Erläuterunqen und Anträge zu den Traktanden

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1 Erläuterunqen und Anträge zu den Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 Das Protokoll der EinwohnergemeindeversammPung vom 1 5. Juni Iiegt auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Es werden die gefassten Beschlüsse verlesen. Beschlüsse sind auch einsehbar auf unserer Homepage wwwwaldenburgch 2. Finanzplan Einwohnergemeinde I Entwicklungsbericht (Orientierung) Der Gemeinderat informiert über die finanziellen Zukunftsprognosen der Einwohnergemeinde. Der Finanz plan 2015 sowie der Entwicklungsbericht 2015 können aul der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer Homepage herunter geladen werden. Unterlagen liegen zudem anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung im Versammlungslokal auf. 3. Budget 2016 der Einwohnergemeinde Es wird auf das separate Budget 2016 mit den Erläuterungen und Anträgen des Gemeinderates sowie der Geschäfts und Rechnungsprüfungskommission verwiesen. Das detaillierte Budget 2016 kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer Homepage wwwwaldenburg.ch herunter geladen werden. 4. Abrechnung Investitionen Hauptstrasse, Stedtli, Wasserleitungen I Abwasserleitu ngen Bauabrechnungen Hauptstrasse, Stedtli, Wasserleitungen I Abwasserleitungen liegen vor. Abrech nungen wurden durch die Sutter Ing. AG, Liestal, Herrn Schwob Marco (Abwasserleitungen) resp. die GRG lngenieure AG, Gelterkinden, Herrn Kaufmann Peter (Wasserleitungen) ersteilt. Totalzahlen sehen wie folgt aus: Abwasserleitungen: Kosten Brutto: CHF Beiträge Dritte: CHF Kosten Netto: CHF Genehmigter Kredit Brutto (EGV vom ): CHF Mehraufwand (Bruttokosten): CHF In%: 4,02% Wasserleitungen Kosten Brutto: CHF Beiträge Dritte: CHF Kosten Netto: CHF Genehmigter Kredit Brutto (EGV vom ): CHF Mehraufwand (Bruttokosten): CHF In %: 9,51 % Bei den Abwasserleitungen sind die Mehrkosten auf den Ersatz eines Teilstückes der Mischwasserkana lisation im Bereich Löwengasse I Obere Frenkenstrasse zurückzuführen. Bei den Wasserleitungen waren es vor allem Mehrkosten rn Bereich Tiefbau sowie bei den Rohrverlegungsarbeiten aufgrund von Ausweitungen in die Nebengassen. Zudem waren viel mehr Leitungsbehinderungen zu verzeichnen als ursprünglich angenommen, sodass die Arbeiten etappiert werden mussten. Es kann dazu noch erwähnt werden, dass die Abrechnungen der I. 4. Etappe der Sanierungen Haupt strasse generell günstiger abgeschlossen haben als genehmigt. Abrechnungen wurden an der Einwoh nergemeindeversammiung vom 25. März 2013 wie folgt genehmigt: Abwasserleituncien: Bewilligte Kredite CHF Abrechnungen: CHF

2 Abrechnung: CHF Kaufpreises betragen. Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2015, den der Bezahiung des entsprechende Bericht Iiegt vor. strasse liegen somit innerhaib der ursprünglichen Vorgaben. In der Zwischenzeit wurde noch em neuer Kredit über CHF für GEPMassnahme Haupt itunterschreitu Kred ng : CHF In % 4,83 % Gesamtkosten für die Sanierung sämtlicher Leitungen betreffend Wasser/Abwasser an der Haupt Abrechnungen wurden durch die Geschäfts und RechnungsprUfungskommission geprüft. Der Abrechnungen Investitionen Hauptstrasse, Stedtli, Wasserleitungen I Abwasserleitungen zuzustimmen sowie die Mehrkosten Brutto von CHF (Wasserleitungen) resp. CHF strasse/vordere Frenke genehmigt. Gesamthaft dürften die Minderkosten somit Ca. CHF In% 43,74% Kreditunterschreitung: CHF von CHF pro Aktien, dem Verkaulvon 205 Aktien Waldenburgerbahn AG mit elnem Nennwert von CHF 1.00 zum Preis von CHF 130 pro Aktie an die BLT Baselland Transport AG (Gesamterlös Transport AG zu integrieren. Gleichzeitig wird die BLT ab 2016 das anstehende Totalerneuerungsprojekt Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2015, dem Verkauf von AktIen Waldenburgerbahn AG mit elnem Nennwert von CHF zum Preis send sein, urn Fragen zu diesem Geschäft beantworten zu können. durch Bund und Kanton, womit die Einflussnahme der Gemeinden schon seit einiger Zeit abgenommen behalten werden. Zudem erfolgt die Finanzierung der Betriebs und Unterhaltskosten schon seit Jahren Wenn auch die Einflussnahme inskünftig sicher kleiner st als heute, macht es keinen Sinn, wenn die Aktien (Einwohner und Bürgergemeinde Waldenburg gemeinsam einen Sitz). Transport AG em Aktienverkauf sinnvoll st. Als,,Gegenleistungen wurden Gemeinden, weiche ihre Aktien verkaufen, folgende Zugeständnisse gemacht: müssen die Verkäufe somit zur Genehmigung vorgelegt werden. Zuständig für den Aktienverkauf sind die Einwohner resp. die Bürgergemeindeversammlungen. sen Kaufangebot: Für WBAktien mit Nominaiwert CHF bietet die BLT AG einen Preis von CHF je Aktie, für Aktien mit Nominaiwert CHF I.00 bietet die BLT AG einen Preis von CHF I.30 je Aktie (Verkaufserlös Total CHF I ). BLI hat den Aktionären der Waldenburgerbahn AG nun folgendes Aktienverkaufsangebot unterbreitet: Einwohnergemeinde Waldenburg besitzt 1185 Akiten a CHF sowie 205 Aktien a CHF übernehmen (mit Lohnbesitzstand). Ab dem wird die BLT die Verantwortung für den laufenden J (Abwasserleitungen) zu genehmigen. BewiIIigte Kredite: OH F I Verkauf der Aktien Waldenburgerbahn AG an die ELT Baselland Transport AG (1 185 Aktien a CHF , 205 Aktien a CHF 1.OQ) Der Regierungsrat BL hat am 14. April 2015 beschlossen, die Waldenburgerbahn AG in die BLI Baselland,,WB Zukunft 2022 federführend übernehmen. BLT verpflichtet sich, die Mitarbeiter/innen der WB zu Betrieb der WB übernehmen. BLT AG wird in einem ersten Schritt die Aktien der Waldenburgerbahn AG erwerben. Für den Gemeinderat st kiar, dass mit der Integration der Waldenburgerbahn AG in die BLT Baselland neben den Alle Allen Em Einwohnergemeinden erhalten je eine Gratisaktie der BLT Baselland Transport AG mit einem Nominaiwert von CHF , womit eine weitere Teilnahme an den Generalversammlungen ermöglicht wird. Gemeinden wird je elnen Sitz rn Beirat der BLT Baselland Transport AG zugestanden Verwaltungsratssitz wird jeweils an eine/n Vertreter/in des Waldenburgertals vergeben. hat. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2015 wird em Vertreter des BLT AG anwe Wasserleitungen

3 streichen I Anpassung Verwaltungs und Organisationsreqlement vom derungen erfabren, weiche in die Statuten des Feuerwehrzweckverbandes WOLF einlliessen müssen verbund WOLF zusammengeschlossen und sind ertoigreich gestartet. neue Verbundfeuerwehr Regelung der Feuerwehrpflichtersatzabgabe vorgenommen werden müssen. Gemeinden als äusserst schlecht. In den bisherigen Statuten war geregelt, wer Feuerwehrpflichtersatz werden. Ausgangslage (Aufhebung IOA Ersatzabgabe Feuenwehr) 6. Statuten Feuerwehrzweckverband WOLF I Reglement Feuenwehrpflichtersatzabgabe vom Am 01 Januar. funktioniert sehr gut, es hat sich aber herausgestelit, dass diverse Anpassungen bei den Statuten und der Zum einen haben die gesetzlichen Bestimmungen mit den Korrekturen im Feuerwehrgesetz einige Verân zum anderem erwies sich eine ungünstige Formulierung betreffend die Ersatzabgabe für die einzelne haben sich die Feuerwehren Liedertswil, Oberdor[ und Waldenburg zum Feuerwehr abgabe zu bezahien hat, die Höhe wurde abet in den Reglementen der einzelnen Gemeinden festgelegt. stieg um 373 auf 7552 Personen. Bezirke Liestal, Sissach, und Waldenburg verzeichneten sogar eine a) den neuen Statuten über den Feuerwehrzweckverband WOLF per zuzustimmen. b) das Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe vom 23. November 2015 zu Sozialhilfebezüger im Jahre 2014 im Vergleich zum Vorjahr zum sechsten Mal in Folge zugenommen. Sie Gemáss den Auslührungen des Statistischen Amts des Kantons BaselLandschaft hat die Zahi der se Entwicklung hat sich in mehreren Gemeinden derart akzentuiert, dass die Gemeindebudgets aufgrund der hohen Sozialhilfekosten kaum oder nicht mehr ausgeglichen gestaltet werden können. Ausgangslage,,Ausqleichsinitiative genehmigen. Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2015: werden: Eine Synopse als Vergleich würde wegen den grossen Verschiebungen sehr unübersichtlich ausfallen. neuen Statuten sowie das Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe liegen der Elniadung bei. pflichtersatzabgabe nach Genehmigung des neuen Reglements aufgehoben werden. Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe erlassen werden. Ersatzabgabe rn Verwaltungs und Organisationsreglement nicht mehr ausreichend. Es muss em neues jeweiligen Gemeinde ist. Jede Verbundgemeinde kann selberfestlegen, wie sie die Mittel zur Finanzierung Ersatzabgabe für die eine Gemeinde viel zu hohe Einnahmen, für die andere Gemeinde zu tiefe Einnahmen diese zu entrichten hat bzw. davon befreit ist. Es wird nut darauf hingewiesen, dass dies Sache der Strukturen. Je nach Anzahl, Alter und Familienverhältnis der Einwohner/innen würde eine gemeinsame werden könnte. Doch bei genauerer Betrachtung scheiterte dies an den gesellschaftlich unterschiedlichen bedeuten. neuen korrigierten Statuten enthalten keine Angaben zur Höhe der Ersatzabgabe oder wet der Feuerwehr erhebt. der Feuerwehraufgaben eine Feuerwehrpflichtersatzabgabe verlangen kann. Wichtige Korrekturen und Anpassunqen bereits erwähnten gesetzlichen Korrekturen erlauben weiterhin, dass die Gemeinde zur Finanzierung Für die Verbundgemeinden steilte sich die Frage, ob die Feuerwehrpflichtersatzabgabe einheitlich geregelt Mit den erwähnten Korrekturen der Statuten st die bisherige Reglementierung über die Höhe der Dafür muss die rn Verwaltungs und Organisationsreglement unter IOA geregelte Hähe der Feuerwehr Höhe der Gebühr wurde bereits auf die zukünftige Entwicklung ausgelegt und muss nicht korrigiert aktuell gültigen Statuten über den Feuerwehrverbund WOLF können unter folgendem Link abgerufen c) den IOA,,Feuerwehr Ersatzgabe des Verwaltungs und Organisationsreglement zu 7. N ichtformulierte Initiative (Gemeindeinitiative) über den Ausqleich der Sozialhilfekosten Im Kanton BaselLandschaft haben die Sozialhilfekosten in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Ubertragung elner BLTAktie zu CHF nominal zuzustimmen. CHF ) sowie der Annahme der von der BLT AG in diesem Zusammenhang angebotenen

4 Kanton Statistischen Amts des Kantons BaselLandschaft Nr. 03/2015 vom September 2015): Arbeitsmarkts, Migration, wirtschaftliche Verfassung eines Landes, etc.). ser Betrag soil auf alle Gemeinden nach der Einwohnerzahl verteilt werden. Der Kanton st an der Lösungsvorschlag prozentuale Zunahme der unterstützten Personen von je ca. 10 %. Am stàrksten in die Zahi der tinterstützten Personen rn Bezirk Laufen angestiegen mit einer Zunahme von über einem Drittel. vorliegende Gemeindeinitiative, genannt ttausgieichsinitiative, sieht im Wesentlichen vor, 70 % der respektive in einer Gemeinde. Besonders erwähnenswert sind die Zentrumsfunktion der betroffenen Gemeinde, deren Anonymität (Gemeindegrösse), die Anschlüsse an den Offentlichen Verkehr, das Nettosozialhitfekosten aller Gemeinden des Kantons BaselLandschaft in einem Pool zusammen zu fassen. Verschiedene Gründe führen zu einer Ballung der Sozialhilfebezügerinnen und bezüger an einem Ort Birsfelden Muttenz sein von günstigem Wohnraum. se Einflussfaktoren sind durch die Gemeinden nicht steuerbar. Vorhandensein bisheriger Bezüger/innen (Vernetzung), em hoher Ausländeranteil sowie das Vorhanden Waldenburg Einfluss auf die Höhe der Anzahl Sozialhilfebezüger/innen haben, nicht steuern (Verfassung des Grundsätzlich können die Gemeinden auch die gesellschafuichen Rahmenbedingungen, weiche einen Allschwil Gemeinde Personen in % pro Einw. in Fr. Grellingen Es sind nicht alle Gemeinden rn Kanton in gleichem Masse von der Zunahme der Bezügerinnen und Ganzer Bezüger und damit verbunden den finanziellen Aulwendungen betroffen. Innerhaib des Kantons Basel Kanton, U nterstützte Sozialhilfequote Nettoaufwand Landschaft gibt es erhebliche Unterschiede (Queue: Publikation (<Soziathillekosten nehmen weiter zu des Liestal Kennzahlen der Sozialhilfe nach absteigendem Nettoaufwand pro Einwohner Oberdori Prattein Arlesheim Aesch Therwil Zwingen Laufen Binningen Füllinsdorl Frenkendorf Oberwil Niederdort Münchenstein Sissach Holstein Gelterkinden Lausen ReigoIdswi Bubendorf Reinach provisorische Daten. 1 Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern und mindestens 50 unterstützten Bottmingen Ettingen Personen im Jahr Nettoaufwand: Bruttoaufwand abzüglich Rückerstattungen, Ubrige

5 abzuglich geleisteter Zahlungen Dritter an die Gemeinden (u.a. Rückerstattungen sowie Sonderlasten abgeltung Sozialhilfe). hilfekosten verstehen die Initianten die Bruttoaufwendungen für Unterstützungen gemäss Sozialhilfegesetz Argumente, welche für diesen Vorschlag sprechen Terrnine Urn Geschäfts 1st derart nicht möglich. Gemeinden haben die finanziellen Auswirkungen zu tragen, eine Aufgabe von einer einzigen zuständigen Stelle geregelt wird. Eine einheitliche Steuerung des ohne dass sie die Rahmenbedingungen setzen könnten. Durch diese Diskrepanz st es den Gemeinden nicht möglich, das Geschäft eigenständig zu führen und sich die zweckmässigen gesetzlichen Grundlagen für die Sozialhilfe gibt der Kanton vor. Das Geschäft soilte aber durch die Gemeinde gesteuert werden. Damit wird das Aquivalenzprinzip verletzt, welches vorsieht, dass Vorschriften auch selber zu geben. die finanziellen Schwierigkeiten etwas därnpfen zu können, können die betroffenen Gemeinden sondere Ergänzungsleistungszahlungen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Unter Nettosozial wendungen für Unterstützungen gemäss Sozialhilfegesetz (vgl. Konto Nm und 5722 dec Rückerstattungen [Konto Nm und sowie Sondeclastenabgeltung Sozialhilfe, vgl. funktionalen Gliedecung) abzüglich dec geleisteten Zahlungen Dcittec an die Gemeinden (u.a. Gesetzesvorlage auszuarbeiten, weiche die nachstehenden Punkte beinhaltet:,,nichtformulierte Initiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten AusgIeichsinitiative>> gemäss Nachfoiqend der qenauc Text der Gemeindeinitiative: Beschluss vornehmen. Gemäss 78 des Gesetzes über die politischen Rechte werden nichtformulierte Begehren innert 2 Jahren entsprechende Vorlage zuhanden des Volkes aus. Dec Landrat bestirnrnt die Stufe der Verfassung oder des Gesetzes. Dec Landrat kann jedem Begehren einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Landrat beschlossen, dem Begehren Folge zu geben, so arbeitet der Landrat innert 2 Jahren eine meinden entsprechende Vorlagen vorgelegt, da für die Erhebung einer Gemeindeinitiative die Gemeinde versammlung oder das Parlament zuständig sind. Minderkosten. Gerneinden nach Bevölkerungszahl. Das heisst, jede (auch entlastete) Gerneinde, wird durch die Gerneinde Waldenburg wären dies gernäss Berechnungen für das Jahr jährlich Ca. CHF an ihre finanziellen Grenzen stossen (z.b. Zuzug einer grossen, unterstützungsbedürftigen wendungen bleiben ebenfalls bei den Gemeinden. ser Mechanismus führt dazu, dass nur die gar nichts anderes machen, als einen Teil der Kosten nach der Bevölkerung über den Kanton zu extrernsten Spitzen der Belastung gebrochen werden. weiche die Verwaltung zur Steuerung und Bearbeitung des Geschäfts benotigt. Efflzienz und Vorgehen dient auch kleineren Gemeinden, die unmittelbar aufgrund von em zwei <<teuren>> Fallen So bezahlen etwa auch alle Steuerzahler an den Ausbau von Strassen oder anderen Infrastruktur Regelung gemäss dem Wohnsitz der Sozialhilfebezüge/rinnen. übrigen kantonalen Zahiungen, insbe Alimentierung dieses Pools nicht beteiligt. übrigen 30 ¾ tragen die Gemeinden nach der geltenden In Damit Nicht verteilen. den Sozialhillekosten gemäss der Initiative sind ausdrucklich keine Aufwendungen enthalten, Wirksamkeit der eigenen Geschäftssteuerung bleibt Gem eindeangelegenheit. das Geschäft weiterhin von den Gemeinden (im Rahmen des erwähnt Moglichen) gesteuert wird, wird em entsprechender Teil (30 %) nicht umverteilt und die internen Verwaltungsauf nur heute stark belastete Gemeinden profitieren von einer gewissen Entlastung. Das Farn ilie). dee, gewisse Lasten auf alle Gemeinden zu verteilen, st em Grundprinzip des Staatswesens. projekten, urn den Gesamtkanton sowie die Gemeinden handlungsfähig zu halten. Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden Urnsetzung dieser Lösung führt zur Verlagerung eines Teils der Sozialhilfekosten (70 %) auf die Urnverteilung auch zu einer Trägerin eines Teils der Lasten, indes nach einem anderen Schlüssel. Für die Bis Ende Jahr werden den Gemeindeversamrnlungen respektive den Einwohnerrâten der Initiativge dern Volk zur Abstimmung vorgelegt, wenn der Landrat sie in dec Sache ablehnt. Hat das Volk oder der Darnit die Initiative zustande kornrnt, rnüssen mindestens fünf Gerneinden einen entsprechenden 49 der Verfassung des Kantons BaselLandschaft vom 17. Mal 1984 und 65 des Gesetzes über Einwohnergemeinden xy tim Folgenden: Initiativgemeinden) beantragen dem Landrat, eine Nettosozialhilfekosten dec Einwohnergemeinden im Sinne dieser Initiative sind die Bruttoauf die politischen Rechte vom 7. September 1981.

6 Federführende Gemeinde fo!gt:. Verteilung nicht betroffen. übrigen 30 % tragen die Gemeinden nach der geltenden Regel gemäss dem Wohnsitz der übrigen kantonalen Zahlungen (insbesondere Ergänzungsleistungszahlungen) sind von dieser Pool zusammengefasst. ser Betrag wird auf alle Gemeinden nach der Einwohnerzahl verteilt. % der Nettosozialhilfekosten amer Gemeinden des Kantons BaselLandschaft werden in einem 70 Gemeinde federführende Gemeinde st Grellingen. Gemeindeinitiative wurde gemäss 47 Abs. I Ziff. 17 des Gesetzes über die Organisation und die Gemeindebeschlüsse verordnung vom 15. Dezember 2009 {Konto Nr ]). Sozialhilfebezüger/innen und allfälligen gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen. RUckzugsklausel 10, 12 und 15 des Finanzausgleichgesetzes vom 25. Juni 2009 und 10 der Finanzausgleichs Verwaltung der Gemeinden vom 28. Mai 1970 von folgenden Gemeinden beschlossen: Der Gemeinderat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2015 wie c) Federführende Gemeinde ist die Gemeinde Greiingen. a) nichtformulierte Gemeindeinitiative betreffend Ausgleich der Sozialhilfekosten,,Aus b) Der Gemeinderat wird ermächtigt, die Initiative notwendigenfalls zurückzuziehen. gleichsinitiative gemäss 49 der Veilassung des Kantons BaselLandschaft in Verbindung mit 47 Abs. I Ziff 17 des Gemeindegesetzes soil unterstützt werden. Statistische Amt und das Kantonale Sozialamt unterstützen die Gemeinden dabel. Gemeinden organisieren die administrative Umsetzung dieser Vorschriften selber. Das.. Beschluss Gemeinderäte der Gemeinden xy sind ermâchtigt, die Initiative zuruckzuziehen. des Einwohnerrats/der Gemeindeversammiung vom....

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