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1 A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission. Bundesfachplanung SuedLink VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG ABSCHICHTUNG TKS 57 ABSCHNITT B (SCHEEßEL BIS BAD GANDERSHEIM/ SEESEN) ARGE SuedLink c./o. ILF Beratende Ingenieure GmbH Werner-Eckert-Straße 7, D München DEUTSCHLAND Tel.: Fax: info.muc@ilf.com

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 4 2 VERLAUF DES TKS 57 IM ANTRAG NACH 6 NABEG Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs Begründung des ursprünglichen Verlaufs 5 3 VORSCHLAG FÜR DIE ABSCHICHTUNG DES TKS 57 IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG Darlegung der neuen Erkenntnisse Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Begründung der vorgesehenen Abschichtung des TKS Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente 11 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG 13 5 ANHANG 14 ARGE SuedLink 2 15

3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 Verlauf des TKS 57 im Antrag nach 6 NABEG 5 Abbildung 2 Querungsbereich des FFH-Gebietes Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker im TKS 57 (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) 6 Abbildung 3 Verlauf des TKS 57 zwischen Schloss Ricklingen und Göxe (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) 7 Abbildung 4 Darstellung Vorranggebiete Rohstoffgewinnung im TKS 57 gem. RROP Region Hannover 2005 (links) und 2016 (rechts) 8 Abbildung 5 Verlauf des TKS 58 (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) 12 ARGE SuedLink 3 15

4 1 EINLEITUNG Im Zuge der Bearbeitung der Raumverträglichkeitsstudie als Teil der Unterlagen nach 8 NABEG wurde deutlich, dass ein unvermeidlicher Konflikt mit einem Ziel der Raumordnung (Regionales Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016) für das Trassenkorridorsegment (TKS) 57 eintritt und somit keine Konformität festgestellt werden kann. Gemäß Punkt 3.3 bzw. 7 der Festlegung nach 7 Abs. 4 vom für den Abschnitt B der Vorhaben Nr. 3 und 4 gem. BBPlG können Alternativen bereits vor Durchführung des Alternativenvergleichs abgeschichtet werden, wenn es sich um Alternativen handelt, die eindeutig nicht vorzugswürdig sind. Mit dem vorliegenden Dokument setzen die Vorhabenträger die Bundesnetzagentur darüber in Kenntnis, dass dies für das Segment Nr. 57 zutrifft und begründen, warum für dieses TKS eine Abschichtung vorgenommen werden soll. Die Vorhabenträger sehen vor, von einer vollumfänglichen Prüfung und Darstellung dieses Segmentes abzusehen. 2 VERLAUF DES TKS 57 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs Das TKS 57 verläuft von Frielingen ausgehend in südliche Richtung bis westlich von Ronnenberg. Dabei passiert es die Ortslagen Luthe, Ostermunzel und Göxe östlich sowie Schloß Ricklingen, Dedensen und Gehrden westlich. Das TKS 57 führt das aus Norden kommende TKS 55 in südliche Richtung fort und läuft bei Gehrden ebenso wie das Alternativsegment TKS 58 auf das TKS 59 zu. ARGE SuedLink 4 15

5 Abbildung 1 Verlauf des TKS 57 im Antrag nach 6 NABEG 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs Durch den Verlauf des TKS 57 wird der großflächige Siedlungsbereich von Hannover mit den Städten Garbsen und Seelze (RWK I*) weiträumig westlich umgangen. Die Querung der Leine bildet einen maßgeblichen Raumwiderstand. Das Gewässer bzw. das hier befindliche FFH-Gebiet DE Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker (RWK I) kann aufgrund seiner linearen Ausdehnung von Nordwest nach Südost nicht umgangen werden und stellt ein sehr hohes Realisierungshemmnis dar (roter Riegel gem. Definition Antrag nach 6 NABEG, vgl. Abbildung 2). Durch die hohe Siedlungsdichte im Raum Hannover bieten sich nur wenige Stellen für eine Querung der Flussaue und der parallel verlaufenden Bundesstraße B 441 an. Das TKS 57 nutzt einen schmalen Passageraum zwischen den Ortslagen Luthe und Schloss Ricklingen sowie dem Naturschutzgebiet Wadebruch (RWK I). ARGE SuedLink 5 15

6 Abbildung 2 Querungsbereich des FFH-Gebietes Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker im TKS 57 (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) Ein Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe 1 (RWK I) mit Abbauflächen (RWK I*) und ein Vorranggebiet Windenergienutzung (RWK II) ragen westlich von Dedensen randlich in das TKS. Es verbleibt jedoch ein ausreichend großer Passageraum zur Umgehung dieser Flächen. Um die Bündelungsoption beizubehalten, müsste allerdings die Querung eines avifaunistisch bedeutsamen Brutgebietes (RWK II) nördlich des Mittellandkanals realisiert werden. Nördlich des avifaunistisch bedeutsamen Brutgebiets wurde eine technische Engstelle durch die erforderliche Querung der ICE-Bahnstrecke Hannover-Minden identifiziert (orange Engstelle). Als weitere technische Engstelle wurde die Querung des Mittellandkanals gekennzeichnet (gelbe Engstelle). Da zwischen Dedensen und Gehrden ausreichend freie Passageräume zwischen Siedlungs- und Waldflächen bestehen, bietet sich die Weiterführung des TKS 57 nach Südosten bis zum Gelenkpunkt bei Gehrden in Bündelung mit vorhandenen Hochspan- 1 vgl. Regionales Raumordnungsprogramm Region Hannover 2005 sowie Landes- Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Stand 2017) ARGE SuedLink 6 15

7 nungsleitungen an. Siedlungs- und Industrieflächen (RKW I*) ragen randlich in das TKS, verursachen jedoch keine Einengung des Passageraumes (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3 Verlauf des TKS 57 zwischen Schloss Ricklingen und Göxe (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) ARGE SuedLink 7 15

8 3 VORSCHLAG FÜR DIE ABSCHICHTUNG DES TKS 57 IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2016 der Region Hannover ist am in Kraft getreten und bildet die Grundlage für die Raumverträglichkeitsstudie als Teil der Unterlagen nach 8 NABEG. Innerhalb des TKS 57 ist westlich von Dedensen ein Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung von Kalk- und Kalkmergelgestein (Wun/Km/5, Wun/Km/30, See/Km/19) ausgewiesen, welches gegenüber der Fassung des RROP 2005 erweitert wurde. In Kap des RROP Region Hannover wird als Ziel 01 formuliert: 1) Für den Abbau oberflächennaher Rohstoffvorkommen mit volkswirtschaftlicher Bedeutung werden Iandesweit- und regionalbedeutsame Rohstoffvorkommen in der zeichnerischen Darstellung als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung festgelegt. 2) In diesen Gebieten müssen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der Zweckbestimmung vereinbar sein. Abbildung 4 Darstellung Vorranggebiete Rohstoffgewinnung im TKS 57 gem. RROP Region Hannover 2005 (links) und 2016 (rechts) ARGE SuedLink 8 15

9 Bundesfachplanung SuedLin k A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 Es handelt sich um eine Lagerstätte 1. Ordnung (gemäß LBEG 2014), die durch eine besondere Qualität der Rohstoffe gekennzeichnet sind, die unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht nur zur Deckung des regionalen, sondern auch eines überregionalen Bedarfs dienen oder geeignet sind. Diese Lagerstätten sind deshalb von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Weitere Informationen zu dem Vorranggebiet sind der Begründung zum RROP 2016 zu entnehmen. Die im südlichen Niedersachsen weit verbreiteten Kalkmergelvorkommen sind aufgrund ihrer chemischen und mineralogischen Zusammensetzung für die Zementherstellung besonders geeignet. Die Kalkmergellagerstätten im Bereich [ ] bei Wunstorf-Kolenfeld südöstlich von Wunstorf werden von der ansässigen Zementindustrie abgebaut und an zwei Werken in der Region Hannover verarbeitet. (Begründung zum RROP 2016, S. 137). Weiterhin heißt es dort, dass die Rohstoffgewinnung entsprechend der Rohstofflagerstätten standortgebunden (ist) und häufig in Konkurrenz zu anderen Raumnutzungen und Raumfunktionen (steht). Zwar stellt der Abbau oberflächennaher Rohstoffe eine vorübergehende Oberflächennutzung dar, dauert oftmals jedoch über Jahre bzw. Jahrzehnte an und verursacht Konflikte, vor allem mit Belangen des Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung. [ ] Die planerische Sicherung der Rohstofflagerstätten erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der Landes- und der Regionalplanung als integrativer Bestandteil der räumlichen Planung. Über die Raumordnung können entsprechend Rohstofflagerstätten gesichert und von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten werden. (Begründung zum RROP 2016, S. 138) 3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Das ausgewiesene Vorranggebiet Rohstoffgewinnung erstreckt sich von Osten nach Süden über ca m und reicht unmittelbar bis an den Mittellandkanal im Norden und an die Bundesautobahn A 2 im Süden sowie bis an den Siedlungsbereich von Dedensen im Osten (vgl. Abbildung 3). Gegenüber der Darstellung im RROP 2005 fand eine Erweiterung der Fläche in Richtung Nordosten um 640 m bzw. um 27 ha statt. Als Vorranggebiete Rohstoffgewinnung sind Lagerstätten von besonderer überregionaler und regionaler Bedeutung festgelegt. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen mit dieser Zweckbestimmung vereinbar sein. Oberflächennahe Kalkmergelvorkommen werden im Tagebau abgebaut. Im Falle der Verlegung eines Erdkabels in diesem Bereich wäre hier ein Abbau nicht mehr durchführbar, da das Kabel physisch einen Abbau verhindern würde. Die Festlegungen stehen daher dem Erdkabelvorhaben entgegen, gültige Abbaugenehmigungen bzw. Rahmenbetriebspläne führen faktisch, der Abbaubetrieb an sich technisch, zu einem Ausschluss eines Erdkabelvorhabens - Vorranggebiete Rohstoffgewinnung weisen daher ein sehr hohes Restriktionsniveau auf. ARGE SuedLink 9 15

10 Daraus ergibt sich für diesen Bereich des TKS 57 ein Konfliktbereich mit einem sehr hohen Realisierungshemmnis (roter Riegel). Dieser kann auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht gequert werden. Insbesondere die im Zusammenhang mit anderen Belangen als geeignete Maßnahme zur Konfliktvermeidung zum Ansatz gebrachte HDD-Bohrung oder die Einschränkung des Arbeitsstreifens sind hier nicht geeignet, den Konflikt mit den Belangen der Raumordnung zu lösen. Auch im Falle einer Unterbohrung wäre ein Abbau der oberflächennahen Rohstoffe weiterhin nicht möglich. In Hinblick auf die Bewertung der Konformität mit diesem Ziel der Raumordnung ist daher festzustellen, dass keine Konformität erreicht werden kann. Auch eine Verschiebung bzw. Anpassung des Korridorverlaufs von TKS 57 zur Umgehung dieses Vorranggebietes ist aufgrund der vorhandenen Raumwiderstandskulisse (v. a. Siedlungs- und Gewerbeflächen) zwischen Wunstorf, Kolenfeld und Dedensen nicht möglich. 3.3 Begründung der vorgesehenen Abschichtung des TKS 57 Im Positionspapier der Bundesnetzagentur 2 sind die Anforderungen an die Abschichtung von ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im Rahmen der Unterlagen nach 8 NABEG formuliert. Demnach sind ernsthaft in Betracht kommende Trassenkorridoralternativen solche, die schon Bestandteil des Antrags nach 6 NABEG waren und gemäß Festlegung des Untersuchungsrahmens weiterverfolgt werden sollen (dies trifft auf das TKS 57 zu) sowie diejenigen, die von Dritten eingebracht wurden und nach der erforderlichen Grobprüfung ebenfalls weiterverfolgt werden. Wie im Positionspapier erläutert, müssen diese Trassenkorridore zumindest soweit untersucht werden, bis anhand konkreter Vergleichskriterien erkennbar wird, dass sie eindeutig nicht vorzugswürdig sind. Insoweit können auch bei den erforderlichen Untersuchungen zur Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG Alternativen bzw. Segmente von weiteren Untersuchungen ausgeschlossen werden. Als Auslöser für eine Abschichtung kommen gemäß Positionspapier mehrere Möglichkeiten in Frage, wobei es sich im vorliegenden Fall des TKS 57 um eine wenig realistische Alternative handelt, die schon früh abgeschichtet werden kann, da sich durch die Untersuchungstiefe bei der Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG ein deutlicher Konflikt mit der Raumordnung abzeichnet. 2 Bundesnetzagentur (2017): Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang. Positionspapier der Bundesnetzagentur für die Unterlagen nach 8 NABEG. S. 22. ARGE SuedLink 10 15

11 3.4 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente Das hier besprochene TKS 57 korrespondiert räumlich mit dem weiter östlich gelegenen TKS 58, mit dem es im Norden bei Frielingen bzw. im Süden bei Ronnenberg gemeinsame Anfangs- und Endpunkte besitzt. Durch den Verlauf des TKS 58 wird der großflächige Siedlungsbereich von Hannover mit den Ortschaften Garbsen, Seelze und Lohnde ebenfalls westlich umgangen (vgl. hierzu Abbildung 1). Der Verlauf des TKS 58 ist jedoch durch einen hohen Anteil an RWK I* und RWK I- Flächen gekennzeichnet (insbes. FFH-Gebiete, Siedlungsbereiche). Diese Flächen können aufgrund der eng aneinander liegenden Siedlungsbereiche sowie der langgestreckten Ausdehnung der Schutzgebiete nicht vollständig umgangen werden. In seinem Verlauf weist das TKS 58 zwei Riegel auf, zum einen durch die Querung einer Teilfläche (gleichzeitig als Waldschutzgebiet festgesetzt) des FFH-Gebietes DE Laubwälder südlich von Seelze (RWK I, oranger Riegel) südlich des Mittellandkanals. Des Weiteren kann das FFH-Gebiet DE Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker wegen seiner langgestreckten Ausdehnung quer zum TKS 58 nicht umgangen werden (RWK I, gelber Riegel). Durch den gewählten Verlauf besteht jedoch die Möglichkeit, das Schutzgebiet in einem Bereich mit einer geringen Breitenausdehnung zu queren. Das TKS 58 weist darüber hinaus drei technische Engstellen auf, die bei Garbsen (orangene Engstelle) und westlich von Seelze (orange und gelbe Engstelle) liegen. Insgesamt ist aber festzustellen, dass die im räumlich korrespondierenden Trassenkorridorsegment identifizierten Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen überwunden werden können. Es wurden keine Engstellen oder Riegel identifiziert, für die im Rahmen der Bewertung des Realisierungshemnnisses eine rote Ampel zu vergeben war. Damit ist dieses Segment gegenüber dem hier zur Abschichtung vorgeschlagenen TKS 57 eindeutig vorzugswürdig. ARGE SuedLink 11 15

12 Abbildung 5 Verlauf des TKS 58 (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) ARGE SuedLink 12 15

13 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG Aufgrund von Erkenntnissen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Antrags nach 6 NABEG noch nicht vorlagen, ist davon auszugehen, dass für das TKS 57 keine raumordnerische Konformität mit einem Ziel der Raumordnung erreicht werden kann. Es kommt zu einem Konflikt mit dem Ziel (01) des RROP Region Hannover 2016, da sich ein ausgewiesenes Vorranggebiet Rohstoffgewinnung vollständig über den geplanten Korridor erstreckt. Hierdurch entsteht ein Konfliktbereich mit einem sehr hohen Realisierungshemmnis (roter Riegel), da sich eine Nutzung als Abbaufläche und die Realisierung des Erdkabelvorhabens entgegenstehen. Auch eine Verschiebung bzw. Anpassung des Korridorverlaufs ist aufgrund der vorhandenen Raumwiderstandskulisse zwischen Wunstorf und Dedensen nicht möglich. Das räumlich korrespondierende TKS 58 weist nach derzeitigem Kenntnisstand hingegen keine Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit auf, die nicht mit Maßnahmen und Vorkehrungen überwunden werden können. Auch bei einem Verzicht auf das Weiterverfolgen des TKS 57 käme es nicht zum Wegfall des gesamten westlichen Korridorstranges zwischen Rotenburg / W. und Hildesheim. Im Hinblick auf die in den beiden räumlich korrespondierenden Trassenkorridorsegmenten identifizierten Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Engstellen und Riegel) ist das TKS 58 eindeutig vorzugswürdig. Nach Auffassung der VHT handelt es sich beim TKS 57 um eine wenig realistische Alternative, die schon früh abgeschichtet werden kann, da sich ein deutlicher Konflikt mit der Raumordnung abzeichnet, während das räumlich korrespondierende TKS keine vergleichbaren Konflikte aufweist. Es wird daher vorgeschlagen, das TKS 57 abzuschichten und aus der weiteren Betrachtung für die Unterlagen nach 8 NABEG auszuschließen. ARGE SuedLink 13 15

14 5 ANHANG ARGE SuedLink 14 15

15 (Scheeßel bis Bad Gandersheim/ See sen) ARGE SuedLink 15 15

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