ZIVILE DURCHSETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE: ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR WIRKSAMKEIT VON VERFAHREN UND ZUGÄNGLICHEIT VON MAßNAHMEN

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1 ZIVILE DURCHSETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE: ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR WIRKSAMKEIT VON VERFAHREN UND ZUGÄNGLICHEIT VON MAßNAHMEN Einleitung Creation date Last update date User name [SecuredAndAnonymous] Case Number Invitation Ref Status N Language de A. Hintergrundinformationen Name des Befragten: Oliver Hinck Identität des Befragten BÜRGER MIT RECHT(EN) AN GEISTIGEM EIGENTUM Land des Wohnsitzes: DE - Deutschland In welchen Mitgliedstaaten sind Sie tätig oder betreiben Sie Ihr Gewerbe? Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse und E- Mail-Adresse): Welche Art von Rechten an geistigem Eigentum besitzen Sie? DE - Deutschland Oliver Hinck Düsseldorf oliver.hinck@piratenparteinrw.de Urheberrechte Urheberrechte Wie beurteilen Sie die Bedeutung ihrer Rechte an geistigem Eigentum und darauf beruhendem Vermögen auf der Basis von Leistung und Wachstum? Urheberrechte NIEDRIG dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte NIEDRIG Schutzrechte sui generis der Hersteller von Datenbanken Schutzrechte der Schöpfer der Topografien von Halbleitererzeugnissen Markenrechte Schutzrechte an Geschmacksmustern Patentrechte geografische Herkunftsangaben Gebrauchsmusterrechte Sortenschutzrechte

2 Handelsnamen Was ist der Wert Ihres Portfolios an geistigen Eigentumsrechten? Wie wirken sich Verletzungen Ihrer Rechte an geistigem Eigentum auf den Gesamtwert Ihres Portfolios an geistigen Eigentumsrechten aus (z.b. geschätzter jährlicher Umsatzverlust)? Wie kalkulieren Sie diese Auswirkung? Nicht-kommerzielles Filesharing wird momentan als Urheberrechtsverletzung eingestuft, und wirkt sich zugleich sehr positiv auf den Wert des Portfolios an geistigen Werken aus, an dem ich Urheberrechte habe. Diese freie Kulturgüterverbreitung steigert den potentiellen Wert jenes Portfolios, weil die freie Verfügbarkeit des Portfolios für die ganze Welt mit nur einem Mausklick die Bekanntheit des Portfolios, die Nachfrage nach dem Portfolio, und die Anzahl potentiell zahlungsbereiter Nutzer ohne Zutun meinerseits oder Anfallen von Kosten für mich maximiert und somit die Monetarisierungs-Möglichkeiten erheblich verbessert. Folglich kann beim Verkauf der Erstveröffentlichung eines geistigen Werks an sich mehr Geld verlangt werden, das durch Crowdsourcing von der Masse der Nutzerschaft zusammengetragen werden muss - egal ob vorfinanzierend oder nachfinanzierend - damit das geistige Werk durch mich überhaupt komplett erstveröffentlicht wird ( ) ; darüber hinaus erhöht nicht-kommerzielles Filesharing auch die Einnahmen, die dadurch entstehen, dass der Nutzerschaft eine freiwillige, einfache und direkte Zahlungsmöglichkeit geboten wird, um unabhängig vom Erwerb des Urheberguts mir Geld zukommen zu lassen ( ) ; außerdem sind auch die Werbe- Einnahmen durch Werbe-Einblendungen auf meiner Homepage um so höher, je mehr nicht-kommerzielles Filesharing betrieben wird; auch die Anregung der Nutzerschaft zum Kauf knapper Güter von mir & die Selbstvermarktung ist durch nicht-kommerzielles

3 Wie hoch ist nach Ihrer Einschätzung die Substitutionsrate zwischen Original-Waren und gefälschten/raubkopierten Waren in Ihrem Geschäftssegment. Wie bemessen Sie diese Rate? In der Praxis ist die Substitutionsrate eine realitätsfremde Ermessensgrundlage für Kalkulationen im Geschäftsfeld der Immaterialgüter. Ohne Filesharing hätte der Nutzer vielleicht nie etwas von der Existenz des betroffenen geistigen Werks mitbekommen; ohne ungezwungenen Konsum durch Filesharing hätte sich vielleicht nie Begeisterung und somit Zahlungsbereitschaft/-bedürfnis beim Nutzer für das betroffene geistige Werk ausgebildet - das sind nur zwei von vielen in der Praxis entscheidenden Faktoren im Rahmen des Geschäftsfelds der Immaterialgüter, die bei der Substitutionsrate ausgeblendet werden. Und so dürfte es auch nicht verwundern, dass das Ergebnis der repräsentativen Langzeit-Studie "Consumer File Sharing of Motion Pictures" die Sachgemäßheit der Substitutionsrate widerlegte. Konkret wurde in jener Studie festgestellt, dass Verkaufszahlen schrumpfen, wenn ein Bedarf an Filesharing besteht, aber nicht die Möglichkeit besteht Filesharing zu betreiben. Gestützt wird dieses Ergebnis durch die Studie "Copy Culture in the US and Germany" von 2012, in der herauskam, dass Filesharer 30 % mehr Musik kaufen als Leute, die kein Filesharing betreiben. Zu ähnlichen Erkenntnissen kam die Studie "Digital Music Consumption on the Internet:Evidence from Clickstream Data" der EU- Kommission von 2013: Demzufolge wäre die Mehrheit der Musik, die illegal konsumiert wird, nicht gekauft worden, wenn nicht die Möglichkeit des illegalen Downloads bestanden hätte; darüber hinaus wurde festgestellt, dass Webseiten mit illegalen Download-Angeboten insgesamt

4 Wie wirken sich Verletzungen Ihrer Rechte an geistigem Eigentum auf Ihre Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation aus (z.b. geschätzter Verlust an Investitionen/Umfang nicht realisierter Investitionen)? Das momentan noch als Urheberrechtsverletzung geltende nicht-kommerzielle Filesharing und Verändern von geistigen Werken, an denen ich Urheberrechte habe, wirkt sich sehr positiv auf meine Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation aus: Es baut einen kreativen Dialog zwischen mir und meiner Umwelt auf, der mich zu neuer Werkschöpfung inspiriert, die auf geistigen Werken aufbaut, an denen andere Urheberrechte haben, die ihrerseits jedoch wiederum auf den geistigen Werken aufbauen, an denen ich wiederum Urheberrechte habe; es ist die Grundlage meines Werkschöpfens - ohne diesen freizügigen kollektiven Umgang mit geistigen Werken wären ca. 80 % der geistigen Werke, an denen ich Urheberrechte habe, gar nicht erst zustande gekommen. Es ist sehr kontraproduktiv und macht auch keinen Sinn, dass nichtkommerzielles Filesharing und Verändern von geistigen Werken durch das Urheberrecht verboten sind, wo beides doch - wie beschrieben - unmittelbar der Förderung der geistigen und kulturellen Werte dient, die ihrerseits Grundlage für mein Werkschaffen sind. Hinzu kommt noch, dass ich durch nicht-kommerzielles Filesharing ja darüber hinaus auch noch sehr viel Geld spare, das ich ansonsten in die Verbreitung der geistigen Werke hätte investieren müssen, an denen ich Urheberrechte habe. Welche Rolle spielt die Qualität des Systems der zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte für Ihre Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation entscheidend

5 Das akuelle europäische System der zivilrechtlichen Durchsetzung von Urheberrechten folgt von seiner Entwicklung her schlechterdings einem weltweiten Trend hin zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. In immer neuen internationalen Abkommen wie beispielsweise ACTA, CETA, TAFTA; EU-Richtlinien wie den IPRED- & InfoSoc-Richtlinien; und Gesetzes- & Vertrags-Initiativen wie beispielsweise "freiwilligen Kooperationsvereinbarungen zwischen Staat und Rechteverwertern oder Internetanbietern" werden zunehmend staatshoheitliche Aufgaben an Privatunternehmen ausgelagert, womit die Grundfeste des Rechtsstaates wie beispielsweise Gewaltentrennung, die Unschuldsvermutung, die Unabhängigkeit eines Gerichtsverfahrens, Privatsphäre, & Datenschutz nicht mehr gewährleistet sind. Diese Entwicklung begründet die Legitimationskrise des Urheberrechts: Die beschriebene Ausprägung der Rechtsdurchsetzung deckt sich nicht mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung, was letztendlich dem ganzen Rechtswesen schadet. Effizienz und Effektivität der Zivilverfahren bei Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Haben Sie alternative Streitbeilegungsverfahren aufgegriffen, bevor Sie ein Gerichtsverfahren wegen Verletzungen Ihrer geistigen Eigentumsrechte eingeleitet haben? Meinen Sie, dass alternative Streitbeilegungsverfahren bei Verletzungen geistiger Eigentumsrechte für davon betroffene Parteien hinreichend zugänglich sind? NICHT ANWENDBAR JA Das Problem hierbei ist bloß, dass alternative Streitbeilegungsverfahren - allen vorran die Möglichkeit, den mutmaßlichen Rechtsverletzer informell zu kontaktieren & informell um Unterlassung zu beten - nicht verbindlich sind & deshalb i.d.r. von Rechteverwertern unbenutzt bleiben, weil sie es stattdessen bevorzugen, direkt gerichtliche Schritte einleiten, um selbst bei geringfügigen Rechtsverletzungen den Schaden beim mutmaßlichen Rechtsverletzer auf die Spitze zu treiben. Das ist Missbrauch. Haben Sie im Berichtszeitraum an Verfahren wegen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte teilgenommen? In etwa wie viel Prozent der von Ihnen aufgedeckten Rechtsverletzungen / angeblichen Rechtsverletzungen haben Sie entschieden, gegen den Rechtsverletzer / vermeintlichen Rechtsverletzer zu prozessieren?

6 Aus welchen Gründen haben Sie von einem Prozess abgesehen? SONSTIGES Für mich macht es keinen Sinn, Urheberrechtsverletzungen wie nicht-kommerzielles Filesharing zu bekämpfen, wo sie mir doch keinen finanziellen Schaden zufügen, sondern sogar eine geschäftsfördernde Wirkung haben, wie übrigens auch die Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) von 2011 herausfand. Nicht-kommerzielles Filesharing ermöglicht freien, ungezwüngenen, hürdenlosen Individualkonsum, und nichts wandelt Normal-Nutzer so gut in sehr zahlungsfreudige Power-Nutzer um wie das. Hing Ihre Entscheidung zu prozessieren oder nicht von der Gerichtsbarkeit ab? Hing Ihre Entscheidung zu prozessieren oder nicht von der Art des Gerichts ab (z.b. auf geistiges Eigentum spezialisierte Gerichte im Gegensatz zu normalen Handelsgerichten)? Glauben Sie, dass es nützlich wäre, auf EU- Ebene Mustervorschriften für beschleunigte Zivilverfahren für Verletzungen geistiger Eigentumsrechte festzulegen? Bitte erläutern Sie die Nachteile solcher Verfahren Privatisierte Rechtsdurchsetzung, wie man es aus Irland kennt, ist absolut indiskutabel für einen Rechtsstaat und ist daher kategorisch abzulehnen. Nur mit unabhängigen, normalen Gerichten kann vernünftig Schuld festgestellt werden. Es ist nich nachvollziehbar, weshalb Filesharer nicht die selben Rechte wie andere haben sollten, sondern im Schnellverfahren durch das Rechtssystem gepeitscht werden sollen. Hielten Sie es für nützlich, auf EU-Ebene (zusätzlich zur Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rat vom 11. Juli 2007 für die Schaffung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen) besondere Mustervorschriften für Zivilverfahren für geringfügige Forderungen bei Verletzungen geistiger Eigentumsrechte festzulegen?

7 Worin bestünden nach Ihrer Auffassung die Nachteile solcher Verfahren: An der vollkommen verfehlten Ausrichtung eines solchen Verfahrens und somit unnötigen Kostenentwicklung im Gerichtswesen, das sich ja auch zulasten der Staatskassen auswirkt. Urheberrechtsverletzungen wie nicht-kommerzielles Filesharing schaden Urhebern nicht, sondern haben sogar einen positiven Effekt, wie dem Report "The Sky is Rising" zu entnehmen ist. Trotz nichtkommerziellem Filesharings machen Urheber heutzutage mehr Geld als je zuvor; die seitens der Mainstream- Rechteverwerter beklagten jährlichen Verluste sind keine Verluste durch nicht-kommerzielles Filesharing, sondern lediglich ein klares Indiz dafür, dass die Einnahmen im Markt insgesamt in die Breite gegangen sind; und das zugunsten der vielfältigen Subkultur- Sparten. Insgesamt betrachtet gedeiht die Kreativbranche. Halten Sie es für sinnvoll, Regeln für beschleunigte Verfahren in Rechtsstreitigkeiten über Verletzungen von Gemeinschaftsmarken und - geschmacksmuster festzulegen? Hielten Sie es für sinnvoll, Regeln für Verfahren mit geringfügigen Forderungen in Rechtsstreitigkeiten über Verletzungen von Gemeinschaftsmarken und -geschmacksmuster festzulegen? Welche Absicherung der Beklagtenrechte sollte bei beschleunigten Verfahren oder solchen für geringfügige Forderungen auf EU-Ebene vorgesehen werden? Auch hier muss gesagt werden: Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ist entschieden abzulehnen, weil sie absolut unvereinbar mit dem Rechtsstaat ist. Wie identifizieren Sie Rechtsverletzer / angebliche Rechtsverletzer Ihrer geistigen Eigentumsrechte? Recht auf Auskunft Die Identifikation angeblicher Rechtsverletzer von Urheberrechten muss mit der europäischen Charta und allen Bedingungen der entsprechenden EU-Direktive konform gehen; einige EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Deutschland betreiben jedoch eine Rechtsdurchsetzung von Urheberrechten, die den Bedingungen der EU-Direktive 2004/48/EC zuwiderläuft, die der Absicherung der Beklagtenrechte dienen. Solche Mitgliedsstaaten betreiben damit Rechtsbruch und müssen von der EU-Kommission identifiziert und mit einem Gerichtsverfahren zur Verantwortung gezogen werden. Haben Sie Probleme, Rechtsverletzer / angebliche Rechtsverletzer Ihrer geistigen Eigentumsrechte zu identifizieren? Konnten Sie Auskünfte zur Identifikation von Rechtsverletzern / angeblichen Rechtsverletzern direkt von einer Mittelsperson erhalten? NICHT ANWENDBAR

8 Ist es Ihnen gelungen, eine gerichtliche Anordnung zu erhalten, die eine Mittelsperson verpflichtet hat, die Identität des Rechtsverletzers / angeblichen Rechtsverletzers offenzulegen? Konnten Sie eine gerichtliche Anordnung erwirken, welche eine Mittelsperson verpflichtete, die Identität des Verletzers/angeblichen Verletzers Ihrer geistigen Eigentumsrechte in einem Fall zu offenbaren, in dem diese Mittelsperson NICHT ANWENDBAR Wieso sollte ich? Die Mittelsperson kann doch keine wie auch immer geartete Schuld haben. Mittelspersonen bieten nur Infrastrukturen an und haben absolut gar keine Verantwortung für das, was Nutzer ihrer Infrastruktur innerhalb dieser Infrastruktur machen. Dementsprechend ist es vollkommen absurd, bei Mittelspersonen irgend eine Form von Mitschud anzunehmen, Mittelspersonen in prozessuale Anstrengungen mit einzubinden, oder wie auch immer geartet für Aktivitäten in deren Infrastruktur verantwortlich zu machen. Außerdem ist ein freien Netz, das ohne Grenzen auskommt, viel zu wertvoll, um es wegen Urheberrechtsverletzungen zu beschneiden, wo der aus den 90er-Jahren heraus noch völlig unvorstellbare zivilisatorische Fortschritt durch den Digitalen Wandel doch nur dadurch zustande gekommen ist, dass das Netz frei ist. Mechanismen zur Information über die angebliche Verletzung und Verhinderung des Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die angeblich geistige Eigentumsrechte verletzen Halten Sie den Gebrauch von Notifizierungs- Mechanismen für nützlich, um die Mittelsperson über die Tatsache zu informieren, dass ihre Dienste (angeblich) benutzt werden, um geistiges Eigentumsrecht zu verletzen und so die rechtswidrige / angeblich rechtswidrige Handlung zum Einhalt zu bringen? Die Möglichkeit informeller Übereinkommen, die es Rechteverwertern ermöglichen, Mittelspersonen (Internetanbieter, Bezahldienste, Domain Name Registrare und ähnlichen Mittelspersonen) zum Ergreifen von Maßnahmen gegen mutmaßliche Rechtsverletzer aufzufordern, sind nicht mit Rechtsstaatlichkeit vereinbar und stehen somit gar nicht erst zur Debatte.

9 Halten Sie den Gebrauch eines "Notifizierungs- Mechanismen" auch dann für ein nützliches Mittel, wenn die Rechtsverletzung/angebliche Rechtsverletzung in einem anderen Mitgliedstaat stattfand oder die Mittelspersonen in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind als dem, in dem Sie tätig sind? Hat der Rechtsverletzer/angebliche Rechtsverletzer die Möglichkeit, einer von einem Rechteinhaber versandten Notifizierung zu widersprechen? Eine automatisierte Justiz, die dem notice-and-takedown- Prinzip folgt, ist kein Mittel eines Rechtsstaates und somit entschieden abzulehnen. Notifizierungen erfolgen vollkommen automatisiert; erhält man mehrere, wird man automatisch sanktioniert. Es wird zwar eine Widerspruchsmöglichkeit geboten, doch praktisch folgt auf eine Wahrnehmung jener Möglichkeit kein menschlicher Dialog mit dem angeblichen Rechtsverletzer oder eine sonstige Reaktion seitens der Mittelsperson, die dem Missstand irgendwie Einhalt gebietet, dass ohne rechtliche Grundlage die Möglichkeit besteht, durch vielfache Notifizierung Privatpersonen ungerechtfertigter Sanktionen einzuhandeln. Außerdem gehört die Judikative und Exekutive in Staatshand und nicht in automatisierte Privathand; alles andere ist ein Verbrechen an den Rechtsstaat und extrem ungerecht. Sollte es nach Ihrer Auffassung bei Verletzungen geistiger Eigentumsrechte in gewerblichem Ausmaß als Folge eines Notifizierungs-Mechanismus bestimmte Konsequenzen geben? Notifizierungs-Mechanismen sind kein rechtsstaatliches Mittel und wie anhand der Abmahnindustrie in Deutschland gut ersichtlich ist, wird die formale Bedingung des gewerblichen Ausmaßes in der Praxis so beliebig ausgelegt, dass alles zum gewerblichen Ausmaß erklärt wird; das Missbrauchspotential ist also riesig und eine Verletzung von fundamentalen Grund- und Bürgerrechten wie der Meinungsfreiheit - Stichwort: Selbstzensur/Schere im Kopf - Zugang zum Internet und Privatsphäre unvermeidbar. Sollte es nach Ihrer Auffassung bei notorischen Verletzern von geistigen Eigentumsrechten als Folge eines Notifizierungs-Mechanismus bestimmte Konsequenzen geben?

10 In einer Gesellschaft, die auf Rechtsstaatlichkeit basiert, sind solche privatisierten Rechtsdurchsetzungen zu ächten. Auch für wiederholte angebliche Rechtsverletzer hat die Unschuldsvermutung zu gelten und eine rechtliche Behandlung wie für alle anderen erfolgen. Verwarnmodelle wie das Three-Strikes-Modell in Irland oder Frankreich sind verfassungswidrig, absolut unverhältnismäßig und einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft unwürdig. Voraussetzungen für den Erlass von Verfügungen Verfügungen gegen Mittelspersonen Förderung von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte durch Drittparteien Sollten die zuständigen Gerichte eine bestimmte Art von Abhilfemaßnahmen vorziehen? Abhilfemaßnahmen Sollte es den zuständigen Gerichte möglich sein anzuordnen, dass die Waren, bei denen die Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts festgestellt worden war, außerhalb der gewerblichen Vertriebswege entsorgt werden sollten? Sollte die Zustimmung des Rechteinhabers eine conditio sine qua non (unbedingte Voraussetzung) für die Entsorgung der Ware außerhalb der gewerblichen Vertriebswege sein, bei der die Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts festgestellt worden war?

11 Bitte erläutern Sie, wie die rechtswidrige Ware Ihrer Meinung nach außerhalb der gewerblichen Vertriebswege entsorgt werden könnte: Würden Sie sich für die Einführung von Strafmaßnahmen für eine Partei aussprechen, die rechtswidrige Waren in die gewerblichen Vertriebswege zurückführte, obwohl sie Abhilfemaßnahmen unterlag, die das zuständige Gericht angeordnet hatte? Gar nicht, weil durch Immaterialgüterrechte nicht die Problematik der medizinischen Versorgung (Stichwort: Generika) und die Welthungerproblematik (Stichwort: Patente auf Saatgut) verschärft werden dürfen, sondern entschärft werden müssen. Immaterialgüterrechte müssen sozial viel ausgewogener gestaltet werden als das heute der Fall ist; der Schutzumfang von Immaterialgüterrechten muss noch stärker seine Grenzen finden, wenn es um wichtige soziale Angelegenheiten für unsere Zivilisation geht: Grund- und Bürgerrechte dürfen nicht der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten geopfert werden; so ist auch die Privatisierung staatshoheitlicher Aufgaben entschieden abzulehnen. Die Chancen des Digitalen Wandels müssen voll ausgereizt werden; so hat der Menschheitstraum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft für alle Menschen auf der Welt frei verfügbar zu machen, kategorisch immer Vorrang vor Immaterialgüterrechten zu haben. Und auch wenn in Bezug auf die Daseinsvorsorge von Staaten - wie bereits oben erwähnt - Notstand herrscht, haben Immaterialgüterrechte Nachrang zu haben. Als die USA vor einigen Jahren ihre Milzbrand-Problematik im Land hatten, haben sie das entsprechende Bayer-Patent ignoriert und mit Verweis auf ihren Notstand ungeachtet des Bayer-Patents die patentierte Medizin gegen Milzbrand in Massen produziert ohne Bayer dafür zu vergüten; dieser Fall zeigt überdeutlich, dass nicht einmal führende Industriestaaten dem Dogma der scharfen Die Einführung jener Strafmaßnahmen ist ein unverhältnismäßiger Vorstoß, der die dringend erforderlichen sozialen Grenzen missachtet, die bei Immaterialgüterrechten dringend erforderlich sind. Von daher ist die Einführung jener Strafmaßnahmen von grundauf abzulehnen. Schadensersatz

12 Wie bestimmen Sie die Höhe des Schadensersatzes für die Einreichung einer Zivilklage wegen der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts? Nicht-kommerzielles Filesharing verursacht erwiesenermaßen keinen Schaden, sondern hat positive Auswirkungen auf die Verkaufszahlen, wie eine groß angelegte Studie von feststellte; genau genommen ergab diese Studie, dass diejenigen der Befragten, die Filme über P2P-Netzwerke runterluden gleichzeitig auch diejenigen waren, die mehr DVDs gekauft haben. Auch ein Report der BBC news kam zu einem ähnlichen Befund, nach welchem Nutzer, die illegales Filesharing betreiben, jährlich doppelt so viel Geld für Musik ausgeben, als Nutzer, die kein illegales Filesharing betreiben. Diese Studien belegen eindrucksvoll, dass nicht das nicht-kommerzielle Filesharing das Problem der Content-Industrie ist, die sich jährlich über horrende Umsatzverluste durch nichtkommerzielles Filesharing beklagt, sondern der Unwillen, sich an die geänderten Marktbedingungen anzupassen. Diese Branche muss auf Innovation & freie Kulturgüterverbreitung von qualitativ optimalen Kulturgütern statt Bestrafen setzen. Berücksichtigen Sie die für Forschung und Entwicklung eingesetzten Mittel, wenn sie für Zwecke einer Zivilklage wegen der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts die zuzuerkennenden Schäden bestimmen. Würden Sie zustimmen, dass die Höhe des Schadensersatzes für den Rechteinhaber in zivilrechtlichen Fällen über die Verletzung geistiger Eigentumsrechte mindestens derjenigen des Gewinns des Rechtsverletzers entsprechen sollte? Freie Kulturgüterverbreitung ist nicht geschäftsschädigend sondern -fördernd, wie es anhand der Entwicklung der Kreativ-Branchen in Deutschland & England zuzeiten von Göthe ersichtlich ist; damals verdienten & produzierten Autoren in Deutschland fünfmal so viel wie ihre Kollegen im anderen Land, obwohl Deutschland im Gegensatz zu England kein Urheberrecht hatte. Es wird höchste Zeit, dass nichtkommerzielles Filesharing legalisiert wird; das würde zum Rechtsfrieden & zur Vereinfachung beitragen. Gebrauch von Maßnahmen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte für wettbewerbswidrige Zwecke

ZIVILE DURCHSETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE: ÖFFENTLICHE KONSULTATION ZUR WIRKSAMKEIT VON VERFAHREN UND ZUGÄNGLICHEIT VON MAßNAHMEN

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