Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie

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1 Ergänzungen zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, 4. Ausgabe 2001 Stand: Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Schützenstraße Koblenz

2 Vorwort Die VDEW-Richtlinie "Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, 4. Ausgabe 2001" gilt für das Verteilnetz der Energienetze Mittelrhein GmbH ab dem 01. Januar 2005 mit den im Folgenden aufgeführten Ergänzungen. Die Energienetze Mittelrhein GmbH oder deren Beauftragte werden im Folgenden Energienetze Mittelrhein genannt. Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen bei der Energienetze Mittelrhein bis zu deren Inbetriebnahme sind nur die auf der Homepage der Energienetze Mittel-rhein veröffentlichten Vordrucke zu verwenden. Für Verweise auf die Homepage der Energienetze Mittelrhein gilt die Internetadresse Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Die Energienetze Mittelrhein behält sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden. Durch die Kontrolle der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilnetz der Energienetze Mittelrhein übernimmt die Energienetze Mittelrhein keine Haftung für die Mängelfreiheit der Kundenanlage. Gültigkeitsvermerk Gültig für: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Gültig ab: Ersetzt Ausgabe: Änderungen: redaktionelle Anpassungen 2

3 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Inhalt Seite 1 Allgemeines Bestimmungen und Vorschriften 4 2 Ausführung der Anlage Zählerplätze, Mess- und Steuereinrichtungen Schutzfunktionen Prüfklemmleiste 5 3 Netzanschluss Rückwirkungen auf Rundsteueranlagen 5 4 Betrieb der Anlage Betriebsführung 6 3

4 1. Allgemeines 1.3 Bestimmungen und Vorschriften Als mit geltende Bestimmung sind die "Technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (D-A-CH-CZ)" des VDN und das "Merkblatt zur VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" des VDN, jeweils aktuellste Fassung, zu beachten. 2. Ausführung der Anlage 2.2 Zählerplätze, Mess- und Steuereinrichtungen Den grundsätzlichen Aufbau von Zählungen für Erzeugungsanlagen bis max. 30 kw können den Ergänzenden Hinweisen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Energienetze Mittelrhein entnommen werden. Bei Einspeiseleistungen über 30 kw ist der Einbau einer Wandleranlage erforderlich. Die Verrechnungswandler werden in der Regel von der Energienetze Mittelrhein gestellt. Bei Erzeugungsanlagen nach EEG werden die benötigten Verrechnungswandler grundsätzlich vom Kunden gestellt und sind in Abstimmung mit der Energienetze Mittelrhein zu montieren. Die Wandlerverdrahtung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Energienetze Mittelrhein. Nach dem novellierten Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG 2009) ist ab einer elektrischen Wirkleistung von > 100 kw der Einsatz von Lastgangzählern erforderlich. Zählerplatz Zum Einbau der Zähler und Kommunikationseinrichtungen ist ein Zählerwechselschrank aus Kunststoff (Höhe 700 mm, Breite 400 mm, Tiefe > 200 mm, Wandstärke 3 mm) vorzusehen. Messeinrichtung Es sind die Technischen Mindestanforderungen für Messeinrichtungen der Energienetze Mittelrhein einzuhalten. Ist bei EEG-Anlagen eine einzelanlagenscharfe Abrechnung erforderlich, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine geeichte Messeinrichtung in jeder Erzeugungseinheit installiert wird. Im Falle von Erzeugungsanlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Erzeugungsanlagen ohne gesetzliche Förderung stellt die Energienetze Mittelrhein dem Kunden auf Wunsch für die Datenregistrierung und Datenübertragung Steuerimpulse aus der Abrechnungszähleinrichtung über Trennrelais kostenlos zur Verfügung. Für Trennrelais und für deren Einbau in die Messeinrichtung entstehen einmalige Kosten Schutzfunktionen Die Energienetze Mittelrhein betreibt ein 20 kv-netz mit automatischer Wiedereinschaltung (Kurzunterbrechungseinrichtungen). Bei Netzausfall während des Parallelbetriebes ist eine Trennung der Erzeugungsanlage vom Verteilnetz in < 200 ms herbeizuführen. 4

5 Die Energienetze Mittelrhein behält sich vor, dass Einhalten dieser Abschaltzeit bei der ersten Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen größer 30 kw und in bestimmten Abständen zu überprüfen. Sollte die Abschaltzeit auch nach einer wiederholten Prüfung nicht eingehalten werden, behält sich die Energienetze Mittelrhein weiterhin vor zusätzliche Messungen dem Kunden in Rechnung zu stellen die Anlage vom Netz zu trennen. Sämtliche Schutzansprechdaten sind für mindestens eine Woche festzuhalten und auf Anfrage der Energienetze Mittelrhein mitzuteilen, um eine Analyse von Störungsabläufen zu ermöglichen. Die für die Betriebsführung der Erzeugungsanlage und damit zum parametrieren der anlageneigenen Schutz- und Steuerungseinrichtung notwendigen Netzdaten werden dem Kunden von der Energienetze Mittelrhein zu gegebener Zeit mitgeteilt Prüfklemmleiste Bei Erzeugungsanlagen größer 30 kw sind Prüfklemmen einzubauen und das Blockschaltbild mit Belegungsplan in den Anlagen zu hinterlegen. 3. Netzanschluss Ob die geplante Anlage mit der gewünschten Leistung an der vom Kunden angegebenen Stelle in das Niederspannungsnetz der Energienetze Mittelrhein einspeisen kann, ist abhängig von den elektrischen Daten der Anlage(n) sowie von der zur Verfügung stehenden Netzanschlusskapazität am Netzverknüpfungspunkt. 3.9 Rückwirkungen auf Rundsteueranlagen Die verwendete Rundsteuerfrequenz im Netzgebiet der KVN beträgt / 3 Hz. Über das vorgelagerte 110-kV-Netz ist auch eine Rundsteuerfrequenz von / 3 Hz vorhanden. 4. Betrieb der Anlage 4.3 Betriebsführung Erzeugt die Erzeugungsanlage unzulässige Netzrückwirkungen, fordert die Energienetze Mittelrhein deren kurzfristige Beseitigung. Werden die Störungen nicht beseitigt, wird die Energienetze Mittelrhein auf eine sofortige Abschaltung der Anlage bestehen. 5

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