BWL Übungen Konzession

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1 Fall 1: In welchem Zusammenhang stehen die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz und die Gaststättenverordnungen? Fall 2: Nennen Sie eine weitere Rechtsnorm, die im Gastgewerbe auf Landesebene Gültigkeit hat. Fall 3: Welche Aufgaben verfolgt das Gaststättengesetz? Es stellt doch eine Einschränkung der Gewerbefreiheit dar! Fall 4: Was sind Gaststättenbetriebe nach dem GastG? Geben Sie je ein Beispiel und nennen Sie auch den Paragraphen. Fall 5:Um welche Gaststättenbetriebe handelt es sich bei: a) Bierpub b) Hotel mit öffentlichem Restaurant und Bar c) Imbissstand auf dem Weihnachtsmarkt d) Eckkneipe e) Bierzelt auf dem Oktoberfest f) Grillroom Fall 6:Die Konzession wird nur unter einer bestimmten persönlichen Voraussetzung vergeben. Nennen Sie diese und deren gesetzliche Grundlage! Fall 7:Nennen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession. Fall 8: Was versteht man unter öffentlichem Interesse Fall 9: Geben Sie vier Themen an, die Bestanteil der Unterrichtung bei der IHK sind. Fall 10:Welche Belästigungen, Nachteile oder Gefahren können von dem Betrieb eines Gaststättengewerbes für die Öffentlichkeit ausgehen? Fall 11:Nennen Sie die Gesetzesvorschrift, die sich mit der Eignung der Räume befasst. Von welchen Räumen ist hier die Rede? Fall 12:Bei welchem Amt ist ein Konzessionsantrag zu stellen? Fall 13:Welche wichtigen Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag einzureichen. Nennen Sie fünf! Fall 14: Welche Behörden werden mit in die Entscheidung einbezogen? Fall 15: Warum werfen die Behörden bei der Überprüfung eines Konzessionsantrages ein besonderes Augenmerk auf die Räumlichkeiten? Fall 16: Welche der im Gaststättengesetz aufgeführten Konzessionen/ Erlaubnisse sind personen- und welche grundstücksbezogen? Fall 17: Nennen Sie drei wesentliche Merkmale der Dauererlaubnis! Fall 18: Nennen Sie drei wesentliche Merkmale der vorläufigen Erlaubnis! Fall 19: Nennen Sie drei wesentliche Merkmale der Stellvertretererlaubnis! Fall 20: Wer hat die Stellvertretererlaubnis zu beantragen? Fall 21: Was muss der Betriebsleiter tun, wenn der Stellvertreter im Hotel eine andere Position übernimmt oder nicht mehr für ihn tätig ist? Fall 22: Nennen Sie drei wesentliche Merkmale der Gestattung! Fall 23: Nennen Sie drei wesentliche Merkmale der Realgewerbeberechtigung/ -konzession Fall 24: Welche Betriebe erbringen eine gastgewerbliche Leistung benötigen dennoch keine Konzession? Nennen Sie fünf! Fall 25: Nennen Sie drei wesentliche Merkmale der Besen-/ Strauß- oder Kranzwirtschaften! Fall 26: Nennen Sie die wesentliche Inhaltspunkte des Konzessionsbescheids! Fall 27: Welche Umstände machen eine ganz bestimmte Betriebsart aus? Fall 28: Nach welcher Mindestfrist kann bei Ablehnung eines Konzessionsantrages ein neuer Antrag gestellt werden? Fall 29: In welchen Fällen muss eine Konzession entzogen werden? (kein Ermessensspielraum) Fall 30: In welchen Fällen kann eine Konzession entzogen werden?

2 Fall 31: Wer benötigt eine Konzession? a) In einer Einzelunternehmung? b) In einer offenen Handelsgesellschaft? OHG c) In einer Kommanditgesellschaft? KG d) In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung? GmbH e) In einer Aktiengesellschaft? AG Fall 32: Was versteht man unter Personenbezogenheit der Konzession? Fall 33: Welche Bestimmungsfaktoren spielen bei der Gebührenhöhe im Zusammenhang mit einer Konzessionserteilung eine Rolle? Fall 34: Mit welchen Konzessionsgebühren müssen Sie z.zt in Garmisch-Partenkirchen rechen? a) Dauererlaubnis: Mindestgebühr und pro qm b) Stellvertretererlaubnis: c) Vorläufige Erlaubnis: kleine Betriebe und große Betriebe d) Gestattung: 1 Tag; 2 Tage; 3 Tage; jeder weitere Tag Fall 35: Was sind Auflagen und was prägen sie? Fall 36: Welche Auflagen kann man unterscheiden? Fall 37: Was bedeutet Auflagen müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein? Fall 38: Nach dem GastG ist die Erlaubnis zu versagen, wenn die zum Betrieb des Gewerbes oder zum Aufenthalt der Beschäftigten bestimmt Räume den notwendigen Anforderungen nicht genügen. Welche Räume bzw. Bereich sind damit gemeint? Welche Rechtsgrundlagen legen diese notwendigen Anforderungen fest?

3 LÖSUNGEN Fall 1:Die Gewerbeordnung ist die Rechtsnorm für alle Gewerbetreibenden. Sie ist die zentrale und bundeseinheitliche Norm. Das Gaststättengesetz ergänzt die GEWO und gibt bundeseinheitliche Rahmenvorschriften für das Gaststättengewerbe! Die Gaststättenverordnung spezifiziert das GastG auf Landesebene d.h. sie gibt die Teilvorschriften Fall 2: Die Gaststättenbauverordnung zum Beispiel Fall 3:Die Bürger vor Gefahren zu schützen im Gastgewerbe! Schutz der Umwelt; Schutz vor Ausbeutung der Jugend; Schutz der Nachbarn, Gästen und Mitarbeiter; Schutz vor Alkoholmissbrauch Fall 4: 1 I Nr.1 GastG Schankwirtschaften zum Beispiel Pub 1 I Nr.2 GastG Speisewirtschaften zum Beispiel Schnitzelhaus 1 II GastG Selbständig Gewerbetreibende im Gastgewerbe Hähnchenwagen ohne festen Stellplatz Fall 5: a) 1 I Nr.1 GastG Schankwirtschaft b) 1 I Nr.2 GastG Speisewirtschaft/ 1 I Nr.1 GastG Schankwirtschaft c) 1 II GastG Reisegewerbe d) 1 I Nr.1 GastG Schankwirtschaft e) 1 II GastG Reisegewerbe f) 1 I Nr.2 GastG Speisewirtschaft Fall 6: 4 I Nr.1 GastG persönliche Zuverlässigkeit Fall 7: 4 I Nr. 2/2a GastG Eignung der Räume 4 I Nr. 3 GastG Wahrung öffentlichen Interesses 4 I Nr. 4 GastG Unterrichtungsnachweis Fall 8: 4 I Nr. 3 GastG Emissionsschutzgesetz; Belästigung der Allgemeinheit Fall 9: Hygienevorschriften, Seuchengesetz, Lebensmittelgesetz, Bier-Wein Gesetz, Hackfleischverordnung Fall 10Lärmbelästigung/ Ruhestörung, Emission zu hohen Luftverschmutzung Fall 11: 4 I Nr.2 und Nr. 2a i.v.m. Satz 2 GastG alle Gast- und Angestelltenräume Fall 12: Landratsamt, Ordnungsamt, Bürgermeisteramt Fall 13: IHK- Bescheinigung, Gesundheitszeugnis, Baupläne, Führungszeugnis, Personalien Fall 14: Polizei, Feuerwehr, Aufsichtsbehörde, Bauamt Fall 15: Schutz der Gäste, Mitarbeiter und des Unternehmens, Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Vermeidung von Unfällen, Berechnung der Gebühr Fall 16: Personalkonzession Dauerkonzession 3 II GastG Vorläufige Erlaubnis 11 GastG Stellvertretererlaubnis 9 GastG Gestattung 12 GastG Realgewerbeberechtigung 24 GastG Fall 17: Auf Lebzeit erteilt 3 II GastG erlischt wenn 1 Jahr nicht ausgeübt 8 GastG Personengebunden d.h. müssen allen Bedingungen des 4 I GastG erfüllt sein Fall 18: Max. 3 Monate 11 GastG; auf Widerruf erteilt 11 GastG; kein Unterrichtungsnachweis erforderlich; Personenbezogen; erteilt, wenn ein Gewerbetreibender einen Gaststättenbetrieb übernimmt (Pächterwechsel) Fall 19: Personenbezogen: Vorschriften des 4 GastG müssen eingehalten werden Muss persönliche Zuverlässigkeit nachweisen Unterrichtungsnachweis erforderlich Inhaber des Betriebes muss Dauererlaubnis besitzen

4 Fall 20: der Unternehmer oder Betriebsinhaber 9 GastG Fall 21: Unverzüglich melden bei der Erlaubnisbehörde 9 GastG Fall 22: => kein Unterrichtungsnachweis erforderlich bedarf persönliche Zuverlässigkeit Konzession für auftretendes Ereignis Mit Gewinnerzielung Bei Ausschank von Alk. Getränken Konzession unter erleichterten Bedingungen 12 GastG Beantragen mindestens 14 Tage vorher Persönliche Zuverlässigkeit wird auf Widerruf erteilt Erlaubnis zu holen bei Gemeinden Fall 23: ist mit dem Grundstück/ Gebäude verbunden Wenn 3 Jahre nicht ausgeführt erlischt sie Bedarf nur der persönlichen Zuverlässigkeit 24 GastG Fall 24: Straußenwirtschaften 14 GastG Hotels ohne öffentliche Bar und Restaurant Alkoholfreie Getränke; unentgeltliche Kostproben; zubereitete Speisen; Hausgästebetrieb 2 GastG Polizei; Bundeswehr; Kantinen; Streitkräfte; Gemeinschaftsunterkünfte 25 GastG Luftfahrzeuge; Eisenbahnunternehmen; Schiffe; Reisebusunternehmen die ausschließlich der Beförderung dienen Sonderregelungen 26 GastG In Bayern- Rheinlandpfalz Ausschank selbsterzeugter Getränke; Kommunbrauberechtigung in Bayern/ Branntweinausschank in der Rheinlandpfalz Fall 25: Absatz selbsterzeugter Weine oder Apfelweine 14 GastG Ausschank dieser Getränke Verabreichen von zubereiteten, einfachen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle 14 GastG Höchstens 4 Monate im Jahr (zusammenhängend oder in 2 Zeitabschnitten) 14 GastG Kapazitätsbeschränkung der Gästezahl 14 GastG Mindestens 2 Wochen vor Eröffnung anzeigen bei der Gemeinde über Zeitdauer und Räumlichkeiten Fall 26: Erlaubnisinhaber Betriebsart, Betriebsräume, Betriebszeiten Art der Getränke, Speisen und Darbietung 3 GastG Mögliche Beschränkungen Fall 27: Speisenart Getränkeangebot (Flaschen, offener Ausschank) und Getränkeausschank Darbietungen regelmäßiger Art Fall 28: frühestens nach einem Jahr wenn sich an den Umständen etwas geändert hat Fall 29: 15 GastG Ausbeutung durch den Wirt Alkoholmissbrauch Wenn die persönliche Zuverlässigkeit nicht mehr gewährleistet ist Zu widerrufen wenn nachträglich Schäden entstanden sind Fall 30: Änderung der Betriebsart 15 III GastG

5 Fall 31: a) der Einzelunternehmer b) die Gesellschafter brauchen eine Konzession c) der Komplementär benötigt eine Konzession d) als juristische Person die Dauererlaubnis und der/ die Geschäftsführer die Stellvertretererlaubnis e) als juristische Person die Dauererlaubnis und der/die Vorstände die Stellvertretererlaubnis Fall 32: Die Konzession ist unlösbar mit der Person verbunden und kann nicht übertragen werden! Sie steht und fällt mit der Person Fall 33: Amtshandlungsaufwand, Standort, Größe des Betriebes, Art der Konzession, Größe der Gemeinde, Betriebsart Fall 34: a) pro qm 7 ; Mindestgebühr von 300 b) 10% der Dauererlaubnis c) kleine Betriebe: 75 ; Große Betriebe: 100 d) 1 Tag: 31 ; 2 Tage:46 ; 3 Tage:51 jeder weitere Tag:5 Fall 35: 5 GastG behördliche Auflagen zum Schutz der Gäste, Arbeitnehmer und Umwelt können jederzeit schriftlich erteilt werden Erforderlichkeit, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit Fall 36: zum Schutz der Gäste, Umwelt und Arbeitnehmer 5 GastG Fall 37: Erforderlichkeit: Es muss ein Missstand vorliegen Geeignetheit: Der Missstand muss mit der Auflage beseitigt werden Verhältnismäßigkeit: Die Auflage muss wirtschaftlich zumutbar sein Fall 38: Alle Räume und Bereiche die genutzt werden GastBauVO und 4 Satz1 Nr.2,2a und Satz2 GastG

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