Beantwortung der Anfrage

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1 Nr 518 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Eisl und Ing. Mag. Meisl an Landesrat Eisl (Nr 450 der Beilagen) betreffend den Tierschutz in Salzburg Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Eisl und Ing. Mag. Meisl betreffend den Tierschutz in Salzburg vom 28. März 2012 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Mit welchen neuen Verwahrstellen sind in den letzten drei Jahren Verträge abgeschlossen worden? Im Zeitraum März 2009 bis März 2012 wurden mit folgenden neuen Verwahrstellen Verträge abgeschlossen: Tierpension Schnauzerl, Neumarkt Tierschutzverein Theo, Salzburg Tierarzt Dr. Herbert Neumayr, Saalfelden Zu Frage 2: Wo wurden Fundtiere sonst noch (vorübergehend) untergebracht? Einzelne Fundtiere konnten bei den erstbehandelnden Tierärzten, oder wenn dies vom Finder angeboten wurde, bei diesem untergebracht werden. Exotische Fundtiere werden auch im Zoo Salzburg bzw im Haus der Natur untergebracht. Zu Frage 3: Welche Kosten sind dem Land dadurch entstanden? Für die Verwahrung von Tieren im Sinne des 30 TSchG wurden an diese Verwahrstellen im Zeitraum März 2009 bis März 2012 insgesamt ,20 ausbezahlt. Zu Frage 4: Mit welchen Verwahrstellen sind in den letzen drei Jahren Verträge gekündigt worden? Es wurden keine Verträge gekündigt. 1

2 Zu Frage 5: Mit welchen Verwahrstellen sind in den letzten drei Jahren Verträge geändert worden? Tierpension Siouxtipi, Uttendorf (Verwahreinrichtung mittlerweile aufgelassen) Tierpension Fohlenhof, Tenneck Tierärztin Dr. Karin Yaldez, Weißbach bei Lofer Zu Frage 6: Aus welchem Grund musste ein zusätzlicher Vertrag mit dem Tierschutzverein Theo abgeschlossen werden? Vom Tierschutzverein Theo wurde die Bereitschaft erklärt, Fundtiere im Sinne des 30 Tierschutzgesetz TSchG zu verwahren. Zu Frage 7: Seit wann werden vom Verein Theo Tiere für das Land Salzburg verwahrt? Vom Verein Theo wurde am 16. Oktober 2011 erstmals ein Tiere für das Land Salzburg verwahrt. Zu Frage 8: Wo hat der Verein Theo bisher Fundtiere untergebracht (es wird um genaue Auflistung nach verwahrtem Tier und Unterbringung ersucht)? Die Tiere wurden bei Mitarbeiterinnen des Vereins Theo untergebracht. Diese Unterbringungen wurden auf Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vorher kontrolliert. Wie auch der Frage 20 zu entnehmen ist handelte es sich im Jahr 2011um insgesamt fünf Tiere. Konkret waren dies: 1 Kanarienvogel 1 Griechische Landschildkröte 1 Gelbwangenschmuckschildkröte 1 Kaninchen 1 Katze Zu Frage 9: Erhielt bzw erhält der Verein Theo Subventionen vom Land Salzburg? Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe (es wird um genaue Auflistung ersucht)? Nein, der Verein Theo hat bis jetzt keine Subvention erhalten. Der Verein Theo erhält Leistungen für die Verwahrung von Tieren nach 30 TSchG. 2

3 Zu Frage 10: Sind durch diesen neuen Verwahrer zusätzliche Kosten für das Land Salzburg zu erwarten? Es sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten, da sich die Kosten nach der Anzahl der Fundtiere richten. Zu Frage 11: Inwieweit wird sich das auf die übrigen Verwahrstellen auswirken? Es ist eine Entlastung der übrigen Verwahrstellen zu erwarten. Zu Frage 12: Aus den Medien war zu entnehmen, dass sich diese neue Einrichtung teilweise auch als Gnadenhof versteht und auch Wildtiere aufnehmen will. Wie stehen Sie dazu? Das Land Salzburg hat mit dem Tierschutzverein Theo einen Verwahrungsvertrag für Tiere im Sinne des 30 Tierschutzgesetz TSchG abgeschlossen. Darüber hinausgehende Leistungen sind nicht Inhalt des Vertragsverhältnisses und daher Angelegenheit des jeweiligen Verwahrers. Was die Verwahrung von Wildtieren betrifft, sollte sich diese auf die unbedingt nötige Zeit die zur Gesundung des Tieres benötigt wird, beschränken. Sobald das Tier gesund ist und ein Überleben in freier Wildbahn als gesichert angesehen werden kann, sollten Wildtiere wieder in die freie Wildbahn entlassen werden. Zu Frage 13: Haben die einzelnen Verwahrer unterschiedliche Zielrichtungen oder arbeiten alle nach momentanem Bedarf? Das Ziel des Verwahrungsvertrages ist bei allen Verwahrern ident, darüber hinaus haben aber die Verwahrer durchaus verschiedene Ausrichtungen. Zu Frage 14: Müssen sich die einzelnen Verwahrer aufeinander abstimmen bzw kooperieren? Wenn nein, warum nicht? Eine direkte Abstimmung der Verwahrer untereinander ist nicht nötig. Sehr wohl muss bei der Unterbringung der Fundtiere von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde auf die freien Kapazitäten und die Einrichtung der Verwahrer Rücksicht genommen werden. Bei der Unterbringung diverser exotischer Fundtiere (Schlangen, Echsen, exotische Vögel, etc) wird auf die vorhandenen Einrichtungen bei den Verwahrern geachtet. 3

4 Zu Frage 15: Welche Kapazitäten haben die Verwahrstellen mit denen das Land Salzburg einen Vertrag abgeschlossen hat jeweils (es wird um Auflistung nach Tierarten je Verwahrstelle ersucht)? Die als Tierheim zugelassenen Verwahrer (TH Salzburg und TH Hallein) haben folgende Unterbringungsmöglichkeiten für Hunde und Katzen: Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg (TH Salzburg) 22 Hunde und 100 Katzen Tierschutzverein für Stadt und Bezirk Hallein (TH Hallein) zwölf Hunde und 40 Katzen Angemerkt werden darf, dass entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Mindestanforderungen für Tierheime (Tierheim-Verordnung THV) StF: BGBl II Nr 490/ (2) zugelassene Tierheime vorübergehend auch mehr Tiere unter Einhaltung entsprechender Bedingungen unterbringen dürfen. (2) Haltungsbedingungen, welche die Mindestanforderungen gemäß Abs 1 unterschreiten, sind nur zur vorübergehenden, die Dauer eines Jahres nicht überschreitenden Unterbringung zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Tiere durch die Art und Weise der Haltung nicht in ihrem Verhalten gestört oder in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert werden. Wie viele dieser Plätze in Tierheimen schon mit eigenen Tieren, Pensions- oder Verzichtstieren besetzt sind, stellt sich tagesaktuell sehr unterschiedlich dar. Für die anderen, nicht als Tierheim zugelassenen Verwahrstellen, ist keine bescheidmäßige Feststellung der Kapazitäten vorgesehen. Die Auslastung auch dieser einzelnen Verwahrer durch die Unterbringung von eigenen Tieren, Pensions- oder Verzichtstieren stellt sich tagesaktuell unterschiedlich dar. Mit diesen Verwahrern wurden keine Vereinbarungen getroffen, welche Kapazitäten zur Unterbringung von Fundtieren zur Verfügung gestellt werden müssen, da dies einem Verbot gleich kommen würde, andere Tiere als Fundtiere aufnehmen zu können. Zu Frage 16: Besteht eine Gesamtübersicht über die jeweils aktuelle Auslastung der einzelnen Verwahrer und die in Zukunft erforderlichen Kapazitäten? Eine Gesamtübersicht über die jeweils bei einem Verwahrer untergebrachten Tiere in den Rechnungsjahren 2010 und 2011 geht aus der Beantwortung der Frage 20 hervor. Über erforderliche Kapazitäten in der Zukunft kann keine detaillierte Aussage getroffen werden. Derzeit ist die Gesamtzahl der Fundtiere stabil bis leicht rückläufig. 4

5 Zu Frage 17: Müssen sich alle der Fundtierdatenbank des Landes bedienen? Mit welchem Resultat? Verwahrer, die einen bestehenden Verwahrungsvertrag mit dem Land Salzburg abgeschlossen haben, können direkt auf die Fundtierdatenbank mit Schreibrechten zugreifen und die bei ihnen untergebrachten Tiere verwalten. Werden Fundtiere bei anderen Verwahrern untergebracht, so erfolgt die Eintragung in die Fundtierdatenbank durch die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder die Tierschutzombudsstelle. Durch dieses System soll eine möglichst zeitnahe Kundmachung des Fundes garantiert werden. Zu Frage 18: Welche Mittel wurden jeweils an welche privaten Organisationen für Leistungen im Sinne des 30 TSchG in den Jahren 2010 und 2011 vergeben (bitte um Angabe jeweils der jährlichen Mittel)? Die nachstehend angeführten Einrichtungen erhielten insgesamt im Jahr 2010 rd ,-- und im Jahr 2011 rd ,-- für Leistungen im Sinne des 30 TSchG (Verwahrung, Pflege und Transport von Tieren): Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg Halleiner Tierschutzverein Tierpension Schnauzerl, Neumarkt a. W. Tierpension Fohlenhof, Tenneck Tierpension Siouxtipi, Uttendorf Tierschutzverein Theo Österreichische Tierrettung, Salzburg Dr. Karin Yaldez, Weißbach bei Lofer An tierärztlichen Behandlungskosten wurden zusätzlich im Jahr 2010 rd ,-- und im Jahr 2011 rd ,-- an insgesamt rd 30 Tierarztpraxen ausbezahlt. Einer personenbezogenen Aufschlüsselung der Kosten stehen datenschutzrechtliche Gründe (vgl 81 Abs 2 des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes (GO-LT) ivm 1 des Datenschutzgesetzes) entgegen. Zu Frage 19: Gibt es Fälle in denen die Kostentragung durch das Land Salzburg strittig ist? Wenn ja, in welchen Fällen und warum? Ja, es gibt Fälle in denen bezweifelt werden muss, dass es sich bei den untergebrachten Tieren um Fundtiere handelt. Dies betrifft vor allem Verzichtstiere (der Besitzer will oder kann das Tier nicht mehr länger versorgen), halbwild bzw wild lebende Katzen (die nicht verloren wur- 5

6 den, da sie keinen Besitzer haben) und Wildtiere. Bei diesen Tieren ist eine Kostenübernahme durch das Land Salzburg nicht möglich. Die Abgrenzung, ob es sich um ein Fundtier handelt oder nicht, ist oft sehr schwierig und muss immer im Einzelfall entschieden werden. Zu Frage 20: Wie hoch war in den Jahren 2010 und 2011 die Anzahl von Fundtieren und wo wurden diese Fundtiere untergebracht? Die nachstehende Tabelle bezieht sich auf alle Tiere, für die nach 30 TSchG Vorsorge zu treffen ist und für die im jeweiligen Rechnungsjahr Zahlungen von Seiten des Landes Salzburg erfolgt sind. (entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie behördlich beschlagnahmte oder abgenommene Tiere) Einrichtung Tierschutzverein für Stadt und Land Salzburg Tierschutzverein für Stadt und Bezirk Hallein Tierpension Schnauzerl, Neumarkt a.w Tierpension Fohlenhof, Tenneck Tierpension Sioux Tipi, Uttendorf 14 9 Neuer Salzburger Tierschutzverein Theo - 5 Dr. Herbert Neumayr, Saalfelden 11 8 Dr. Karin Yaldez, Weißbach/Lofer 2 - Andere Verwahrer Gesamt

7 Zu Frage 21: Wie lange ist die durchschnittliche Verwahrdauer in den einzelnen Unterbringungen in den Jahren 2010 und 2011 gewesen (es wird um Auflistung nach Verwahrstelle und Jahr ersucht)? Da es nach 30 Tagen der Fundverwahrung zu einem Eigentumsübertrag des Fundtieres an den Verwahrer kommt, kann hierüber keine seriöse Aussage getroffen werden. Es besteht keine Verpflichtung des Verwahrers der Behörde zu melden, wann Tiere nach der Eigentumsübertragung tatsächlich weitergegeben wurden. Zu Frage 22: Wo werden exotische Fundtiere untergebracht? Je nach Art des Fundtieres werden die Fundtiere bei den unterschiedlichen Verwahrern untergebracht, die eine Unterbringung des Tieres entsprechend dem Tierschutzgesetz bieten. In Einzelfällen muss an eine Unterbringung in einem Zoo oder einer spezialisierten Einrichtung gedacht werden. In Salzburg sind hier die Ansprechpartner der Zoo Salzburg, das Haus der Natur und eine auf Reptilien und Vögel spezialisierte Tierärztin. Zu Frage 23: Warum erhielt das Schnauzerl Hotel in Neumarkt am Wallersee in den Jahren 2008 und 2009 dreimal so viel an Entgelt für Leistungen nach 30 TSchG als die großen Tierschutzheime in Salzburg und Hallein? Grundsätzlich mussten Tiere aufgrund von Engpässen, vor allem im Tierheim Salzburg, in der Tierpension verwahrt werden. Ein Verwahrungsvertrag konnte mit dem Schnauzerl Hotel im März 2010 abgeschlossen werden. Zu Frage 24.: Wie steht es um die im Jahr 2010 angekündigte und mit ,-- Gesamtkosten bezifferte Erweiterung des Tierheimes in Hallein auf landeseigenem Grund? Der Baubeginn erfolgte am 23. März Zu Frage 25: Ist die ursprüngliche Absicht "Unterbringung von Katzen" noch aktuell? Wenn nein, warum nicht? Ja. 7

8 Zu Frage 26.: Wie bewerten Sie die Situation im Tierschutzheim Salzburg nach der Wahl des neuen Vorstandes des Tierschutzvereins für Stadt und Land Salzburg? Die Vergabepraxis im Tierheim Salzburg hat sich gebessert. Es ist dem Tierheim gelungen auch sogenannte "Dauerinsassen", also Tiere die sich schon seit geraumer Zeit in Tierheim befunden haben, erfolgreich zu vermitteln. Dies hatte zur Folge, dass das Tierheim Salzburg mittlerweile den Bestand an Tierheimtieren deutlich reduzieren konnte und dadurch auch wieder Platz zur Unterbringung von mehr Fundtieren geschaffen wurde. Zu Frage 27: Gab es bereits ein Treffen zwischen Ihnen, als ressortzuständigem Landesrat, und dem neuen Vorstand bzw dem Präsidenten des Tierschutzvereins für Stadt und Land Salzburg? Ja mehrere. Zu Frage 28: Wenn ja, was wurde dort besprochen? Wenn nein, warum nicht? Herr Präsident Dr. Ziesel stellte den neuen Vorstand vor und präsentierte die Ziele und das Konzept des Tierschutzvereins für Stadt und Land Salzburg. Weiters wurden Fragen der Anpassung des bestehenden Verwahrungsvertrages und die finanzielle Situation des Tierschutzvereines besprochen. Zu Frage 29: Welche Prognosen gibt es im Bereich der Unterbringung von Fundtieren bzw welche Konzepte verfolgen Sie im Bereich des Tierschutzes im Land Salzburg? Wie aus der Beantwortung der Frage 16 zu entnehmen ist, ist die Gesamtzahl der Fundtiere derzeit stabil bzw leicht rückläufig. Um zukünftigen Engpässen, gerade bei Katzen, vorzubeugen, wird der Erweiterungsbau beim Tierheim Hallein umgesetzt. Ein wichtiger Schritt, gerade die Populationen wild lebender Katzen, tierschutzgerecht zu kontrollieren, ist die Katzenkastrationsaktion der Tierschutzombudsstelle, die durch das Land Salzburg und den Tierärzten des Landes Salzburg auch finanziell unterstützt wird Zudem soll die Aufklärung der Bevölkerung zu einem gestärkten Tierschutzverständnis führen. 8

9 Zu Frage 30: Worin sehen Sie die Herausforderungen im Bereich des Tierschutzes in den nächsten Jahren und welche Lösungsvorschläge haben Sie? Weitere zusätzliche Herausforderungen werden in den folgenden Bereichen gesehen: Animal-Hording: Dieses höchst soziale Problem kann in der nächsten Zeit immer häufiger auftauchen. Die Problematik liegt hier darin, dass Fälle des Animal-Hording den unterschiedlichen Behörden oft erst dann zur Kenntnis kommen, wenn bereits ein sehr kritischer sozialer und tierquälerischer Zustand erreicht wurde. Eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden (Sozialamt, Veterinäramt, etc) erscheint hier unerlässlich, um diese Fälle zufriedenstellend lösen zu können. Artgerechte Tierhaltung - Information des zukünftigen Halters: Vor allem umfassende Informationen von zukünftigen Besitzern unterschiedlichster Heimtiere über deren Haltungsansprüche ist die beste Möglichkeit um zukünftiges Tierleid zu verhindern. Hier liegt es in der Eigenverantwortung des Halters die Informationsmöglichkeiten beim Tierarzt, Tierschutzombudsmann, Zoofachhändler, im Internet oder durch zahlreiche Broschüren zu nützen. Vor allem Spontankäufer gehen oft rein nach dem Aussehen von Tieren und sind sich über die finanziellen und zeitlichen Konsequenzen dieses Kaufes nicht klar. Von Seiten des Landes Salzbug stehen hier die Amtstierärzte, die Landesveterinärdirektion und der Tierschutzombudsmann mit fundierten Informationen zur Verfügung. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 8. Mai 2012 Eisl eh 9

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