Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG

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1 super web fund Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG 2

3 Editorial Editorial Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger, das Internet hat die Welt der Informationen, der Kommunikation und die Nutzung der Medien nachhaltig verändert. Innerhalb von nur 15 Jahren hat sich ein Massenmedium entwickelt, das aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Knapp drei Milliarden Menschen sind heute bereits im World Wide Web unterwegs. Es wird informiert, kommuniziert, gehandelt, gespielt und investiert. Institutionelle Investoren sind auf diesem Milliardenmarkt seit Jahren aktiv und suchen weiterhin nach den besten und zukunftsträchtigsten Ideen und Anlagemöglichkeiten. Der Fonds Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG öffnet den deutschen Privatanlegern nun erstmals die Tür zu einem der global aktivsten Märkte, um Mit unserem Fondskonzept werden Kapital und Idee effektiv zusammen gebracht. Die Auswahl der Angebote mit den höchsten Renditeangeboten ist der schwierigste Teil bei Investitionsentscheidungen. Für die Anlagegesellschaft Global Internet Holding Ltd. trifft daher ein erfahrener und erfolgreicher Expertenkreis diese Entscheidung. Viele sind seit Gründung des Internets geschätzte und aktive Mitglieder dieser Online- Community. Sie haben in diesen Jahren die verschiedensten Geschäftsansätze und deren Entwicklungen begleitet und einschätzen gelernt. Die so ausgewählten Unternehmen werden in ihrer Produkt und Marktentwicklung nicht alleine gelassen, sondern vom internationalen Netzwerk der Global Internet Holding Ltd. unterstützt. Die Unternehmensentwicklung ist damit Teil der Geschäftsphilosophie. Für Investoren und Anleger ergeben sich gute Synergieeffekte, die überdurchschnittliche Renditechancen ergeben. Michael Bauer Geschäftsführer Super Web Fund Emissionshaus GmbH 3

4 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis 1 ERKLÄRUNG DER PROSPEKTVERANTWORTLICHEN 09 2 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Eckdaten der Beteiligung Kosten für den Anleger, Weitere Leistungen/Haftung der Anleger, Gesamthöhe der Provisionen 18 3 WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE Maximales Risiko Wichtige Hinweise Anlegergefährdende Risiken Finanzierung der Beteiligung mit Fremdkapital Geschlossene Fondskonstruktion, Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Anlage Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und Majorisierung bei Gesellschafterbeschlüssen Verzugsfolgen Nichtdurchführung der Fondsgesellschaft/Rückabwicklung Risiken bei Ausscheiden oder Ausschluss Fernabsatz Steuerzahlungen Anlagegefährdende Risiken Vollständiger Verlust Behördliche Genehmigungen Liquiditätsrisiko Insolvenzrisiko der Fondsgesellschaft Vertragsbruch durch oder Insolvenz von Vertragspartnern Mangelnde Vergangenheitsdaten der Prospektverantwortlichen Prognoserisiko Platzierungsrisiko Versicherungsrisiko - zufälliger Untergang/höhere Gewalt Insolvenz der Fondsgesellschaft/keine Kapitalgarantie Fremdkapitalaufnahme durch die Fondsgesellschaft Recht und Rechtsdurchsetzung Risiken in Bezug auf die Treuhandkommanditistin Prognosegefährdende Risiken Wertentwicklung Blind Pool-Risiko Risiko eingeschränkter Informationen Management- und Schlüsselpersonenrisiko Währungsrisiko, Wechselkursschwankungen Hoher Wettbewerb Neugründungen Besondere Risiken aus Private-Equity-Investitionen der maltesischen Gesellschaft Kostenrisiko aufgrund mehrstöckiger Investitionsstruktur Fremdkapitalaufnahme durch die Global Internet Holding Ltd Änderungen der rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen Rechtstreitigkeiten 38 4

5 Inhaltsverzeichnis Wirtschaftliche und politische Risiken Steuerliche Risiken Weitere tatsächliche und rechtliche Risiken 39 4 ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE Beitritt von Anlegern und Anlegerkreis Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Hauptmerkmale der Anteile der Anleger Einleitung Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte Ausschluss aus der Fondsgesellschaft und Rückabwicklung der Fondgesellschaft Tod 47 Prospektaufstellung Ansprüche ehemaliger Gesellschafter aus ihrer Beteiligung bei der Emittentin 48 Anteile oder Beteiligungen zu kürzen Gewährleistete Vermögensanlage Beschreibung der Anlageobjekte Angaben zum Anlagemarkt Angaben über das Anlageziel und die Anlagepolitik der Vermögensanlage Gesamtkosten des Anlageobjekts Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Vorbemerkung Eröffnungsbilanz Darstellung der geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vorbemerkung Darstellung der voraussichtlichen Vermögenslage Darstellung der voraussichtlichen Ertragslage Darstellung der voraussichtlichen Finanzlage Erläuterungen wesentlicher Annahmen und Wirkungszusammenhänge Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis Darstellung der Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis Erläuterungen wesentlicher Annahmen und Wirkungszusammenhänge Typische Liquidität eines Anlegers/Keine Prognoserechnung und Sensitivitätsanalyse auf Anlegerebene 69 7 DIE FONDSGESELLSCHAFT (EMITTENTIN) UND IHRE PARTNER Beteiligungsstruktur Die Fondsgesellschaft Firma, Rechtsform, Sitz, Gründung, Dauer, Unternehmensgegenstand, Konzernzugehörigkeit Das Kapital der Fondsgesellschaft Angaben über die Gründungsgesellschafter sowie über die Gesellschafter Angaben über die Struktur der persönlich haftenden Gesellschafterin Geschäftsführung und Vertretung der Emittentin 74 5

6 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin Die Anbieterin der Vermögensanlage und Prospektverantwortliche Das Treuhandverhältnis Die Treuhandkommanditistin Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Tätigkeit Freistellungsanspruch der Treuhandkommanditistin Haftung der Treuhandkommanditistin gegenüber den Treugebern Vergütung der Treuhandkommanditistin Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhandkommanditistin Die Mittelverwendungskontrolle Der Mittelverwendungskontrolleur Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs Angaben über sonstige Personen Die Foresight Foundation Aufgaben der Foresight Foundation im Rahmen der Vermögensanlage Vergütung Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung der Foresight Foundation 87 8 WESENTLICHE VERTRÄGE UND VERTRAGSPARTNER Geschäftsbesorgungsvertrag (Administrationsvertrag) mit der Erlanger Consulting GmbH Projektverträge Fondskonzeption und strukturierung Gründungsberatungsvertrag Verkaufsprospekterstellungsvertrag Vertrag über Vertriebskoordination Laufende Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 92 9 STEUERLICHE ANGABEN Vorbemerkung Bestimmung der Einkunftsart Bestimmung der Einkunftsart auf Ebene der Fondsgesellschaft Bestimmung der Einkunftsart auf Ebene der Anleger Steuerliche Ergebnisverteilung Feststellungsverfahren und steuerliche Betriebsprüfung Anwendung des Investmentsteuergesetz (InvStG) Besteuerung der Einkünfte Besteuerung von Gewinnausschüttungen/Dividenden Werbungskosten Wahlveranlagung und Günstigerprüfung Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung der Anteile an der 9.8 Abkommensrecht und Quellensteuer Vermeidung der Doppelbesteuerung Gewerbesteuer Umsatzsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer Keine Übernahme von Steuerzahlungen 97 6

7 Inhaltsverzeichnis 10 VERTRÄGE Gesellschaftsvertrag Treuhandvertrag Mittelverwendungskontrollvertrag Anteilserwerbs- und Gesellschaftervereinbarung ABWICKLUNGSHINWEISE 151 7

8 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG Hinweis: Bei einem fehlerhaften Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. 8

9 Erklärung der Prospektherausgeberin und Prospektverantwortung 1. Erklärung der Prospektverantwortlichen Die Anbieterin und Prospektverantwortliche Super Web Fund Emissionshaus GmbH mit Sitz in Berlin übernimmt gemäß 3 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Herausgeberin des Prospekts und Anbieterin der Vermögensanlage ist die Super Web Fund Emissionshaus GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Bauer. Das vorliegende Beteiligungsangebot basiert auf bereits abgeschlossenen oder zum Abschluss vorbereiteten pektangaben beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Erlassen der Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Prospektherausgeberin kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen und Änderungen in der Rechtsprechung oder der steuerlichen und rechtlichen Grundlagen Abweichungen ergeben. Der Verkaufsprospekt enthält Prognosen. Diese basieren auf einer Reihe von Annahmen der Prospektherausgeberin. Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsangebots kann von diesen Annahmen erheblich abweichen. Jede Annahme ist eine Erwartung möglicher zukünftiger Entwick- tatsächlich eintreffen. Für die Entscheidung eines jeden Anlegers über eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot sind ausschließlich die in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben maßgeblich. Von diesem Prospekt ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ebenso haben mündliche Absprachen keine Gültigkeit. Eine Haftung für Angaben Dritter für von diesem Verkaufsprospekt abweichende Aussagen wird von der Super Web Fund Emissionshaus GmbH nicht übernommen. Berlin, den 28. Juni 2013 (Datum der Prospektaufstellung) Michael Bauer Geschäftsführer Super Web Fund Emissionshaus GmbH 9

10 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG 2. Das Angebot im Überblick Wichtiger Hinweis angebotenen Vermögensanlage ist im dieses Verkaufsprospektes enthaltenen detaillierten Informationen, insbesondere den Informationen sollte ein Anleger somit auch die übrigen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen berücksichtigen, bevor er in eine Beteiligung an der Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG investiert. Gegenstand Dieser Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt (nachfolgend der ) dient der Information über das Angebot zum Erwerb von Beteiligungen mit einer Mindesthöhe von EUR ,00 (im Einzelfall nach freiem Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin EUR ,00) oder einen durch EUR 1.000,00 ohne Rest teilbaren höheren Betrag durch volljährige und natürliche Personen an der Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG, Berlin (nachfolgend auch die oder die ), über die Treuhandkommanditistin oder gegebenenfalls später als so genannter Direktkommanditist. Fondstyp Fondsgesellschaft/Emittentin Anbieterin der Vermögensanlage Abfassung des Verkaufsprospektes Gesellschaftszweck/Beteiligungsangebot Komplementärin Geschlossener Fonds Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 88, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin- Charlottenburg unter HRA Super Web Fund Emissionshaus GmbH, Friedrichstraße 88, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin- Charlottenburg unter HRB , vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Michael Bauer Der Verkaufsprospekt ist ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Das Angebot wird ausschließlich in Deutschland angeboten. Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft ist ausschließlich der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung einer Beteiligung an der Gesellschaft nach maltesischem Recht unter der die Gesellschaft die mit dem öffentlichen Angebot eingeworbenen Kapitaleinlagen nach Abzug der Kosten und Einbehalt einer Liquiditätsreserve als Gesellschaftereinlage ausschließlich in die berechtigt, in andere Vermögensgegenstände zu investieren. Super Web Fund Verwaltungs GmbH, Friedrichstrasse 88, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin- 10

11 Das Angebot im Überblick Charlottenburg unter HRB , vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Michael Bauer Geschäftsführende Kommanditistin Treuhandkommanditistin Mittelverwendungskontrolleur Fondsvolumen / -währung Anlageobjekte Super Web Fund Management GmbH, Friedrichstraße 88, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin- Charlottenburg unter HRB , vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Michael Bauer Erlanger Consulting GmbH, Rathsberger Straße 6, Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 7209, vertreten durch die Geschäftsführerin Christine Kasanmascheff Treuhand GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rathsberger Straße 6, Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 9121, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Schorr, Matthias Kasanmascheff und Wolfgang Eggert geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, nach ihrem freien Ermessen zu beenden. Mit der Beendigung können keine weiteren Anleger mehr beitreten. Die Fondsgesellschaft wird die mit dem öffentlichen Angebot eingeworbenen Kapitaleinlagen nach Abzug der Kosten und Einbehalt einer Liquiditätsreserve als Gesellschaftereinlage ausschließlich in die maltesische Gesellschaft Global Internet Holding Anlageobjekt erster Stufe eine im Jahr 2013 neu gegründete Gesellschaft nach maltesischem Recht mit Sitz in Valletta, Malta. Geschäftsgegenstand der Global Internet Holding Ltd. ist die Beteiligung an und/oder die Finanzierung von Firmen im Bereich der Informationstechnologie sowie des Internets und/oder e-commercebusiness innerhalb der verschiedenen denkbaren Investmentphasen (Startkapital, Frühe Entwicklungsphase, Wachstumsphase, etc.) Zielunternehmen Anlageobjekte zweiter Stufe einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und/oder durch Darlehen eingegangen werden. Einer direkten gesellschaftsrechtlichen Beteiligung gleichgestellt ist die Beteiligung an einer Gesellschaft, die ihrerseits wiederum ausschließlich in solche erforderlich, dass die Global Internet Holding Ltd. 11

12 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG eine Mehrheitsbeteiligung an dieser Gesellschaft hält. Anstelle einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung kann die Global Internet Holding Ltd. Vergabe von Darlehen investieren. Von der Global Darlehen dürfen nicht nachrangig sein und müssen marktüblich verzinst werden. Unabhängig davon, ob die Global Internet Holding Ltd. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung eingeht oder ein Darlehen vergibt, ist es ihr gestattet, in die Gesellschafter der Global Internet Holding Ltd. ebenfalls eine Beteiligung halten oder bei denen Geschäftsführer oder Gesellschafter der Global Internet Holding Ltd. die Geschäftsleitung ausüben. Als Anlageobjekt der angebotenen Vermögensanlage gilt somit auf der ersten Stufe die Beteiligung der Fondsgesellschaft als direkter Gesellschafter an der maltesischen Gesellschaft Global Internet Holding Ltd. sowie auf der zweiten Stufe die Investitionen der Global Internet Holding Ltd. in Form von unmittelbaren oder mittelbaren gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen und/oder der Anlageobjekte Auf Ebene der Global Internet Holding Ltd. gibt es keine Personen oder Gremien, die einem Mittelverwendungskontrolleur oder Treuhänder vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Anlagestrategie und Anlageziel Angesprochener Anlegerkreis Die Anlagestrategie der Vermögensanlage ist, mittelbar über die Beteiligung an der Global Internet Holding Ltd., die Investition in Form von Eigen- oder Fremdkapital in junge Unternehmen sodann die Beteiligung an den Ergebnissen dieser Anlageziel, Überschüsse bei der Fondgesellschaft zu erzielen und Auszahlungen/Ausschüttungen inklusive Kapitalrückzahlungen an die Anleger vorzunehmen, realisiert werden. Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch denkende und erfahrene Spielraum sowie einen zumindest mittelfristigen Investitionshorizont verfügen und die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und diese kurzfristige, jederzeit handelbare Beteiligung suchen, sind nicht angesprochen. Die Beteiligung an der Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG sollte 12

13 Das Angebot im Überblick nur einen Teil des verfügbaren Vermögens des Anlegers umfassen. Nicht geeignet ist das Angebot für Anleger, die eine Kapitalanlage mit einem bereits heute feststehenden Rückzahlungsbetrag zu einem festen Rückzahlungstermin oder eine fest verzinste Anlage suchen oder kurzfristig über ihre Einlage verfügen müssen. Interessierten Anlegern empfehlen wir, die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie die Risiken dieses Beteiligungsangebots mit einem fachkundigen Berater zu besprechen. Gemäß 5 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ist der Beitritt von Personen mit kanadischer, USamerikanischer, australischer oder japanischer Staatsbürgerschaft und/oder Wohnsitz in einem dieser Staaten sowie von Gesellschaften mit Sitz in Kanada, den USA, Australien oder Japan nicht zulässig. Art der angebotenen Vermögensanlage (Kommanditbeteiligung) Vorgesehene Frist für den Erwerb der Beteiligung Mindestbeteiligung und Agio Entgegennahme der Beitrittserklärung Die Anleger beteiligen sich zunächst ausschließlich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Die Beteiligung wird treuhänderisch von der Treuhandkommanditistin gehalten. Jeder Treugeber ist jedoch nach seinem Beitritt zur Fondsgesellschaft berechtigt, mit einer Frist von drei Monaten zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres, erstmalig zum 30. Juni 2014, durch schriftliche Mitteilung mittels eingeschriebenen Briefes an die Treuhandkommanditistin die Übertragung seiner treuhänderisch gehaltenen Beteiligung auf sich die treuhänderische Beteiligung des Treugebers in die eines Direktkommanditisten umgewandelt. Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag. Das öffentliche Angebot beginnt in Anlehnung an den 9 Absatz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung, spätestens jedoch am 30. September 2013, soweit die geschäftsführende Kommanditistin nicht von ihrem Recht Gebrauch zum 30. Juni 2014 zu verlängern. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR ,00 zzgl. 5 % Agio. Die Beteiligung erfolgt ausschließlich zum Nominalwert. Höhere Beteiligungen sollen durch teilbar sein. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, nach ihrem eigenen Ermessen im Einzelfall eine Beteiligung in Höhe von EUR ,00 zuzulassen. Die Treuhandkommanditistin hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Abgabe bereit. 13

14 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG Sämtliche Willenserklärungen der Anleger können gegenüber der Treuhandkommanditistin schriftlich (per Fax, oder Brief) abgegeben werden, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes regelt. Die Treuhandkommanditistin nimmt oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen rechtsverbindlich an und entgegen. Einzahlung der Beteiligungssumme Auszahlungen, Ergebnisverteilung Die Einzahlung der Beteiligungssumme erfolgt vollen Agios (5 %) innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch Treuhandkonto der Treuhandkommanditistin GmbH, Konto-Nr bei der Sparkasse Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin Beträge zuzüglich des Agios unverzüglich auf das folgende Eigenkapitaleinzahlungskonto der Fondsgesellschaft zu überweisen, über das die Fondsgesellschaft nur gemeinsam mit dem KG, Konto-Nr bei der Hypovereinsbank Auszahlungen an die Anleger sind bis zum 31. Dezember 2016 ausgeschlossen. Danach gilt Über die Verwendung von Gewinnen und Liquidationsüberschüssen entscheidet die Gesellschafterversammlung. Die geschäftsführende Kommanditistin ist jedoch unter Berücksichtigung der Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft berechtigt, eine angemessene Liquiditätsreserve zu bilden. Sie ist zudem berechtigt, einen etwaigen Liquiditätsüberschuss auch bereits vor einem Beschluss der Gesellschafterversammlung unterjährig an die Anleger auszuzahlen. Soweit bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres keine Auszahlungen durchgeführt wurden, soll der für das Jahr festgelegte Betrag für den 31. Dezember festgestellt und bis zum 31. März des Folgejahres ausgeschüttet werden. Auszahlungen an die Anleger erfolgen ausschließlich in Euro auf die vom Anleger in der Beitrittserklärung benannte Euro-Kontoverbindung. 14

15 Das Angebot im Überblick Auszahlungen sowie einem etwaigen Umtausch (z.b. Bankgebühren) entstehen, sind vom jeweiligen Anleger zu tragen und werden mit der Auszahlung verrechnet. Soweit Auszahlungen zu einer Rückzahlung der im Handelsregister eingetragenen Haftsummen führen oder soweit ein Anleger Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil durch Verluste unter dem Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist, oder soweit durch die Entnahme sein Kapitalanteil unter den Betrag der Haftsumme herabgemindert wird, kann dies eines Anlegers gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen jeweiligen Haftsumme wegen Einlagenrückgewähr gemäß 171 Absatz 1, 172 Absatz 4 Handelsgesetzbuch führen. Soweit den Auszahlungen keine ausschüttungsfähigen Jahresüberschüsse gegenüberstehen, mindern diese Auszahlungen Kapitalherabsetzung (vgl. 5 Absatz 1, 12 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrages). Gewinn-Bonus für Frühzeichner Anleger erhalten einen Gewinn-Bonus für Frühzeichner, wenn sie ihren Beitritt zur Fondsgesellschaft bis zum 30. September 2013 oder, im Fall der Verlängerung der Platzierungsphase bis zum 30. November 2013 (Stichtag), das Treuhandkonto einzahlen. Der Gewinn-Bonus für Frühzeichner stellt eine vorrangige Beteiligung der Anleger im Rahmen der Gewinnausschüttung dar und führt dazu, dass diejenigen Anleger, die einen Gewinn-Bonus für Frühzeichner erhalten, bei der Gewinnausschüttung im Umfang des jeweiligen Gewinn-Bonus für Frühzeichner bevorzugt berücksichtigt werden. Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft. Der Gewinn-Bonus beträgt zeitlich gestaffelt bei jeweils zeitgerechter Einreichung der bis zum 31. Juli Prozent der bis zum 31. August Prozent der bis zum 30. September Prozent der Sollte die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem Recht Gebrauch machen und die Platzierungsphase verlängern, beträgt der Gewinn- 15

16 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG Bonus für Frühzeichner zeitlich gestaffelt bei jeweils zeitgerechter Einreichung der Beitrittserklärung und bis zum 31. Oktober Prozent der bis zum 30. November Prozent der Dauer der Fondsgesellschaft Rechte der Anleger 14-tägiges Widerrufsrecht Consulting GmbH, Rathsberger Straße 6, Erlangen, als Treuhandkommanditistin. Die an die Anleger aus. Der Verkaufsprospekt wird bei der Treuhandkommanditistin zur kostenlosen Abgabe bereit gehalten. Die Fondsgesellschaft ist für eine bestimmte Dauer gegründet. Die Fondsgesellschaft endet planmäßig zum 31. Dezember Die geschäftsführende Kommanditistin kann die Verlängerung der Dauer der Fondsgesellschaft zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 beschließen, soweit sie ihren Entschluss hierzu den Anlegern spätestens vier Monate vor Ablauf der Dauer der Fondsgesellschaft mitteilt und begründet. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Dauer der Fondsgesellschaft ist nur durch einen Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen möglich. Den Anlegern stehen die Teilhabe-, Auskunfts-, Informations- und Einsichtsrechte eines Kommanditisten, insbesondere im Umfang des 166 HGB zu. Die Anleger haben ferner das Recht auf anteilige Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen, das Recht auf Übertragung ihres Geschäftsanteils sowie auf Auszahlung eines etwaigen anteiligen Liquidationserlöses. Jeder Anleger kann seine mittelbare Beteiligung zu im eine unmittelbare Beteiligung mit Eintragung in das Handelsregister umwandeln. Bei Ausscheiden aus der Gesellschaft durch Ausschluss oder Kündigung (nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich) hat der Gesellschafter Anspruch Gesellschafterversammlung bestimmt sich nach der gezeichneten Kommanditeinlage. Je EUR der Kommanditeinlage gewähren eine Stimme. Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sind der Widerrufsbelehrung in der Beitrittsvereinbarung zu entnehmen. 16

17 Das Angebot im Überblick Steuerliche Aspekte Aus der Beteiligung erzielt der als Direktkommanditist bzw. über den Treuhandvertrag beteiligte Anleger aufgrund der vermögensverwaltenden Tätigkeit der Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden nach dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag dem jeweiligen Anleger entsprechend dem Anteil am Kapital zugerechnet. Die zugerechneten Ergebnisse sollten von dem jeweiligen Gesellschafter im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem besonderen Steuersatz nach 32d EStG (Abgeltungsteuer) zu versteuern sein. In diesem Fall fällt grundsätzlich 25 % Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Ein Veräußerungsgewinn nach 17 EStG sollte anteilig mit dem individuellen Steuersatz nach 32a EStG der Besteuerung unterliegen. Auf die ausführliche Darstellung in verwiesen. Übertragbarkeit und Handelbarkeit der Vermögensanlage Eine Übertragung der Anteile erfolgt im Falle des Verkaufs und der Schenkung im Wege der Abtretung. Jedoch bedarf jede Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung eines Treugebers über die Treuhandbeteiligung und seine vertraglichen Rechte aus dem Treuhandvertrag sowie die Einräumung von Unterbeteiligungen und der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft. Gleiches gilt im Falle einer Übertragung, Belastung oder sonstigen Verfügung über die vertraglichen Rechte sowie die Einräumung von Unterbeteiligungen kann nur aus wichtigem Grund versagt werden. Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft. Insgesamt ist daher die freie Handelbarkeit der Anteile an der Fondsgesellschaft eingeschränkt. Die freie Handelbarkeit ist ferner dadurch aufstellung nicht existiert und für die Entwicklung Die Anteile an der Fondsgesellschaft sind auch nicht zum Handel an einer Börse zugelassen. Außerdem existiert kein der Börse vergleichbarer, regulierter Markt für den Handel von Beteiligungen an einer Kommanditgesellschaft. Der Anleger ist im Falle eines Veräußerungswunsches daher darauf angewiesen, Modalitäten für die Veräußerung zu vereinbaren. 17

18 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG 2.2 Kosten für den Anleger, Weitere Leistungen/Haftung der Anleger, Gesamthöhe der Provisionen Weitere Kosten für den Anleger Bei Erwerb der Vermögensanlage hat der Anleger neben dem Erwerbspreis ein Agio in Höhe von 5 % bezogen auf die von ihm gezeichnete Komman- können zusätzliche Kosten für den Geldverkehr (z.b. Überweisungsgebühren) entstehen. Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basisz- zu entrichten. Dies gilt auch, sofern der Anleger bei sellschaft, einen oder mehrere Gesellschafter oder die Treuhandkommanditistin in Verzug kommt. Sofern der Anleger seine Treuhandbeteiligung in eine direkte Beteiligung (Direktkommanditist) umwandelt, trägt er die Kosten für die notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie die hat der Anleger eine pauschale Aufwandsvergütung in Höhe von 180,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an die Treuhandkommanditistin zu zahlen. Bei Löschung einer Handelsregistereintragung können ebenfalls Notar- und Gerichtskosten entstehen, die vom Anleger zu tragen sind. Im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung über eine Treuhandbeteiligung hat der übertragende bzw. verfügende Treugeber sämtliche mit der Verfügung über die Treuhandbeteiligung anfallenden Kosten, Steuern und sonstige Nach- entstehende Rechts- und Steuerberatungskosten und eine einmalige pauschale Bearbeitungsgebühr der Treuhandkommanditistin in Höhe von 180,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich eines über diesen Betrag hinausgehenden und konkret nachgewiesenen Verwaltungsaufwands der Treuhandkommanditistin. Entsprechendes gilt für den Fall einer Verfügung über eine Direktkommanditistenstellung, wobei die pauschale Aufwandsvergütung in diesem Fall der geschäftsführenden Kommanditistin zusteht. Im Erbfall hat der Erbe oder Vermächtnisnehmer sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten, insbesondere die mit dem Nachweis der Erbfolge oder des Vermächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen Kosten und anfallenden Steuern, zu tragen. Auszahlungen an die Anleger erfolgen ausschließlich in Euro auf die vom Anleger in der Beitrittserklärung benannte Euro-Kontoverbindung. Auszahlungen sowie einem etwaigen Umtausch (z.b. Bankgebühren) entstehen, sind vom jeweiligen Anleger zu tragen und werden mit der Auszahlung verrechnet. Erleidet die Fondsgesellschaft und/oder ein anderer Gesellschafter einen Nachteil oder einen sonstigen Schaden, z.b. in Form einer Einnahmenminderung, eines entgangenen Gewinns oder in Form einer steuerlichen Mehrbelastung, und ist ein solcher Nachteil oder Schaden im Verhalten oder in der Person eines Gesellschafters begründet, so sind der Gesellschafter und sein etwaiger Rechtsnachfolger, im Erbfalle der/die Rechtsnachfolger, gegenüber der Fondsgesellschaft als Gesamtschuldner zum Durch einen Gesellschafter verursachte Kosten und Steuern der Fondsgesellschaft sowie auf individueller Ebene eines Gesellschafters bzw. Treugebers, auch durch künftige Gesetzesänderungen erst eintretende, sind durch diesen gegebenenfalls als Gesamtschuldner mit seinem etwaigen Rechtsnachfolger zu tragen. Dazu gehören beispielsweise Verfügungen über Gesellschaftsanteile; Kündigung oder Ausscheiden eines Gesellschafters; Erbfall oder Wohnsitzwechsel eines Gesellschafters; Person oder Rechtspersönlichkeit/Rechtsform eines Gesellschafters, sei es als unmittelbarer oder mittelbarer Gesellschafter beispielsweise Nachteile, entgangener Gewinn oder sonstige Schäden, die der Fondsgesellschaft dadurch entstehen, dass ein Vertragspartner der Fondsgesellschaft aufgrund von im Verhalten oder in der Person des Gesellschafters liegenden Umständen (z.b. aufgrund dessen Vermögensverfalls oder seines steuerlichen Sitzes) sellschaft mindert, ganz oder teilweise zurück- Fondsgesellschaft aufgrund inländischer oder ausländischer Steuern oder Abgaben vermindert werden. Eigene Kosten, die ein Gesellschafter individuell verursacht, sind von ihm selbst zu tragen. Dazu 18

19 Das Angebot im Überblick gehören insbesondere Kosten für folgende Leistun- schafterinsolvenz; menhang mit der Begründung, Aufgabe, Übertragung oder sonstigen Verfügung über die Kommanditbeteiligung; Erlangung von Ansässigkeitsbescheinigungen; Erstellung von steuerlichen Ergänzungsrechnungen; Ermittlung der erbschaft-/ schenkungsteuerlichen Werte und Mitwirkung bei der Erstellung der Anlagen zur Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung; die durch individuelle Sachverhalte veranlasst sind; Nachmeldung von individuellen Sonderbetriebseinnahmen und ausgaben; übertragungen (z.b. Veräußerungsgewinn und Gewerbesteuer-Ermittlung). Im Rahmen der Veräußerung bei Beendigung der Vermögensanlage können darüber hinaus Kosten für Rechts- und Steuerberatung anfallen. Generell hat der Anleger individuell veranlasste Kosten, wie beispielsweise Kommunikations-, Steuerberatungs- und Reisekosten oder Kosten für einen Bevollmächtigten oder Sachverständigen, selbst zu tragen. Diese Kosten können unter anderem für mations- und Kontrollrechten (u.a. Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Emittentin), für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft oder für die Beschlussfassung im Wege schriftlicher Abstimmungen sowie für die Erteilung von Weisungen an die Treuhandkommanditistin entstehen. Über die Höhe der vorgenannten Kosten kann sofern nicht beziffert von der Anbieterin keine Aussage getroffen werden, da die Kosten unter anderem von den persönlichen Verhältnissen oder der Höhe der Beteiligung des Anlegers abhängig sind. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten nicht, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Weitere Leistungen / Haftung der Anleger gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben die im Gesellschaftsvertrag ge- - men aller Gesellschafter beschlossen werden. Ein Anleger, der von seinem Recht zur Umwandlung seiner Treugeberstellung Gebrauch macht (erstmalig zum 30. Juni 2014 möglich) und als Direktkommanditist an der Fondsgesellschaft beteiligt ist, haftet gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft, wenn seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme noch nicht geleistet oder zurückgewährt wurde. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Direktkommanditisten beträgt 1 % des von ihm übernommenen Beteiligungsbe- des Direktkommanditisten durch Entnahmen bzw. Auszahlungen unter den Betrag seiner Haftsumme gemindert wird, lebt die persönliche Haftung des Direktkommanditisten wegen Einlagenrückgewähr gemäß 171 Absatz 1, 172 Absatz 4 HGB bis zur Höhe seiner Haftsumme wieder auf. Beim Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft haftet ein Direktkommanditist für die bis zu die- Fondsgesellschaft noch fünf Jahre ab Eintragung seines Ausscheidens in das Handelsregister in Höhe der Haftsumme weiter (Nachhaftung). Analog der Liquidation der Fondsgesellschaft bestehende Verbindlichkeiten. Der ausscheidende Direktkommanditist hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. Ein Anleger, der sich als Treugeber mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt, haftet nicht unmittelbar gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft. Er hat die Treuhandkommanditistin jedoch von allen hang mit der Begründung und der Verwaltung der treuhänderisch begründeten und gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung stehen, soweit eine solche Haftung der Treuhandkommanditistin entsteht. Die auf die Kommanditistenhaftung der Treuhandkommanditistin ist begrenzt auf die Höhe der Haftung der Treuhandkommanditistin, die diese aufgrund der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung des Treugebers gegenüber der Fondsgesellschaft und den Gläubigern der Fondsgesellschaft eingeht. Damit ist ein Treugeber einem Direktkommandi- 19

20 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG tisten hinsichtlich der Haftung wirtschaftlich gleichgestellt. Darüber hinaus gibt es keine Umstände, unter tet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere gibt es keine weiteren Umstände, unter welchen er haftet und Nachschüsse zu leisten hat. Gesamthöhe der Provisionen punkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Höhe der prognostizierten und vertraglich vereinbarten Provisionen beträgt auf Ebene der Fondsgesellschaft EUR ,00. Sie setzt sich aus den Kosten während der Platzierungs- und Investitionsphase sowie Gründungs- und Vorbereitungskosten gemäß der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose (siehe Seite 60) zusammen. Der Betrag entspricht einem Anteil von 20,13 % des Gesamtbetrags der angebotenen Vermögensanlage ohne Agio in Höhe von EUR ,00 (Emissionskapital). Von dieser Gesamthöhe der Provisionen auf Ebene der Fondsgesellschaft werden für die Einwerbung des Beteiligungskapitals (Eigenkapitalvermittlung) als Provisionen 9 % des eingeworbenen Beteiligungskapitals sowie die 5 % Agio auf das Beteiligungskapital aufgewendet. Die Höhe der Provisionen für die Eigenkapitalvermittlung beträgt somit 14 % des eingeworbenen Beteiligungskapitals. Bezogen auf das gesamte Beteiligungskapital von EUR ,00 bedeutet dies eine Höhe von EUR 2,8 Mio. Die Fondsgesellschaft wird die Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) für die eingeschalteten Vertriebspartner verwenden. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne eingeschaltete Vertriebspartner weitere Provisionen und Leistungen von Dritten erhalten. Der Emittentin und damit auch den Anlegern würden in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten entstehen. der Vermögensanlage, die Super Web Fund Emissionshaus GmbH, von der Global Internet Holding Ltd. eine jährliche Provision in Höhe von 1,5 % des investierten Kapitals der Fondsgesellschaft in die maltesische Gesellschaft. Dies entspricht auf der Grundlage des Erwerbspreises in Höhe von EUR 16 Mio. einer jährlichen Provision von EUR ,00. Bei einer Dauer der Fondsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2019 beträgt diese Provision insgesamt EUR ,00. Bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (ohne Agio) von EUR ,00 entspricht dies einem Anteil von 8,40 %. Im Falle der Verlängerung der Dauer der Fondsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2021 erhöht sich der Betrag dieser Provision auf insgesamt EUR ,00. Bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (ohne Agio) von EUR ,00 entspricht dies einem Anteil von 10,80 %. Damit beträgt die Gesamthöhe aller dargestellten Provisionen auf Ebene der Fondsgesellschaft und auf Ebene der Global Internet Holding Ltd. zusammen bei einer Dauer der Fondsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt EUR ,00 (EUR ,00 + EUR ,00). Bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (ohne Agio) von EUR ,00 entspricht dies einem Anteil von 28,53 %. Im Falle der Verlängerung der Dauer der Fondsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2021 erhöht sich diese Gesamthöhe aller dargestellten Provisionen auf insgesamt EUR ,00 (EUR , ,00). Bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (ohne Agio) von EUR ,00 entspricht dies einem Anteil von 30,93 %. Weitere Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, werden nicht geleistet. Weiterhin fallen in der Investitionsphase auf Ebene der Fondsgesellschaft Vergütungen für die Gründung, Konzeption und Strukturierung, Prospekterstellung, Vertriebskoordination sowie Mittelverwendungskontrolle in Höhe von EUR ,00 an. Bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (ohne Agio) von EUR ,00 entspricht dies einem Anteil von 6,13 %. Auf der Ebene der maltesischen Gesellschaft Global Internet Holding Ltd. erhält die Anbieterin 20

21 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 3. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage 3.1 Maximales Risiko Das mit dieser Vermögensanlage verbundene Risiko für den Anleger besteht in einem Totalverlust seines gesamten Beteiligungskapitals (seiner gesamten Einlage) sowie des Agios, im Falle der nachdem in Vorjahren trotz fehlender Entnahme Einkünfte besteuert wurden, sind auch die auf diese Veranlagungszeiträume entfallenden Steuern verloren. Bei einer Realisierung eines anlegergefährdenden Risikos kann es zu einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen. Dies kann zur Insolvenz des Anlegers führen (maximales Risiko). Deshalb sollte von einem Anleger nur ein angemessener Teil seines Gesamtvermögens in die Fondsgesellschaft investiert werden. Etwaige in der Vergangenheit erzielte wirtschaftliche Ergebnisse sind keine realisiert werden können. 3.2 Wichtige Hinweise Die nachfolgende Darstellung umfasst die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Vermögensanlage. Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds. Anlageobjekt ist auf der ersten Stufe die Beteiligung der Fondsgesellschaft mittels einer Gesellschaftereinlage an der maltesischen auf der zweiten Stufe unmittelbar oder mittelbar in junge Unternehmen aus dem Bereich der Informationstechnologie, des Internets oder jungen Unternehmen aus der Internetbranche Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen (Eigenkapital) oder Darlehen (Fremdkapital) Zielunternehmen Es handelt sich insoweit um ein unternehmerisches Engagement, dessen wirtschaftlicher Erfolg von einer Vielzahl durch die Fondsgesellschaft nicht Faktoren abhängt. Die (mittelbare) Investition in junge Unternehmen gehört zu den Bereichen, deren Erfolg nicht sicher prognostizierbar ist. Es können daher Entwicklungen eintreten, die zu (auch erheblichen) negativen Abweichungen der prognostizierten Ertrags-, Liquiditäts- und Wertentwicklung führen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass längerfristige Prognosen wie die Angaben zur geplanten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fondsgesellschaft immer unsicherer werden, je Die Anlage in eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist mit erheblichen Risiken verbunden und sollte deshalb unter dem Aspekt direkten oder indirekten Kommanditbeteiligungen ist grundsätzlich ein vollständiger Verlust der Einlage und des Agios möglich. Dies gilt erst recht, wenn die Fondsgesellschaft indirekt in weitere Unternehmen investiert, wie hier durch den Erwerb einer Beteiligung an der maltesischen der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Risiken ohne staatliche Kontrolle und ohne Einlagensicherung. Das Angebot zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft richtet sich daher an wirtschaftlich erfahrene Personen, die in der Lage sind, vorhandene und zum Teil komplexe Risiken gegeneinander abzuwägen. Dabei ersetzen die nachfolgend dargestellten Risikoangaben nicht die im Einzelfall gegebenenfalls notwendige Beratung und Aufklärung durch einen fachkundigen Berater. Deshalb sollten die Anleger vor einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Treugeber über die Treuhandkommanditistin alle erdenklichen Gesichtspunkte, die für eine Investitionsentscheidung relevant sein können, insbesondere die Risiken, wohlüberlegt abwägen. Vor allem sollte die Beteiligung des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Einlagenhöhe nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Die weitere Einteilung der Darstellung der mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken erfolgt in Risiken, d.h. Risiken, die in erster Linie zu einer nachteiligeren Prognose für die Wertentwicklung der Vermögensanlage und damit zu geringeren 21

22 Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG Ausschüttungen an die Anleger führen können, anlagegefährdende Risiken, d.h. Risiken, die entweder die Anlageobjekte oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit bis zu einem vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers (inklusive Agio) führen können, sowie anlegergefährdende Risiken, d.h. Risiken, die über den Verlust der Einlage des Anlegers (inklusive Agio) hinaus eine Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers zur Folge haben können. Die Grenzen zwischen diesen Risikokategorien betreffen zwei oder auch alle drei Risikoklassen. Die gewählte Reihenfolge der nachfolgenden Darstellung bedeutet weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. Bedeutung der einzelnen Risiken. Darüber hinaus können weitere Risiken und Aspekte von Bedeutung sein, die der Fondsgesellschaft und der Anbieterin gegenwärtig nicht bekannt sind. Es ist zu beachten, dass die genannten Risiken nicht nur allein, sondern auch kumuliert auftreten können. Dies wird durch die mehrstöckige Investitionsstruktur verstärkt, da viele der beschriebenen Risiken auf mehreren Ebenen auftreten können. Viele der angesprochenen Risiken verstärken einander gegenseitig. Manche Risiken können allein oder kumuliert die Insolvenz der Fondsgesellschaft verursachen und den Wert der Einlage und des Agios beeinträchtigen bis hin zum Totalverlust. 3.3 Anlegergefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken betreffen das persönliche Vermögen des Anlegers. Unter diese Kategorie fallen Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Einlage zuzüglich Agio führen können, sondern auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können Haftung der Anleger, Nachschuss- Eine Haftung des Anlegers kann sich u.a. aus der Stellung als (Direkt-)Kommanditist nach den 171 ff. HGB ergeben. Diese Haftung ergibt sich bei den als Treugebern beitretenden Anlegern durch einen entsprechenden Ersatzanspruch der Treuhandkommanditistin aus dem Treuhandvertrag, sodass Treugeber wirtschaftlich ebenfalls der Kommanditistenhaftung einschließlich der Nachhaftung ausgesetzt sind. Die Treuhandkommanditistin und die Direktkommanditisten haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Verluste und Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft bis zur Höhe ihrer in das Handelsregister eingetragenen Hafteinlage, im Falle der Treuhandkommanditistin ein Betrag von EUR 1.000,00 und im Falle der Direktkommanditisten ein Betrag, der 1 % der von ihnen übernommenen Einlage entspricht. Die Haftung entfällt, soweit die Haftsumme vollständig geleistet ist. Nach vollständiger Erbringung der Einlage in Höhe der Haftsumme kann eine dem Anleger Teilbeträge seiner Einlage (etwa durch Auszahlungen) zurückgezahlt werden, Ausschüttung entsprechende Gewinne gegenüber gestanden haben, und die Einlage hierdurch unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme sinkt ( 172 Absatz 4 HGB). Werden die Treuhandkommanditistin oder die Direktkommanditisten deshalb durch Gläubiger der Fondsgesellschaft persönlich in Anspruch Haftung bis jeweils maximal zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme von EUR 1.000,00 (Treuhandkommanditistin) bzw. 1 % der übernommenen Einlage (Direktkommanditisten) 160 HGB ein ausscheidender Kommanditist bei bis maximal zur Höhe der im Handelsregister von fünf Jahren ab seinem Ausscheiden für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, soweit diese bis zu seinem Ausscheiden entstanden sind. Insoweit kann er auch noch nach seinem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft von Gläubigern persönlich in Anspruch genommen werden. Der Anleger hat keinen Anspruch auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch einen Gläubiger der Fondsgesellschaft. Die Anleger können sich zunächst nur als Treugeber über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die Treugeber als mittelbar an der Fondsgesellschaft Beteiligte haften gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft nicht direkt. Über die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages stehen sie im Ergebnis jedoch einem direkten Kommanditisten gleich. Sie sind insbesondere der Treuhandkommanditistin gegenüber zum Ersatz von Aufwendungen und zur Befreiung von und deren Haftung gegenüber den Gläubigern ergeben. 22

23 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage Ein Treugeber hat die Treuhandkommanditistin auf der Grundlage der Regelungen des Treuhandvertrages entsprechend seinem Anteil von Dies kann gegenüber der Fondsgesellschaft zu gezeichneten Kapitals führen. Gegenüber Dritten haftet die Treuhandkommanditistin bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme Treugeber sie anteilig freizustellen. Im Falle eines Totalverlustes verliert jeder (übernommene Einlage) zuzüglich Agio; daneben erhaltener Auszahlungen bestehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger darüber hinaus auch im Falle eines Totalverlustes zu Steuerzahlungen im Hinblick auf die von der Fondsgesellschaft erzielten steuerlichen Gewinne Anlegers führen Finanzierung der Beteiligung mit Fremdkapital des Erwerbs einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft (z.b. über ein Darlehen eines Kreditinstituts) erhöht die wirtschaftlichen Risiken des Anlegers. vom wirtschaftlichen Ergebnis der Beteiligung geleistet werden. Der teilweise oder vollständige Ausfall von Ausschüttungen aus der Fondsbeteiligung kann folglich zu Liquiditätsengpässen bzw. endgültigen Verlusten führen. Wird das Darlehen zudem in einer Fremdwährung aufgenommen, ergeben sich hieraus zusätzlich Wechselkursrisiken. Die vorgehend genannten Umstände gefährden das Vermögen des Anlegers. Dies kann zur Insolvenz der Beteiligung wird deshalb abgeraten. geschränkte Veräußerbarkeit der Anlage Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen Fonds. Die Anleger haben keine Möglichkeit, ihre Anlage nach eigenem Ermessen zu einem regelmäßig ermittelten Rückkaufswert aufzulösen oder zurückzugeben. Die Fondsgesellschaft soll voraussichtlich zum 31. Dezember 2019 beendet werden, wobei die geschäftsführende Kommanditistin die Verlängerung der Dauer der Fondsgesellschaft zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 beschließen kann, soweit sie ihren Entschluss hierzu den Anlegern spätestens vier Monate vor Ablauf der Dauer der Fondsgesellschaft mitteilt und begründet. Aufgrund dieser Möglichkeit zur Verlängerung ist es nicht auszuschließen, dass die Anleger auch über das Jahr 2019 hinaus noch für bis zu zwei Jahre an der Fondsgesellschaft beteiligt sind. Eine Verlängerung der Laufzeit der Fondsgesellschaft über den 31. Dezember 2019 hinaus könnte sich negativ auf das prognostizierte wirtschaftliche Ergebnis der Anleger auswirken. Die vorzeitige Kündigung der Fondsgesellschaft durch einen Anleger ist ausgeschlossen, wobei das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt bleibt. Beteiligung nur eingeschränkt möglich sein, denn die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist nur Fondsbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag ( 21 des Gesellschaftsvertrages) grundsätzlich zulässig. Jedoch ist eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft als mittel- bis längerfristige Anlage anzusehen. Der Anleger ist zudem beim Verkauf seiner Beteiligung auf sich und seine Veräußerungsmöglichkeiten angewiesen, da kein allgemeiner, öffentlicher, börsenähnlicher Markt für Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft existiert. Die Suche nach einem Käufer kann sich deshalb schwierig gestalten. Weiterhin gibt es bislang kein etabliertes Verfahren zur Ermittlung eines Veräußerungspreises. Es besteht deshalb Wert verkaufen zu müssen. Schließlich ist eine Veräußerung der geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin möglich, die jedoch nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Die Treuhandkommanditistin erhebt im Falle von Treugebern für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags eine Aufwandsvergütung von EUR 180,00 zzgl. Umsatzsteuer. Im Falle von Direktkommanditisten ist diese Aufwandsvergütung an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlen. Weder die Komplementärin noch die geschäftsführende Kommanditistin oder die Treuhandkommanditistin oder ein sonstiger Fondsgesellschaft zurückzukaufen. Ein Anleger sollte sich daher nur im Rahmen eines langfristigen Investments für diese 23

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