Notwendiger Versicherungsschutz für die Mitgliedsvereine, deren Funktionsträger und Mitglieder
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- Lisa Hochberg
- vor 8 Jahren
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1 Notwendiger Versicherungsschutz für die Mitgliedsvereine, deren Funktionsträger und Mitglieder Gruppenvertrag für Vereine im Bundesverband der SchulFörderVereine Herzlich Willkommen!
2 ARAG-Sportversicherung in Deutschland
3 Serviceleistung des BSFV Der BSFV hat in seiner Verantwortung für seine Mitglieder eine Gruppenvereinbarung getroffen, die zeitgerecht, preisgünstig und die besonderen Bedürfnisse der SchulFörderVereine umfasst. Das Konzept bewährt sich bereits seit vielen Jahren. Der BSFV bietet die Gruppenversicherung als Serviceleistung an.
4 Die Versicherungssparten Der Versicherungsschutz für Vereine des BSFV besteht aus zwei Bausteinen: 1. Mitglied plus Haftpflichtversicherung Vertrauensschadenversicherung Rechtsschutzversicherung 2. Mitglied super-plus Unfallversicherung
5 Versicherte Personen Vers. Personenkreis Alle aktiven und passiven Mitglieder Alle Funktionäre Alle Angestellten Honorarkräfte und Mitarbeiter gegen Vergütung Lehrer, welche für die Organisationen im BSFV tätig sind Beauftragte Helfer, auch Nichtmitglieder
6 Versicherte Veranstaltungen Vereinszweck: Förderung des Schulbetriebes Organisation/Beteiligung Ganztageseinrichtungen Betrieb von Restaurationsbetrieben in Eigenregie (Kantine, Café, Kiosk)
7 823 BGB - Schadenersatzpflicht Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz verpflichtet. Achtung: Privathaftpflicht deckt i.d.r nicht das Ehrenamt im Verein ab!
8 Haftpflichtversicherung Deckungssummen: Personen- und Sachschäden je Ereignis: ,-- pauschal Vermögensschäden je Verstoß: ,-- Mietsachschäden: ,-- für unbewegliche Sachen ,-- für bewegliche Sachen (gilt nicht für Kfz und deren Anhänger) Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: ,-- davon ,-- für Gewässerschäden
9 Aufgabe einer Vereinshaftpflichtversicherung Schützt den Verein, die Mitglieder und die weiteren versicherten Personen vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts Prüfung der Haftung Befriedigung berechtigter Ansprüche Abwehr unberechtigter Ansprüche
10 Weitere Vertragserweiterungen Haus- und Grundbesitz/ Mietsachschäden Bauherrenrisiko Gewässerschäden Umwelthaftpflicht-Basisversicherung Tiere, Klein- und Nutztiere Schlüsselverlust Arbeitsgemeinschaften Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (Arge- Klausel) ist mitversichert. Schäden im Ausland sind mitversichert.
11 Haftpflichtversicherung- Erweiterung Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Eigentümer, Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, die dem versicherten Vereinsbetrieb dienen (z.b. Vereinsheim, Festhalle) Verlust fremder Schlüssel bis % Selbstbehalt, mind. 50,--, max. Selbstbehalt 250,-- Bauherrenhaftpflicht - Bausumme max
12 Vertrauensschadenversicherung Versicherungsschutz gegen Schäden an den vorhandenen Geldwerten der Vereine wegen festgelegten Tatbeständen (z.b. Unterschlagung, Einbruchdiebstahl in der Wohnung des Kassierers, Untreue). Beispiel 1: Nach der Veranstaltung eines Vereines wird der Schatzmeister überfallen und die Einnahmen geraubt. Schaden EUR ARAG zahlt! Beispiel 2: Bei der Kassenprüfung im Verein wird eine Veruntreuung in den letzten beiden versicherten - Jahren in Höhe von EUR entdeckt ARAG zahlt an den Verein und nimmt Regress wegen Vorsatz!
13 Vertrauensschadenversicherung Versicherte Personen: Mitglieder der Organe Kassierer des BSFV bzw. Organisationen im BSFV Hauptberuflich beschäftigte Personen
14 Rechtsschutzversicherung Schadensersatz-Rechtsschutz Arbeits-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz
15 Rechtsschutzversicherung Versichert sind Kosten zur Durchsetzung eigener Ansprüche Deckungssumme je Schadenfall: ,-- Kaution: ,-- Versicherungsschutz besteht für festgelegte Bausteine
16 Unfallversicherung Versichert ist die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und deren Vorbereitung, z.b. Besuch der Sitzung Auf- und Abbau bei Veranstaltungen Wichtig: Versichert sind auch Unfälle auf dem direkten Weg zu und von den versicherten Veranstaltungen. 1/3 aller Unfälle im Verein sind Wegeunfälle!
17 Unfallversicherung Aufgabe der Unfallversicherung im Verein Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles bei einer verbleibenden dauerhaften Beeinträchtigung Die Auszahlung der vereinbarten Summen erfolgt zusätzlich zu anderen Leistungen- auch privater Unfallversicherungen! Verein kann private Vorsorge nicht ersetzen
18 Unfallversicherung Die Leistungen der Unfallversicherung Im Invaliditätsfall (Leistung ab 20 % Invaliditätsgrad) Grundsumme 5.000, Höchstleistung Im Todesfall 4.000,-- für Ledige 5.000,-- für Verheiratete je versorgungspflichtigem Kind
19 Zusatzversicherung Zusatzversicherun g Individueller Versicherungsschutz auf Anfrage, z.b. Für Reisen Zeltversicherung Sachversicherungen (Gebäude und Inhalt)
20 Hinweise für den Schadenfall Melden Sie jeden Schadenfall so schnell wie möglich an den Versicherer. Regulieren Sie Schadenfälle niemals selbst.
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung! Später gerne unter 0211/
22
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