Vorbereitung der Ausschreibung für bestehende NawaRo- und abfallvergärende Biogasanlagen. Vortrag für die Biogasunion

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1 Vorbereitung der Ausschreibung für bestehende NawaRo- und abfallvergärende Biogasanlagen Vortrag für die Biogasunion

2 REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien DR. HELMUT LOIBL

3 AUS DEM INHALT Ergebnisse bisheriger Ausschreibung Zuschlag und was dann? (Formale) Vorgaben für die Ausschreibung Ausschreibung wann?

4 Ergebnisse bisheriger Ausschreibung

5 ERGEBNISSE BIOMASSE- AUSSCHREIBUNG 2017: Volumen: kw (122 MW) 33 Gebote, bezuschlagt 24!!! Gut 1/3 der Gebote wurde also aus formalen Gründen ausgeschlossen!!! Gebotswerte von 9,86 bis 16,90 ct/kwh Zuschlag für 38 Gebote = 27,5 MW Mengengewichteter Durchschnitt: 14,30 ct/kwh Höchstes bezuschlagtes Gebot: 16,90 ct/kwh

6 FAZIT HIERAUS: Nicht bezuschlagte 94,94 MW werden in 2018 zugefügt 150 MW + 95 MW = 245 MW Abzüglich: errichteter Leistung unter 150 kw Volumen wurde 2017 bei weitem nicht erreicht! Jeder hat das bekommen, was er geboten hat!

7 Zuschlag bei der Ausschreibung - und was dann?

8 PROBLEM Sobald in die neue Vergütung gewechselt wird, gilt die Anlage als EEG-2017-Anlage Folge ALLE Vorgaben des EEG 2017 sind ab dann zwingend einzuhalten!!!

9 ABER: Weder die Teilnahme an der Ausschreibung, noch ein Zuschlag erfordern jetzt zwingende Maßnahmen. Folge Teilnahme an der Ausschreibung ist mit Bestandsanlage grundsätzlich möglich erst später muss ggf. das neue EEG beachtet werden!

10 BEACHTEN: Sobald in die neue Vergütung gewechselt wird, gilt die Anlage als EEG-2017-Anlage Folge ALLE Vorgaben des EEG 2017 sind ab dann zwingend einzuhalten, insbesondere:

11 AUSSCHREIBUNG: KEINE EIGENSTROMNUTZUNG!!! Grundsatz: Wer Vergütung über Ausschreibung erhält, darf KEINEN EIGENSTROM nutzen ( 27 a EEG 2017) Ausnahmen: in Anlage selbst oder anderen Anlagen am selben Verknüpfungspunkt zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste in Stunden mit negativen Strompreisen in Stunden des Einspeisemanagements

12 Vorgabe: mind. 400 m Länge, EIGENSTROMNUTZUNG? max. 25 % Ve:rluste F E BHKW Z 2 N Z 1 Alles ist EIGENSTROM! Eigentümer von ALLEM = Landwirt persönlich oder dieselbe Gesellschaft (A GmbH & Co. KG

13 Vorgabe: mind. 400 m Länge, EIGENSTROMNUTZUNG? max. 25 % Ve:rluste F E BHKW Z 2 N Z 1 Nur innerhalb der BGA = Eigenstrom! Eigentümer BGA = GmbH & Co. KG Wohnhaus gehört Landwirt A Stall gehört A & F GbR

14 MAISDECKEL KEIN Zahlungsanspruch bei Nichteinhaltung MAISDECKEL Gilt für: Getreidekorn, Mais (Ganzpflanze, Maiskorn- Spindel-Gemisch, Körnermais, Lieschkolbenschrot). Zuschlag 2017, Masseprozent Zuschlag 2019, Masseprozent Zuschlag 2021, Masseprozent

15 DOPPELTER ÜBERBAU: KEIN Zahlungsanspruch, soweit Vorgabe: DOPPELTER ÜBERBAU nicht eingehalten: Biogasanlagen erhalten nur für 50 % ihrer installierten Leistung Vergütung, Biomasseanlagen nur für 80 % ihrer installierten Leistung. Wird mehr erzeugt insoweit keine Vergütung! Wichtig: Erzeugung entscheidet, nicht Einspeisung Eigenverbrauch ist insoweit KEINE Lösung!

16 ABGEDECKTE ENDLAGER: Vorgabe EEG 2017 Die hydraulische Verweilzeit im gesamten gasdichten und an die Gaserfassung angeschlossenen System der BGA beträgt mindestens 150 Tage. Muss ab Wechsel in die Ausschreibevergütung eingehalten werden! Sonst kompletter Vergütungsentfall!

17 ZÜNDSTRAHLER AB Ausschreibungsvergütung nur noch mit Pflanzenölmethylester Sonst: Keine Vergütung!

18 Allgemeines zur Ausschreibung

19 WER MUSS IN DIE AUSSCHREIBUNG? Grundsatz: Alle neuen Anlagen (Wind, Biogas, Biomasse, PV) Ausnahmen: Windenergie an Land unter 750 kw Solaranlagen unter 750 kw Biomasseanlagen unter 150 kw Anlagen mit BImSchG-Genehmigung vor (bei IB vor )

20 AUSSCHREIBUNGSUMFANG 01. Mai MW Wind PV Biomasse/ Biogas 01. August November 2017 Ab x 200 MW (1.2., 1.6., 1.10.) 150 MW am MW MW 4 x 700 MW (1.2., 1.5., 1.8., 1.10.)

21 BEKANNTMACHUNG BNetzA macht Ausschreibung frühestens 8 Wochen und spätestens 5 Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin auf ihrer Internetseite bekannt mit Angaben über Gebotstermin Ausschreibungsvolumen Höchstwert Formatvorgaben etc.

22 Einzuhaltende Vorgaben bei der Ausschreibung

23 FORMVORGABEN STRENGE VORGABEN 30 EEG 2017 Beispiele: Gebotsmenge in kw ohne Nachkommastelle Gebotswert in Cent mit zwei Nachkommastellen Standort, Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flurstück Übertragungsnetzbetreiber

24 FORMVORGABEN STRENGE VORGABEN 30 EEG 2017 Beispiele: Gebotsmenge in kw ohne Nachkommastelle Gebotswert in Cent mit zwei Nachkommastellen Standort, Bundesland, Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flurstück Übertragungsnetzbetreiber 3,2 MW oder 210,5 kw ebenso unzulässig wie 14,8 ct Bayernwerk, Edis, Avacon etc. ist falsch!

25 ÜBERTRAGUNGS- NETZBETREIBER Tennet TSO 50 Hertz Transmission Amprion TransnetBW

26 FORMATVORGABEN Formulare BNetzA müssen benutzt werden! Gebote müssen spätestens am jeweiligen Gebotstermin zugegangen sein! Sicherheit muss bis zum jeweiligen Gebotstermin geleistet sein!

27 SICHERHEIT BIOGAS 60 Euro je kw installierte Leistung Dauer: bis Zuschlag entwertet wird

28 SICHERHEIT Möglichkeit der Sicherheitsleistung: Zahlung Geldbetrag auf eingerichtetes Verwahrkonto der BNetzA ODER Nicht auf das normale Konto der BNetzA! Muss ALLES gegeben sein! Unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete Bankbürgschaft auf erstes Anfordern durch Kreditinstitut oder Kreditversicherer zugunsten Übertragungsnetzbetreiber ausgestellt

29 MAXIMALGEBOT BIOGAS: Neuanlagen: 14,88 ct/kwh in 2017, 1 % Degression pro Jahr In 2018: 14,73 ct/kwh Bestandsanlagen: 16,90 ct/kwh in 2017, 1 % Degression pro Jahr in 2018 maximal: 16,73 ct/kwh

30 MAXIMALGEBOT BIOGAS: Maximalgebot Bestandsanlage in 2018: 16,73 ct/kwh, aber: Beschränkungen für abfallentsorgende BGA unabhängig vom Zuschlagswert (!): Maximal der Durchschnitt der Vergütung der 3 dem Gebot vorausgegangenen Kalenderjahre. Überwiegender Einsatz von Material der AVV (Grüngut), (Biotonne) und (Marktabfälle) maximal 14,88 ct/kwh bis 500 kw und max. 13,05 ct/kwh bis 20 MW

31 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Anlage darf bei Zuschlag noch nicht in Betrieb sein (bei NEU-Anlage) Genehmigung der Anlage, für die ein Gebot abgegeben wird muss 3 Wochen vor Gebotstermin erteilt sein Genehmigung der Anlage muss 3 Wochen vor Gebotstermin im Marktstammdatenregister gemeldet sein

32 EXKURS: GENEHMIGUNG Grundsatz: Bestandsanlage hat eine Genehmigung nichts weiter veranlasst ABER AUSNAHME: Bis zur Ausschreibungsvergütung soll noch etwas umgestellt/geändert werden: insbesondere: Leistungszubau/Flexibilisierung Risiko: späterer Zubau möglich, Leistung zählt aber nicht in doppelten Überbau? ggf. noch nicht in die Ausschreibung?

33 EXKURS: GENEHMIGUNG Fall aus der Praxis: BGA mit 360 kw installierter Leistung, will jetzt in die Ausschreibung und künftig im Schnitt 180 kw einspeisen (Winter 360, Sommer 100 er will später ein 100 kw-bhkw zubauen). 2 Möglichkeiten für die Ausschreibung: Schon 2018 teilnehmen oder erst Genehmigung 100 kw Zusatzleistung einholen und 2019 teilnehmen

34 EXKURS: GENEHMIGUNG Möglichkeit 1: 2018 teilnehmen Teilnahme mit Genehmigung 360 kw bei Zuschlag: künftig maximal 180 kw einspeisen und: für 360 kw Flexzuschlag Später Zubau 100 kw möglich, dafür gibt s aber KEINEN Flexzuschlag!!!

35 EXKURS: GENEHMIGUNG Möglichkeit 2: 2019 teilnehmen, vorher 100 kw Zusatzleistung genehmigen lassen Teilnahme mit Genehmigung 460 kw bei Zuschlag: künftig maximal 230 kw einspeisen und: für 460 kw Flexzuschlag Für den Zubau der 100 kw ist nach dem Zuschlag 2 Jahre Zeit!

36 Der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren

37 ZUSCHLAG Zulässige Gebote werden sortiert nach Gebotswert, beginnend mit dem Niedrigsten bei identischen Gebotswerten, beginnend mit der geringsten Gebotsmenge Zuschlagsgrenze: letztes Gebot der Ausschreibungsmenge

38 Vorfrage: Wann soll ich in die Ausschreibung?

39 VORÜBERLEGUNG: WANN MUSS ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG? Vorgabe Gesetz: Nach Zuschlag darf frühestens nach dem 13. und muss spätestens bis zum 36. Kalendermonat gewechselt sein

40 RICHTIGER ZEITPUNKT BGA 1: Vergütung 21 ct bis BGA 2: Vergütung 21 ct bis ZU- SCHLAG Möglicher Wechselzeitraum Vergütungshöhe: maximal 16,73 ct/kwh (wie geboten)

41 VORÜBERLEGUNG: WANN MUSS ICH IN DIE AUSSCHREIBUNG? Vorgabe Gesetz: Nach Zuschlag darf frühestens nach dem 13. und muss spätestens bis zum 36. Kalendermonat gewechselt sein Vergütungsende anfangen Vergütungsende anfangen Vergütungsende anfangen

42 ZEITPUNKT: ABFALLANLAGEN Maximalgebot: 16,73 ct in 2018, ABER: Maximal Durchschnitt der letzten 3 Jahre! Hauptproblem Abfallanlage geringe Durchschnittsvergütung keine Flexprämie oft kein Formaldehydbonus oft kein KWK-Bonus

43 ABFALLANLAGEN Beispiel: Abfall-BGA 500 kw nur mit Grundvergütung (150 kw: 11,67; 500 kw: 10,23 ct) mit Laufzeitende 2021 Bisheriger Durchschnitt 10,66 = Maximalgebot Idee: 2018 nicht ausschreiben, sondern optimieren: jetzt Formaldehydbonus, jetzt Gärrestaufbereitung, jetzt Flex mit 1 MW Durchschnitt = 15,76

44 ABFALLANLAGEN Bisheriger Durchschnitt bis Ende 2017: 10,66 Durchschnitt seit 2018: 15,76 Maximalgebot 2018: 10,66 Maximalgebot 2019: (10,66+10,66+15,76)/3 = 12,36 Maximalgebot 2020: (10,66+15,76+15,76)/3 = 14,06 Maximalgebot 2021: 15,76 Problem: Laufzeitende 2021, Umstieg dann erst Ende 2022 möglich Stillstand!

45 RICHTIGER ZEITPUNKT Vergütungsende ZU- SCHLAG Möglicher Wechselzeitraum

46 SATELLIT ZU ABFALLANLAGE? F E N F Idee: Neuer SAT-Standort mit Ausschreibung: 14,73 ct Maximalgebot BHKW BHKW Inbetriebnahme: 2000 Vergütungsende: 2020 BHKW

47 ÜBERLEGUNGEN SATELLIT Kosten Genehmigung gering, Risiko gering: Umsetzung nur bei Zuschlag Fördermöglichkeit für Mikrogasleitung Evtl. höhere Vergütung als bisher an BGA! Nochmals 20 Jahre (plus evtl. 10 Folgeausschreibung) Problem: Satellit muss doppelt überbaut sein. Problem: Fermenterbeheizung, Hygienisierung Lösung überlegen!

48 FAZIT Der rechtliche Rahmen rund um Biogasanlagen wird immer komplexer Kein Vortrag ersetzt eine individuelle Beratung Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei!

49 KONTAKT Telefon: Kennen Sie unseren monatlichen Newsletter? Gleich anmelden und regelmäßig gratis Rechtstipps erhalten! Jetzt neu: Kostenlose Lernvideos auf unserem YouTube Kanal gleich abonnieren, um keine rechtlichen Änderungen zu verpassen! Aktuelle Infos auch auf Facebook

50 Anwalts-Team Susanne Lindenberger Rechtsanwältin Susanne Bausch Rechtsanwältin Dr. Helmut Loibl Leitender Partner Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marc Bruck Rechtsanwalt Christian Wenzel Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Carolina Gierisch Rechtsanwältin Alexandra Engel Rechtsanwältin

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