BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2444 Bier- und weinhaltige Cocktails Vorbemerkung der Fragesteller MitdemGesetzzurVerbesserungdesSchutzesjungerMenschenvorden GefahrendesAlkohol-undTabakkonsumsvom23.Juli2004wurdeaufspirituosenhaltigeSüßgetränkezusätzlichzurBranntweinsteuereineSondersteuer, diesogenanntealkopopsteuer,eingeführt.daszielhierbeiwar,dienachfrage nachdiesenspeziellaufjugendlichezugeschnittenenproduktenzuverringern. DerBerichtderBundesregierungüberdieAuswirkungenderAlkopopsteuer (Bundestagsdrucksache15/5929)weistnach,dassdiemitderEinführung diesersteuerbeabsichtigtenzieleimhinblickaufspirituosenhaltigealkopops erreicht wurden. DieSpirituosenindustriehatmitgeändertenRezepturenaufdieVerteuerung derherkömmlichenalkopopsreagiert.nunmehrwirdverstärktbieroderwein zugemischt,spirituosenwerdennurgeringfügigzur Geschmacksabrundung beigemengt.aufdieseweiseunterfallendieproduktewederderbranntweinnochderalkopopsteuer.siedürfenzudemanjugendlicheunter18jahren abgegebenwerdenundtragenkeinenwarnhinweis.derdurchschnittliche AlkoholgehaltderaromatisiertenweinhaltigenCocktailsbeträgtnacheiner MarktuntersuchungderVerbraucherzentralenHessenundNiedersachsenetwa 5,5Volumenprozentundistdamitähnlichhochwiederinbranntweinhaltigen Alkopops. AufdiebesondereGefährdungfürKinderundJugendlichedurchsogenannte alkoholischepremixgetränkehat2004bereitsdiekinderkommissiondes DeutschenBundestageshingewiesen.DerwennauchgeringfügigeAnteil branntweinhaltigenalkoholsinaromatisiertenweinhaltigencocktailsführt zudemnachauffassungderverbraucherzentralenzueinerinsbesonderefür JugendlicheunerwünschtenGewöhnungandenGeschmackhochprozentigen Alkohols.UmstrittenimHinblickaufeinemöglicheGesundheitsgefährdung istauchdiebeimengungvonzusatzstoffenwietaurinundkoffein.siekönneninkombinationmitgleichzeitigerkörperlicheranstrengungetwaindiskotheken zum Kreislaufversagen führen. EineBefragungderBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärungaus2005 zurentwicklungdesalkoholkonsumsbeijugendlichenergabeinerseitseinen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom8.September 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode RückgangderAnzahlderJugendlichen,dieangaben,indenletztenzwölf Monatenwein-oderbierhaltigeAlkopopsgetrunkenzuhaben.Anderseits wurdeeindeutlicheranstiegdesdurchwein-undbierhaltigealkopopskonsumiertenreinenalkoholsvon3,9grammprowocheauf5,3grammgemessen. BeibeidenErgebnissensinderheblicheUnterschiedeimKonsumverhaltenvon männlichen und weiblichen Jugendlichen festzustellen. Vorbemerkung der Bundesregierung DasGesetzzurVerbesserungdesSchutzesjungerMenschenvordenGefahren desalkohol-undtabakkonsumsvom23.juli2004,mitdemaufspirituosenhaltigesüßgetränkezusätzlichzurbranntweinsteuereinesondersteuer,dieso genanntealkopopsteuer,eingeführtwurde,warerfolgreich.dasziel,dienachfragenachdiesenspeziellaufjugendlichezugeschnittenenproduktenzuverringern ist in vollem Umfang erreicht worden. AuchinZukunftwirddieBundesregierungverschiedeneMaßnahmenimBereichderAlkoholpräventiondurchführen,umdenAlkoholkonsumbeiJugendlichenweiterzusenken.Dazugehörtu.a.dieFortführungderKampagnender BundeszentralefürGesundheitlicheAufklärungBZgA (z.b.diejugendkampagne Natoll! oderdermitmachparcour Klarsicht ).Dazugehörtauch,die kontinuierlichebeobachtungderkonsummustervonjugendlichen.weiterebefragungenderbzgawerdendarüberaufschlussgeben,inwelcherichtungsich dastrinkverhaltenjugendlicherentwickelt.vordiesemhintergrundwirddann überdieanpassungvongesetzlichenregelungenundpräventionsmaßnahmen zu entscheiden sein. DarüberhinausplantdieBundesregierungdaserfolgreicheBundesmodellprogramm HartamLimit HaLT,dassichspeziellanalkoholgefährdeteJugendlicherichtetundMaßnahmenderFrühinterventionmitPräventionsmaßnahmen verknüpft,bundesweitzuverbreiten.einkonzeptfürdietransferphaseistin Vorbereitung. 1.WelcheaktuellenErkenntnisseliegenderBundesregierungzuansteigenden ZahlenvonAlkoholintoxikationenvorbeiKindern,Jugendlichenundjungen Erwachsenen? Welche geschlechtsspezifischen Unterschiede gibt es hierbei? ErkenntnisseüberAlkoholintoxikationenbeiKindernundJugendlichenliegen derbundesregierungüberdieimauftragdesbundesministeriumsfür GesundheitdurchgeführtewissenschaftlicheBegleitungdesModellprogramms HaLT (HartamLimit) vor.diebeidervorbereitungdesmodellserhobenen Daten zusammengestelltausdatenderstatistischenlandesämter hatten bundesweitindenjahren2000bis2002einenanstiegderstationärenbehandlungenbeikindernundjugendlichenum26prozentgezeigt.fallzahlsteigerungenwarendabeiinsämtlichenländernzusehen.beidieserentwicklung waraucheinzunehmenderanteilanweiblichenjugendlichenzuregistrieren, diemiteineralkoholintoxikationstationärbehandeltwerden:warenvondenin KlinikenregistriertenFällenimJahr200034ProzentweiblicheJugendliche betroffen,stiegdiezahlimjahr2002aufbeinahe50prozentan.einzusammenhang mit dem Konsum von Alkopops wurde vermutet. UmdemAnstiegbeiAlkoholvergiftungenvonKindernundJugendlichenwirksamzubegegnen,wurdenachdemerfolgreichdurchgeführtenPilotprojektim Jahr2003dasBundesmodellprogramm HaLT imjahr2004inzusammenarbeitmitneunländernan11standortenbegonnen.dielaufzeitdesmodellprogrammsendetvoraussichtlichmitdemjahr2006.zurzeitfindengespräche

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2566 mitdenländernstattübereineeventuelleverlängerungumeinhalbesjahr. Ergebnisse werden zu Beginn des Jahres 2007 vorliegen. 2.WelcheaktuellenErkenntnisseliegenderBundesregierungzumAbsatzvon bier- und weinhaltigen Alkopops vor? Welche Trends sind erkennbar? EinekürzlichdurchgeführteUntersuchungderMarktentwicklungbeialkoholischenGetränkenimJahr2005zeigt,dassdieEinführungderAlkopopsteuerzu einemerheblichenundnachhaltigenverbrauchsrückgangbeidenalkoholhaltigen Mischgetränken geführt hat. AllerdingswerdenindenamtlichenStatistikenAlkopopswegenihresgeringen AnteilsamGesamtmarktalkoholischerGetränkenichtgetrenntnachspirituosen-,wein-oderbierhaltigenErzeugnissenunterschieden.SiesindderGruppe deralkoholhaltigenmischgetränkezugeordnet.danachistderanteilamabsatz 2005imVergleichzu2004von0,4Prozentaufnurnoch0,1Prozentweitergesunken (2003 lag der Anteil noch bei 0,7 Prozent). AufBasisderVerbrauchssteuerstatistikenzeigendieAbsatzdatenindenletzten JahreneinenAnstiegfürdiebierhaltigenMischgetränke.ImJahr2005legten diebiermischungenvon258,6auf298,1mio.literzu.hierbeiistallerdingszu berücksichtigen,dassbiermischungenlediglichca.3prozentdesgesamten Bierabsatzesausmachen.IndenletztenJahrenhatsichderBierabsatzinsgesamt stets verringert. 3.SiehtdieBundesregierungimHinblickaufGefährdungenfürJugendliche UnterschiedezwischenherkömmlichenbranntweinhaltigenAlkopopsund aromatisierten bier- und weinhaltigen Cocktails? Und wenn ja, welche sind dies? InderBegründungzudemEntwurfeinesGesetzeszurVerbesserungdesSchutzesjungerMenschenvorGefahrendesAlkohol-undTabakkonsums (Bundestagsdrucksache15/2587)istdargelegtworden,warumbier-undweinhaltige GetränkenichtindieAlkopopsteuereinbezogenwurden:Abgesehendavon, dassbierundweinanjugendlicheüber16jahrenabgegebenwerdendürfen, sindbeibier-undweinhaltigenmixgetränkendiejeweilsbier-undweintypischengeruchs-undgeschmacksstoffeimmischgetränknochwahrnehmbar, währendbeispirituosenhaltigenmixgetränkendersüßegeschmackdenalkohol überdeckt. ImHinblickaufdieAlkoholpräventionsiehtdieBundesregierungjedochkeinen UnterschiedzwischenbranntweinhaltigenAlkopopsundaromatisiertenbierundweinhaltigenCocktails.Zielistes,denAlkoholkonsumbeiJugendlichen insgesamt unabhängigvonderartdesalkoholischengetränks zureduzieren,umgesundheitlicheundsozialegefährdungenundschädigungendurch Alkohol zu vermeiden. 4.WiebewertetdieBundesregierungaromatisierteweinhaltigeCocktailsim HinblickaufmöglicheGesundheitsgefährdungendurchInhaltsstoffewie Taurin und Koffein? KoffeinhaltigeGetränkekönnenbeieinerhöherenDosiszuMagenbeschwerden,Unruhezuständen,Einschlafstörungen,beschleunigtemPulsschlagund Kopfschmerzen führen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode MitderFrage,welcheKoffeinmengenbeialkoholhaltigenMischgetränkenaus SichtdergesundheitlichenRisikobewertungtolerierbarsind,hatsichauchdas BundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)befasst.InseinerStellungnahmevom 19.August2003empfiehltdasBfRbeiGetränkenmithöherenKoffein-oder EthanolgehaltendieAnbringungeinesWarnhinweises.EinenGrenzwertfür Koffeinvorzuschlagen,hatdasBfRalsproblematischbezeichnet,weildiewissenschaftlicheAbleitungeinertolerierbarenKoffein-Aufnahmemengeaufder BasistoxikologischerBefundezumSynergismusvonKoffeinundEthanolbeim derzeitigenkenntnisstandnichtmöglichsei.vordemhintergrundderausführungendesbfrwirddieeinführungeinerspeziellenkennzeichnungerhöhterkoffeingehalte,wiesieimjahr2005u.a.füraromatisierteweinhaltige CocktailsindieWeinverordnungaufgenommenwurde,alseinewichtigeMaßnahme zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher beurteilt. Wissenschaftliche Studien zur Toxizität von Taurin sind nicht bekannt. 5.WiebewertetdieBundesregierungaromatisierteweinhaltigeCocktailsim HinblickaufdieGefährdungeninsbesonderefürKinderundJugendliche durchdarinineinigenfällenenthaltenebranntweinhaltigealkoholbeimengungen? DiearomatisiertenweinhaltigenCocktailssindnachdemGemeinschaftsrecht definiertalsgetränkemiteinemvorhandenenalkoholgehaltvonwenigerals 7Volumenprozent,dieausWeinund/oderTraubenmosthergestelltundeiner Aromatisierungunterzogenwordensind,gegebenenfallsmiteinerSüßungund Färbung.EinZusatzvonAlkoholistbeidiesenGetränkenausdrücklichverboten. DieBundesregierungwirddenBerichteinerVerbraucherzentraleüberdie MarktsituationbeiaromatisiertenweinhaltigenCocktails,nachdemaufdem MarktweinhaltigearomatisierteCocktailsmitZusätzenvonSpirituosenzufindenseien,zumAnlassnehmen,diefürdieWein-Überwachungzuständigen Landesbehörden auf die Problematik hinzuweisen. 6.WiebewertetdieBundesregierungaromatisiertebier-undweinhaltige Cocktails im Hinblick auf den Jugendschutz? DieBundesregierungnimmtdieGefährdungvonKindernundJugendlichen durchdenkonsumalkoholischergetränkesehrernst.diedifferenzierungder JugendschutzvorschriftenimHinblickaufdiejeweiligenalkoholischenGetränke auch Mixgetränke ist dabei eindeutig: Auchbier-undweinhaltigeMixgetränkedürfennichtanKinderundJugendlicheunter16Jahrenabgegebenwerden.Sindaromatisiertebier-undweinhaltigeMixgetränkezusätzlichbranntweinhaltig,gilt 9Abs.1Nr.1JuSchG unddamitdasabgabe-undverzehrverbotfürunter18-jährige.zuwiderhandlungenkönnengemäß 28Abs.1Nr.11JuSchGmiteinemBußgeldbiszu Euro geahndet werden.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ a)WelchenHandlungsbedarfsiehtdieBundesregierung,umdieUmgehungderSondersteuerfürAlkopopsdurchbierhaltigeundweinhaltige aromatisierte Cocktails zu unterbinden? b)aufwelcheweisewilldiebundesregierungdievonexpertenzumbeispielanlässlichderanhörungdesfinanzausschussesam28.april2004 empfohleneverteuerungvonwein-undbierhaltigenalkopopserreichen? DieBundesregierungsiehtaufgrunddervorliegendenErkenntnissekeinen Anlass,dieimAugust2004eingeführteAlkopopsteueraufbranntweinhaltige Getränkeaufbier-undweinhaltigeGetränkeauszudehnen.NachdemBericht derbundesregierungüberdieauswirkungendesalkopopsteuergesetzesauf denalkoholkonsumvonjugendlichenunter18jahrensowiediemarktentwicklungvonalkopopsundvergleichbarengetränken (Bundestagsdrucksache 15/5929)hatesnachEinführungderAlkopopsteuereineSubstitutiondurch anderealkoholischegetränkeeinschließlichbier-undweinhaltigemischgetränkenichtingrößeremumfanggegeben.beidenberatungendesberichts indenzuständigenausschüssendesdeutschenbundestagesimfebruar2006 istdeshalbhandlungsbedarfnichtgesehenworden.obsichdaskonsumverhaltenderjugendlicheninzwischengeänderthat,kannzuverlässignurdurcheine entsprechenderepräsentativumfrageermitteltwerden,sowiesiefürdenalkopopsteuerberichtdurchgeführtwordenist.einesolchewiederholteumfragebei denjugendlichenistvombundesministeriumfürgesundheitfür2007vorgesehen. EinekürzlichvomBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzdurchgeführteUntersuchungderMarktentwicklungbeiden alkoholischengetränkenimjahre2005zeigtallerdingsbereits,dassderseit EinführungderAlkopopsteuereingetreteneVerbrauchsrückgangbeidenalkoholischenMischgetränkenalsnachhaltigbezeichnetwerdenkann (sieheantwort auf Frage 1). 8.SiehtdieBundesregierungHandlungsbedarf,dasgeltendeJugendschutzgesetz (JuSchG) so zu modifizieren, dass a)bier-undweinhaltigearomatisiertecocktailsdemabgabeverbotnach 9Abs.1Nr.1unddemKennzeichnungsgebotnach 9Abs.4JuSchG unterfallen? Wenn nein, warum nicht? b)allealkoholischenpremixgetränkedemabgabeverbotnach 9Abs.1 Nr.1unddemKennzeichnungsgebotnach 9Abs.4JuSchGunterfallen? Wenn nein, warum nicht? WieschoninderAntwortaufFrage6ausgeführt,giltfürbier-undweinhaltigearomatisierteCocktailsbereitsnachdemgeltendenRechtdieVorschriftdes 9Abs.1Nr.1JuSchG,wennsiezusätzlichbranntweinhaltigsind.Solche GetränkedürfenanKinderundJugendlicheunter18JahreninGaststättenund VerkaufsstellenwederabgegebennochdarfihnenderVerzehrgestattetwerden. WennessichdabeigleichzeitigumalkoholhaltigeSüßgetränkeimSinnedes 1Abs.2und3desAlkopopsteuergesetzeshandelt,istdieKennzeichnungsverpflichtungdes 9Abs.4JuSchGzubeachten.DanachdürfendieseGetränke gewerbsmäßignurmitdemhinweis AbgabeanPersonenunter18Jahrenverboten, 9 Jugendschutzgesetz in den Verkehr gebracht werden.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Andersalsbeibier-undweinhaltigenMixgetränken,beidenendiejeweils bier-undweintypischengeruchs-undgeschmacksstoffeimmixgetränknoch wahrnehmbarsind,wirdbeibranntweinhaltigenmixgetränkenderalkoholgeschmackdurchdensüßengeschmacküberdecktunddadurchdienatürliche Alkohol-HemmschwellevonKindernundJugendlichenbeseitigt.Darinliegt diebesonderegefährlichkeitauchderalkopops (siehehierzuauchantwortauf Frage 3). 9. Wie bewertet die Bundesregierung a) ein allgemeines Werbeverbot für alle alkoholischen Premixgetränke, b) ein Verbot der jugendbezogenen Alkoholwerbung? FürdieWerbungfüralkoholhaltigeGetränkegibtesaufnationalerundeuropäischerEbenedetailliertegesetzlicheRegelungen.SoverbietetdasGesetz gegendenunlauterenwettbewerb (UWG)beispielsweiseWettbewerbshandlungen,mitdenendieEntscheidungsfreiheitderUmworbenendurchAusübung vondruckodersonstigemunsachlichemeinflussbeeinträchtigtwird.kinder undjugendlichewerdendarüberhinausbesondersgeschützt:werbungdarfdie geschäftlicheunerfahrenheitundleichtgläubigkeitdieserbevölkerungsgruppe nicht ausnutzen. FürelektronischeMedienbestimmtderJugendmedienschutz-Staatsvertrag, dasssichwerbungfüralkoholhaltigegetränkewederanminderjährigerichten, nochdurchdieartderdarstellungdiesebesondersansprechenoderbeimgenussvonalkoholdarstellendarf.auchdieeu-fernsehrichtlinieenthältdetaillierteregelnfürdiebewerbungalkoholhaltigergetränkesowiegenerellfürdie Werbung mit und vor Kindern und Jugendlichen im Fernsehen. DarüberhinausregeltdasJugendschutzgesetz,dassbeiöffentlichenFilmveranstaltungenWerbefilmeoderWerbeprogramme,diefürTabakwarenoderalkoholische Getränke werben, nur nach 18 Uhr vorgeführt werden dürfen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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