Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen
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- Lothar Böhler
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1 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Statistische Berichte Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2016 Bestell-Nr. B , (Kennziffer B VI j/16)
2 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Geschäftsbereich Statistik Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Nordrhein-Westfalen 2016 Bestell-Nr. B (Kennziffer B VI j/16)
3 Herausgegeben von Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik Mauerstraße 51, Düsseldorf Postfach , Düsseldorf Telefon Telefax Internet: Erschienen im Oktober 2017 Alle Statistischen Berichte finden Sie als PDF-Datei zum kostenlosen Download in unserer Internet-Rubrik Publikationen. Information und Technik NRW, Düsseldorf, 2017 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet.
4 Inhalt Seite Vorbemerkungen... 5 Tabellenteil 1. Nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach strafbarer Handlung sowie Verurteilte nach dem Alter Nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach strafbarer Handlung sowie Verurteilte nach dem Alter Verurteilte 2016 nach Verurteiltenziffern Wegen Straftaten Verurteilte nach Hauptdeliktsgruppen IT.NRW Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016
5 4 Abkürzungen d. h. = das heißt i. V. m. = in Verbindung mit Nr. = Nummer S. = Seite StGB = Strafgesetzbuch StVG. = Straßenverkehrsgesetz Zeichenerklärung (nach DIN ) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden (genau null) Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016 IT.NRW
6 5 Vorbemerkungen Strafverfolgung In Strafsachen prüft die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der polizeilichen Ermittlungsarbeit, ob Beweise für die Täterschaft einer beschuldigten Person ausreichend sind. Dann kann sie beim Strafgericht Anklage erheben. Das Gericht prüft die vorgelegten Beweismittel. Es entscheidet, ob ein Strafverfahren eröffnet und die beschuldigte Person angeklagt wird. Das Strafverfahren endet entweder mit einer Verurteilung der angeklagten Person, einem Freispruch oder der Einstellung des Strafverfahrens. Trotz Verfahrenseinstellung können Auflagen etwa die Zahlung eines Geldbetrags in die Staatskasse oder die Verrichtung gemeinnütziger Arbeit verbunden sein. Zur Statistik Die Strafverfolgungsstatistik liefert jährlich Angaben über rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Die aktuelle Rechtsgrundlage der Strafverfolgungsstatistik in Nordrhein- Westfalen ist die Allgemeine Verfügung des Ministers für Justiz vom 30. September 1986, veröffentlicht im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalens, S Bei der Strafverfolgungsstatistik handelt es sich um eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte). Erhoben werden Angaben zu rechtskräftig abgeurteilten Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen verantworten mussten. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in den Zuständigkeitsbereich der Strafgerichte fallen, werden nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Strafverfolgungsstatistik sind folgende Begrifflichkeiten grundlegend: Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die ein Strafverfahren nach Eröffnung eines Hauptverfahrens durch Urteil, Strafbefehl oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden, ist nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Verurteilte sind Straffällige, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt worden ist oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter war. Verurteiltenziffern eröffnen den Blick auf die relative Strafhäufigkeit. Zur Berechnung werden die rechtskräftig Verurteilten eines Jahres zur strafmündigen Bevölkerung ins Verhältnis gesetzt. Dies erfolgt bezogen auf Einwohner entsprechenden Alters und/oder Geschlechts, die am 31. Dezember des Vorjahres zur Wohnbevölkerung zählten. Jugendliche sind Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren; begeht ein Jugendlicher eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so gelten für ihn die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes. Als Heranwachsende gelten Personen im Alter von 18 bis unter 21 Jahren; nach dem dritten Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 können Heranwachsende sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden. Die Entscheidung, nach welchen Rechtsvorschriften der Heranwachsende abzuurteilen ist, hat der Richter nach Würdigung der Persönlichkeit des Täters und der Art der Tat zu fällen. Erwachsene sind Personen vom vollendeten 21. Lebensjahr an; auf diese Personengruppe finden ausschließlich die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts Anwendung. Rechtskräftig Verurteilte 2016 Im Jahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen Personen rechtskräftig verurteilt. 91,1 % ( ) der Verurteilten wurden nach allgemeinem Strafrecht, 8,9 % (14 373) nach Jugendstrafrecht verurteilt. Damit war im allgemeinen Strafrecht ein Anstieg von 0,9 % (1 291 Personen), im Jugendstrafrecht dagegen ein Rückgang von 7,2 % (1 120 Personen) zu verzeichnen. Kriminalität gerichtlich registriert ist ein überwiegend männliches Phänomen der Verurteilten im Berichtsjahr waren Männer. Dies entspricht einem Anteil von 79,9 %. Werden die Verurteiltenziffern betrachtet (Tabelle 3 dieser Veröffentlichung) so findet sich der Schwerpunkt der Verurteilungen bei den Heranwachsenden mit Verurteilten je Personen der altersgleichen Bevölkerung. Die zweitgrößte Verurteiltenziffer ergibt sich bei den Erwachsenen mit Im Bereich der Jugendlichen beläuft sich diese Größe auf 964. Die als klassische Kriminalität bezeichneten Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs nahmen einen Anteil von 81,5 % an sämtlichen Verurteilungen ein. Im Bereich des allgemeinen Strafrechts war eine Straftat im Bereich anderer Vermögensdelikte (hauptsächlich Betrug und Erschleichen von Leistungen) mit einem Anteil von 30,0 % häufigster Verurteilungsgrund. Im Bereich des Jugendstrafrechts erfolgten die meisten Verurteilungen aufgrund von Diebstahl und Unterschlagung (28,3 %). IT.NRW Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016
7 6 Verurteilte im Jahr 2016 nach Hauptdeliktsgruppen Verurteilte Hauptdeliktsgruppe insgesamt weiblich davon nach allgemeinem Strafrecht Jugendstrafrecht zusammen weiblich zusammen weiblich Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt ( und StGB, außer 142) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( b StGB) Andere Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr ( , a StGB, außer 222, 229 i. V. m. Verkehrsunfall) Diebstahl und Unterschlagung ( c StGB) Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer ( , 316a StGB) Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte ( a StGB) Gemeingefährliche Straftaten außer im Straßenverkehr ( a StGB, außer 315b, 315c, 316 und 316a, 323 a i. V. m. Verkehrsunfall) Straftaten im Straßenverkehr ( 142, 315b, 315c, 316, 222, 229, 323a StGB i. V. m. Verkehrsunfall, 21, 22, 22a StVG) Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen außer StGB und StVG) Straftaten insgesamt Verurteilte im Jahr 2016 nach Hauptdeliktsgruppen Straftaten gegen andere Bundes- und Landesgesetze Straftaten im Straßenverkehr gemeingefährliche Straftaten andere Vermögensdelikte Raub und Erpressung Jugendstrafrecht allgemeines Strafrecht Diebstahl und Unterschlagung andere Straftaten gegen die Person Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Straftaten gegen den Staat die öffentliche Ordnung ind im Amt Grafik: IT.NRW Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016 IT.NRW
8 1. Nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach strafbarer Handlung sowie Verurteilte nach dem Alter 7 Strafbare Handlung a = Insgesamt b = weiblich Abgeurteilte Verurteilte Verurteilte zur Zeit der Tat im Alter von... bis... Jahren und mehr I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch a b Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ( 80 92b) Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit ( a) Straftaten gegen ausländische Staaten ( a) Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen ( e) Straftaten gegen die Landesverteidigung ( k) Widerstand gegen die Staatsgewalt ( ) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( d) a b a a a a a b a b unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( 142) a b Geld- und Wertzeichenfälschung ( b) Falsche uneidliche Aussage und Meineid ( ) a b a b Falsche Verdächtigung ( 164, 165) a b Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen ( ) Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie ( ) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( f) sexueller Missbrauch von Kindern ( 176 Abs. 1 5, 176a, 176b) a b 1 a b a b a b sexuelle Nötigung ( 177 Abs. 1) a Vergewaltigung ( 177 Abs. 2 Nr. 1) a schwere sexuelle Nötigung, schwere Vergewaltigung ( 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, 4) a Beleidigung ( ) a b Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs ( ) a b Straftaten gegen das Leben ( ) a b Mord ( 211) a b Totschlag, Totschlag unter mildernden Umständen ( 212, 213) a b fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ( 222) a b sonstige fahrlässige Tötung ( 222) a b IT.NRW Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016
9 8 Noch: 1. Nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach strafbarer Handlung sowie Verurteilte nach dem Alter Strafbare Handlung a = Insgesamt b = weiblich Abgeurteilte Verurteilte Verurteilte zur Zeit der Tat im Alter von... bis... Jahren und mehr Noch: I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ( ) fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr ( 229) sonstige fahrlässige Körperverletzung ( 229) Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( a) a b a b a b a b Diebstahl und Unterschlagung ( c) a b schwerer, bewaffneter oder Bandendiebstahl ( 243, 244, 244a) a b Raub und Erpressung ( ) a b Begünstigung und Hehlerei ( ) a b Betrug und Untreue ( b) a b Urkundenfälschung ( ) a b Insolvenzstraftaten ( d) a b Strafbarer Eigennutz ( ) a b Straftaten gegen den Wettbewerb ( ) a Sachbeschädigung ( a) a b Gemeingefährliche Straftaten ( c) a b Gefährdung des Straßenverkehrs ( 315b, 315c) a b Trunkenheit des Fahrzeugführers im Verkehr ohne Gefährdung einer anderen Person oder fremden Sache ( 316) Volltrunkenheit in Verbindung mit einem Verkehrsunfall ( 323a) a b a b Straftaten gegen die Umwelt ( d) a b Straftaten im Amt ( ) a b II. Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz a b III. Straftaten nach anderen Bundesgesetzen a b Straßenverkehrsgesetz a b Betäubungsmittelgesetz a b IV. Straftaten nach Landesgesetzen a 1 Straftaten insgesamt a b dagegen 2015 a b Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016 IT.NRW
10 2. Nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach strafbarer Handlung sowie Verurteilte nach dem Alter 9 Strafbare Handlung a = Insgesamt b = weiblich Abgeurteilte insgesamt Verurteilte mit Jugendstrafe Verurteilte zur Zeit der Tat im Alter von... bis... Jahren I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch a b Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ( 80 92b) Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit ( a) Straftaten gegen ausländische Staaten ( a) Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen ( e) Straftaten gegen die Landesverteidigung ( k) Widerstand gegen die Staatsgewalt ( ) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( d) a b a a a a a b a b unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( 142) a b Geld- und Wertzeichenfälschung ( b) Falsche uneidliche Aussage und Meineid ( ) a b 1 a b Falsche Verdächtigung ( 164, 165) a b Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen ( ) Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie ( ) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( f) sexueller Missbrauch von Kindern ( 176 Abs. 1 5, 176a, 176b) a a 1 a b a b sexuelle Nötigung ( 177 Abs. 1) a Vergewaltigung ( 177 Abs. 2 Nr. 1) a schwere sexuelle Nötigung, schwere Vergewaltigung ( 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, 4) a Beleidigung ( ) a b Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs ( ) a b Straftaten gegen das Leben ( ) a b Mord ( 211) a Totschlag, Totschlag unter mildernden Umständen ( 212, 213) a 1 fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ( 222) a b sonstige fahrlässige Tötung ( 222) a IT.NRW Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016
11 10 Noch: 2. Nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte und Verurteilte 2016 nach strafbarer Handlung sowie Verurteilte nach dem Alter Strafbare Handlung a = Insgesamt b = weiblich Abgeurteilte insgesamt Verurteilte mit Jugendstrafe Verurteilte zur Zeit der Tat im Alter von... bis... Jahren Noch: I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ( ) fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr ( 229) sonstige fahrlässige Körperverletzung ( 229) Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( a) a b a b a b a b Diebstahl und Unterschlagung ( c) a b schwerer, bewaffneter oder Bandendiebstahl ( 243, 244, 244a) a b Raub und Erpressung ( ) a b Begünstigung und Hehlerei ( ) a b Betrug und Untreue ( b) a b Urkundenfälschung ( ) a b Insolvenzstraftaten ( d) a Strafbarer Eigennutz ( ) a 2 Straftaten gegen den Wettbewerb ( ) a Sachbeschädigung ( a) a b Gemeingefährliche Straftaten ( c) a b Gefährdung des Straßenverkehrs ( 315b, 315c) a b Trunkenheit des Fahrzeugführers im Verkehr ohne Gefährdung einer anderen Person oder fremden Sache ( 316) Volltrunkenheit in Verbindung mit einem Verkehrsunfall ( 323a) a b a Straftaten gegen die Umwelt ( d) a Straftaten im Amt ( ) a 1 II. Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz a 2 b 1 III. Straftaten nach anderen Bundesgesetzen a b Straßenverkehrsgesetz a b Betäubungsmittelgesetz a b IV. Straftaten nach Landesgesetzen a Straftaten insgesamt a b dagegen 2015 a b Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016 IT.NRW
12 3. Verurteilte 2016 nach Verurteiltenziffern 11 Strafbare Handlung a = männlich b = weiblich c = Insgesamt insgesamt Verurteilte je der entsprechenden Personengruppe der Wohnbevölkerung 1) davon Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Von den Verurteilten waren vorbestraft I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch a b c Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ( 80 92b) Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit ( a) Straftaten gegen ausländische Staaten ( a) Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen ( e) Straftaten gegen die Landesverteidigung ( k) Widerstand gegen die Staatsgewalt ( ) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( d) a b c a c a c a c a c a b c a b c unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( 142) a b c Geld- und Wertzeichenfälschung ( b) Falsche uneidliche Aussage und Meineid ( ) a b c a b c Falsche Verdächtigung ( 164, 165) a b c Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen ( ) Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie ( ) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( f) sexueller Missbrauch von Kindern ( 176 Abs. 1 5, 176a, 176b) a 0 0 c 0 0 a b c a b c a b c sexuelle Nötigung ( 177 Abs. 1) a c Vergewaltigung ( 177 Abs. 2 Nr. 1) a c schwere sexuelle Nötigung, schwere Vergewaltigung ( 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, 4) a c ) bezogen auf die Zahl der Bevölkerung zu Beginn des Berichtsjahres (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) IT.NRW Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016
13 12 Noch: 3. Verurteilte 2016 nach Verurteiltenziffern Strafbare Handlung a = männlich b = weiblich c = Insgesamt insgesamt Verurteilte je der entsprechenden Personengruppe der Wohnbevölkerung 1) davon Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Von den Verurteilten waren vorbestraft Noch: I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch Beleidigung ( ) a b c Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs ( ) a b c Straftaten gegen das Leben ( ) a b c Mord ( 211) a b 0 0 c Totschlag, Totschlag unter mildernden Umständen ( 212, 213) a b c fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ( 222) a b c sonstige fahrlässige Tötung ( 222) a b c Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ( ) fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr ( 229) sonstige fahrlässige Körperverletzung ( 229) Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( a) a b c a b c a b c a b c Diebstahl und Unterschlagung ( c) a b c schwerer, bewaffneter oder Bandendiebstahl ( 243, 244, 244a) a b c Raub und Erpressung ( ) a b c Begünstigung und Hehlerei ( ) a b c Betrug und Untreue ( b) a b c Urkundenfälschung ( ) a b c ) bezogen auf die Zahl der Bevölkerung zu Beginn des Berichtsjahres (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016 IT.NRW
14 Noch: 3. Verurteilte 2016 nach Verurteiltenziffern 13 Strafbare Handlung a = männlich b = weiblich c = Insgesamt insgesamt Verurteilte je der entsprechenden Personengruppe der Wohnbevölkerung 1) davon Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Von den Verurteilten waren vorbestraft Noch: I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch Insolvenzstraftaten ( d) a b c Strafbarer Eigennutz ( ) a b c Straftaten gegen den Wettbewerb ( ) a 0 0 c 0 0 Sachbeschädigung ( a) a b c Gemeingefährliche Straftaten ( c) a b c Gefährdung des Straßenverkehrs ( 315b, 315c) a b c Trunkenheit des Fahrzeugführers im Verkehr ohne Gefährdung einer anderen Person oder fremden Sache ( 316) Volltrunkenheit in Verbindung mit einem Verkehrsunfall ( 323a) a b c a b c Straftaten gegen die Umwelt ( d) a b c Straftaten im Amt ( ) a b 1 c II. Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz a b 0 0 c III. Straftaten nach anderen Bundesgesetzen a b c Straßenverkehrsgesetz a b c Betäubungsmittelgesetz a b c IV. Straftaten nach Landesgesetzen a c Straftaten insgesamt a b c dagegen 2015 a b c ) bezogen auf die Zahl der Bevölkerung zu Beginn des Berichtsjahres (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) IT.NRW Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016
15 14 4. Wegen Straftaten Verurteilte nach Hauptdeliktsgruppen Verurteilte Nr. der Hauptdeliktsgruppe Straftaten Jahr Anzahl insgesamt je der gleichaltrigen Bevölkerung 1) Anzahl davon Erwachsene Heranwachsende Jugendliche je der gleichaltrigen Bevölkerung 1) Anzahl je der gleichaltrigen Bevölkerung 1) Anzahl je der gleichaltrigen Bevölkerung 1) I Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung (außer unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) und im Amt ( und StGB, außer 142) II Straftaten gegen die sexuelle Selbst bestimmung ( e StGB) III Andere Straftaten gegen die Person außer im Straßenverkehr ( , a StGB,außer 222, i. V. m. Verkehrsunfall) IV Diebstahl und Unterschlagung ( c StGB) V Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer ( , a StGB) VI Andere Vermögens- und Eigentums delikte; Urkundenfälschung ( a StGB) VII Gemeingefährliche Straftaten außer im Straßenverkehr ( a StGB, außer 315b, 315c, 316, 316a und a i. V. m. Verkehrsunfall) VIII Straftaten im Straßenverkehr ( 142, 315b, 315c, 316, 222, 229, a StGB i. V. m. Verkehrsunfall, , 22, 22a StVG) IX Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer StGB und StVG) Straftaten insgesamt ) bezogen auf die Zahl der Bevölkerung zu Beginn des Berichtsjahres (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011) Rechskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW 2016 IT.NRW
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