I N F O R M A T I O N
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- Rainer Bader
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1 I N F O R M A T I O N Anschluss einer Photovoltaikanlage (PVA) an das Niederspannungsnetz der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG (Stand: 12. Januar 2015)
2 Die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG bittet um Beachtung der nachfolgend aufgeführten Schritte und Abläufe. Sie sind geeignet, dass die Netzintegration einer Photovoltaikanlage (PVA), sowohl für den Anlagenbetreiber, als auch für uns als Netzbetreiber reibungslos erfolgt. 1. Anmeldung Um ihre Anfrage prüfen und bearbeiten zu können, benötigen wir zunächst den ausgefüllten Anmeldebogen Einspeisung von Energie aus Photovoltaik (A). Sie finden ihn zum Herunterladen auf unseren Internetseiten, im Registerbereich: Energien. Für unsere Prüfung und Genehmigung genügt hiervon die Seite 1 - Anfrage des Anlagenbetreibers (A.1). Die Anlage G.1 der Technischen Richtlinie VDE-AR-N-4105: findet bei uns keine Anwendung; bitte verwenden sie ausschließlich unser Formular. Bitte ergänzen sie in allen Fällen einen Lageplan mit Angabe der Flurstücknummer, aus welchem die Grundstücksgrenzen und der Errichtungsort der PVA hervorgehen. Wenn ihnen die Information von Seite 2 Abrechnungsrelevante Daten (A.2) bereits vollständig vorliegen, zum Beispiel die Steuernummer ihres Finanzamtes, können Sie diese direkt mit übermitteln. Für die technische Genehmigung durch unsere Netzplanung ist sie jedoch nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Anlagen F.2 F.4 sowie G.2 G.3 der Technischen Richtlinie VDE-AR-N 4105: Sofern vollständig, können sie diese ebenfalls direkt mit übermitteln. Hinweis zu A.1 Zubau von Anlagen : Sofern am Netzanschluss bereits eine PVA vorhanden ist, sind nur bestimmte Anschlussund Messkombinationen beim Zubau einer weiteren Anlage möglich und zulässig. Bitte reichen sie in solchen Fällen unbedingt ein einpoliges Übersichtsschaltbild/ein Messkonzept ein, in dem Hausanschluss, die PVAen und deren Messpunkte eingetragen sind. Gleiches gilt, falls sie verschiedene Energieträger, zum Beispiel ein BHKW und eine PVA, kombinieren wollen. Hinweis zu F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen : Für jede Erzeugungseinheit, also die Kombination von Erzeugungsanlage und Wechselrichter, ist ein Datenblatt notwendig. Wenn sie mehrfach die gleiche Kombination errichten, genügt ein Datenblatt. Verwenden sie bitte die Zeile Bemerkungen, um die/alle Geräte-Nummer(n) beziehungsweise Serien-Nummer(n) der eingesetzten Wechselrichter zu erfassen und mitzuteilen.
3 2. Netzverträglichkeitsprüfung Nach Eingang der Anmeldung prüfen wir, ob und/oder wie die Netzintegration möglich ist. Der Anlagenbetreiber - nicht sein Lieferant oder Elektroinstallateur - erhält hierüber eine schriftliche Information, siehe Seite 3 Bewertung durch den Verteilnetzbetreiber (A.3). Die Nachricht enthält Hinweise zu notwendigen Maßnahmen ihrer- oder unsererseits, zu zeitlichen Rahmenbedingungen oder zu erforderlichen Einstellungen der Erzeugungsanlage, zum Beispiel Erfordernis einer Blindleistungsbereitstellung, Aufbau Messpunkt, Einbauort Einspeisemanagement. Wir empfehlen vor dem Erhalt unserer Mitteilung, keine Maßnahmen vorzunehmen, welche nicht mehr oder nur noch bedingt angepasst oder geändert werden können. 3. Einspeisemanagement PVA mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 30 kwp müssen ab der Erstinbetriebnahme über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung verfügen. Das Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung wird in unserem Netzgebiet über einen Funkrundsteuerempfänger (FRE) bereitgestellt. Sie finden ein entsprechendes Bestellformular zum Herunterladen auf unseren Internetseiten, im Registerbereich: Erneuerbare Energien. Bitte denken sie an dessen rechtzeitige Bestellung! Die Lieferzeit der Geräte beträgt mindestens 4 Wochen und das Gerät muss zur Inbetriebnahme zur Verfügung stehen. PVA mit einer installierten elektrischen Wirkleistung bis höchstens 30 kwp können ebenfalls an diesem Verfahren teilnehmen. Alternativ kann die maximale Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70 % der installierten elektrischen Wirkleistung begrenzt werden. Bitte teilen sie uns bereits auf unserem Formular A.1 bereits mit, welches Verfahren sie wählen. 4. Anlagenregister der Bundesnetzagentur Diese zwingend erforderliche Meldung kann nur im Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen: Weitere Hinweise finden sie im Internetauftritt der BNetzA. Eine Kopie der Registrierungsbestätigung leiten sie uns bitte zu.
4 5. Vorbereitung der Inbetriebnahme Nach Fertigstellung der elektrischen Anlage reicht ihr konzessionierter Elektroinstallateur eine Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzungsanzeige bei uns ein. Mit dieser Zusendung reichen sie bitte unbedingt alle noch fehlenden Unterlagen nach. Dies können sein: A.2, F.2 - F.4, G.2 G.3 und die Bestätigung der BNetzA (Anlagenregister). Bitte senden sie ihre Unterlagen per an: photovoltaik@netze-mittelbaden.de oder per Telefax an: Abnahme der Anlage & Zählermontage Bitte beachten sie unsere Technischen Mindestanforderungen Messung. Wichtig: Erst nach Eingang einer Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzungsanzeige inklusive aller Unterlagen gemäß 5. werden Zähler montiert! Wir kommen zwecks Terminabstimmung auf sie zu. Die Montage des Bezugszählers am Netzanschluss erfolgt ausschließlich durch einen unserer Servicemitarbeiter. Im Anschluss an die Montage des Zählers erfolgt die Abnahme/Inbetriebsetzung der PVA im Beisein des Anlagenbetreibers und des Anlagenerrichters. Die Dokumentation der Abnahme/Inbetriebsetzung erfolgt mit dem Vordruck F.1; er wird vom Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter unterzeichnet. Hinweise: Der Anlagenerrichter muss selbst elektrotechnische Fachkraft sein, ansonsten ist er nicht zur Unterschrift auf F.1 berechtigt. Eine Anlageninbetriebnahme im Sinne des EEG erfordert keine parallele Zählermontage und Anwesenheit unseres Servicemitarbeiters. Sie können im Rahmen von Punkt 5. eine entsprechende Mitteilung an uns senden. Achten sie bei allen Angaben zu einem Inbetriebnahme-Termin auf die Übereinstimmung mit der Meldung im BNetzA-Anlagenregister. Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt auf Basis der VDE-AR-N 4105: sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007). Nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung können sie bei diesem Termin noch Unterlagen nachreichen.
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6 7. Abschluss eines Stromeinspeisevertrages Dieser Vertrag regelt die Stromeinspeisebedingungen sowie die Vergütungsmodalitäten. Er wird ihnen nach der Inbetriebsetzung zugesandt. Ihr Ansprechpartner: Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG EEG-Team Lotzbeckstraße Lahr 8. Ablesung/Abrechnung: Die Ablesung erfolgt per Selbstablesung. Sie erhalten von uns jeweils zum Jahresende eine entsprechende Aufforderung. Für eine zeitnahe Rückmeldung danken wir ihnen. Wir erstellen die Jahresendabrechnung auf Grundlage dieser Informationen. Hinweis: Für PVA mit einer registrierenden Lastgangmessung (RLM) - in der Regel ist sie nur bei Anlagen größer 100 kwp vorhanden - erfolgt die Ablesung automatisiert (täglich); die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich eingespeisten Energiemenge. Besten Dank für ihre Unterstützung. Ihre Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
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