Schalltechnische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 2 Wohngebiet ehemaliger Sportplatz in Zerrenthin. Schallprognose und Bericht

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1 Büro für ingenieurgeophysikalische Messungen GmbH Hauptstraße Weitenhagen Tel.: , Fax: , Schalltechnische Beurteilung zum Bebauungsplan Nr. 2 Wohngebiet ehemaliger Sportplatz in Zerrenthin Schallprognose und Bericht Auftraggeber: Gemeinde Zerrenthin über das Amt Uecker-Randow-Tal Lindenstraße Pasewalk Archivnummer: 1725 / 2017 / 082 Bearbeiter: Dr. Hermann Lubenow Mitarbeiter: Remo Littner Weitenhagen, den 7. Dezember 2017

2 Archivierungsvermerk Die Archivierung der Primärdaten erfolgte vereinbarungsgemäß unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes beim Auftragneer unter der Archivnummer 1725 / 2017 / 082. Der Auftragneer sichert dem Auftraggeber bei Anforderung die kostenlose Übergabe der archivierten Primärdokumente innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach dem umseitig angeführten Leistungstermin zu.

3 Aufgabenstellung Seite 1 1. Aufgabenstellung Die Gemeinde Zerrenthin beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet ehemaliger Sportplatz in Ramin. Das Plangebiet, in dem ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll, befindet sich östlich von Zerrenthin im Einwirkungsbereich der nördlich gelegenen Bahnstrecke Pasewalk-Stettin. Für das Bebauungsplanverfahren sind die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen zu ermitteln und nach N 18005, Schallschutz im Städtebau, zu beurteilen. Abbildung 1: Lageskizze des Plangebietes

4 Grundlagen Seite 2 2. Grundlagen 2.1 Maßgebende Richtlinien BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG), in der aktuellen Fassung. N Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Beiblatt 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, eingeführt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom des Bundesministers für Verkehr, StB 11/ /25 Va 90 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege,, Ausgabe 2014, Anlage 2 (zu 4 Verkehrslärmschutzverordnung 16.BImSchV) N 4109:1989 N 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweis ; Beuth Verlag; November e Einschließlich Beiblatt 1. N :2016 N vom Juli 2016 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen N :2016 N vom Juli 2016 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen N :2016 N vom Juli 2016 Schallschutz im Hochbau, Teil 4: Bauakustische Prüfungen ISO 9613 E N ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 V 2719 V 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August Beurteilungsgrundlagen Geräuschimmissionen werden im Raen der Bauleitplanung gemäß N Teil 1 ermittelt und beurteilt. In der N wird für die Ermittlung von Geräuschimmissionen auf die jeweils für die entsprechende Lärmart rechtsverbindliche Vorschrift verwiesen. Im vorliegenden Fall sind die Richtlinie zur Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege, Ausgabe 2014 () und die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 () anzuwenden.

5 Anforderungen an den Immissionsschutz Seite Anforderungen an den Immissionsschutz Bei N der Bauleitplanung Baunutzungsverordnung sind nach (BauNVO) dem den Baugesetzbuch verschiedenen und Baugebieten der in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung des Baugebietes schalltechnische Orientierungswerte nach N , Beiblatt 1, zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist angestrebt, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder mit der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Geräuschbelastungen zu erfüllen: Orientierungswerte / [db(a)] Gebietsnutzung Tags (06:00 22:00 Uhr) Nachts (22:00 06:00 Uhr) Kern- und Gewerbegebiete 65 / 50 Dorf und Mischgebiete / Besondere Wohngebiete 60 / Allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete / Reine Wohngebiete, Wochenend- und Ferienhausgebiete 50 / 35 Tabelle 1: Orientierungswerte nach N Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten bezogen werden. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr und nachts der Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr zugrunde zu legen. Werden in nachfolgend genannten Regelwerken andere Beurteilungszeiträume genannt, so sind diese anzuwenden. Zu- oder Abschläge für bestimmte Geräusche, Zeiten oder Situationen sind zu berücksichtigen.

6 Anforderungen an den Immissionsschutz Seite Die N 4109 baurechtlichen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen sind in der bauaufsichtlich eingeführten N 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise (N 4109:1989) enthalten. Diese Ausgabe wurde im Juli 2016 zurückgezogen und durch die neue N Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen (N :2016) in Verbindung mit N Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen (N :2016) ersetzt. Die Dimensionierung der Außenbauteile (Wand/Fenster) erfolgt unabhängig von der N , wobei für die Dimensionierung Lärmpegelbereiche festgelegt werden. Diese Lärmpegelbereiche werden in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel benannt. Aus ihnen ergeben sich die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile, wie Wände, Dächer und Fenster. Tabelle 8 der N 4109:1989 (bzw. Tabelle 7 der N :2016) gibt für Aufenthaltsräume von Schalldämm-Maße der Wohnungen gesamten folgende erforderliche Außenwand in resultierende Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel an: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß R'w,res db(a) db I 30 II III IV V VI Tabelle 2: Lärmpegelbereiche nach Tabelle 8 der N 4109 Die Anforderung an die Schalldämmung der Außenbauteile nach N 4109 ist nicht von der Gebietsausweisung abhängig. Die Außenlärmpegel sind gemäß N 4109:1989 zur Tageszeit zu ermitteln. Eine zusätzliche Regelung für die Nachtzeit ist nicht vorgesehen. In der N :2016 wird die Nachtzeit zusätzlich mit beachtet. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel von Tag und Nacht weniger als 10 db, so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel aus einem um 3 db erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db.

7 Anforderungen an den Immissionsschutz Seite 5 Bei einem Fensterflächenanteil der Außenwände von ca. % sind in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel für Wohnräume folgende Dämmungen erforderlich: Lärmpegel Beurteilungsbereich pegel Erforderliches Schalldämm-Maß Rw 'erf tags Wand / Dach Fenster / Tür Schallschutzklasse für Fenster nach V 2719 db(a) db db I II III IV V VI VII Über 77 Einzelfallbetrachtung Tabelle 3: Erforderliche Schalldämm-Maße nach N 4109:1989 Bei Fensteranteilen von wesentlich mehr als % sollten in der Regel Fenster der jeweils nächsthöheren Schallschutzklasse vorgesehen werden. Das Schalldämm-Maß für Wände gilt auch für die Dachhaut (inkl. Dachgauben) bei ausgebauten Dachgeschossen. Aufenthaltsräume müssen ausreichend mit Außenluft versorgt werden. Dies geschieht im Normalfall durch zeitweises Öffnen der Fenster. Ist ein nächtliches Öffnen der zum Schallschutz geschlossenen Schlafzimmerfenster nicht zumutbar, so kann eine ausreichende Frischluftzufuhr durch zusätzliche schalldämmende Lüftungseinrichtungen erfolgen. Die Notwendigkeit des Einsatzes von Fensterlüftungssystemen wird in der V 2719 erörtert: Da Fenster in Spaltlüftung nur ein bewertetes Schalldämm-Maß R w von ca. 15 db erreichen, ist diese Lüftungsart (Stoßlüftung) nur bei einem A-bewerteten Außengeräuschpegel Lm < 50 db für schutzbedürftige Räume zu verwenden. Bei höherem Außengeräuschpegel ist eine schalldämmende, evtl. fensterunabhängige Lüftungseinrichtung notwendig. In jeder Wohnung ist dann wenigstens ein Schlafraum oder ein zum Schlafen geeigneter Raum mit entsprechenden Lüftungseinrichtungen vorzusehen...

8 Planungsgrundlagen Seite Planungsgrundlagen Planungsgrundlage waren Planzeichnungen des Büros Gudrun Trautmann, Architektin für Stadtplanung. 3. Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet (Abbildung 1) befindet sich auf einem ehemaligen Sportplatzgelände nordöstlich des Ortszentrums von Zerrenthin. Nördlich des Plangebietes in 70 m bis 80 m Abstand zu dessen Grenze verläuft die Bahnstrecke Pasewalk-Stettin. Der Bereich zwischen Plangebiet und Grenze wird landwirtschaftlich genutzt. Nördlich der Bahnstrecke verläuft zu dieser parallel die Dorfstraße an deren Nordseite sich Wohnbebauung sowie ein Waldstreifen anschließt. Nach Osten und Süden schließen sich landwirtschaftlich überwiegend als Ackerland genutzte Flächen an. Südlich des Plangebietes verläuft in mehr als 650 m Abstand die Bundesstraße 104. An der Westseite wird das Plangebiet durch eine als Siedlung bezeichnete Gemeindestraße aus südlicher Richtung von der Bundesstraße 104 und aus nordwestlicher Richtung von der Dorfstraße erschlossen. Westlich dieser Straße befinden sich landwirtschaftlich bzw. gartenbaulich genutzte Flächen an die sich nach Westen die Bebauung an der Dorfstraße Zerrenthin anschließt. Das Plangebiet soll acht Wohngrundstücke umfassen, die in einer Reihe von Norden nach Süden angeordnet sind. Als maßgebliche Schallemissionsquelle ist wegen ihrer Nähe die Bahnstrecke Pasewalk Stettin anzusehen. Der Beitrag des Straßenverkehrs auf der B 104 wird wegen des deutlich größeren Abstandes geringer erwartet. Gewerbliche Schallquellen, von denen immissionsrelevante Beiträge zur Geräuschbelastung im Plangebiet zu erwarten wären, wurden nicht festgestellt.

9 Berechnung der Beurteilungspegel Seite 7 4. Berechnung der Beurteilungspegel 4.1 Betrachtete Immissionsorte Die maßgebenden Immissionsorte befinden sich bei unbebauten Grundstücken auf dem zur Quelle nächstgelegenen Rand der Baufläche (Baugrenze) bzw. der überbaubaren Grundstücksfläche. Als Höhe der Immissionsorte werden entsprechend N für das Erdgeschoss (EG) 3,5 m und für das erste Obergeschoss bzw. Dachgeschoss (OG1) 6,3 m angesetzt. Abbildung 2: Lage der betrachteten Immissionsorte

10 Betrachtete Immissionsorte Seite 8 Für alle Immissionsorte Wohngebiete nach N sind die Orientierungswerte anzuwenden. Zur für allgemeine Abwägung eines Ermessensbereiches können die Immissionsrichtwerte nach der 16. BImSchV herangezogen werden. IO Immissionsort N BImSchV Tags / nachts Tags / nachts IO-1 Grundstück 1, Ecke Nordwest WA / 59 / 49 IO-2 Grundstück 1, Ecke Nordost WA / 59 / 49 IO-3 Grundstück 2, Ecke Nordwest WA / 59 / 49 IO-4 Grundstück 2, Ecke Nordost WA / 59 / 49 IO-5 Grundstück 3, Ecke Nordost WA / 59 / 49 IO-6 Grundstück 3, Ecke Nordost WA / 59 / 49 IO-7 Grundstück 8, Ecke Südwest WA / 59 / 49 IO-8 Grundstück 8, Ecke Südost WA / 59 / 49 Tabelle 4: Immissionsorte am nördlichen Baufeld (Pegelangaben in db(a)) 4.2 Ausbreitungsrechnung Der an einem Aufpunkt auftretende äquivalente Oktavband- Dauerschalldruckpegel bei Mitwind (DW), ist nach ISO für jeden Punkt bzw. Teilschallquelle bei Linien oder Flächenschallquellen und ihre Spiegelschallquellen in den acht Oktavbändern mit Bandmittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 khz nach folgender Gleichung zu berechnen: L ft DW =LW D c A bar Amisc LW Schallleistungspegel in db(a) Dc Richtwirkungskorrektur in db(a) Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in db A bar Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db A misc Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in db Sind von den Schallquellen nur A-bewertete Schallleistungspegel bekannt, können zur Abschätzung der resultierenden Dämpfung die Dämpfungswerte bei 500 Hz verwendet werden.

11 Emissionsansatz Schienenverkehr Seite Emissionsansatz Schienenverkehr Auf der Bahnstrecke Pasewalk Stettin erfolgt Schienenpersonenverkehr werktags durch Triebzüge mit Verbrennungsmotoren. Die Fahrten erfolgen tags annähernd im 2-Stunden-Takt, das ergibt für beide Fahrtrichtungen zusammengefasst 1 Zug pro Stunde. In der Nachtzeit fahren laut Fahrplan werktags ein bis zwei Züge, an den Wochenenden keine. Zwei Züge in der Nachtzeit entsprechen 0,25 Zügen pro Stunde. Güterzüge verkehren gegenwärtig drei mal in der Woche. Für die Schallimmissionsprognose wird im Sinne eines Ansatzes auf der sicheren Seite von 2 Güterzügen am Tag und 1 Güterzug in der Nacht ausgegangen (jeweils 0,125 Züge pro Stunde in der Bezugszeit). Nach Kapitel 4.1 setzt sich ein Güterzug aus einer Diesellok (V-Lok) und 24 Güterwagen zusammen. Für Güterzüge wird angenommen, dass bis zum Jahr Prozent der Güterwagen mit Verbundstoff-Klotzbremsen ausgestattet sind. Nach Kapitel 4.2 kann angenommen werden, dass 20 Prozent der Güterwagen eines Zuges Kesselwagen sind. Damit ergeben sich folgende Eingabedaten und Emissionspegel für den Schienenverkehr: Zug- Zugname Nr. 1 Güterzug 2 Nahverkehr Alle Züge v n/std n/std Fz- Fz- Fz- km/h Tag Nacht Nr. Typ Name 0, , ,000 0,125 1,13 0,25 Kat Z/V U.-Kat Fz- Achsen V-Lok - (GG) 8 Z ,00 64,00 1 Güterwagen - (VsKB) 10 Z ,27 71, Güterwagen - Kesselw., GG 10 Z ,76 70, V-Triebzug - 4 Achsen 6 A ,28 60,25 75,60 74,61 Anz. Tabelle 5: Schallemissionen des Schienenverkehrs ',A* db ',A* db Tag Nacht

12 Emissionsansatz Straßenverkehr Seite Die Emissionsansatz Straßenverkehr durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke 2016 betrug auf der Bundesstraße 104 an der automatischen Zählstelle Zerrenthin 6194 Kfz/24 h bei einem SV-Anteil von 9,1 %. Die Straßenoberfläche wird als nicht geriffelter Gussasphalt mit DStrO = 0 db angesetzt. Damit ergeben sich folgende Emissionspegel: B 104 außerorts 6194 DTV B 104 innerorts 6194 Fahrzeuge pro Tag M Tag 372 Nacht 68 Tag 372 Nacht 68 p 9,1 9,1 9,1 9,1 vpkw vlkw Lm,E , , , ,8 Fahrzeuge pro Stunde Schwerverkehrsanteil in Prozent Zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a) Tabelle 6: Schallemissionen der Bundesstraße 104 Für die von der Bundesstraße 104 in Richtung Nordosten durch Zerrenthin verlaufende Kreisstraße VG90 (Dorfstraße) sind keine Verkehrszähldaten bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Straße vorwiegend Anwohnerverkehr und Verkehr ins benachbarte Krugsdorf aufnimmt. Danach wird eine Verkehrsmenge angenommen, die 2,5 % der Verkehrsmenge auf der B 104 entspricht. Es ergeben sich folgende Emissionspegel: VG90 1 DTV Fahrzeuge pro Tag M Tag 9 Nacht 1 p 6 3 vpkw vlkw Lm,E , ,8 Fahrzeuge pro Stunde Schwerverkehrsanteil in Prozent Zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h Emissionspegel in db(a) Tabelle 7: Schallemissionen der Kreisstraße VG90 Für die weiteren Straßen im Ortsgebiet wird von keinem immissionsrelevanten Beitrag auf die Geräuschsituation ausgegangen.

13 Berechnungssoftware Seite Berechnungssoftware Die Berechnungen wurden unter Benutzung des Programmsystems IMMI 2017 [431] der Firma Wölfel Meßsysteme-Software GmbH & Co., Max-PlanckStraße 15 in Höchberg ausgeführt. Im benutzten Programmsystem sind arbibliotheken zu den Richtlinien ISO , und enthalten. Es wurden eingegeben: Schallquellen mit den entsprechenden Emissionspegeln und Beurteilungszeiträumen Beugungs- und Reflexionskanten (Geländeprofil, Bebauung) Maßgebliche Immissionsorte Der Lageplan wurde in ein digitalisiertes Geländemodell überführt, in dem die relevanten Geräuschquellen eingebettet wurden. Mit dem Modell lässt sich die Schallausbreitung entsprechend der einschlägigen Rechenvorschriften simulieren. Es erfolgten Berechnungen der Schallimmissionen an den einzelnen Immissionsorten. Außerdem erfolgten flächenhafte Berechnungen, deren Ergebnisse als ASCII - File exportiert und mit dem Programmsystem Surfer von Golden Software interpoliert und als Rasterkarten dargestellt wurden.

14 Ergebnisse der Immissionsprognose Seite Ergebnisse der Immissionsprognose Die Beurteilungspegel wurden zunächst getrennt für die Schallimmissionen von Schienen- und Straßenverkehr berechnet. Durch energetische Addition wurde aus diesen Pegeln der Gesamtbeurteilungspegel für verkehrsbedingte Schallimmissionen bestimmt. Die Berechnungen erfolgten ohne Berücksichtigung möglicher Wohnbebauungen auf dem Plangebiet. Dadurch werden die Beurteilungspegel in den Wohnbauflächen nicht durch Abschirmungen vorgelagerter Bebauungen beeinflusst. 5.1 Schienenverkehr Die Berechnungsergebnisse für die durch den Schienenverkehr im Plangebiet verursachten Schallimmissionen sind in der Tabelle 8 dargestellt. Immissionsberechnung Beurteilung nach N Bahnverkehr N2hT G21 Einstellung: Optimierte Einstellung: Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h) IRW L r,a Diff. IRW L r,a Diff. IPkt001 IO-1 EG IPkt002 IO-1 OG IPkt003 IO-2 EG IPkt004 IO-2 OG IPkt005 IO-3 EG IPkt006 IO-3 OG IPkt007 IO-4 EG IPkt008 IO-4 OG IPkt009 IO-5 EG IPkt010 IO-5 OG IPkt011 IO-6 EG IPkt012 IO-6 OG IPkt013 IO-7 EG IPkt014 IO-7 OG IPkt015 IO-8 EG IPkt016 IO-8 OG Tabelle 8: Beurteilungspegel für Immissionen durch den Schienenverkehr Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionen durch den Schienenverkehr in der Tagzeit mindestens 6 db unter dem Orientierungswert der N liegen. In der Nachtzeit wird der Orientierungswert an den beiden nördlichen Baufeldern um 1 db bis 3 db überschritten. Am Baufeld 3 wird der Orientierungswert ausgeschöpft. An den südlichen Baufeldern bestehen keine Überschreitungen des Orientierungswertes. Flächenhafte Darstellungen der Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr erfolgen in den Abbildungen 3 und 4 für den Bereich des Obergeschosses.

15 Schienenverkehr Seite 13 Abbildung 3 : Beurteilungspegel Schienenverkehr (Tag) Aufpunkthöhe 6,3 m (Obergeschoss 1) Pegelangaben in db(a)

16 Schienenverkehr Seite 14 Abbildung 4 : Beurteilungspegel Schienenverkehr (Nacht) Aufpunkthöhe 6,3 m (Obergeschoss 1) Pegelangaben in db(a)

17 Straßenverkehr Seite Straßenverkehr Die Berechnungsergebnisse für die durch den Straßenverkehr im Plangebiet verursachten Schallimmissionen sind in der Tabelle 9 dargestellt. Immissionsberechnung Beurteilung nach N VG90 Einstellung: Optimierte Einstellung Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h) IRW L r,a Diff. IRW L r,a Diff. IPkt001 IO-1 EG IPkt002 IO-1 OG IPkt003 IO-2 EG IPkt004 IO-2 OG IPkt005 IO-3 EG IPkt006 IO-3 OG IPkt007 IO-4 EG IPkt008 IO-4 OG IPkt009 IO-5 EG IPkt010 IO-5 OG IPkt011 IO-6 EG IPkt012 IO-6 OG IPkt013 IO-7 EG IPkt014 IO-7 OG IPkt015 IO-8 EG IPkt016 IO-8 OG Tabelle 9: Beurteilungspegel für Immissionen durch Straßenverkehr Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionen durch den Straßenverkehr in der Tagzeit mindestens 13 db und in der Nachtzeit mindestens 10 db unter dem Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete der N liegen. Flächenhafte Darstellungen der Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr erfolgen in den Abbildungen 5 und 6.

18 Straßenverkehr Seite 16 Abbildung 5 : Beurteilungspegel Straßenverkehr (Tag) Aufpunkthöhe 3,5 m (Erdgeschoss)/ 6,3 m (Obergeschoss 1) Pegelangaben in db(a)

19 Straßenverkehr Seite 17 Abbildung 6 : Beurteilungspegel Straßenverkehr (Nacht) Aufpunkthöhe 3,5 m (Erdgeschoss)/ 6,3 m (Obergeschoss 1) Pegelangaben in db(a)

20 Verkehr gesamt Seite Die Verkehr gesamt Beurteilungspegel für Schallimmissionen aus Schienen- und Straßenverkehr wurden im folgenden energetisch addiert. Die Ergebnisse sind in den Tabellen 10 (Tag) und 11 (Nacht) dargestellt. Verkehr IPkt001 IPkt002 IPkt003 IPkt004 IPkt005 IPkt006 IPkt007 IPkt008 IPkt009 IPkt010 IPkt011 IPkt012 IPkt013 IPkt014 IPkt015 IPkt016 IO-1 EG IO-1 OG1 IO-2 EG IO-2 OG1 IO-3 EG IO-3 OG1 IO-4 EG IO-4 OG1 IO-5 EG IO-5 OG1 IO-6 EG IO-6 OG1 IO-7 EG IO-7 OG1 IO-8 EG IO-8 OG1 ORW Schienenverkehr L r,a Tag (6h-22h) Straßenverkehr Verkehr gesamt L r,a L r,a Differenz Δ Tabelle 10: Beurteilungspegel Verkehr gesamt (Tag) Verkehr IPkt001 IPkt002 IPkt003 IPkt004 IPkt005 IPkt006 IPkt007 IPkt008 IPkt009 IPkt010 IPkt011 IPkt012 IPkt013 IPkt014 IPkt015 IPkt016 IO-1 EG IO-1 OG1 IO-2 EG IO-2 OG1 IO-3 EG IO-3 OG1 IO-4 EG IO-4 OG1 IO-5 EG IO-5 OG1 IO-6 EG IO-6 OG1 IO-7 EG IO-7 OG1 IO-8 EG IO-8 OG1 ORW Schienenverkehr L r,a Nacht (22h-6h) Straßenverkehr Verkehr gesamt L r,a L r,a Differenz Δ Tabelle 11: Beurteilungspegel Verkehr gesamt (Nacht) In der Tagzeit liegt der durch die Schallimmissionen des Verkehrs verursachte Beurteilungspegel mindestens 6 db unter dem Orientierungswert. In der Nachtzeit wird der Orientierungswert an den beiden nördlichen Baufeldern um bis zu 3 db überschritten. An den übrigen Baufeldern kommt es zu keinen Überschreitungen.

21 Verkehr gesamt Seite 19 Flächenhafte Darstellungen der Beurteilungspegel durch den Verkehr erfolgen in den Abbildungen 7 und 8 für den Bereich des Obergeschosses. Abbildung 7 : Beurteilungspegel Verkehr gesamt (Tag) Aufpunkthöhe 6,3 m (Obergeschoss 1) Pegelangaben in db(a)

22 Verkehr gesamt Seite 20 Abbildung 8 : Beurteilungspegel Verkehr gesamt (Nacht) Aufpunkthöhe 6,3 m (Obergeschoss 1) Pegelangaben in db(a)

23 Schallschutzmaßnaen Seite Schallschutzmaßnaen Wegen der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte nach N in der Nachtzeit sind Untersuchungen und Festsetzungen zu aktiven und/oder passiven Schallschutzmaßnaen erforderlich. 6.1 Aktive Schallschutzmaßnaen Durch aktiven Schallschutz werden die Schallemissionen bereits im Bereich der Schallemissionsquelle gemindert. Zu den aktiven Schallschutzmaßnaen gehören Schallschutzwälle und -wände, mit denen die Ausbreitung des Schalls zum Immissionsort noch im näheren Umfeld der Schallquelle verhindert oder vermindert werden kann. Wie die Berechnungen Orientierungswertes in zeigen, der werden Nachtzeit die durch Überschreitungen den des Schienenverkehr hervorgerufen. Eine mögliche Schallschutzwand wäre daher im Bereich der nördlichen Plangebietsgrenze zu installieren. Um die Schallimmissionen im Bereich des Erdgeschosses zu verringern müsste diese Wand mindestens 5 m hoch sein. Für eine Wirksamkeit im Bereich des Ober- bzw. Dachgeschosses müsste diese Wall deutlich höher realisiert werden. Da sich die Bahnstrecke weiter nach Osten erstreckt, müsste auch die Schallschutzwand in östlicher Richtung verlängert werden, um seitliches Umgehen des Hindernisses bei der Schallausbreitung zu vermeiden. Angesichts des erforderlichen Aufwandes und dadurch, dass nur die zwei bis drei nördlichen Baufelder von Überschreitungen der Orientierungswerte betroffen sind, erscheint das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer aktiven Schallschutzmaßnae als ungünstig. Es wird daher empfohlen, passive Schallschutzmaßnaen zu bevorzugen.

24 Passive Schallschutzmaßnaen Seite Passive Schallschutzmaßnaen Unter passivem Schallschutz werden diejenigen Schallschutzmaßnaen zusammengefasst, die der Betroffene für sich selbst im eigenen Wohn- und Lebensbereich, also abseits der Schallemissionsquelle vornimmt. Passive Schallschutzmaßnaen sollen für die Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ein erforderliches Schalldämm-Maß gewährleisten. Dieses wird in Abhängigkeit der Beurteilungspegel an der Fassade, der Raumgeometrie sowie der Raumnutzung (Schlafen, Wohnen) ermittelt. In erster Hinsicht kann passiver Schallschutz in Form von erforderlichen Schalldämm-Maßen für die gesamten Außenbauteile der Wohngebäude festgelegt werden. Dies erfolgt über die Ausweisung von Lärmpegelbereichen (LPB) auf dem Plangebiet nach N Nach der derzeit baurechtlich gültigen N 4109:1989 ist der maßgebliche Außenlärmpegel aus den für die Tagzeit berechneten Beurteilungspegeln zu ermitteln. Die nach dieser Fassung ermittelten Lärmpegelbereiche sind in Abbildung 9 dargestellt. In der baurechtlich noch nicht eingeführten N :2016 werden die Schallimmissionen in der Nachtzeit zusätzlich mit betrachtet. Ist die Differenz der Beurteilungspegel von Tag und Nacht kleiner als 10 db, so wird der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafs aus einem um 3 db erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db gebildet. Die danach ermittelten Lärmpegelbereiche sind in Abbildung 10 für den Erdgeschossbereich und in Abbildung 11 für den Obergeschossbereich dargestellt. Während nach der herkömmlichen Berechnungsmethode das gesamte Plangebiet im Lärmpegelbereich I liegt, sind bei Berücksichtigung der nächtlichen Schallimmissionen die Baufelder 1 bis 6 ganz oder teilweise dem Lärmpegelbereich II zuzuordnen. Der Nordrand des Baufeldes 1 befindet sich im Obergeschossbereich im Lärmpegelbereich III. Nach Tabelle 3 ergibt sich für die Lärmpegelbereiche I und II ein erforderliches Bauschalldämm-Maß R ' w, res =30 db und für den Lärmpegelbereich III von R ' w, res =35 db. Ein ausreichender Schallschutz kann bis zum Lärmpegelbereich III durch Fenster der Schallschutzklasse 2 (siehe Tabelle 3) gewährleistet werden. Handelsübliche Fenster mit Isolierverglasung und umlaufender Dichtung

25 Passive Schallschutzmaßnaen Seite 23 erfüllen bei sachgemäßem Einbau in aller Regel die Anforderungen der Schallschutzklasse 2. Abbildung 9 : Lärmpegelbereiche nach N 4109:1990 Aufpunkthöhen 3,5 m (Erdgeschoss)/ 6,3 m (Obergeschoss 1)

26 Passive Schallschutzmaßnaen Seite 24 Lärmpegelbereiche Abbildung 10 : Lärmpegelbereiche nach N 4109:2016 Aufpunkthöhe 3,5 m (Erdgeschoss)

27 Passive Schallschutzmaßnaen Seite 25 Lärmpegelbereiche Abbildung 11 : Lärmpegelbereiche nach N 4109:2016 Aufpunkthöhe 6,3 m (Obergeschoss 1)

28 Zusammenfassung und Beurteilung Seite Zusammenfassung und Beurteilung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 Wohngebiet ehemaliger Sportplatz plant die Gemeinde Zerrenthin die Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes. Die Schallimmissionen durch Verkehr, hier vorrangig durch den Schienenverkehr auf der nördlich des Plangebietes verlaufenden Bahnstrecke Pasewalk Stettin, können in den zu dieser nächstgelegenen Baufeldern zu Überschreitungen der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete nach N für Verkehrslärm in der Nacht um bis zu 3 db führen. Tags bleiben die Beurteilungspegel deutlich unter dem Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete. Unter Heranziehung der N :2016 wurde für den überwiegenden Teil des Plangebietes der Lärmpegelbereich II ermittelt. Der zur Bahnstrecke nächstgelegene nördliche Teil des Plangebietes liegt im Lärmpegelbereich III, der südliche, weiter entfernte, im Lärmpegelbereich I. Ein ausreichender Schallschutz in den Gebäuden kann durch passive Schallschutzmaßnaen Luftschalldämmung in Form von von Außenbauteilen Mindestanforderungen (Fenster, Wände und an die Dächer ausgebauter Dachgeschosse, wie in Kapitel 6.2 dargestellt, gewährleistet werden. Für die Lärmpegelbereiche I und II sind diese weitgehend gleich und werden bereits aufgrund der Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Außenbauteile von diesen gewährleistet. Die Anforderungen an Bauteile im Lärmpegelbereich III sind nur geringfügig höher. Da im derzeitigen Planungsstand konkrete Ausführungen und Größen der Außenbauteile nicht exakt festliegen, empfiehlt es sich die in Kapitel 6.2 berechneten Lärmpegelbereiche nach N :2016 (Abbildungen 10 und 11) im Bebauungsplan zu kennzeichnen und nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB entsprechend festzusetzen. Bei schalltechnisch wirksamen Fenstern von Schlafräumen mit nächtlichen Beurteilungspegeln über db(a) wird der Einbau entsprechend ausgelegter fensterunabhängiger Lüftungseinrichtungen empfohlen.

29 Erklärung Seite Erklärung Das Gutachten wurden in Unabhängigkeit vom Auftraggeber mit den angeführten technischen Hilfsmitteln nach den anerkannten Regeln der Technik angefertigt. Greifswald, 7. Dezember 2017 Dr. Hermann Lubenow

30 Anlage 1 : Eingabedaten Straßenverkehr Seite 1 Anlage 1 : Eingabedaten Straßenverkehr Straße / (4) O Wirkradius /m Gruppe Mehrf. Refl. Drefl Darstellung STRb Steigung max. % (aus z-koord.) Knotenzahl 2 d/m(emissionslinie) Länge /m 1378,54 DTV in Kfz/Tag Länge /m (2D) 1378,53 Strassengattung Fläche /m² ,00 Bundesstraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt M in Kfz / h p/% v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 (A) Lm,E (A) Tag 371,64 8, ,26 65,20 Nacht 68,13 8, ,89 Spitzenpegel Impuls-Zuschlag - Dauer /h Emi.Var. 16,00 Tag Beurteilungszeitraum / Zeitzone Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h) Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag 0,0 Lm,E (A) 8,00 Nacht 0,0 n-mal 57,83 Extra-Zuschlag 0,0 Einwirkzeit /h dli 0,0 Lm,Er (A) 65,2 1,00 16, ,2 57,8 1,00 8, ,8 Wirkradius /m Gruppe Mehrf. Refl. Drefl Darstellung STRb Steigung max. % (aus z-koord.) Knotenzahl 3 d/m(emissionslinie) Länge /m 356,98 DTV in Kfz/Tag Länge /m (2D) 356,97 Strassengattung Fläche /m² , ,00 Bundesstraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p/% v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 (A) Lm,E (A) Tag 371,64 9, ,42 61,19 Nacht 68,13 9, ,05 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag N Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Tag (6h-22h) Emi.Var. Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag 0,0 Lm,E (A) 16,00 Tag Nacht (22h-6h) 8,00 Nacht 0,0 n-mal 53,82 Extra-Zuschlag 0,0 Einwirkzeit /h dli 0,0 Lm,Er (A) 61,2 1,00 16, ,2 53,8 1,00 8, ,8 Wirkradius /m Gruppe Mehrf. Refl. Drefl Darstellung STRb Steigung max. % (aus z-koord.) Knotenzahl 9 d/m(emissionslinie) Länge /m 1159,37 DTV in Kfz/Tag Länge /m (2D) 1159,21 Strassengattung Fläche /m² , ,00 Bundesstraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p/% v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 (A) Lm,E (A) Tag 371,64 9, ,42 65,36 Nacht 68,13 9, ,05 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag N Dauer /h Emi.Var. 16,00 Tag Beurteilungszeitraum / Zeitzone Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h) -- DStrO N Emiss.-Variante Beurteilungsvorschrift 99999,00 Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag 0,0 Lm,E (A) 8,00 Nacht 0,0 n-mal 0,0 Einwirkzeit /h dli 0,0 Lm,Er (A) 65,4 1,00 16, ,4 58,0 1,00 8, ,0 Wirkradius /m Gruppe Mehrf. Refl. Drefl Darstellung STRb Steigung max. % (aus z-koord.) Knotenzahl 34 d/m(emissionslinie) Länge /m 1773,35 DTV in Kfz/Tag Länge /m (2D) 1773,18 Strassengattung Fläche /m² 57,99 Extra-Zuschlag , ,00 Landes-/ Kreisstraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p/% v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 (A) Lm,E (A) Tag 9,30 6, ,72 44,05 Nacht 1,24 3, ,19 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel N Beurteilungszeitraum / Zeitzone Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h) Impuls-Zuschlag - Dauer /h Emi.Var. 16,00 Tag 8,00 Nacht Ton-Zuschlag 0,0 Lm,E (A) Info.-Zuschlag 0,0 n-mal 33,85 Extra-Zuschlag 0,0 Einwirkzeit /h dli 0,0 Lm,Er (A) 44,1 1,00 16, ,1 33,8 1,00 8, ,8

31 Anlage 2 : Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Seite 1 Anlage 2 : Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Lange Liste - e zusammengefasst / A-Summenpegel gebildet Immissionsberechnung Beurteilung nach N Einstellung: Optimierte Einstellung : IPkt001 IO-1 EG Tag (6h-22h) : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,12 19,684,09 * (A) (A) O 96,59-54,78-4,67 1,13 4,67 37,11 88,00-52,30-4,67 4,18 4,67 30,92 96,00 -,96-4,69 4,79 4,79 35,21 77, -44,38-4,58 7,58 7,58 27,18 : IPkt002 IO-1 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,12 22,484,07 * (A) (A) O 96,59-54,80-4,62 0,11 4,62 37,15 86,71-51,69-4,61 0,39 4,61 30,41 96,00 -,96-4,64 4,04 4,64 35,24 76,72-43,95-4,41 6,83 6,83 27,26 : IPkt003 IO-2 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 19,616 39,97 * (A) (A) O 96,67-54,75-4,67 1,14 4,67 37,23 86,71-51,88-0,59 30,16 96,00-56,23-4,69 3,44 4,69 34,96 77,14-44,83-4,59 6,44 6,44 26,71 : IPkt004 IO-2 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 22,416 39,96 * (A) (A) O 96,59-54,74-4,62 0,12 4,62 37,21 86,71-51,88-4,61 0,38 4,61 30,22 96,00-56,26-4,64 4,42 4,64 34,93 76,82-44, -4,42 6,00 6,00 26,90 : IPkt005 IO-3 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 19,725,31 * (A) (A) O 96,59-54,58-4,67 1,12 4,67 37,32 87,92-52,10-1,39 31,12 96,21 -,90-4,68 4,94 4,94 35,39 77,68-44,23-4,56 6,94 6,94 27,77

32 Anlage 2 : Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Seite 2 : IPkt006 IO-3 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 22,525,27 * (A) (A) O 96,59-54,59-4,62 0,11 4,62 37,36 86,71-51,50-4,60 0,39 4,60 30,60 96,00 -,87-4,64 3,79 4,64 35,35 76,84-43,44-4,35 6,14 6,14 27,96 : IPkt007 IO-4 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 19,659,41 * (A) (A) O 96,93-54,65-1,11 37,60 86,71-51,67-2,72 30,33 96,65-56,08-4,68 4,68 35,77 76,95 -,21-4,59 7,59 7,59 25,94 : IPkt008 IO-4 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 22,9,10 * (A) (A) O 96,59-54,52-4,62 0,12 4,62 37,43 86,71-51,67-4,61 2,71 4,61 30,36 STR003 96,00-56,17-4,64 4,64 4,64 35,03 76,62-44,67-4,43 6,98 6,98 26,31 : IPkt009 IO-5 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,26 19,793,43 * (A) (A) O 96,59-54,28-1,11 37,62 87,92-51,86-1,31 31,37 96,00 -,69-4,69 4,51 4,69 35,50 77,52 -,82-4,58 9,78 9,78 25,42 : IPkt010 IO-5 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,26 22,593,46 * (A) (A) O 96,59-54,30-4,62 0,11 4,62 37,66 86,71-51,18-4,60 0,38 4,60 30,92 96,00 -,70-4,64 4,51 4,64 35,50 76,62-43,88-4,37 7,70 7,70 27,03

33 Anlage 2 : Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Seite 3 : IPkt011 IO-6 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 19,730,48 * (A) (A) O 97,02-54, - 1,09 37,93 86,71-51,35-2,71 30,65 96,00 -,97-4,69 3,93 4,69 35,24 76,86-44, -4,58 6,97 6,97 26,61 : IPkt012 IO-6 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 22,530, * (A) (A) O 96,59-54,21-4,62 0,11 4,62 37,74 86,71-51,35-4,60 2,70 4,60 30,68 96,00 -,99-4,64 3,92 4,64 35,24 76,72-44,11-4,42 6,35 6,35 27,10 : IPkt013 IO-7 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 20,235 42,37 * (A) (A) O 96,59-52,32-1,57 39,57 89,16-50, -4,65 2,37 4,65 34,06 96,13-54,61-4,69 4,12 4,69 36,76 77,64-42,67-4,48 4,99 4,99 29,61 : IPkt014 IO-7 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 23,035 42,22 * (A) (A) O 96,59-52,33-4,60 1,82 4,60 39,59 86,71-49,08-4,58 2, 4,58 32,98 96,00-54,57-4,64 4,03 4,64 36,69 76,71-41,76-4,24 4,68 4,68 29,76 : IPkt015 IO-8 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 20,165 42,34 * (A) (A) O 96,59-52,25-4,65 1,62 4,65 39,64 87,90-50,05-4,65 4,65 33,20 96,65-54,82-4,68 3,63 4,68 37,09 77,07-43,22-4,53 4,95 4,95 28,57 : IPkt016 IO-8 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 22,965 42,10 * (A) (A) O 96,59-52,27-4,60 1,73 4,60 39,65 86,71-49,35-4,58 4,58 32,79 96,00-54,91-4,64 4,07 4,64 36,34 76,87-42,92-4,34 28,82

34 Anlage 2 : Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Seite 4 Lange Liste - e zusammengefasst / A-Summenpegel gebildet Immissionsberechnung Beurteilung nach N Einstellung: Optimierte Einstellung : IPkt001 IO-1 EG Nacht (22h-6h) : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,12 19,684 32,62 * (A) (A) O 89,22-54,78-4,67 1,13 4,67 29,75 80,63-52,30-4,67 4,18 4,67 23, 88,64 -,96-4,69 4,79 4,79 27,84 67,27-44,38-4,58 7,58 7,58 16,97 : IPkt002 IO-1 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,12 22,484 32,59 * (A) (A) O 89,22-54,80-4,62 0,11 4,62 29,78 79,34-51,69-4,61 0,39 4,61 23,04 88,64 -,96-4,64 4,04 4,64 27,87 66,51-43,95-4,41 6,83 6,83 17,06 : IPkt003 IO-2 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 19,616 32,50 * (A) (A) O 89,31-54,75-4,67 1,14 4,67 29,87 79,34-51,88-0,59 22,80 88,64-56,23-4,69 3,44 4,69 27,59 66,93-44,83-4,59 6,44 6,44 16,51 : IPkt004 IO-2 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 22,416 32,49 * (A) (A) O 89,22-54,74-4,62 0,12 4,62 29,84 79,34-51,88-4,61 0,38 4,61 22,85 88,64-56,26-4,64 4,42 4,64 27,56 66,62-44, -4,42 6,00 6,00 16,69 : IPkt005 IO-3 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 19,725 32,83 * (A) (A) O 89,22-54,58-4,67 1,12 4,67 29,95 80,56-52,10-1,39 23,76 88,84 -,90-4,68 4,94 4,94 28,03 67,48-44,23-4,56 6,94 6,94 17,57

35 Anlage 2 : Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Seite 5 : IPkt006 IO-3 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 22,525 32,78 * (A) (A) O 89,22-54,59-4,62 0,11 4,62 29,99 79,34-51,50-4,60 0,39 4,60 23,23 88,64 -,87-4,64 3,79 4,64 27,98 66,63-43,44-4,35 6,14 6,14 17,75 : IPkt007 IO-4 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 19,659 32,97 * (A) (A) O 89,57-54,65-1,11 30,23 79,34-51,67-2,72 22,96 89,29-56,08-4,68 4,68 28, 66,74 -,21-4,59 7,59 7,59 15,74 : IPkt008 IO-4 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 22,9 32,64 * (A) (A) O 89,22-54,52-4,62 0,12 4,62 30,06 79,34-51,67-4,61 2,71 4,61 22,99 88,64-56,17-4,64 4,64 4,64 27,66 66,42-44,67-4,43 6,98 6,98 16,10 : IPkt009 IO-5 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,26 19,793 33,00 * (A) (A) O 89,22-54,28-1,11 30,25 80, -51,86-1,31 24,00 88,64 -,69-4,69 4,51 4,69 28,14 67,32 -,82-4,58 9,78 9,78 15,21 : IPkt010 IO-5 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,26 22,593 33,00 * (A) (A) O 89,22-54,30-4,62 0,11 4,62 30,29 79,34-51,18-4,60 0,38 4,60 23, 88,64 -,70-4,64 4,51 4,64 28,13 66,41-43,88-4,37 7,70 7,70 16,82

36 Anlage 2 : Berechnungsergebnisse Straßenverkehr Seite 6 : IPkt011 IO-6 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 19,730 33,03 * (A) (A) O 89,65-54, - 1,09 30,57 79,34-51,35-2,71 23,28 88,64 -,97-4,69 3,93 4,69 27,87 66,66-44, -4,58 6,97 6,97 16, : IPkt012 IO-6 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 22,530 32,93 * (A) (A) O 89,22-54,21-4,62 0,11 4,62 30,37 79,34-51,35-4,60 2,70 4,60 23,32 88,64 -,99-4,64 3,92 4,64 27,87 66,52-44,11-4,42 6,35 6,35 16,89 : IPkt013 IO-7 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 20,235 34,89 * (A) (A) O 89,22-52,32-1,57 32,21 81,79-50, -4,65 2,37 4,65 26,69 88,76-54,61-4,69 4,12 4,69 29,39 67,43-42,67-4,48 4,99 4,99 19, : IPkt014 IO-7 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 23,035 34,74 * (A) (A) O 89,22-52,33-4,60 1,82 4,60 32,22 79,34-49,08-4,58 2, 4,58 25,61 88,64-54,57-4,64 4,03 4,64 29,32 66,51-41,76-4,24 4,68 4,68 19,56 : IPkt015 IO-8 EG : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 20,165 34,88 * (A) (A) O 89,22-52,25-4,65 1,62 4,65 32,27 80,54-50,05-4,65 4,65 25,83 89,29-54,82-4,68 3,63 4,68 29,72 66,87-43,22-4,53 4,95 4,95 18,37 : IPkt016 IO-8 OG1 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 22,965 34,63 * (A) (A) O 89,22-52,27-4,60 1,73 4,60 32,29 79,34-49,35-4,58 4,58 25,42 88,64-54,91-4,64 4,07 4,64 28,97 66,66-42,92-4,34 18,62

37 Anlage 3 : Berechnungsergebnisse Schienenverkehr Seite 1 Anlage 3 : Berechnungsergebnisse Schienenverkehr Lange Liste - e zusammengefasst / A-Summenpegel gebildet Immissionsberechnung Beurteilung nach N Bahnverkehr N1hT G21 Einstellung: Optimierte Einstellung: : IPkt001 IO-1 EG : IPkt002 IO-1 OG1 : IPkt003 IO-2 EG : IPkt004 IO-2 OG1 : IPkt005 IO-3 EG : IPkt006 IO-3 OG1 : IPkt007 IO-4 EG Abstand (A) 109,64-0,01 2,66 0,21-0,01 53,84 0,53 4,09 0,28 48,66 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,12 22,484 49,21 (A) Abstand (A) 109,59-2,68 0,23-53,77 0,53 3,57 0,21 49,21 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 19,616 48,91 (A) Abstand (A) 109, -0,01 2,86-0,01 53,44 0,49 4,04 0,15 48,91 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 22,416 49,49 (A) Abstand (A) 109,52-2,87 0,04-53,35 0,49 3,48 0,11 49,49 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 19,725,99 (A) Abstand (A) 109,73-0,01 2,51 0,28-0,01,00 0,61 4,21 0,32,99 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 22,525 48, (A) Abstand (A) 109,64-0,01 2,53 0,31-0,01 54,90 0,61 3,77 0,22 48, : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 19,659 48,09 = : IPkt008 IO-4 OG1 (A) = ,66 = (IP) (A) 19,684 = : z /m = : y /m 59280,12 = : x /m ,41 = Tag (6h-22h) (A) Abstand (A) 109,49-2,69 0,14-54,61 0,57 4,18 0,16 48,09 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 22,9 48,58 = (A) Abstand (A) 109,49-2,70 0,17-54,51 0,57 3,72 0,12 48,58

38 Anlage 3 : Berechnungsergebnisse Schienenverkehr Seite 2 : IPkt009 IO-5 EG : IPkt010 IO-5 OG1 : IPkt011 IO-6 EG : IPkt012 IO-6 OG1 : IPkt013 IO-7 EG : IPkt014 IO-7 OG1 : IPkt015 IO-8 EG Abstand (A) 110,11-2,96 0,03-56,13 0,68 4,31 0,14 46,32 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,26 22,593 46,70 (A) Abstand (A) 109,50-2, ,25 0,67 3,95 0,09 46,70 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 19,730 46,49 (A) Abstand (A) 109,32-2,99-0,08-56,15 0,66 4,30 0,07 46,49 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 22,530 46,87 (A) Abstand (A) 109,32-2,99-0,04-56,04 0,65 3,93 0,06 46,87 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 20,235 41,11 (A) Abstand (A) 109,52-2,63 0,23-61,98 1,13 4,59 1,02 41,11 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 23,035 42,03 (A) Abstand (A) 109,52-2,53 0,43-61,78 1,19 4,42 0, 42,03 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 20,165 41,50 = : IPkt016 IO-8 OG1 = (A) = ,32 = (IP) (A) 19,793 = : z /m = : y /m ,26 = : x /m ,30 (A) Abstand (A) 109,36-2,96 0,11-61,73 1,18 4,58 0,50 41,50 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 22,965 41,71 = (A) Abstand (A) 109,36-2,94 0,14-61,69 1,18 4,41 0, 41,71

39 Anlage 3 : Berechnungsergebnisse Schienenverkehr Seite 3 Lange Liste - e zusammengefasst / A-Summenpegel gebildet Immissionsberechnung Beurteilung nach N Bahnverkehr N2hT G21 Einstellung: Optimierte Einstellung: : IPkt001 IO-1 EG : IPkt002 IO-1 OG1 : IPkt003 IO-2 EG : IPkt004 IO-2 OG1 : IPkt005 IO-3 EG : IPkt006 IO-3 OG1 : IPkt007 IO-4 EG : IPkt008 IO-4 OG1 Abstand (A) 107,73-0,01 2,63 0,25-0,01 53,78 0, 4,09 0,29 46,79 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,12 22,484,34 (A) Abstand (A) 107,68-2,65 0,26-53,72 0, 3,56 0,21,34 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 19,616,04 (A) Abstand (A) 107,64-0,01 2,83 0,02-0,01 53,38 0,51 4,04 0,15,04 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,73 22,416,63 (A) Abstand (A) 107,61-2,85 0,06-53,29 0,51 3, 0,11,63 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 19,725 46,13 (A) Abstand (A) 107,82-0,02 2, 0,32-0,02 54,96 0,63 4,21 0,34 46,13 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,33 22,525 46,59 (A) Abstand (A) 107,73-0,01 2,49 0,35-0,01 54,86 0,63 3,77 0,23 46,59 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 19,659 46,22 (A) Abstand (A) 107,59-2,66 0,17-54,54 0,59 4,18 0,16 46,22 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,30 22,9 46,71 = = (A) = ,79 = (IP) (A) 19,684 = : z /m = : y /m 59280,12 = : x /m ,41 = Nacht (22h-6h) : (A) (A) 107,59-2,67 0,19-54,46 0,59 3,71 0,13 46,71 : x /m Abstand : y /m : z /m (IP) (A)

40 Anlage 3 : Berechnungsergebnisse Schienenverkehr Seite 4 IPkt009 IO-5 EG : IPkt010 IO-5 OG1 : IPkt011 IO-6 EG : IPkt012 IO-6 OG1 : IPkt013 IO-7 EG : IPkt014 IO-7 OG1 : IPkt015 IO-8 EG Abstand (A) 108,21-2,95 0,05-56,09 0,71 4,31 0,14 44, : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,26 22,593 44,83 (A) Abstand (A) 107,59-2,98 0,01-56,22 0,71 3,95 0,09 44,83 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 19,730 44,63 (A) Abstand (A) 107,42-2,99-0,06-56,09 0,69 4,30 0,08 44,63 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,51 22,530,01 (A) Abstand (A) 107,42-2,99-0,02 -,99 0,69 3,93 0,06,01 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 20,235 39,27 (A) Abstand (A) 107,62-2,60 0,26-61,96 1,21 4,58 1,10 39,27 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) 3341, ,22 23,035,18 (A) Abstand (A) 107,62-2,49 0, - 61,74 1,26 4,42 0,58,18 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 20,165 39,66 = : IPkt016 IO-8 OG1 = (A) = , = ,793 = ,26 = ,30 = (A) Abstand (A) 107,46-0,01 2,95 0,13-0,01 61,70 1,26 4,58 0,54 39,66 : x /m : y /m : z /m (IP) (A) , ,38 22,965 39,86 = (A) Abstand (A) 107,46-2,93 0,16-61,66 1,26 4,41 0,50 39,86

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