JAHRESBERICHT vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 WARBURG - TREND ALLOCATION PLUS - FONDS

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1 JAHRESBERICHT vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 WARBURG - TREND ALLOCATION PLUS - FONDS

2 INHALTSVERZEICHNIS Management und Verwaltung 2 Tätigkeitsbericht 3 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 5 Entwicklung des Sondervermögens 6 Verwendung der Erträge des Sondervermögens 6 Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre 6 Vermögensübersicht zum 30. September Vermögensaufstellung im Detail 8 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen 11 Anhang zum Jahresbericht per 30. September Vermerk des Abschlussprüfers 16 Besteuerungsgrundlagen 17 Seite 1

3 MANAGEMENT UND VERWALTUNG Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: (Stand: 31. Dezember 2013) Alleingesellschafter M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg (im Folgenden: M.M.Warburg & CO (AG & Co.)) Aufsichtsrat Max M.Warburg Persönlich haftender Gesellschafter M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Vorsitzender Joachim Olearius Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) sowie Vorstand M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Geschäftsführungs-Aktiengesellschaft, Hamburg stellv. Vorsitzender Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski, Hamburg Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Ferdinandstraße Hamburg Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien Haftende Eigenmittel: ,27 (Stand: 31. Dezember 2013) Anlageausschuss Thomas Grohmann Geschäftsführer Grohmann & Weinrauter Institutional Asset Management GmbH, Königstein im Taunus Martin Weinrauter Geschäftsführer Grohmann & Weinrauter Institutional Asset Management GmbH, Königstein im Taunus Matthias Thiel M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fuhlentwiete Hamburg DEUTSCHLAND Geschäftsführung Dr. Volker van Rüth seit dem 1. August 2014: Udo Hirschhäuser bis zum 31. August 2014: Hans-Jürgen Schäfer 2

4 1. Anlageziel und Anlagepolitik Langfristig wird vom WARBURG-TREND ALLOCATION PLUS-FONDS mit einer trendbasierten, stufenweisen Verschiebung der Investitionsschwerpunkte zwischen Aktien und Anleihen angestrebt, in der jeweils attraktiveren Anlageklasse investiert zu sein und damit eine höhere Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zu Aktien zu erzielen. Der WARBURG-TREND ALLOCATION PLUS-FONDS kann indexorientiert in deutsche und europäische Aktien sowie Staatsanleihen investieren und entsprechende Derivate einsetzen. Die Anlageschwerpunkte wechseln je nach ihrem Trendverlauf. Sie können dabei gleich oder unterschiedlich gewichtet werden, besonders aber auch über längere Zeiträume ausschließlich in einer Anlageklasse liegen. Die Steuerung der Anlageschwerpunkte des Portfolios erfolgt systematisch und trendfolgend auf Basis des G&W-ALLOCATION-Modells unter Nutzung mittel- und langfristiger Trends. Die Anlagen gehen in ihrer Summe grundsätzlich über 100 % des Fondsvermögens hinaus (erhöhtes Marktrisikopotenzial). 2. Anlagestrategie und -ergebnis Aufgrund der Investition in hochliquide Anleihen mit bester Bonität ergeben sich - außer durch den Zeitablauf und die dadurch notwendigen Käufe von Bundesanleihen mit langer Laufzeit - keine Veränderungen in der Struktur des Portfolios auf Wertpapierebene. Der Tätigkeitsbericht des Fonds bezieht sich daher auf die aktive Steuerung dieses Basisinvestments durch den Kauf und Verkauf von Euro-Bund-Futures-Kontrakten sowie auf den Kauf und Verkauf von Dax-Futures-Kontrakten zum temporären Auf- und Abbau eines Aktien-Exposures. Nach Anleiheinvestments im Juni 2014 erhöhte der Fonds im Juli mit steigendem DAX-Index wieder den Aktienanteil - entsprechend korrigierte der Fondspreis zwischenzeitlich Ende August im fallenden Markt. Zwischen November 2013 und Mitte Januar 2014 erreichte der Fondspreis mit seinem Aktienexposure mehrfach neue Allzeithochs, bevor der Kursrückgang der Aktien Ende Januar einen deutlichen Preisrückgang des in dieser Phase voll investierten Fonds und einen anschließenden Ausstieg aus allen Aktienpositionen nach sich zog. Anteilige Aktien- und Anleiheinvestments führten anschließend bis zum Ende des Berichtszeitraums mehrfach zu weiteren Preisrückgängen des Fonds. Der WARBURG-TREND ALLOCATION PLUS-FONDS wurde für den Zeitraum von 2011 bis 2013 mit dem LIPPER FUND AWARD 2014 als bester Fonds der Anlageklasse Mixed Asset Flexible - Eurozone ausgezeichnet. Im Zeitraum vom 30. September 2013 bis zum 30. September 2014 erzielte der WARBURG- TREND ALLOCATION PLUS-FONDS eine Performance von minus 7,73 % (berechnet gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.v. BVI). Quellen des Veräußerungsergebnisses Das Veräußerungsergebnis wird per Saldo dominiert von realisierten Verlusten aus den Long-Positionen mit DAX-Futures-Kontrakten, besonders im Januar Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden. 3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Aufgrund des Investments in hochliquide Titel bester Bonität ist nur mit einer relativ geringen Wahrscheinlichkeit mit Adressenausfallrisiken zu rechnen. Zinsänderungsrisiko Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich dann möglich, wenn die klassischen negativen Korrelationen zwischen Aktien- und Anleihekursen gebrochen werden, wenn also die Aktienmärkte stärker fallen als die Anleihekurse und damit Renten trotz steigender Zinsen die attraktivere Anlagevariante sind. Im Berichtszeitraum war kein längerfristiger und damit für die Preisentwicklung des Fonds spürbarer Bruch dieser Korrelationen zu verzeichnen. Währungsrisiko Währungsrisiken sind ausgeschlossen, da ausschließlich in Euro investiert wird. Operationelle Risiken Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Die regelmäßige Überprüfung erfolgt durch die Innenrevision. 3

5 Sonstige Marktpreisrisiken Der WARBURG-TREND ALLOCATION PLUS-FONDS war entsprechend seiner Anlagestrategie vollständig in Anleihen mit erstklassiger Bonität, zeitweilig auch vollständig über den Einsatz von Dax-Futures-Kontrakten synthetisch in Aktien investiert und damit grundsätzlich den entsprechenden Marktpreisrisiken ausgesetzt (siehe Zinsänderungsrisiko). Die Anlagen gehen dabei in ihrer Summe grundsätzlich über 100 % des Fondsvermögens hinaus (erhöhtes Marktrisikopotenzial). Liquiditätsrisiken Aufgrund des Investments in Anleihen bester Bonität und hoher Liquidität ist nicht mit Liquiditätsrisiken zu rechnen, auch eine zu breite Stellung von Geldund Briefkursen muss im Vergleich zu vielen anderen Finanzinstrumenten weder für diese Anleihen noch für den Euro-Bund-Futures-Kontrakt, den Euro- Bobl-Futures-Kontrakt oder den Dax-Futures- Kontrakt erwartet werden. 4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum Mit Wirkung zum 22. Juli 2013 trat das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) in Kraft, welches das bisher geltende Investmentgesetz ersetzt hat. Vor diesem Hintergrund wurden zum 21. Januar 2014 die Anlagebedingungen des Fonds an den neuen gesetzlichen Rahmen angepasst. Mit den vorgenommenen Änderungen der Anlagebedingungen erfolgte keine Änderung der Anlagepolitik des Fonds. 4

6 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. OKTOBER 2013 BIS 30. SEPTEMBER 2014 I. Erträge 1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren ,87 2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 5,28 II. Summe der Erträge ,15 Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen ,82 2. Verwaltungsvergütung ,45 3. Verwahrstellenvergütung ,93 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten ,76 5. Sonstige Aufwendungen ,59 davon Fremde Depotgebühren ,60 Summe der Aufwendungen ,55 III. Ordentlicher Nettoertrag ,40 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne ,91 davon aus Wertpapiergeschäften ,91 2. Realisierte Verluste ,37 davon aus Wertpapiergeschäften ,24 davon aus Geschäften mit Derivaten auf Wertpapiere und Wertpapierindizes sowie Zins-Derivaten ,13 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,46 V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,86 1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne *) ,02 2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste *) ,58 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,60 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres ,46 *) Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Diese Positionen werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen. 5

7 ENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres ,35 1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00 2. Mittelabfluss (netto) ,24 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen ,27 b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen ,51 3. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich ,66 4. Ergebnis des Geschäftsjahres ,46 davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne ,02 davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste ,58 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres ,99 VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG insgesamt je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr ,01 23, Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,86-11, Zuführung aus dem Sondervermögen *) ,94 10,041 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet ,09-21, Vortrag auf neue Rechnung ,09-21,664 III. Gesamtausschüttung 0,00 0,000 *) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste. VERGLEICHENDE ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert ,99 144, , , ,23 156,52 153,45 135,73 6

8 VERMÖGENSÜBERSICHT ZUM 30. SEPTEMBER 2014 Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung I. Vermögensgegenstände 1. Anleihen Anleihen Bund / Länder / Kommunen 86,39 % gesamt 86,39 % Bundesrepublik Deutschland 86,39 % gesamt 86,39 % 2. Derivate - -1,17 % - -1,17 % 3. Bankguthaben - 12,67 % Deutschland 12,67 % 4. Sonstige Vermögensgegenstände - 2,54 % - 2,54 % II. Verbindlichkeiten - -0,43 % - -0,43 % III. II. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 % Die Angaben der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben. 7

9 VERMÖGENSAUFSTELLUNG IM DETAIL Wertpapiervermögen Gattungsbezeichnung ISIN Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere -Anleihen 0,7500% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.162 v.2012(17) DE ,0000% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.167 v.2013(18) DE ,0000% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.168 v.2014(19) DE ,7500% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.158 v.2010 (15) DE ,0000% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.159 v.2011(16) DE ,0000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2010(2020) DE ,2500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2005(2015) DE ,7500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2004(2015) DE % % % % % % % 101, , , , , , , , ,00 11, ,00 11, ,00 9, ,00 9, ,00 13, ,00 15, ,50 8, ,50 7,88 Summe -Anleihen ,00 86,39 Summe der börsengehandelten Wertpapiere ,00 86,39 % Summe Wertpapiervermögen ,00 86,39 8

10 Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) Gattungsbezeichnung Markt Stück, Anteile bzw.währung Bestand Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens Aktienindex-Derivate Forderungen/Verbindlichkeiten Aktienindex-Terminkontrakte DAX INDEX 23/12/2014 EX ,50-1,17 Summe der Aktienindex-Terminkontrakte ,50-1,17 Summe der Aktienindex-Derivate ,50-1,17 Zinsderivate Forderungen/Verbindlichkeiten Zinsterminkontrakte O-BOBL-FUTURE 12/12/2014 EX 4-40,00 0,00 O-BUND-FUTURE 10/12/2014 EX 1 230,00 0,00 Summe der Zinsterminkontrakte 190,00 0,00 Summe der Zinsderivate 190,00 0,00 Summe der Derivate ,50-1,17 9

11 Andere Vermögensgegenstände Gattungsbezeichnung Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Kurswert in % des Fondsvermögens Bankguthaben -Guthaben bei: Verwahrstelle , ,63 12,67 Summe Bankguthaben ,63 12,67 Sonstige Vermögensgegenstände Variation Margin , ,50 1,62 Zinsansprüche , ,90 0,92 Summe sonstige Vermögensgegenstände ,40 2,54 Sonstige Verbindlichkeiten Rückstellungen aus Kostenabgrenzung , ,61-0,42 Zinsverbindlichkeiten -256,93-256,93-0,01 Summe sonstige Verbindlichkeiten ,54-0,43 Fondsvermögen ,99 100,00 Anteilwert Umlaufende Anteile STK 144,

12 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES ABGESCHLOSSENE GESCHÄFTE, SOWEIT SIE NICHT MEHR IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG ERSCHEINEN: Wertpapiere, Investmentanteile und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag) Gattungsbezeichnung ISIN Stück, Anteile bzw.währung Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere -Anleihen 2,2500% Bundesrep.Deutschland Bundesobl.Ser.154 v.2009 (14) DE

13 Derivate Volumen in Terminkontrakte Wertpapier-Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Gekaufte Kontrakte (Basiswert: DAX Index) Zinsterminkontrakte Gekaufte Kontrakte (Basiswerte: O-BOBL-FUTURE, O-BUND) Verkaufte Kontrakte (Basiswerte: O-BOBL-FUTURE, O-BUND) Hamburg, den 8. Januar 2014 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Die Geschäftsführung 12

14 ANHANG ZUM JAHRESBERICHT PER 30. SEPTEMBER 2014 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet, sofern nachfolgend unter Besondere Bewertungsregeln für einzelne Vermögensgegenstände nicht anders angegeben Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, sofern nachfolgend unter Besondere Bewertungsregeln für einzelne Vermögensgegenstände nicht anders angegeben. Besondere Bewertungsregeln für einzelne Vermögensgegenstände Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen Für die Bewertung von Schuldverschreibungen, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), und für die Bewertung von Schuldscheindarlehen werden die für vergleichbare Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Anleihen vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen. Derivate, Optionsrechte und Terminkontrakte Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Das Gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste zum Wert des Sondervermögens hinzugerechnet. Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet. Festgelder werden zum Verkehrswert bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt. Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Für die Rückerstattungsansprüche aus Darlehensgeschäften ist der jeweilige Kurswert der als Darlehen übertragenen Vermögensgegenstände maßgebend Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Morning-Fixings der Reuters AG um Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro taggleich umgerechnet. 13

15 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Inländische Vermögenswerte Kurse per 29. September 2014 Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 29. September 2014 ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG Kapitalmaßnahmen: Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden (technische Umsätze). Der Ausweis erfolgt als Zu- oder Abgang. Terminbörsen EX European Futures and Options Exchange Deutschland TRANSAKTIONEN / UMSÄTZE IN WERTPAPIEREN, GELDMARKTPAPIEREN UND INVESTMENTANTEILEN Da die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien als Verwahrstelle des Sondervermögens zum Konzernverbund der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien-Gruppe gehört, betrug der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens mit eng verbundenen Unternehmen und Personen ausgeführt wurden, 100 %. Die Transaktionen hatten dabei einen Umfang von insgesamt ,00. Darin sind Umsätze von konzernfremden Investmentanteilen enthalten, die überwiegend unter Einschaltung von Drittbanken abgewickelt wurden. ANGABEN NACH DER DERIVATEVERORDNUNG Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens 100 % DAX 30 Angaben nach dem qualifizierten Ansatz - Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko: Kleinster potenzieller Risikobetrag 0,5080 % Größter potenzieller Risikobetrag 12,2926 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 4,9720 % Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 auf der Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mit den Parametern 99 % Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Unter dem potenziellen Marktrisikobetrag im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus der statistisch ungünstigsten Entwicklung von Marktparametern für das Sondervermögen ergibt. 14

16 Im Geschäftsjahr erreichte durchschnittliche Umfang des Leverage 1,8605 (Die ausgewiesene Kennzahl bezieht sich auf den Zeitraum vom 3. Dezember 2013 bis zum 30. September 2014.) Für die Ermittlung des Leverage wird das Gesamtexposure des Fonds durch dessen Nettoinventarwert dividiert (Brutto-Methode). Das Gesamtexposure ergibt sich dabei als Summe von Nettoinventarwert des Fonds und den Nominalbeträgen der im Fonds eingesetzten Derivategeschäfte. Etwaige Effekte aus der Wiederanlage von Sicherheiten bei Wertpapier-Darlehen- und Pensionsgeschäften werden mit berücksichtigt. Die Angaben gem. 37 Abs. 1 und 2 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren. Wertpapier- Darlehen und Pensionsgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. ANGABEN ZUR GESAMTKOSTENQUOTE UND KOSTENTRANSPARENZ Gesamtkostenquote 2,58 % Performance Fee 0,00 % Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.r. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen. Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke. Transaktionskosten 4.169,89 Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) 15

17 VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH hat uns beauftragt, gemäß 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens WARBURG - TREND ALLOCATION PLUS - FONDS für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, 9. Januar 2014 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zemke Wirtschaftsprüfer Dr. Lütke-Uhlenbrock Wirtschaftsprüfer 16

18 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Ferdinandstraße Hamburg WARBURG - TREND ALLOCATION PLUS - FONDS Sondervermögen nach KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 Endausschüttung ISIN: DE WKN: Ex-Tag: 26. November 2014 Zahltag: 26. November 2014 Tag des Ausschüttungsbeschlusses: 26. November 2014 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) a) Betrag der Ausschüttung 0, , , Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung 0, , , aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0, , , bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0, , , davon aufgrund von Absetzungen f. Abnutzung (AfA) oder Absetzungen f. Substanzverringerung (AfS) 0, , , b) Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , davon Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , c) In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten aa) / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, , bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG 3) - 0, , cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a - 0, , dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0, ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind 0, ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuw. Fassung 0, gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 0, , ,

19 hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen - 0, ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 0, , , jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer ll) oder Körperschaftsteuer berechtigen 0, , , in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) - 0, , mm) Erträge i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG - - 0, nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist - - 0, d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 0, , , bb) im Sinne des 7 Abs. 3 0, , , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG 0, , , cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, , davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) 0, , , f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , , bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , cc) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) 0, , ,

20 dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) 0, , , ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - 0, , gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) - - 0, g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 0, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0, , , Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. Berechnung des Aktiengewinns für Körperschaften Die Aktiengewinne für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.s.d. 1 Abs. 1 KStG wurden für den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2013 nachträglich ermittelt und können auf der Seite im Menuepunkt Downloads im Rahmen der Fondspreise eingesehen werden. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 2. Dezember 2014 WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH 19

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