Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

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1 STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf)

2 - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vom Inhalt: Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen A. Geltungsbereich B. Anlass und Ziele der Planaufstellung C. Übergeordnete Planungen D. Städtebauliche Ansätze E. Wesentliche Auswirkungen - 5 -

3 - 3 - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen A. Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten Pforzheims in unmittelbarer Nähe der Autobahnanschlussstelle Pforzheim-West. Es umfasst ca. 26 ha. Nördlich liegt die Autobahn A8 (Stuttgart-Karlsruhe), südlich und westlich grenzen Gewerbeflächen des Gewerbegebietes Wilferdinger Höhe sowie bestehende Sporteinrichtungen an. Südöstlich liegen Wohnbauflächen, die im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. Die Erschließung des Areals wird voraussichtlich von der Karlsruher Straße (B 10) im Süden über die Mannheimer Straße erfolgen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im Lageplan vom gekennzeichnet. B. Anlass und Ziele der Planaufstellung Seit geraumer Zeit finden mit dem Regionalverband Nordschwarzwald und dem Regierungspräsidium Karlsruhe (hier: Referat 21, Raumordnung) Abstimmungsgespräche über die gewerbliche Entwicklung der Stadt Pforzheim statt. Inhalte hierbei sind u. a. der Bedarfsnachweis an Gewerbeflächen der Stadt Pforzheim sowie Möglichkeiten der Einbeziehung von Flächenpotentialen innerhalb des Siedlungsgefüges (Innen- vor Außenentwicklung). Ein entsprechender Bedarfsnachweis wurde geführt. Zwischenzeitlich kam der Regionalverband mit der Bitte auf die Stadtverwaltung zu, die Möglichkeiten eines interkommunalen Gewerbegebietes auf Pforzheimer Gemarkung zu prüfen. Ziel hierbei ist es, den Bedarf an weiteren Gewerbeflächen auch den der benachbarten Gemeinden nach raumordnerischen Gesichtspunkten in der Raumschaft verträglich zu befriedigen. Die beteiligten Partner sind sich einig, dass eine interkommunale Lösung anzustreben ist, da es in der Raumschaft ansonsten zu einem Standortwettbewerb (Verdrängungswettbewerb) zwischen den Kommunen kommen könnte.

4 - 4 - Die Stadtverwaltung der Stadt Pforzheim hat sich daraufhin bereit erklärt, diesen Prozess auch im Sinne der Schonung der freien Landschaft und der Entschärfung des Wettbewerbs zwischen den benachbarten Kommunen aktiv zu begleiten und mögliche Standorte auf Pforzheimer Gemarkung für ein interkommunales Gewerbegebiet zu prüfen. Der Gemeinderat der Stadt Pforzheim hat sich in seiner Sitzung am mit dem Grundsatzbeschluss für ein gemeinsames interkommunales Gewerbegebiet mit den Gemeinden Kämpfelbach, Eisingen und Ispringen ausgesprochen (siehe Beilage P 212). Die Stadt Pforzheim hatte in Absprache mit den möglichen Beteiligten sowie dem Enzkreis und dem Regionalverband Nordschwarzwald das Gebiet Steinig als denkbaren interkommunalen Gewerbegebietsstandort angeboten. Inzwischen wurde mit der Gemeinde Neulingen ein weiterer, an einer interkommunalen Lösung interessierter Partner in den Prozess eingebunden. Das Plangebiet tangiert bzw. überplant die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne BP 579 Wilferdinger Höhe, Sportund Freizeitanlage, vom ; BP 597 Wilferdinger Höhe, Südl. der Heidenheimer Straße, vom ; BP 568 Ispringer Pfad Sportanlage des VfB und des PSV, vom (betroffen: Wegefläche). Die auf den Flächen vorgezeichnete Entwicklung ist heute planungsrechtlich nicht zulässig, weshalb ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Die genauere Konzeption wird in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Beteiligten erfolgen. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage dafür schaffen, die Wirtschaftsstandorte der Gemeinden interkommunal zu stärken und somit langfristig zu sichern. Einem städtebaulich integriert liegenden Gewerbestandort könnte auf diese Weise der Vorrang vor einer Gewerbeentwicklung auf der grünen Wiese eingeräumt werden. C. Übergeordnete Planungen Regionalplan Das Plangebiet liegt in einem Regionalen Grünzug sowie teilweise in einem Gebiet für Bodenschutz.

5 Flächennutzungsplan Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als Flächen für Sport, Flächen für die Forstwirtschaft sowie Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. D. Städtebauliche Ansätze Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist es, den Standort für produzierendes Gewerbe, Kleingewerbe und Handwerksbetriebe sowie für Lagerflächen vorzuhalten. Das konkrete Nutzungsspektrum und dessen Umfang sowie Lage im Gebiet, wird im Zuge der weiteren Planungen gemeinsam mit den Partnern erarbeitet. Hierbei werden die im Gebiet ansässigen und an das Gebiet angrenzenden Nutzungen zu berücksichtigen sein. Anknüpfend an die städtebauliche Entwicklung der Stadt Pforzheim in neuerer Zeit und die städtebaulich teilweise nicht unproblematische Vorprägung des angrenzenden Gewerbegebietes, sollen in dem nun in Aussicht stehenden Gewerbegebiet weder großflächige Handelsbetriebe noch Vergnügungsstätten oder Einrichtungen mit sexuellem Hintergrund zulässig sein. E. Wesentliche Auswirkungen Standortalternativen Im Zuge der Vorabstimmungen mit den beteiligten Gemeinden, dem Regionalverband und dem Enzkreis wurden Standortalternativen auf Pforzheimer Gemarkung untersucht. Die Partner sind sich einig, dass eine geeignete Fläche eine gute räumliche Zuordnung zu den beteiligten Gemeinden unter möglichst guter Erreichbarkeit der überörtlichen Verkehrsachsen (insbesondere der Autobahn) aufweisen sollte. Ergebnis der Vorprüfung war, dass für eine weitergehende Eignungsprüfung als interkommunales Gewerbegebiet auf der Gemarkung Pforzheim derzeit das Gebiet Steinig in Betracht kommt. Stadt- und Landschaftsbild Hier ist eine eher geringe Beeinträchtigung zu erwarten, da durch das Gewerbegebiet Wilferdinger Höhe und die Autobahn A8 bereits erhebliche Vorbelastungen vorhanden sind. Waldeingriff Das Gebiet liegt zu einem überwiegenden Teil im Wald. Eingriffe in den Bestand des Waldes im Verdichtungsraum sind gemäß der landesrechtlichen Grundlagen (Landesentwicklungsplan) auf das Unvermeidbare zu beschränken. Im Zuge der weiteren Planungen und Erörte-

6 - 6 - rungen ist der notwendige Waldausgleich mit der Forstdirektion (Regierungspräsidium Freiburg) zu klären. Biotop-, Flächenschutz Im Plangebiet befindet sich ein kleineres 32-Biotop. Klimaschutz Da das Plangebiet durch seine Sandwichlage zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Wilferdinger Höhe und der Autobahn A8 bereits stark beeinträchtigt ist, ist nur ein unmittelbarer lokaler Einfluss denkbar. Bodenschutz Im Plangebiet befinden sich Waldböden, Baulagerflächen und Brachflächen. Naherholung Aufgrund der Verlärmung durch das angrenzende Gewerbegebiet Wilferdinger Höhe und die Autobahn BAB A8 sowie teilweise gewerbliche Nutzungen im Gebiet, ist von einer eher geringen Erholungseignung auszugehen. Entwässerung Die Entwässerung kann direkt über das Gewerbegebiet Wilferdinger Höhe erfolgen. Die Doline kann zur Regenrückhaltung eingesetzt werden. Pforzheim, MW

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