Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS), PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung

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1 Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (BIS), PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung I. Worum geht es überhaupt? Die Prüfungsordnung ist die verbindliche Grundlage für Ihren Studiengang. Sie legt wichtige Merkmale des Studiengangs fest (z. B. die Regelstudienzeit), sie bestimmt, welche Module zu besuchen sind (das sog. Curriculum) und welche Regeln zu beachten sind (z. B. für die Wiederholung von Prüfungen). Mit Beginn des WS 2018/19 tritt für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik eine neue Prüfungsordnung (PO) in Kraft, die PO Daneben bleibt für eine Übergangszeit von mehreren Jahren (bis Ende des WS 2022/23) auch die bisherige PO 2016 gültig. Neu in der PO 2018 ist insbesondere die Reduzierung der Regelstudienzeit von acht auf sieben Semester durch Wegfall der 1. Praxisphase. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Änderungen im Curriculum. Weitere wesentliche Grundzüge des Studiengangs bleiben jedoch erhalten, insbesondere die Gliederung des Studiums in einen ersten und einen zweiten Studienabschnitt, der Aufbau des zweiten Studienabschnitts aus Pflichtmodulen, den Modulen des gewählten Schwerpunktes sowie Ergänzungsmodulen, das Angebot der bisherigen vier Schwerpunkte IM, SCM, CRM, BI sowie das Abschluss-Semester mit Praxisphase und Bachelor-Arbeit. II. Ab wann und für wen gelten die Änderungen? Die neue Prüfungsordnung gilt für alle diejenigen Studierenden, die ab Beginn des WS 2018/19 ihr Studium im Studiengang BIS beginnen. Alle anderen die bereits früher ihr Studium begonnen haben haben die Wahl: Sie können gemäß der PO 2016 weiterstudieren, oder sie können in die neue PO 2018 wechseln. Wer gemäß der PO 2016 weiterstudieren möchte, hat bis maximal Ende des WS 2022/23 Zeit, die Bachelor-Prüfung zu bestehen. 1 Das bedeutet: Wer im SS 2018 sein Studium nach der PO 2016 begonnen hat, hat immerhin 10 Semester Zeit, das Studium gemäß dieser PO abzuschließen; wer früher begonnen hat, hat sogar entsprechend mehr Zeit. 1 In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss die Frist dafür, das Studium auf Grundlage der PO 2016 abzuschließen, um maximal ein Semester verlängern, also bis zum Ende des SS Dies gilt aber nur dann, wenn Studierende das Versäumnis, ihr Studium fristgerecht abzuschließen, nicht zu vertreten haben oder wenn es als Folge der Frist zu einer unzumutbaren Härte kommen würde. Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 1 von 8

2 III. Was ändert sich bei den Praxisphasen? 1. Erste Praxisphase fällt weg Die bisherige 1. Praxisphase fällt vollständig weg. Es entfallen also das Modul 1. Praxisphase, die zugehörige Praxiszeit im Betrieb sowie das Modul Praxisphasenseminar. 2. Zweite Praxisphase bleibt Die bisherige 2. Praxisphase bleibt erhalten. Damit bleibt das bisherige, bewährte Konzept des Abschluss-Semesters mit Praxisphase und Bachelor-Arbeit unverändert bestehen. Die Praxisphase muss tatsächlich als solche abgeleistet werden. Es ist nicht möglich, ein Auslandssemester oder frühere Berufstätigkeit anstelle der Praxisphase anzuerkennen. Für Auslandssemester bestehen aber auch weiterhin sehr flexible Möglichkeiten der Anerkennung im Ergänzungsbereich. 3. Praxisphasenbericht ohne Note Über die Praxisphase ist wie bisher ein Praxisphasenbericht anzufertigen. Der Bericht wird allerdings nicht mehr benotet, sondern nur noch mit bestanden vs. nicht bestanden bewertet. 4. Option, die Praxisphase in zwei Teilen zu absolvieren Neu eingeführt wird die Option, dass Studierende die Praxisphase in zwei Teilen absolvieren können, wenn sie dies wünschen. Sie können dann den ersten Teil der Praxisphase schon zu einem früheren Zeitpunkt (vor dem Abschluss-Semester) absolvieren. Für das Absolvieren der Praxisphase in zwei Teilen sind folgende Regeln zu beachten: 1. Verortung im Studium Zweiter Studienabschnitt Bestandene Vorprüfung ist Voraussetzung, auch schon für den ersten Teil 2. Aufteilung der Gesamtdauer von 19 Wochen Erster Teil: 6 bis 9 Wochen Zweiter Teil: 10 bis 13 Wochen 3. Wahl der Praxisstelle Empfehlung: für beide Teile dieselbe Praxisstelle Option: Wechsel der Praxisstelle ist möglich, wenn gewünscht 4. Wahl der Betreuung Empfehlung: für beide Teile dieselbe Betreuerin oder derselbe Betreuer seitens der Hochschule Option: Wechsel der Betreuung ist möglich, wenn gewünscht (insb. um für die Bachelor-Arbeit eine fachlich einschlägige Betreuung zu erreichen) 5. Anmeldung und Bescheinigung Anmeldung zur Praxisphase: für jeden Teil gesondert Bescheinigung der Praxisstelle über das erfolgreiche Ableisten der Praxisphase: ebenfalls für jeden Teil gesondert 6. Praxisphasenbericht Ein einziger Bericht, der beide Teile der Praxisphase behandeln muss Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 2 von 8

3 IV. Was ändert sich sonst noch? 1. Themenbereich BWL Die bisherigen drei BWL-Module BIS-101: BWL 1 BIS-102: BWL 2 BIS-119: BWL Spezielle BWL der Wirtschaftsinformatik werden ersetzt durch die folgenden drei neuen Module: BIS-104: BWL 1 (Grundlagen betrieblicher Wertschöpfung) BIS-105: BWL 2 (Grundlagen der Unternehmensrechnung und -steuerung) BIS-106: BWL 3 (Instrumente der Unternehmensentwicklung) Im Einzelnen sind folgende Teilmodule zugeordnet: BIS-104: BWL 1 - Grundsatzentscheidungen der BWL - VWL Grundlagen - Produktion und Logistik Grundlagen BIS-105: BWL 2 - Internes Rechnungswesen - Externes Rechnungswesen - Controlling BIS-106: BWL 3 - Finanzwirtschaft - Marketing - IT-Recht In allen drei Modulen ist eine Modulprüfung vorgesehen, die die jeweils enthaltenen drei Teilmodule umfasst. 2. Themenbereich Mathematik Die bisherigen Module BIS-121: Mathematik 1 BIS-122: Mathematik 2 werden ersetzt durch die folgenden neuen Module: BIS-123: Wirtschaftsmathematik BIS-124: Statistik 3. Themenbereich Wirtschaftsenglisch Das Modul BIS-161: Wirtschaftsenglisch heißt künftig BIS-161: Wirtschaftsenglisch (B2) 2 Es entfällt die bisherige Untergliederung in zwei Teilmodule. Dadurch entfällt auch die zeitliche Aufteilung auf zwei Semester. Das komplette Modul ist künftig für das 2. Fachsemester vorgesehen. 2 Diese Umbenennung erfolgt auch in der PO Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 3 von 8

4 Das Ergänzungsmodul BIS-285: Wirtschaftsenglisch 2 heißt künftig BIS-285: Wirtschaftsenglisch Vertiefung (B2/C1) Das Modul umfasst wie bisher zwei Teilmodule, für die Kurse des ZLB Language Center gewählt werden können. Zur Auswahl stehen die Kurse Englisch 7 Englisch 8 Presentation Skills Die Kurse Englisch 6 und Communication Skills können nicht mehr gewählt werden. 4. Semesterzuordnung von Modulen Für einige Module ändert sich die Semesterzuordnung: BIS-144: Betriebssysteme und Netzwerke verschiebt sich vom 4. ins 2. Fachsemester verschiebt sich somit vom zweiten Studienabschnitt in den ersten Studienabschnitt und hat daher eine neue Modulnummer erhalten (bisher: BIS-203) BIS-208: Unternehmensprozesse und ERP-Systeme verschiebt sich vom 3. ins 4. Fachsemester verschiebt sich somit vom ersten Studienabschnitt in den zweiten Studienabschnitt und hat daher eine neue Modulnummer erhalten (bisher: BIS-132) BIS-106: BWL 3 ist für das 3. Fachsemester vorgesehen ersetzt als drittes BWL-Modul das bisherige Modul BIS-119: BWL Spezielle BWL der Wirtschaftsinformatik (siehe oben), das für das 2. Fachsemester vorgesehen war BIS-134: Anforderungsanalyse verschiebt sich vom 2. ins 3. Fachsemester BIS-161: Wirtschaftsenglisch (B2) ist für das 2. Fachsemester vorgesehen war bisher formal dem 3. Fachsemester zugeordnet, das erste Teilmodul musste aber bereits im 2. Fachsemester besucht werden. 5. Praxis-Kolloquium Das Teilmodul BIS : WI-Kolloquium heißt künftig BIS : Praxis-Kolloquium 3 3 Diese Umbenennung erfolgt auch in der PO Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 4 von 8

5 6. Neue Ergänzungsmodule Im Ergänzungsbereich wurden zwei weitere Module aufgenommen: 4 BIS-264: Data Mining BIS-275: Referenzmodelle in der IT 7. Klausurdauer Eine 2-stündige Klausur kann künftig zwischen 90 und 120 Minuten dauern. Die Festlegung erfolgt jeweils durch die Prüfenden und wird den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. 5 V. Wie werden Prüfungsleistungen beim PO-Wechsel angerechnet? 1. Anrechnung von bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen Die meisten Module finden sich 1:1 in der neuen wie in der alten Prüfungsordnung. Für diese Module (und ggf. Teilmodule, soweit mit eigener Prüfung) wird beim Wechsel in die PO 2018 die komplette Prüfungshistorie übernommen. Das bedeutet: Bestandene Leistungen, aber auch nicht bestandene Prüfungsversuche bleiben bei dem PO-Wechsel erhalten. 2. BWL-Module Die bisherigen Module BWL 1, BWL 2, Spezielle BWL der Wirtschaftsinformatik werden im Paket anerkannt für die drei neuen Module BWL 1, BWL 2, BWL 3 Die Anerkennung einzelner BWL-Module (oder -Teilmodule) ist nicht möglich. Sind beim Wechsel in die neue PO noch nicht alle drei BWL-Module bestanden, erfolgt keinerlei Übernahme von (bestandenen oder nicht bestandenen) Prüfungsversuchen. 3. Mathematik-Module Die bisherigen Module Mathematik 1, Mathematik 2 werden im Paket anerkannt für die zwei neuen Module Wirtschaftsmathematik, Statistik Die Anerkennung nur eines der beiden Mathematik-Module ist nicht möglich. Sind beim Wechsel in die neue PO diese zwei Mathematik-Module noch nicht beide bestanden, erfolgt keinerlei Übernahme von (bestandenen oder nicht bestandenen) Prüfungsversuchen. 4 Die neuen Ergänzungsmodule können auch unter der PO 2016 gewählt werden. 5 Diese Regelung gilt ab WS 2018/19 für alle POs und Studiengänge der Abteilung WI. Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 5 von 8

6 4. Wirtschaftsenglisch Vertiefung Das bisherige Modul Wirtschaftsenglisch 2 wird anerkannt für das Modul Wirtschaftsenglisch Vertiefung (B2/C1) Die Anerkennung ist auch dann möglich, wenn Kurse gewählt wurden, die in der PO 2018 für dies Modul nicht mehr vorgesehen sind ( Englisch 6, Communication Skills ). 5. Praxisphase Die Anerkennung einer 1. Praxisphase, die nach alter PO abgeleistet wurde, für die Praxisphase gemäß neuer PO ist nicht sinnvoll. Die in der PO 2018 enthaltene Praxisphase entspricht der 2. Praxisphase aus der PO Würde die 1. Praxisphase (gemäß alter PO) als Praxisphase (gemäß neuer PO) anerkannt, dann müsste die Bachelor-Arbeit losgelöst von einer Praxisphase angefertigt werden. Davon ist in den meisten Fällen abzuraten. Die Zeitersparnis gegenüber einer Bachelor-Arbeit mit kombinierter Praxisphase wäre auch nur gering. Wenn also die 1. Praxisphase bereits absolviert wurde, empfiehlt es sich eher, das Studium nach der bisherigen PO zu Ende zu führen. Formal ist es in Einzelfällen trotzdem nicht ausgeschlossen, eine nach der alten PO absolvierte 1. Praxisphase als Praxisphase gemäß neuer PO anzuerkennen. Voraussetzung ist jedoch, dass die 1. Praxisphase auch tatsächlich im Studium als Praxisphase abgeleistet wurde. Eine Anerkennung in der neuen PO ist ausgeschlossen, wenn ein Auslandssemester oder frühere Berufstätigkeit anstelle der 1. Praxisphase anerkannt wurde. Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 6 von 8

7 VI. Welche Empfehlungen gibt es zum Wechsel in die PO 2018? 1. Wer sollte in die PO 2018 wechseln? In den meisten Fällen dürfte es sinnvoll sein, die Entscheidung für oder gegen einen PO- Wechsel davon abhängig zu machen, ob die 1. Praxisphase bereits absolviert wurde: Wer die 1. Praxisphase bereits absolviert hat, sollte in der alten PO bleiben. Alle anderen sollten möglichst bald in die neue PO wechseln. In besonders gelagerten Einzelfällen mag auch eine andere Entscheidung sinnvoll sein. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind. 2. Wann sollte man in die PO 2018 wechseln? Ein Wechsel in die neue PO ist ab dem jederzeit möglich. Der Wechsel kann wahlweise gleich im WS 2018/19 oder auch erst in einem späteren Semester erfolgen. Er sollte in jedem Fall aber vor Beginn der Prüfungsanmeldungen für das jeweilige Semester vollzogen werden. Bei der Wahl des Zeitpunktes für den Wechsel in die neue PO empfiehlt es sich, folgende Punkte zu berücksichtigen: Damit die oben genannten BWL- und Mathematik-Module im Paket anerkannt werden können, sollte der Wechsel erst dann erfolgen, wenn diese fünf Module vollständig bestanden sind: BIS-101: BWL 1 BIS-102: BWL 2 BIS-119: BWL Spezielle BWL der Wirtschaftsinformatik BIS-121: Mathematik 1 BIS-122: Mathematik 2 Wer noch keines dieser BWL- und Mathematik-Module bestanden hat, kann auch sofort in die neue PO wechseln und von vornherein die entsprechenden Module der neuen PO absolvieren. Wer bereits die Vorprüfung bestanden hat, aber noch nicht das Modul Betriebssysteme und Netzwerke, sollte zunächst möglichst rasch das Modul Betriebssysteme und Netzwerke absolvieren und dann in die neue PO wechseln. 6 Auch für die Wahl des Zeitpunktes gilt: In besonders gelagerten Einzelfällen mag eine andere Entscheidung sinnvoll sein. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind. 6 Ohne Betriebssysteme und Netzwerke wäre nach dem PO-Wechsel der erste Studienabschnitt nicht mehr vollständig bestanden. Damit wäre aber im zweiten Studienabschnitt für den Schwerpunkt und den Ergänzungsbereich keine Prüfungsberechtigung mehr gegeben. Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 7 von 8

8 VII. Wann wird das Lehrangebot auf die neue PO umgestellt? Das Lehrangebot wird Schritt für Schritt von der alten PO auf die neue PO umgestellt, entsprechend dem semesterweisen Aufwuchs von neuen Studierenden, die ihr Studium nach der PO 2018 beginnen. So werden im WS 2018/19 die Lehrveranstaltungen für das 1. Fachsemester gemäß neuer PO angeboten, im SS 2019 für das 1. und 2. Fachsemester usw.: Semester bis SS 2018 WS 2018/19 SS 2019 WS 2019/20 ab SS PO 2016 PO 2018 PO 2018 PO 2018 PO PO 2016 PO 2016 PO 2018 PO 2018 PO PO 2016 PO 2016 PO 2016 PO 2018 PO PO 2016 PO 2016 PO 2016 PO 2016 PO 2018 Einzelheiten zum Lehrangebot der jeweiligen Semester werden zu gegebener Zeit noch bekannt gegeben. Die Prüfungen in den BWL- und Mathematik-Modulen gemäß PO 2016 können nach Wegfall der jeweiligen Lehrveranstaltung noch für einen begrenzten Zeitraum (ca. zwei Semester) nachgeholt bzw. wiederholt werden. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit noch bekannt gegeben. VIII. Wo bekommen Sie weitere Informationen? Das vorliegende Infodokument soll Sie umfassend darüber informieren, was sich im Zuge der PO 2018 ändert. Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung: Individuelle Beratung: Wenden Sie sich gern an Frau Miehe (Prüfungsverwaltung) oder an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Kurzfassung des Infodokuments: Das Wichtigste in Kürze. Prüfungsordnung: Der genaue Wortlaut der Prüfungsordnung ist über die Webseiten der Fakultät zugänglich. Die im vorliegenden Dokument gegebenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Rechtsverbindlich gültig sind jedoch nur die im Verkündungsblatt der Hochschule veröffentlichten Prüfungsordnungen. Prof. Dr. Friedrich Lohmann Vorsitzender des Prüfungsausschusses Wirtschaftsinformatik ( ) Studiengang BIS, PO 2018 Information für Studierende Ausführliche Fassung Seite 8 von 8

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