Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

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1 Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, Geseke Am Rünkamp, Geseke Ortsteil Mönninghausen, Stadt Geseke, Kreis Soest, Regierungsbezirk Arnsberg Lageplan (Lage des Plangebietes im schwarzen Kreis) Luftbild des Plangebietes (Lage des Plangebietes innerhalb der roten Strichlinie) Seite 1 von 6

2 Darstellung des Bebauungsplans Fotos des Plangebiets und der näheren Umgebung Abb. 1 Blick aus Süden Richtung Norden durch das Plangebiet. Abb. 2 Blick von Norden auf den südlichen Teil des Plangebietes, auf die Stellplatzfläche. Abb. 3 Blick auf die Tribüne im Norden des Plangebietes. Abb. 4 Blick auf den Weg im Nordosten des Plangebietes. Seite 2 von 6

3 Abb. 5 Blick auf den Erdwall im Nordwesten des Plangebietes. Abb. 6 Blick auf den südwestlich anschließenden Schützenplatz. Abb. 7 Der Weg im Nordwesten des Plangebietes. Abb. 8 Blick auf den nördlich anschließenden Sportplatz. Abb. 9 Blick auf den südöstlichen Bereich des Plangebietes. Abb. 10 Blick auf den südwestlichen Bereich. Abb. 11 Glas- und Altkleidercontainer an der Südseite der Tribüne. Abb. 12 Blick auf den nördlichen Teil des Plangebietes. Seite 3 von 6

4 Beschreibung des Vorhabens Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in einer Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke beschlossen. Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Mischbaufläche für ein Dorfgemeinschaftshaus in Mönninghausen geschaffen werden. Das neue Dorfzentrum soll die Funktion eines Dorfgemeinschaftshauses mit den Anforderungen an ein Dorfbüro, einen Dorfladen, ein Dorfdepot und einer Dorfwerkstatt haben. Hierfür ist eine Begehung des Plangebietes vorgenommen worden, mit dem Ziel, das Vorkommen planungsrelevanter Arten festzustellen oder auszuschließen. Konfliktanalyse Tendenziell besitzen die Strukturen im Plangebiet eine Lebensraumeignung für Tiere. Aufgrund seiner Lage und Strukturen ist es als (Teil-)Nahrungshabitat für planungsrelevante Tierarten geeignet. Eine Lebensraumeignung für störungsempfindliche Arten wird wegen der innerörtlichen Lage, der anthropogenen Überprägung und der damit verbundenen Störwirkung ausgeschlossen. Die Gehölze im Norden und entlang der Parkflächen können anpassungsfähigen sogenanten Allerweltsarten einen Lebensraum bieten. Zudem sind die Gehölze im Norden aufgrund ihrers höheren Bestandsalters und des Bewuchses mit Efeu geeignet, auch einen Lebensraum für Fledermäuse darzustellen. Es konnten keine Hinweise auf planungsrelevante Pflanzenarten festgestellt werden. naturschutzrechtliche Grundlagen vorhabensrelevant = X Karte der naturschutzrechtlichen Grundlagen (Lage des Plangebietes innerhalb der roten Strichlinie) Legende: Beige Flächenmarkierung = Vogelschutzgebiet grüne Schraffur = Biotopkatasterfläche FFH-Gebiete Vogelschutzgebiete Naturschutzgebiete Biotopkataster 62-Biotope Landschaftsschutzgebiete (Quelle: LINFOS) Aufgrund der anthropogenen Überprägung zwischen dem Plangebiet und den Schutzgebieten, der bereits bestehenden Überprägung des Plangebietes sowie aufgrund der Vorhabenscharakteristik wird eine Betroffenheit der Schutzgebiete ausgeschlossen. Seite 4 von 6

5 Nachweise von planungsrelevanten Arten im LINFOS (Fundortkataster) Das Plangebiet befindet sich zu großen Teilen innerhalb von zwei Fundortkatasterflächen. Die Fläche FT benennt einen Aktionsraum der Rohrweihe und die Fläche FT das Revier eines Steinkauzes. Informationssystem Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (FIS) Lebensraumeignung des Untersuchungsgebietes für planungsrelevante Arten Messtischblatt: (Quadrant 2) Lippstadt Relevante Lebensraumtypen: Gärten, Gebäude, Kleingehölze Artenzahlen: 3 Fledermausarten und 28 Vogelarten Konfliktarten: Fledermäuse Fledermäuse: Im Rahmen der Ortsbegehung am wurden keine Spuren gefunden, die Hinweise auf eine artenschutzrechtlich relevante Quartiernutzung durch planungsrelevante Fledermausarten ergeben haben. Allerdings konnten die im Bereich des geplanten Gebäudeneubaus bestehenden Gehölze im belaubten und mit Efeu bewachsenen Zustand nicht vollständig untersucht werden. Auch die mit Efeu bewachsene Tribüne kann einzelnen Fledermäusen als Zwischenquartier dienen. Vögel: Die Gehölze im Norden sind tendenziell geeignet, einen Lebensraum für Horst- und Höhlenbrüter darzustellen. Zum Zeitpunkt der Begehung wurden keine Horste oder Höhlen gefunden. Dennoch ist dies zu dem Zeitpunkt aufgrund der Belaubung nicht vollständig auszuschließen. Prüfung der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten Gutachterliche Einschätzung der vorhabensspezifischen Betroffenheit. Betroffenheit planungsrelevanter Fledermausarten Betroffenheit planungsrelevanter Vogelarten Betroffenheit häufiger und verbreiteter Vogelarten Eine Betroffenheit kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Unter Einhaltung der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen wird es durch das Vorhaben zu keiner Betroffenheit von planungsrelevanten Arten kommen. Eine Betroffenheit kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Unter Einhaltung der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen wird es durch das Vorhaben zu keiner Betroffenheit von planungsrelevanten Arten kommen. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen unter Einhaltung der im Folgenden beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Betroffenheit gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (fangen, verletzen, töten) Eine Betroffenheit gem. 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Betroffenheit gem. 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (stören) Eine Betroffenheit gem. 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist ausgeschlossen. Betroffenheit gem. 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (beschädigen oder zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) Eine Betroffenheit gem. 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Betroffenheit gem. 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG (Pflanzen) Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten sind nicht betroffen. Seite 5 von 6

6 Vermeidungsmaßnahmen Zur Vermeidung der Verbotstatbestände muss eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen sowie Abbruch- und Umbauarbeiten auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) und der Wochenstubenzeit (Mitte März bis Ende August) erfolgen. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sind dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle unvermeidbarer Flächeninanspruchnahmen außerhalb des genannten Zeitraums kann durch eine umweltfachliche Baubegleitung sichergestellt werden, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen, insbesondere von Gehölzbeständen, und Gebäuden nur durchgeführt wird, wenn diese frei von einer Quartiernutzung sind. Die Gehölze sollten dennoch auch im Zeitraum außerhalb der Brutzeit vor der Inanspruchnahme im unbelaubten Zustand auf Nester und Höhlen untersucht werden, sollte eine Fortpflanzungsund Ruhestätte festgestellt werden, so ist ein Fachgutachter einzuschalten. Zusammenfassende Bewertung Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung etc.) sollen auf vorhandene befestigte Flächen oder zukünftig überbaute Bereiche beschränkt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass zu erhaltende Gehölzbestände und Vegetationsbestände der näheren Umgebung vor Beeinträchtigung geschützt sind und auch weiterhin eine Funktion als Lebensraum übernehmen können. Eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Arten kann ausgeschlossen werden. Für planungsrelevante Pflanzenarten werden vorhabensspezifisch keine Verbotstatbestände des 44 BNatSchG erfüllt. Eine Ausnahme von den Verboten des 44 BNatSchG ist nicht erforderlich. Gutachter Rebecca Esser M. Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur Ort, Datum, Unterschrift Warstein-Hirschberg, Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg Warstein-Hirschberg Anhang: keiner Proj.-Nr Seite 6 von 6

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