Anmeldung: o Auf unserem Stand sind Mitaussteller/ o Händler o Sonstige. Aussteller. q 165,- q 155,- q 237,- q 258,- q 247,- q 268,-
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- Bettina Christin Brandt
- vor 8 Jahren
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1 Anmeldung für folgende Veranstaltung: Tel Fax Bitte erstellen Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen. Das Original schicken Sie direkt an uns. Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH Christopher Boss Postfach Karlsruhe Anmeldung: Aussteller Firma Straße/Postfach o o April 2014 Messe Karlsruhe o Auf unserem Stand sind Mitaussteller/ zusätzlich vertretene Unternehmen vertreten. (Bitte Formular 2 ausfüllen) Wir sind o Hersteller o Dienstleister o Händler o Sonstige PLZ, Ort Land Wir sind Mitglied in folgenden Fachverbänden: Telefon Telefax Ansprechpartner Durchwahl Internet Umsatzsteuer-ID-Nummer des Leistungsempfängers: Bei Zugehörigkeit zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft, bitte die Umsatzsteuer-ID-Nummer der Organschaft angeben: und Ausstellerverzeichnis: Pflichteintrag des Hauptausstellers im Ausstellerverzeichnis und Internet unter Buchstabe: Der Katalogeintrag erfolgt mit dem entsprechenden Formular über das Online Service Center (OSC). Falls eine Rücksendung nicht erfolgt, wird nebenstehende Postadresse veröffentlicht. Weitere kostenpflichtige Eintragungen sind möglich. die Adresse des Organträgers. o Rechnungsempfänger weicht ab. (Bitte teilen Sie uns den Rechnungsempfänger mit.) Ausstellungsgüter: Wir bestellen gemäß den Teilnahmebedingungen folgende Standfläche: Standfläche Front x Tiefe m² m x m Preis/ m² Frühbucherpreise (Grundfläche, bis ) Basispaket Grundfläche Komfortpaket Basispaket Maxima 40 * *nur für Basis- und Komfortpaket MAXIMA 40 wählen Sie Ihre Teppichfarbe: o rot o blau o grün o dunkelgrau wählen Sie Ihre Farbe der 2 Außenwände: o rot o blau o grün o dunkelgrau Ausstattungsdetails für alle Standbaupakete entnehmen Sie bitte Formular 3 Komfortpaket Maxima 40 * Reihenstand q 165,- q 155,- q 237,- q 258,- q 247,- q 268,- Eckstand q 175,- q 165,- q 247,- q 268,- q 257,- q 278,- Kopfstand q 180,- q 170,- q 257,- q 273,- q 262,- q 283,- Blockstand q 185,- q 175,- q 257,- q 278,- q 267,- q 288,- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gültigen MwSt. Die unter bereitgestellten Allgemeinen Teilnahmerichtlinien für Messen und Ausstellungen der IDFA-Mitglieder und die Besonderen Teilnahmebedingungen werden hiermit in allen Teilen als rechtsverbindlich anerkannt. Nicht schriftlich festgelegte Vereinbarungen, die von den Ausstellungsbedingungen und den weiteren Rundschreiben abweichen, haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe. o Ich interessiere mich für Sponsoringleistungen. Bitte kontaktieren Sie mich. o Wir haben einen eigenen/gemieteten Stand o Wir wünschen eine Standbauberatung zzgl. AUMA-Gebühr 0,60 pro m² zzgl. Marketingbeitrag 240,- (Eintrag im Ausstellerverzeichnis, Interneteintrag und Werbemittel) Datum, Ort Blendenbeschriftung: Bei allen Basis- oder Komfortpaketen bitte hier Text eintragen: max. 25 Buchstaben Bitte senden Sie Ihr Logo als Datei (im eps-format oder als druckfertiges jpg) an folgende -Adresse: monika.werle@kmkg.de Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
2 Tel Fax Bitte erstellen Sie sich eine Kopie für Ihre Unterlagen. Das Original schicken Sie direkt an uns. An Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH Christopher Boss Postfach Karlsruhe info Mitaussteller: Mit Personal und Produkten am Stand vertreten Vertretene Firmen: Mit Produkten am Stand vertreten Anmeldung Mitaussteller/vertretene Firmen: Mitaussteller // Anmeldegebühr inkl. Katalogeintrag: 480,- : Firma Straße/Postfach PLZ, Ort Land Telefon Telefax Ansprechpartner Durchwahl Internet Umsatzsteuer-ID-Nummer des Leistungsempfängers: Bei Zugehörigkeit zu einer umsatzsteuerlichen Organschaft, bitte die Umsatzsteuer-ID-Nummer der Organschaft angeben: und die Adresse des Organträgers. o Rechnungsempfänger weicht ab. (Bitte teilen Sie uns den Rechnungsempfänger mit.) Vertretene Firmen // Anmeldegebühr inkl. Katalogeintrag: 240,- Firma Straße/Postfach PLZ, Ort Land Ausstellerverzeichnis: Pflichteintrag des Mitausstellers im Ausstellerverzeichnis und Internet unter Buchstabe: Pflichteintrag des vertretenen Unternehmens im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe: Der Katalogeintrag erfolgt mit dem entsprechenden Formular über das Online Service Center (OSC). Falls eine Rücksendung nicht erfolgt, wird nebenstehende Postadresse veröffentlicht. Weitere kostenpflichtige Eintragungen sind möglich. Internet Ausstellungsgüter: Bitte unbedingt angeben, bei welchem Hauptaussteller Sie vertreten sind. Firma: Alle Preise verstehen sich zzgl. der im Veranstaltungsjahr gültigen MwSt. Die unter bereitgestellten Allgemeinen Teilnahmerichtlinien für Messen und Ausstellungen der IDFA-Mitglieder und die Besonderen Teilnahmebedingungen werden hiermit in allen Teilen als rechtsverbindlich anerkannt. Nicht schriftlich festgelegte Vereinbarungen, die von den Ausstellungsbedingungen und den weiteren Rundschreiben abweichen, haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe. Datum, Ort Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
3 Standbau-Service Professioneller Auftritt mit Rundum-Service Wir planen und organisieren Ihren Messestand, kümmern uns um den termingerechten Aufbau. Sie richten Ihren Stand kurz vor der Messe-Eröffnung nur noch ein. Am letzten Messetag packen Sie Ihre Standeinrichtung wieder ein. Den Stand bauen wir für Sie danach wieder ab. Basispaket Der passende Rahmen für Ihren professionellen Auftritt! Kunststoffbeschichtete Wände, weiß, System Octanorm, Bauhöhe 250 cm, Rück- und Seitenwände weiß, Deckenträger an den offenen Standseiten Teppichboden grau Stromanschluss mit 230 V/3 kw mit 3-fach-Steckdose und pauschalem Stromverbrauch Beleuchtung: 1 Spot (150 Watt) pro 3 m² Standfläche Blenden an den offenen Standseiten inkl. Beschriftung und Logo (max. 25 Buchstaben pro Blende, Schriftart Helvetica halbfett, dunkelgrau) 1 Kabine (1 m x 2 m) mit Flügeltür, abschließbar, ab 15 m² Standfläche Ausstellerausweise gemäß den Teilnahmebedingungen Planung und Organisation mit Auf- und Abbau Komfortpaket Nutzen Sie unser All-Inclusive-Paket, in dem bereits alles enthalten ist, was Sie für Ihren erfolgreichen Messeauftritt benötigen! Leistungen wie Basispaket mit zusätzlich: 1 Prospektablage 1 Garderobenleiste (weiß) nur in Verbindung mit der Kabine, ab 15 m 2 Standfläche Mobiliar: 1 Tisch 75 x 115 cm, 4 Stühle, lichtgrau/chrom, 1 Theke mit Baraufsatz, 1 Barhocker Tägliche Standreinigung Basispaket MAXIMA 40 (buchbar ab 9 m²) Der passende Rahmen für Ihren individuell geplanten Auftritt! kunststoffbeschichtete Wände, weiß, System Octanorm Maxima 40, Wandhöhe 250 cm, Bauhöhe 300 cm, Rück- und Seitenwände weiß, 2 Octanormwände, außen, wählbar in den Farben: rot, blau, grün und dunkelgrau Teppichboden wählbar in den Farben rot, blau, grün und dunkelgrau Stromanschluss mit 230 V / 3 kw mit 3-fach-Steckdose und pauschalem Stromverbrauch Beleuchtung: 1 Spot (150 Watt) pro 3 m² Standfläche Blenden an den offenen Standseiten inkl. Beschriftung und Logo (max. 25 Buchstaben pro Blende, Schriftart Helvetica halbfett, dunkelgrau) 1 Kabine (1 m x 2 m) mit Flügeltür, abschließbar, ab 15 m 2 Standfläche Ausstellerausweise gemäß den Teilnahmebedingungen Planung und Organisation mit Auf- und Abbau Komfortpaket MAXIMA 40 (buchbar ab 12 m²) Heben Sie sich mit unserem individuell zusammengestellten All-Inclusive-Paket von Ihren Mitausstellern ab! Leistungen wie Basispaket MAXIMA 40 mit zusätzlich: 1 Garderobenleiste (weiß) nur in Verbindung mit der Kabine, ab 15 m 2 Standfläche 2 Prospektablagen, 1 Säule 30 cm x 30 cm x 100 cm, 4 Prospektfächer Mobiliar: 1 Tisch 75 x 115 cm, 4 Stühle, lichtgrau/chrom, 1 Sideboard, 1 Barhocker Tägliche Standreinigung Kontakt: Abbildungen: Musterzeichnung Eckstand 12 m 2 Standbau und Service: Frau Monika Werle Telefon: Telefax: monika.werle@kmkg.de Weitere Ausstattungskomponenten bestellen Sie bitte über unser Online-Service-Center (OSC).
4 Nomenklatur HallTec 1. Hallengebäude 3. Hallenheizungssysteme 5. Sonstige Systeme 1.1 Hallenkonstruktionen aus Stahl aus (Stahl-)Beton aus Holz Sonstige Hallenkonstruktionen Traglufthallen Container Mobile Hallen/Zelte 1.2 Fassadensysteme Vorhängesysteme energetisch intelligente Heizung Kühlung 1.3 Torsysteme allgemein Luftschleiersysteme 1.4 Beleuchtungssysteme herkömmlich LED-Systeme 1.5 Deckensysteme Deckenkühlkomponenten Hochleistungsdeckensysteme 1.6 Energieerzeugung Blockheizkraftwerke/KWK Dampferzeuger Regenerative Energieerzeugung Solar Photovoltaik Solarthermie Geothermie 1.7 Dämm-/Isoliertechnik/-Stoffe Dach (Basis Energiesysteme) Fassade (intelligente Fassaden) Anlagen/Rohrleitungen Lüftungskanäle 1.8 Instandhaltung/Instandsetzung Boden (Basis Hallenheizung) Dach (Basis Energiesysteme) Fassade 2. Hallenlüftungs- und Absaugsysteme 2.1 Systeme und Komponenten für die Hallenlüftung 2.2 Bauelemente für raumlufttechnische Leitungssysteme 2.3 Raumlufttechnische Zentralgeräte 2.4 Dezentrale Lüftungsgeräte 2.5 Gesamtsysteme für Lüftung und Klimatisierung 2.6 Kälteerzeugung 3.1 Direkt beheizte Systeme (mit Gas, Öl oder Strom) Warmluftheizungen Warmlufterzeuger Strahlungsheizungen Hellstrahler Dunkelstrahler Dunkelstrahler als Anlagensystem 3.2 Indirekt beheizte Systeme mit Warmwassererzeugung über einen Heizkessel PWW-Luftheizer Lüftungs-/Klimageräte Deckenstrahlerplatten Radiatoren/Konvektoren Fußbodenheizungen mit Strom Luftheizgeräte Lüftungs-/Klimageräte Fußbodenheizungen 3.3 Komponenten Ausblaswerke Auslasssysteme Heizstrahler Heizlüfter Heizregister Luftkanäle Lüftungstürme Rippenrohrheizkörper Ventilatoren 3.4 Mobile Heizsysteme 4. Wärmerückgewinnungssysteme für Lüftungsanlagen/Abluft/ Prozesswärme Wärmetauscher für Lüftungsanlagen Gegenstromrekuperatoren Gegenstrom-Wärmeübertrager Kreuz-Drallstrom-WAT Kreuz(gegen)strom-WAT Kühltürme/Rückkühlwerke Nasskühltürme Trockenkühltürme Lüftkühler Regenerative Wärmeübertrager Reinigungssysteme Rotations-Wärmeübertrager Sorbtions-Rotor-Systeme Strahlungsrekuperatoren Economiser/LUVO Kreislaufverbund- Wärmerückgewinnungssysteme Hybridsysteme Rekuperative Systeme Regenerative Systeme Wärmepumpen-Systeme 5.1 Rauch-/Wärmeabzugssysteme 5.2 Brandschutzsysteme 5.3 Explosionsschutzsysteme 5.4 Druckluftsysteme Kompressoren/Verdichter Leckageortung Energieoptimierung Wärmerückgewinnung 5.5 Freie Lüftungssysteme 5.6 Absauganlagen 5.7 Klimatisierung 5.8 Prozesskälte 6. Komponenten 6.1 Gebäudeautomation 6.2 Messgeräte/-instrumente 6.3 Luftfilter für Lüftungsanlagen 7. Dienstleister 7.1 Bau-Dienstleistungen Planer Architekten Ingenieure Generalunternehmer Baugesellschaften Tiefbau/Grundbau Hochbau 7.2 Energie Energieberater Energiemanagementsysteme Facilitymanagementsysteme Gebäudeautomatisierung 7.3 (Planungs-)Software Bautechnik EnEV-relevante Systeme Gebäudetechnik 7.4 Institutionen Hochschulen/Forschung Verbände Sachverständige Verlage Fachliteratur/Fachzeitschriften Web-Portale Fachmessen/Messeveranstalter Die den Hauptpunkten zugeordneten Nomenklaturpunkte sind erweiterbar. Bitte tragen Sie die gewünschten Bezeichnungen in die untenstehende Tabelle ein. Genaue Bezeichnung: 4.2 Wärmetauscher für Abwasser Abwasser-Kanal-WAT Reinigungssysteme Eintrag unter Hauptnomenklaturpunkt:
5 Nomenklatur WTT-Expo 1. Wärmeübertragertechnik 1.1 Abgas-Wärmeübertrager 1.2 Abhitzekessel 1.3 Absorbtions-Kühl-/Kältemaschinen 1.4 Abwasser-Wärmeübertrager 1.5 Block-Wärmeübertrager 1.6 Doppelmantel-Wärmeübertrager 1.7 Doppelrohr-Wärmeübertrager 1.8 Doppelschnecken 1.9 Dreirohr-Rohrschlangen 1.10 Dünnschichtverdampfer 1.11 Eindampfanlagen 1.12 Eisspeicher 1.13 Elektro-Wärmeübertrager 1.14 Fallfilmverdampfer 1.15 Fallstromverdampfer 1.16 Gegenstromrekuperatoren 1.17 Gegenstrom-Wärmeübertrager 1.18 Gelötete Wärmeübertrager 1.19 Geschweißte Wärmeübertrager 1.20 Gewickelte Wärmeübertrager 1.21 Glasröhren-Wärmeübertrager 1.22 Glattrohr-Wärmeübertrager 1.23 Gleichstromrekuperatoren 1.24 Graphit-Block-Wärmeübertrager 1.25 Hochdruck-Wärmeübertrager 1.26 Kerzen-Wärmeübertrager 1.27 Koaxial-Verdampfer 1.28 Kompakt-Wärmeübertrager 1.29 Kondensatoren 1.30 Kratz-Wärmeübertrager 1.31 Kreislaufverbund-Wärmerückgewinnungssysteme 1.32 Kreuz(drall/gegen)strom-WAT 1.33 Kühler 1.34 Kühltürme/Rückkühlwerke Nasskühltürme Trockenkühltürme 1.35 Kunststoff-Wärmeübertrager 1.36 Kurzwegverdampfer 1.37 Lamellenrohr-Wärmeübertrager 1.38 Kunststoff-Wärmeübertrager 1.39 Leitwendel-(Röhren-)WAT 1.40 Mäanderrohr-Wärmeübertrager 1.41 Mikrostruktur-Wärmeübertrager 1.42 Multitube-Wärmeübertrager 1.43 Platten-Wärmeübertrager Platten-/Rohr-Wärmeübertrager 1.44 Prozessgaskühler 1.45 Rauchgaskondensatoren 1.46 Regenerative Wärmeübertrager 1.47 Rekuperatoren 1.48 Ringnut-Wärmeübertrager 1.49 Rippenrohr-Wärmeübertrager 1.50 Röhren-Wärmeübertrager 1.51 Rohrbündel-Wärmeübertrager 1.52 Rohrschlangen 1.53 Rotations-Wärmeübertrager 1.54 Schabe-Wärmeübertrager 1.55 Schadstoffkondensatoren 1.56 Schlangenkühler 1.57 Schlangennut-Wärmeübertrager 1.58 Schnecken-Wärmeübertrager 1.59 Spaltrohr-Wärmeübertrager 1.60 Spiral-Wärmeübertrager 1.61 Sternrohrbündel- WAT 1.62 Strahlungsrekuperatoren 1.63 Teller-Wärmeübertrager 1.64 Tiefkühlkondensatoren 1.65 Twin-Coil-Systeme 1.66 Umwälz-Wärmeübertrager 1.67 U-Rohr-Wärmeübertrager 1.68 Verbund-Rippenrohr-WAT 1.69 Verdampfer 1.70 Verdunstungsrekuperatoren 1.71 Vibrations-Wärmeübertrager 1.72 WAT in Elementbauweise 1.73 WAT-Reinigungssysteme diskontinuierliche Aufbohrsysteme chemische Hochdruck-Wasser (-Dampf-)systeme Projektilverfahren Trockeneisstrahlsysteme kontinuierliche Bürstenverfahren chemische energetische physikalische Schwammkugelverfahren (Druckluft-)Sprengverfahren Spülverfahren Turbulenzerzeuger 1.74 Wärmerohre 1.75 Wärmerückgewinnung Wärmerückgewinnungsanlagen Economiser/LUVO Wärmepumpen (industrielle) 1.76 Wendel-Wärmeübertrager 1.77 WAT (nach Werkstoffen) Aluminium Blei Glas/Borosilicat Graphit Keramik Kunststoff Kupfer-Nickel Nichtoxid-Keramik Nickel Nickel-Basis-Legierungen PE (Polyethylen) PFA (Perflour-Alkoxyalkan) PP (Polypropylen) PTFE (Polytetraflourethylen) PVDF (Polyvenylidenfluorid) Silber Silicium Siliciumcarbid Sondermessing Stahl, legiert Tantal Titan Zirkonium 1.78 Wirbelschicht-Warmeübertrager 1.79 Zweirohr-Schlangen-WAT 2. Wärmeträgertechnik 2.1 Erhitzer direkt befeuert elektrisch beheizt Heißgas-befeuert 2.2 Heißdampfkühler 2.3 Heißölanlagen 2.4 Wärmetechnik 2.5 Wärmeträgeranlagen 2.6 Wärmeträgerfluide 2.7 Wärmeträgerpumpen 3. Kältetechnik 3.1 Kälteerzeugung 3.2 Kältemaschinen und Kälteanlagen 3.3 Kältegeräte und Kälteanlagen 3.4 Komponenten für Kälteanlagen 3.5 Gewerbekälte 3.6 Industriekälte 3.7 Transportkälte 3.8 Klimatechnik 3.9 Lüftungstechnik 3.10 Wärmepumpen 3.11 VRF / Splitklima 3.12 Sonderanlagen 4. Komponenten/Dienstleistungen 4.1 Armaturen 4.2 Beratende Ingenieure 4.3 Chemikalien zum Korrosionsschutz zur Reinigung von Wärmetauschern 4.4 Dämmtechnik/-stoffe 4.5 Dampferzeuger/-Kessel 4.6 Datenbanken 4.7 Dichtungen für Flanschverbindungen für Platten-WAT für Rohrbündel-WAT 4.8 Dienstleistungen 4.9 Druckbehälter 4.10 Endoskopie/ Videoskopie 4.11 Fachliteratur/-zeitschriften 4.12 Fachmessen 4.13 Filter/Filtrationssysteme Grobabscheider Mikro-Filtration Wärmeübertrager-Schutzfilter 4.14 Flansche/Flanschverbindungen 4.15 Forschung 4.16 Heizelemente, elektrische Heizbänder Heizkabel Heizmanschetten Heizmatten Heizschläuche Tauchsieder 4.17 Instandhaltung/-setzung Dienstleistungen Erkennung/Messtechnik Produkte Schadensbehebung 4.18 Komponenten Wärmeübertrager-Platten Wärmeübertrager-Rohre Doppelrohre Kondensator-Rohre Lamellenrohre Struktur-Rohre Thermobleche 4.19 Messeveranstalter 4.20 Messgeräte/-instrumente 4.21 Oberflächenbehandlung/ Korrosionsschutz Beizen Beschichtungen Elektropolieren Reinigen Sonstiges 4.22 Planungsbüros 4.23 Prozessvisualisierung 4.24 Regelungstechnik 4.25 Rohrreinigung 4.26 (Spezial-)Schrauben 4.27 Schweißtechnik Laserschweißen Orbitalschweißen 4.28 Seminare 4.29 Services 4.30 Software zur Auslegung von Apparaten in der Instandhaltung im Monitoring 4.31 Steuerungstechnik 4.32 Universitäten/Hochschulen 4.33 Ventile/Ventiltechnik 4.34 Verbände/Institutionen 4.35Verbindungstechnik 4.36 Verlage 4.37 Werkzeuge/Maschinen zur Herstellung von Wärmeübertragern Aufweitsonden Biegemaschinen Rohrablänger Rohrausziehgeräte Rohrinnenausschneider Rohrkantenfräsmaschinen Rohr(verbingungs)tester Rohrwalzen Schrauber Schweißköpfe Servoantriebe 4.38 Zubehörteile
6 Besondere Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH Postfach Karlsruhe Tel: Fax: Veranstaltung HallTec 2014 WTT-Expo Veranstalter Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH (KMK) Postfach 12 08, Karlsruhe 03. Termin und Veranstaltungsort April 2014, täglich von Uhr Uhr Messe Karlsruhe 04. Aufbau- und Abbauzeiten Aufbau: , Uhr Uhr Abbau: , Uhr Uhr , Uhr Uhr 05. Anmeldung/Zulassung Die Anmeldung erfolgt auf beiliegendem AnmeIdeformular und ist rechtsverbindlich unterschrieben an die Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH zu schicken. Der Aussteller erstellt eine Kopie für seine Unterlagen. Über den Eingang seiner Anmeldung erhält der Aussteller eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig die Zulassung ist. Die Messe-/Ausstellungsleitung ist bemüht, Ihren Wünschen bei der Auswahl der Standform nachzukommen, behält sich aber in Absprache mit Ihnen aufplanungsbedingte Änderungen vor. Anmeldeschluss: Nach erfolgter Zulassung ist ein Rücktritt vom Vertrag außerhalb der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Regelungen durch den Aussteller nicht möglich. Sagt der Aussteller nach diesem Zeitpunkt seine Teilnahme ab, oder erklärt er den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, hat er die volle Standfläche und die bis zu diesem Zeitpunkt beim Veranstalter angefallenen Nebenkosten zu tragen. Bitte beachten Sie die für Servicepakete geltenden Stornogebühren: - ab 6 Tage vor Aufbaubeginn gemäß Pkt. 04: 50% Stornogebühren auf Standbau-/Serviceleistungen - ab Aufbaubeginn gemäß Pkt. 04: 100 % Stornogebühren auf Standbau-/ Serviceleistungen 06. Zulassungsvoraussetzungen Zugelassen werden alle in- und ausländischen Hersteller sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate müssen auf der Anmeldung genau bezeichnet werden und den Angebotsbereichen It. Nomenklatur entsprechen. Andere als die angemeldeten und zugelassenen Gegenstände dürfen nicht zur Ausstellung gelangen. Über die Zulassung entscheidet die Messe-/Ausstellungsleitung. Die Zulassung wird von der Messe-/Ausstellungsleitung schriftlich erteilt. Erst durch die Zulassung gilt der Mietvertrag als verbindlich abgeschlossen. Die Messe-/Ausstellungsleitung ist jedoch berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr gegeben sind. 07. Beteiligungspreise Standflächenpreise für Reihenstand 165,00 / Eckstand 175,00 / Kopfstand 180,00 / Blockstand 185,00 Diese Preise sind Nettoflächen-Preise ohne Standbau bzw. Seitenund Trennwände. Weitere Serviceleistungen bestellen Sie bitte über das Online Service Center (OSC). 08. Standbau-Service Basispaket 72,00/m 2 Maxima 40 Basispaket 82,00/m 2 (Standbau, exklusive Standfläche) Komfortpaket 93,00/m 2 Maxima 40 Komfortpaket 103,00/m 2 (Standbau + Mobiliar + Service, exklusive Standfläche) Hinweis: Bei der Bestellung von Basis- oder Komfortpaket kann bei nicht benötigtem Standbaumaterial keine Verrechnung bzw. Rückerstattung erfolgen. Beide Pakete können nur mit der Anmeldung auf dem Anmeldeformular bestellt werden. Nach erfolgter Anmeldung kann die Bestellung des Standbaus nur noch über das Online Service Center (OSC) erfolgen. 09. Besonderheiten HallTec WTT-Expo Nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können hinsichtlich der Größe und Standform bis zur Standbestätigung nur unter Vorbehalt angenommen werden. 10. Fotografie Die Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt durch autorisiertes Personal Zeichnungen, Filmaufnahmen und Fotografien von Messeständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen, die für ihre Werbezwecke genutzt werden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Eigentümer- und Nutzungsrecht. Andere Personen benötigen für Aufnahmen jeder Art die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Messe-/Ausstellungsleitung. 11. AUMA-Beitrag Für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) werden als AUMA-Beitrag 0,60 netto pro m 2 erhoben (Freigelände 0,60 netto pro m 2 ). Der Beitrag wird mit der Standmiete in Rechnung gestellt. Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens. 12. MitaussteIIer/zusätzlich vertretenes Unternehmen Die Aufnahme eines Mitausstellers/eines zusätzlich vertretenen Unternehmens muss schriftlich unter Angabe der vollständigen Anschrift inkl. Ansprechpartner mit der Anmeldung angezeigt werden (s. Formular 2). Für den Mitaussteller ist eine Anmeldegebühr inkl. Marketingbeitrag in Höhe von 480,- zu entrichten. Für das zusätzlich vertretene Unternehmen entsteht eine Anmeldegebühr inkl. Marketingbeitrag in Höhe von 240, Doppelstöckige Messestände Bei doppelstöckigen Messeständen werden neben der Miete für die Standfläche weitere 50% der überbauten Standfläche berechnet. 14. Standfläche Die Mindestgröße einer Standfläche beträgt 9 m 2 (6 m 2 für Sonderpräsentationsformen). Kleinere Flächen werden nur vermietet, wenn sich solche bei der Aufplanung ergeben. Vorhandene Säulen, die in der Standfläche liegen, sind Bestandteil des Ausstellungsstandes. Die Endabrechnung der Miete erfolgt aufgrund der Vermessung durch die Messe-/Ausstellungsleitung. Jeder angefangene Quadratmeter wird voll, die Standfläche grundsätzlich als Rechteck ohne Berücksichtigung von Einbauten, kleinen Abweichungen und dergleichen berechnet. 15. Gestaltung und Ausstattung Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls Sie kein eigenes Standbausystem haben oder über die KMK anmieten, sind Standbegrenzungswände (Rückund Seitenwände) zwingend erforderlich. Die kostenpflichtigen Standbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Bitte beachten Sie, dass auf den Standflächen ein Bodenbelag Pflicht ist. Bei Bedarf an Standbegrenzungswänden verweisen wir auf das Online Service Center (OSC). Falls Sie keine Standbegrenzungswände bestellen, Ihre Standfläche jedoch von Standbegrenzungswänden des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Standbegrenzungswänden umgeben ist, so werden Ihnen diese Standbegrenzungswände zu den im Online Service Center (OSC) genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Vom Breitenmaß der zugeteilten Stände sind ca. 5 cm abzuziehen, wenn nicht ausdrücklich lichtes Maß wegen Normstandaufbau verlangt wird. Aus Sicherheitsgründen werden die Standbegrenzungswände beim Grundstandaufbau durch Stützwände abgesichert, die vom Aussteller nur dann entfernt werden können, wenn er die Standfestigkeit der Begrenzungswände durch andere Bauelemente sichert. Der Aussteller haftet für Schäden, die eintreten können, wenn er nach Abbau seines Standes nicht wieder für die Standsicherheit der Standbegrenzungswände sorgt. Zeichnungen und Skizzen des beabsichtigten Standaufbaus sind einzureichen. Die Aufstellung eigener Zelte, Pavillons oder Überdachungen auf dem Freigelände ist genehmigungspflichtig und wird von der vorherigen Einreichung einer Planskizze abhängig gemacht. Vom Aussteller verwendetes Dekorationsmaterial muss schwer entflammbar sein und auch sonst den polizeilichen Vorschriften entsprechen. Für jede Beschädigung der Wände und Fußböden oder Veränderungen der gemieteten Standflächen durch sich, sein Personal und seine Beauftragten haftet der Aussteller. Hierdurch entstehende Entschädigungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die beauftragten Gestaltungsfirmen, sofern es sich nicht um Gestaltungsfirmen des eigenen Betriebes handelt, sind der Messe-/ Ausstellungsleitung bekannt zu geben. Gegebenenfalls sind örtliche Firmen zu berücksichtigen. Die Innenausführung der Hallen darf von den Ausstellern nicht geändert werden. Pfeiler, Wandvorsprünge, Feuerlöscher, Trennwände, Verteilerkästen sowie sonstige technische Einrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Standflächen. 16. Auf- und Abbau Der Aussteller erhält rechtzeitig die Zugangsdaten für das Online Service Center (OSC), deren/dessen Details unbedingter Beachtung bedürfen. Die Stände der Firmen, die 12 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht belegt sind bzw. für die kein Hinweis auf ein späteres Eintreffen vorliegt, werden zu Lasten des Ausstellers im Auftrag der Messe-/Ausstellungsleitung mit Rück- und Seitenwänden ausgestattet und im Sinne eines repräsentativen Gesamtbildes
7 dekoriert, ausgestaltet bzw. anderweitig vergeben. Die Standmiete ist in diesem Fall in voller Höhe zu entrichten. Für Schäden, die durch den verspäteten oder nicht erfolgten Versand der Bestellformulare seitens des Ausstellers entstehen (unrichtiger Pflichteintrag im Ausstellerverzeichnis, unvollständige Stromleitungen bei Aufbau usw.), haftet in keinem Fall die Messe-/Ausstellungsleitung. Bei Abbau vor Ausstellungsschluss am letzten Messetag ist die Messe-/Ausstellungsleitung berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,00 in Rechnung zu stellen. 17. Ausstellerausweise Die Ausstellerausweise werden im Büro der Messe-/Ausstellungsleitung ausgegeben bzw. rechtzeitig im Vorfeld versandt. Für Stände in den Hallen: bis 10 m 2 2 Ausweise, für je weitere 10 m 2 1 Ausweis kostenlos, jedoch nicht über 15 Stück. Im Bedarfsfall werden weitere Ausweise kostenpflichtig ausgegeben. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Online Service Center (OSC). 18. Technische Einrichtungen Anträge für Strom, Wasser, Druckluft, Telefon usw. können nur berücksichtigt werden, wenn die Bestellungen über das Online Service Center (OSC) termingerecht eingehen. Für ausreichende allgemeine Beleuchtung ist gesorgt. Der Aussteller kann aber zusätzliche elektrische Leitungen auf seine Rechnung anbringen lassen. Für die Berechnung dieser Leitungen wird die dem betreffenden Messestand nächstliegende Anschlussstelle zugrunde gelegt. Mit der Installation der Versorgungsleitungen dürfen nur die von der Messe-/Ausstellungsleitung zugelassenen Vertragsfirmen betraut werden. Der Strom-, Wasser- und Gasverbrauch innerhalb der Standfläche geht zu Lasten der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsleitung übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass bei Leistungsschwankungen, Stromausfall oder höherer Gewalt technische Störungen auftreten oder auf Anordnung der Feuerwehr, Polizei oder Stadtwerke die Stromzufuhr unterbrochen wird. 19. Ausstellerverzeichnis Der Veranstalter gibt ein Ausstellerverzeichnis heraus. Der Pflichteintrag beinhaltet den Grundeintrag (Firmenname, Anschrift, / Internet, Halle, Stand-Nr.) im alphabetischen Verzeichnis, im Warenverzeichnis (Firmenname, Halle, Stand-Nr.) und im Internet. Voraussetzung ist das termingerechte Vorliegen der Anmeldung. Weitere kostenpflichtige Eintragungen sind möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Formulare im Online Service Center (OSC). 20. Zahlungsbedingungen Die Miete der Standfläche (Standmiete) und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Für die Standfläche erhält der Aussteller mit/nach der Standbestätigung eine Rechnung; über Nebenkosten und Standbaupakete ist die Rechnungsstellung abhängig vom Bestelltermin. Sämtliche Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Kommt der Empfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Aussteller mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Messe-/Ausstellungsleitung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Im Falle eines andauernden Verzugs trotz Mahnung behält sich die Messe-/Ausstellungsleitung vor, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass bei Bestellungen ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn aufgrund des logistischen und technischen Mehraufwands, ein Express-Service-Zuschlag in Höhe von 25% erhoben werden muss. 21. Werbung Aktive Werbung außerhalb des angemieteten Standes ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Messe-/Ausstellungsleitung entsprechende Sofortmaßnahmen vor. Sie kann ferner bestehende Verträge für nachfolgende Veranstaltungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen für die Vertragserfüllung nicht mehr gegeben sind. 22. Unfallverhütung Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten Maschinen, Apparaten, Geräten usw. Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparate, Anlagen u. Ä. entsteht, haftet der Aussteller. Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen nicht von ihrem Standort entfernt, zugehängt oder zugestellt, Notausgänge weder durch Ausstellungsstände noch durch Ausstellungsstücke zugebaut oder zugestellt werden. 23. Reinigung Die Reinigung des Veranstaltungsgeländes und der -hallen wird von der Messe-/Ausstellungsleitung durchgeführt. Der Aussteller ist zur Reinigung des von ihm gemieteten Standes verpflichtet. Verpackungsmaterial und dgl. dürfen in den Hallen nicht gelagert werden. 24. Versicherung und Bewachung Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Die Messe-/Ausstellungsleitung übernimmt, wie schon in den Teilnahmerichtlinien der IDFA (Interessengemeinschaft Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte) dargelegt, keine Haftung für Feuerschäden, Einbruch und Diebstahl, Leitungswasser- und Witterungsschäden. Es wird deshalb dringend der Abschluss einer Ausstellungsversicherung empfohlen. Die Messe-/ Ausstellungsleitung hat mit einer Versicherungsgesellschaft für die Dauer der Ausstellung ein Sonderabkommen abgeschlossen. Der Anschluss an dieses Abkommen wird den Ausstellern mit Rücksicht auf die besonderen Vergünstigungen nahe gelegt. Sofern der Aussteller eine besondere, kostenpflichtige Standbewachung wünscht, wird diese ausschließlich durch beauftragte Unternehmen der Messe-/Ausstellungsleitung zu den jeweils gültigen Bedingungen durchgeführt. Entsprechende Formulare finden Sie in der im Online Service Center (OSC). 25. Tiere Tiere sind auf der Veranstaltung nicht gestattet. Ausnahmen: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde. 26. GEMA In folgenden Fällen müssen Sie als Aussteller Kontakt zur GEMA aufnehmen: beim Einsatz von Live-Musik, Musik vom Band, Schallplatte, Kassette, CD oder DVD, bei Vorführungen von Tonfilmen oder Videos mit Musik oder wenn Sie einem AV- oder TV-Medium angehören. GEMA, Postfach , Stuttgart, TeIefon (07 11) , Fax (07 11) Datenschutz Die von Ihnen angegebenen Informationen werden erfasst und in der Datenbank der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH gespeichert. Die Karlsruher Messe- und Kongress- GmbH verwendet Ihre Daten einschließlich Ihrer Betriebsangaben zur Durchführung der Veranstaltung. Die Karlsruher Messe- und Kongress- GmbH gibt Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages zwischen Ihnen und der Karlsruher Messe- und Kongress- GmbH erforderlich ist. Ihre Adresse, Ihre -Adresse und die Betriebsangaben werden genutzt, um Sie über folgende Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Karlsruher Messe- und Kongress- GmbH postalisch oder per zu informieren. Sie sind jederzeit berechtigt, der werblichen Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. 28. Hausrecht Die Messe-/Ausstellungsleitung übt auf dem Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungshallen das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Messe-/Ausstellungsleitung, ihrer Angestellten und Ordner ist Folge zu leisten. 29. Anerkennung der Ausstellungsbedingungen und Hausordnung Mit der Anmeldung zur Beteiligung an der Veranstaltung erkennt der Aussteller für sich und seine Beauftragten diese Besonderen Teilnahmebedingungen, die Allgemeinen Teilnahmerichtlinien für Messen und Ausstellungen der IDFA-Mitglieder und die Hausordnung als verbindlich an. Bei Zuwiderhandlung ist die Messe-/Ausstellungsleitung zur Beseitigung der Störungen auf Kosten des betreffenden Ausstellers und zur entschädigungslosen Schließung des Standes berechtigt. 30. Verjährungsfrist Alle vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüche des Ausstellers gegenüber der Messe-/Ausstellungsleitung verjähren binnen 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Veranstaltungsende folgenden Werktag. 31. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe 32. Salvatorische Klausel Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Besonderen Teilnahmebedingungen und des gesamten Vertrages nicht. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam ist, gilt an deren Stelle die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommende als vereinbart.
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