Zukunftsfähigkeit von Unternehmen Mitarbeiterbindung und -gewinnung finanzielle unternehmerische Freiheit

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1 Zukunftsfähigkeit von Unternehmen Mitarbeiterbindung und -gewinnung finanzielle unternehmerische Freiheit 1

2 Manfred Baier Diplom-Kaufmann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Geschäftsführer Partner Vorstand Unterstützungskassen F.E.L.S Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Marthastrasse Nürnberg Telefon / Telefax: / wp.stb.baier@fe-ls.de F.E.L.S Rechtsanwälte, Steuerberater GbR RPF I e.v., RPF II für den Mittelstand e.v., RPF III Pecunia frei dotierte Unterstützungskasse e. V., Canada Life Europe Unterstützungskasse e. V., Hessische Gruppenunterstützungskasse für KMU e. V., Hum II Hanseatische Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e. V. Vorstand Bundesverband pauschal dotierter Unterstützungskasse e.v. 2

3 Zukunftsfähigkeit von Unternehmern -Human Ressource Finanzielle unternehmerische Freiheit Mitarbeiterbindung Fachkräftegewinnung Image Identifikation CSR Liquidität Liquiditätsreserven Bankenunabhängigkeit Alternative Mittelherkunft Verminderter Mittelabfluss 3

4 Warum sind diese strategischen Ziele so aktuell? 4

5 Wirtschaftliches Umfeld Banken Restriktive Kreditpolitik fördert Wunsch nach Innenfinanzierung Versicherungen Intransparente, schlechte Leistungen Staatsanleihen statt Realwerte Unflexibilität von Versicherungsprodukten Unternehmen Mitarbeiterbindung und Fachkräfte-Gewinnung wird wichtiger Bestandssicherheit des Unternehmens in Krisenzeiten entscheidend bav als Pflichterfüllung - fehlende Nutzung von betriebswirtschaftlichen, personalpolitischen und steuerlichen Effekten 5

6 Pauschaldotierte Unterstützungskasse als Lösungsweg ältester Durchführungsweg in Deutschland Einfach und genial in der Wirkweise 6

7 Versicherung vs. Unterstützungskasse / Unternehmenskasse bav als kostenintensive Versicherungslösung Arbeitgeber Versicherung Arbeitnehmer 100 Bis zu 200 0,00 Arbeitgeber bav als gewinnorientierte Kapitalmarktlösung Firmeneigene Unternehmenskasse ( eigene Bank ) Arbeitnehmer 100 Ab 400 Ab weitere Vorteile wie Steuerersparnisse 7

8 Arbeitgeberfinanzierte bav war früher Standard Wandel immer mehr zu Arbeitnehmerfinanzierten System Arbeitnehmerfinanzierte Systeme als Schlüssel zu betriebswirtschaftlicher Gestaltung Höhere Liquidität durch Entgeltumwandlung aus Gehalt + SV 8

9 Entgeltumwandlung kann betriebswirtschaftlich auch anders genutzt werden als: Eine Chance ein langfristiges Darlehen der Mitarbeiter ein günstiges Darlehen ein sicherheitenfreies Darlehen ein Weg zu Krediten ohne Banken und Basel II + III der einfachste und beste Weg der Mitarbeiterbindung Vorteil für den Unternehmer, das Unternehmen und den Arbeitsplatz betriebswirtschaftliches Gestaltungsinstrument Liquiditätsgewinne pro Jahr und Mitarbeiter 9

10 Aus Arbeitgebersicht Günstiges, langfristiges, sicherheitenfreies Darlehen Chance für Arbitragemöglichkeiten Wachstum + Investition Bankenunabhängigkeit 10

11 Aus Arbeitnehmersicht Sparbuchfunktion Verzinsung vom ersten Euro an Tendenziell höherer Zins Garantie auf Umwandlung und Zins Schutz für Arbeitnehmer durch PSV i.d.r. Förderung durch Arbeitgeber Flexible Umwandlung 11

12 Ausfinanzierung Beispiel Mitarbeiter Zusage: Kapitalzusage 30 Jahre ArbG finanziert I--l l l l l-----l l l l ,5 T 14,4 T 20,0 T 38,9 T 72,9 T 159,4 T 12

13 Einsatzmöglichkeiten Entgeltumwandlung Alternative Form der Mitarbeiterbeteiligung bav statt Gehaltserhöhung Mischfinanzierte Systeme Rentnerauslagerung Minijob Rente GGF Ausfinanzierung 14

14 Eckpunkte eines Beispielfalls - bav statt Gehaltserhöhung Unternehmen: 20 Mitarbeiter Durchschnittsalter: ArbG-Zusage*: Versorgungsart: Zusage berechnet mit: Fiktive Gehaltserhöhung Renten 35 Jahre bav statt Gehaltserhöhung Rente 3,5 % Zins 84 je Monat / Mitarbeiter pro Monat 15

15 Weitere Annahmen keine Fluktuation (Fluktuation würde Ergebnisse verbessern) kein Ersatz von Mitarbeitern, die in Ruhestand gehen (aussterbendes Versorgungswerk) Lebenserwartung 86 Jahre 16

16 Ergebnis: Positive Liquidität (nach allen Kosten) Jahr T Summe 223 T 17

17 Ergebnisse: Anlage der positiven Liquidität zu 4,5 % führt nach hypothetischen letztversterben zu T Anlage der positiven Liquidität zu 6 % führt nach hypothetischen letztversterben zu T Dies bedeutet: Kein Aufwand des ArbG über 84 hinaus Alle Kosten, Gebühren, PSV werden daraus bezahlt 18

18 Mischfinanziertes Modell Unternehmen: 24 Mitarbeiter Durchschnittsalter: ArbG-Zusage*: Versorgungsart: Zusage berechnet mit: 38,58 Jahre Mischfinanzierung Rente 3,25 % Zins * Hinweis: 100 % Arbeitgeber-Zuschuss aus Entgeltumwandlung 19

19 Ergebnis: Positive Liquidität (nach allen Kosten Jahr T Summe 367 T 20

20 Kernkompetenz F.E.L.S Erfahrung in der Verwaltung seit 1999 Rechtsanwälte, Steuerberater, Betriebswirte im eigenen Haus Unterschiedliche maßgeschneiderte Konzepte Personenunabhängigkeit; jede Position doppelt besetzt Umfangreiche Unterstützung Telefonisch erreichbares Back-Office aus RA/StB/WP/Dipl-Kfm. Mehr als 1000 Unternehmen Flexibilität und Kompetenz Für Sie: Rechtssicherheit, Administration, Controlling 21

21 Fazit Offene Türen für vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten Zukunftsthema Aktive, langfristige Liquiditätsgestaltung 22

22 Weitere Infos Xing Gruppe: pauschaldotierte U-Kasse YouTube Suche: pauschaldotierte U-Kasse oder auch: youtube.com/fels24tv 23

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nutzen Sie Ihre Chancen - TUN - F.E.L.S Rechtsanwälte, Steuerberater GbR ApUK - Arbeitskreis für Pauschaldotierte UK F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH F.E.L.S Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprufungsgesellschaft 24

24 Auslagerung 25

25 Auslagerung Unterschiedliche Gründe Ausfinanzierung der Rente Insolvenzsicherung ohne Zusatzkosten Verkauf Nachfolgeplanung Aufnahme von Gesellschaftern Auslagerung der Administration Internationalisierung Rating 26

26 Neuer Bewertungsansatz für Pensionsverpflichtungen Einbezug zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen Bewertung der (Pensions-) Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ( 253 Abs. 1 Satz 2 HGB-E) Begriff Erfüllungsbetrag erfordert explizite Berücksichtigung von Trendannahmen bei der Bewertung Diskontierung mit Marktzinssatz Marktzinssatz ist als Durchschnittswert der vergangenen sieben (7) Jahre zu ermitteln Eigene Rechtsverordnung Veröffentlichung durch Deutsche Bundesbank Höhe ca. 5 % Steuerliche Unbeachtlichkeit wegen Bewertungsvorbehalt in 6a EStG 27

27 Problem in der Regel Ausfinanzierung 28

28 GGF Problematik Bilanzsprungrisiko Pensionszusage / Direktzusage muss vor der Auslagerung rechtswirksam bestehen Einzelvertrag Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Versorgungsordnung für die Wirksamkeit ist steuerrechtlich aber in jedem Fall Schriftform erforderlich muss vor der Auslagerung rechtssicher bestehen ansonsten würde je nach Methodik der Auslagerung eine neue Zusage erteilt! 29

29 Definition Eine Direktzusage (oder Pensions- bzw. Versorgungszusage) ist eine Zusage des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer, ihm eine (betriebliche) Altersversorgung in Form einer lebenslänglichen Rente und/oder eines einmaligen Kapitals ggf. auch bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall aus eigenen Mitteln zu gewähren. Tritt der Versorgungsfall ein, ist der Arbeitgeber direkt / unmittelbar gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. den Hinterbliebenen zur Leistung verpflichtet. 30

30 Pensionsrückstellungen (II) Durch die Bildung einer Pensionsrückstellung ( 6a EStG) kann der Aufwand aus der Zusage einer Altersversorgung bereits während der Anwartschaftszeit sukzessive bilanziell beim Arbeitgeber erfasst werden gewinnmindernde Rückstellung Eine zur Rückstellungsbildung berechtigende Direktzusage kann erteilt werden durch Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder über Versorgungsordnung zugesagt werden. Für die steuerliche Wirksamkeit ist aber in jedem Fall Schriftform vorgeschrieben 31

31 Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen aus einer Pensionszusage auf eine Unterstützungskasse Beispielfall Ausgangssituation: laufende Rente aus Direktzusage Rentner, geb. am ; monatliche Altersrente in Höhe von EUR 618,20; Erhöhung der Rente gem. 16 Abs. 1 BetrAVG; Anspruch auf Witwenrente in Höhe von 60%; Ehefrau geb. am Pensionsrückstellung zum in Höhe von: EUR ,00 32

32 Rechtliche Hinweise Diese Präsentation ist Eigentum von F.E.L.S. Die Präsentation darf vom Empfänger nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Präsentation vor Dritten im Ganzen oder von Teilen darf ohne vorherige Zustimmung der Eigentümerin nicht erfolgen. 33

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