Bebauungsplan Nr. 65 (1. Änderung) Auf der Heue/Marktplatz

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1 Stadt Dissen a.t.w. Auf der Heue/Marktplatz Verkehrslärm Auftraggeber: Stadt Dissen a.t.w. Fachbereich Planen und Bauen Große Straße Dissen a.t.w. Auftragnehmer: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Internet: Telefon / Telefax / info@rp-schalltechnik.de Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Stand: Projekt-Nr

2 Inhalt: Seite Zusammenfassung Einleitung Verwendete Unterlagen Rechtliche Einordung, Immissionsrichtwerte Berechnungsgrundlagen Fließender Verkehr Ruhender Verkehr (öffentlich) Ruhender Verkehr (gewerblich) Berechnungsmethodik Berechnungsergebnisse Verkehrslärm Gewerbelärm Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Anlagen: Anlage 1: Dokumentation Straßenverkehrsdaten, Berechnung Emissionspegel Anlage 2: Auswertung, Hochrechnung der Verkehrszählungen inkl. Verkehrsprognose 2030 Anlage 3: Dokumentation/Eingabenachweis Gewerbe (Einstellplätze) Karten: Karte 1.1: Isophonenkarte Verkehrslärm - Zeitbereich tags (6-22 Uhr) Karte 1.2: Isophonenkarte Verkehrslärm - Zeitbereich nachts (22-6 Uhr) Karte 1.3: Darstellung der Lärmpegelbereiche Karte 2.1: Isophonenkarte Gewerbelärm - Zeitbereich tags (6-22 Uhr)

3 Zusammenfassung Die Stadt Dissen a.t.w. beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 65 zu ändern. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer gemischten Baufläche auf einer Fläche, die bislang teilweise als Grünfläche genutzt wird. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für künftige Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung war es, die relevanten Emissions- und Beurteilungspegel auf der Fläche des Plangebiets zu simulieren. Das Gebiet wird von der Großen Straße und der Westendarpstraße verlärmt. Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass im Nahbereich der Großen Straße und der Westendarpstraße mit Überschreitungen der Orientierungswerte am Tag und in der Nacht zu rechnen ist. Für die Bauflächen ist die Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß der DIN 4109 notwendig. Es wird empfohlen, die Lärmpegelbereiche III bis IV auf den betroffenen überbaubaren Bereichen im Bebauungsplan festzusetzen. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den lärmbelasteten Bereichen über 50 db(a) in der Nacht sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Eine schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in den Bereichen vorgesehen sind, die keine nächtliche Überschreitung der Orientierungswerte, gemäß DIN Schallschutz im Städtebau-, aufweisen. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein Ärztehaus innerhalb eines Mischgebiet. Dazu wurde in dieser Untersuchung abgeprüft, ob die Nutzung der geplanten Stellplatzanlage zu einer Überschreitung der Richtwerte nach TA Lärm an den umliegenden Gebäuden führt. Die Simulation hat ergeben, dass die Richtwerte unter Berücksichtigung der Vorbelastung nicht überschritten werden. Seite 1

4 1. Einleitung Die Stadt Dissen a.t.w. beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 65 zu ändern. Ziel der Änderung ist die Ausweisung einer gemischten Baufläche auf einer Fläche, die bislang teilweise als Grünfläche genutzt wird. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für künftige Anwohner und Nutzungen zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung ist es zum einen, die relevanten Emissions- und Beurteilungspegel auf der Fläche des Plangebiets zu simulieren, die durch den öffentlichen Verkehrslärm erzeugt werden. Das Gebiet wird überwiegend von der Westendarpstraße und von der Großen Straßen verlärmt. Bei einer Überschreitung der Orientierungswerte nach der DIN sind Vorschläge zum Schutz der geplanten Mischgebietsfläche zu erarbeiten. Zum anderen ist auf der neu auszuweisenden Mischgebietsfläche die Ansiedlung eines Ärztehauses mit einer zugewiesenen Pkw-Stellplatzanlage geplant. Die von der Stellplatzanlage erzeugten Schallpegel werden als gewerbliche Pegel eingestuft, so dass dafür ein schalltechnischer Nachweis geführt werden muss. Das Plangebiet liegt im östlichen Teil des Ortskerns von Dissen südlich der Großen Straße. Bild 1: Lageplan mit Plangebiet (Quelle: LGLN-Online), genordet, ohne Maßstab Seite 2

5 2. Verwendete Unterlagen Die lärmtechnische Berechnung erfolgt auf folgenden Gesetzen, Verordnungen, allgemeinen Normen und Richtlinien: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom [2] Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR) vom [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), BMV 1990 [4] Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV), BMV 1990 [5] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau [6] DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise [7] Sökeland & Leimbrink Architektur Design GmbH: Neubau eines Ärztehauses (Entwurf vom ) [8] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln: Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), 2015 [9] Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen Tiefgaragen; Schriftenreihe des Bay. Landesamt für Umwelt, Ausgabe 2007 [10] TA Lärm: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 6. AVwV vom zum BImSchG 3. Rechtliche Einordung, Immissionsrichtwerte Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind verschiedene Nutzungen ausreichend vor Lärmeinfluss zu schützen, denn ausreichender Schallschutz ist eine Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Die DIN [5] dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizurufen. Es gelten nach der DIN folgende Orientierungswerte außerhalb von Gebäuden für den Verkehrs- und Gewerbelärm: Gebietstyp tags Uhr nachts* Uhr Wohngebiet (WR) 50 db(a) 40/35 db(a) Wohngebiet (WA): 55 db(a) 45/40 db(a) Dorf-/Mischgebiet (MD/MI): 60 db(a) 50/45 db(a) Urbanes Gebiet (MU): 63 db(a) 50/45 db(a) Gewerbegebiet (GE): 65 db(a) 55/50 db(a) * Der zweite Wert gilt für den gewerblich erzeugten Lärm Die geplante Bebauungsstruktur soll als Mischgebiet eingestuft werden. Seite 3

6 4. Berechnungsgrundlagen 4.1 Fließender Verkehr Der Verkehrslärm (Emissions- und Beurteilungspegel) ist nach der DIN [5] zu berechnen. Bei den Berechnungsmethoden des Straßenverkehrslärms verweist die DIN auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [3]. Die Verkehrsbelastung der Großen Straße und der Westdarpstraße ist im Rahmen einer Verkehrszählung am von der Stadt Dissen ermittelt worden. Die Berechnung der Durchschnitt täglichen Verkehrsstärke (DTV) ist für die beiden Straßen in Anlage 2 hinterlegt. Dabei wurde eine DTV von Kfz/24.Std. auf angrenzenden Teil der Großen Straße und Kfz/24 Std. auf der Westdarpstraße ermittelt. Bei Anwendung der HBS [8] wird für den Pkw-Verkehr ab 2010 keine Zunahme mehr prognostiziert. Für den Lkw-Verkehr ist nach HBS eine allgemeine Steigerung um 1% pro Jahr zu erwarten. Um auf der sicheren Seite zu liegen und um den zukünftig durch das Gebiet auftretenden Verkehr zu berücksichtigen, wird eine pauschale Steigerung von 0,5% pro Jahr bis zum Jahr 2030 angesetzt. Zusätzlich wird für das Vorhaben des Ärztehauses aufgrund einer Patientenschätzung der Bauherrin eine Prognose von 500 Pkw (Quell-/Zielverkehr) angenommen, die zu 50% über den nördlichen Teil der Westdarpstraße den geplanten Parkplatz erreichen. Somit fahren neben den prognostizierten Kfz zusätzlich 250 Pkw über den nördlichen Teil der Westdarpstraße den Parkplatz an oder ab. Die Verkehrsbelastung der Großen Straße östlich des Kreisverkehrs ist ebenso wie die Belastung der Schützenstraße im April 2017 ermittelt worden. Die für den Bebauungsplan Nr. 93 Schützenstraße ermittelte Verkehrsprognose für das Jahr 2030 wird hier erneut verwendet. Die Tabelle 1 zeigt die Verkehrsbelastung als Prognose inkl. der gemäß Anlage 2 ermittelten. Tabelle 1: Verkehrsdaten Prognose 2030 Siehe auch Anlage 1: Emissionsberechnungen Seite 4

7 Als Fahrbahnoberfläche wird mit Asphaltbetonen gerechnet. Gemäß ARS 14/ des BMV kann in Ergänzung der Tabelle 4 der RLS-90 [3] mit einem Lärmminderungsfaktor von D Sto = -2,0 db (A) bei einer Fahrgeschwindigkeit > 60km/h gerechnet werden. Dieser Korrekturfaktor findet hier auf keinem Straßenabschnitt Anwendung. 4.2 Ruhender Verkehr (öffentlich) Südlich des Vorhabens befindet sich ein öffentlicher Pkw-Parkplatz (F 2) mit ca. 20 Einstellplätzen. Auf der Basis der Parkplatzlärmstudie [9] wird eine Wechselrate von 1,0 für den Tag bzw. 0,03 für die Nacht gemäß [9] angenommen. Da es sich um einen öffentliche Stellplatzanlage für Pkw handelt, wird eine Berechnung nach RLS-90 [3] durchgeführt, keine Zuschläge vergeben und keine Maximalpegel berechnet. Die Auswirkungen der öffentliche Stellplatzanlage werden zusammen mit den Auswirkungen des fließenden Verkehrs auf den umliegenden Straßen berechnet. 4.3 Ruhender Verkehr (gewerblich) Zusammen mit dem Ärztehaus sind insgesamt 24 Einstellplätze für Pkw auf einer Stellfläche (F 1) geplant, die von den Patienten genutzt werden dürfen. Laut einer Schätzung der Bauherrin wird mit maximal 250 Patienten pro Tag gerechnet, die entweder zur Behandlung kommen, ein Rezept abholen oder zur Diagnostik kommen. Bei einer Gleichverteilung wird mit einer Bewegungshäufigkeit von 1,3 pro Stellplatz/Stunde am Tag gerechnet. Dabei wird als Worst-Case angenommen, dass alle Patienten mit dem Pkw die Praxis anfahren, was in der Realität nicht der Fall sein wird. Durch Lage der Praxis nahe des Ortskerns ist beispielsweise eine gute fußläufige Erreichbarkeit gegeben. Folgende Zuschläge sind für die Einstellplätze nach [10] anzusetzen: Parkplatzart K PA : 0 db(a) Impulshaltigkeit K I : +4 db(a) Suchverkehr/Durchfahranteil K D: +2,5 db(a) Der Maximalpegel L WA, max für das Türenschlagen der Pkw beträgt auf der gesamten Fläche 98 db(a) [11]. Die Zufahrten werden separat mit den Linienschallquellen L 1 / L 2 mit zum öffentlichen Verkehrsraum inkl. einer Vermischung mit dem vorhandenen Hauptverkehr berücksichtigt. Die Pkw werden mit einem mittlerer Schalleistungspegel L WA, 1h von 48 db(a)/m gemäß [3] angesetzt. Die Belastung resultiert aus den oben beschriebenen 500 Fahrten normiert auf den Tag (6.00 bis Uhr). Das Bild 2 zeigt die Lage des geplanten Gebäudes mit dem der Lage des Parkplatzes. 1 BMV: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/91 vom Seite 5

8 Bild 2: Auszug aus dem Bebauungsplan [7], ohne Maßstab Seite 6

9 5. Berechnungsmethodik Unter Zugrundelegung der in Kapitel 5 genannten Ausgangsdaten werden die Emissions- und Beurteilungspegel mittels EDV mit dem Programmsystem SoundPLAN 8 errechnet. Berücksichtigt werden übliche Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung. Es fließen ebenso die Abschirmungen durch Gebäude und sonstige Hindernisse mit ein. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichte Winde ( 3m/s) vom Emittenten zum Immissionsort und für Temperatur-Inversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können erheblich niedrigere Schallpegel auftreten, wodurch ein Vergleich von Messwerten mit den berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich ist. Eine meteorologische Korrektur wird nicht in Ansatz gebracht. Die Ausbreitungsrechnung für den öffentlichen Verkehrslärm erfolgt nach der RLS-90, die gewerbliche Schallausbreitung nach TA Lärm. Die Grundlagen und Eingabenachweise sind in den Anlagen hinterlegt. Die Ergebnisse sind in den Anlagen als Emissionspegel, Rasterlärmkarten und Ergebnistabellen zusammengestellt. Die Bezeichnung Rasterlärmkarte leitet sich aus dem Grundaufbau der Berechnungsstruktur ab. Das Untersuchungsgebiet wurde hier in ein 5 x 5m-Raster eingeteilt. Die Eckpunkte dieser Quadrate bestimmen die Rasterpunkte (Immissionsorte). Für jedes Quadrat wird anschließend ein Schallpegel ermittelt, der aus den richtliniengetreuen Rechenalgorithmen des EDV-Programms berechnet wird. Folgende Grunddaten liegen der Berechnung der Beurteilungspegel zugrunde: Koordinaten des Flächenpolygons (Untersuchungsgebiet) Eingabedaten der Schallquellen (Straßenabschnitte), ggf. Bewuchsdämpfung, Topographie Die berechneten Rasterlärmkarten sind als Isophonenkarten (tags/nachts) dargestellt, d.h. die Rasterpunkte mit gleicher Lärmbelastung sind verbunden und als farbige Flächen in 5 db(a)- Schritten geglättet dargestellt worden. Die Isophonenkarten dienen überwiegend zur Darstellung der Lärmbelastung von Freiflächen und zeigen eine Lärmbelastung in 4,0 m-höhe über Gelände. Seite 7

10 6. Berechnungsergebnisse 6.1 Verkehrslärm Mit den in Kapitel 4 benannten berechnungsgrundlagen wird für den öffentlichen Verkehr eine Berechnung nach RLS-90 durchgeführt. Die Bewertung erfolgt nach DIN Den Bildern 3 und 4 ist zu entnehmen, dass es durch den Verkehrslärm im Tages- und Nachtzeitraum im nördlichen und östlichen Teil des Plangebietes zu Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN kommt. (vgl. auch Karten 1.1 und 1.2) Bild 3: Auszug aus Karte 1.1 (Isophonenkarte Tag), ohne Maßstab, genordet In Bild 3 ist für den Tag der Farbbereich Orange von einer Überschreitung auf der Mischgebietsfläche betroffen. Es wird empfohlen, in diesem Bereich keine Aufenthaltsräume oder Außenwohnbereiche anzulegen. Wenn dort Aufenthaltsräume geplant werden, sind die im folgenden berechneten Lärmpegelbereiche zu beachten. Das Bild 4 zeigt die nächtliche Schallbelastung des Plangebietes. Im Plangebiet wird der Orientierungswert von 50 db(a) im hellgrünen Bereich überschritten. Seite 8

11 Bild 4: Auszug aus Karte 1.2 (Isophonenkarte Nacht), ohne Maßstab, genordet Für das Gebäude sind aufgrund der Überschreitungen passive Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan für den überbaubaren Bereich festzusetzen. Dazu werden gemäß DIN : [6] Lärmpegelbereiche berechnet. Dabei gelten folgende Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämmmaße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der verschiedenen Raumarten: R w,ges = L a - K Raumart Seite 9

12 Gemäß DIN : [6] werden Lärmpegelbereiche von I bis VII definiert. Nach Tabelle 7 der DIN 4109 sind die benannten Raumarten entsprechend des berechneten Außenlärmpegels wie folgt zu schützen: Tabelle 2: Zuordnung zwischen Lärmpegelbereichen und maßgeblichem Außenlärmpegel (Auszug aus Tabelle 7 der DIN ) Auf den berechneten Außenlärmpegel sind 3 db(a) zu addieren, da es sich um Verkehrslärm handelt. Dadurch kann es zu einer Einstufung in den nächst höheren Lärmpegelbereich kommen (DIN : , Kap ). Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, für die sich die höhere Anforderung ergibt. In diesem Fall sind beide Zeitbereiche gleich belastet, d.h. die Orientierungswerte werden tags wie nachts in einem gleichen Abstand eingehalten. Die berechneten Lärmpegelbereiche gelten nur für die Überschreitungsbereiche der Karten 1.1 und 1.2 Die Lärmpegelbereiche sind in Bild 5 (vgl. auch Karte 1.3) für alle Geschosse dargestellt worden. Aus Gründen der Lärmvorsorge wird empfohlen, die Lärmpegelbereiche II bis IV entlang der Haller Straße im Bebauungsplan festzusetzen. Zusätzlich gelten folgende Festsetzungen: Schutz von Schlafräumen: Da es nachts zu einer Überschreitung des Orientierungswertes kommt, sind zusätzlich zur Festsetzung der Lärmpegelbereiche in den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den betroffenen Gebäudefronten schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Eine Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in den Fassaden vorgesehen sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN aufweisen. Seite 10

13 Abgewandte Gebäudeseiten: Entsprechend der DIN : gilt für die den maßgeblichen Lärmquellen abgewandten Gebäudeseiten folgenden Regelung: Bei offener Bebauung darf der Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis um 5 db(a) bzw. einen Lärmpegelbereich abgesenkt werden. Bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen darf eine der Außenpegel im 10 db(a) gemindert werden. Bild 5: Auszug aus Karte 1.3 (Lärmpegelbereiche), ohne Maßstab, genordet Schutz von Außenwohnbereichen: Es wird empfohlen, in den Überschreitungsbereichen in Richtung der Großen Straße / Westendarpstraße keine Außenwohnbereiche wie Terrassen oder Balkone zu errichten. Hinweis: Aufgrund der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (ENEV) werden bei neuen Gebäuden im allgemeinen Fenster mit mindestens der Schallschutzklasse 2 eingebaut. In den Lärmpegelbereichen I bis II sind gegenüber den Wärmeschutzanforderungen in der Regel keine weitergehenden baulichen Schutzmaßnahmen erforderlich. Der objektbezogene Nachweis obliegt dann aber dem zuständigen Architekten mit einem Nachweis im Bauantrag. Seite 11

14 6.2 Gewerbelärm Die Nutzung der geplanten Stellplatzanlage wird als gewerblich eingestuft. Daher wird eine separate Berechnung nach TA Lärm für die umliegenden Gebäuden vorgenommen. Durch die Nutzung des Parkplatzes muss sichergestellt sein, dass die Richtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Da im Umfeld der relevanten Gebäude weitere Betriebe vorhanden sind, müssen die Richtwerte um 6 db(a) unterschritten werden. Alle zu betrachtende Gebäuden werden als Mischgebiet eingestuft, der Richtwert liegt hier bei 60 db(a) am Tag. In der Nacht ist das Ärztehaus nicht in Betrieb, so dass eine nächtliche Nutzung der Einstellplätze auf F 1 nicht dem Ärztehaus zuzuordnen ist. Die Berechnung hat ergeben, dass es zu keinen Überschreitungen an den umliegenden Gebäuden kommt. Auch mit einer Reduzierung der Richtwerte um 6 db(a) ist kein Gebäude betroffen. Das Bild 6 zeigt die Ausbreitungsberechnung mit der roten Richtwertlinie, die den reduzierten Richtwert zeigt. Am geplanten Gebäude selbst ist keine relevante Vorbelastung vorhanden, so dass die Einhaltung des reduzierten Richtwerts nicht notwendig ist. Bild 6: Auszug aus Karte 2.1 (Isophonenkarte Tag - Gewerbe), ohne Maßstab, genordet Seite 12

15 7. Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, hier: Schallschutzmaßnahmen ( 9 (1) Nr. 24 BauGB) Innerhalb der eingetragenen Lärmpegelbereiche sind zum Schutz vor Verkehrslärm bei Errichtung, Nutzungsänderung oder baulicher Änderung von Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich (Luftschalldämmung von Außenbauteilen). Es sind bauliche Schutzvorkehrungen mit dem resultierenden Schalldämmmaß erf. R`w.res der Außenbauteile gemäß DIN (Ausgabe Januar 2018) wie folgt vorzunehmen: Lärmpegelbereich III = maßgeblicher Außenlärm 60 bis 65 db(a) Lärmpegelbereich IV = maßgeblicher Außenlärm 66 bis 70 db(a) In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den lärmbelasteten Bereichen über 50 db(a) in der Nacht sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Eine schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in den Bereichen vorgesehen sind, die keine nächtliche Überschreitung der Orientierungswerte, gemäß DIN Schallschutz im Städtebau-, aufweisen. Aufgestellt: Osnabrück, Pr/ DOC Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Seite 13

16 Stadt Dissen, B-Plan Nr. 65, 1. Änderung Emissionsberechnung Straße - RLK 1 -Verkehrslärm Anlage 1 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich k Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 1 SoundPLAN 8.0

17 Stadt Dissen, B-Plan Nr. 65, 1. Änderung Emissionsberechnung Straße - RLK 1 -Verkehrslärm Anlage 1 Straße DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Große Straße West ,0600 0, ,0 0,0 0,00 0,00-8,34-8,75 0,0 0,0 59,7 51,9 51,3 43,2 Westendarpstr ,0600 0, ,0 1,0 0,00 0,00-5,66-6,07 0,0 0,0 60,5 52,8 54,8 46,8 Große Straße Ost ,0600 0, ,1 4,9 0,00 0,00-4,65-4,88 0,0 0,0 65,5 57,9 60,9 53,0 Schützenstraße ,0600 0, ,6 4,5 0,00 0,00-7,25-7,43 0,0 0,0 58,2 50,6 51,0 43,1 Kreisverkehr ,0600 0, ,1 4,9 0,00 0,00-7,17-7,36 0,0 0,0 62,9 55,2 55,7 47,8 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 2 SoundPLAN 8.0

18 Stadt Dissen, B-Plan Nr. 65, 1. Änderung Eingabedaten Parkplätze - RLK 1 -Verkehrslärm Anlage 1.1 Legende Parkplatz Name des Parkplatz Anzahl Stellplätze Anzahl Stellplätze Fahrbewegungen Tag 1/h Fahrbewegungen tags/h Fahrbewegungen Nacht 1/h Fahrbewegungen nachts/h PPTYP Parkplatztyp Zuschlag P Typ db Zuschlag für Parkplatztyp RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 1 SoundPLAN 8.0

19 Stadt Dissen, B-Plan Nr. 65, 1. Änderung Eingabedaten Parkplätze - RLK 1 -Verkehrslärm Anlage 1.1 Parkplatz Anzahl Stellplätze Fahrbewegungen Tag 1/h Fahrbewegungen Nacht 1/h PPTYP Zuschlag P Typ db F 3. Öffentl. P 20,00 1,00 0,03 Eigene Eingabe 0,00 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 2 SoundPLAN 8.0

20 , Verkehrszählung Große Straße, Westl. Kreisverkehr (Querschnitt) Donnerstag, DTV Berechnung Große Str Anlage 2.1 Berechnungsschritt 1 Berechnungsschritt 2 Berechnungsschritt 3 Berechnungsschritt 4 Verkehrsmittel Zähldaten (15-19 Uhr) Berechnung Tagesverkehr Qz Umrechnung auf Wochenmittel Wz Umrechnung auf DTV Prognosejahr 2030 Krad 7 Kfz/4h 21 Kfz/24h 20 Kfz/24h 20 Kfz/24h Anzahl Jahre 12 PKW 853 Kfz/4h Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Faktor/Jahr 0,5% Busse Kfz/4h 0 Kfz/24h 0 Kfz/24h 0 Kfz/24h Summe Personenverkehr PV: 860 Kfz/4h Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Gesamtfaktor 1,06 LKW 1 Kfz/4h 5 Kfz/24h 4 Kfz/24h 4 Kfz/24h LZ Kfz/4h 0 Kfz/24h 0 Kfz/24h 0 Kfz/24h Summe Güterverkehr GV: 1 Kfz/4h 5 Kfz/24h 4 Kfz/24h 4 Kfz/24h Summe 861 Kfz/4h Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Prognose DTV Quelle: Heusch/Boesefeldt - Bundesminister für Verkehr - Hochrechnungsfaktoren für manuelle u. automatische Kurzzeitzählungen Grundlagen Berechnungsschritt 1: Werte entnommen aus: Lkw-Anteil ganztags 0,2% Umrechnung Zähldaten auf Tagesverkehr Qz: Lkw-Anteil tags 6-22 Uhr 0,2% Tagesganglinien: TGW 3 Tab. A Lkw-Anteil nachts 22-6 Uhr 0,1% %-Anteile Uhr Pkw 32,60% Tab. B %-Anteile Uhr Lkw 19,00% Tab. B Grundlagen Berechnungsschritt 2: Umrechnung Tagesverkehr Qz auf Wochenmittel Wz: Wochenganglinie Gruppe 1 (Kleinstadt): bso = 0,9 td (PV): 0,910 Tab. C td (GV): 0,740 Tab. C Grundlagen Berechnungsschritt 3: Umrechnung Wochenmittel Wz auf DTV: Zähldatum: 2. Juni - Hälfte Halbmonatsfaktor (HM) 12 HM 12 PV: 1,038 Tab. D HM 12 GV: 1,061 Tab. D Seite 1

21 , Verkehrszählung Westendarpstraße, Höhe Kreisverkehr (Querschnitt) Donnerstag, DTV Berechnung Westdarpstr. Anlage 2.2 Berechnungsschritt 1 Berechnungsschritt 2 Berechnungsschritt 3 Berechnungsschritt 4 Verkehrsmittel Zähldaten (15-19 Uhr) Berechnung Tagesverkehr Qz Umrechnung auf Wochenmittel Wz Umrechnung auf DTV Prognosejahr 2030 Krad 8 Kfz/4h 25 Kfz/24h 22 Kfz/24h 23 Kfz/24h Anzahl Jahre 12 PKW 869 Kfz/4h Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Faktor/Jahr 0,5% Busse 3 Kfz/4h 9 Kfz/24h 8 Kfz/24h 9 Kfz/24h Summe Personenverkehr PV: 880 Kfz/4h Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Gesamtfaktor 1,06 LKW 6 Kfz/4h 32 Kfz/24h 23 Kfz/24h 25 Kfz/24h LZ 1 Kfz/4h 5 Kfz/24h 4 Kfz/24h 4 Kfz/24h Summe Güterverkehr GV: 7 Kfz/4h 37 Kfz/24h 27 Kfz/24h 29 Kfz/24h Summe 887 Kfz/4h Kfz/24h Kfz/24h Kfz/24h Prognose DTV Quelle: Heusch/Boesefeldt - Bundesminister für Verkehr - Hochrechnungsfaktoren für manuelle u. automatische Kurzzeitzählungen Grundlagen Berechnungsschritt 1: Werte entnommen aus: Lkw-Anteil ganztags 1,1% Umrechnung Zähldaten auf Tagesverkehr Qz: Lkw-Anteil tags 6-22 Uhr 1,2% Tagesganglinien: TGW 3 Tab. A Lkw-Anteil nachts 22-6 Uhr 0,6% %-Anteile Uhr Pkw 32,60% Tab. B %-Anteile Uhr Lkw 19,00% Tab. B Grundlagen Berechnungsschritt 2: Umrechnung Tagesverkehr Qz auf Wochenmittel Wz: Wochenganglinie Gruppe 1 (Kleinstadt): bso = 0,9 td (PV): 0,910 Tab. C td (GV): 0,740 Tab. C Grundlagen Berechnungsschritt 3: Umrechnung Wochenmittel Wz auf DTV: Zähldatum: 2. Juni - Hälfte Halbmonatsfaktor (HM) 12 HM 12 PV: 1,038 Tab. D HM 12 GV: 1,061 Tab. D Seite 1

22 Stadt Dissen, B-Plan Nr. 65, 1. Änderung Eingabedaten, Stundenwerte der Schallleistungspegel in db(a) RLK-2-Gewerbe Anlage 3 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage 0-1 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 1-2 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 2-3 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 3-4 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 4-5 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 5-6 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 6-7 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 7-8 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 8-9 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 9-10 Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Uhr db(a) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 1 SoundPLAN 8.0

23 Stadt Dissen, B-Plan Nr. 65, 1. Änderung Eingabedaten, Stundenwerte der Schallleistungspegel in db(a) RLK-2-Gewerbe Anlage 3 Name Quelltyp L'w Lw db(a) db(a) 0-1 Uhr db(a) 1-2 Uhr db(a) 2-3 Uhr db(a) 3-4 Uhr 4-5 Uhr 5-6 Uhr db(a) db(a) db(a) 6-7 Uhr db(a) Uhr Uhr db(a) db(a) Uhr Uhr db(a) db(a) Uhr Uhr db(a) db(a) Uhr Uhr db(a) db(a) Uhr Uhr db(a) db(a) Uhr Uhr db(a) db(a) Uhr Uhr db(a) db(a) F 1: Parkplatz Planung Parkplatz 57,4 84,2 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 85,4 L 1. Zu/Abfahrt Parkplatz Linie 48,0 60,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75,2 75, Uhr db(a) Uhr db(a) Uhr db(a) RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 2 SoundPLAN 8.0

24 Stievenstraße Stadt Dissen a.t.w. 19A 13 Bebauungsplan Nr. 65 "Auf der Heue/Marktplatz" (1. Änderung) Karte Große Straße 9 1 Schützenstraße (Verkehrslärm) Isophonenkarte für den Verkehrslärm Freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4 m über Gelände 12 7 Große Straße Orientierungswerte nach DIN 18005: Mischgebiet: 60/50 db(a) Tag/Nacht atz Feuerwehr 2 Ev. Gemeindehaus F 3 Parkplatz öffentl. Westendarpstraße Pegelwerte LrT in db(a) < >=70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Straße Straßenachse Emissionslinie Straße Bestandsgebäude Geplantes Gebäude Abgrenzung Bebauungsplan Parkplatz m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

25 Stievenstraße Stadt Dissen a.t.w. 19A 13 Bebauungsplan Nr. 65 "Auf der Heue/Marktplatz" (1. Änderung) Karte Große Straße 9 1 Schützenstraße (Verkehrslärm) Isophonenkarte für den Verkehrslärm Freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Nacht (22-6 Uhr) Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4 m über Gelände 12 7 Große Straße Orientierungswerte nach DIN 18005: Mischgebiet: 60/50 db(a) Tag/Nacht atz Feuerwehr 2 Ev. Gemeindehaus F 3 Parkplatz öffentl. Westendarpstraße Pegelwerte LrN in db(a) < >=70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Straße Straßenachse Emissionslinie Straße Bestandsgebäude Geplantes Gebäude Abgrenzung Bebauungsplan Parkplatz m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

26 Stievenstraße Stadt Dissen a.t.w. 19A 13 Bebauungsplan Nr. 65 "Auf der Heue/Marktplatz" (1. Änderung) Karte Große Straße Schützenstraße Große Straße (Verkehrslärm) Isophonenkarte zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Tabelle 7 Grundlagen: Ausbreitungsberechnung Nacht (Karte 1.2) zzgl. Pegelkorrekturen + 3 db(a) für Verkehrslärm +10 db(a) für erhöhte Belästigung nachts atz Feuerwehr 2 Ev. Gemeindehaus F 3 Parkplatz öffentl. Westendarpstraße Lärmpegelbereich nach DIN 4109 I < 55 II III IV V VI VII >=80 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Straße Straßenachse Emissionslinie Straße Bestandsgebäude Geplantes Gebäude Abgrenzung Bebauungsplan Parkplatz m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

27 Stievenstraße Stadt Dissen a.t.w. 19A 13 Bebauungsplan Nr. 65 "Auf der Heue/Marktplatz" (1. Änderung) Karte Schützenstraße (Gewerbelärm) Isophonenkarte für den Gewerbelärm Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: ISO / TA Lärm Berechnungshöhe: 4 m über Gelände atz Feuerwehr Ev. Gemeindehaus 12 2 Parkplatz F 1 L 1 Plangebäude Westendarpstraße 10 7 Große Straße Richtwerte nach TA Lärm: Mischgebiet: 60/45 db(a) Tag/Nacht ggf. reduziert um 6 db(a) Pegelwerte LrT in db(a) < >=70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Bestandsgebäude Geplantes Gebäude Rechengebiet Parkplatz Linienquelle Richtwertlinie MI (reduziert) m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

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