TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich

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1 Jugendamt Az.: ; ; Sitzungsvorlage KT/42/2017 Familienzentren, Jugendzentren und jugendpflegerische Veranstaltungen im Landkreis Karlsruhe - Sachstandsbericht - Änderung der Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Veranstaltungen TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 7 Kreistag öffentlich 3 Anlagen 1. Übersicht über die Förderung der Familien- und Jugendzentren, Schulsozialarbeit an Grundschulen und der Stadt-/Ortsranderholungen durch die Kommunen im Landkreis Karlsruhe 2. Empfehlungen des Landkreises Karlsruhe an die Städte und Gemeinden zu Qualitätsstandards für bürgerschaftlich organisierte Familienzentren und Jugendzentren 3. Vergleichsübersicht der bisherigen und überarbeiteten Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für jugendpflegerische Veranstaltungen Beschlussvorschlag 1. Der Kreistag nimmt den Bericht über die Förderung der Familien- und Jugendzentren im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis. 2. Der Kreistag stimmt der Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für jugendpflegerische Veranstaltungen zu. I. Sachverhalt 1. Familien- und Jugendzentren im Landkreis Karlsruhe Grundauftrag der Jugendhilfe nach 1 SGB VIII ist die Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung junger Menschen und die Gestaltung positiver und familienfreundlicher Lebensbedingungen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das Jugendamt in den letzten Jahren in enger Kooperation mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe einen Schwerpunkt auf den Ausbau präventiver, sozialraumorientierter Angebote und Maßnahmen gelegt.

2 Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen ermöglichte einen flächendeckenden Ausbau der Jugend- und Familienzentren und der Schulsozialarbeit an Schulen im Landkreis Karlsruhe sowie eine gute Angebotsstruktur an jugendpflegerischen Maßnahmen. Diese präventiven Angebote wurden zu einem festen Bestandteil der kommunalen Familienpolitik und bis Ende 2016 vom Landkreis gefördert. In der Kreistagssitzung am wurde entschieden, die Aufgabe der Finanzierung der Jugend- und Familienzentren, der Stadt- und Ortsranderholungen sowie der Jugendsozialarbeit an Grundschulen zukünftig vollständig in die Verantwortung der Kommunen zu geben. Entsprechend dem Antrag des Kreisjugendrings vom wurde mit Schreiben vom eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden zur zukünftigen kommunalen Förderung der o. g. Bereiche durchgeführt (Anlage 1). Die Antworten der Städte und Gemeinden zeigen, dass 15 der 25 Familienzentren im Landkreis Karlsruhe im Jahr 2017 eine gleichbleibende Förderung erhalten. Nur in wenigen Kommunen wurde der Förderbetrag gekürzt. Alle hauptamtlichen Ansprechpersonen in den Familienzentren stehen auch weiterhin zur Verfügung. In einigen Kommunen ist noch unklar, ob bzw. in welcher Form die Familienzentren zukünftig gefördert werden. Auch die Förderung der bestehenden 29 Jugendzentren in den 25 der 32 Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe wird auf der Grundlage der vorliegenden Erhebung größtenteils im bisherigen Umfang durch die Kommunen fortgeführt, indem die wegfallende Förderung des Landkreises durch die Gemeinden kompensiert wurde. Lediglich in 3 Kommunen wurde das Angebot zurückgefahren, in 4 Kommunen wurde das Angebot planmäßig weiter ausgebaut. Die Schulsozialarbeit an Grundschulen wird in den Kommunen im bisherigen Umfang fortgeführt, hier zeigen sich lediglich minimale Verschiebungen bezüglich der Stellenanteile. Die weitere finanzielle Förderung der Stadt- und Ortsranderholungen ist in 10 von 17 Kommunen im bisherigen Umfang gewährleistet, in einer Kommune wird noch über die Fortführung beraten, 2 Kommunen werden die weggefallene Förderung nicht ausgleichen. In 4 Kommunen wurden die Elternbeiträge angepasst und/oder die Förderung teilweise übernommen bzw. das Angebot aufgrund fehlender Nachfrage eingestellt. Entsprechend dem Auftrag aus der Jugendhilfe- und Sozialausschusssitzung am wurde mit o. g. Schreiben vom an die Städte und Gemeinden auch eine Empfehlung zu Qualitätsstandards für bürgerschaftlich organisierte Familienzentren und Jugendzentren ausgesprochen (Anlage 2). Qualitätsstandards für den Bereich der Schulsozialarbeit werden durch die Förderrichtlinien für die Landeszuschüsse bereits vorgegeben. Seite 2

3 Unabhängig einer finanziellen Förderung führt der Landkreis Karlsruhe auch zukünftig die fachliche Begleitung im Bereich der Schulsozialarbeit, Familienzentren und Jugendzentren fort und leistet damit seinen Beitrag zur Sicherung der Qualität der Angebote in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. 2. Jugendpflegerische Veranstaltungen 2.1 Neufassung der Regelungsinhalte Gemäß der am in Kraft getretenen Richtlinien förderte der Landkreis Karlsruhe auf der Rechtsgrundlage des 11 Abs. 3 Sozialgesetzbuch SGB VIII Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wie Stadt- und Ortsranderholungen, Ferienbetreuungsmaßnahmen sowie allgemeine jugendpflegerische Veranstaltungen innerhalb Europas. Rückwirkend zum wurden durch Beschluss des Kreistages vom die Zuschüsse für die Kinder- und Jugenderholung in den Verantwortungsbereich der Städte und Gemeinden überführt. Damit entfällt die Förderung von Stadt- und Ortsranderholungen sowie Ferienbetreuungsmaßnahmen durch den Landkreis. Die Zuschüsse für allgemeine jugendpflegerische Veranstaltungen sind hiervon nicht betroffen und werden weiterhin gewährt. Die Richtlinien wurden dementsprechend überarbeitet und aktuellen Entwicklungen angepasst (Anlage 3). Im Rahmen der bisherigen Förderrichtlinien werden bisher lediglich Maßnahmen mit und in den walisischen Partnerbezirken Monmouthshire und Torfaen sowie mit der Gemeinde Blaenau Gwent je Verpflegungstag für TeilnehmerInnen aus dem Landkreis Karlsruhe (einschl. Fahrtkostenpauschale) bis zur Höhe von 9,00 bezuschusst. Da der Landkreis Karlsruhe inzwischen weitere Partnerschaften mit dem Landkreis Sha'ar Hanegev (Israel) und der Stadt Brusque (Brasilien) unterhält, waren diese in die Förderung aufzunehmen. Gleichzeitig entfällt die Zuschussgewährung für Maßnahmen, die in der ehemaligen kreiseigenen Einrichtung Steinabad bei Bonndorf/Schwarzwald durchgeführt wurden. 2.2 Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch Einführung des 72a SGB VIII u. a. verpflichtet, durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen und Verbänden sicherzustellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden ist, in Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Im Rahmen der Vereinbarung ist über Tätigkeiten zu entscheiden, die nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses übernommen werden dürfen ( 72a Abs. 4 SGB VIII). Seite 3

4 Eine Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung besteht dabei mit allen freien Trägern der Jugendhilfe sowie in der Jugendarbeit tätigen Vereinen und Verbänden, die eine direkte oder indirekte finanzielle Förderung im Rahmen der Jugendhilfe erhalten. Im Landkreis Karlsruhe werden weit mehr als 1000 Vereine und Verbände über finanzielle Mittel aus dem Jugendhilfehaushalt gemäß den kreiseigenen Förderrichtlinien, bzw. indirekt über den Kreisjugendring gefördert. Im Umsetzungsprozess müssen über 1000 Vereinbarungen mit freien Trägern, Verbänden und Vereinen abgeschlossen werden. Die Umsetzung des 72a SGB VIII ist nach wie vor sehr komplex und zeitintensiv. Vereinslisten müssen überprüft, aktualisiert und ergänzt sowie Trägerstrukturen eruiert werden. In vielen Fällen sind mehrfach Erinnerungen erforderlich. Zudem zeigt sich ein immens hoher Beratungsbedarf bei den Vereinen und Verbänden. Aktuell sind ca. 250 Vereinbarungen abgeschlossen. Mit den neuen Förderrichtlinien sollen zukünftig nur noch Vereine und Verbände gefördert werden, mit denen eine Vereinbarung nach 72a Abs. 4 SGB VIII besteht. Bei der Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am wurde der Bericht über die Förderung der Familien- und Jugendzentren und jugendpflegerischen Veranstaltungen im Landkreis Karlsruhe sowie die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für jugendpflegerische Veranstaltungen einstimmig vorberaten und dem Beschlussvorschlag und der Vorlage an den Verwaltungsausschuss zugestimmt. Dieser hat seinerseits in der Sitzung am dem Beschlussvorschlag und der Vorlage an den Kreistag zugestimmt. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Ab dem ergeben sich finanzielle Einsparungen in Höhe von ,-- durch den Wegfall der Zuschüsse für die Familienzentren, in Höhe von ,-- durch den Wegfall der Zuschüsse für die Personalkosten in den Jugendzentren und in Höhe von ,-- durch den Wegfall der Zuschüsse für die Stadt- und Ortsranderholungen. Die Neufassung der Richtlinien im Bereich der Gewährung von Zuschüssen für jugendpflegerische Veranstaltungen hat keine personellen und finanziellen Auswirkungen. Im Haushalt sind dafür auch weiterhin ,-- eingestellt. Im Bereich der Förderung der Schulsozialarbeit wurde nach Wegfall der Förderung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen durch den Landkreis der Haushaltsansatz ab 2017 von bisher ,-- auf ,-- jährlich reduziert. Seite 4

5 Az ; ; III. Zuständigkeit Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist der Sachstandsbericht zu den Familienund Jugendzentren sowie zur Änderung der Richtlinien zur Förderung jugendpflegerischer Veranstaltungen im Kreistag zu behandeln.

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