Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1407 Allgemeine Aufwendungen für das Bibliothekswesen

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1 V o r b e m e r k u n g : Kap enthält allgemeine Aufwendungen für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg sowie die Kosten für das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg. Einnahmen Übrige Einnahmen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und 0,0 a) 0,0 kommunaler Träger nach dem SGB III und II 0,0 b) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger nach dem SGB III und II zur Förderung der Arbeitsaufnahme und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. Eingliederung in Arbeit. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 gruppen 72 Einnahmen des Bibliotheksservice- Zentrums Baden-Württemberg Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 72 -Ausgaben-. Zum wurde in Konstanz das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg eingerichtet. Ihm obliegen Dienstleistungen für die Bibliotheken, Archive und Museen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Darüber hinaus stellt das BSZ auf der Grundlage von Vereinbarungen seine Dienstleistungen auch anderen Bundesländern und Einrichtungen anderer Träger zu Verfügung Einnahmen für Dienstleistungen des 988,2 a) 988,2 Bibliothekservice-Zentrums 1.389,8 b) 1.293,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere die Einnahmen aus den Bereichen Verbundsystem, Online-Fernleihe, Bibliothekssysteme und Digitale Bibliothek sowie für Museen erbrachte Dienstleistungen. Summe gruppe ,2 a) 988,2-76-

2 74 Einnahmen für Regionale Datenbankinformation und das Konsortium Baden-Württemberg W 162 Einnahmen aus der Regionalen Datenbank- 3,5 a) 0,0 information 31,5 b) 35,7 c) W 162 Einnahmen des Konsortiums Baden-Württemberg 100,0 a) 0, ,1 b) 3.854,2 c) Summe gruppe ,5 a) 0,0 84 Einnahmen aus Drittmitteln Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0-0,7 b) 241,0 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 84 Ausgaben. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 Gesamteinnahmen 1.091,7 a) 988,2 Ausgaben Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 680,7 a) 698,6 und Beamten 640,0 b) 617,6 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei Tit und Tit.Gr. 72 Ausgaben. -77-

3 Entgelte an Beschäftigte nach dem SGB III und II 0,0 a) 0,0 (u.a. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) 0,0 b) Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit und nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und des Wissenschaftsministeriums bis zur Höhe von Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und zulässig. Erläuterung: Entgelte an Beschäftigte im Rahmen der Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. bei Eingliederung in Arbeit und bei Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB III und II Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 2.436,7 a) 2.386,7 Arbeitnehmer (Beschäftigten) 2.525,1 b) 2.289,6 c) Erläuterung: Vgl. Vermerke bei Tit und Tit.Gr Ausgaben -. Weniger wegen Übertragung je einer Stelle nach Kap Tit und Kap Tit Am 1. Januar 2016 wurden insgesamt 9 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) aus Tit und sowie 3,5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) aus Tit bezahlt Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte 1,5 a) 1,5 für Mehrarbeit für Beschäftigte 0,0 b) Erläuterung: Veranschlagt sind die Mittel für das Bibliotheksservice-Zentrum. Zwischensumme Personalausgaben 3.118,9 a) 3.086,8 Sächliche Verwaltungsausgaben W 162 Für die Inanspruchnahme von Informations- 116,5 a) 0,0 dienstleistungen 115,9 b) 116,5 c) Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 116,5 a) 0,0-78-

4 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Pauschale Abgeltung von hochschul- und bildungs ,2 a) 2.795,0 spezifischen urheberrechtlichen Tantiementatbe ,9 b) ständen ( 27, 52a und 53a UrhG) 2.323,7 c) Die Mittel sind übertragbar. Erläuterung: Veranschlagt sind: 1. Bibliothekstantieme nach 27 UrhG 2.210,9 2. Lehr- und Forschungstantieme nach 52a UrhG 523,1 3. Kopienversandtantieme nach 53a UrhG 61,0 zus ,0 Das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 10. November 1972, das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September sog. 1. Korb - und das 2. Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26. Oktober sog. 2. Korb - sehen die Bibliothekstantieme nach 27 UrhG, die Lehr- und Forschungstantieme nach 52a UrhG, die Digitale Lesetantieme nach 52b UrhG sowie die Kopienversandtantieme nach 53a UrhG vor. Diese Vergütungsverpflichtungen für den Bereich öffentlicher Bildungs-, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen werden für die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen, deren Höhe sie mit der KMK aushandeln. Die Tantiemen werden mit Ausnahme der Digitalen Lesetantieme nach 52b UrhG zentral finanziert, da sie aus übergeordneten bildungspolitischen Gründen nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer bzw. auch aus verfahrensökonomischen Gründen nicht auf die Hochschulen und Bildungseinrichtungen abgewälzt werden sollen. Die Summen werden außer bei 52a, bei dem der Bund nicht beteiligt ist, zwischen Bund und den jeweiligen Ländern im Verhältnis 10:90 und unter den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt W 187 Pauschale Abgeltung von Ansprüchen nach 54c 120,5 a) 0,0 des Urheberrechtsgesetzes - Betreiberabgabe - 0,0 b) Aufwendungen für das Kompetenznetzwerk für 68,3 a) 72,0 Bibliotheken 70,5 b) 74,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten des Landes Baden-Württemberg am Kompetenznetzwerk Bibliotheken. Die Aufteilung der Gesamtkosten unter den Ländern erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel Anteil des Landes an der Deutschen Digitalen 175,4 a) 204,6 Bibliothek (DDB) 167,2 b) 207,5 c) Erläuterung: Bund und Länder haben ein Kompetenznetzwerk Deutsche Digitale Bibliothek als Beitrag zu der vom EU-Rat beschlossenen European Digital Library beschlossen. Die bislang für das Kompetenznetzwerk DDB von Bund und Ländern jährlich aufgewendeten 2,6 Mio. EUR sollen gem. Beschluss der Finanzministerkonferenz vom bis zu einer endgültigen Evaluierung der DDB im Jahr 2017 angepasst werden. Der Anteil des Landes an den Mehrkosten beträgt nach dem Königsteiner Schlüssel 27,4. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 3.334,4 a) 3.071,6-79-

5 Ausgaben für Investitionen Zentralfonds für den Erwerb von Sammlungsgegen- 86,1 a) 86,1 ständen/archivalien von besonderem Wert für die 54,4 b) Landesbibliotheken und das Landesarchiv 86,3 c) Erläuterung: Über diesen Fonds verfügt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Grund von Vorschlägen der Direktorinnen/Direktoren der Landesbibliotheken und der Präsidentin/des Präsidenten des Landesarchivs. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 86,1 a) 86,1 gruppen Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 72 Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Die Mittel sind übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr. 72 und erhöht sich nach näherer Bestimmung des Ministeriums für Finanzen und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit und (Bibliotheksservice-Zentrum). Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für den Betrieb des Bibliotheksservice-Zentrums Baden-Württemberg. Weitere Mittel sind bei Tit , und sowie zentral bei Kap veranschlagt Entgelte der Arbeitnehmerinnen und 220,7 a) 220,7 Arbeitnehmer (Beschäftigte) 497,2 b) 729,9 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Erläuterung: Die Personalmittel dürfen auch für einen mehrjährigen Zeitraum bewilligt werden mit der Möglichkeit, Personal im Rahmen der geltenden Tarifverträge und Befristungsregelungen für einen bis zu maximal fünfjährigen Zeitraum verbindlich einzustellen Sonstiger Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 b) Erläuterung: Aus diesem sind Trennungsgelder und Umzugskosten zu finanzieren. -80-

6 Sachaufwand 614,5 a) 614,5 899,0 b) 744,9 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 129,5 a) 109,4 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 56,7 b) 95,9 c) Erläuterung: Weniger zum Ausgleich von Stellenveränderungen. Veranschlagt sind insbesondere Mittel für die Beschaffung und Ersatzbeschaffung von EDV-Geräten. Summe gruppe ,7 a) 944,6 74 Ausgaben für Regionale Datenbankinformation und das Konsortium Baden-Württemberg W 162 Personalaufwand 0,0 a) 0,0 160,6 b) 61,0 c) W 162 Sachaufwand 149,6 a) 0, ,3 b) 4.975,5 c) W 162 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 876,4 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 10,1 b) Summe gruppe ,0 a) 0,0 84 Für besondere Zwecke aus Zuschüssen und Zuweisungen Dritter Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Erläuterung: Aus diesen Mitteln können für die Mitarbeit bei Aufträgen Dritter Zeitaushilfen beschäftigt werden. Soweit dafür jedoch ständige Bedienstete verwendet werden, können diese Nebenvergütungen oder Überstundenvergütungen erhalten, wenn die gesetzlichen oder tariflichen Voraussetzungen dafür vorliegen Personalaufwand 0,0 a) 0,0 61,4 b) 73,3 c) -81-

7 Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 b) 25,2 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 Gesamtausgaben 8.646,6 a) 7.189,1 Abschluss Kapitel 1407 Verwaltungseinnahmen 1.091,7 a) 988,2 Gesamteinnahmen 1.091,7 a) 988,2 Personalausgaben 3.339,6 a) 3.307,5 Sächliche Verwaltungsausgaben 880,6 a) 614,5 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 3.334,4 a) 3.071,6 Ausgaben für Investitionen 1.092,0 a) 195,5 Gesamtausgaben 8.646,6 a) 7.189,1 Kapitel 1407 Zuschuss 7.554,9 a) 6.200,9-82-

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