Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen
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1 BADENOVAKONZEPT GMBH & CO. KG für den Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Erläuterungsbericht Projekt-Nr. August 2015
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3 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Aufgabenstellung Datengrundlage Grundlagen Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Schallschutz im Städtebau Verkehrslärm Allgemeines Beurteilungsgrundlagen Emissionen Immissionen Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Aktiver Lärmschutz Passiver Lärmschutz Allgemeines Grundrissorientierung Schalldämmung der Außenbauteile Belüftung von Schlafräumen Außenwohnbereiche Zusammenfassung P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc II
4 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen n 1 Übersichtsplan 2 Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag Tempo Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht Tempo DIN 4109, Sonstige Aufenthaltsräume, Tempo DIN 4109, Schlafräume, Tempo Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag Tempo 70 7 Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht Tempo 70 8 DIN 4109, Sonstige Aufenthaltsräume, Tempo 70 9 DIN 4109, Schlafräume, Tempo 70 P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc III
5 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Quellenverzeichnis 16. BIMSCHV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImschV), Dezember 2014 BVERWG 1990 Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom N 6/88 BVERWG 2007 Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom CN 2/06 BW 2008 DIN DIN 18005, BBL. 1 HAMBURG 2010 HELLBRÜCK 2010 LFU BAYERN 2003 LFU BAYERN 2007 RLS-90 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: Oktober 2008 Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; Beiblatt zu DIN Teil 1, Mai 1987 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren / Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010 Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar Lärmarme Straßenbeläge, März 2010 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Lärm - Straße und Schiene, Oktober 2003 Bayerisches Landesamt für Umwelt: Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern Vergleich verschiedener Regelwerke, 2007 Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 WIKIPEDIA Januar 2015 P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc IV
6 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen 1. ALLGEMEINES 1.1 Aufgabenstellung In dem heilklimatischen Kur- und Wallfahrtsort St. Märgen mit derzeit rund Einwohnern soll der Erweiterung Hirschenhof aufgestellt werden. Das geplante Wohngebiet befindet sich am östlichen Ortsrand und wird in Richtung Süden von der (L 128) begrenzt. Durch diese entstehen Lärmbelastungen im Baugebiet. Für die Aufstellung des s sollen die schalltechnischen Einwirkungen im Plangebiet ermittelt und bewertet werden. Die Bewertung erfolgt nach der DIN Schallschutz im Städtebau. 1.2 Datengrundlage Die schalltechnische bezieht sich auf den Entwurf des s Erweiterung Hirschenhof mit dem Planstand Das Schallausbreitungsmodell wurde anhand eines Katasterausschnitts erstellt, der von fsp Stadtplanung zur Verfügung gestellt wurde. Das digitale Geländemodell basiert auf Daten des Landesvermessungsamtes. Die schalltechnischen Berechnungen wurden mit der Software SoundPLAN (Version 7.3, Braunstein + Berndt GmbH) durchgeführt. 2. GRUNDLAGEN 2.1 Allgemeines Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit db(a) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte. Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 db. Die Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 db. Die Abhängigkeit von wahrgenommener Lautstärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. [ ] Sollen Aussagen über die Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden. (WIKIPEDIA 2015) P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 1
7 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (db(a)). Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden werden. Lärm ist also unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann. (HELLBRÜCK 2010) 2.2 Beurteilungsgrundlagen Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Beurteilungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten gegenüberzustellen. Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.) werden bei den schalltechnischen en nicht betrachtet. Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort (z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt. Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Beurteilungspegel gebildet. 2.3 Schallschutz im Städtebau Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN Teil 1 - Schallschutz im Städtebau herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN sind Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung (DIN 18005) angegeben. Die Orientierungswerte sind als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte. Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach oben oder unten erfordern. Die DIN dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei städtebaulichen Planungen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. (DIN 18005) P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 2
8 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Je weiter die Orientierungswerte der DIN überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern. (BVERWG 2007) Aus der Rechtsprechung lässt sich ein Abwägungsspielraum für die planaufstellende Kommune von ca. 5 db(a) entnehmen (BVERWG 1990). In Leitfäden für Bauleitplanungen (BW 2008 UND HAMBURG 2010) wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab verwiesen. In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der DIN (Beiblatt zu Teil 1) angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt: Nutzungsart Orientierungswerte der DIN Tag Nacht Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Besondere Wohngebiete Dorf- und Mischgebiete Kerngebiete Gewerbegebiete Tab. 2-1: Orientierungswerte der DIN Die Beurteilungspegel verschiedener Lärmarten sind einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen. P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 3
9 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen 3. VERKEHRSLÄRM 3.1 Allgemeines Durch den Erweiterung Hirschenhof wird das bestehende Wohngebiet am östlichen Ortsrand von St. Märgen erweitert. Das Baugebiet befindet sich direkt nordwestlich der (Landesstraße 128). Somit bestehen zumindest für Randbereiche des Gebiets relevante Verkehrslärmeinwirkungen, die nachfolgend ermittelt und bewertet werden. Die Lage der Verkehrswege und der Immissionsorte können der 1 entnommen werden. 3.2 Beurteilungsgrundlagen Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dient die "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", die mit dem "Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau" Nr. 8/1990 am vom Bundesminister für Verkehr eingeführt wurde. Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Beurteilungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel. Die Lärmbelastung durch Straßen wird heute ausschließlich berechnet. Berechnungen sind genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Schallpegelmessungen zu zufälligen Zeitpunkten. Messungen unterliegen Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen und das Mikrofon unterscheidet nicht ohne Weiteres zwischen Hund und Auto. Künftigen Straßenlärm kann man ohnehin nicht messen. (LFU BAYERN 2003) Zudem sind Berechnungen der Lärmimmissionen besser nachzuvollziehen als Messungen und nicht von zufälligen Einflüssen abhängig. Nur in Ausnahmefällen werden z.b. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt. Für Bereiche mit Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN sollten Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. (vgl. Abschnitt 4) Die in der 16. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte stellen eine weitere Beurteilungsschwelle dar. Bei einer Einhaltung dieser Grenzwerte ist von einer Verträglichkeit der geplanten Nutzungen mit der erwarteten Lärmsituation auszugehen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 4
10 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Nutzungsart Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime Reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete Tab. 3-1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 3.3 Emissionen Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle ausgeht. Als Berechnungsgrundlage für den Straßenverkehr dient die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Darin werden die Beurteilungszeiträume Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) unterschieden. Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittliche Anzahl der Fahrzeuge pro 24 h (DTV-Wert) und der Anteil des LKW-Verkehrs sowohl für den Tag als auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für PKW und LKW zu berücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist. Die nachfolgend angegebenen Emissionspegel für Straßen beziehen sich auf einen normierten Abstand von 25 Meter zum Verkehrsweg bei einer freien Schallausbreitung. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 db(a). Die Verkehrsbelastungen der (L 128) wurden anhand von Daten der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg angesetzt. Da die Zählungen von 2012 und 2013 aufgrund von Bauarbeiten etwa 50% geringere Verkehrsstärken aufweisen, wurde auf deren Nutzung verzichtet. Verwendet wurden Daten, die während der Straßenverkehrszählung 2011 ermittelt wurden. Zusätzlich wurden auf der Grundlage der Zähldaten die Aufteilung der Verkehrsmengen auf den Tages- und Nachtzeitraum sowie die Schwerverkehrsanteile abgeleitet. P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 5
11 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Für den untersuchten Straßenabschnitt zwischen Ortsmitte und Schwarzwaldhalle wurden die vorherrschenden Geschwindigkeitsbeschränkungen und die entstehenden Emissionen und Verkehrsbelastungen wie folgt angesetzt: Straßenabschnitt DTV-Wert [KFZ/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel [db(a)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht (L 128) ,2 4, ,9 55,3 Tab. 3-2: Verkehrsmengen und Emissionspegel bei Tempo 100 Um die Auswirkungen einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Plangebietes zu prüfen, wurde ein weiteres Szenario erstellt. In diesem liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen der Höhe des bisherigen Ortsausgangs und der Schwarzwaldhalle bei 70 km/h. Daraus entstehen verringerte Emissionspegel: Straßenabschnitt DTV-Wert [KFZ/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel [db(a)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht (L 128) ,2 4, ,1 52,7 Tab. 3-3: Verkehrsmengen und Emissionspegel bei Tempo Immissionen Zur Ermittlung der Verkehrslärm-Immissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den Lärmquellen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung gehen Abschirmungen und Reflexionen von bestehenden Gebäuden sowie die Geländestruktur ein. Im Baugebiet wird von einer freien Schallausbreitung ausgegangen. Dies stellt den ungünstigsten Fall dar, sodass Lärmschutzanforderungen nicht von der umgebenden Bebauung im Plangebiet abhängen. Die Verkehrslärmbelastungen wurden für das Plangebiet flächenhaft berechnet. Die Beurteilungspegel sind getrennt nach Tages- und Nachtzeitraum in den n 2 und 3 dargestellt. Diese Darstellung bezieht sich immer auf die jeweilige Höhe über Gelände. Aufgrund der Geländestruktur ergeben sich somit bei der Zuordnung zu Stockwerken teilweise Höhendifferenzen zwischen den Gebäudeseiten. Um den Lärmschutz nicht zu gering zu dimensionieren, wurde der ungünstigste Fall dargestellt. In Einzelfällen können sich bei einer Realisierung der Bebauung an manchen Fassaden geringere Lärmeinwirkungen einstellen. P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 6
12 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Zur Bewertung der ermittelten Beurteilungspegel kann auf die Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau zurückgegriffen werden. Bei allgemeinen Wohngebieten liegen diese bei 55 db(a) am Tag bzw. 45 db(a) in der Nacht. Im Planfall werden an den Baugrenzen im Plangebiet diese Orientierungswerte sowohl am Tag als auch in der Nacht in der Nähe der überschritten. Die Immissionen erreichen Werte von bis zu ca. 63 db(a) am Tag und 56 db(a) in der Nacht. Die höchsten Überschreitungen entstehen dabei in beiden Zeiträumen im Osten des Plangebietes. Zudem ist zu erkennen, dass in den oberen Geschossen höhere Lärmpegel auftreten als in den unteren. Aufgrund der ermittelten Verkehrslärmbelastung sollten Schutzmaßnahmen im vorgesehen werden. Vorschläge für entsprechende Maßnahmen sind in Abschnitt 4 zusammengefasst. 4. LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN 4.1 Allgemeines Die ermittelten Lärmimmissionen liegen in Randbereichen des Plangebiets über den Orientierungswerten der DIN Schallschutz im Städtebau für allgemeine Wohngebiete. Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen: 1. Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Lärm 2. Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung 3. Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg 4. Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind. Die Entstehung der Schallemissionen durch den Verkehr der L 128 kann im Plangebiet nicht beeinflusst werden. Der entwurf sieht aber bereits einen Abstand zur L 128 vor. Somit liegen viele Baufenster in Bereichen, in denen die Orientierungswerte der DIN eingehalten oder nur leicht überschritten werden. Für die höher belasteten Randbereiche werden die nachstehenden Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 7
13 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen 4.2 Aktiver Lärmschutz Als aktiver Lärmschutz kommt eine Reduzierung des Verkehrslärms direkt an der Quelle in Betracht, was durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit auf der erreicht werden kann. Hierzu wurde eine von 100 km/h auf 70 km/h reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Bereich zwischen dem bestehenden Ortsausgang und der Schwarzwaldhalle angenommen. Die Möglichkeit zur Realisierung der Beschränkung ist noch mit der zuständigen Verkehrsbehörde abzustimmen. Bei der untersuchten Absenkung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h sinken die Immissionen im Plangebiet um 2,8 db(a) am Tag bzw. 2,6 db(a) in der Nacht (vgl. Tab. 3-2 und Tab. 3-3). Dies würde eine wesentliche, gut wahrnehmbare Minderung der Schallimmissionen gegenüber der momentan erlaubten Höchstgeschwindigkeit bedeuten. Am Tag würden dann noch Beurteilungspegel bis etwa 60 db(a) erreicht, in der Nacht bis etwa 53 db(a). Die Orientierungswerte der DIN werden damit an einer geringeren Zahl von Fassaden im Plangebiet überschritten. Die Überschreitung der Orientierungswerte liegt mit dieser Lärmschutzmaßnahme noch bis etwa 6 db(a) am Tag und bis etwa 8 db(a) in der Nacht. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollten deshalb weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 4.3 Passiver Lärmschutz Allgemeines Als passiver Lärmschutz werden Maßnahmen an den von Lärm betroffenen Gebäuden bezeichnet. Dazu gehören im vorliegenden Fall Vorgaben zur Grundrissorientierung (Anordnung von Aufenthaltsräumen), zur Schalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände), zur Belüftung von Schlafräumen und zum Schutz von Außenwohnbereichen (Balkone o. ä.). Die Ermittlung der passiven Schutzmaßnahmen basiert auf einer freien Schallausbreitung im Plangebiet. Die Dimensionierung des passiven Lärmschutzes wurde sowohl mit als auch ohne die oben dargestellte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h vorgenommen Grundrissorientierung Für Fassadenabschnitte, an denen die Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau überschritten werden, ist eine Vorgabe zur Grundrissanordnung zu empfehlen. Eine Festsetzung bzw. ein Hinweis im kann beispielsweise wie folgt formuliert werden: P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 8
14 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Durch Anordnung der Baukörper und/oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. (HAMBURG 2010) Als lärmzugewandte Seiten sind alle Fassaden anzusehen, die im Lärmpegelbereich III oder höher liegen (vgl. n 4 und 5 bzw. 8 und 9, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 128 auf 70 km/h beschränkt wird). Ausgenommen sind dabei die Fassaden, die auf den Gebäudeseiten liegen, die von der vollständig abgewandt sind Schalldämmung der Außenbauteile Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die DIN Schallschutz im Hochbau herangezogen werden. Die folgende Tabelle der DIN 4109 gibt für jeden Lärmpegelbereich in Abhängigkeit von der Nutzung das erforderliche resultierende Schalldämmmaß an. Das notwendige Schalldämmmaß der Außenfläche eines Raumes ergibt sich nach Tabelle 8 der DIN 4109 direkt aus dem berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärm Resultierendes Schalldämm-Maß Aufenthaltsraum in Wohnungen Büroräume und ähnliches I bis II III IV V VI VII > 80 * 50 (Quelle: DIN 4109, Tabelle 8) *: Die Anforderungen sind hier anhand der örtlichen Begebenheiten festzulegen Tab. 4-1: und resultierendes Schalldämm-Maß P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 9
15 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Der maßgebliche Außenlärm ergibt sich aus der Überlagerung aller einwirkenden Geräuschquellen, wobei für Verkehrslärm noch ein Zuschlag von 3 db(a) zu berücksichtigen ist. Ab Lärmpegelbereich III sind an den Gebäuden im die Umfassungsbauteile aller Aufenthaltsräume (Wohn- und Schlafräume) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen bei Errichtung der Gebäude in schallschützender Bauweise entsprechend DIN 4109 Schallschutz im Hochbau herzustellen. Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die sind den n 4 und 5 zu entnehmen. Bei einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 128 auf 70 km/h können die den n 8 und 9 entnommen werden. Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden Belüftung von Schlafräumen Wenn im Einzelfall Schlafräume nicht an lärmabgewandten Fassaden angeordnet werden können, sind über die Anforderungen an die Schalldämmung hinaus, auch Vorgaben zur Belüftung der Räume zu empfehlen. Auf der Basis des Hamburger Leitfadens für Lärm in der Bauleitplanung (HAMBURG 2010) wird die folgende Festsetzung empfohlen: Für Schlafräume und Kinderzimmer, die nicht über Fenster auf der lärmabgewandten Seite verfügen, ist durch bauliche Maßnahmen ein ausreichender Schallschutz auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Belüftung zu gewährleisten. Dazu sind die Räume mit einer schallgedämmten Lüftungsanlage auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel (20 m³/h pro Person) während der Nachtzeit sicherstellen. Die jeweiligen Schalldämmanforderungen des Lärmpegelbereichs müssen auch bei Aufrechterhaltung des Mindestluftwechsels eingehalten werden. Auf die schallgedämmten Lüfter kann verzichtet werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass in Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.b. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten) ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird Außenwohnbereiche Zum Schutz der Außenwohnbereiche wird folgende Festsetzung in Anlehnung an den Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung empfohlen: P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 10
16 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen In Bereichen mit Lärmbelastungen am Tag von mehr als 65 db(a) (siehe 2) sind Außenbereiche einer Wohnung grundsätzlich nicht zulässig, wenn nicht durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. 5. ZUSAMMENFASSUNG In dem heilklimatischen Kur- und Wallfahrtsort St. Märgen mit derzeit rund Einwohnern soll der Erweiterung Hirschenhof aufgestellt werden. Das geplante Wohngebiet befindet sich am östlichen Ortsrand und wird in Richtung Süden von der (L 128) begrenzt. Durch diese entstehen Lärmbelastungen im Baugebiet. Für die Aufstellung des s sollten die schalltechnischen Einwirkungen im Plangebiet ermittelt und bewertet werden. Die Bewertung erfolgte nach der DIN Schallschutz im Städtebau. Die Verkehrslärmimmissionen liegen im Plangebiet häufig über den Orientierungswerten der DIN Schallschutz im Städtebau. Im südöstlichen Teil des Plangebietes, im Umfeld der, ergeben sich teils deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN für allgemeine Wohngebiete. Der entwurf sieht einen Abstand zur L 128 vor. Somit liegen viele Baufenster in Bereichen, in denen die Orientierungswerte der DIN eingehalten oder nur leicht überschritten werden. Für die höher belasteten Randbereiche wurden Lärmschutzmaßnahmen ermittelt. Zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse im Plangebiet Erweiterung Hirschenhof sollten die in Abschnitt 4 zusammengefassten Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Dabei wurde zunächst die Wirkung einer Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h geprüft. Damit können die Immissionen im Plangebiet um 2,8 db(a) tags bzw. 2,6 db(a) nachts vermindert werden. Dies würde eine wesentliche, gut wahrnehmbare Minderung der Schallimmissionen gegenüber der heutigen Situation bedeuten. Zum Schutz der geplanten Wohnhäuser wurden abgestufte Vorgaben vorgeschlagen (passiver Lärmschutz). Diese umfassen eine Grundrissorientierung (Anordnung von Aufenthaltsräumen auf der lärmabgewandten Seite), Vorgaben zur Schalldämmung der Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume, zur Belüftung von Schlafräumen und zum Schutz von Außenwohnbereichen. Mit diesen Schutzmaßnahmen werden auch in Randbereichen des Plangebiets gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet. P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc Seite 11
17 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen n P:\612\ \ SU Hirschenhof II\500 Planung\580 Berichte\EB Bart.doc
18 Übersichtsplan 1:
19 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag Kellergeschoss Tempo
20 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag Erdgeschoss Tempo
21 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag 1.Obergeschoss Tempo
22 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag 2.Obergeschoss Tempo
23 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht Kellergeschoss Tempo
24 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht Erdgeschoss Tempo
25 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht 1.Obergeschoss Tempo
26 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht 2.Obergeschoss Tempo
27 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume KG, Tempo
28 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume EG, Tempo
29 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume 1.OG, Tempo
30 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume 2.OG, Tempo
31 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume KG, Tempo
32 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume EG, Tempo
33 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume 1.OG, Tempo
34 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume 2.OG, Tempo
35 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag Kellergeschoss Tempo
36 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag Erdgeschoss Tempo
37 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag 1. Obergeschoss Tempo
38 Beurteilungspegel Tag <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Tag 2. Obergeschoss Tempo
39 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht Kellergeschoss Tempo
40 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht Erdgeschoss Tempo
41 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht 1. Obergeschoss Tempo
42 Beurteilungspegel Nacht <= < <= < <= < <= < <= < <= < Rasterlärmkarte Verkehrslärm Nacht 2. Obergeschoss Tempo
43 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume KG, Tempo
44 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume EG, Tempo
45 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume 1.OG, Tempo
46 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Sonstige Aufenthaltsräume 2. OG, Tempo
47 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume KG, Tempo
48 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume EG, Tempo
49 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume 1.OG, Tempo
50 I <= < II <= < III <= < IV <= < V <= < VI Schlafräume 2.OG, Tempo
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