Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort
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- Ida Gärtner
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1 Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Ein Angebot der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Ambulante Erziehungshilfen Landkreis München Adlzreiterstr München Tel.: 089/ in Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern Stand: Januar
2 Gliederung 1. Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen 2. Zielgruppe 3. Zielsetzung 4. Bausteine 5. Vernetzungsarbeit und Kooperation 6. Qualitätssicherung 2
3 1. Rechtliche Grundlagen Im Rahmen der Ambulanten Erziehungshilfen arbeitet die Katholische Jugendfürsorge nach 27 SGB VIII "Hilfe zur Erziehung": 27 Hilfe zur Erziehung (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. (2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. (3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne von 13 Abs. 2 einschließen. Der in 27 Abs. 3 SGB VIII genannte 13 lautet folgendermaßen: 13 Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und ausserbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. Die sogenannten Hilfen zur Erziehung nach 27 SGB VIII gliedern sich konkret in folgende Paragraphen: 3
4 29 Soziale Gruppenarbeit Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Das im Folgenden dargestellte Fachkonzept zur schulischen Nachhilfe ist mit oben genannten Paragraphen rechtlich legitimierbar. 4
5 2. Zielgruppe Die Klientel der Ambulanten Erziehungshilfe sieht sich mit vielen, sehr unterschiedlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Insbesondere herausstechend sind die häufig auftretenden schulischen Probleme bei den Kindern und Jugendlichen. Zur Zielgruppe unseres Projektes "Schulische Nachhilfe" gehört somit jedes von der Katholischen Jugendfürsorge im Rahmen der ambulanten erzieherischen Hilfe betreutes Kind beziehungsweise Jugendlicher, das von massiven Schulschwierigkeiten betroffen ist. Häufig haben die betreuten Kinder und Jugendlichen einen schwierigen familiären Hintergrund und erhalten im häuslichen Bereich wenig Rückhalt und Unterstützung für ihre schulischen Belange. Auch besitzt die Klientel der AEH oft Migrationshintergrund, so dass eine vermehrte pädagogische Unterstützung im schulischen Bereich begründet ist. Ziel einer schulischen Nachhilfe ist somit auch die Integration von Kindern und Jugendlichen aus Migrationsfamilien (sowie sozial schwach gestellten Familien) in eine soziale Gruppe und im weiteren Sinne in die Gesellschaft insgesamt. 3. Zielsetzung Die Teilnehmer an einem schulischen Nachhilfeunterricht sollen damit die Möglichkeit erhalten, ihre schulischen Leistungen zu verbessern. Direkte und indirekte Folgen einer Verbesserung von schulischen Leistungen sind: - Erreichen eines Schulabschlusses bzw. zunächst des Klassenzieles - Damit ist ein Erlangen einer guten Ausbildung möglich - Anleitung zum selbständigen Lernen - Steigerung des Selbstwertgefühls - Minderung des schulischen Drucks und der Versagensängste - Verbesserung der häuslichen Situation durch Entspannung der schulischen Situation Zudem hat das soziale Lernen in der Gruppen folgende Ziele für den Klienten: - Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit - Erlernen von Konflikt- und Kritikfähigkeit - Erlernen von Teamfähigkeit - Entwicklung sozialer Kompetenzen - Förderung des Selbstwertgefühls durch gute Noten 5
6 4. Bausteine Die KJF wird das Nachhilfe-Projekt in Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern gestalten. Folgende Bausteine werden immer grundsätzlicher Bestandteil jeder Zusammenarbeit sein: 1. Anamnese des Klienten bzgl. seiner schulischen Schwierigkeiten 2. Erstellen eines zeitlichen Ablaufplans mit individueller Zielsetzung 3. Erstellen eines konkreten Lernplans 4. Regelmäßige Überprüfung der Nachhilfe anhand von Gesprächen mit dem Bezugsbetreuer, dem Klienten und dem Nachhilfelehrer 5. Regelmäßiger Kontakt zur Schule des Klienten. Gespräche mit Klassenlehrern nach Bedarf. 6. Abschlussgespräch mit Erstellen eines individuellen Lernplans für die Zeit nach Beendigung der Nachhilfe. 5. Vernetzung und Kooperation Die KJF arbeitet mit professionellen Einrichtungen und Institutionen im Landkreis München zusammen. Somit ist die sozialräumliche Anbindung in der Lebenswelt der Klienten gewährleistet. 6. Qualitätssicherung Aufgrund der speziellen und genauen Auswahl der Kooperationspartner kann die KJF gewährleisten, dass das Nachhilfeangebot mit den Qualitätsmanagementkriterien der KJF übereinstimmt. Zu diesen Qualitätskriterien der KJF gehören unter anderem: - Beachtung der Sozialräumlichkeit - Qualifiziertes Personal - Fachkompetenz aller Mitarbeiter - Verbesserung der schulischen Leistung 1. Priorität hat das soziale Lernen in der Gruppe, bei bedarf wird jedoch individuell auf die Zielgruppe eingegangen, so dass auch Einzelförderung als Option gegeben ist. 2. Förderung eines guten Selbstwertgefühls durch positives Feedback in der Schule anhand eine guten Notenschlüssels Es erfolgen in regelmäßigen Abständen Berichte des Bezugsbetreuers der KJF an das Jugendamt über den Klienten bzgl. seiner Entwicklung in der Nachhilfegruppe. 6
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