Ingenieurbüro Ulbricht GmbH

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1 Ingenieurbüro Ulbricht GmbH - Ihr Spezialist in den Bereichen Umweltberatung, Genehmigungsverfahren und Schallschutz - Bericht Nr.: /17 Datum: Schalltechnisches Gutachten für den vorzeitigen Bebauungsplan Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau in Mittweida Auftraggeber: Tenowo Mittweida GmbH Viersener Str Mittweida Standort: Art der Untersuchung: Viersener Str./Alte Leipziger Str Mittweida Festsetzung von Emissionskontingenten Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ines Plietz

2 Aufgabenstellung: Festsetzung von Emissionskontingenten für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau in Mittweida Auftragsnummer: /17 Auftragsdatum: Bericht erstellt am: Anzahl der Seiten: 14 Anzahl der Anlagen: 2 Vervielfältigungen dieses Untersuchungsberichtes (auch auszugsweise) für Dritte sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Ingenieurbüro Ulbricht GmbH gestattet Dipl.-Ing. St. Ulbricht Dipl.-Ing. (FH) Ines Plietz (Geschäftsführer) (Bearbeiterin)

3 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite 1 Aufgabenstellung 4 2 Verwendete Unterlagen Pläne Normen und Richtlinien Sonstige Unterlagen 5 3 Örtliche Verhältnisse und maßgebliche Immissionsorte Standortbeschreibung Immissionsorte und Richtwerte 6 4 Vorbelastung 8 5 Schalltechnische Berechnungen 9 6 Berechnungsergebnisse und Bewertung Planwerte L PI Emissionskontingente L EK Mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan Bewertung der Ergebnisse 11 7 Zusammenfassung 13 Anlagen 1 Karten und Pläne 2 Berechnungsergebnisse Kontingentierung

4 /17 1 Aufgabenstellung Die Firma Tenowo Mittweida GmbH beabsichtigt die Erweiterung des derzeitigen Produktionsstandortes in der Gemarkung Erlau. Diesbezüglich ist eine flächenhafte Erweiterung des gegenwärtigen Standortes in westlicher Richtung vorgesehen. Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes erforderlich. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherung der bereits am Standort praktizierten Nutzungen sowie eine angemessene gewerbliche Entwicklung, verbunden mit der Planungssicherheit für die Investoren am Standort, ermöglicht werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung ist die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens mit entsprechenden Angaben zu den maximal möglichen Schallemissionen der Betriebsfläche erforderlich (Geräuschkontingentierung). Für die Teilfläche des Bebauungsplanes sind Emissionskontingente zu ermitteln und Vorschläge für textliche Festsetzungen anzugeben. Mögliche Erhöhungen der Kontingente für einzelne Richtungssektoren sind anzugeben. Geräuschvorbelastungen durch bestehende Gewerbebetriebe außerhalb des Plangebietes werden berücksichtigt. Die Bewertung wird entsprechend DIN [4] vorgenommen. Die Ingenieurbüro Ulbricht GmbH wurde in diesem Zusammenhang mit der Durchführung der notwendigen Berechnungen und der Dokumentation beauftragt. Ein Lageplan des Untersuchungsgebietes befindet sich in der Anlage 1.

5 /17 2 Verwendete Unterlagen 2.1 Pläne [1] Bebauungsplan Gewerbegebiet Diebstraße Erlau; Hoyer & Kohl Partnerschaft, Glauchau; Entwurf vom Normen und Richtlinien [2] DIN ISO : : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [3] DIN 45691: Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 [4] DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai Sonstige Unterlagen [5] Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Mittweida, genehmigt am , verfügbar unter am [6] Vorzeitiger Bebauungsplan Nr. 1a Industrie- und Gewerbepark an der Leipziger Straße ; Stadt Mittweida; Fassung vom [7] Telefonate mit Stadt Mittweida, Stadtplanung, Herrn Ulbricht, und Landratsamt Mittelsachsen, Herrn Rehbein, vom [8] Geräuschimmissionsprognose für eine Anlage zur Lagerung und Aufbereitung für metallische Abfälle in Mittweida; Berichtsnr.: /11; Ingenieurbüro Ulbricht GmbH;

6 /17 3 Örtliche Verhältnisse und maßgebliche Immissionsorte 3.1 Standortbeschreibung Das B-Plan-Gebiet befindet sich im Landkreis Mittelsachsen auf dem Gebiet der Gemeinde Erlau. Der mittlere Standort des Bebauungsplan-Gebietes wird durch folgende Gauß-Krüger-Koordinaten (Bezugsellipsoid nach Bessel) beschrieben: Tabelle 1 Bebauungsplan Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau Mittelpunkt Rechtswert in m Hochwert in m Höhe ü. HN in m B-Plan-Gebiet ca. 309 Das neu geplante Bebauungsplangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Mittweida. Der Standort gehört zum Industrie- und Gewerbepark an der Leipziger Straße. Dafür existiert bereits ein B-Plan [6]. Für den bisherigen Produktionsstandort der Tenowo Mittweida GmbH sowie für die angrenzende Erweiterungsfläche soll nun ein neuer B-Plan erstellt werden. Auf der Fläche befinden sich bereits ein ausgedehntes Produktionsgebäude, landwirtschaftliche Nutzflächen sowie ein Baum-/Heckenstreifen (Erweiterungsfläche). Nördlich, westlich und südwestlich schließen sich weitere ausgedehnte landwirtschaftliche Nutzflächen an. Im Osten und Südosten befinden sich weitere Gewerbeflächen des Industrie- und Gewerbeparks. Die Anbindung der Gewerbefläche erfolgt über die Viersener Straße, die gleichzeitig eine Erschließungsstraße des Gewerbegebietes darstellt. Die nächstliegende schutzbedürftige Wohnbebauung lässt sich wie folgt bezeichnen (jeweils vom nächstgelegenen Rand der B-Plan-Fläche aus betrachtet): Diebstraße 10 Kleingartenanlage Diebstraße Viersener Straße 10 ca. 213 m nordöstlich ca. 188 m nordöstlich ca. 293 m südöstlich Einen Lageplan mit Darstellung der Immissionsorte enthält die Anlage Immissionsorte und Richtwerte Bei der Festlegung der Immissionsorte im Einwirkungsbereich einer Anlage ist jeweils vom maßgeblichen Immissionsort auszugehen, also von dem Immissionsort, der am stärksten durch Anlagenlärm beeinflusst ist bzw. an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist.

7 /17 Zur Festlegung der Schutzwürdigkeit der Immissionsorte sind die Vorschriften der Baunutzungsverordnung heranzuziehen bzw. ergibt sich die Art der Schutzwürdigkeit aus den Festlegungen in Bebauungsplänen oder auch aus Flächennutzungsplänen. Liegen für relevante schutzwürdige Bereiche keine Planungsunterlagen der zuständigen Gemeinde vor, so ist die Schutzwürdigkeit nach der Art der tatsächlichen Nutzung festzulegen. Der Immissionsort IO 1 befindet sich im Außenbereich, es werden die Orientierungswerte für Dorf-/Mischgebiete angewandt. Dier IO 2 ist laut FNP [5] als Grünfläche/Dauerkleingärten ausgewiesen, für den Tagzeitraum wird ebenfalls der Orientierungswert für Dorf-/Mischgebiete herangezogen. Da Kleingärten nicht zum dauerhaften Übernachten genutzt werden dürfen, entfällt die Betrachtung des Nachtzeitraumes. Der Immissionsort IO 3 befindet sich im Gewerbegebiet [6]. Es wurden die nachfolgend genannten Immissionsorte und deren Gebietskategorien berücksichtigt. Tabelle 2 Immissionsorte (IO) und Orientierungswerte (OT) nach Bbl. 1 der DIN [4] in db(a) Immissionsort Gebietseinstufung Orientierungswerte nach Beiblatt 1 DIN (hier Gesamtimmissionswert) tags nachts (Industrie/Gewerbe/ Freizeitlärm) IO 1 Diebstraße 10 MI IO 2 KGA Diebstraße MI 60 - IO 3 Viersener Straße 10 GE Die Lage der Immissionsorte ist dem Lageplan in Anlage 1 zu entnehmen.

8 /17 4 Vorbelastung Im vorliegenden Fall sind die Geräuschvorbelastungen von außerhalb des Plangebietes durch den Industrie- und Gewerbepark sowie durch einzelne ansässige Firmen der Gemeinde Lauenhain (Car Center Leukert, Sägewerk Nestler, Autohaus Schneider Gruppe) an den Immissionsorten zu berücksichtigen. Daher sind der Pegel der Vorbelastung L vor,j sowie der Planwert L PI,j entsprechend Gleichung (1), siehe Kapitel 5, zu ermitteln. Es liegen bei den Behörden für keinerlei der umliegenden Gewerbebetriebe schalltechnische Gutachten bzw. Aussagen zu den Geräuschimmissionsanteilen an den Immissionsorten vor (außer Fa. Pyral AG). Die Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Geräuschvorbelastungen wurde mit dem Landratsamt Mittelsachsen entsprechend abgestimmt [7]. Da die vorhandenen Schallquellen der Gewerbebetriebe in Lauenhain aufgrund ihrer Betriebsweise (kein Nachtbetrieb, größtenteils Handelsgewerbe, Maschinen- und Anlagenbetrieb im Inneren von geschlossen Hallen) und ihrer Lage auf der gegenüberliegenden (abgewandten) Seite der Immissionsorte zu keinen relevanten Geräuschimmissionsanteilen an den Immissionsorten führen, werden diese hier vernachlässigt. Für die Fa. Pyral AG wurden die zu erwartenden Geräuschimmissionen rechnerisch ermittelt [8]. Für die Gewerbebetriebe des Industrie- und Gewerbeparkes wird aufgrund des Fehlens von entsprechenden Gutachten angenommen, dass diese allesamt die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db unterschreiten. Folgende Geräuschvorbelastungen wurden berücksichtigt: Tabelle 3 Geräuschvorbelastung Immissionsort Geräuschvorbelastung L vor in db(a) tags/nachts Pyral AG nach [8] Industrie-/Gewerbepark gesamt IO 1 Diebstraße 10 44/37 54/39 54,4/41,1 IO 2 KGA Diebstraße 54/- 54/- 57/- IO 3 Viersener Straße 10 50/25 59/44 59,5/44,1 Um eine Planung auf der sicheren Seite und damit noch genügend Handlungsfreiräume bzw. Erweiterungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe und Gewerbeflächen des Industrieund Gewerbeparks zu erhalten, sollte das Emissionskontingent für die neu geplante Bebauungsplan-Fläche so dimensioniert werden, dass die Immissionskontingente die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten um 6 db unterschreiten [7].

9 /17 5 Schalltechnische Berechnungen Für die Bestimmung von Emissionskontingenten werden entsprechend DIN [3] die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN [4] als Gesamt- Immissionswerte L GI für die schutzbedürftige Bebauung in der Umgebung des Plangebietes des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau angesetzt. Für Immissionsorte ohne Geräuschvorbelastung ist dieser Gesamt-Immissionswert gleich dem Planwert L PI (= Beurteilungspegel aller Geräusche aus dem Plangebiet auf einen Immissionsort), der nicht überschritten werden darf. Liegen Geräuschvorbelastungen durch Gewerbebetriebe an den Immissionsorten j vor, ist der Pegel der Vorbelastung L vor,j zu ermitteln und mit folgender Formel aus DIN [3] der Planwert L PI,j zu ermitteln. L PI, j 0,1L j ( ) 0,1, ( ) ( ) GI, db Lvor j db 10 = 10 lg 10 (1) Für die einzelnen Teilflächen des Bebauungsplan-Gebietes werden Emissionskontingente (flächenbezogene Schallleistungspegel L W in db(a)/m 2 ) in entsprechender Höhe festgelegt, sodass die Gesamt-Immissionswerte L GI bzw. bei vorhandener Vorbelastung die Plan-Werte L PI an den Immissionsorten eingehalten werden. Die am Immissionsort einwirkenden Schallimmissionen werden durch den Beurteilungspegel charakterisiert. Beurteilungspegel (L r ) werden getrennt für die Tageszeit (06:00-22:00 Uhr) und die Nachtzeit (22:00-06:00 Uhr) gebildet. Das Einwirken des Geräusches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels L r während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Durch Festlegung der Emissionskontingente ist die Einhaltung des jeweiligen Planwerts am Immissionsort sicherzustellen. Um das Bebauungsplan-Gebiet besser nutzen zu können, können z. B. Zusatzkontingente L EK,zus,k für einzelne Richtungssektoren k des Plangebietes bestimmt werden. Für die im jeweiligen Richtungssektor befindlichen Immissionsorte können die Emissionskontingente um die Zusatzkontingente erhöht werden. Die Berechnung der Emissionskontingente erfolgte nach DIN [3] mithilfe des Rechnerprogramms SoundPLAN der Braunstein & Berndt GmbH in der Version 8.0.

10 /17 6 Berechnungsergebnisse und Bewertung 6.1 Planwerte L PI Mit den aufgeführten Beurteilungspegeln der Vorbelastung und den Gesamtimmissionswerten ergeben sich folgende Planwerte L PI für die Immissionsorte. Tabelle 4 Planwerte L PI für die Immissionsorte Immissionsort Planwert Tagzeitraum L PI,T in db(a) Planwert Nachtzeitraum L PI,N in db(a) IO 1 Diebstraße IO 2 KGA Diebstraße IO 3 Viersener Straße Emissionskontingente L EK Zur Einhaltung der Planwerte nach Kapitel 6.1 bzw. zur Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um 6 db sind folgende Emissionskontingente für den Tag- bzw. den Nachtzeitraum ermittelt worden. Tabelle 5 Emissionskontingente L EK L EK,tags in db(a)/m² L EK,nachts in db(a)/m² Die ausführlichen Berechnungsergebnisse sind in den Anlagen 2.1 und 2.2 enthalten. Desweiteren wurden Zusatzkontingente für Richtungssektoren ermittelt. Das Plangebiet ist in Richtungssektoren A bis C unterteilt. Ausgehend vom Bezugspunkt Rechtswert /Hochwert können für die Richtungssektoren folgende Zusatzkontingente vergeben werden. Tabelle 6 Zusatzkontingente in db(a) für die Richtungssektoren Richtungssektor Anfang Winkel in Grad Ende Zusatzkontingent in db(a)/m² tags L EK,zus,T nachts L EK,zus,N A B C

11 /17 Die Anlage 2.3 enthält eine grafische Darstellung der Richtungssektoren. In den Anlagen 1.3 und 1.4 sind farbige Lärmkarten für den Tag- und Nachtzeitraum dargestellt. 6.3 Mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan Entsprechend DIN [3] ist folgende Festsetzung möglich: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten. Tabelle 7 Emissionskontingente L EK der Teilflächen L EK,tags in db(a)/m² L EK,nachts in db(a)/m² Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Ausgehend vom Bezugspunkt Rechtswert /Hochwert dürfen für die Richtungssektoren A bis C die Emissionskontingente L EK um folgende Zusatzkontingente erhöht werden: Tabelle 8 Zusatzkontingente in db(a) für die Richtungssektoren Richtungssektor Anfang Winkel in Grad Ende Zusatzkontingent in db(a)/m² tags L EK,zus,T nachts L EK,zus,N A B C Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt Bewertung der Ergebnisse Mit den ermittelten Emissionskontingenten für die Teilfläche des Bebauungsplan-Gebietes werden die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1, auch unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung eingehalten. Die Immissionskontingente, verursacht durch das Bebauungsplan-Gebiet, unterschreiten die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1, um mindestens 6 db. Das Gebiet wird dabei bestmöglich ausgenutzt.

12 /17 Hinweis: Zukünftige Anlagen halten die festgesetzten Flächenpegel ein, wenn der durch die Anlage verursachte Beurteilungspegel den Immissionsanteil aus dem entsprechenden Emissionskontingent nicht überschreitet. Aus gutachterlicher Sicht bestehen gegen den Standort als Gewerbegebiet keine Bedenken.

13 /17 7 Zusammenfassung Die Firma Tenowo Mittweida GmbH beabsichtigt die Erweiterung des derzeitigen Produktionsstandortes in der Gemarkung Erlau. Diesbezüglich ist eine flächenhafte Erweiterung des gegenwärtigen Standortes in westlicher Richtung vorgesehen. Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes erforderlich. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dauerhafte Sicherung der bereits am Standort praktizierten Nutzungen sowie eine angemessene gewerbliche Entwicklung, verbunden mit der Planungssicherheit für die Investoren am Standort, ermöglicht werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung ist durch die Ingenieurbüro Ulbricht GmbH eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden. Die maximal mögliche Schallemission der Betriebsfläche wurde ermittelt (Geräuschkontingentierung nach DIN 45691). Die Beurteilung erfolgte nach DIN 18005, Beiblatt 1. Im vorliegenden Fall wurden die Geräuschvorbelastungen von außerhalb des Plangebietes durch den Industrie- und Gewerbepark sowie durch einzelne ansässige Firmen der Gemeinde Lauenhain (Car Center Leukert, Sägewerk Nestler, Autohaus Schneider Gruppe) berücksichtigt. Folgende, durch den Industrie- und Gewerbepark möglichen, Geräuschvorbelastungen wurden berücksichtigt: Tabelle 9 Geräuschvorbelastung Immissionsort Geräuschvorbelastung L vor in db(a) tags/nachts Pyral AG nach [8] Industrie-/Gewerbepark gesamt IO 1 Diebstraße 10 44/37 54/39 54,4/41,1 IO 2 KGA Diebstraße 54/- 54/- 57/- IO 3 Viersener Straße 10 50/25 59/44 59,5/44,1 Die Berechnungen erfolgten mithilfe des Rechnerprogramms SoundPLAN der Braunstein & Berndt GmbH in der Version 8.0. Ein Lageplan des Untersuchungsgebietes befindet sich in der Anlage 1, die ausführlichen Berechnungsergebnisse in der Anlage 2. In der nachfolgenden Tabelle sind die Emissionskontingente für die Teilflächen des Bebauungsplanes zur Einhaltung der Planwerte nach Kapitel 6.1 aufgeführt.

14 /17 Tabelle 10 Emissionskontingente L EK der Teilflächen L EK,tags in db(a)/m² L EK,nachts in db(a)/m² Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5 [3]. Desweiteren wurden Zusatzkontingente für Richtungssektoren ermittelt. Das Plangebiet ist in die Richtungssektoren A bis C unterteilt. Ausgehend vom Bezugspunkt Rechtswert / Hochwert können für die Richtungssektoren Zusatzkontingente vergeben: Tabelle 11 Zusatzkontingente in db(a) für die Richtungssektoren Richtungssektor Anfang Winkel in Grad Ende Zusatzkontingent in db(a)/m² tags L EK,zus,T nachts L EK,zus,N A B C Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Um eine Planung auf der sicheren Seite und damit noch genügend Handlungsfreiräume bzw. Erweiterungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe und Gewerbeflächen des Industrie- und Gewerbeparks zu erhalten, wurden die Emissionskontingente so dimensioniert, dass die Immissionskontingente die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten um 6 db unterschreiten [7]. Mit den ermittelten Emissionskontingenten für das Bebauungsplan-Gebiet werden die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1, eingehalten und das Gebiet bestmöglich ausgenutzt. Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan wurden angegeben. Aus gutachterlicher Sicht bestehen gegen den Standort als Industrie- und Gewerbegebiet keine Bedenken.

15 Tenowo Mittweida GmbH vorzeitiger Bebauungsplan Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau (Bericht Nr.: /17) Anlagen 1 Karten und Pläne 1.1 Lageplan mit Darstellung der Immissionsorte 1.2 Lageplan Kontingentierung 1.3 Rasterlärmkarte Tag 1.4 Rasterlärmkarte Nacht Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Mittweida, Telefon 03727/

16 IO 1 B-Plangebiet IO IO 3 Auftraggeber: Tenowo Mittweida GmbH Viersener Str. 18 in Mittweida Immissionsorte IO 1 Diebstraße 10 IO 2 KGA Diebstraße IO 3 Viersener Straße Projekt: /17 vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau" Aufgabenstellung: Erstellen eines schalltechnischen Gutachtens Anlage: 1.1 Lageplan des Bebauungsplan-Gebietes mit Darstellung der Immissionsorte Maßstab: M 1 : Datum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ines Plietz Tel. ( )

17 Legende Maßgebender Immissionsort Referenzpunkt Sektorrand IO 1 Kontingentierungsfläche IO B-Plangebiet IO 3 Auftraggeber: Tenowo Mittweida GmbH Viersener Str. 18 in Mittweida Immissionsorte IO 1 Diebstraße 10 IO 2 KGA Diebstraße IO 3 Viersener Straße Projekt: /17 vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau" Aufgabenstellung: Erstellen eines schalltechnischen Gutachtens Anlage: 1.2 Lageplan des Bebauungsplan-Gebietes mit Darstellung der Richtungssektoren Maßstab: M 1 : Datum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ines Plietz Tel. ( )

18 IO 1 IO 2 C B-Plangebiet A Pegelwerte LrT in db(a) < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < IO 3 B Immissionsorte IO 1 Diebstraße 10 IO 2 KGA Diebstraße IO 3 Viersener Straße 10 Auftraggeber: Tenowo Mittweida GmbH Viersener Str. 18 in Mittweida Projekt: /17 vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau" Aufgabenstellung: Erstellen eines schalltechnischen Gutachtens Maßstab: M 1 : Anlage: 1.3 Rasterlärmkarte Tagzeitraum, Immissionskontingente mit Zusatzkontingenten Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ines Plietz Tel. ( ) Datum:

19 IO 1 IO 2 C B-Plangebiet A Pegelwerte LrN in db(a) < 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < IO 3 B Immissionsorte IO 1 Diebstraße 10 IO 2 KGA Diebstraße IO 3 Viersener Straße 10 Auftraggeber: Tenowo Mittweida GmbH Viersener Str. 18 in Mittweida Projekt: /17 vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau" Aufgabenstellung: Erstellen eines schalltechnischen Gutachtens Maßstab: M 1 : Anlage: 1.4 Rasterlärmkarte Nachtzeitraum, Immissionskontingente mit Zusatzkontingenten Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ines Plietz Tel. ( ) Datum:

20 Tenowo Mittweida GmbH vorzeitiger Bebauungsplan Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau (Bericht Nr.: /17) Anlagen 2 Berechnungsergebnisse 2.1 Kontingentierung Tagzeitraum 2.2 Kontingentierung Nachtzeitraum 2.3 Zusatzkontingente Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Mittweida, Telefon 03727/

21 Tenowo Mittweida GmbH vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau" Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Beurteilungspegel Tag Immissionsort IO 1 Diebstraße 10 IO 2 Kleingarten Diebstraße IO 3 Viersener Straße 10 Gesamtimmissionswert L(GI) 60,0 60,0 65,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 54,4 57,0 59,5 Planwert L(PI) 59,0 57,0 64,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO 1 Diebstraße 10 IO 2 Kleingarten Diebstraße IO 3 Viersener Straße 10 Gewerbefläche 45803, ,2 54,1 52,7 Immissionskontingent L(IK) 53,2 54,1 52,7 Unterschreitung 5,8 2,9 11, /17 Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Albert-Schweitzer-Straße Mittweida Anlage 2.1 SoundPLAN 8.0

22 Tenowo Mittweida GmbH vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau" Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Beurteilungspegel Nacht Immissionsort IO 1 Diebstraße 10 IO 2 Kleingarten Diebstraße IO 3 Viersener Straße 10 Gesamtimmissionswert L(GI) 45,0 45,0 50,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 41,1 0,0 44,1 Planwert L(PI) 43,0 45,0 49,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO 1 Diebstraße 10 IO 2 Kleingarten Diebstraße IO 3 Viersener Straße 10 Gewerbefläche 45803, ,2 39,1 37,7 Immissionskontingent L(IK) 38,2 39,1 37,7 Unterschreitung 4,8 5,9 11, /17 Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Albert-Schweitzer-Straße Mittweida Anlage 2.2 SoundPLAN 8.0

23 Tenowo Mittweida GmbH vorzeitiger Bebauungsplan "Gewerbegebiet Diebstraße - Gemeinde Erlau" Geräuschkontingentierung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Für in den im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis # liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen Teilflächen durch L{EK}+L{EK,zus} ersetzt werden Referenzpunkt X Y , ,66 C Sektoren mit Zusatzkontingenten Sektor Anfang Ende EK,zus,T EK,zus,N A 42,0 88,2 2 5 B 88,2 253, C 253,5 42,0 5 4 A B /17 Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Albert-Schweitzer-Straße Mittweida Anlage 2.3 SoundPLAN 8.0

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