Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/8576 Fehlende Rentenversicherungsbeiträge der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG Vorbemerkung der Fragesteller SeitderPrivatisierungderBundesposthabendieUnternehmenDeutschePost AG,DeutschePostbankAGundDeutscheTelekomAGbeamtetesPersonal abgebaut,teilweisedurchentlassungausdemdienst.fürletztgenanntepersonenistnachihremausscheiden,wennsiedadurchihrepensionsansprüche verlieren,einenachversicherungbeiderdeutschenrentenversicherung durchzuführen. NachAngabenderBundesregierungweigertsichdieDeutscheTelekomAG aberunterhinweisaufverjährunginmehrerenfällen,fürehemaligeverbeamtetemitarbeiternachversicherungsbeiträgeandiedeutscherentenversicherungzuentrichten (Bundestagsdrucksache16/8278).DieDeutscheTelekomAGäußertzudiesenFällen,unversorgtausdemBeamtenverhältnisausgeschiedeneBeschäftigtekönntenvomRentenversichererverlangen,dassdieserdieZeitenihrerBeschäftigungrentensteigerndeinträgt undzwar unabhängigdavon,obesdiesemgelingt,diebeiträgevomarbeitgebereinzufordern.damitwürdedieversichertengemeinschaftdiefehlendenrentenversicherungsbeiträgederdeutschentelekomagbezahlen.diedeutsche RentenversicherunglehntdiesePositionab.DerRentenversichererführt dahergegenwärtigvordemsozialgerichtmüncheneinenmusterprozessgegendiedeutschetelekomag.danebensindweitereklageneinzelnerpersonen anhängig. VordemHintergrundderwahrscheinlichenVeräußerungderDeutschenPostbankAGalsindirektesBundesvermögendurchdieDeutschePostAGmüssen eventuellehaushaltswirksamerisikeneinerfehlendennachversicherunganalysiert werden. Vorbemerkung der Bundesregierung In der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 16/7899wurdenFragenzumProblemkomplexunterlassenerZahlungvon NachversicherungsbeiträgenfürvorzeitigausgeschiedeneehemaligeBeamte DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 16.April 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode derdeutschentelekomaggestellt.wiebereitsindervorbemerkungderbundesregierunginderbeantwortungdieserkleinenanfragevom26.februar 2008aufBundestagsdrucksache16/8278ausgeführt,gehtesnurumEinzelfälle einerbislangunterbliebenenzahlungvonnachversicherungsbeiträgenfürvorzeitigausgeschiedeneehemaligebeamtinnenundbeamtebeiderdeutschen TelekomAG.DiesgiltauchimHinblickaufehemaligeBeamtinnenundBeamte,diebeiderDeutschenPostbankAGoderderDeutschenPostAGbeschäftigt waren. ZumZeitpunktderBeantwortungderKleinenAnfragederFraktionderFDP aufbundestagsdrucksache16/8278warnochnichtbekannt,wiedasbundessozialgerichtzuderfrage,obtrotznichtgezahlternachversicherungsbeiträge gleichwohlpflichtbeitragszeitenindergesetzlichenrentenversicherunganzuerkennenseien,entschiedenhat (vgl.dieausführungeninderbeantwortung derfragen3und4dererwähntenkleinenanfrage).zudieserrechtsfrage wurden unterschiedliche Auffassungen vertreten. MittlerweileliegendieUrteilsgründederEntscheidungdesBundessozialgerichtsvom31.Januar2008vor (BSG,Az.B13R27/07R).IndieserEntscheidungistnunmehrerstmalshöchstrichterlichentschiedenworden,dass ohneeine (tatsächliche)zahlungvonnachversicherungsbeiträgenkeine PflichtbeitragszeitenindergesetzlichenRentenversicherunganzuerkennen sind.entgegendervorinstanzhatdasbundessozialgerichtindererwähnten Entscheidungausdrücklichausgeführt,dassmitderÄnderungder 181und 281desSechstenBuchesSozialgesetzbuchnureinebereitsbestehendeRechtslagebestätigtwurde,nichtabereinekonstitutivwirkendeNeuregelungerfolgt sei.diesbedeutet,dasssichdiefragederzulässigkeiteinermöglichenechten RückwirkungeinerNeuregelungnichtstellt.DieRegelung,dassohneZahlung vonnachversicherungsbeiträgenkeinerentenrechtlichenzeitenanzuerkennen seien, hat somit auch für weit zurückliegende Beschäftigungszeiten Geltung. 1.WievieleBeamtesindgegenwärtigjeweilsbeiderDeutschenPostAG undderdeutschenpostbankagbeschäftigt (AuflistungnachAltersgruppen)? BeiderDeutschenPostAGwarenzumStand12/2007insgesamt52189 BeamtinnenundBeamtebeschäftigt.DieseverteilensichaufdieAltersgruppen wie folgt: LebensalterKopfzahl

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8840 LebensalterKopfzahl BeiderDeutschenPostbankAGwarenzumStand12/2007insgesamtnoch 11546BeamtinnenundBeamtebeschäftigt.DieseverteilensichaufdieAltersgruppen wie folgt: LebensalterKopfzahl

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode LebensalterKopfzahl WievieleBeamtesindseitderPrivatisierungderBundespostundihrer UmwandlungzurDeutschenPostAGundzurDeutschenPostbankAG vorzeitig ausgeschieden? Seit1995sindbeiderDeutschenPostAGinsgesamt8737Beamtinnenund BeamteundbeiderDeutschenPostbankAG1655BeamtinnenundBeamte mitderfolgeeinergesetzlichenpflichtzurnachversicherungunversorgtausgeschieden.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ HatdieBundesregierungKenntnisdavon,dassdieDeutschePostAGund/ oderdiedeutschepostbankagfürehemaligeverbeamtetemitarbeiter trotzentgegenstehenderrechtspflichtnachversicherungsbeiträgebeider Rentenversicherung nicht entrichtet haben oder dies verweigern? 4.Wennja,wievielePersonensindvondiesemgeschildertenProblembetroffen? DerBundesregierungwarenbislangzweiFällebeiderDeutschenPostAGbekannt,indenenbetroffeneehemaligeBeamtinnenundBeamtesichwegender unterbliebenennachversicherungandenpetitionsausschussdesdeutschen Bundestages gewandt haben. NachAuskunftderDeutschenPostAGhatdiesein158FällendieEinrededer Verjährungerhoben.Insiebender158FälleisteingerichtlichesVerfahrenanhängig. DieDeutschePostbankAGhatinvierFälleneinerNachforderungvonNachversicherungsbeiträgendurchdenRentenversicherungsträgerdieEinrededer Verjährung erhoben. Hiervon ist kein Verfahren gerichtsanhängig. 5.UmwelcheSummengehtesbeidemProblemkreisnichtentrichteterRentenversicherungsbeiträgederDeutschenPostAGund/oderderDeutschen PostbankAGjeweilsfürdieBetroffeneninsgesamt,beziehungsweisefür welchespannevonjahrenwerdendienachversicherungsbeiträgeverweigert? Beiden158FällenimBereichderDeutschenPostAGbeträgtderdurchschnittlicheBeitragzurNachversicherung15000Euro.Diesentsprichteinem Gesamtbetragvon2,37Mio.Euro.DieBeschäftigungszeiträumederbetroffenenehemaligenBeamtinnenundBeamtenumfasseneineZeitspannezwischen zwei Monaten und 30 Jahren. IndenviervonderDeutschenPostbankAGangegebenenFällenbeträgtder durchschnittlichebeitragzurnachversicherung3500euro,insgesamtalso 14000Euro.DieNachversicherungszeiträumebetragenzwischenfünfMonaten und zwei Jahren. 6.HatdieBundesregierungKenntnisvonGerichtsverfahren,beidenenesum dienachentrichtungverweigerterrentenversicherungsbeiträgederdeutschen Post AG und/oder der Deutschen Postbank AG geht? Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4. 7.WannsinddieerstenAufforderungenehemaligerBeamterderDeutschen BundespostbeiderDeutschenPostAGund/oderderDeutschenPostbank AG eingegangen, Rentenversicherungsbeiträge noch nachzuentrichten? NachdenAngabenderDeutschenPostAGsindsowohldieDeutscheRentenversicherungBundalsauchfrühereBeamtinnenundBeamteinFällen,in denenausnahmsweisedienachversicherungbeimunversorgtenausscheiden ausdembeamtenverhältnisunterbliebenist,imeinzelfallmitderaufforderungzurnachentrichtungdernachversicherungsbeiträgeandiedeutschepost AGherangetreten.DieDeutschePostAGhatsichdabeizunächstseitdemJahr 2002 beivorliegendervoraussetzungen aufdieeinredederverjährung bezüglichderentrichtungvonnachversicherungsbeiträgenberufen.seitbeginndesjahres2007werdendienachversicherungsbeiträgeindiesenfällen

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode vorbehaltlicheinerhöchstrichterlichenentscheidungzurfragederzulässigkeit derberufungaufdieeinredederverjährung einschließlichggf.derdauerder entsprechenden Verjährungsfrist entrichtet. NachAngabenderDeutschenPostbankAGistnurdieDeutscheRentenversicherungBundansiewegenderNachentrichtungvonNachversicherungsbeiträgenindengenanntenvierFällenherangetreten,undzwarerstmalsim Jahr IstdieBundesregierungderAnsicht,dieVersichertengemeinschaftsolle imergebnisdiefehlendennachversicherungsbeiträgederdeutschen PostAGund/oderderDeutschenPostbankAGübernehmen,wenndiese sichweigert,ihrebeiträgezubezahlen,undwiebegründetsieihre diesbezügliche Auffassung? EswirdaufdieAusführungeninderBeantwortungderKleinenAnfrageder FraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278zudendortigenFragen3 und4verwiesen.nachdemindervorbemerkunggenanntenurteildesbundessozialgerichtsvom31.januar2008entstehenbeifehlenderzahlungvonnachversicherungsbeiträgenkeinepflichtbeitragszeitenindergesetzlichenrentenversicherung.diesbedeutetimergebnis,dassdieversichertengemeinschaft dergesetzlichenrentenversicherungnichtdiefehlendennachversicherungsbeiträgeinformeineranerkennungvonbeitragszeitentrotzfehlender Zahlung von Nachversicherungsbeiträgen übernehmen muss. 9.HatdieBundesregierungbeiderDeutschenPostAGund/oderderDeutschenPostbankAGbisherEinflussdahingehendausgeübt,dassdiese RentenversicherungsbeiträgeehemaligerBeamternachentrichtetwerden? 10.SiehtdieBundesregierungeineVerpflichtungodersogarRechtspflicht alsgrößtereinzelaktionärderdeutschenpostagundüberdiesemittelbaranderdeutschenpostbankagdaraufzudrängen,dassdiealtersversorgungehemaligerbeamternachdenvertraglichenregelungeneingehalten wird? EswirdaufdieAusführungeninderBeantwortungderKleinenAnfrageder FraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278zuderdortigenFrage15 verwiesen. 11.WirddieBundesregierung,wenndieDeutscheTelekomAGdieNachversicherungweiterverweigertunddieDeutscheRentenversicherunginden anhängigenrechtsstreitsamsozialgerichtmünchenunterliegt,dienachversicherungbeiderrentenversicherungdurchsteuermittelübernehmen,undsolldiesdannauchanalogfürdiediedeutschepostagund/ oder die Deutsche Postbank AG erfolgen? EswirdaufdieAusführungeninderBeantwortungderKleinenAnfrageder FraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278zuderdortigenFrage20 verwiesen.nochmalswird wieschoninderbeantwortungderkleinen AnfragederFraktionderFDPaufBundestagsdrucksache16/8278,dortzu Frage1 daraufhingewiesen,dassdasverfahrenvordemsozialgericht MünchendieFragederVerjährungvonSäumniszuschlägenbetrifft,somitfür die hier interessierende Fragestellung nicht von Bedeutung ist. WieschoninderVorbemerkungzurjetzigenAnfrageausgeführt,hatdas Bundessozialgerichtfestgestellt,dassPflichtbeitragszeitenindergesetzlichen

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/8840 Rentenversicherungnurdannanerkanntwerdenkönnen,wenndieentsprechendenNachversicherungsbeiträgetatsächlichentrichtetwordensind.DieVersichertengemeinschaftderBeitragszahlerwirddaherinkeinemFallebelastet (sieheauchdieausführungenzufrage8).diebundesregierungsiehtauch keineveranlassung,mitsteuermittelndienachversicherungzuübernehmen, davordemhintergrundderjetztvorliegendenhöchstrichterlichenrechtsprechunghierdurchnichtdieversichertengemeinschaftderrentenversicherung entlastetwürde,denndiesehatkeinezeitenalsbeitragszeitenabzugelten,für die entsprechende Beitragszahlung nicht erfolgt ist.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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