Was ist Private Equity?
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- Ludo Haupt
- vor 8 Jahren
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1 Was ist Private Equity? Begriffsdefinition Private Equity Private Equity als eigene Anlageklasse des Kapitalmarkts bedeutet Investitionen in die Finanzierung nicht börsennotierter Unternehmen mit Eigenkapital. Private steht dabei für den "nicht öffentlichen" Charakter der Anlageklasse Private Equity. Das Pendant bildet das sogenannte Public Equity, also die Finanzierung über Eigenkapital, das an öffentlichen Börsen in Form von Aktienkapital aufgenommen wird. Equity unterstreicht den Eigenkapitalcharakter von Private Equity. Während sogenanntes Fremdkapital, das Unternehmen von Banken und Versicherungen als Darlehen zur Verfügung gestellt wird, mit einer vorrangigen, festen Verzinsung abgegolten wird, nimmt Eigenkapital uneingeschränkt am Gewinn oder Verlust eines Unternehmens teil. Der Eigenkapitalinvestor unterliegt damit einem höheren Risiko, da unternehmerische Verluste zunächst mit dem Eigenkapital verrechnet werden. Dementsprechend profitiert er bei positiver Unternehmensentwicklung weit über der dem Fremdkapitalgeber gewährten Verzinsung. Eigenkapital ist zudem grundsätzlich mit juristischen Eigentümerrechten verbunden. Der Eigenkapitalinvestor hat dadurch deutlich bessere Einsichts- und Einflussmöglichkeiten als ein Fremdkapitalgeber. Finanzierungsanlässe des Private Equity Private Equity Investitionen können grundsätzlich alle Finanzierungssituationen und -anlässe eines Unternehmens unterstützen. Private Equity schließt damit Buyout- und Mezzanine Finanzierungen ebenso ein, wie die Bereitstellung von Venture Capital (Wagnis- oder Chancenkapital) in frühen Phasen der Unternehmensentwicklung und Expansion Capital (Wachstumskapital) zur Finanzierung des Ausbaus junger oder etablierter Unternehmen. Buyout-Finanzierungen Bei einem Management-Buyout (MBO) handelt es sich um eine Unternehmensübernahme, bei der das bisher angestellte Management neben einem Private Equity Finanzinvestor Anteile am Eigenkapital des Unternehmens erwirbt und damit auch Eigentümerrechte ausüben kann. Durch die unmittelbare Teilnahme am Gewinn und Verlust steigt die Motivation des "Unternehmer-Managers", sich für eine erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens einzusetzen und damit die Chance für den Finanzinvestor, eine hohe Rendite zu erzielen. Das Management-Buyout stellt gerade bei fehlendem Nachfolger eines Familienunternehmens eine interessante Option dar, die den Erhalt des Unternehmens gewährleistet. Bei einem Leveraged-Buyout (LBO) wird die Unternehmensübernahme bis zu zwei Drittel mit
2 Krediten finanziert, deren Zins und Tilgung das erworbene Unternehmen aus dem eigenen Cash-flow erwirtschaften soll. Die besondere Renditechance resultiert aus dem Leverage Effekt, der sogenannten Hebelwirkung der Kreditfinanzierung. Die Kosten des Kredits (Fremdkapitalzinsen) sind geringer als die Rendite, die das Unternehmen bezogen auf den gesamten Finanzierungsbetrag voraussichtlich abwirft (Kapitalrendite). Unter einem Management-Buyin (MBI) wird eine Unternehmensübernahme verstanden, bei der das Management von außen kommt, um als zukünftige geschäftsführende Gesellschafter neben der Managementaufgabe auch Eigentümerrechte auszuüben. Mezzanine-Finanzierungen Ein weiteres bedeutendes Segment des Private Equity sind Mezzanine-Finanzierungen. Mezzanine bezeichnet den Teil der Finanzierung einer Unternehmensübernahme, der weder durch klassisches Eigenkapital noch durch erstrangig besicherte Fremdkapital-Darlehen sichergestellt werden kann. Mezzanine-Finanzierungen sind daher nicht zuletzt bei der finanziellen Strukturierung von Buyouts gebräuchlich. Für die fremdkapitalgebende Bank stellt das von hierauf spezialisierten Private Equity Fonds zur Verfügung gestellte Mezzanine Kapital praktisch Eigenkapital dar, weil es zur Bedienung des Fremdkapitals herangezogen werden kann. Der Mezzanine-Fonds kann bei erfolgreicher Unternehmensentwicklung eine hohe Risikoprämie realisieren. Eine Besonderheit von Mezzanine Fonds besteht in dem vom typischen Private Equity Investment ("J- Kurve") abweichenden Liquiditätsverlauf, da bei diesen Finanzierungsformen neben der endfälligen Eigenkapitaloption ("Equity Kicker") oder einer thesaurierten Zinsmarge ("Pay in Kind Klausel") üblicherweise auch eine laufend zu zahlende, dem traditionellen Bankkredit entsprechende "Pay out"-
3 Marge von bis zu 5% über dem Interbanken-Verrechnungszinssatz anfällt. Frühphasen- und Expansionsfinanzierungen Private Equity Investitionen bei (Gründungs-) Unternehmen werden oft anhand der fortschreitenden Entwicklungsphasen eines Unternehmens unterteilt.
4 Das Emissionshaus RenditeWert Beteiligungen AG im Überblick Art der Beteiligung Private Equity Fonds in Form einer Beteiligung als Kommanditist an einer KG oder in Form einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH Emittent, Firmensitz RWB RenditeWertBeteiligungen AG (RWB AG) Keltenring Oberhaching b. München Gründung 22. März 1999 Handelsregister-Eintrag: HRB Amtsgericht München Grundkapital Vorstand Horst Güdel Dipl.-Kfm. Norman Lemke Investitionsgegenstand Investitionen nach dem Fonds in Fonds Prinzip in internationale Spitzenfonds des Private Equity Über ausgewählte Zielfonds wird erfahrenen Finanzinvestoren im Rahmen der Anlagegrundsätze der RWB RenditeWertBeteiligungen AG Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Die Investitionsauswahl und die operative Begleitung der Zielunternehmen erfolgt durch das Management der ausgewählten Zielfonds. Rendite Renditeziel ist das deutliche Übertreffen des Kapitalmarktzinses durch professionelles Fonds-Picking durch die RWB AG und wertorientiertes Management der eingegangenen Beteiligungen durch das Managementteam der Zielfonds
5 Fondsauswahl Der Ablauf Zur Operationalisierung der Anlagestrategien und zur systematischen Optimierung der Entscheidungsprozesse bei der Fondsauswahl wurde von der RWB AG ein vierstufiges Investitionsauswahlverfahren entwickelt in dem es gilt, aus der großen Anzahl der weltweit gleichzeitig im Fundraising befindlichen Partnerships die potentiellen Outperformer für die engere Fondsauswahl zu selektieren. Das Fonds-Screening wird von der RWB AG nicht selber wahrgenommen. Die RWB AG hat hiermit die CAPVENT Partners AG mit Sitz in Zürich beauftragt, die als Ergebnis des Fonds-Screenings kurze, standardisierte Investitionsvorschläge in Form von dreibis vierseitigen Kurzzusammenfassungen (Executive Summary) unterbreitet. Für Zielfonds, die prinzipiell eine wertvolle Ergänzung des Portfolios darstellen könnten (Fonds-Preselection), erfolgt eine ausführliche, sorgfältige Prüfung (Due Diligence), in der die Zielfonds auf Herz und Nieren durchleuchtet werden. Das Ergebnis dieser Analyse erhält das RWB Management zusammengefaßt in einem ca. 50 Seiten umfassenden Bericht, dem sogenannten Due Diligence Report. Wichtigster Teil der Due Diligence einer Partnership ist die Analyse der komplementären Fähigkeiten der verantwortlichen Partner. Dies geschieht in der Regel durch ganzheitliche Analyse einzelner, abgeschlossener Finanzierungsfälle, wobei eine signifikante Auswahl an Tops und Flops zu treffen ist. Die Tatsache, daß Fonds früherer Lancierungsjahre zu den TOP-Quartilen des jeweiligen Private Equity Segments und Jahrgangs gehört haben, ist selbstverständlich ein starkes Indiz und führt dazu, daß solche Fondsinitiatoren regelmäßig in die Screeningprozesse einbezogen werden. Die Tatsache ist jedoch keineswegs ausreichend, um in die Auswahl der erfolgversprechendsten, potentiellen Outperformer aufgenommen zu werden. Eine Partnership, die mit einem früheren Fonds in die TOP- Quartilen eines Lancierungsjahres vordringen konnte, sieht sich bei späteren Fundraisings in der Regel einem Überangebot an investitionswilligem Kapital gegenüber. Einige Partnerships reagieren darauf mit einer Ausweitung des Fondsvolumens oder des Angebotsspektrums auf andere
6 Marktsegmente des Private Equity. Es muß daher genau geprüft werden, ob mit dem neuen Fondsangebot eine gleichbleibende Qualität des Investitionsmanagements gewährleistet werden kann. In regelmäßigen, abteilungsübergreifenden Fonds-Picking-Meetings (Investmentexperten von RWB und CAPVENT, Beteiligungscontrolling) erfolgt anhand des Due Diligence Reports die engere Vorauswahl potentieller Zielfonds zur Vorlage beim fünfköpfigen Investitionsausschuß. Dieser fällt als höchste Instanz im Auswahlverfahren unter strikter Berücksichtigung der planmäßig im Abrufzeitraum verfügbaren Liquidität die endgültige Investitionsentscheidung (= Fonds-Selection). Dabei gilt es, die Liquiditätssteuerung optimal in die gesamte Anlagestrategie zu integrieren, um Zielkonflikte beispielsweise zwischen Diversifizierung und Liquiditätssteuerung schon im Vorfeld zu vermeiden. Die Anlagegrundsätze Die Auswahl der Anlageobjekte (Zielfonds) erfolgt auf Basis der Allokationsrichtlinien. Diese legen die angestrebte Aufteilung des verfügbaren Investitionskapitals auf die jeweiligen Segmentierungsklassen eines Diversifikationskriteriums fest. Die Sicherstellung der strategisch vorgesehenen Diversifizierung durch verbindliche Allokationsvorgaben soll neben dem dargestellten strukturierten Auswahlverfahren jeglichen opportunistischen Ansatz bei der Zielfondsauswahl ausschließen. Die Allokationsrichtlinien wurden durch die RWB AG auf Basis des Wissenstands bei Plazierungsbeginn erarbeitet. Sie können angepaßt werden, falls wichtige Entwicklungstrends im Private Equity dies erfordern. Die in den Allokationsrichtlinien fixierten Größenordnungen sind dabei als Zielgrößen zu interpretieren, die nach Schließung eines Fonds für neue Zeichner bzw. nach Abschluß der ersten Investitionsrunde erreicht sein sollen. Praktisch werden diese Richtlinien aufgrund der kontinuierlichen Änderung des Portfolios durch Zu- und Abgänge von Anlagen nicht punktgenau umgesetzt werden können. Von dem nach Abzug der Liquiditätsreserve verbleibenden investierbaren Anlagekapital sollen Investitionszusagen in folgenden Größenordnungen gegeben werden: Allokation nach Finanzierungsanlässen Venture Capital 30% Private Equity 70% - davon Mezzanine bei Erstrunde 20% 30 % des verfügbaren Kapitals werden im Bereich Venture Ca-pital, also der Finanzierung früher Entwicklungsphasen eines Unternehmens investiert ( Early Stage und Expansion ), wobei keine Zielfonds ausgewählt werden, die vorwiegend Beteiligungen in der sehr frühen Seed-Phase finanzieren. Die Investitionen im Segment Private Equity sind einerseits möglichst ausgewogen, andererseits unter Berücksichtigung aktueller Trends und besonderer Chancen aus Timing Effekten auf die Bereiche Expansionsfinanzierung, Buyout- und Mezzaninefinanzierung aufzuteilen. Da wegen des charakteristischen Investitionsverlaufs eines Private Equity Portfolios ( J-Kurve ) in der Regel erst nach 3 4 Jahren mit ersten Rückflüssen zu rechnen ist, bieten Mezzanine-Fonds die Chance der Glättung der J-Kurve. Bei diesen Finanzierungsformen fällt neben der Eigenkapitaloption ( Equity Kicker ) oder einer thesaurierten Zinsmarge ( Pay in Kind Klausel ) üblicherweise auch eine laufend vom Zielunternehmen an den Mezzanine-Fonds zu zahlende, dem traditionellen Bankkredit entsprechende Pay out Marge von bis zu 5% über dem Interbanken- Verrechnungszinssatz an. Die Festlegung eines Mindestanteils von Mezzaninekapital bei der Erstinvestition erfolgt daher auch unter Gesichtspunkten der Liquiditätssteuerung.
7 Allokation nach Lancierungsjahren Daß die Aufteilung der Investitionszusagen auf Zielfonds, die in unterschiedlichen Lancierungsjahren aufgelegt werden, zu einer erheblichen Senkung der Volatilität eines Private Equity Portfolios führt, hat nicht zuletzt die jüngste Vergangenheit bestätigt. Unabhängig von Extremsituationen, wie dem Platzen der Technologieblase an den Wachstumsbörsen, sind die Auswirkungen der normalen markt- oder branchentypischen Zyklen auf die Unternehmensbewertung so signifikant, daß die Streuung über mehrere, aufeinander folgende Lancierungsjahre ein unabdingbares Diversifizierungskriterium darstellt. Die Private Capital Fonds der RWB AG sehen daher grundsätzlich einen dreijährigen Plazierungszeitraum vor. Selbstverständliche Aufgabe eines aktiven Portfoliomanagements ist es, Timing Effekte auszunutzen und verstärkt zu investieren, wenn die Unternehmensbewertungen aufgrund externer Einflüsse niedrig sind. Andererseits ermöglicht nur eine relative Gleichverteilung der Commitments über die dreijährige Plazierungsphase den maximalen Diversifizierungsnutzen. Die Allokationsrichtlinien sehen daher als Grundsatz eine relative Gleichverteilung der Investitionen auf die Lancierungsjahre vor, ohne dabei eine partielle Wahrnehmung von Timing-Effekten, z.b. durch Ausnutzung von Unterbewertungen in bestimmten Regionen oder Branchen, auszuschließen. Allokation nach Anzahl der Zielfonds Die Anzahl der Partnerships eines Balanced Portfolio, gegenüber denen pro Lancierungsjahr zu gleichen Teilen ein Commitment abgegeben wird, stellt ebenfalls einen wichtigen Diversifizierungsfaktor dar. Durch Untersuchungen wurde nachgewiesen, daß ab einer Anzahl von fünf Commitments die Volatilität des Portfolios nur noch unwesentlich sinkt, ab zehn Commitments ergibt sich kein weiterer Diversifizierungsnutzen. Die Allokationsrichtlinien der Private Capital Fonds sehen daher eine Streuung über 4 6 Zielfonds pro Plazierungsjahr vor.
8 Allokation nach Regionen Europa (ohne Russland) 50% Vereinigte Staaten, Israel 40% Südostasien, Japan, Sonstige 10% Einerseits weisen Volkswirtschaften regionalspezifische Unterschiede in Bezug auf ihre ökonomischen Stärken und Entwicklungsstadien auf und folgen deshalb teilweise unterschiedlichen Zyklen. Andererseits führt die Globalisierung zu einer zunehmenden Synchronisierung der Weltmärkte. Die regionale Streuung ist daher das im Rahmen der Allokationsrichtlinien der Private Capital Fonds am geringsten gewichtete Diversifizierungskriterium. Private Equity im Portfolio des privaten Anlegers Nach wie vor dominieren bei den Investoren der Anlageklasse Private Equity die klassischen institutionellen Anleger, wie Banken und Versicherungen, den Markt. Daß vorrangig institutionelle Investoren und große Privatvermögen von dieser renditestarken Anlageform profitieren, liegt an den hohen Mindestanlagesummen von und mehr, die dem Normalverdiener den unmittelbaren Zugang versperren. In den Private Capital Fonds der RWB AG werden Einlagen unterhalb dieser Mindestanlagesummen entgegengenommen, gebündelt und nach dem Dachfondsprinzip in internationale Spitzenfonds des Private Equity investiert (siehe auch Abbildung 6). Der private Anleger erhält so Zugang zur renditestärksten Anlageklasse und profitiert vom Netzwerk und den Kontakten des Initiators.
9 Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es? Die RWB bietet zwei Fondsmodelle zur Auswahl. Der Unterschied liegt in der steuerlichen Konzeption. Fonds A ist vermögensverwaltend, Fonds B erzielt gewerbliche Einkünfte. Der Anleger wählt die für ihn optimale Variante. Fonds A - Vermögensverwaltung - Der steuerneutrale Fondstyp Der Anleger wird Kommanditist. Der vermögensverwaltende Status bewirkt, daß Veräußerungsgewinne keiner Steuerpflicht unterliegen. Steuerpflichtig sind dagegen laufende Dividenden oder Zinseinkünfte aus der Liquiditätsreserve. Anlaufverluste können nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Einmaleinlagen sind ab möglich. Der Fonds hat eine Mindestlaufzeit von neun Jahren. Regelmäßige Entnahmen sind nicht vorgesehen. Fonds B - Gewerbliche Einkünfte - Der steuerwirksame Fondstyp Der Anleger wird atypisch stiller Gesellschafter einer GmbH. Er erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er muß sich Anlaufverluste zurechnen lassen, die sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Spätere Veräußerungsgewinne sind dagegen steuerpflichtig. Sie unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Einmaleinlagen sind ab 1.000, monatliche Raten ab 50 möglich. Während der zehnjährigen Mindestlaufzeit werden Gewinne reinvestiert. Regelmäßige Entnahmen sind ab einer Einmaleinlage von möglich.
10 Gibt es eine Mindestvertragsdauer? Ja, sie beträgt 10 Jahre. Was passiert bei vorzeitiger Kündigung? Bei einer Vertragsdauer von mehr als 10 Jahren steht dem Anleger ein vorzeitiges Kündigungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren und danach jährlich zu. Bei vorzeitiger Kündigung stellt die Fondsgesellschaft dem Anleger eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Diese stellt einen Ausgleich dafür dar, daß langfristig eingeplante Gelder vorzeitig ausgezahlt werden müssen und die rechnerisch über die gesamte Laufzeit verteilten Emissions- und Verwaltungskosten sich nicht mehr amortisieren können. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird auf Basis einer Kostenpauschale ermittelt. Diese Kostenpauschale beträgt 19 % der vom Anleger eingezahlten Einlage. Von der so ermittelten Pauschale der Anleger jedoch nur den Teil zu tragen, der dem Verhältnis der Restlaufzeit zur gewählten Vertragsdauer entspricht. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird über die Restlaufzeit abgezinst. Der Anleger hat lediglich den Barwert zu erstatten. Rateneinleger haben zusätzlich eine Ausgleichszahlung an die Fondsgesellschaft zu leisten. Die Ausgleichszahlung gleicht die auf die nicht zur Verfügung gestellten restlichen Raten bereits angefallenen Emissionskosten aus. Die Ausgleichszahlung beträgt 19% der ausstehenden Einlage. Das Agio wird in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig. Dem Anleger bleibt für die Vorfälligkeitsentschädigung und Ausgleichszahlung die Möglichkeit des Gegenbeweises vorbehalten, daß ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. Haftung und Nachschußpflicht Kommanditbeteiligung an einer Kommanditgesellschaft Atypisch stille Beteiligung an einer GmbH Außenhaftung Haftung ist auf die eingetragene Haftsumme beschränkt nach vollständiger Erbringung der Einlageverpflichtung ggf. Wiederaufleben der Außenhaftung, insoweit durch Entnahme die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt reine Innengesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung tritt direkte Haftung gegenüber den Gläubigern der GmbH ist ausgeschlossen Nachschusspflicht keine Nachschusspflicht zur Einzahlung weiterer Einlagen keine Nachschusspflicht zur Einzahlung weiterer Einlagen Rückzahlung getätigter Entnahmen, wenn bei Beendigung der Gesellschaft ein negatives Kapitalkonto besteht, insoweit es durch Entnahmen entstanden ist
11 Die einkommenssteuerliche Behandlung der atypisch stillen Beteiligung Kriterium Kommanditbeteiligung an einer Kommanditgesellschaft Atypisch stille Beteiligung an einer GmbH Behandlung laufendender Verluste kein steuerlicher Verlustausgleich steuerlicher Verlustausgleich im Rahmen der Einkünfteermittlung Behandlung laufendender Einkünfte Einkünfte aus Kapitalvermögen 20 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb 15 EStG Veräußerung von Portfoliounternehmen durch Zielfonds der 2. RWB GmbH keine Berücksichtigung, da reine Kapitalbeteiligung (keine steuerliche Transparenz) grundsätzlich steuerpflichtig, Anwendung des Halbeinkünfteverfahren Beendigung der Beteiligung durch den Anleger (Verkauf, Kündigung) grundsätzlich steuerfrei begünstigt besteuerte Betriebsaufgabe 16 EStG (Freibetrag ab , begünstigter Steuersatz) Was spricht für und gegen diese Anlage? Es ist eine bekannte Tatsache, daß überdurchschnittliche Chancen immer auch mit einem höheren Risiko verbunden sind. Durch die unmittelbare Anbindung an den unternehmerischen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften ergibt sich das Unternehmerrisiko auch für die Anleger der Private Capital Fonds. Gleichzeitig profitiert der Anleger von den überproportionalen Chancen, die mit unternehmerischen Investitionen verbunden sind. Chancen Hohes Renditepotential Die Fondsgesellschaft investiert nach sorgfältiger Prüfung in Zielfonds der Anlageklasse Private Equity. Die Erträge aus dieser Anlageklasse lagen in der Vergangenheit weit über dem statistischen Durchschnitt aller anderen Anlageklassen des Kapitalmarkts. Je nach Betrachtungszeitraum und Anlagesegment konnten Durchschnittsrenditen zwischen 15 und 30% nachgewiesen werden. Bei entsprechend langfristiger Kapitalbindung und ausreichender Streuung konnten somit in der Vergangenheit deutlich über dem Kapitalmarktzins liegende Renditen erzielt werden. Gelingt es, überdurchschnittlich viele Outperformer unter den Zielfonds zu identifizieren und für das Portfolio der Private Capital Fonds auszuwählen, kann die tatsächlich erzielte Rendite noch deutlich über diesen langfristigen Durchschnittswerten liegen. Hohe Anlagesicherheit Über für das Portfoliomanagement verbindliche Anlagegrundsätzeerfolgt die Auswahl der Zielfonds nach einem strukturierten Verfahren und unter der strikten Beachtung von Allokationsrichtlinien, die eine maximal sinnvolle Streuung des Gesamtrisikos auf möglichst viele, voneinander unabhängige Einzelrisiken sicherstellen. Durch die konsequente Umsetzung des Dachfondskonzepts unter Beachtung aller wesentlichen bei Auflegung des Fonds verfügbaren Erkenntnisse der Private Equity spezifischen Kapitalmarkt- und Portfoliotheorie, ist gewährleistet, daß das Risiko des Kapitalverlusts so gering wie bei einer unternehmerischen Beteiligungsform nur möglich ist.
12 Wachsender Markt Der Wandel von der industrie- in die wissensbasierte Informationsgesellschaft ist in vollem Gange. Diese revolutionäre Entwicklung wird auch in naher Zukunft vielen jungen und etablierten Unternehmern Start- oder Expansionschancen eröffnen und Eigenkapitalgebern weit überdurchschnittliche Renditen ermöglichen. Der Bedarf an Venture Capital und Private Equity zur Finanzierung dieser enormen Wachstumspotentiale ist ungebrochen. Gleichzeitig steht insbesondere die in Kontinentaleuropa beheimatete, mittelständische Wirtschaft vor einem tiefgreifenden Strukturwandel bei der Unternehmensfinanzierung. Eigenkapitalgestütze Finanzierungsformen treten zukünftig mehr und mehr an die Stelle der traditionell hauptsächlich kreditgestützten Unternehmensfinanzierung. Vor allem Deutschland, mit seinem an ungeklärter Unternehmernachfolge und chronischem Eigenkapitalmangel leidenden Mittelstand bietet professionellen Finanzinvestoren zahlreiche interessante Einstiegsmöglichkeiten für Buyout- und Mezzaninefinanzierungen. Hoher Kontrollstandard Als Mittelsperson zwischen den Anlegern und der jeweiligen Fondsgesellschaft wurde ein unabhängiger Rechtsanwalt bzw. ein Wirtschaftsprüfer als Mittelverwendungskontrolleur bestellt. Gegenstand der Kontrolle ist die ordnungsgemäße Verwendung der eingezahlten Einlagen entsprechend dem Emissionsprospekt und der Satzung der Fondsgesellschaft. Eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Jahresabschlüsse der Fondsgesellschaften nach strengen, berufs-üblichen Grundsätzen. Die Fondsgesellschaften unterwerfen sich gemäß ihrer Satzung von Anfang an den strengeren Prüfungspflichten, die für große Kapitalgesellschaften gemäß 316 ff. HGB gelten. Erfolgsabhängige Vergütung des Managements Das Management der Zielfonds erhält eine überproportional erfolgsabhängige Vergütung, die in der Regel erst ab einer Mindestverzinsung des in ein Beteiligungsprogramm eingezahlten Kapitals gewährt wird. Dies stellt die Gleichschaltung der Interessen von Anlegern und Management sicher. Risiken Unternehmerrisiko Prinzipiell kann bei einer unternehmerischen Beteiligung nicht für den Erfolg der wirtschaftlichen Ziele garantiert werden. Im ungünstigsten Fall kann es zum totalen Verlust des eingesetzten Kapitals kommen. Blind Pool Risiko Zum Beitrittszeitpunkt des Anlegers stehen die einzelnen Zielfonds noch nicht oder nur teilweise fest. Dieser Umstand stellt einen sogenannten Blind Pool Charakter dar. Die Beteiligung ist daher vor allem eine Vertrauensinvestition in das Know-how und die Erfahrung des Managements. Die in diesem Prospekt benannten, in der Vergangenheit mit Anlagen in Private Equity erzielten Renditen sind Durchschnittswerte und keine Garantie für zukünftige Entwicklungen. Selbst wenn diese Durchschnittsrenditen auch zukünftig erzielbar wären, bedeutet dies nicht, daß auch die Fondsgesellschaft diese hohen Renditen erzielen wird. Realisierung des Zeichnungsvolumens Für den Eintritt der Renditeerwartungen ist von besonderer Bedeutung, daß sich das durch die jeweilige Fondsgesellschaft geplante Zeichnungsvolumen realisieren läßt. Sollte das
13 Zeichnungsvolumen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder bei den Einzahlungen durch die Anleger Vertragsstörungen in erheblichem Umfang eintreten, könnten sich hieraus nachteilige wirtschaftliche Folgen für die Ertragslage ergeben. Besondere Auswahlrisiken der Anlageklasse Zum Wesen einer Investition im Segment Venture Capital gehört es, daß die Zielunternehmen zum Teil erst kurze Zeit bestehen und über wenig Erfahrung im ausgewählten Geschäftsbereich verfü-gen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die von der Fondsgesellschaft ausgewählten Managementteams in überdurchschnittlich viele Unternehmen investieren, deren Produkte und Dienstleistungen letztlich vom Markt nicht angenommen werden. Auch die Investition in etablierte Unternehmen des Private Equity unterliegt dem allgemeinen Marktrisiko, und es besteht die Gefahr, daß die ausgewählten Unternehmen wegen interner Probleme im Produktions-, Verwaltungsund/oder Vertriebsbereich die erwarteten Ziele nicht erreichen. Langfristigkeit der Beteiligung, fehlende Liquidität Die angebotene Anlage ist ausschließlich als langfristige Anlage zu sehen. Nach Abschluß der Zeichnungsphase und vollständiger Investition wird es auch bei überdurchschnittlich positiver Geschäftsentwicklung der einzelnen Portfoliounternehmen 2 3 Jahre dauern, ehe, wenn überhaupt, eine positive Wertentwicklung der Beteiligungen bzw. des Anlegeranteils eintritt.
Private Equity als eigene Anlageklasse des Kapitalmarkts bedeutet Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen mit Eigenkapital.
Fragen und Antworten 1. Was ist Private Equity? 2. Welche Rolle spielt die RWB? 3. Was bedeutet "Streuung"? 4. Wie erfolgt die Auswahl der Zielfonds? 5. Wo wird das eingezahlte Geld investiert? 6. Warum
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