BDPK-Bundeskongress 2015 Handlungsbedarf für eine leistungsfähige Rehabilitation Impulsvortrag
|
|
- Heidi Kalb
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BDPK-Bundeskongress 2015 Handlungsbedarf für eine leistungsfähige Rehabilitation Impulsvortrag Wir verfügen in Deutschland über eine sehr differenzierte und leistungsfähige Reha-landschaft. Reha-Träger, Reha-Einrichtungen, Reha-Verbände und allen voran die Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte setzen sich täglich dafür ein, das jeder Mensch nach einer schweren Krankheit wieder so gut wie möglich in seinen gewohnten Alltag zurückkehren, seinen Beruf ausüben und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Ihnen gebührt unser Dank. Wenngleich wir also bereits gute Strukturen im Bereich der Reha vorfinden, ist es dennoch wichtig, diese weiterzuentwickeln und an sich verändernde / neue gesellschaftliche, wirtschaftliche und medizinische Herausforderungen anzupassen. Eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft wird die Bewältigung des demografischen Wandels sein. In einer älter werdenden Gesellschaft ist der Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht von großer Bedeutung. Mehr denn je werden wir eine gute medizinische Versorgung auf dem gesamten Behandlungspfad brauchen, um Beschäftigte erwerbsfähig zu halten und ältere Menschen solange wie möglich von Abhängigkeit von Pflege zu bewahren. 1
2 Es ist unbestritten: Die medizinische, aber auch beruflich Reha leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag und muss daher konsequent verbessert und weiterentwickelt werden. Und es ist unbestritten: Die Kosten für Reha rechnen sich volkwirtschaftlich sehr schnell, wenn durch sie ein vorgezogener Renteneintritt/Frühverrentungen oder Pflegeheimaufenthalt verhindert werden können. Was kann nun die Politik tun/ was haben wir in dieser WP schon erreicht/ was steht noch an: Die Politik muss für gute gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen und ist aufgefordert, diese kontinuierlich an die neuen Herausforderungen anpassen. Einen ersten Schritt haben wir bereits im letzten Sommer mit der Verabschiedung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes und der Anhebung des Reha-Deckels in der gesetzlichen Rentenversicherung getan. Das Reha-Budget wurde für das Jahr 2014 zunächst um 100 Mio, für die Folgejahre um 200 Mio angehoben und um eine Demografiekomponente ergänzt. Trotz dieses wichtigen Schrittes müssen wir weiter darüber nachdenken, wie die Finanzierung in Zukunft sichergestellt werden kann. Dabei sind die Entwicklung des Renteneintrittsalters, die Lebensarbeitszeit, eine spezifische Morbiditätskomponente, der medizinischer Fortschritt, u.a mit in den Blick zu nehmen. 2
3 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) Auch mit dem Mitte Juni verabschiedeten GKV- Versorgungsstärkungsgesetz haben wir verschiedene ganz konkrete Verbesserungen für die Rehabilitation auf den Weg gebracht. Wunsch- und Wahlrechtes Bisher war das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung zwar im 9 SGB IX verankert, in der Praxis wurde diesem Recht jedoch bislang nur unzureichend entsprochen / wurde von den Leistungsträgern häufig umgangen. Daher haben wir nun einen ausdrücklichen Verweis auf das Wunschund Wahlrecht nach dem neunten Sozialgesetzbuch in das SGB V aufgenommen, um die eigenverantwortliche Gestaltung der Lebensumstände und Betroffenen an dieser Stelle gegenüber der ablehnenden Praxis der Leistungsträger zu stärken. Die Krankenkassen müssen nun bei ihrer Entscheidung auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Betroffen Rücksicht nehmen. Die entsprechende Anwendung dieses Wunschund Wahlrechtes nach 9 SGB IX wurde auch auf Leistungen zur med. Vorsorge ausgeweitet, insbesondere auch für Mutter-/ Vater- Kindkuren. Mobile Rehabilitation Eine weitere Verbesserung betrifft die mobile Rehabilitation, denn diese wird zur Zeit noch sehr wenig in Anspruch genommen. Hier stellt das Gesetz nun wieder klar, dass ambulante Rehabilitationsleistungen grundsätzlich auch mobile Rehabilitation durch wohnortnahe Einrichtungen umfassen. Patienten, die sich nur schwer 3
4 in fremder Umgebung zurechtfinden und einem komplexen Hilfebedarf haben, sollen passgenauer Leistungen durch ein aufsuchendes Reha-Angebot bekommen. Auch an dieser Stelle stärken wir den Rechtsanspruch der Versicherten deutlich. Entlassmanagement Darüber hinaus haben wir mit dem VSG das Entlassmanagement neu geregelt, um einen lückenlosen Übergang für die Versicherten nach einem Krankenhausaufenthalt in die ambulante Versorgung sicher zustellen. Zukünftig können Krankenhäuser und Reha-Kliniken für bis zu 7 Tagen Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Verbandsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen und z.b. auch die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Erstmals wird ein Anspruch der Versicherten auf das Entlassmanagement auch gegenüber Reha-Kliniken gesetzlich geregelt. Die Reha-Verbände sind bei den Rahmenverträgen der Selbstverwaltung zur genauen Ausgestaltung des Entlassmanagements / des Verordnungsrechts zu beteiligen. Damit wollen wir sicherstellen, dass reha-spezifische Besonderheiten bei den Rahmenverträgen berücksichtigt werden. Geriatrische Institutsambulanzen Um geriatrische Kompetenzen der Krankenhäuser auch für den ambulanten Bereich nutzen zu können, wurde im Rahmen des PsychEntgG zum die geriatrische Institutsambulanz (GIA) im Paragraphen 118a SGB V verankert. In diesen Institutsambulanzen können geriatrische Patienten mit komplexen Krankheitsverläufen ambulant in interdisziplinären Teams versorgt werden. Ärztliche und pflegerische geriatrische Kompetenz 4
5 ist jedoch auch an den Rehabilitationskliniken vorhanden. Wie wir wissen, wird insbesondere in Baden-Württemberg eine hochqualifizierte geriatrische Versorgung über die geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen wohnortnah angeboten. Daher haben wir nun im 118a SGB V gesetzlich verankert, dass zukünftig auch geriatrische Rehabilitationskliniken und dort angestellte Ärzte zu einer ambulanten Versorgung der Versicherten ermächtigt werden. So können wir die Versorgungssituation älterer Patienten verbessern und gegebenenfalls bestehende Versorgungslücken schließen. Besonderes Augenmerk auf Rehabilitation für Kinder und Jugendliche Bei Kindern und Jugendlichen ist eine gute Rehabilitation besonders wichtig. In den letzten Jahren haben sich die Krankheitsbilder auch bei Kindern und Jugendlichen verändert; psychische Erkrankungen/ chronische Erkrankungen nehmen zu und der Bedarf für eine gute Reha ist groß. Trotzdem liegt die Ablehnungsquote bei rund 50%. Viele Probleme ergeben sich noch immer durch die parallele Zuständigkeit der Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung für die Kinder- und Jugendrehabilitation. Hier wäre eine eindeutige Zuständigkeit wünschenswert und ein wichtiger Schritt, den besonderen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen schneller und besser gerecht werden zu können. - Gesetzliche bisher noch nichts geregelt - Es gibt Gespräche zwischen GKV und DRV/ Ministerien - Warten ggf. auf Signal 5
6 Prävention vor Reha vor Pflege Insbesondere auch für ältere Menschen ist es wichtig, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Durch die medizinische Reha kann eine Pflegebedürftigkeit zeitlich verschoben oder vermieden werden. Trotzdem wird der Auftrag Reha vor Pflege von den Krankenkassen nur unzureichend umgesetzt/ findet in der Praxis fast nicht statt ( restriktive Bewilligung, Preisorientierung) Um dem entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber 2008 im Pflege- Weiterentwicklungsgesetz die Krankenkassen, die eine notwendige Leistung zur medizinischen Reha nicht rechtzeitig erbringen, zu einer Ausgleichszahlung an die Pflegeversicherung verpflichtet. Seit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ist der MDK verpflichtet, im Rahmen der Pflegebegutachtung nicht nur einen Rehabedarf festzustellen, sondern dem Versicherten neben dem Leistungsbescheid eine gesonderte Rehabilitationsempfehlung zu übermitteln. Außerdem wurden Berichtspflichten für die Pflegekassen festgelegt, um in Zukunft auf der Grundlage der Daten die Durchsetzung des Grundsatzes Reha vor Pflege gezielt fördern zu können. Diese Maßnahmen haben in der Praxis leider nicht zu den gewünschten Verbesserungen geführt. Ausgleichszahlungen wurden bisher kaum geleistet, die Anzahl der ausgesprochenen Empfehlungen durch den MDK im Rahmen der Pflegebegutachtung ist sehr gering die Quote liegt bei rund 0,4% (im Jahr 2013 wurden bei knapp 1,3 Mio Begutachtungen nur 5300 Empfehlungen zu einer med. oder geriatrischen Reha ausgesprochen). 6
7 Ein wesentlicher Grund für die geringe Anzahl an Rehabilitationsempfehlungen ist, dass der MDK an der Stelle in erster Linie die Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die Pflegestufen prüft. Für die Reha-Empfehlung ist hier kaum Zeit. Sie müsste vielmehr viel früher durch den begleitenden Hausarzt oder niedergelassenen Arzt nach medizinischem Sachverstand vorgenommen werden, denn sie haben das Wissen und die Kenntnis über den Gesundheitszustand des Betroffenen. Ein weiterer Grund für die schlechte Durchsetzung des Grundsatzes Reha vor Pflege wird in dem mangelnden Interesse der Krankenkassen gesehen, die Pflegebedürftigkeit durch Rehabilitationsmaßnahmen zu vermeiden, da sie nicht direkt von dem Erfolg der Leistung profitieren. Daher haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart zu prüfen, ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll. Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen Es ist klar, für die Betroffenen ist es letztlich egal, wer die Kosten trägt. Für sie ist es entscheidend, einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen zu erhalten. Insbesondere für ältere, chronisch kranke Menschen sind die Hürden für eine Inanspruchnahme häufig besonders hoch. Stichwort: unterschiedliche Antragsverfahren der DRV und GKV, zweistufiges Verfahren der GKV, Beschränkung der Verordnung von Reha-Maßnahmen auf Reha- Ärzte Auch von den Ärzten werden die unterschiedlichen und unübersichtlichen Antrags- und Prüfverfahren der Kostenträger kritisiert. Sie erschweren den Patienten den Überblick und führen 7
8 nicht selten dazu, dass Reha-Maßnahmen gar nicht in Anspruch genommen werden, weil Betroffene den Gang durch die Instanzen scheuen. Es darf nicht sein, dass sie an dieser Stelle die Leidtragenden sind. Ein einheitliches, klares und trägerübergreifendes Feststellungsverfahren würde den Zugang zur Rehabilitation wesentlich erleichtern, wäre im Interesse der Betroffenen und würde helfen, Rechtsstreite zu vermeiden. 8
Mit Rehabilitation Pflege vermeiden. Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Mit Rehabilitation Pflege vermeiden Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes BDPK Bundeskongress 2016 22.06.2016 in Potsdam Gernot Kiefer Vorstand GKV-Spitzenverband Inhalt Was bewegt die GKV?
MehrRegional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation
Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015
MehrPflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
MehrStellungnahme DEGEMED NAP UN-BRK 2.0
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) zum Referentenentwurf des zweiten Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens
MehrPersönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008
Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern
MehrEntlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen
Entlassmanagement in der Rehabilitation: Anforderungen an Reha-Einrichtungen Christof Lawall (DEGEMED) GKV-Entlassmanagement Reha GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VStG, vom 16.07.2015) Verpflichtung
MehrRehabilitation Pflegebedürftiger Realisierung eines politischen Auftrages
Rehabilitation Pflegebedürftiger Realisierung eines politischen Auftrages Workshop der Diakonie am 30.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Krankenkassen (VdAK) e.v. 0 Ziele der Rehabilitation
MehrPatienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V
Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus.
MehrGKV spart an medizinischen Rehabilitationsleistungen
GKV spart an medizinischen Rehabilitationsleistungen Stand: August 2013 Während die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 1995 um 50% gestiegen sind, stiegen die Ausgaben für medizinische
MehrDann eben ab ins Heim Muss das wirklich sein? Rehapotenzial bei Pflegebedürftigen das ungenutzte Potenzial
Dann eben ab ins Heim Muss das wirklich sein? das ungenutzte Potenzial 07.05.2010 Berlin Worüber reden wir - Grundlagen: Gesetzliche Grundlage in mehreren Sozialgesetzbüchern: 11 SGB V 4 SGB IX 8 SGB IX
MehrDVfR-Fachtagung. Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen
DVfR-Fachtagung Geraitrische Rehabilitation Versorgung bedarfsgerecht gesatlten 10.04.2018 Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen Jens Kaffenberger
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen Fachtagung und Mitgliederversammlung 26./27. November 2007 Hessisch-Oldendorf AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
MehrBundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung: Ein kleiner Schritt zur Stärkung d
Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung: Ein kleiner Schritt zur Stärkung d Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung Ein kleiner Schritt zur Stärkung
MehrKeynote: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort
Keynote: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort Vortrag im Forum VI: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort auf dem auf dem 2. Zukunftskongress Soziale Infrastrukturen, 6. Juni 2018, Berlin Inhalt:
MehrWPS 132 Berlin, 12. Juli 2017 DEGEMED - Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation
SPD-Parteivorstand, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin WPS 132 Berlin, 12. Juli 2017 DEGEMED - Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation Frage1: Was werden Sie tun, um die Versorgung von Menschen
MehrÄnderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser
MehrMaßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick. Von Martin Lörcher, Freiburg
Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick Von Martin Lörcher, Freiburg Die pflegerische Versorgung, insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung, wird mit der Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes
MehrPost- Polio- Syndrom. Medizinische Rehabilitation Klage. Stationäre Rehabilitationsmaßnahme. Polio-Betroffene. Wahlrecht.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Polio-Betroffene Der Weg zur Reha bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung Post- Polio- Syndrom Widerspruch Medizinische Rehabilitation Klage Wunschund
MehrPrüfung des Rehabilitationsbedarfs in der Pflegebegutachtung
BDPK-Bundeskongress Dresden, 30. Juni 2011 Fachforum Rehabilitation Prüfung des Rehabilitationsbedarfs in der Pflegebegutachtung Dr. med. Stefan Gronemeyer Leitender Arzt und stv. Geschäftsführer Medizinischer
MehrAuszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,
MehrEntlassmanagement im Krankenhaus
Entlassmanagement im Krankenhaus Informationsveranstaltung von Frank Schaan B. A. Pflegedirektor St. Marien-Krankenhaus Siegen 11.04.2018 Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege 19.04.2018 - Anspruch
MehrÄnderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken
Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin
MehrEntlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung
Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung Christina Sabic AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Gesundheitspolitischer Impuls Rheinland-Pfalz 10.05.2017 Mainz Was bedeutet
MehrEckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I Beschlussvorlage vom 11. Juni 2015
Eckpunkte des Versorgungsstärkungsgesetzes I 27b Zweitmeinung: Recht auf Zweitmeinung vor geplanten Operationen (10 Tage vorher) 32 Absatz 1a GBA: Richtlinie zur Heilmittelversorgung von Versicherten mit
MehrAktuelle Entwicklungen in der Geriatrie
Aktuelle Entwicklungen in der Geriatrie 24. Landesgeriatrietag Geriatrie der Zukunft Heidelberg, 23.09.2015 Agenda Versorgung geriatrischer Patienten im Krankenhaus und in der Geriatrischen Rehabilitation
Mehr4. Bad Oeynhausener Sozialarbeiter-Fachtagung Stationäre und ambulante Reha aus Sicht eines Kostenträgers
4. Bad Oeynhausener Sozialarbeiter-Fachtagung Stationäre und ambulante Reha aus Sicht eines Kostenträgers BARMER GEK Bielefeld Nikolaus-Dürkopp-Str. 16 33602 Bielefeld 26.April 2012 Ansprechpartner: Jürgen
MehrPneumologische Rehabilitation
Pneumologische Rehabilitation Zugangswege, Voraussetzungen, Therapiespektrum und Ziele der Maßnahme Dr. Stefan Berghem Fachklinikum Borkum Themen: Arten der Rehabilitation Kostenträger und ihre Ziele Ziele
MehrÄnderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement
4. Forum CMG Probstzella, 21. November 2014 Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement Dr. med. Dominik Deimel kooptiertes Mitglied im Vorstand Forum CMG Anforderung GKV
MehrWeiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven
Weiterentwicklung der Reha-Richtlinie: Aktueller Sachstand und Perspektiven BDPK-Bundeskongress Stuttgart, 24.06.2015 Dr. Sibylle Steiner, MBA Dezernentin Dezernat 4, Geschäftsbereich Ärztliche und veranlasste
MehrName, Vorname des Patienten. geboren am. wohnhaft in. (oder Patientenetikett)
Name, Vorname des Patienten geboren am wohnhaft in (oder Patientenetikett) Datenübermittlung zwischen Hausarzt und Krankenhaus Einverständniserklärung gem. Art. 6 Abs. 1a, Art. 9 Abs. 2a, h, Abs. 3, Abs.
MehrBFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013
BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.
MehrFragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: )
Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser Erste Fassung (Stand: 27.09.2017) Herausgeber: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 10963 Berlin Gesamtverantwortliche: Michaela Gottfried,
MehrGestaltung des Zugangs in die medizinische Rehabilitation aus Sicht von GKV und DRV
Gestaltung des Zugangs in die medizinische Rehabilitation aus Sicht von GKV und DRV Nahtlosverfahren als Beispiel guter Praxis Dr. Monika Kücking Leiterin der Abteilung Gesundheit, GKV-Spitzenverband und
MehrSozialdienst im Krankenhaus
Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte
Mehr7 ANHANG ZUM GUTACHTEN: FORMULARE FÜR GESONDERTE PRÄVENTIONS- UND REHABILITATIONSEMPFEHLUNG
ANHANG ZUM GUTACHTEN 7 ANHANG ZUM GUTACHTEN: FORMULARE FÜR GESONDERTE PRÄVENTIONS- UND REHABILITATIONSEMPFEHLUNG 7.1 Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen für Erwachsene auf der Basis der Informationen
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ute Schrage Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben, Auditorin 01.11.2017 Seite 1 Gliederung 1. Einführung 2.
MehrBochum September 2016
Bochum - 13. September 2016 Stellenwert der Rehabilitation in der Versorgung Die gesundheitliche Versorgung beinhaltet drei Bereiche: Primärversorgung - Akutversorgung - Rehabilitation Die gesetzlichen
MehrWelche Chancen ergeben sich durch die Neuregelungen für die Kinderund Jugendlichenrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung?
Welche Chancen ergeben sich durch die Neuregelungen für die Kinderund Jugendlichenrehabilitation der Deutschen Rentenversicherung? Dr. Susanne Weinbrenner, MPH Leiterin des Geschäftsbereiches Sozialmedizin
MehrEs gilt das gesprochene Wort.
Statement von Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Es gilt das gesprochene Wort. MDK - drei Buchstaben, die die Versorgung von 70 Mio. gesetzlich Versicherten in Deutschland
MehrBESSERE LEISTUNGEN FÜR DEMENZKRANKE UND ANGEHÖRIGE ARGUMENTE UND INFORMATIONEN ZUR NEUAUSRICHTUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG
BESSERE LEISTUNGEN FÜR DEMENZKRANKE UND ANGEHÖRIGE ARGUMENTE UND INFORMATIONEN ZUR NEUAUSRICHTUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG Der Bundesrat hat grünes Licht für eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung gegeben.
MehrReha Innovativen Impulsvortrag von Herrn Matthias Nagel
RehaInnovativen Impulsvortrag von Herrn Matthias Nagel Leiter des Referates Va 4 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales anlässlich des BDPK-Bundeskongresses 2016 Gliederung Hintergrund Zielsetzung
MehrGemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI
Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Titel: Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Redaktionelle Abkürzung:
MehrStrategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen
Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Dr. Hermann Schulte-Sasse Senator für Gesundheit Gliederung 1. Unsere Ziele 2. Stärken und Herausforderungen 3. Strategie
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
MehrPositionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg
23. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg am 24.09.2014 im Historischen Kaufhaus in Freiburg Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg Roland Sing Vorsitzender des Landesseniorenrates BW
Mehrmicura Pflegedienste Bremen GmbH
micura Pflegedienste Bremen GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. Viele Alltäglichkeiten fallen plötzlich schwer und werden manchmal unüberwindbar. Einschränkungen
MehrErfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung
Entlassen und was dann? 12. Plattform Gesundheit IKK, 18.03. 2015 Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung Prof. Dr. Michael Sailer . Gesetzliche Grundlagen
MehrWas bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?
Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Helmut Glenewinkel Hannover, 15.11.2012 AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz
MehrPotenzial der Geriatrie in Akutkrankenhäusern 109 SGB V im Hinblick auf Teilhabeförderung
Potenzial der Geriatrie in Akutkrankenhäusern 109 SGB V im Hinblick auf Teilhabeförderung DVfR Tagung - Workshop 2 22.10.2012 Geschäftsführer Bundesverbandes Geriatrie Grundlage Ein grundlegendes Behandlungsziel
MehrTeil A: Vorschläge zum Referentenentwurf des GKV VSG
Berlin, 05.11.2014 Stellungnahme zum Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Versorgungsstärkungsgesetz GKV VSG) Wir begrüßen die mit
MehrGeriatrische Rehabilitation Chance für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder Aufschieben der stationären Heimaufnahme?
Geriatrische Rehabilitation Chance für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder Aufschieben der stationären Heimaufnahme? 1 Übersicht I. Hinführung II. Charakteristika der älteren Generation III. MUG III
MehrWorkshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV -
Symposium Der Beitrag der Mobilen Rehabilitation zur Bewältigung der Zukunft, 06./07.November 2009, Berlin-Spandau Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV - Dr. med. Sabine
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrWas müssen SPZ ler wissen von der Kinder- und Jugend- Reha 2017?
Was müssen SPZ ler wissen von der Kinder- und Jugend- Reha 2017? Vollversammlung der BAG SPZ der DGSPJ 09.03.2017 Johannes Oepen, Stefan Berghem 1 AGENDA Abgrenzung hier relevanter Reha - Arten Zugang
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
Mehrmicura Pflegedienste Nürnberg GmbH In Kooperation mit:
micura Pflegedienste Nürnberg GmbH In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisnetz Nürnberg Süd e.v. Der micura
MehrReform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung Dezember 2007 Elke Ferner MdB Stand: 07.12.2007 1 von (23) 12 Jahre Pflegeversicherung Häusliche Pflege wurde gestärkt Hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung über 2 Mio.
MehrBestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung
Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Gunnar Peeters Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 14. Oktober 2015, Düsseldorf
MehrSpezielle Pflegesituationen
58 27. Grundlagen der häuslichen Pflege 1. Erklären Sie den Grundsatz ambulant vor stationär. 2. Wer bietet ambulante Pflege an? 3. Patient, Klient, Kunde. Erläutern Sie den Zusammenhang. 4. Nennen Sie
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrVereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"
Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen
Mehr23. Geriatrietag Kaufhaus des Landes in Freiburg Baden-Württemberg am im Historischen Kaufhaus in Freiburg. Referent: Roland Sing
23. Geriatrietag Kaufhaus des Landes in Freiburg Baden-Württemberg am 24.09.2014 im Historischen Kaufhaus in Freiburg Referent: Roland Sing Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg I. Vorbemerkungen
MehrLeistungsempfehlung und Inanspruchnahme von Nachsorge: Analysen umfangreicher Daten der Rentenversicherung
Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Ringvorlesung Rehabilitation am 12.11.2008 in Halle Leistungsempfehlung und Inanspruchnahme von Nachsorge: Analysen umfangreicher Daten der Rentenversicherung
MehrFinanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH)
11.03.2017 1 Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 2 Fallkosten und Finanzierung in den unterschiedlichen Versorgungsformen im Überblick Allg. Pflegeheim Versorgung
MehrBundestag beschließt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Pressemitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT INTERNET E-MAIL Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE CHARLOTTE KÖNIG GMBH & CO. KG Informationen für unsere Patienten und Angehörige Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer
MehrSatellitenveranstaltung Rehabilitation behinderter Menschen mit Pflegebedarf
Satellitenveranstaltung Rehabilitation behinderter Menschen mit Pflegebedarf - Feststellung des individuellen funktionsbezogenen Bedarfs an Rehabilitationsleistungen für behinderte Menschen mit Pflegebedarf
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrErwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation
Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation Workshop der Diakonie am 7./8.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Abteilung Prävention und Rehabilitation Krankenkassen (VdAK)
Mehr4.925 ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 78 %
371 4.925 2017 ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 78 % KOMPAKTINFO 6.036.020 Mitglieder der Kranken- und Pflegekassen Rund 1.000 Mitarbeiter 8 Standorte Der MDK Nordrhein ist zuständig für 11,1 % aller Mitglieder der
MehrMitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ )
Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ ) 1. Einführung 1.1 Anspruch der Rehabilitationseinrichtungen
MehrBerlin, den
Berlin, den 15.06.2005 Stellungnahme des es zum Referentenentwurf einer Zwölften Verordnung zur Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung (12. RSA-ÄndV) 1. Vorbemerkungen Der (BDPK) unterstreicht
MehrGeriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich?
Geriatrische Rehabilitation Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrie bedeutet Altersmedizin Alter ist Vielfalt Menschen unterscheiden sich im Alter nicht nur äußerlich. Individuelle
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG)
16.08.2018 A. Vorbemerkung Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) Der Gesetzentwurf und seine Ziele,
MehrVortrag sozialrechtliche Fragen
Vortrag sozialrechtliche Fragen Sozialdienst 2017 Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen: Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation Wirtschaftliche Sicherung Zuzahlung zur Rehabilitation
MehrSchlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter
Schlaganfall: Was nun? Rehabilitation.. und wie geht es weiter Rehabilitationsende: Was dann? Eine Rehabilitation ist zeitlich begrenzt Ambulante Therapien: wie, wo? Selbstständiges Training: Was? Freizeitgestaltung
MehrBEDEUTUNG DER MEDIZINISCHEN REHABILITATION
BEDEUTUNG DER MEDIZINISCHEN REHABILITATION INFORMATIONEN FÜR POLITISCHE ENTSCHEIDER INHALT Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite 13 Seite 14 Seite 15
MehrRehabedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK
Rehabedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK Entwicklung vom Projekt Reha XI bis zur Umsetzung des PSG II Dipl. med. Katrin Breuninger, Seniorberaterin Rehabilitation/ Heilmittel DVfR
MehrAltersheilkunde und Rehabilitation
Altersheilkunde und Rehabilitation Hohe Lebensqualität und Selbstständigkeit, auch im Alter MediClin Schlüsselbad Klinik Bad Peterstal-Griesbach Fachklinik für Orthopädie, Rheumatologie und Innere Medizin
MehrDie Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -
Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
MehrSeite 2/6. 1. Einleitung
Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach 18a Abs. 3 SGB XI über die Erfahrungen der Pflegekassen mit der Umsetzung der Empfehlungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der beauftragten unabhängigen
MehrFast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen
Fast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen 23. September 2017 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich
MehrKinder- und Jugendlichenrehabilitation zur Erhaltung der Teilhabe und frühzeitigen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
Kinder- und Jugendlichenrehabilitation zur Erhaltung der Teilhabe und frühzeitigen Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit Gundula Roßbach Direktorin Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin 24. Rehabilitationswissenschaftliches
MehrCheckliste Entlassplan
Checkliste Entlassplan Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans: Sozial- und Adressdaten des Patienten: Entlassung geplant am: (Aufnahme-)Diagnose: Versorgungssituation
MehrAnforderungen an den Reha-Entlassungsbericht aus Sicht der GKV
DEGEMED - Erstellung des Reha-Entlassungsberichtes, Berlin, Anforderungen an den Reha-Entlassungsbericht aus Sicht der GKV Dr. Sabine Grotkamp Leiterin der "Leistungsbeurteilung/Teilhabe" beim Agenda Hintergrund
MehrLeistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX. Gerriet Schröder AOK Sachsen-Anhalt
Leistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX Zur Abgrenzung von SGB V und SGB IX 2 Die sozialen Rechte im Sozialgesetzbuch (SGB) Die Teile des
MehrWunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX
Wunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX Wiss. Mit. Reza Fakhreshafaei Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa Universität Kiel Begründung Verfassungsrechtliche Begründung Wirkungsorientierte
MehrNotoperation statt Vorsorge - im Gesundheitswesen
Notoperation statt Vorsorge - im Gesundheitswesen München, 10. April 2014 April 2014 Seite 1 Tegernsee Med GmbH (Holding) Kliniken MVZ Ausbildung April 2014 Seite 2 2,4% der GKV-Ausgaben in 2012 wurden
MehrAnlage 2. A. Gesetzlicher Auftrag. 18a Abs. 2 und 3 SGB XI n.f.
Anlage 2 Anleitung zur Berichtserstellung über die Erfahrung mit der Umsetzung der Empfehlungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung oder der beauftragten Gutachter Empfehlungen der MDK und
MehrEntwicklung und Etablierung der sektorenübergreifenden Versorgung älterer Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt in Potsdam (SEVERAM)
Entwicklung und Etablierung der sektorenübergreifenden Versorgung älterer Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt in Potsdam (SEVERAM) 03.03.2011 Zweite Meilensteinkonferenz Fallanalyse Herr Paul 1 Fallspezifische
MehrHilfen für Rheumapatienten, eine Rehabilitation zu erhalten
Den Alltag trotz Rheuma bewältigen Hilfen für Rheumapatienten, eine Rehabilitation zu erhalten Meike Schoeler Dr. med. Alex Höfter Fiktive Patientenbeispiele: In dieser Broschüre zeigen acht Patienten
MehrCheckliste Entlassplan. Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans:
Checkliste Entlassplan Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans: Sozial- und Adressdaten des Patienten: Entlassung geplant am: (Aufnahme-)Diagnose: Versorgungssituation
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Änderungsantrages der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Ausschussdrucksache 18(14)0172.2 PSG-II
MehrWeiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr.
Weiterentwicklung des Systems der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen PD Dr. Felix Welti CAU Kiel I. Einführung II. Der Rahmen des SGB IX
MehrPflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Nr. 3 - Januar 2017 Pflegereform Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen So funktioniert die Pflegereform! Zum 01.01.2017 greift die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung
MehrFörderverein für ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz
Förderverein für ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz Ambulantisierung der Medizin Chance zur besseren Kooperation an den Sektorengrenzen? 13. Juni 2017 18.00 20.15 Uhr Akademie für ärztliche Fortbildung
Mehr