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1 Prof. Dr. Hajo Jakobs»Menschenrechte und Behinderung«Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung SoSe 2006 FH Kiel Einige Quellen & Links: UN Enable - Promoting the Rights of Persons with Disabilities: Vereinte Nationen - Deutscher Übersetzungsdienst: Human Rights and disability: Disabled People International: NETZWERK ARTIKEL 3: 3.de/wsite/index.php Notwendigkeit für eine UN- Konvention, Tagungsbeitrag, Th. Degener: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.v. Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Mainz-Linkliste: Disability Studies: anzeigen.php?id=65 1

2 Übersicht Abstrakte Menschenrechte oder konkrete Emanzipation und Verbesserung der Lebensbedingungen? Behinderung: Behindertsein oder behindert werden? Behinderte Menschen - einige Zahlen & Fakten Aberkennung von Menschen- & Bürgerrechten - alltäglich und strukturell Behindertenfeindlichkeit und Selektion durch Biowissenschaften Gegenwehr : Selbstbestimmt-Leben- & Krüppelbewegung Menschenrechte für behinderte Menschen? 8. Internationale Menschenrechtskonvention für die Rechte behinderter Menschen (UN 2002 bis heute) Entwicklungen auf nationaler Ebene - am Beispiel Deutschlands Offene Fragen & Resümee 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 1 - Zunächst einige sozialhistorische Hinweise und kritisch-philosophische Anmerkungen zur Menschenrechts-Thematik grundsätzlich - Dann: kurze Skizzierung der Lebenslage Behinderung und wesentlicher Probleme - Drittens: zur Diskussion und Entwicklungsstand von Menschenrechten für behinderte Personen (national u. international), die keine Sonderrechte (i.s. einer positiven Diskriminierung ) sein sollen/wollen - Daraus ergeben sich zahlreiche offene Fragen und strittige Punkte, mit denen ich schließen will bzw. Resümee -> gemeinsam (Diskussion) 2

3 1. Abstrakte Menschenrechte - oder konkrete Emanzipation und Verbesserung der Lebensbedingungen? Die Menschenrechte stellen eine politisch-formale Abstraktion vom wirklichen Leben (Lebenswelt, Lebenslage, reale sozioökonomische Verhältnisse) dar. Alle Emanzipation ist Zurückführung der menschlichen Welt, der Verhältnisse, auf den Menschen selbst. (Karl Marx: Zur Judenfrage 1844) Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 Konkretisierung in mehreren darauf folgenden UN-Konventionen (Bsp.: Frauen 1954 u. 1979, Rassendiskriminierung 1969, Folter 1984 ) Zweiteilung: Konvention über politische Bürgerrechte und Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 2 - Schon bedenklich (frag-würdig), dass Menschenrechte allgemein und dann noch eigens für etliche Menschengruppen gesondert überhaupt politisch ausge- u. verhandelt, katalogisiert werden müssen!? Deklarationen der Menschenrechte: Problem stets > mangelnde Verbindlichkeit und fehlende Realisierung! - Geschichte der Menschen- & Bürgerrechte: Am. u. Französ. Revolution - polit. Errungenschaft des Bürgertums (der 3.Stand, der die Lebensgrundlagen der Gesell. schafft, will Teihabe an der politischen Macht). - Bereits Marx hat in seiner Analyse dies zwar ausdrücklich als Fortschritt gewürdigt, aber zugleich kritisch festgestellt, dass mit politischen u. formal-rechtlichen Proklamationen der Mensch noch nicht auch schon sozial und solidarisch ist, die vollständige menschliche Emanzipation - wobei bei M. Solidarität immer mitgedacht ist - noch nicht verwirklicht ist. Die politische Emanzipation ist die Reduktion des Menschen, einerseits auf das Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, auf das egoistische unabhängige Individuum, andererseits auf den Staatsbürger, auf die moralische Person. Erst wenn der wirkliche individuelle Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich zurücknimmt und als individueller Mensch in seinem empirischen Leben, in seiner individuellen Arbeit, in seinen individuellen Verhältnissen, Gattungswesen geworden ist, erst wenn der Mensch seine forces propres als gesellschaftliche Kräfte erkannt und organisiert hat und daher die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in der Gestalt der politischen Kraft von sich trennt, erst dann ist die menschliche Emanzipation vollbracht. 3

4 2. Behinderung: Behindert sein oder behindert werden? - Behinderung ist nicht gleich Schädigung und keine Eigenschaft des Individuums, sondern eine Relation - also maßgeblich die soziale Benachteiligung ( behindert werden )! = gegen defizitorientiertes medizinisches Paradigma von Beh. 4

5 Behinderte Menschen - einige Zahlen & Fakten: weltweit ca. 600 Mio. (ca. 10%), davon lebt etwa 1/3 in absoluter Armut! In der BRD ca. 8,4 Mio. (ebenfalls ca. 10%) davon 46% Frauen 6,7 Mio. Schwerbehinderte (lt. amtlichem Ausweis) 72% der beh. Menschen waren 55 Jahre oder älter (Statist. Bundesamt Mikrozensus 2003) Behinderte Menschen in der BRD haben häufiger keinen Schulabschluss und sind wesentlich stärker von Erwerbslosigkeit betroffen als nicht Behinderte. 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 4 5

6 Aberkennung von Menschen- & Bürgerrechten Ist nach wie vor alltägliche Realität und strukturell verankert! Physische Gewaltakte Verletzung der Menschenwürde durch institutionelle Zwänge (teilweise verbunden mit direktem Freiheitsentzug) Freie Wohnort- und Wohnungswahl - fast immer Fehlanzeige! Freie Wahl, mit wem man zusammenlebt und mit wem nicht?! Freie Arztwahl - häufig Fehlanzeige! Freie Berufswahl - meistens Fehlanzeige! usw. usf. 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 5 Menschenrechtsverletzungen nicht nur durch vereinzelte gewalttätige Übergriffe... - Misshandlungen, Zwangssterilistionen, sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Einrichtungen (häufig tabuisiert) > Mehrfachdiskriminierung beh. Frauen, z.b. durch sexualisierte Gewalt - mangelnde Barrierefreiheit ( accessibility = Zugänglichkeit) 6

7 Behindertenfeindlichkeit und Selektion durch Biowissenschaften Eugenik: PID & Pränataldiagnostik Spätabtreibungen und Liegenlassen (schwer)geschädigter Neugeborener Medizinische Experimente: EU-Bioethik-Konvention erlaubt an einwilligungsunfähigen Menschen auch fremdnützige Forschung Diskussionen um aktive Sterbehilfe...immer wieder die Frage Was ist lebenswert? - und wer bestimmt darüber? 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 6 7

8 Gegenwehr? Fachliche Strategien/Konzepte : Normalisierungsprinzip - Integration / Inclusion - Selbstbestimmung / Empowerment Engagement der Behindertenverbände; Aktion Grundgesetz Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung (peer counseling & Assistenz) Krüppelbewegung ( Krüppeltribunal 1981) 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 7 - Umdenken ( Paradigmenwechsel ): von der Stellvertretung zur Selbstbestimmung - Beh. Menschen wollen nicht mehr Objekte von Mitleid und Fürsorge sein, sondern Subjekte / Experten in eigener Sache - Legendäres Krüppeltribunal gegen Menschenrechtsverletzungen gegen Beh. In Dortmund 1981! - Selbsthilfe beh. Frauen (z.b. Weibernetz e.v. seit 1998) 8

9 3. Menschenrechte für behinderte Menschen? Behinderte Menschen gehören zu den am meisten gefährdeten Gruppen, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht! Behinderung wurde und wird aber meistens allenfalls als medizinisches oder sozialpolitisches Problem gesehen (Prävention/Rehabilitation/ soziale Sicherung). 9

10 UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen International Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities Zur Vorgeschichte: Dez UN-Deklaration über die Rechte von geistig behinderten Personen (noch stark defizit- u. fürsorge-orientiert!) 1981 Internat. Jahr der behinderten Menschen - anschl. UN- Beh.- Dekade 1993 Standard Rules (als Ersatz für eine Beh.-Konvention) Nov. 2001: Initiative/Auftrag der UN-Generalversammlung > Bildung eines Ad-hoc-Komitees (seit Sommer 2002 sieben Sitzungen) Mai/Juni 2004: erster Entwurf Abschluss erwartet für 8. Sitzung im August Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 9 Vorgeschichte (nicht vollständig, beispielhafte Etappen): UN-Deklaration über die Rechte von geistig behinderten Personen Dez (noch stark defizitorientiert) 1981 Internat. Jahr der behinderten Menschen 1993 Rahmenbestimmungen für Herstellung der Cancengleichheit für Beh. - politische Richtlinie/Orientierung, rechtlich unverbindlich, inspirierten aber zahlreiche nationale Gleichstellungsgesetze Auftrag der UN-Generalvers.: Nov. 2001; Anfang 2002 bezeichnete die damalige Vors. Der Menschenrechts-kommission dieses Projekt als ethische Globalisierung (?!) - Beteiligung von NGOs (internat. Behindertenorganisationen) Seit Sommer 2002 Sitzungen des Ad-hoc-Ausschusses - 3. Sitzung Mai/Juni 2004: Erster Entwurf - 7. Sitzung Anfang dieses Jahres: Mehrfachdiskriminierung beh. Frauen anerkannt u. explizit aufgenommen - Abschluss für 8.Sitzung Aug erwartet 10

11 Einige Artikel des vorliegenden Entwurfs: Art. 7 Gleichheit und Nichtdiskriminierung Art. 8 Recht auf Leben Art. 9 Gleichberechtigte Anerkennung als Person vor dem Gesetz Art. 10 Freiheit und Sicherheit der Person Art. 11 Freiheit von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Art. 12 Freiheit von Gewalt und Missbrauch Art. 13 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Information Art. 14 Achtung vor Privatsphäre, Heim und Familie Art. 15 Unabhängig leben und Teil der Gemeinschaft sein 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 10 - Viele Punkte sind rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten - oder sollten es sein!! (aber viele offene Fragen - s.u.) 11

12 Zur Notwendigkeit einer UN- Konvention 1. Behindertenrechte sind Menschenrechte 2. Vorhandene Menschenrechtskonventionen bieten keinen ausreichenden Schutz 3. Internationales Behindertenrecht ist zu schwach 4. Gleichstellungsrecht reicht nicht aus 5. Behinderte auf der ganzen Welt brauchen Menschenrechtsschutz Theresia Degener (2002/03)»Netzwerk Artikel 3«Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.v. 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 11 - bis heute kontrovers... > diverse Gegenargumente - Skeptiker nicht nur bei Regierungen, auch bei NGOs (einzelne Behindertenorganisationen) 1. Behinderte Menschen brauchen /wollen keine Sonderrechte [ Sonderbehandlung = Marginalisierung?!] 2. sechs vorhandene zentrale Menschenrechtskonventionen: Bürgerrechts- u. Sozialrechtspakt, die Rassismus-, die Frauen-, die Kinder- (nur in dieser sind spez. Beh. berücksichtigt) und die Folterkonvention [ reichen aus? - längst in bestehenden Verträgen verankert -so ein EU-Vertreter?! Keine Doppelungen schaffen ] Drittes Gegenargument: Folgekosten! (v.a. Problem sog. Entwicklungsländer, aber auch angesichts leerer Kassen in den Industrieländern Prof.Dr.iur. Theresia Degener, Ev. FH Bochum (selbst Betroffene) -> erstellte 2002 wichtige Studie für UN (zus. mit irischem Behindertenrechtler)! 12

13 Nationale Ebene: Beispiel Deutschland 1992 Betreuungsrecht 1994 Grundgesetz-Ergänzung (Artikel 3, Abs. 3) 2001 SGB IX ( Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe, Einbeziehung der Selbsthilfeverbände) 2002 BGG (Benachteiligungsverbot im öffentl.- rechtlichen Bereich, Barrierefreiheit) Zivilrechtl. Antidiskriminierungsgesetz? Fachkonferenz Menschenrechte und Behinderung Berlin Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 12 -Betreuungsrecht - Entmündigung abgeschafft! -Selbstbestimmung und Teilhabe -Gleichstellung und Antidiskriminierung -Barrierefreiheit? Deutschland weist im internat. Vergleich zwar einen relativ hohen Standard auf, aber 13

14 Offene Fragen & skeptisches Resümee Wechsel vom sozial- zum rechtsgestützten Ansatz (?!) Disability Mainstreaming Bedarf für ein neues Recht auf Differenz? Tatsächliche Umsetzung & wirksame Überwachung (Monitoring-Mechanismen) 17. Mai 2006 Prof. Dr. Hajo Jakobs 13 Viele offene u. strittige Fragen vieles sehr allgemein, anderes wieder geht (zu) sehr ins Detail - ganz abgesehen von Übersetzungsproblemen (!) Nichtdiskriminierung/Def. von Diskriminierung (Art. 7): Unterschied angemessene (u. zumutbare) Vorkehrungen (individualbezogen und einklagbar) -versus- positive Maßnahmen (gruppenbezogen, kein Rechtsanspruch); explizite Benennung von Mehrfachdiskriminierung Full legal Capacity / Rechtsmacht (Art. 9): Rechtsfähigkeit - Geschäfts-fähigkeit > gibt es nicht geschäftsfähige Erwachsene (eben Beh.)? -hier droht evtl. Rückschritt - Entmündigung -vs.- Supported Decision Making!- Gesetzliche Betreuung -u./od.- Assistenz? Schutz vor Gewalt u. Missbrauch (Art. 12): Überwachung in Sondereinrichtungen..? u.v.m. >>>Ausgrenzung beh. Menschen wird nicht mehr als sozialpolitisches Problem, sondern als Rechts- bzw. Menschenrechtsverletzung gesehen - ist das nur gut? ( umgekehrte Gefahr: Vernachlässigung der sozialen Sicherung/des Sozialrechtspakts ) Verräterische/ambivalente Sprachregelung: Übereinkunft, dass Menschen mit Behinderung nichts Besonderes sind (!), sondern Menschen wie wir alle. (Zitat Thönnes, Parlamentar. Staatssekretär im BuMi f. Gesundheit u. soziale Sicherung auf der Fachkonferenz 2004) > Menschenrechte und Gleichstellung können nicht nur durch Gesetze verwirklicht, also letztlich staatlich verordnet werden. Sie müssen in den Köpfen verankert und alltäglich gelebt werden - soziale Lebenspraxis, universelle Kultur!!! > Schwierigster Punkt bei der neuen UN-Konvention ist und bleibt: die Umsetzung/konkrete Realisierung in und durch die einzelnen Staaten - d.h. internationale Kooperation und wirksames Monitoring - damit Menschenrechte nicht abstrakt bleiben! 14

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