Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016
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- Roland Maus
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1 Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016 Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
2 Dung-, Gärrest- und Nährstoffanfall auf Landesebene 2,6 Mio. 10,6 Mio. 105 Mio ,91 Mio. t Gülle 8,82 Mio. t Festmist u. HTK 47,73 Mio. t Dunganfall abzüglich 7,74 Mio. t als Input in Biogasanlagen 18,66 Mio. t Gärreste (einschl. pflanzlicher Substrate) 58,65 Mio. t Dung- und Gärrestanfall (- 0,96 Mio. t) Nährstoffanfall Niedersachsen Gesamt-N t N* = 127 kg N / ha N-anrechenbar t N = 77 kg N/ ha Phosphor P 2 O t P 2 O 5 = 64 kg P 2 O 5 / ha *nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten Zunahme Abnahme gleichbleibend (gegenüber 2014/2015)
3 Entwicklung der exportierten Mengen Region Weser-Ems Entwicklung der aus der Region Weser-Ems exportierten Wirtschaftsdünger und Gärreste in den Meldezeiträumen vom * 3,0 M e n g e 2,5 2,0 Ø Abgabemenge = 2,36 Mio. t 2,28 2,58 2,78 i n M i o. 1,5 1,0 1, % + 13 % + 8 % t 0,5 0,0 2012/ / / /2016 * Abgaben gefiltert nach Regionen und andere Bundesländer (Schl.-Nr. der Abgaberegion 4=Weser-Ems Schl.-Nr. der Aufnahmeregion Braunschweig =1, Hannover=2, Lüneburg=3 bzw. der Betr.-Nr. von Aufnehmern in anderen Bundesländern)
4 Exporte aus der Region Weser-Ems Exporte aus der Region Weser-Ems insgesamt: rd. 2,8 Mio. t t ( t) Lüneburg Weser-Ems t ( ) Leine-Weser Exporte in andere Bundesländer: t ( t) t ( t) Braunschweig
5 Phosphat: Flächendefizit der Überschusslandkreise Verfügbare Fläche bzw. Flächendefizit ausgewählter Landkreise unter Berücksichtigung des 6 Abs. 2 Nr. 2 der Düngeverordnung (geltende Regelung) und nach dem Entwurf der Novelle zur Düngeverordnung (geplante Regelung)* Landkreis geltende Regelung Phosphorsaldo auf Basis der P-Abfuhr einschl. 20 kg P 2 O 5 /ha sowie in Bezug auf die verfügbare Fläche (-) bzw. das Flächendefizit (+) Veränderung in Bezug auf die Fläche gegenüber 2014/2015 geplante Regelung** Phosphorsaldo auf Basis der P- Abfuhr einschl. 10 kg P 2 O 5 /ha sowie in Bezug auf die verfügbare Fläche (-) bzw. das Flächendefizit (+) P-Saldo in t P 2 O 5 Fläche in ha Fläche in ha P-Saldo in t P 2 O 5 Fläche in ha Cloppenburg Emsland Grafschaft Bentheim Oldenburg Osnabrück Vechta Summen * jeweils unter Berücksichtigung der Verbringungen **auf Grundlage Gehaltsklasse C Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger 2015/ FB 3.13 Düngebehörde
6 Phosphatsalden: Alte und neue Düngeverordnung* Phosphatsalden der Landkreise mit einem positiven Phosphatsaldo nach derzeitigem (20 kg P 2 O 5 /ha) und künftigen Düngerecht (10 kg P 2 O 5 /ha)* 50,0 45,0 kg P 2 O 5 /ha 46 *nach vorliegendem Entwurf vom Oktober 2016, auf Grundlage Gehaltsklasse C 40,0 P-Überschuss oberhalb 20 kg P 2 O 5 : ca t P 2 O ,0 30,0 P-Überschuss oberhalb 10 kg P 2 O 5 /ha: ca t P 2 O 5 25,0 20,0 15,0 10,0 7 aktuelles Düngerecht (max. 20 kg P 2 O 5 /ha) künftiges Düngerecht (max. 10 kg P 2 O 5 /ha) ,0 2 0,0 WST CLP DH EL NOH HK OL OS ROW VEC VER Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger 2015/ FB 3.13 Düngebehörde
7 N-Obergrenze von 170 kg N/ha nach geltender Düngeverordnung (nur N aus tierischer Herkunft)
8 Projektion: N-Obergrenze von 170 kg N/ha unter Einbeziehung aller organischen Dünger nach Entwurf zur Novelle der DüV
9 Entwicklung des N-Düngesaldos t N Entwicklung des Stickstoff-Düngesaldos über die Berichtsjahre 2012/13 bis 2015/16 auf Landesebene* Mittel: Ø t N N-Düngung absolut / / / / kg N/ha in kg N/ha * auf Grundlage der über den Handel abgesetzten N-Mengen nach Zahlen des statistischen Bundesamtes
10 Stickstoffabsatz in Niedersachsen und in den letzten 3 Wirtschaftsjahren Stickstoffabsatz in Niedersachsen in den Jahren t N/a Tsd. t N Stickstoffabsatz in den Jahren Mittel: t / / / /2016 y = -1982,1x Mittel der Jahre: t N Standardabweichung: t N Quelle: Destatis, Fachserie 4, Reihe /98 98/99 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 Wirtschaftsjahr ( )
11 Gewässergüte: Gesamtstickstoff in den niedersächsischen Oberflächengewässern
12 Gewässergüte: Gesamtphosphor in den niedersächsischen Oberflächengewässern
13 Neue düngerechtliche Vorgaben - Was ändert sich? Pflicht zur Düngebedarfsermittlung strengere Abstandsauflagen zu oberirdischen Gewässern N-Düngung im Herbst in Höhe des N-Düngebedarfs zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Wintergerste u. Ackerfutter, max. 60 kg N/ha u. 30 kg NH 4 -N/ha längere Sperrfristen (Beginn der Sperrfrist: bzw ), Sperrfrist für Festmist ( ) Einarbeitungsverpflichtung innerhalb von vier Stunden / einer Stunde Vorgabe für Gülle- und Gärrestlagerkapazitäten (6 bzw. 9 Monate) bzw. 4 Monate für Festmist verlustarme Ausbringung (ab 2020 bzw Ausbringung nur noch über Schleppschlauch bzw. Schleppschuh) Einbeziehung aller organischen Dünger in die 170 kg N-Regelung Absenkung der N-und P-Salden (N von 60 auf 50 kg N/ha, P 2 O 5 -Kontrollwert von 20 kg P 2 O 5 /ha, ab 2018 max. 10 kg P 2 O 5 /ha Begrenzung der P-Zufuhr in Höhe der P-Abfuhr bei P-Gehalten von > 20 mg P 2 O 5CAL /100 g Boden Einführung der plausibilisierten Flächenbilanz Einführung von Länderöffnungsklauseln in belasteten Gebieten
14 Neue düngerechtliche Vorgaben - Was ändert sich? Absenkung der Salden max. 50 kg N/ha bzw. max. 40 kg N/ha in Gebieten nach kg P 2 O 5 /ha bzw. bei hoch versorgten Flächen bis in Höhe Phosphatabfuhr Beratungspflicht und Bußgeld Einführung einer Stoffstrombilanz Düngebedarf exakte Ermittlung und Aufzeichnung zur Kontrolle durch die Düngebehörde einheitliche Sollwerte und strikte Vorgaben zur Bemessung der Düngung Fokus auf N-Nachlieferung des Bodens Verbot der Überschreitung (Bußgeld)
15 Neue düngerechtliche Vorgaben - Was ändert sich? Effektivere Kontrolle und Überwachung düngerechtlicher Vorgaben durch verbesserte rechtliche Möglichkeiten der Düngebehörde Betrieb Datenbanken Düngebehörde Aufzeichnungs- und Meldepflicht Düngebedarf Verbringung Nährstoffbilanz Zugriff auf Tier- und Flächendaten InVeKoS (Flächen) VVVO (HI-Tier) TSK (Tierseuchenkasse) Abgleich und Plausibilisierung der Meldungen Rechtliche Bewertung Risikoorientierte Kontrollen 13 (6) DüV 12 (7) DüngG 9 (1) DüV
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