Stadt Heitersheim Stand: BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 1 von 8. 1 Allgemeines... 2
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1 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 1 von 8 Inhalt 1 Allgemeines Einführung / Planungsanlass Bisheriges Verfahren und Verfahrensdaten Änderungsinhalte der 2. erneuten, förmlichen Beteiligung Änderung 1: Querungshilfe mit Geh-/Radweg, Kreisverkehr K Änderung 2: Zusätzliche Verkehrsinsel mit Querungshilfe, Johanniterstr Änderung 3: Geringfügige Aufweitung des Radweges am Kreisel Unterer Gallenweiler Weg Umweltprüfung / Änderung Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Änderungen beim Grunderwerb und bei den Baukosten Grunderwerb Baukosten Städtebauliche Daten... 7
2 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 2 von 8 1 ALLGEMEINES 1.1 Einführung / Planungsanlass Die Stadt Heitersheim weist seit jeher einen relativ hohen Anteil an Durchgangsverkehr auf, der die Stadt in ost-westlicher Richtung durchquert. Durch den Umbau der Hauptstraße zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich kam es zu einer Teilverlagerung des Verkehrs auf die Johanniterstraße und die beiden anderen Ost-West-Verbindungen (Im Stühlinger und Poststraße). Insbesondere die Teilverlagerung auf die Johanniterstraße war damals als provisorische Lösung gedacht, da zu diesem Zeitpunkt bereits eine effektive Entlastung der bestehenden Siedlungsbereiche durch eine neue Nordumgehung angedacht war. Insgesamt stellt die Nordumgehung somit die Umsetzung eines langfristigen Ziels der Stadtentwicklung dar. Der Planung der Nordumgehung auf der aktuellen Trasse ist eine intensive Standortalternativenprüfung vorausgegangen. Dabei wurden unterschiedliche Trassenausführungen untersucht. Die aktuelle Planung stellt einen sinnvollen Kompromiss aus verkehrlicher Leistungsfähigkeit und dem Grundsatz des flächensparenden Umgangs mit Grund und Boden dar. Der positiv beschiedene Bürgerentscheid zum Grunderwerb für die Nordumgehung am bestärkte die Stadt Heitersheim bei der Realisierung dieser geplanten Umgehungstraße. 1.2 Bisheriges Verfahren und Verfahrensdaten Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nordumgehung ist die Durchführung eines zweistufigen Beteiligungsverfahrens erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Sommer 2014 mit zwei Trassenvarianten durchgeführt, die darauf aufbauend genauer untersucht wurden. Durch die Beteiligung konnten alle relevanten Fachaspekte in die Planung integriert werden. Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren war die förmliche (Offenlage) im Herbst Für die Offenlage wurde der gewünschte Ausbaustandard festgelegt und auf dieser Grundlage die Entwurfsplanung der geplanten Straße erarbeitet. Weiterhin wurden umfassende ökologische Untersuchungen insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes vorgenommen, die im Umweltbericht zusammengefasst sind. Auch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wurden ermittelt und quantifiziert. Nach der Offenlage wurden die eingegangenen Anregungen geprüft und Optimierungen an der Straßenplanung vorgenommen. Durch die geänderte Planung musste gem. 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute, förmliche durchgeführt werden. Diese fand vom bis statt. Nach der 1. erneuten Offenlage wurden weitere Optimierungen an der Straßenplanung vorgenommen, die eine 2. erneute, förmliche Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung erforderlich machen. Dabei können nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Planungsinhalten abgegeben werden. Zeitlich wird, aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen, die Auslegungsfrist auf 2 Wochen verkürzt.
3 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 3 von 8 Die vorliegende Begründung bezieht sich nur auf die geänderten oder ergänzten Planungsinhalte. Verfahrensdaten: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Bürgerund Behördenbeteiligung gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und Scoping Schreiben vom mit Frist zum Durchführung der frühzeitigen Beteiligung für die Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Scoping für die Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Öffentliche Informationsveranstaltung im Rahmen der Bürgerversammlung zur Nordumgehung Grundsatzentscheidung des Gemeinderats für die Weiterverfolgung der Variante Behandlung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Planentwurf für die Durchführung der förmlichen gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Schreiben vom mit Frist zum Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung Durchführung der förmlichen Behördenbeteiligung Beschluss des Gemeinderats über den geänderten Planentwurf für die Durchführung der 1. erneuten - inhaltlich beschränkten - förmlichen gem. 4 a Abs. 3 BauGB Schreiben vom mit Frist zum Durchführung der 1. erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung Durchführung der 1. erneuten förmlichen Behördenbeteiligung
4 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 4 von Beschluss des Gemeinderats über den geänderten Planentwurf für die Durchführung der 2. erneuten - inhaltlich beschränkten - förmlichen gem. 4 a Abs. 3 BauGB geplant Schreiben vom mit Frist zum geplant Durchführung der 2. erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung Durchführung der 2. erneuten förmlichen Behördenbeteiligung Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss 2 ÄNDERUNGSINHALTE DER 2. ERNEUTEN, FÖRMLICHEN BETEILIGUNG Im Folgenden werden die drei Änderungsinhalte der 2. erneuten förmlichen Beteiligung im Einzelnen dargestellt. Hinsichtlich der technischen Einzelheiten wird auf die ebenfalls offengelegte Ergänzung des Erläuterungsberichts zur Entwurfsplanung verwiesen. 2.1 Änderung 1: Querungshilfe mit Geh-/Radweg, Kreisverkehr K 4943 Ursprünglich war im Bereich der südlichen Zufahrt des Kreisverkehrs an der K 4943 ein einfacher Fahrbahnteiler (ohne Querungshilfe) vorgesehen. Im Zuge der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vorgetragen, dass in diesem Bereich aktuell Fußgänger und Radfahrer die K 4943 kreuzen, um den angeschlossenen Wirtschaftsweg zu erreichen. Dieser wird heutzutage wesentlich vom Schüler-Radverkehr (aus Richtung Staufen kommend) genutzt mit dem Fahrtziel der Schulen in Heitersheim. Daher soll jetzt auch bei der Neuplanung eine entsprechende Querungsmöglichkeit vorgesehen werden. Der Fahrbahnteiler wurde um eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer ergänzt. Zur Erreichbarkeit der Querungsstelle wurde beidseits der K 4943 ein Geh- und Radweg angefügt mit Anbindungen jeweils an den Bestand. Für diese Planung musste der Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig erweitert werden.
5 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 5 von 8 Bebauungsplan Fassung 1. erneute Offenlage (07/2016) Bebauungsplan Fassung 2. erneute Offenlage (11/2016) 2.2 Änderung 2: Zusätzliche Verkehrsinsel mit Querungshilfe, Johanniterstraße Der Bereich der abknickenden Vorfahrt Johanniterstraße / Staufener Straße wurde im Rahmen der 1. erneuten Beteiligung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen. Vorgesehen war eine Fußgängerquerung über die bestehende Grün-Insel. Diese Planung stellte sich jedoch nach der Stellungnahme der Fachbehörden nicht als optimal dar, da die von Ost nach West querenden Fußgänger die von Osten kommenden Fahrzeuge nur schwer sehen können. Aus diesem Grund wurde für die Fußgängerquerung in diesem Bereich eine neue Konzeption erarbeitet, die eine Nord-Süd- Querung im Bereich der Johanniterstraße vorsieht. Die neue Querungsstelle liegt in der fußläufigen Verbindung vom und zum Schloss Heitersheim in Richtung Gemeindezentrum. Durch die ortsrandnahe Lage hat sie zudem eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung für den aus Richtung Ballrechten-Dottingen kommenden Verkehr.
6 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 6 von 8 Bebauungsplan Fassung 1. erneute Offenlage (07/2016) Bebauungsplan Fassung 2. erneute Offenlage (11/2016) 2.3 Änderung 3: Geringfügige Aufweitung des Radweges am Kreisel Unterer Gallenweiler Weg Die Radwegeführung im Bereich des Kreisels am Unteren Gallenweiler Weg wurde im Wesentlichen übernommen, lediglich die Breite im Bereich der Straßenquerung wurde von 2,50 m auf 4 m vergrößert. Dadurch ergibt sich für den Radverkehr eine komfortablere Querung. Bebauungsplan Fassung 1. erneute Offenlage (07/2016) Bebauungsplan Fassung 2. erneute Offenlage (11/2016)
7 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 7 von 8 3 UMWELTPRÜFUNG / ÄNDERUNG EINGRIFFS- UND AUSGLEICHSBILANZIE- RUNG Gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Inhalte werden in einem Umweltbericht gemäß 2 a BauGB zusammengefasst, der gesonderter Teil der Begründung wird. Da es sich im vorliegenden Fall um eine 2. erneute, inhaltlich beschränkte Beteiligung handelt, werden auch die im Umweltbericht vorgenommenen Änderungen zu den geänderten oder ergänzten Planungsinhalten ausgelegt. Dies sind die geänderte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die geänderten Bestands- und Maßnahmenpläne. 4 ÄNDERUNGEN BEIM GRUNDERWERB UND BEI DEN BAUKOSTEN 4.1 Grunderwerb Durch die vorgenommenen Optimierungen erhöht sich der erforderliche Grunderwerb geringfügig. Die Flächenzunahme für das Flurstück Nr (Aufnahme der Radwegekreuzung am Kreisverkehr an der Staufener Straße) beträgt 165 m 2. Die ausführliche Aufstellung zur Veränderung des Grunderwerbs ist der ebenfalls offengelegten Ergänzung des Erläuterungsberichts zur Entwurfsplanung zu entnehmen. 4.2 Baukosten Durch die planerischen Änderungen ergibt sich eine geringfügige Kostensteigerung um Euro (brutto). Die gesamten Baukosten für den Bau der Umgehungsstraße einschließlich der Kosten für die Radwegeanschlüsse und Querungshilfen belaufen sich damit jetzt auf ca. 2,74 Millionen brutto. Nicht enthalten sind die Baunebenkosten. Hierzu gehören Kosten für Vermessung, Planung, Bauleitung, Gutachten und Beratungsleistungen, Gebühren, etc. Die ausführliche Aufstellung zur Veränderung der Baukosten ist der ebenfalls offengelegten Ergänzung des Erläuterungsberichts zur Entwurfsplanung zu entnehmen. 5 STÄDTEBAULICHE DATEN Öffentliche Verkehrsfläche Fläche (Stand: 07/2016) ca. 1,86 ha Fläche (Stand: 11/2016) ca. 1,89 ha Öffentliche Grünfläche ca. 1,27 ha ca. 1,27 ha Geltungsbereich gesamt ca. 3,13 ha ca. 3,16 ha
8 BEGRÜNDUNG FÜR DIE 2. ERNEUTE FÖRMLICHE BETEILIGUNG Seite 8 von 8 Heitersheim, den Martin Löffler Bürgermeister Die Planverfasser
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