Gemeinde Kirchheim a.n.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Kirchheim a.n."

Transkript

1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Gemeinderat Hubert Deisinger, Gemeinderätin Birgit Riecker Andreas Bezner, Sylvia Hitzbleck, Holger Schön, Monika Schweizer Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:45 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 4. Baugesuche 4.1. Neubau eines Doppelhauses (Haushälfte 1 mit 2 WE, Haushälfte 2 mit 1 WE) sowie 3 Garagen und 3 Stellplätzen auf Flst. Nr. 3021, Friedhofstraße Ecke Fronbergstraße 4.2. Errichtung eines Gartenschuppens und Versetzen des Stellplatzes auf Flst. Nr. 2057/7, Lissenstr Nutzungsänderung: Einbau eines Bistros in den bestehenden Saal, Personalraum und WC-Anlage mit separatem Eingang im Gebäude Hauptstr Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nagelstudio auf Flst. Nr. 5585, Bertha-von-Suttner-Str Erweiterung eines Anbaus mit Balkon und Terrasse sowie Doppelcarport, Rosenweg Nachtrag - Voranfrage Baugesuch "Grillo" Bertha-von-Suttner-Straße 5. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 4 Baugesuche TOP 4.1 Neubau eines Doppelhauses (Haushälfte 1 mit 2 WE, Haushälfte 2 mit 1 WE) sowie 3 Garagen und 3 Stellplätzen auf Flst. Nr. 3021, Friedhofstraße Ecke Fronbergstraße Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Brunnen-, Au-, Ludwig-Jahn-Straße, südlich der Friedhofstraße, westlich der Fronbergstraße und nördlich der Hohensteiner Straße 1. Änderung. Der Bauantrag wurde kurzfristig am eingereicht. Für das Grundstück ist Einzel- oder Doppelhausbebauung, 2-geschossig mit Satteldach festgelegt. Gemäß Bebauungsplan 9 Abs. 1 BauGB sind in den bezeichneten Teilen des Gebiets nur Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen je Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus zulässig. Die Dachneigung ist nicht vorgeschrieben. Auf den benachbarten Grundstücken sind Satteldächer mit Neigungen zwischen 30 und 45 Grad vorhanden. Es ist vorgesehen, das 660 m² große Grundstück zu teilen. So entsteht nach der Rechtsprechung eine Doppelhaushälfte mit 2 WE und eine Doppelhaushälfte mit 1 WE. Pro Wohneinheit steht eine Garage mit jeweils 1 Stellplatz davor zur Verfügung. Gebäude und Garagen liegen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Das Satteldach erhält eine Dachneigung von 35 Grad. Die in Anspruch genommene Grundfläche laut Vermesser entspricht GRZ = 0,26. Die Nachbaranhörung wird unverzüglich durchgeführt. Nach vorläufiger Prüfung durch die Baurechtsbehörde ist das Vorhaben mit der dargestellten Grundstücksteilung genehmigungsfähig, wobei Teilungen von Grundstücken generell nach dem Baugesetzbuch sowie der Landesbauordnung zwischenzeitlich nicht mehr genehmigungsbedürftig sind. Gemeinderat Schromm weist auf den Bebauungsplan von 1989 und dem damaligen Bericht aus dem Gemeinderat aus dem Jahr 1981 hin. Damals durfte innerhalb des Bebauungsplans ein Grundstück grundsätzlich nicht geteilt werden. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass aus heutiger Sicht nichts gegen das Bauvorhaben spricht. Die LBO wurde in den letzten Jahren mehrmals geändert. Gemeinderat Högner weist darauf hin, den Bauherren die Anregung mit auf den Weg zu geben, die Flucht an der Friedhofstraße mit aufzunehmen und dafür die Garage zu versetzen. 2

3 Nach intensiver Diskussion ergeht bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Schromm) der Dem Bauvorhaben wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass es sich hier um keine Einzelfallentscheidung für das Grundstück handelt. 3

4 TOP 4.2 Errichtung eines Gartenschuppens und Versetzen des Stellplatzes auf Flst. Nr. 2057/7, Lissenstr. 54 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Lissen 2. Änderung wurde auf dem ehemaligen Grundstück Lissenstraße 48 das Wohnhaus abgebrochen, das Flurstück geteilt und 2 Doppelhäuser errichtet. Für das Eckgrundstück Lissenstraße 54 / Friedrichstraße wurde ein Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung für die Errichtung eines Gartenschuppens und das Verlegen des geplanten Stellplatzes eingereicht. Begründet wird der Antrag damit, dass die Süd- und Westseite am Haus als Sitz- und Spielfläche genutzt werden soll. Bei der Neubebauung des Grundstücks war von Seiten der Gemeinde das Planungsbüro Zoll hinzugezogen. In den Vorschlägen des Städteplaners ist der entsprechende Bereich Ecke Lissenstraße/Friedrichstraße frei gelassen, wobei neben stadtplanerischen Aspekten auch die stark frequentierten Schulwege Friedrich- bzw. Lissenstraße dabei Berücksichtigung fanden. Die Verwaltung sieht die Lage des Geräteschuppens in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche aus städtebaulicher Sicht eher kritisch. An der Westseite des Gebäudes ist das Baufenster noch nicht ausgenutzt. In diesem Bereich wäre das Vorhaben verfahrensfrei. Gegen die Verlegung des Stellplatzes bestehen grundsätzlich auch von Seiten der Baurechtsbehörde jedoch keine Bedenken, wobei auch hier die uneingeschränkte Anfahrbarkeit im Kreuzungsbereich zu gewährleisten ist. Die Eigentümer des direkt angrenzenden Grundstücks Lissenstraße 52 haben dem Vorhaben schriftlich zugestimmt. Nach intensiver Diskussion ergeht bei einer Gegenstimme (Gemeinderat Högner) der a) Der beantragte Stellplatz soll parallel nach Westen verschoben werden, damit die Befahrbarkeit gegeben ist. b) Der beantragte Gartenschuppen soll mit einer Hecke begrünt werden, damit der Geräteschuppen an der Stelle nicht ins Blickfeld rückt. 4

5 TOP 4.3 Nutzungsänderung: Einbau eines Bistros in den bestehenden Saal, Personalraum und WC-Anlage mit separatem Eingang im Gebäude Hauptstr. 86 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Es wird verwiesen auf TOP 1.7 der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses am Aus den Reihen des Verwaltungs- und Bauausschusses kam der Hinweis, dass die Planunterlagen nicht mit der Realität übereinstimmen. Daraufhin wurde das Vorhaben vertagt. Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde auch bezüglich zusätzlich notwendiger WC s und Lagerräume sind für das Einvernehmen der Gemeinde nur die umbaurelevanten Änderungen zu beurteilen. Die eingereichten Pläne sind somit nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde nicht zu beanstanden. Nach kurzer Diskussion ergeht bei zwei Gegenstimmen (Gemeinderat Högner und Gemeinderat Schromm) und einer Enthaltung (Gemeinderätin Schemminger) der Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem ausdrücklichen sanierungsrechtlichen Hinweis, dass im Sanierungsgebiet Ortskern II keine Vergnügungsstätten zugelassen werden. Außerdem sollen die etwaig notwendigen Stellplätze nicht abgelöst werden. Diese (sanierungsrechtlichen) Belange der Gemeinde sind im Baugenehmigungsverfahren entsprechend zu würdigen. 5

6 TOP 4.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nagelstudio auf Flst. Nr. 5585, Bertha-von-Suttner-Str. 56 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Der Bauantrag wurde gemäß 52 LBO im vereinfachten Verfahren eingereicht. In vereinfachten Verfahren wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und ob die Abstandsvorschriften eingehalten werden. Im UG des Einfamilienhauses ist ein Raum zur gewerblichen Nutzung als Nagelstudio geplant. Der Zugang erfolgt direkt über eine Außentreppe. Für die gewerbliche Nutzungseinheit ist ein Stellplatz vor der Doppelgarage vorgesehen. Gemäß 4 Abs. 3 Ziffer 2 BauNVO können in allgemeinen Wohngebieten (WA) ausnahmsweise sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Ansonsten kann nach vorläufiger Prüfung davon ausgegangen werden, dass der künftige Bebauungsplan eingehalten wird. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 6

7 TOP 4.5 Erweiterung eines Anbaus mit Balkon und Terrasse sowie Doppelcarport, Rosenweg 3 Das Vorhaben liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch im Sanierungsgebiet Ortskern III. Die Zulässigkeit beurteilt sich daher gem. 34 BauGB nach der Umgebungsbebauung. Die Bauvorlagen wurden kurzfristig am eigereicht. Im EG ist der Anbau einer Terrasse und im OG eines Balkons geplant. Der 1-geschossige Anbau von 1967 soll aufgestockt und dadurch die Wohnung im OG vergrößert werden. Der Anbau erhält ein Flachdach. Zur Beurteilung des Vorhabens wurde vom Planverfasser der amtliche Lageplan, schriftlicher und zeichnerischer Teil (u.a. Darstellung der Baulinie, Bauverbotsfläche im rückwärtigen Bereich und Umgebungsbebauung) für die Sitzung am nachgefordert. Die Nachbaranhörung kann erst bei Vorliegen der fehlenden Planvorlagen durchgeführt werden. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 7

8 TOP 4.6 Nachtrag - Voranfrage Baugesuch "Grillo" Bertha-von-Suttner-Straße Herr Bezner teilt dem Gremium mit, die Garage soll verbreitert werden. Der Grenzabstand ist eingehalten. Außerdem hat der Bauherr vor, eine Betonstützwand anzubringen um das Gelände aufzufangen. Laut Bebauungsplan ist nur eine Natursteinquadermauer möglich. Das Gremium ist mit einem Nachtrag einverstanden, wenn sich der Bauherr an die Vorgaben des Bebauungsplanes hält. 8

9 TOP 5 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Bauleitplanung Fortschreibung Flächennutzungsplan Brackenheim Herr Bezner teilt dem Gremium mit, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplans Brackenheim ansteht und zeigt die einzelnen Bebauungspläne. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 9

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 20. März 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Außerdem anwesend: Tina Heller,

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 10. September 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte

Mehr

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauanträge und Bauvoranfragen Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 15.05.2013 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. Februar 2017 Anwesend: Entschuldigt: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Gemeinderat

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. Februar 2012 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010

23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010 Blatt: 391 23. Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2010 Beginn: Ende: 16:45 Uhr 19:35 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Bayer, Ernst Brandl, Johann Braun,

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. April 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 22.07.2013 Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 22.07.2013 Sitzungsort: Abensberg Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 22.07.2013 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die 21. Sitzung des Ausschusses für Planung und Gemeindeentwicklung am 26.11.2008 im Saal des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16.32 Uhr 18.49

Mehr

Wohnfläche nach der II.BVO

Wohnfläche nach der II.BVO Wohnfläche nach der II.BVO 1 Wohnflächenberechnung ( 42, 44 II BV) Wohnfläche Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die

Mehr

an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde

an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde Anlage 4 Über die Gemeinde Eingangsvermerk der Gemeinde an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung ( 49 LBO) Aktenzeichen Bauvorbescheid ( 57 LBO) Zutreffendes

Mehr

MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH VOM 04. AUGUST 2011

MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH VOM 04. AUGUST 2011 MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG VOM 04. AUGUST 2011 SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH Anwesende Teilnehmer zu Beginn der Sitzung: 1. Bürgermeister und 10 Gemeinderatsmitglieder; Entschuldigt: Dr.

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag

- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit Befreiungsantrag GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 65/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 06.11.2015 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Am Neckar 6, Flst. 6/48 - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Mehr

S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012

S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012 S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, am Mittwoch, 14. März 2012, 17.00 Uhr findet die 2. Sitzung des Städtischen Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Bau- und Werkausschusses Waging a.see vom 05.08.2015

NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Bau- und Werkausschusses Waging a.see vom 05.08.2015 d MARKT WAGING A. SEE NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Bau- und Werkausschusses Waging a.see vom 05.08.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Waging a.see Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen. Erschienen

Mehr

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen -

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - - 81 - Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Jahresabschluss

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde

an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde Anlage 3 Über die Gemeinde Eingangsvermerk der Gemeinde an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren Aktenzeichen ( 52 LBO) Zutreffendes

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt

Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt Protokoll Ausschuss für Technik und Umwelt Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt der Gemeinde Gottmadingen am 15. Oktober 2013 Die Sitzung fand auf schriftliche

Mehr

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger

Udo Arm, Ulrich Armbrüster, Susanne Merker (als stellvertr. Ausschussmitglied), Berthold Unger Niederschrift über die 28. Sitzung des Hauptausschusses der Wahlperiode 2009 2014 am 19. August 2013 im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Beginn: 17.04 Uhr Ende: 18.27 Uhr Anwesend

Mehr

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt

Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt Gemeinde Niederschrift über die öffentliche Sitzung Nr. 5/2/2007 des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Landwirtschaft und Umwelt am 18.10.2007 in in den Vereinsräumen der Wetterauhalle, Södeler Weg

Mehr

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 01/2016 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 13.01.2016 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte Besigheimer Str. 19, Flst. 6213 1. Sachverhalt

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr ANWESEND: 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan GR-Mitglieder

Mehr

NIEDERSCHRIFT öffentlichen Technischen Ausschusses 16. Dezember 2014

NIEDERSCHRIFT öffentlichen Technischen Ausschusses 16. Dezember 2014 NIEDERSCHRIFT über die öffentlichen Verhandlungen des Technischen Ausschusses vom 16. Dezember 2014 öffentlichen Verhandlungen und 5 Stadträte; Normalzahl 8 des Technischen Ausschusses Abwesend: Stadträte

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 19. September 2016 Anwesend: Entschuldigt: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte Gemeinderat

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013. OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12. BGB 1924 ff.; NEhelG Art.

DNotI. Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013. OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12. BGB 1924 ff.; NEhelG Art. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013 OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12 BGB 1924 ff.; NEhelG Art. 12 10 Erbrecht nichtehelicher Kinder nach EGMR-Entscheidung;

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 17. Oktober 2011 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP)

Monika Fiala (B 90/Die Grünen) Dr. Mignon Löffler-Ensgraber (FDP) Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Mittwoch, 28. Januar 2009, im Sitzungssaal des ehem. Rathauses Erbach, Markt 1 Anwesend unter dem Vorsitz des Stadtverordneten

Mehr

HOFGARTEN IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MBH

HOFGARTEN IMMOBILIEN GESELLSCHAFT MBH 4.OG: ca. 227 m² Wohnfläche Speicher: ca. 208 m² Bodenfläche Denkmalschutz: ja Baujahr: ca. 1860 Einheiten: 2 Lokale Etagen: UG, EG, 1.OG 5.OG 10 Wohnungen 1 Speicher Verfügbar ab: Speicher sofort, 4.OG

Mehr

Bauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO -

Bauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Bauantrag 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Wer bearbeitet im Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde Bauanträge? Die/Den für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständige/n

Mehr

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Brandschutztechnische Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Als Fluchtwege werden üblicherweise Wege (z. B. Flure, Treppen) und Ausgänge ins Freie bezeichnet, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2011) 24. März 2011

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2011) 24. März 2011 MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2011) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 24. März 2011 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold,

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Informationen für Bauherren

Informationen für Bauherren Informationen für Bauherren Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als beteiligte Gemeinde sind wir bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Dieses setzt

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

Welcher Architekt entwirft mein Haus? Telefonbuch, Bekannte nach ihren Erfahrungen fragen

Welcher Architekt entwirft mein Haus? Telefonbuch, Bekannte nach ihren Erfahrungen fragen Grundsätzliche Fragen, die Sie sich stellen sollten Will ich eine Eigentumswohnung erwerben, will ich ein gebrauchtes Haus erwerben, oder will ich einen Neubau realisieren? Bin ich an einen bestimmten

Mehr

- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss:

- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 9. Juni 2005 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) 1.

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 7. Dezember 2015 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Außerdem anwesend: Tina Heller,

Mehr

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Sitzung des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses Sitzungstag: 26.05.2015 Sitzungsort: Abensberg Namen der Ausschussmitglieder anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender:

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2011 schlage ich vor, die obige Sitzung öffentlicher Teil um den

aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 17.05.2011 schlage ich vor, die obige Sitzung öffentlicher Teil um den Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An alle Ratsmitglieder Auskunft erteilt: Katrin Hoffer Geschäftszeichen: Zimmer Nr.: 400 Telefondurchwahl:

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn

Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Bauplätze geplant insgesamt ca. 80 Bauplätze für Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser seit 2006 25 Grundstücke

Mehr

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen geringer Höhe nforderungen an n in der Landesbauordnung Nach 2 bs. 3 Satz 1 BauO NW sind geringer Höhe aller Nutzungsarten, bei denen die OKFB keines Geschosses, in denen ufenthaltsräume,

Mehr

Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014)

Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014) Hinweise zur Erstellung eines Energieausweises Stand: 1.8.2014 Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014) Energieausweise gibt es nur für ganze Gebäude - nicht für Wohnungen Die Energie-Einsparverordnung

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung Datum/Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Dienstag, 02. Dezember 2014, Mehrzweckhalle Mitteldorf 22.05 22.20 Uhr Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin

Mehr

Über die Sitzung des Bauausschusses. am 13.04.2011

Über die Sitzung des Bauausschusses. am 13.04.2011 NIEDERSCHRIFT Über die Sitzung des Bauausschusses am 13.04.2011 Von den 5 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 5 anwesend, - entschuldigt, - nicht entschuldigt, so dass die beschlussfähige

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Wohnungswesen Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Inhalt: 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Aufteilungspläne

Mehr

am 23.10.2013 TOP Ö 143

am 23.10.2013 TOP Ö 143 Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Pullenreuth am: 24.02.2015 im Sitzungssaal des Rathauses Pullenreuth Vorsitzende: Hubert Kraus 1. Bürgermeister anwesend abwesend

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Quick Guide Mitglieder

Quick Guide Mitglieder Fairgate Vereinssoftware Quick Guide Mitglieder Login Einloggen unter: http://my.fairgate.ch/zop/ Falls noch kein Passwort vorhanden ist, muss dieses angefordert werden. Dafür deine E-Mails Adresse in

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen Räumen. 1. Zur Auslegung eines Beschlusses über die Genehmigung baulicher Veränderungen.

Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen Räumen. 1. Zur Auslegung eines Beschlusses über die Genehmigung baulicher Veränderungen. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 32wx121_06 letzte Aktualisierung: 12.03.2006 OLG München, 05.10.2006-32 Wx 121/06 BGB 133; WEG 5, 14, 22 Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Dahme-Spreewald Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Duben Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner(in): Landkreis Dahme-Spreewald Dezernat V - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement (GIM)

Mehr

Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung

Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung einer Sitzungsniederschrift 2. Bauanträge 2.1. Erneuerung des bestehenden Dachstuhls und Umbau einer bestehenden

Mehr

Bemerkungen, Hinweise und Unterlagen für eine Bewerbung bzw. Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks

Bemerkungen, Hinweise und Unterlagen für eine Bewerbung bzw. Erwerb eines stadteigenen Baugrundstücks Stadt Kraichtal 17.09.2014 Liegenschaftsverwaltung Sabrina Dieterle Tel. 07250/7756 e-mail: s.dieterle@kraichtal.de Bemerkungen, Hinweise und Unterlagen für eine Bewerbung bzw. Erwerb eines stadteigenen

Mehr

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 108. Bauanträge a) Schlesinger Bärbel und Dirk, Erweiterung des bestehenden Ferienhauses und Anbau eines Carports, Rehpfad 21 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der

Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der hochschule 21 ggmbh Ersteller Freigeber Version mbe; redaktionell überarbeitet: uso Senat GeschO/I/15.11.2005 Seite: 1 von 6 1 Einladung 3 2 Protokoll 3 3

Mehr

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004

Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr