Zukunft mit Komplementärmedizin in der Schweiz

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1 Nachrichten Zukunft mit Komplementärmedizin in der Schweiz von Georg M. Kissling Wie geht es nach der Annahme des Verfassungsartikels Zukunft mit Komplementärmedizin weiter? Was bedeutet Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Nach der Annahme des Verfassungsartikels "Zukunft mit Komplementärmedizin" vom 17. Mai 2009 durch 67% des Schweizer Volkes und allen Ständen, geht es jetzt um die Umsetzung. Nach dem deutlichen Ja an der Urne soll die Komplementärmedizin rasch wieder in den Grundversicherungskatalog aufgenommen werden. Bund und Kantone müssen künftig im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Die Schweiz ist somit weltweit der erste Staat, welcher die Komplementärmedizin seit es Schulmedizin gibt in ihrer Verfassung verankert hat. Doch der zurücktretende Gesundheitsminister Pascal Couchepin scheint es nicht eilig zu haben. Pascal Couchepin zeigt sich wenig beeindruckt vom deutlichen Ja des Stimmvolks zur Komplementärmedizin. Die Ausgangslage habe sich nicht verändert, denn die gesetzlichen Regeln für die Aufnahme von komplementärmedizinischen Methoden in die Grundversicherung seien immer noch die gleichen. Anforderungen an die Leistungen Gemäss Couchepin haben die betroffenen Fachgesellschaften nun bis Ende Oktober 2009 Zeit, den Nachweis zu erbringen, dass die jeweilige Methode den Anforderungen betreffend Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit genügt. Unmittelbar danach beginne eine Expertenkommission mit der Prüfung der Gesuche. "Diese dürfte aber längere Zeit dauern", so lässt Couchepin noch am Abstimmungstag vor den Medien in Bern verlauten. Die Aufnahmen von Leistungen für komplementär- oder alternativmedizinische Leistungen ins KVG (Krankenversicherungsgesetz) hat mit der Abstimmung jedoch direkt nicht viel zu tun. Damit eine oder mehrer Methoden wieder ins KVG aufgenommen werden, braucht es mehrere Voraussetzungen. Die WZW-Kriterien Als erstes erfolgt ein Antrag einer Fachgruppe, welche Studien beibringt, die belegen, dass diese Therapiemethode wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. (WZW- Kriterien). Dieses Dossier wird von der Eidgenössischen Leistungs- und Grundsatzkommission ELGK geprüft. Diese beratende Kommission spricht dann eine Empfehlung zuhanden des Eidgenössischen Departementes des Innern aus. Das EDI ist jedoch frei, diese Empfehlung anzunehmen oder abzulehnen. Natürlich können auch weitere, als die oben beschriebenen Methoden in die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP aufgenommen werden, wenn sie die WZW-Kriterien erfüllen. Die Anforderungen an die ärztlichen Leistungserbringer sind bisher allerdings noch nicht geregelt - sollten KAM-Methoden (KAM = Komplementär- und Alternativmedizin) wieder ins KVG aufgenommen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass das alte System wieder übernommen wird: es braucht einen Fähigkeitsausweis der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, um die entsprechende Methode über die Grundversicherung abrechnen zu können.

2 Änderung der Grundversicherung Um die fünf Methoden Homöopathie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin und Neuraltherapie bald wieder in die Grundversicherung aufzunehmen, hat sich bereits eine über 30 Mitglieder zählende parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin gebildet. Ihr Co-Präsident, der Solothurner FDP-Ständerat Rolf Büttiker, erklärt: "Wenn das Volk Druck macht, muss das Parlament diesen Druck aufnehmen und die Kräfte bündeln." Und: "Couchepin muss sich bewegen, sonst müssen wir ihn bewegen." Walter Stüdeli, Geschäftsführer des Verbands für Komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH), geht gar noch weiter: "Eine Chance auf Erfolg haben wir aber wohl nur, wenn Couchepin nicht mehr Gesundheitsminister ist." Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Couchepin unterstellt ist, stellt man jedoch klar, jetzt seien die Fachgesellschaften am Zug. "Nur wenn es neue Belege für die Wirksamkeit gibt, haben Gesuche überhaupt eine Chance, angenommen zu werden", sagt BAG-Sprecherin Mona Neidhart. Ansonsten bleibe es bei der Beurteilung des Jahres als Couchepin die alternativen Behandlungsmethoden aus dem Grundversicherungskatalog strich. Neue Studien Die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga ist aber zuversichtlich, dass die Wirksamkeit problemlos bewiesen werden kann. Mittlerweile gebe es neue Studien, die es verdient hätten, mach den gleichen Kriterien wie schulmedizinische Methoden geprüft zu werden: "Alles andere wäre ein Affront gegenüber dem Stimmvolk". Für den Fall, dass die Gesuche abgelehnt werden, gibt es einen Plan B: Das Parlament könnte Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes ändern und dort direkt festschreiben, welche alternativen Heilmethoden kassenpflichtig werden sollen. SVKH- Geschäftsführer Stüdeli rechnet aber damit, dass dies länger dauern würde als das anlaufende Gesuchsverfahren. Zudem gibt er zu bedenken. "Es ist nicht sicher, ob eine solche Änderung des Krankenversicherungsgesetzes im Parlament mehrheitsfähig ist." Berufsbilder Komplementärund Alternativmedizin Schneller als beim Thema Grundversicherung hoffen die Abstimmungssieger bei anderen Kernforderungen vorwärtszukommen. In der nächsten Zeit wird sich jedoch wenig ändern für Therapeutinnen und Therapeuten, welche ihre Leistungen über die Zusatzversicherung abrechnen. Der klare Ausgang der Abstimmung wird der Arbeitsgruppe Aufwind geben, welche zusammen mit dem BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) die Ausarbeitung der beiden Berufsbilder "Komplementärmedizin" und "Alternativmedizin" wieder aufnehmen werden. Nationale Diplome Für nicht-ärztliche Therapeuten soll das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit den Fachverbänden schweizweit gültige Richtlinien für Berufsdiplome erarbeiten. Bei den Befürwortern verweist man darauf, dass Vorarbeiten schon weit gediehen sind. Das BBT arbeitete schon am Dossier, bis Couchepin es stoppen liess. Kantonale Praxisbewilligungen Das Gespräch suchen wollen die Abstimmungssieger mit den kantonalen Gesundheitsdirektoren. Im Sinne des Patientenschutzes soll in jedem Kanton eine Bewilligung nötig sein, um eine Praxis zu eröffnen. Ohne Bewilligung geht das derzeit in den Kantonen Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg, Waadt und Wallis.

3 Professuren Einfluss nehmen wollen die Komplementärmedizin-Befürworter zudem auf kantonale Parlamente - und auf die Einrichtung von Lehrstühlen an Universitäten. Rolf Büttiker sagt: "Den einen oder anderen Lehrstuhl braucht es jetzt." Berufsbildung Die Gegner der Komplementärmedizin argumentierten mit einem weiteren Kostenschub. Dr. Hansueli Albonico (Präsident des Dachverbandes der Komplementärmediziner) sagt dazu in einem Interview: "Wir konnten in den erwähnten Studien nachweisen, dass die Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin nicht mit einem Kostenschub verbunden ist. Das zeigte sich auch, als nach dem Rausschmiss dieser fünf ärztlichen Richtungen im Jahr 2005 kein Spareffekt eingetreten ist. Bei den nicht-ärztlichen Therapien geht es nicht um die Frage der Aufnahme in die Grundversicherung, sondern um die Regelung der Zulassungsbedingungen und die Qualitätskontrolle. Ein weiteres Problem ist, dass es darum gehen wird, die bestehenden Blockierungen aufzulösen - und die bestehen auf allen Ebenen. Die Wiederaufnahme der fünf ärztlichen Richtungen ist programmiert. Bei den nicht-ärztlichen Therapeuten geht es darum, dass beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie jetzt die bestehenden Vorarbeiten zügig zu Ende geführt werden können. Diese wurden ja durch eine Intervention des Bundesrates blockiert. Bei den Heilmitteln geht es auch um die Umsetzung des bestehenden Heilmittelgesetzes, welches erleichterte Zulassungen schon vorsieht. Die parlamentarische Gruppe Komplementärmedizin ist jedoch sehr breit abgestützt. Es geht jetzt darum, den Widerstand, der von Bundesrat Couchepin ausgegangen ist, zu überwinden. Die Föderation Alternativmedizin Schweiz (FAMS) Die Föderation Alternativ Medizin Schweiz (FAMS) ist der Dachverband für Alternativmedizin in der Schweiz. Sie wurde 2008 gegründet. Eine Zusammenarbeit der Mitgliederverbände bestand bereits seit dem Jahr 2000, die zunehmend komplexere berufspolitische Situation forderte nun eine verbindliche Zusammenarbeit, politische Präsenz und eine entsprechende Allianz. Die FAMS vertritt die Interessen von ca Therapeuten der Alternativmedizin, welche in einer der vier alternativmedizinischen Fachrichtungen umfassend ausgebildet sind. Die Ziele der FAMS Die FAMS ist die berufspolitische Dach-Organisation im Bereich der Alternativmedizin. Sie ist Ansprechpartner für Behörden, Politiker, Krankenkassen, Medien oder weitere interessierte Kreise. Sie fördert die Akzeptanz der Alternativmedizin in der Gesellschaft. Sie setzt sich für die Integration der Alternativmedizin in das schweizerische Gesundheitswesen ein. Sie setzt sich für eine zeitgemässe, bedarfsgerechte und qualitativ hochstehende alternativmedizinische Gesundheitsversorgung ein. Die Fachausbildungen unserer nichtärztlichen Therapeuten umfassen dabei nicht nur die komplementärmedizinischen Grundkenntnisse, wie sie für die FMH-Zusatztitel der Ärzte verlangt werden, sondern vermitteln

4 darüber hinaus sowohl in der Tiefe als auch in der Breite umfassendes Fachwissen. Der Umfang der Fachausbildung entspricht dadurch dem drei- bis vierfachen des FMH-Zusatztitels. Patienten/innen nutzen die alternativmedizinische Fachperson oft als erste Ansprechperson bei ihren gesundheitlichen Problemen. Die meisten Patienten leiden an chronischen Erkrankungen. Transparenz bei Therapeuten Die FAMS kämpft für mehr Transparenz und Qualitätssicherung im Bereich der nicht-universitären Komplementärmedizin. Deshalb fordert sie: Reglementierte eidgenössische Ausbildungen und Abschlüsse. Einheitliche, obligatorische Berufsbewilligungen in den Kanntonen mit Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen Abgabemöglichkeit von komplementärmedizinischen Arzneimittel der praktizierten Fachrichtung. Durch die Schaffung eidgenössischer Diplome (mit Fachrichtungen) würden erstmals national einheitliche Qualitätsmassstäbe zur Verfügung stehen. Dadurch entstünde insbesondere für Patienten, aber auch für die Gesundheitsverantwortlichen der Kantone, Krankenkassen und andere Behörden wesentlich mehr Transparenz. Die FAMS-Verbände gehören zu den Initiatoren des Berufsreglementierungsprozesses und sind alle Mitglieder der Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin (OdA AM), die Trägerin des Projektes Berufsreglementierung Alternativmedizin ist. Dieses Projekt findet auch international viel Beachtung und hat Pilotcharakter. Trotz der Liberalisierungswelle haben 20 von 27 Gesundheitsdirektionen (inkl. FL) auf Anfrage der Projektorganisation ein solches eidgenössisches Diplom sehr begrüsst. Berufsreglementierung Alternativmedizin (AM) erfreut sich grosser Nachfrage und ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitswesens. Der Arbeits- und Berufsbereich der Alternativmedizin (AM) präsentierte sich bisher sehr uneinheitlich in Bezug auf die rechtliche Situation, Ausbildungen, Kompetenzen und Qualifikationsniveaus. Diese Situation wird zusätzlich kompliziert durch das föderalistische Gesundheitswesen mit den unterschiedlichsten Bewilligungsverfahren und Berufsausübungsbestimmungen und den damit verbundenen Vollzugsproblemen im schweizerischen Binnenmarkt. Die Zahl der Ausbildungen und der Praktizierenden in diesem Tätigkeitsgebiet hat in den vergangenen 20 Jahren trotzdem stetig zugenommen. Komplementärtherapie und Alternativmedizin unterscheiden sich nach einhelliger Auffassung der Berufsverbände grundlegend. - Komplementärtherapie versteht sich als methodengeleitete und prozessorientierte Unterstützung von Menschen. - Alternativmedizin versteht sich als natürliche Alternative zur westlichen Schulmedizin. Sie stützt sich auf umfassende, natürliche Heilsysteme ab, wobei auch invasiv, verschreibend und unter Einsatz von technischen Apparaturen gearbeitet werden kann. Beiden gemeinsam ist die umfassende Förderung der natürlichen Selbstheilkräfte des Organismus. Höhere Fachprüfung Alternativmedizin Neben den erwähnten Zielsetzungen soll auch auf den Nutzen eines eidgenössisch anerkannten Berufsabschlusses für die Gesellschaft, die Behörden, die Krankenkassen und die Gesundheitspolitik hingewiesen werden.

5 Die FAMS ist der Meinung, dass......die aufeinander abgestimmte Praxisanforderungen und erlernte Kompetenzen einen wirksamen Patientenschutz zur Folge haben....die Kosten für die Anerkennungs- und Prüfungsverfahren welche vorwiegend von den Verbänden und Prüfungsabsolventen getragen werden, die öffentliche Hand entlasten....der Vollzug von kantonalen und eidgenössischen Gesetzen und Verordnungen (HMG, Epidemiegesetz, Mehrwertsteuergesetz, Binnenmarktgesetz und kantonale Gesundheitsgesetze) vereinfacht werden....das Krankenkassen von klaren einheitlichen Abschlüssen und Qualitätskontrollen profitieren werden....das Bund, Kantone und Behörden verlässliche Ansprechpartner erhalten. Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Föderation Alternativmedizin Schweiz finden Sie unter: Parlamentarische Gruppe für Komplementärmedizin 42 National- und Ständeräte haben in Bern die Parlamentarische Gruppe für Komplementärmedizin gegründet. Wie das Schweizer Fernsehen berichtete, sind Parlamentarier aller grossen Parteien und aller Sprachregionen von links bis rechts als Mitglieder vertreten. Präsidiert wird die Gruppe von Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO) und Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG). Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit leisten passiven Widerstand gegen die Komplementärmedizin, erklärte Büttiker in dem TV-Beitrag. Mit der Umsetzung des Verfassungsartikels zur Komplementärmedizin hapere es. Couchepin bremse die nötigen Gesetzesänderungen. Deshalb planen die Parlamentarier ein Bündel von Vorstössen. Eine Motion im Nationalrat verlangt die Wiederaufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung. Bundesrat Pascal Couchepin soll zum Handeln gezwungen werden. Eine Interpellation im Ständerat fordert den Bundesrat auf, Lehre und Forschung in der Komplementärmedizin zu stärken. In allen Universitätskantonen werden Vorstösse zur Schaffung von ordentlichen Professuren für Komplementärmedizin eingereicht. Insgesamt werden elf Lehrstühle verlangt. Dies entspricht einem Prozent aller medizinischen Lehrstühle in der Schweiz. Ziel ist es, dass jeder Schulmediziner im Medizinstudium Basiswissen über komplementärmedizinische Therapien erhält und seine Patienten über die Methoden sachgerecht informieren kann, die von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung gewünscht werden. Auch muss mehr wissenschaftliche Forschung getrieben werden können. Weiter ist ein Dachverband der Komplementärmedizin im Entstehen. Ihm sollen Ärzte, Therapeuten, Hersteller und der Fachhandel von komplementärmedizinischen Heilmitteln angehören. Das Parlament wird auch dafür sorgen, dass das Heilmittelgesetzt angepasst wird, damit der Arzneimittelschatz der Komplementärmedizin erhalten bleibt. Heilmittel der Komplementärmedizin sind konsequent vereinfacht zuzulassen und unsinnige bürokratische Hürden der Heilmittelbehörde swissmedic nicht mehr toleriert werden müssen. Die Co-Präsidentin des Ja-Komitees, Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE) ist erfreut über das hervorragende Abstimmungsergebnis: Es ist ein klares Bekenntnis der Bevölkerung zu einer Medizin, die den Menschen ins Zentrum stellt. Jean-FranÇois Steivert, Vize-Präsident der Schweizer Patientenstellen sagt: Ich hoffe, dass Bundesrat Pascal Couchepin nach diesem klaren Resultat Einsicht zeigt, damit die Patienten möglichst rasch zu ihrem Recht kommen.

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