Fortführungs- vs. Fortbestehensprognose Beurteilung der Insolvenzreife nach IDW S11

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1 Fortführungs- vs. Fortbestehensprognose Beurteilung der Insolvenzreife nach IDW S11 Jan B. Töppe, Wirtschaftsprüfer / Geschäftsführer AWADO Deutsche Audit GmbH Reutlingen, 25. Juni 2015

2 01 Vorstellung der AWADO Deutsche Audit GmbH

3 AWADO Deutsche Audit GmbH Kurzprofil Wir sind Netzwerkpartner des Genossenschaftsverbands e.v. und seiner Einrichtungen. Wir sind sowohl im genossenschaftlichen Bereich tätig, als auch, insbesondere im Prüfungsbereich, außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes. Wir sind deutschlandweit tätig und an insgesamt 9 Standorten vertreten. Zu unseren Mandanten zählen u.a. Banken und Finanzdienstleister, Unternehmen der Lebensmittel-, Agrar-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Handelsunternehmen sowie Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen und privaten Sektors. Ab dem 01. April 2014 sind in der Geschäftsführung der AWADO Deutsche Audit GmbH jeweils drei haupt- und drei nebenamtliche Geschäftsführer tätig. Rendsburg Bremen Hannover Baunatal Frankfurt/Main Neu-Isenburg Saarbrücken Schwerin Berlin Leipzig Dresden

4 Unser Allgemeines Leistungsangebot Wirtschaftsprüfung Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen Umstellungsberatung auf internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) Prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen Due-Diligence-Prüfungen Betriebswirtschaftliche Beratung Beratung/Coaching bei gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Umsetzungsprojekten Sanierungsberatung Unternehmensnachfolge Unternehmensbewertungen Steuern Übernahme der Finanz- und Lohnbuchhaltung Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Gestaltende steuerliche Beratung Erstellung steuerrechtlicher Gutachten Beratung zu spezialsteuerlichen Fragestellungen

5 02 Insolvenzen in Deutschland - Aktuelle Entwicklungen

6 Insolvenzen in Deutschland in den letzten 10 Jahren Quelle: Creditreform, Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2014.

7 Insolvenzen in Deutschland 2014 Risikobehaftete Bereiche Quelle: Creditreform, Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2014.

8 Große Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2014: Top 10 Metz-Werke GmbH & Co. KG Prokon Regenerative Energien GmbH Mitteldeutsche Fahrradwerke AG RENA GmbH TimeLOG GmbH & Co. KG "De Märkelbörger" Backwaren Abwicklungsgesellschaft mbh Stark Holding GmbH Strauss Innovation GmbH & Co Mitarbeiter Kunststoff-Technik Scherer & Trier GmbH & Co. KG 2100 Verlagsgruppe Weltbild Quelle: Creditreform, Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2014.

9 03 IDW S 11 Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzantragsgründen

10 Was regelt der IDW S 11? Verabschiedung am 29. Jan Ersetzt IDW PS 800 und FAR 1/1996 Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Insolvenzreife) Beurteilung eingetretener Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) Beurteilung einer Überschuldung ( 19 InsO) Beurteilung drohender Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Adressaten: gesetzlichen Vertreter, aber auch Berufsträger mit Kompetenz zur Rechtsberatung Stets Kenntnis über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft Sorgfaltspflicht Aufstellung einer integrierten Unternehmensplanung Quelle: Fachnachrichten des IDW Nr. 4/2015, IDW S 11.

11 Überblick über die Insolvenzeröffnungsgründe 17 InsO Zahlungsunfähigkeit fällige Zahlungspflichten können nicht erfüllt werden keine Zahlungsstockung 19 InsO Überschuldung negative Fortbestehensprognose und: negatives Reinvermögen 18 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit keine akute Zahlungsunfähigkeit aber: im Prognosehorizont (i.d.r. laufendes und folgendes Geschäftsjahr) können künftige Zahlungspflichten nicht erfüllt werden juristische Personen und Gesellschaften natürliche Personen und sonstige Gesellschaften Quelle: Fachnachrichten des IDW Nr. 4/2015, IDW S 11. Antragsrecht Antragspflicht Kein Eröffnungsgrund, aber Antragsrecht bei negativer Fortbestehensprognose Antragsrecht Antragsrecht

12 04 Die handelsrechtliche Fortführungsprognose

13 Einleitung Die handelsrechtliche Fortführungsprognose Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB Going Concern 19 InsO Jedes Unternehmen Krisenbehaftete Unternehmen

14 Die handelsrechtliche Fortführungsprognose Fortführungsprognose - Regelvermutung Fortführungsprognose Nachhaltige Gewinnerzielung Zugriff auf finanzielle Mittel keine bilanzielle Überschuldung Going Concern -Annahme Analyse durch GF auf Basis aktueller, hinreichend detaillierter und konkretisierter interner Planungsunterlagen Indikatoren können finanzielle, betriebliche oder sonstige Umstände haben. Detaillierungsgrad und Belastbarkeit

15 Indikatoren für nachteilige Ereignisse Finanzielle Umstände, zum Beispiel: Negative Zahlungssalden aus der laufenden Geschäftstätigkeit Die Schulden übersteigen das Vermögen oder die kurzfristigen Schulden übersteigen das Umlaufvermögen Ungünstige finanzielle Schlüsselkennzahlen Unfähigkeit, Zahlungen an Gläubiger bei Fälligkeit zu leisten Betriebliche Umstände, zum Beispiel: Ausscheiden von Führungskräften in Schlüsselpositionen ohne adäquaten Ersatz Gravierende Personalprobleme Engpässe bei der Beschaffung wichtiger Vorräte Verstöße gegen Eigenkapitalvorschriften oder andere gesetzliche Regelungen Verlust eines Hauptabsatzmarktes, von Hauptlieferanten oder wesentlicher Kunden Quelle: Positionspapier des IDW: Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose, 2012.

16 Indikatoren für nachteilige Ereignisse nach IDW PS Abwägung seitens der gesetzlichen Vertreter Die vorgenannten Indikatoren sind wie folgt abzuschätzen: Welche Tragweite kommt den Indikatoren zu? Welche Ereignisse sind hierfür ursächlich? Können deren Auswirkungen durch andere Faktoren oder Maßnahmen vermieden oder abgemildert werden? Das Vorliegen einzelner Indikatoren ist noch kein Grund für die Abkehr von der Going- Concern-Annahme Gibt es Gegenstrategien und Gegenmaßnahmen, die den Risiken entgegenwirken? Liegen singuläre Ereignisse, wie Zahlungsschwierigkeiten eines wichtigen Schuldners, vor? Bei strukturellen Problemen: Maßnahmenpaket mit rechtlichen, finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Verbesserungsmaßnahmen, die die bspw. eine Verbesserung der Unternehmensstruktur und der betrieblichen Prozesse umfassen können Quelle: Positionspapier des IDW: Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose, 2012.

17 Anforderungen an handelsrechtliche Fortführungsprognosen Grundsätze Text Sicht der Unternehmen sleitung Quelle: Positionspapier des IDW: Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose, 2012.

18 Anforderungen an handelsrechtliche Fortführungsprognosen Prognosezeitraum Grundsätzlich: mindestens 12 Monate ab dem Abschlussstichtag Im Einzelfall auch längere Prognosezeiträume, z.b. um einen längeren Produktionszyklus oder wesentliche Verzögerungen bei der Abschlusserstellung zu berücksichtigen Bis zum Abschluss der Jahresabschluss-Aufstellung dürfen keine Gründe dafür vorliegen, dass die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bspw. aufgrund rechtlicher Gegebenheiten ausgeschlossen ist (vgl. IDW PS 270, Tz 8) Sofern sich die gesetzlichen Vertreter zusätzlich mit einer insolvenzrechtlichen Fortbestehungsprognose auseinander setzen müssen, kann sich der verlängerte Prognosezeitraum (= laufendes + folgendes Geschäftsjahr) auch auf die handelsrechtliche Fortführungsprognose erstrecken Quelle: Positionspapier des IDW: Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose, 2012.

19 Bestandteile von handelsrechtlichen Fortführungsprognosen Entwicklung des relevanten Umfelds Erwartete Entwicklung des Unternehmens Maßnahmen zur Überwindung der Krise, z.b. - Verlängerung von Zahlungszielen bei Kreditoren - Stundungsvereinbarungen - Verkürzung von Zahlungszielen bei Debitoren Maßnahmen müssen wahrscheinlich realisierbar sein Quelle: Positionspapier des IDW: Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose, 2012.

20 05 Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose

21 Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose Reine Zahlungsfähigkeitsprognose: Können die im Planungshorizont fälligen Verbindlichkeiten durch die verfügbaren finanziellen Mittel bedient werden? Prognosezeitraum: i.d.r. nur laufendes + folgendes Geschäftsjahr Detaillierungsgrad: abhängig vom Ausmaß der Unternehmenskrise und Liquiditätsanspannung, quartals-, monats- oder wochenweise Planung Bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit gilt der Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit Fortschreibung der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose Strafrechtliche Folgen Erhebliches Risiko der persönlichen Haftung Hinweis des Abschlussprüfers

22 Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit Kriterium: Finanzkraft des UN Zahlungsunfähigkeit 17, 18 InsO Zahlungsstockung Zahlungsunfähigkeit Zahlungseinstellung Erstellung eines Finanzstatus sowie einer Finanzplanung Basis: integrierte Unternehmensplanung (Erfolgs-, Vermögens-, und Liquiditätsplanung) Detaillierungsgrad abhängig von Liquiditätslücke, Besonderheiten des Einzelfalls, Länge des Planungszeitraums wochenweise monatsweise quartalsweise

23 Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose Überschuldungsstatus Überschuldung nach 19 InsO Bei positiver Fortbestehensprognose: Bei negativer Fortbestehensprognose: Aufstellung eines Überschuldungsstatus nicht erforderlich Aufstellung eines Überschuldungsstatus = stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden negatives Reinvermögen begründet Insolvenzantragspflicht

24 Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose Beurteilung drohender Zahlungsunfähigkeit Bei negativer Fortbestehensprognose und positivem Reinvermögen drohende Zahlungsunfähigkeit nach 18 InsO Zahlungsunfähigkeit droht, wenn zum Stichtag zwar keine Liquiditätslücke vorhanden ist, aber es absehbar ist, dass die Zahlungsmittel zur Erfüllung der fällig werdenden Verpflichtungen nicht mehr ausreichen werden Prognose-Zeitraum: Bis zur letzten Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten Bei langfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Zeitraum dem der Fortbestehensprognose Schuldner hat Insolvenzantrags-Recht und kann somit frühzeitig Maßnahmen zur Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens einleiten und insb. die drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigen

25 Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen Fortgeschrittenes Krisenstadium Zahlungsunfähig? nein Fortbestehensprognose? positiv negativ ja Insolvenz- Antragspflicht (wg. Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung) negatives Reinvermögen Quelle: Fachnachrichten des IDW Nr. 4/2015, IDW S 11. Überschul dungsstatus? positives Reinvermögen Insolvenz- Antragsrecht (wg. Drohender Zahlungsunfähigkeit) Kein Insolvenzantrag

26 06 Zusammenwirken beider Prognosen

27 Gegenüberstellung Prognose-Anlass Insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose Zeitlich: Kein regelmäßiger Anlass, auch unterjährig Bei Anzeichen einer Unternehmenskrise (fortgeschrittenes Krisenstadium, Ertrags- bzw. Liquiditätskrise) Handelsrechtliche Fortführungsprognose Zeitlich: Jährlich im Rahmen der JAP Unabhängig von der Unternehmenslage Gegenstand der Prognose Finanzkraft des Unternehmens Fortführung des Unternehmens Fortführung der Unternehmenstätigkeit Prognosehorizont Wahrscheinlichkeit der Prognose Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unternehmensfortführung muss vorliegen Weder im Gesetz noch in der Literatur konkretisiert. Überwiegende Wahrscheinlichkeit entspricht aber auch hier einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Prognose- Ersteller 1-3 Jahre Unternehmensleitung Min. 1 Jahr, kann aber in Abhängigkeit von der Fortbestehensprognose ausgeweitet werden. Unternehmensleitung

28 07 Praxisbeispiele

29 Fortführungsprognose in der Praxis - Beispiel SolarWorld AG Pressestimmen: Grüne Ideen, rote Zahlen (Focus Online, ) Experte: SMA Solar und SolarWorld mit großen Problemen (Der Aktionär, ) Der krisengeschüttelte Solarhersteller SolarWorld hat auch das Geschäftsjahr 2013 mit einem Verlust abgeschlossen. Unterm Strich stand ein Minus von 228 Millionen Euro. Der Konzern hatte zuletzt seine Schulden drastisch reduziert. [ ] (DasErste.de, Wirtschaftsnews, )

30 Fortführungsprognose in der Praxis - Beispiel SolarWorld AG Stand zum JA 2012 Jahresfehlbetrag: -788 Mio. Davon nicht durch EK gedeckt: 290 Mio. Rohergebnis: -4,6 Mio. Bankguthaben 5,6 Mio. unterliegt Verfügungsbeschränkungen Bankguthaben 11,2 Mio. verpfändet Preisrückgang von 40% kompensieren Überkapazitäten, Preisverfall, operative Verluste und Insolvenzen haben den gesamten Sektor geprägt Das Management der SolarWorld AG bewertet die wirtschaftliche Lage als schwierig Maßnahmen Prognose Finanzielle Restrukturierung und bilanzielle Sanierung Restrukturierungskonzept in Abstimmung mit den wesentlichen Fremdkapitalgebern 55% der bestehenden Forderungen werden in EK umgewandelt (Debt-to-Equity-Swap) Kapitalherabsetzung von 111,7 Mio. auf 744,8 T, anschließende Erhöhung auf 14,9 Mio. Operative Restrukturierung (Einkaufsoptimierung, Personalmaßnahmen, Senkung der Marketing- Aufwendungen, Logistikoptimierung) Ungeachtet des Restrukturierungsbedarfs der SolarWorld AG geht der Vorstand davon aus, dass eine positive Fortführungsprognose besteht [ ] Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass die an der Restrukturierung beteiligten Gläubigergruppen den für die dauerhafte Fortführung der Gesellschaft notwendigen finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen zugestimmt haben Der Vorstand der SolarWorld AG hält den Fortbestand der Gesellschaft dennoch für überwiegend wahrscheinlich. (positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose) Quelle: Bundesanzeiger, Jahresabschluss der SolarWorld AG für das Geschäftsjahr 2012.

31 Fortführungsprognose in der Praxis - Beispiel Q-Cells International GmbH Stand zum JA 2010 Jahresfehlbetrag: -17,2 Mio. Davon nicht durch EK gedeckt: 48,8 Mio. Umsatzerlöse von 350,2 Mio. auf 190,5 Mio. gesunken Höhere Realisierung an Kleinprojekten, Großprojekte zum Stichtag noch nicht realisiert Langfristige Wachstumsperspektiven in der PV- Branche sind weiterhin sehr gut signifikanter Rückgang des Preises Wesentliche Ursache für das neg. Finanzergebnis sind außerplanmäßige Abschreibungen Maßnahmen Prognose Zur Vermeidung insolvenzrechtlicher Tatbestände wurde eine Rangrückstrittsvereinbarung mit der alleinigen Gesellschafterin (Q-Cells SE) geschlossen Patronatserklärung der Q-Cells SE, jederzeit auf Anfordern der Q-Cells International liquide Mittel in Form von sofort fälligen Darlehen in dem zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen (Finanzierungszusage ohne betragsmäßige Begrenzung bis ) Sofern keine ausreichende Liquidität aus dem operativen Geschäft generiert werden kann bzw. keine weiteren Kreditlinien von der Muttergesellschaft gewährt werden oder in anderer Form Liquiditätszuflüsse erzielt werden können, ist der Bestand des Unternehmens gefährdet. Quelle: Bundesanzeiger, Jahresabschluss der Q-Cells International GmbH für das Geschäftsjahr 2010.

32 08 Fazit

33 Fazit Grundsatz: Die Anforderungen an die Erstellung von Prognosen durch die gesetzlichen Vertreter verschärfen sich bei zunehmenden Anzeichen für einen fortgeschrittenen Krisenverlauf. Bei Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) bzw. Überschuldung ( 19 InsO) sind die gesetzlichen Vertreter verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Erkenntnisse hieraus sind wiederum bei der handelsrechtlichen Fortführungsprognose zu berücksichtigen. Ist eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose erforderlich, so verlängert sich der Prognosezeitraum der handelsrechtlichen Fortführungsprognose entsprechend des Zeitraums der insolvenzrechtlichen Prognose. Quelle: Positionspapier des IDW: Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose, 2012.

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Jan B. Töppe Wirtschaftsprüfer Geschäftsführer Telefon: Mobil:

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