Aktuelle Urteile zum Thema Inkasso Nicht jede Forderung muss einzeln geprüft werden

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1 Aktuelle Urteile zum Thema Inkasso Nicht jede Forderung muss einzeln geprüft werden Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH als rechtswidrig eingestuft. Die Erlaubnis war entzogen worden, nachdem sich Beschwerden über das Unternehmen häuften, das im Rahmen so genannter Mengeninkasso -Verfahren Gelder eintrieb. Der Vorwurf, dass der Bestand der eingezogenen Forderungen nicht geprüft worden war, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen dazu Anlass bestanden hätte, hielt vor dem Verwaltungsgericht nicht stand. Denn im Rahmen des Mengeninkassos sei eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung gar nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtsdienstleistungsgesetz zudem nicht vor. Sei es nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Betroffenen gekommen, so dürfe dem Inkassounternehmen nicht die Registrierung genommen werden. Es bestehe außerdem keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. (Das Unternehmen konnte darlegen, sehr wohl Einzelfallprüfungen dann vorzunehmen, wenn auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu bestanden hat.) (VwG Berlin, 1 K 5/10)

2 Inkassofirmen dürfen nicht mit der "Schufa" drohen Ein Inkassounternehmen darf, wenn der vermeintliche Schuldner sich weigert, die Forderung zu erfüllen, nicht mit der Drohung kontern, die Verweigerung könne einen Eintrag bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) zur Folge haben. Eintragungen dort sind "wegen der großen Bedeutung des Registers", nicht erlaubt, solange Forderungen noch im Streit sind. (AmG Leipzig, 118 C 10105/09) Abmahnanwalt bekommt bei der Sparkasse kein Girokonto Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass es einer Sparkasse nicht zumutbar sei, ein Girokonto für einen so genannten Inkasso-Anwalt einzurichten. Es sei anzunehmen, dass der Anwalt aus reiner Profitgier das Geld für dubiose Internetdienste einzieht (als so genannter Mahnanwalt). Das Geldinstitut müsse den bei anderen Kunden empfundenen Imageschaden nicht hinnehmen. Als Anstalt des öffentlichen Rechts habe die Sparkasse außerdem darauf zu achten, dass ihre Kunden die von ihr erbrachten Leistungen nicht für rechtswidrige Handlungen nutzen. (Niedersächsisches OVG, 10 ME 77/10)

3 Einer "Mahnanwältin" darf das Girokonto gekündigt werden Das Landgericht München I hat entschieden, dass es einer Sparkasse nicht zumutbar sei, das Konto einer berüchtigten Inkasso-Anwältin weiterzuführen. Treibt die Anwältin aus reiner Profitgier das Geld für dubiose Internetdienste ein (als so genannte Mahnanwältin), so muss das Geldinstitut den bei anderen Kunden empfundenen Imageschaden nicht hinnehmen. (Hier wurden die Aktivitäten der Anwältin durch einen Fernsehbericht bekannt, woraufhin es Zuschriften von verärgerten Kunden gegeben hatte.) (LG München I, 28 O 398/09) Wer mit Gewalt droht, kann selbst "bedroht" werden Erhält ein Mann, der Pornos aus dem Internet gezogen, sie aber nicht bezahlt haben soll, vom Online-Anbieter eine Mahnung, in denen der Besuch von Inkassospezialisten "in den Abendstunden" angedroht wird, um Außenstände einzutreiben, so handelt es sich dabei um eine "mehr oder weniger versteckte Drohung" mit Gewalt. Das habe zur Folge, dass dem Betreiber der Homepage diese Vorgehensweise untersagt und ihm ein Ordnungsgeld (hier in Höhe von maximal ) für den Wiederholungsfall richterlich angedroht werden kann. (OLG München, 29 U 1852/09)

4 Gewaltige Geldeintreibung in Deutschland nicht opportun Inkasso-Unternehmen kann die Lizenz verweigert werden, wenn sie Schuldnern für den Fall, dass sie nicht zahlungsfähig beziehungsweise -willig sind, Gewalt androhen wollen. Das Landgericht Köln hatte einen Fall zu entscheiden, in dem das Inkassounternehmen potenzielle Kunden unter anderem mit dem Slogan zu werben versuchte: "Ihr Schuldner braucht kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen". Abbildungen in der Werbung zeigten Männer, "die bestenfalls den Eindruck eines Schlägerkommandos" vermittelten. Die Kölner Richter folgten der Firma nicht, dass sie kein Inkassounternehmen betrieben, sondern nur "Recherchen" anstellten. Der Einzug von Forderungen dürfe nur von Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis betrieben werden; die liege aber nicht vor. (LG Köln, 33 O 390/06) Geldinstitute dürfen "notleidende Kredite" verkaufen Ein Kreditinstitut darf Darlehensforderungen gegen seine Kunden an eine Beitreibungs- und Verwertungsgesellschaft abtreten, ohne dadurch das Bankgeheimnis oder Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu verletzten. Zwar kann ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht beziehungsweise gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu einem Schadenersatzanspruch des Kunden gegen seine Bank führen. Die (hier zu beurteilende) Forderungsabtretung eines "notleidenden Kredits" erfüllte diese Voraussetzung allerdings nicht, so der Bundesgerichtshof, weil nicht einmal eine stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbotes zu erkennen gewesen sei. (Hier wurde das Inkassounternehmen durch die Abtretungserklärung "Inhaberin eines Bürgschaftsanspruchs", wogegen sich die Bürgen erfolglos wehrten.) (AZ: XI ZR 195/05)

5 Nach Kündigung wird nicht die volle Vergütung fällig Wird ein Inkassobüro beauftragt, eine Forderung einzutreiben, und lässt sie sich dafür 30 Prozent als Bearbeitungsgebühr zusagen, so darf sie den Gesamtbetrag nicht fordern, wenn die Vereinbarung gekündigt wird, weil das Inkassobüro die ausstehenden Zahlungen nicht eintreiben konnte. Ihm stehen nur die Aufwendungen zu, die bereits entstanden sind und bei kompletter Abwicklung des Auftrags noch entstanden wären. (BGH, III ZR 268/04) Auch im lockeren Milieu sind Verträge einzuhalten Ist im Mietvertrag für ein Bordell eine Miete in Höhe von Euro pro Monat festgeschrieben, so kann der Mieter des Freudenhauses die Miete nicht mindern (hier: um Euro), wenn der angibt, das mit dem Vermieter wegen der "selbst in das Haus gesteckten Renovierungskosten" abgesprochen zu haben. Er benötigt etwas Schriftliches- "ein Mann, ein Wort - eine Frau, ein Wörterbuch" reichte als Argument vor dem Oberlandesgericht Bamberg nicht. (AZ: 6 U 60/03)

6 Zusatzkosten des Mahnverfahrens gehen zu eigenen Lasten, wenn... Hat ein Gläubiger bereits im Mahnverfahren sich eines Rechtsbeistands bedient (zum Beispiel eines Inkassobüros), so kann er die dadurch entstehenden Kosten nicht dem Schuldner aufbürden, wenn die Mahnung keinen Erfolg hat und es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens zu erwarten war, dass gegen den Mahnbescheid Widerspruch erhoben würde. Es handelt sich im nachfolgenden "Anwaltsprozess" nicht um "notwendige" Kosten der Rechtsverfolgung. Mit Rücksicht auf "die dem Gläubiger obliegende Wahl der kostengünstigsten Rechtsverfolgungsmaßnahme sei der Gläubiger gehalten", mit der Einleitung des Mahnverfahrens sogleich einen Rechtsanwalt zu beauftragen. (BGH, VII ZB 53/05)

7 Aktuelle Urteile zum Thema Insolvenz Ist der Mieter insolvent, kann er nur über den Insolvenzverwalter erreicht werden Befindet sich ein Mieter in der Insolvenz, so kann sein Vermieter eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war, nicht mehr beim Mieter geltend machen, sondern muss seine Forderung beim Insolvenzverwalter (zur Insolvenztabelle) anmelden. Er wird dann gegebenenfalls entsprechend der verbliebenen "Masse" des Mieters sein Geld ganz oder zum Teil erhalten. (Hier kam es nicht zur Zahlung aus der Insolvenzmasse, so dass der Vermieter - so der Bundesgerichtshof - seine Forderung wieder gegen den Mieter geltend machen könne.) (BGH, VIII ZR 295/10) Abfindungsversprechen kann nur eingehalten werden, wenn (noch) Geld in der Kasse ist Macht ein Arbeitgeber, über dessen Vermögen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, einem aus betrieblichen Gründen gekündigten Mitarbeiter das Angebot, ihm eine Abfindung zu zahlen, wenn er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, so sollte sich der Mitarbeiter darauf nicht unbedingt verlassen. Denn folgt dem vorläufigen das endgültige Insolvenzverfahren, so besteht hinsichtlich der versprochenen Abfindung nur noch die Möglichkeit, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden - mit der Folge, dass sie gegebenenfalls nur mit einer geringen Quote erfüllt werden kann - wenn überhaupt. Eine gegen diese Regelung gerichtete Klage hat keinen Erfolg. Zumal dem Arbeitnehmer hätte bewusst sein müssen, dass einem - ihm bekannten - vorläufigen Insolvenzverfahren durchaus das endgültige folgen könne. (LAG Schleswig-Holstein, 6 Sa 341/10)

8 Wer schnell noch Euro verschleudert, darf sich nicht wundern... Wird im Laufe eines Insolvenzverfahrens bekannt, dass der insolvente Unternehmer noch kurz vor der Stellung des Insolvenzantrages Waren für Euro verkauft hatte, womit er "verschiedene Personen" bedient habe, dann aber aussagte, "das Geld verschleudert beziehungsweise in nicht näher bezeichneten Etablissements ausgegeben zu haben", so ist sein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (hier in Höhe von ) abzulehnen. Und dies auch ohne einen entsprechenden Antrag eines Gläubigers. Der Bundesgerichtshof: Es ist nicht gerechtfertigt, ein Verfahren, in dem nicht einmal die Kosten gedeckt sind, mit öffentlichen Geldern zum Zwecke der Restschuldbefreiung des Schuldners zu finanzieren, wenn schon feststeht, dass später die Restschuldbefreiung versagt werden muss, wenn nur ein einziger Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. (BGH, IX ZB 259/09) Begünstigte einer Lebensversicherung zeigen dem Insolvenzverwalter die kalte Schulter Ist die Ehefrau eines hoch verschuldeten Unternehmers als Begünstigte in dessen Vertrag über eine Risiko-Lebensversicherung eingetragen, und stirbt der Mann, so hat die Frau Anspruch auf die Versicherungssumme (hier in Höhe von ). Das gilt unabhängig davon, dass über das Vermögen des versicherten Mannes ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Denn der Anspruch der Witwe sei "zu keinem Zeitpunkt im Vermögen des Schuldners oder in der Insolvenzmasse vorhanden" gewesen. (BGH IX ZR 245/09)

9 Die Erstattung von Reisekostenvorschüssen wird nicht storniert Zahlt ein Reiseunternehmen Kunden, die für gebuchte Reisen Vorschüsse überwiesen hatten, die Beträge zurück, so kann der Insolvenzverwalter, der den Betrieb abwickelt, die Vorschüsse nicht mit der Begründung zurückfordern, die Kunden hätten von der schlechten finanziellen Lage des Unternehmens durch die Presse Kenntnis gehabt - und deshalb sei die Rückforderung der Rückzahlungen gerechtfertigt. Das Landgericht Hamburg sah zwar die Benachteiligung der übrigen Gläubiger des Reiseunternehmens, fand aber keine Rechtfertigung für die Annullierung der Erstattungen. Für einen Durchschnittsbürger gehöre das Studium von Presseartikeln nicht zur "Pflichtlektüre". (LG Hamburg, 332 O 291/07) Auch ein großes Unternehmen muss nicht jede Pleite kennen Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch größere Unternehmen nicht verpflichtet sind, im Internet die Bekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte zu studieren, bevor sie jemandem Geld überweisen. Im konkreten Fall hatte ein Lebensversicherer einem Kunden den Rückkaufswert seiner Police per Scheck ausgezahlt, nachdem er den Vertrag gekündigt hatte. Gegen den Kunden lief ein Insolvenzverfahren, und der Insolvenzverwalter war der Meinung, dass die Versicherung den Betrag nicht ohne Prüfung der Insolvenzbekanntmachungen hätte auszahlen dürfen - und verlangte die Summe vom Versicherer. Der BGH: Banken und Versicherer müssen "nach dem Grundsatz von Treu und Glauben" nicht vor jeder Auszahlung im Internet nachschauen. (BGH, IX ZR 62/09)

10 Betriebsrentenanwartschaft darf abgefunden werden Betriebsrentenanwartschaften, die von einem Arbeitnehmer erworben wurden, bevor sein Arbeitgeber insolvent wurde, sind "reine Insolvenzforderungen, die zur Tabelle anzumelden sind", so das Bundesarbeitsgericht. Für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften aus einer Direktzusage tritt der Pensionssicherungsverein ein. Besteht das Arbeitsverhältnis nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fort, so entstehen weitere Anwartschaften "zu Lasten der Masse". Diese Anwartschaften können vom Insolvenzverwalter kapitalisiert werden, wenn die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Ausnahme: Wird der Betrieb verkauft und geht ein Arbeitsverhältnis auf den Erwerber über, so hat dieser die erworbenen Anwartschaften zu übernehmen. Eine Kapitalabfindung scheidet dann aus. (AZ: 3 AZR 814/07) "Dritte" dürfen für insolventen Unternehmer nicht behelligt werden "Mitgewahrsamsinhaber", also Personen, die zusammen mit einem insolventen Schuldner Räumlichkeiten besitzen, müssen es dulden, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter eine richterliche Anordnung erwirkt, die Räume zu durchsuchen. Von dem Schuldner getrennte Räume dürfen allerdings auch dann nicht durchsucht werden, wenn deren Inhaber mit dem Schuldner in geschäftlicher Beziehung gestanden haben. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass es dafür an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Zitat: "Vermeintliche oder wirkliche Bedürfnisse der Praxis vermögen das Fehlen einer - verfassungsrechtlich gebotenen - Ermächtigungsgrundlage nicht zu ersetzen". (AZ: IX ZB 38/08)

11 Gutgläubiger Arbeitnehmer darf - an sich "nicht vorhandenes" - Geld behalten Zahlt ein Arbeitgeber, der an sich zahlungsunfähig geworden ist, dennoch einem Mitarbeiter noch Lohn aus, so kann der wenig später eingesetzte Insolvenzverwalter das Geld zurückverlangen. Dies aber nur dann, wenn er nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer wusste, dass sein Arbeitgeber an sich keine Löhne mehr zahlen konnte - und durfte, weil damit nämlich die übrigen Gläubiger des Unternehmens, die aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, benachteiligt würden. (Hier konnte aber gerade nicht festgestellt werden, dass der Arbeitnehmer von dem Niedergang seiner Firma Kenntnis hatte. Auf den Baustellen, auf denen er eingesetzt wurde, lief nämlich alles normal ab.) (AZ: IX ZR 62/08) Auch Patientendaten des Psychotherapeuten sind nicht geschützt Die gesetzliche Verpflichtung, dem Insolvenzverwalter die Daten mitzuteilen, aus denen sich ergibt, welche Forderungen ein insolventer Unternehmer hat, gilt auch dann, wenn es um einen Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychoanalyse geht. Dies belaste seine Patienten, so der Bundesgerichtshof, nicht mehr, als wenn es sich um eine sonstige Facharztpraxis gehandelt habe, wenn den Gläubigern bekannt wird, welche Patienten dort behandelt worden sind: "Das Bedürfnis nach Offenlegung der Patientendaten gegenüber dem Insolvenzverwalter hat Vorrang vor dem Anspruch der Patienten auf Schutz ihrer Daten". (AZ: IX ZB 85/08)

12 Über zurückgezahltes Darlehen nicht zu früh freuen Hat ein Gläubiger einem Unternehmen ein Darlehen gewährt (hier über ) und bleibt bereits die erste Tilgungsrate aus, woraufhin der Darlehensgeber sofort den Kreditvertrag kündigt und das Unternehmen die Summe auch zurückzahlt, so darf das Geld nicht beim ursprünglichen Gläubiger bleiben, wenn das Unternehmen, welches das Darlehen erhalten hat, drei Wochen später Insolvenz anmelden muss. Weil das Geld innerhalb der Einmonatsfrist vor Insolvenzantragstellung zurückgeflossen war und die gesetzliche Vorgabe für eine außerordentliche Kündigung des Darlehens, dass "mehr als eine Monatsrate" ausbleiben muss, nicht erfüllt war, geht das Geld in die Insolvenzmasse. Der Geldgeber hätte ansonsten einen unberechtigten Vorteil vor anderen Gläubigern des Pleite-Unternehmens erlangt. (LG Coburg, 13 O 334/08) Die Abfindung gibt's nur aus der "Masse" Steht einem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung wegen einer Rationalisierungsmaßnahme eine Abfindung zu (hier in Höhe von Euro), so kann er die Summe nicht verlangen, wenn über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet und dem Mitarbeiter erst danach (durch den Insolvenzverwalter auf Verlangen des neuen - die Firma übernehmenden - Besitzers) gekündigt wird. Er muss auf eine Auszahlung aus der Insolvenzmasse hoffen. (BAG, 6 AZR 347/05)

13 Pensionssicherungs-Verein muss auch Euro- Rente zahlen Der Pensionssicherungsverein - PSV - (der für insolvente Unternehmen die Zahlung der Betriebsrenten weiterführt) hat die Leistungen an die Betriebsrentner sowie seine Hinterbliebenen so zu erbringen, wie es der vorherige Arbeitgeber aufgrund seiner Versorgungszusage hätte tun müssen. (Das führte hier dazu, dass eine Witwe vom PSV eine Hinterbliebenenrente in Höhe von rund Euro monatlich zu bekommen hatte.) (BGH, II ZR 369/02) Vorher ist der Chef, danach der Verwalter dran Endet ein Arbeitsverhältnis, bevor der Arbeitgeber insolvent wird, so hat er noch das Arbeitszeugnis auszustellen. Bekommt allerdings der vorläufige Insolvenzverwalter "in vollem Umfang Verfügungsbefugnis" über die Arbeitsverhältnisse, so hat er das Arbeitszeugnis auszustellen - unabhängig davon, ob und wie lange er den Arbeitnehmer beschäftigt. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Insolvenzeröffnung endet. Der Insolvenzverwalter hat insoweit einen Auskunftsanspruch gegen den Unternehmer, um die Beurteilung vornehmen zu können. (Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 495/03)

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