Wachstum! Sie sind eingeladen. DataDesign AG Investment mit Zukunft. zur Hauptversammlung der DataDesign AG.
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- Gotthilf Winkler
- vor 8 Jahren
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1 Wachstum! DataDesign AG Investment mit Zukunft Sie sind eingeladen zur Hauptversammlung der DataDesign AG.
2 Wir laden unsere Aktionäre ein... DataDesign Aktiengesellschaft München Wertpapier-Kenn-Nummer: Wir freuen uns auf Ihr Kommen! zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 09. August 2000, 11:00 Uhr. Hilton München Park Am Tucherpark München
3 I. Tagesordnung 3 Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlußfassung 4. Beschlußfassung über die Schaffung eines zusätzlichen genehmigten Kapitals Vorstand und Aufsichtsrat der DataDesign AG schlagen vor, anläßlich der ordentlichen Hauptversammlung am 09. August Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen: 2000 zu folgenden Tagesordnungspunkten nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 4.1. Das bisher bestehende genehmigte Kapital I ( 5 Abs. 1 der Satzung) wird aufgehoben. 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1999, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und 5 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefaßt: 1.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 09. August 2005 das Grundkapital der 2. Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen: Den Mitgliedern des Vorstands wird für das am 31. Dezember 1999 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt. Gesellschaft um bis zu ,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bar- und Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Hierbei kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden 3. Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das am 31. Dezember 1999 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt. a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begeben den Options,- Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenußrechten oder Optionsrechten; c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer des Konzerns auszugeben;
4 4 I. Tagesordnung d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen; e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte, insbesondere im Ausland; a) Kreis der Optionsberechtigten Von den aus dem bedingten Kapital zu bedienenden Aktienoptionen zum Bezug von maximal Aktien (was ca. 3,5% des derzeit eingetragenen Grundkapitals beträgt) entfallen f) wenn die Aktien der Gesellschaft börsennotiert sind und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, insoweit begrenzt auf eine Erhöhung von insgesamt ,00. bis zu Aktienoptionen auf ausgewählte Vorstände der Gesellschaft (Personenkreis 1), was maximal 10% des Gesamtvolumens entspricht, 5. Beschlußfassung über die Schaffung eines zusätzlichen bedingten Kapitals sowie Ermächtigung der Verwaltung zur Ausgabe von Aktienoptionen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen: bis zu Aktienoptionen auf ausgewählte Arbeitnehmer der Gesellschaft (Personenkreis 2), was maximal 75% des Gesamtvolumens entspricht, bis zu Aktienoptionen auf ausgewählte Geschäftsführer von gegenwärtig oder zukünftig mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen Unternehmen (Personenkreis 3), was maximal 5% des Gesamtvolumens entspricht, 5.1. Der Vorstand soweit Mitglieder des Vorstands Empfänger von Optionen sind, allein der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bis zum 01. Mai 2005 einmalig oder mehrmals Aktienoptionen zum Bezug von bis zu auf den Inhaber lautenden bis zu Aktienoptionen auf ausgewählte Arbeitnehmer von gegenwärtig oder zukünftig mit der Gesellschaft verbundenen in- und ausländischen Unternehmen (Personenkreis 4), was maximal 10% des Gesamtvolumens entspricht. Stückaktien auszugeben. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Gewährung der Aktienoptionen sowie die Ausgabe der Bezugsaktien aus der Ausübung der Optionen erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen:
5 I. Tagesordnung 5 Fällt ein Optionsberechtigter gleichzeitig unter mehrere der genannten Personenkreise, erhält er jeweils (zur Vermeidung von Doppelbezügen) nur für eine Tätigkeit Optionen, wobei die ihm gewährte Optionsanzahl für die Berechnung des für den jeweiligen Personenkreis zur Verfügung stehenden Volumens demjenigen Personenkreis zugerechnet wird, der für ihn jeweils den übergeordneten Personenkreis darstellt. Der Basispreis einer Aktienoption entspricht dem Verkehrswert der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Unterbreitung des jeweiligen Angebots zum Bezug der Aktienoptionen. Der Verkehrswert bestimmt sich nach dem arithmetischen Mittel der Schlußkurse an der Frankfurter Wertpapierbörse für eine Aktie der Gesellschaft während der letzten fünf Börsentage vor der Unterbreitung des Bezugsangebots. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft auf die vorgenannten Optionsberechtigten, die allein zur Ausübung der Aktienoptionen berechtigt sind, zu übertragen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, daß der Basispreis ermäßigt wird, sofern während der Laufzeit der Aktienoption im Wege einer Kapitalerhöhung neue Aktien oder Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen mit Options- bzw. Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben oder eigene Aktien abgegeben werden und hierbei den Aktionären ein b) Aktienoption; Basispreis; Erfolgsziel; Erfüllung Durch Ausübung der gemäß diesem Beschluß ausgestalteten Aktienoptionen können nach Maßgabe der vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat im einzelnen zu formulierenden Bedingungen vorbehaltlich etwaiger Anpassungen durch Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft oder Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz im Verhältnis 1:1 Stückaktien gegen Zahlung des Basispreises zzgl. eines Aufgeldes bezogen werden. Bezugsrecht eingeräumt wird. Die Ermäßigung des Basispreises erfolgt in dem Verhältnis, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen an der Wertpapierbörse zu dem Schlußkurs der Aktie der Gesellschaft an der Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Der Basispreis wird nicht ermäßigt, wenn die Gesellschaft bei der Beschlußfassung über die Ausgabe von neuen Aktien bzw. von Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Aktienoptionen oder die Abgabe eigener
6 6 I. Tagesordnung Aktien auch den Optionsberechtigten ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht einräumt, das dem Wert des Bezugsrechts der Aktionäre entspricht. Der Vorstand soweit dieser Empfänger der Optionen ist, allein der Aufsichtsrat entscheidet, welche der vorgenannten Alternativen ausgenutzt wird. Vorstand bzw. Aufsichtsrat haben sich bei dieser Entscheidung allein vom Interesse der Das bei Ausübung der Aktienoption neben dem Basispreis zu Gesellschaft leiten zu lassen. zahlende Aufgeld beträgt 25% des jeweils für die einzelne Aktienoption festgelegten Basispreises als Erfolgsziel. Der Vorstand soweit dieser Empfänger der Optionen ist, allein der Aufsichtsrat kann wählen, ob die zur Erfüllung der ausgeübten Aktienoptionen erforderlichen Stückaktien zur Verfügung gestellt werden aus 1) dem durch diese Hauptversammlung unter diesem TOP zu schaffenden bedingten Kapital, 2) zukünftig zu diesem Zweck zu schaffenden bedingten und/oder genehmigten Kapitalia oder 3) einem durch diese Hauptversammlung unter TOP 6 oder sonst künftig zu beschließenden Programm zum Erwerb eigener Aktien. c) Erwerbszeiträume; Ausübungsvoraussetzungen 1) Erwerbszeiträume Der Vorstand soweit dieser Empfänger der Optionen ist, allein der Aufsichtsrat kann den Optionsberechtigten die Aktienoptionen jederzeit mit Ausnahme der nachfolgend unter Ziffer 3) festgelegten Zeiträume zum Bezug anbieten. Die Bezugsfrist soll mindestens 10 Werktage betragen. Als Ausgabetag gilt der letzte Tag der Bezugsfrist für Optionen, sofern das Bezugsangebot innerhalb der Bezugsfrist angenommen wurde. 2) Sperrfrist Die Sperrfrist, innerhalb der die Optionsberechtigten die Aktienoptionen nicht ausüben können, endet frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabetag der jeweiligen Optionen. Der Vorstand soweit dieser Empfänger der Optionen ist, allein der Aufsichtsrat kann im Zeitpunkt der Optionsausgabe die Sperrfrist für Teile der einem Optionsberechtigten gewährten
7 I. Tagesordnung 7 Gesamtzahl unter Beachtung der Mindestsperrfrist in Übereinstimmung mit der möglichen Kündigung bzw. dem Verfall von Optionsrechten (vgl. nachfolgend unter 3d)) variabel festlegen. Aktien der Gesellschaft eingeführt wurden, erstmals ex Bezugsrecht notiert werden.die Aktienoptionen können grundsätzlich nur maximal binnen zehn Jahren nach ihrer Ausgabe ausgeübt werden, andernfalls verfallen sie entschädigungslos. 3) Ausübungszeiträume Die Aktienoptionen können nicht ausgeübt werden in den Zeiträumen 3a) vom letzten Hinterlegungstag für die Aktien oder, wenn eine Hinterlegung nicht erfolgt (Namensaktien), ab dem 10. [zehnten] Werktag vor Hauptversammlungen der Gesellschaft bis zum dritten Börsenhandelstag nach der jeweiligen Hauptversammlung, 3d) Kündigung bzw. Verfall der Aktienoptionen (Vesting Period) Die Optionsbedingungen können vorsehen, daß sämtliche Aktienoptionen ab ihrer Ausgabe über einen Zeitraum von maximal vier Jahren im Falle der Beendigung des Dienst- oder Anstellungsverhältnisses des Optionsberechtigten kündbar sind bzw. automatisch verfallen (sog. Vesting Period), wobei der Ablauf der Vesting Period in bezug auf einen Teil der dem Optionsberechtigten insgesamt gewährten Optionsrechte auch 3b) von zwei Wochen jeweils vor dem Ende eines jeden Geschäftsjahres oder der Veröffentlichung der Quartals- bzw. Jahresergebnisse der Gesellschaft sowie gestaffelt auf die Vesting Period verteilt werden kann (beispielsweise 50% nach zwei Jahren und der Rest nach vier Jahren oder ein Drittel jährlich über drei Jahre). Die Einzelheiten der Regelung über die Kündigung bzw. den Verfall 3c) von dem Tag an, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bekannt gibt, bis zu dem Tag, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft an der Wertpapierbörse, an der die neuen werden vom Vorstand soweit dieser Empfänger der Optionen ist, vom Aufsichtsrat für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung etwaig von diesen gemeinsam zu formulierenden firmeninternen Richtlinien festgelegt und den Optionsberechtigten im Optionsangebot mitgeteilt.
8 8 I. Tagesordnung Die Zahl der durch Kündigung oder in anderer Weise verfallenden Aktienoptionen steht für erneute Ausgaben unter Beachtung des Gesamtvolumens gemäß lit. a) zur Verfügung. genannten Personenkreises entfallenden Aktienoptionen; die Einzelheiten der Durchführung des Programms sowie Modalitäten der Gewährung und der Ausübung und darüber hinaus die Bereitstellung der Bezugsaktien in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsvorschriften; die Regelungen über die Behandlung von Aktienoptionen in Sonderfällen (z.b. Tod, Eintritt in den Ruhestand oder Erziehungsurlaub des Optionsberechtigten); 3e) Besteuerung der Aktienoptionen Alle im Rahmen der Gewährung bzw. Ausübung der Aktienoptionen etwaig anfallenden Steuern, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, hat der Optionsberechtigte selbst zu tragen. im Interesse der Gesellschaft bzw. der mit ihr derzeit oder künftig verbundenen Unternehmen weitere Kündigungsgründe zu bestimmen sowie die Kündigungsmodalitäten im einzelnen ggf. neu zu regeln. Hierzu gehört auch das Recht der Gesellschaft bzw. der mit ihr derzeit oder künftig verbundenen 3f) Weitere Ausgestaltung Der Vorstand soweit dieser Empfänger von Aktienoptionen ist, allein der Aufsichtsrat wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten zur Ausgestaltung des Aktienoptionsprogramms zu bestimmen. Hierzu gehören insbesondere: Unternehmen zur Kündigung, falls der Berechtigte sein Optionsrecht nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Beendigung seines Anstellungsverhältnisses mit bzw. für die Gesellschaft oder der mit ihr derzeit oder künftig verbundenen Unternehmen ausgeübt hat; die (Nicht-) Übertragbarkeit und Vererbbarkeit der Aktienoptionen; die Festlegung der Anzahl der auf den einzelnen oder eine etwaige Änderungen des Programms, die aufgrund einer geänderten Gesetzeslage oder Rechtsprechung notwendig werden. Gruppe von Berechtigten innerhalb eines der unter lit. a) 3g) Berichtspflicht des Vorstands Im Anhang des Jahresabschlusses im Geschäftsbericht ist zu berichten über die Anzahl der an den Gesamtvorstand gewährten Aktienoptionen. Darüber hinaus ist über die Ausübung
9 I. Tagesordnung 9 von Optionsrechten im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Mitglieder des Vorstands, die jeweils gezahlten Ausübungspreise sowie die verbleibende Anzahl von Aktienoptionen zum jeweiligen Geschäftsjahresende zu berichten. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, 4 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 6 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft nach vollständiger 5.2. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit oder teilweiser Ausgabe der Bezugsaktien entsprechend anzupassen ,00 wird um bis zu ,00 durch Ausgabe von bis zu auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital II dient der Absicherung und Einlösung von Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09. August 2000 gemäß der Beschlußfassung dieses TOP zur Implementierung des Stock Option Plan 2000 der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, Inhaber dieser Rechte von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien verwendet oder ein hierfür bestehendes genehmigtes Kapital ausnutzt. Die Bezugsaktien werden zu dem unter diesem TOP festgelegten Basispreis zzgl. eines Aufgeldes i.h.v. 25% ausgegeben. Die Bezugsaktien sind gewinnberechtigt ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie der Satzung wird in Anpassung hieran um folgenden Abs. 3 ergänzt: 3. Das Grundkapital ist um bis zu ,00 durch Ausgabe von bis zu auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital dient der Absicherung und Einlösung von Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09. August 2000 gemäß der Beschlußfassung zur Im plementierung des Stock Option Plan 2000 der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden, Inhaber dieser Rechte von ihrem Bezugsrecht auf Aktien Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht zur Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien verwendet oder ein hierfür bestehendes genehmigtes Kapital ausnutzt. durch die Ausübung der Aktienoption entstehen.
10 10 I. Tagesordnung 6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen: Die Gesellschaft wird ermächtigt im Sinne des 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, bis zum 09. Februar 2002 eigene Aktien bis zu einem 7. Wahl des Abschlußprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluß zu fassen: Zum Abschlußprüfer für das am 31. Dezember 2000 endende Geschäftsjahr wird Herr Wirtschaftsprüfer Markus Stötter, Sozietät Puhle Golling & Stötter, Augsburg, bestellt. Anteil am Grundkapital, der zehn von Hundert nicht übersteigen darf, zu erwerben. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf den durchschnittlichen Kurs der Aktien (Kassakurs) an der Frankfurter Wertpapierbörse an jeweils drei vorangehenden Börsentagen nicht mehr als 10% überschreiten und mehr als 10% unterschreiten. Der Vorstand wird ermächtigt, die Aktien ohne weiteren Beschluß der Hauptversammlung einzuziehen.
11 I. Tagesordnung 11 Schriftlicher Bericht des Vorstandes zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses zu Tagesordnungspunkt 4: Daneben soll der Vorstand auch ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre für den Erwerb von Sacheinlagen Der vorgeschlagene Beschluß sieht zunächst vor, daß das Bezugsrecht der Aktionäre durch den Vorstand für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden darf. In diesem Fall handelt es sich um eine Maßnahme, die aus technischen Gründen zur Durchführung einer Kapitalerhöhung erforderlich und angemessen ist. in Form von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft gegen Sacheinlage an einen Veräußerer bei dem Erwerb u.a. von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen ermöglicht der Gesellschaft eine flexible Gestaltung beim Zukauf der vorstehend beschriebenen Wirtschaftsgüter. Der Vorstand beabsichtigt, durch gezielte, strategische Akquisitionen die Marktposition der Gesellschaft dauerhaft abzusichern. Die im Die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses zugunsten von Inhabern von zu begebenden Optionsrechten, Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenußrechten liegt regelmäßig im Interesse der Gesellschaft, da auf diese Weise eine ansonsten in den Options-, Schuldverschreibungs- oder Genußrechtsbedingungen übliche Herabsetzung des Optionsbzw. Wandelungspreises im Falle von Kapitalerhöhungen vermieden werden kann, indem entsprechende Bezugsrechte bei der Kapitalerhöhung an die Inhaber der bezeichneten Rechte erfolgen kann. Rahmen von diesen Akquisitionen zu erwerbenden Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen werden eine Bereicherung der Aktivitäten unserer Gesellschaft darstellen. Durch den Erwerb strategischer Beteiligungen kann und soll eine Stärkung der Marktposition unserer Gesellschaft und kostensenkende Synergien erreicht und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft dauerhaft abgesichert werden. Die Veräußerer der entsprechenden Beteiligungen können durch die Gewährung von Aktien an die Gesellschaft enger gebunden werden. Neben dem Erwerb strategischer Beteiligungen soll auch die Akquisition von Finanzbeteiligungen möglich sein, wobei durch den Weg der Kapitalerhöhung die Liquidität der Gesellschaft geschont werden kann.
12 12 II. Teilnahme an der Hauptversammlung Ferner soll unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre auch eine Ausgabe von Belegschaftsaktien möglich sein. Die Gesellschaft möchte sich die Möglichkeit offenhalten, durch die Gewährung von Aktien an die Belegschaft die Identifikation von Mitarbeitern mit dem Unternehmen und damit die Motivation und die Bindung der Arbeitnehmer an die Gesellschaft zu erhöhen. Die Gesellschaft sieht in der Gewährung von Belegschaftsaktien eine Alternative oder auch eine Ergänzung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten, wobei letztere schwerpunktmäßig für Führungskräfte in Betracht kommt. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien bietet sich demgegenüber auch zum Zwecke der Vermögensbildung für weitere Kreise der Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens Mittwoch, den 02. August 2000 bei der DataDesign AG, Fürstenrieder Straße 267, München, oder bei einer der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Arbeitnehmerschaft an. Hinterlegungsstellen sind: Des weiteren möchte sich die Gesellschaft die Plazierung von Aktien zur Erschließung neuer Kapitalmärkte, insbesondere Gontard & MetallBank AG, Frankfurt am Main Sal. Oppenheim jr. & Cie KG a. A. auch im Ausland, vorbehalten. Dies bedingt einen Bezugsrechtsausschluß ebenso wie der in 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausdrücklich vorgesehene und als zulässig erachtete Fall einer börsenkursnahen Emission neuer Aktien. Im letzteren Falle wird die Ermächtigung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf 10% des Grundkapitals beschränkt. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Fall ist die von dem Notar oder der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung spätestens einen Tag nach dem letzten Hinterlegungstag bei der Gesellschaft oder einer Hinterle-
13 gungsstelle einzureichen. Der Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31. Dezember 1999, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Sie wollen regelmäßig von uns hören? Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen. Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. München, im Juni 2000 Ganz einfach: Füllen Sie die anhängende Antwortkarte aus und senden Sie sie an uns zurück! Der Vorstand
14 Ja, ich bin bereits im Verteiler. Meine Adresse hat sich jedoch geändert. Ja, ich bin an einer Führung durch den Sitz des Stammhauses in München interessiert. Antwortkarte DataDesign AG Fürstenrieder Straße 267 D München
15 Herr Frau Firma Name Vorname Firma Straße Land/PLZ/Ort Telefon/Fax Schicken Sie bitte diese Antwortkarte ausgefüllt an uns zurück, falls Sie an regelmäßigen Informationen über DataDesign interessiert sind. Um Sie in Zukunft möglichst zeitnah zu informieren, würden wir es bevorzugen, Sie in unseren -Verteiler aufzunehmen. Ich bin: Privatanleger Institutioneller Anleger Finanz-/Wirtschaftsjournalist Analyst Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Vielen Dank Ihr Datadesign AG Team
16 DataDesign AG Fürstenrieder Straße 267 D München Phone +49 (0)89/ Fax +49 (0)89/ Ballsaal in der Empfangsetage im Hilton München Park, Am Tucherpark info@datadesignag.com Sehr geehrte Aktionäre, der Anfahrtsskizze können Sie entnehmen, daß das Hilton München Park sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Das Hotelmanagment weist darauf hin, daß in der Hotelgarage nur sehr eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung stehen. Parkgebühren werden von der Datadesign AG nicht übernommen.
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