Aktuelles zum Tierschutz - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Prüf- und Zulassungsverfahren -
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- Rainer Weiss
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1 Mitgliederversammlung Bauförderung Landwirtschaft e.v. Aktuelles zum Tierschutz - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Prüf- und Zulassungsverfahren März 2014, Münster Katharina Kluge, BMEL, Bonn
2 Gliederung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt Legehennen (Kleingruppenhaltung) Abschnitt Kaninchen Abschnitt Schweine Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen Aktuelle Themen nach Tierarten Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz
3 Kleingruppenhaltung von Legehennen Ende 2010 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Regelungen zur Kleingruppenhaltung und Übergangsfristen verfassungswidrig ( 13b, 38 Abs. 3 und 4 TierSchNutztV) Regelungen waren bis 31. März 2012 weiter anwendbar Keine Aussage zur Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung August 2011 Zuleitung einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung an den Bundesrat Verbot neuer Kleingruppenhaltungen Bestandsschutz für bestehende e bis Ende 2035 September 2011 Ablehnung durch Bundesrat
4 Kleingruppenhaltung von Legehennen Verordnungs-Initiative des Bundesrates 2012: Verbot neuer Kleingruppenhaltungen Bestandsschutz bis 2023 / 2025 Vom BMEL aufgrund von Rechtsbedenken nicht erlassen Kleingruppenhaltung weiter zulässig Seit 1. April 2012 Bewertung durch Vollzugsbehörden anhand allgemeiner tierschutzrechtlicher Vorgaben (insb. 2 TierSchG, 3, 4, 13 TierSchNutztV)
5 Anforderungen an das Halten von Kaninchen Fünfte Verordnung zur Änderung der TierSchNutztV vom , BGBl. I S. 94 vom Inkrafttreten am , teilweise Übergangsfristen von 5 bzw. 10 Jahren Anforderungen gelten für das Halten von Kaninchen zu Erwerbszwecken Weiternutzung vorhandener Stalleinrichtungen wird in vielen Fällen nicht möglich sein
6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen Mindestfläche je Haltungseinheit und je Tier Mast: 8000 cm 2 je Haltungseinrichtung je 1500 cm 2 für 1. bis 4. Tier je 1000 cm 2 für 5. bis 10. Tier je 850 cm 2 für 11. bis 24. Tier je 700 cm 2 ab 25. Tier Zucht: bis 5,5 kg KGW 6000 cm 2 je Tier Über 5,5 kg KGW 7400 cm 2 je Tier Zus. erhöhte Bodenfläche: mind. 300 bzw 600 cm 2 je Tier
7 Anforderungen an das Halten von Kaninchen Mindesthöhe der Haltungseinrichtung Mast: 60 cm über mind. 70 %, nirgendwo unter 40 cm Zucht: 80 cm über mind. 70 %, nirgendwo unter 60 cm Bodenbeschaffenheit Rutschfest und trittsicher Maximale Spaltenweite 11 (Mast) bzw 14 mm (Zucht) Auftrittsbreite mindestens gleich Spaltenweite Perforationsgrad über max. zwei Drittel höher 15 %
8 Anforderungen an das Halten von Kaninchen Gruppenhaltung von Mastkaninchen Zugang zu grob strukturiertem Raufutter und geeignetem Nagematerial Erfassung der Mortalitätsrate und Maßnahmen bei einer Mortalitätsrate über 10 % Sachkundenachweis
9 Anforderungen an das Halten von Kaninchen Weitere Anforderungen Mindestens 2x täglich Inaugenscheinnahme der Tiere Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Ammoniak-/CO 2 -Gehalt der Luft, Licht abgedunkelter Rückzugsraum, Fütterung, Tränken, Aufzeichnungspflichten Zucht: Nestkammer (mind cm 2, mind. 25 cm hoch) mindestens 10 Tage zw. Wurf und erneuter Belegung, Absetzen frühestens nach 28 Tagen
10 TierSchNutztV Abschnitt Schweine Initiative NRW: Bundesratsantrag vom April 2013 Überarbeitung des Abschnitts Schweine der VO u.a. Beschäftigungsmaterial, Raufuttergabe, Sachkundenachweis, Absetzalter, Platzanforderungen, Maßnahmen bei erhöhter Mortalität Bislang mehrfach vertagt, zuletzt auf unbestimmte Zeit
11 TierSchNutztV Initiative NRW Reinigung von Wasserleitungen, mikrobiologische und physikalisch-chemische Wasseranalyse Aufzählung von geeignetem Beschäftigungsmaterial Raufutter ab 8. Lebenstag, Alleinfutter mit mind. 5% Rohfasergehalt in der Trockenmasse Sachkundenachweis Längere Säugezeit, Verbot der künstlichen Amme Erhöhung der Mindestplatzvorgaben um ca. 30% Aufzeichnungspflichten, Erfassung von Geburtsgewichten und Mortalität Maßnahmen bei geringen Geburtsgewichten oder erhöhter Mortalität
12 Koalitionsvereinbarungen zum Tierschutz Nutztierhaltung Aufnahme der kritischen Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft und Entwicklung einer nationalen Tierwohl-Offensive Förderung der Sachkunde der Tierhalter Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Tierhaltungssysteme Durchsetzung EU-weit einheitlicher höherer Tierschutzstandards, EU-Tierschutzlabel nach deutschem Vorbild Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung Wissenschaftlicher Diskurs über Größen tiergerechter Nutztierhaltung
13 Koalitionsvereinbarungen zum Tierschutz Nutztierhaltung Aufnahme der kritischen Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft und Entwicklung einer nationalen Tierwohl-Offensive Förderung der Sachkunde der Tierhalter Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Tierhaltungssysteme Durchsetzung EU-weit einheitlicher höherer Tierschutzstandards, EU-Tierschutzlabel nach deutschem Vorbild Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung Wissenschaftlicher Diskurs über Größen tiergerechter Nutztierhaltung
14 Koalitionsvereinbarungen zum Tierschutz Nutztierhaltung Aufnahme der kritischen Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft und Entwicklung einer nationalen Tierwohl-Offensive Förderung der Sachkunde der Tierhalter Gleichzeitig erarbeiten wir ein bundeseinheitliches Prüfund Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme Durchsetzung EU-weit einheitlicher höherer Tierschutzstandards, EU-Tierschutzlabel nach deutschem Vorbild Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung Wissenschaftlicher Diskurs über Größen tiergerechter Nutztierhaltung
15 Prüf- und Zulassungsverfahren - Ermächtigung 16. Legislaturperiode (2009) Schaffung einer Ermächtigung im Tierschutzgesetz ( 13a Abs. 2): Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Förderung der tierschutzgerechten Haltung das Inverkehrbringen und das Verwenden serienmäßig hergestellter Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren von einer Zulassung oder Bauartzulassung abhängig zu machen. (Gilt nicht für das Inverkehrbringen zum Zwecke des Verbringens in einen anderen MS oder der Ausfuhr in ein Drittland)
16 Prüf- und Zulassungsverfahren - Verordnung In der Rechtsverordnung können geregelt werden: Die Voraussetzungen für die Zulassung, deren Befristung, Rücknahme, Widerruf oder Ruhen Das Zulassungsverfahren, insbesondere Art, Inhalt und Umfang vorzulegender Unterlagen oder beizubringender Nachweise Die Kennzeichnung der Stalleinrichtungen Gebrauchsanleitungen Anforderungen an die Verwendung von Stalleinrichtungen Anerkennung und Mitwirkung weiterer Einrichtungen bei der Zulassung Die Anerkennung von Zulassungen aus anderen Ländern
17 Prüf- und Zulassungsverfahren zust. Behörde Zuständige Behörde für die Erteilung der Zulassung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Durch Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des BR) können Aufgaben und Befugnisse von der BLE auf andere Stellen übertragen werden Durch Rechtsverordnung kann die Mitwirkung öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Einrichtungen geregelt werden (z.b. als Prüfstellen)
18 Prüf- und Zulassungsverfahren - Gebühren Die für die Erteilung der Zulassung zuständige Behörde erhebt Gebühren und Auslagen ( 21c TierSchG) Durch Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des BR) können die gebührenpflichtigen Tatbestände bestimmt und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorgesehen werden Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass Personal- und Sachaufwand gedeckt wird (einschließlich beteiligter Prüfeinrichtungen)
19 Prüf- und Zulassungsverfahren Warum? Förderung der tierschutzgerechten Nutztierhaltung Rechtssicherheit, bundeseinheitliche Bewertung Entlastung von Tierhaltern Entlastung von Überwachungsbehörden
20 Prüf- und Zulassungsverfahren Was? Einmalige, grundsätzlich unbefristete Zulassung vor dem Inverkehrbringen, kein wiederkehrendes Prüfungserfordernis wie beim Auto-TÜV
21 Prüf- und Zulassungsverfahren In welchem Bereich? Ermächtigung ermöglicht Regelung im gesamten Nutztierbereich Grundsätzlich auch möglich wäre Regelung nur in einzelnen Bereichen
22 Prüf- und Zulassungsverfahren Umgang mit vorhandenen Stalleinrichtungen? Ermächtigung ermöglicht es, auch die Verwendung von Stalleinrichtungen von einer Zulassung abhängig zu machen Belange des Bestandsschutzes sind zu beachten Aus fachlicher Sicht muss Flexibilität vor Ort möglich bleiben
23 Verfahren? Prüf- und Zulassungsverfahren Beteiligte Stellen / Gremien Reine Dokumentenprüfung oder auch Materialprüfung Anerkennung von Zulassungen aus anderen Ländern
24 Weitere Themen - Schweine Ferkelkastration Gemeinsame Veranstaltung QS/BMELV im Juni 2013 KTBL-Veranstaltung zur Ebermast Diverse Forschungsprojekte Gruppenhaltung von Sauen Schwänzekupieren KTBL-Veranstaltung November 2012 Forschung Leitlinien Schweinehaltung der EU-Kommission
25 Weitere Themen - Geflügel Bundeseinheitliche Leitlinien für die gute betriebliche Praxis zur Haltung von Masthühnern Artikel 8 der Richtlinie 2007/43/EG Koordinierung der Erarbeitung durch FLI Erarbeitung in Arbeitsgruppe mit BMEL, Wirtschaft und Ländern Überarbeitung der Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen
26 Enthornen von Kälbern Weitere Themen - Rinder Möglichkeiten der Schmerzausschaltung (Betäubung) und Schmerzreduzierung (Analgetika) nutzen Zucht auf Hornlosigkeit intensivieren Systeme zur Haltung behornter Rinder weiter entwickeln Schlachtung trächtiger Rinder Es liegen wissenschaftliche Hinweise für die Leidensfähigkeit von Foeten im letzten Trächtigkeitsdrittel vor Keine systematischen Erhebungen über Häufigkeit Ethische Dimension, Tierschutzdimension
27 Modell- und Demonstrationsvorhaben Modell- und Demonstrationsverfahren sollen die Lücke zwischen Wissenschaft und Praxis schließen Beratungsinitiative Demonstrationsbetriebe, Kompetenzzentrum
28 Modell- und Demonstrationsvorhaben Beratungsinitiative Förderung der Verbreitung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Information der e und begleitende, unabhängige und innovative Beratung e erhalten Förderung in Form von Beratung Bescheide erteilt, erste Projekte gestartet
29 Modell- und Demonstrationsvorhaben Demonstrationsverfahren Förderung der Verbreitung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Modellhafte Übertragung von Forschungsergebnissen in die Praxis e, die neue Verfahren und Techniken anwenden, erhalten Zuwendungen Kompetenzzentrum: Beratung und Betreuung der Demobetriebe, Aufbau von Netzwerken, Verbindung zur BLE, Ergebnisauswertung, Organisation von Netzwerktreffen, Plattform für Erfahrungsaustausch, Erstellung von Berichten
30 Hauptnetzwerke: Wiederkäuer Schweine Geflügel Kaninchen Gesamtnetzwerk Unternetzwerk 1 Unternetzwerk 2 Unternetzwerk 3 Unternetzwerk Unternetzwerk 5 Unternetzwerk 6 Unternetzwerk 7 Unternetzwerk
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