Schallimmissionsschutz
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- Thilo Adler
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1 Schallimmissionsschutz in der Praxis Industrie-, Gewerbe- und technische Anlagen Dipl.-Ing. Frank Schultz Akustik- und Schallschutzberatung seit 1988 seit 2001 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Ostbrandenburg für Bauakustik, Raumakustik, Schallimmissionsschutz Beratungsbüro in Bernau und Berlin
2 Inhalt 1. Anforderungen, zulässige Geräuschimmissionen von Industrie- und Technikanlagen nach a) TA Lärm (BIMSCHG) und b) Störwirkung 2. Problemstellungen und Lösungswege 3. Prognosen der Schallausbreitung 4. Maßnahmen zur Geräuschminderung 5. Messungen an Anlagen
3 1. Anforderungen 1.1 TA Lärm - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) Vom 26. August 1998 Anforderungen gelten in Form von Immissionsrichtwerten (kurz: IRW) IRW gibt es für den Bereich außen vor Wohn- und Arbeitsräumen sowie innerhalb dieser Räume IRW sind abhängig von Zeiten: tags 6-22 Uhr, nachts 22 bis 6 Uhr Außen von Gebietseinstufungen nach Baunutzungsverordnung, in allg. Wohngebieten gelten zus. Ruhezeiten von 6-7 Uhr, Uhr (Sonn-Feiertag), Uhr von der Vorbelastung (schon vorhandene geräuscherzeugende Anlagen) kurzeitige Geräuschspitzen dürfen die IRW außen und innen um bestimmte Werte nicht überschreiten. Anforderungen in Hinsicht auf Lärmschutzmaßnahmen: nach a.a.r.d.t. 1.2 Störwirkung: auch bei Unterschreitung der IRW können Geräusche störend sein, wenn sich z.b. ein Geräusch aus dem Umgebungsgeräusch auffällig störend hervorhebt, ( 1004 BGB - Beeinträchtigung)
4 1.1 Anforderungen Beispiel 1: Kältemaschine auf Hoteldach 12m neben Wohnhaus Anforderungen: Mischgebiet Immissionsrichtwerte außen gilt 0,5 m vor geöffnetem Hotelzimmer- und Wohnhausfenster in Nachbarschaft: IRW tags 60 db(a), nachts 45 db(a), zulässiger Spitzenpegel nachts 65 db(a) Richtwerte für Hotel innen: IRW tags 35 db(a), nachts 25 db(a) in Verbindung mit DIN keine störenden Geräusche unter 200 Hz z.b. durch Körperschalleinleitung in das Dach Aufgrund weitere Lüfter: Erfassung Gesamtlärm
5 1.2 Anforderungen Beispiel 2: Luft-Luft- Wärmepumpe Anforderungen: im allg. Wohngebiet: Richtwert TA Lärm außen gilt 0,5 m vor geöffnetem Arbeitszimmer- und Wohnhausfenster: IRW tags 55 db(a), nachts 40 db(a), zulässiger Spitzenpegel nachts 60 db(a) Ruhezeiten von 6-7 Uhr, Uhr Werktags, Zus. von Uhr an Sonn- u. Feiertagen Aufgrund weiterer Anlagen in Nachbarschaft: Summenbildung od. Unterschreitung der Richtwerte um mind. 6 db: 49 db(a) tags/34 db(a) nachts Beschwerde über Störwirkung: Erfassung Grundgeräuschpegel nachts L 95 = 33 db(a) nicht im Datenblatt: Pegel bei Vereisung 6 bis 8 db lauter, Einschaltgeräusche (Impulszuschlag), sehr tieffrequentes Brummen bei 50 und 100 Hz (Zuschlag tonales Geräusch)
6 2. Problemstellungen und Lösungswege 2.1 Beispiel 1: Sägewerk neben Wohnsiedlung Lärm-Beschwerden aus der Nachbarschaft Auflage LUA: Prognose nach TA Lärm Ermittlung der Beurteilungspegel tags und nachts und Spitzenpegel Ermittlung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen Nachweis der Umsetzung (Kontrolle, Messung) 2.2 Lösung: Erfassung aller relevanter Ausgangsdaten Erstellung 3D-Rechenmodell, Berechnung der Schallabstrahlung Ermittlung des Pegelanteils einzelner Quellen und Ableitung der möglichen Maßnahmen Diskussion mit Betreiber der Anlage Begleitung der Maßnahmen, Messungen
7 2. Problemstellungen und Lösungswege 2.2 Beispiel 2: geplantes Wohnhaus neben genehmigter Tankstelle mit Tag- und Nachtbetrieb Problem: Stadtplanung fordert von Umweltamt Stellungnahme Umweltamt fordert von Bauherrn Nachweis, dass Tankstelle nicht zu laut wird nach Leitfaden über heranrückende Wohnbebauung (Berlin) Prognose für Tankstelle wurde vor 20 Jahren gefordert (weil Wohngebiet), wurde aber von Tankstelle nicht erbracht Auch Beschwerden haben zu keiner neu Auflage geführt Besitzerwechsel der Tankstelle vor 12 Jahren Neue Tankstellenbetreiber gibt keine Angaben über Anzahl Kunden tags, nachts, nur Betriebszeiten Waschanlage Bauplanung zum Wohnhaus ist weit fortgeschritten, Baufirma vor Vertragsabschluss aber keine Baugenehmigung Vereinbarte Lösung mit U-Amt: 1. Prognose der Lärmissionen gegenüber vorhandener Wohnbebauung mit Annahmen aus Richtlinien Ermittlung zulässiger Tankstellenbetrieb Anzahl Fahrzeuge tags nachts unter Verwendung der IRW WA: 55/40 db(a) 2. Prognose: Ermittlung der Lärmimmissionen am Neubau, mit der aus 1. Prognose ermittelten zulässigen Betrieb, Anzahl der Fahrzeuge, Waschvorgänge etc. Ergebnis: max. 2 Tankkunden pro Stunde zwischen 22 und 6 Uhr (für Tankstelle unrealistisch) Genehmigung der Tankstelle vor 20 Jahren bereits kritisch
8 3. Prognosen 3.1 Beispiel: Erweiterung Supermarkt Ermittlung Ausgangsdaten, : Anzahl und Standorte relevanter Lärmquellen: Lüfter, Klimageräte, BHKW, Wärmepumpen, Fahrzeuge, Beschallungsanlagen etc. Emissionspegel der Anlagen durch Messung od. an Hand von Datenblättern Betriebszeiten pro Tag und Standorte aller Quellen Fahrwege Betriebsfahrzeuge, Besucher, Lieferanten etc. Erstellung 3D-Rechenmodell allen relevanten Gebäuden, Betriebszeiten u. Pegel der Quellen Abbildung: Lageplan mit Lärmquellen
9 3. Prognosen 3.2 Beispiel Erweiterung Supermarkt Berechnungen: Ermittlung der Beurteilungspegel tags und nachts sowie der Maximalpegel Ansatz von Zuschlägen für tonale und impulshaltige Geräusche Auswertung Vergleich der Ergebnisse mit den IRW hier zum Teil allg. Wohngebiet, z.t. Mischgebiet Ermittlung der Pegelanteile am Gesamtgeräusch durch einzelne Anlagen Gezielte Maßnahmen zum Lärmschutz Bericht Ergebnistabellen (relevant) mit ohne Maßnahmen Lärmkarten (qualitative Aussage) Abbildung: Rasterlärmkarte
10 4. Maßnahmen Geräuschminderung 4.1 Grundpflichten des Betreibers nach TA Lärm: Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ( 5 Abs. 1 Nr. 1BImSchG) ist ( ) sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. die von der Anlage ausgehenden Geräusche dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, die Geräuschemissionen der Anlage müssen so niedrig sein, wie dies zur Erfüllung der Vorsorgepflicht nötig und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung möglich ist. Abbildung: Rückkühler mit Aufsatzschalldämpfer
11 4. Maßnahmen Geräuschminderung 4.2 Planung von Maßnahmen Vorgabe der zulässigen Pegel aus Prognoserechnung aktive Maßnahmen z.b.: Kapselung, Schalldämpfer, Abschirmung Quelle, Abstand vergrößern, zeitliche Nutzung einschränken, Leistung reduzieren etc. aktive Maßnahmen haben Vorrang vor passiven Maßnahmen, Kosten/Nutzen/Aufwand mit Anlagenbetreiber abstimmen Abbildung: Entwurf Maßnahmen für Kältesatz
12 5. Messungen an Anlagen 5.1 Messungen Zur Erfassung von Ausgangsdaten für Prognosen: Pegel, Spektren, Geräuschspitzen, die in Datenblättern oft fehlen Zur Ermittlung von Geräuschursachen und Planung von Schallschutzmaßnahmen (zur Prüfung der vertraglich vereinbarten Leistungen (vereinbarter Schallleistungspegel) mitunter vor Ort nicht mehr messbar wegen Fremdgeräuschen, Aufstellbedingungen etc. Abnahme Messung TA Lärm von genehmigten Anlagen nur durch zugelassene Messstellen nach 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz Abbildung: Rückkühler auf Vordach, Abstrahlung Vordach wegen Körperschallanregung, gepl. Abschirmwand wirkungslos
13 5. Messungen an Anlagen 5.2 Durchführung von Messungen - (geeichte) Messgeräte Genauigkeitsklasse 1/2 zur Ermittlung der notwendigen Parameter: z.b. Dauerschalldruckpegel, Maximalpegel, Spektrum, Impulshaltigkeit, Tonalität, Dauer des Geräusches - geeigneter Messort in Hinsicht auf Abstand zur Quelle, Fremdpegel, bewegte Quellen, Ersatzimmissionsorte - Messzeit kann gegenüber der Einwirkzeit sehr kurz sein, wenn es sich um ein gleichförmiges Geräusch handelt - Bei unstetigen Geräuschen: - Dauerüberwachungsmessung - Problem: Erkennung der Geräuschquelle bei Langzeitmessungen - Ton- und Bildaufzeichnung z.t. rechtlich nicht zulässig - Lösungen durch künstliche Intelligenz und statistische Verfahren Abbildung: Messung Vorbeifahrtpegel Bergepanzer im Gelände neben Wohnsiedlung
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