Fall: Apple./. Samsung u. a. wegen Vertriebs eines Tablet-PCs mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1
MehrDas Internet Die virtuelle Welt und ihre rechtlichen Besonderheiten
Das Internet Die virtuelle Welt und ihre rechtlichen Besonderheiten 1 1 www.werkstatt-musterstadt.de Suche Willkommen beim Online-Auftritt der Reha-Einrichtung Beispielsburg Galerie Weihnachten 2010 Fahrradtour
MehrWettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014
Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle 9-33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de info@beckmannundnorda.de
MehrKundenleitfaden zur Sicheren E-Mail per WebMail
Allgemeines Die E-Mail gehört heute für nahezu jeden von uns zu einem häufig verwendeten digitalen Kommunikationsmittel. Trotz des täglichen Gebrauchs tritt das Thema Sicherheit bei der Übermittlung von
MehrMarkenrecht. von. Prof. Dr. Wolfgang Berlit. Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg
Markenrecht von Prof. Dr. Wolfgang Berlit Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Honorarprofessor an der Universität Hamburg 9., neubearbeitete Auflage 2012 Erstversand Vorwort zur 9. Auflage
MehrSie wollen wissen wer ich bin?
Sie wollen wissen wer ich bin? Rolf Albrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Wettbewerbsrecht Markenrecht Patentrecht/Designrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht EDV-Recht
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
Mehrund der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr (HSU) Universitätsbibliothek (UB) Holstenhofweg 85 20043 Hamburg
OPUS-ID: Vertrag über die Erst-/Zweitveröffentlichung eines Werkes auf dem Volltextserver der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr zwischen Frau /Herrn Fakultät Privatadresse E-Mail
MehrWerbung mit der WM Was ist erlaubt, was nicht?
Werbung mit der WM Was ist erlaubt, was nicht? Film- und Medienzentrum Ludwigsburg Königsallee 43 71638 Ludwigsburg Tel.: 07141 / 125 290 Fax: 07141 / 125 295 info@ra-riegger.de www.ra-riegger.de Ausgangssituation:
MehrSEO UND RECHT HEUTE UND IN ZUKUNFT
SEO UND RECHT HEUTE UND IN ZUKUNFT Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 16. März 2014 im Rahmen der SEO Campixx 2014 Überblick IM ANGEBOT SEO und Recht Heute: Linkkauf SEO und Recht in Zukunft: Content SEO
MehrVorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2015 A. Literaturhinweise Vorlesung Deutsches und europäisches Markenrecht (ER, SEWIR) Mi., 12 14 Uhr, HS II (AU) Bender, Europäisches Markenrecht Das Gemeinschaftsmarkensystem,
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
MehrRahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin
Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
MehrDie Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht
Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)
Mehre-books aus der EBL-Datenbank
e-books aus der EBL-Datenbank In dieser Anleitung wird erklärt, wie Sie ein ebook aus der EBL-Datenbank ausleihen und mit dem Programm Adobe Digital Edition öffnen. Folgende Vorraussetzungen sind eventuell
MehrFRAGE 95. Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr
FRAGE 95 Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr Jahrbuch 1989/II, Seiten 347-351 Geschäftsführender Ausschuss von Amsterdam, 4. - 10. Juni 1989 Q95 FRAGE Q95 Der Gebrauch von Marken Dritter
MehrHaftpflichtversicherung für ein Praktikum während der Herbstferien 2012 Nur für Schüler der 9. Klasse der RS Füssen
Haftpflichtversicherung für ein Praktikum während der Herbstferien 2012 Mit diesem Blatt melden sich Schüler der 9. Klasse für ein Praktikum während der Herbstferien 2012 an, sofern der Praktikumsbetrieb
MehrMaklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009
Maklerrecht II Besonderheiten bei der Onlinevermarktung von Immobilien ImmobilienScout24-Foren 2009 Dr. Oliver Buss LL.M. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht
MehrOnline-Standortbestimmung zur Pensionierung
Online-Standortbestimmung mit Situationsdiagramm zum Herunterladen Für wen eignet sich das Online-Tool? Für Laufbahn-Coaches, Seminarleitende, Personal- und Beratungsfachleute, als Ergänzung und Bereicherung
MehrWebsite-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?
Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter
MehrMedienwechsel HBCI-Sicherheitsdatei in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0
Medienwechsel HBCI-Sicherheitsdatei in StarMoney 8.0 und StarMoney Business 5.0 In dieser Anleitung möchten wir Ihnen den Medienwechsel für einen bestehenden HBCI-Schlüssel in StarMoney 8.0 und StarMoney
MehrZwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
MehrEinfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud. EASY-PM Office Add-Ins Handbuch
Einfache und effiziente Zusammenarbeit in der Cloud EASY-PM Office Add-Ins Handbuch Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Ribbonmenü... 4 3. Dokument... 5 3.1 Öffnen... 5 3.2 Speichern... 6 3.3 Speichern
MehrMehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?
Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München 22.04.2008 Übersicht Wie kann
MehrHandbuch i3 System 1 05.02. Kurzanleitung Datenimport
i3 Software GmbH Handbuch i3 System 1 05.02. Kurzanleitung Datenimport Anwenderhandbuch Elisabeth Holzmann 30. Dezember 2009 Vorwort Herzlich willkommen im i3 System 1 Benutzerhandbuch. Sie haben sich
MehrPhishing. Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg
Phishing Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg Ist Phishing eigentlich verboten? Verwendung der gephishten Daten ist strafbar: Computerbetrug ( 263a Absatz 1 StGB) Betrug ( 263 Absatz 1 StGB)
MehrHaben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt?
Haben Sie die immateriellen Werte Ihres Unternehmens optimal geschützt? Das gewerbliche Schutzrecht gewährt dem Inhaber das Recht, andere von der Nutzung der gewerblich-geistigen Leistung auszuschließen.
MehrALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen
ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,
MehrA7 Pflegeversicherung
Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4
MehrStellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung
Stellungnahme Mitglieder des Schweizer Franchise Verbands / Qualitätssicherung Bitte in Blockschrift ausfüllen. Danke. Informationen über das Franchiseunternehmen bzw. -konzept Firma Name des Franchisesystems
MehrAllgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Stand 24.07.2015 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der M&L Appenweier Frische GmbH (nachstehend Verkäufer genannt)
MehrVertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
MehrEin kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere
Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:
MehrGewinnspiele und Preisausschreiben als Werbemaßnahmen Was ist erlaubt?
Gewinnspiele und Preisausschreiben als Werbemaßnahmen Was ist erlaubt? von Rechtsanwältin Cornelia Bauer Karsten+Schubert Rechtsanwälte Stand: 2008 Gewinnspiele und Preisausschreiben als Werbemaßnahmen
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrI. Allgemeine Bestimmungen. II. Zuständigkeiten
Internet-Reglement 2 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Die Gemeinde Freienbach tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 18. September 1997 im Internet unter www.freienbach.ch auf. Art. 2 Ziel ist es,
MehrExpertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012
12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrOnline-Standortbestimmung für Familienfrauen
Online-Standortbestimmung mit Situationsdiagramm zum Herunterladen Für wen eignet sich das Online-Tool? Für Coaches, Berufs- und Laufbahnberater/innen - als Ergänzung und Bereicherung von bestehenden Konzepten.
MehrInstallationshinweise für Serverbetrieb von Medio- Programmen
Installationshinweise für betrieb von Medio- Programmen Prinzip Medio--Programme sind für den Betrieb in einem FileMaker Pro Netzwerk vorgesehen. Das Netzwerk umfasst mindestens einen (Host) und einen
MehrFreifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234
IT Sicherheitskonzept Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 1. Geltungsbereich 1.Dieses IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des Freifunknetzes, welche vom selbst betrieben
MehrAgentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail
Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration
MehrPing Erfahrungsaustausch
Corporate Technology Ping Erfahrungsaustausch 14. Mai 2012 München Perlach Selbstverständnis und Organisation der PINGler / Copyright Copyright Siemens Siemens AG 2006. AG
Mehr