Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

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1 Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Plangebiet Der Planbereich westlich Krützboomweg zwischen der Anrather Straße und dem Hanninxweg ist geprägt durch den ansässigen Tennisverein. Im mittleren Bereich liegen acht Tennisplätze mit einem nördlich davon direkt am Krützboomweg gelegenen Vereinsheim. Am Krützboomweg befinden sich vorgelagert einige Stellplätze und an das Vereinsheim anschließend eine größere Stellplatzfläche. Die Tennisanlage ist gut eingegrünt, besonders an den südwestlichen Grundstücksgrenzen schirmt eine Vielzahl von Bäumen das Gelände ab. Das Grundstück zwischen der Tennisanlage und dem Hanninxweg wird zurzeit als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. Westlich des Planbereichs setzt sich die landwirtschaftliche Nutzung mit Feldern und Hofanlagen fort. Östlich des Krützboomweges beginnen große Wohngebiete, überwiegend mit Einfamilienhausbebauung. Abb.: Luftbild des Bereichs Krützboomweg / Hanninxweg

2 Begründung 5 Anlass und Ziel der Planung Die beiden in Fischeln ansässigen Vereine Tennis Freunde Fischeln 1976 e.v. und Fischelner Tennis Club 1972 e.v. beabsichtigen den Zusammenschluss an einem Standort. Im Rahmen dieser Fusion wird die Tennisanlage am Krützboomweg aufgegeben. Dafür soll die Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße erneuert und um zwei Plätze erweitert werden. Zusätzlich soll ein neues Klubhaus gebaut werden. Die Fläche am Krützboomweg soll daher einer neuen Nutzung zugeführt werden. Entsprechend der östlich angrenzenden Wohngebiete und der südlich geplanten Wohngebiete (Darstellung im Flächennutzungsplan, Bebauungsplanaufstellung Nr. 652) ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes, überwiegend für den Einfamilienhausbau, vorgesehen. Westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 784 verläuft die Trasse der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 660 festgesetzten Südwestumgehung Fischeln. Gegenüber dieser Straße soll im Bebauungsplan ausreichender Lärmschutz für die geplante schutzwürdige Wohnnutzung ermittelt und festgesetzt werden. Entlang der Straße ist in Verbindung mit dem Lärmschutz ein Grünzug mit einer Wegeverbindung vorgesehen. Dieser Grünzug wird durch das Plangebiet an die zwischen Krützboomweg und Wimmersweg vorhandene Grünverbindung in Ost-West-Richtung angebunden. In diesem Zusammenhang sollen auch ökologische Ausgleichsflächen für die geplante Wohnbebauung vorgesehen werden. Im Norden des Bebauungsplans reicht der Geltungsbereich bis in den im Bebauungsplanbereich Nr. 768 festgesetzten Freibereich der Kindertagesstätte hinein. Da sich die Bestimmungen zu der Größe der erforderlichen Außenanlagen seit Rechtskraft des Bebauungsplans geändert haben und sich mit der Aufgabe des Tennisstandortes neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Restfläche ergeben, sollen die nicht mehr für die Kindertagesstätte benötigten Flächen in das Konzept des Bebauungsplans Nr. 784 einbezogen werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 784 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Bereichs zum Allgemeinen Wohngebiet zu schaffen, die Erschließung der Neubebauung über die vorhandenen Straße sowie neue Wohnwege zu sichern und die aus der Stadtteilmitte kommende Grünverbindung bis zum Ortsrand weiterzuführen, den Lärmschutz gegenüber der geplanten Südwestumgehung Fischeln zu gewährleisten. Planungsrechtliche Situation Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den Planbereich als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Dieser ist überlagert mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sowie regionaler Grünzug.

3 Begründung 6 Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen an der Anrather Straße als Gemeinbedarfsfläche Kindertagesstätte dar. Südlich davon ist die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisplatz für die Anlage des Tennisvereins eingetragen. Daran schließt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage an. Bis zum Hanninxweg ist dann noch Wohnbaufläche dargestellt, die sich weiter am Ortsrand in südlicher Richtung fortsetzt. Am Ortsrand ist die Trasse einer Hauptverkehrsstraße, der Südwestumgehung Fischeln, enthalten. Der Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Stand Offenlage 2012 / 2013) entspricht im Bebauungsplanbereich den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gem. 8 Abs. 2 BauGB widerspricht, muss der Flächennutzungsplan zur Umsetzung der o.g. neuen städtebaulichen Zielsetzung im Parallelverfahren geändert werden. Im Plangebiet liegt der Bebauungsplans Nr. 246 Anrather Straße / Rosenstraße / Willicher Straße / Hanninxweg, rechtskräftig seit dem Dieser setzt die bestehende Tennisanlage als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisanlage fest. Für die südlich davon gelegene Fläche am Hanninxweg besteht die Festsetzung als Landwirtschaftliche Fläche. Diese Fläche liegt darüber hinaus im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 652, der eingeleitet wurde mit dem Ziel der bedarfsorientierten Ausweitung der vorhandenen Wohnbauflächen im Bereich Fischeln Südwest. Letzter Verfahrensstand ist eine erneute Bürgeranhörung im Jahr 2007, in der für die Fläche nördlich des Hanninxwegs eine Bebauung mit Doppelhäusern vorgestellt wurde. Für die Flächen westlich des Bebauungsplans Nr. 784 setzt der Bebauungsplan Nr. 660 Westumgehung Fischeln: Teilabschnitt von der südlichen Kölner Straße bis zur Anrather Straße, rechtskräftig seit dem , die geplante Südwestumgehung Fischeln als öffentliche Verkehrsfläche fest. Die begleitend festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gehölzstreifen liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 784 am westlichen Rand. Der Bebauungsplan Nr. 768 westlich Krützboomweg, rechtskräftig seit dem liegt im Wesentlichen nördlich des Plangebietes und setzt die Flächen zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit den zugehörigen Außenanlagen fest. Ein kleiner Teil der festgesetzten Außenflächen liegt im nördlichen Randbereich des Bebauungsplans Nr Der Bebauungsplan liegt fast vollständig im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Die Fläche ist mit dem Entwicklungsziel Wiederherstellung einer ökologisch stabilen, vielfältigen und leistungsfähigen Landschaft belegt. Sie ist Teil des Landschaftsschutzgebietes südlich und westlich von Fischeln. Eine Änderung des Landschaftsplanes ist nicht erforderlich, da im Planbereich der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird. Gemäß 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz treten bei der Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplanes außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren der Flächennutzungsplanänderung nicht widersprochen hat.

4 Begründung 7 Abb.: Bebauungsplanübersicht Sonstiges Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß 2a BauGB) erstellt. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen ( 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre ( 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung ( 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 784 beigefügt.

5 Begründung 8

Für den Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg beabsichtigt die Stadt Krefeld einen Bebauungsplan aufzustellen.

Für den Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg beabsichtigt die Stadt Krefeld einen Bebauungsplan aufzustellen. Begründung Seite 1 Für den Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg beabsichtigt die Stadt Krefeld einen Bebauungsplan aufzustellen. A. Beschreibung des Plangebietes Der Planbereich

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