Betriebliche Auswirkungen der GAP nach 2013/14
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- Emil Kappel
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1 Betriebliche Auswirkungen der GAP nach 2013/14 Nr. 1
2 Vorstellung Beratung Mitgesellschafter der LBB mit Sitz in Göttingen Beratung: deutschlandweit + Osteuropa Betriebe: ha, Schwerpunkt Ackerbau Nr. 2
3 Vorstellung Beratung Mitgesellschafter der LBB mit Sitz in Göttingen Beratung: deutschlandweit + Osteuropa Betriebe: ha, Schwerpunkt Ackerbau Landwirtschaft Betrieb in Weenzen, 150 ha, 1 Mitarbeiter, reiner Ackerbau, Maschinenkooperation auf 800 ha, + BGA Nr. 3
4 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Ursprüngliche Ziele: 1. Produktivitätssteigerung der Ldw., 2. Einkommenssicherheit der Ldw., 3. Stabilisierung der Märkte, 4. Versorgungssicherheit der Verbraucher, 5. angemessenen Verbraucherpreise Anteil Agrarausgaben am EU Jahresbudget rückläufig, aktuell ca. 40% (ca. 59 Mrd. EUR). Dt. Beitrag zum Agrarhaushalt in der Finanzperiode ca. 70 Mrd. EUR, bei Rückflüssen von ca. 48 Mrd. EUR. Nr. 4
5 Welche Einflüsse bestimmen aktuell die Ausrichtung der GAP ? (effektiv ab 2015) Steigender Einfluss aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich Einkommenssicherheit der Ldw. wird zunehmend hinterfragt Akzeptanz nur noch als Ausgleich für zusätzliche Auflagen, dadurch Änderung der Ziele bzw. neue Schwerpunkte: Einhaltung zusätzlicher Umwelt- und Klimaschutzsstandards, Nachhaltigkeit Erhaltung der Landwirtschaft in allen Regionen der EU, Erhaltung der Vielfalt der ländlichen Räume, Nr. 5
6 Aktueller Stand der Gespräche (Oktober 2013): - Einigung zw. Europäischen Parlament und EU-Agrarministerrat - Keine Kappung bei 300 T, stattdessen Kürzung von 5 % ab 150 T, oder höhere Prämien für die ersten ha, refinanziert über Umverteilung von 5 % (nicht 30%) des nationalen Budgets - Genaue Ausgestaltung der GAP erfolgt individuell innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten (in Deutschland lt. Aigner ca. 40 /ha höhere Förderung der ersten 30 ha anstelle 5% Kürzung ab 150 T, Entscheidung trifft aber erst Aigners Amtsnachfolger im Gespräch mit den Bundesländern). - Bis 2019 einheitliche Flächenprämie von min. 196 /ha in allen Ländern der EU - Bis zu 15% des nationalen Budgets in 2. Säule umschichten Nr. 6
7 Aktueller Stand der Gespräche (Oktober 2013): - Max. 8 % der nationalen Budgets an Produktion gekoppelt, z.b. Raufutterfresserprämie 80 /GV - Bis zu 5% des nationalen Budgets für Benachteiligte Gebiete - Junglandwirteförderung bis 40 Jahren in Höhe von bis zu 50 /ha bis max. 90 ha/betrieb - Direktzahlungen nur an aktive Landwirte, nicht z.b. an Betreiber von Flughäfen, Bahnhöfen, Wasserwerken etc. - Aufteilung der Direktzahlung in 70% Basisprämie und 30% Greening (keine Unterschiede zwischen Bundesländern) Nr. 7
8 Aktueller Stand der Gespräche (Sommer 2013): - Greening für alle obligatorisch, Verstöße führen zur Kürzungen über die Höhe der Greening-Prämie, es beinhaltet u.a.: 1) Grünlandumbruchverbot 2) Fruchtartendiversifizierung, d.h. a) Betriebe zw. 10 bis 30 ha Ackerland 2 Kulturen, davon eine max. 75% b) Betriebe > 30 ha Ackerland 3 Kulturen, davon erste Hauptkultur max. 75% und zweite max. 20% c) Ausgenommen sind Betriebe mit > 75% Grünland, oder > 75% äquivalente Agrarumweltprogramme, oder Betriebe die jährlich ihre Flächen tauschen (z.b. spezialisierte Kartoffelbetriebe). Nr. 8
9 3) Vorhalten ökologischer Vorrangflächen bei Betrieben > 15 ha, zunächst 5% ab 2017 evtl. 7% a) Erfüllung durch z.b. Brache, Randstreifen, Biotope, ZWF (anteilig), Leguminosen, KUP d.h. teilweise ldw. Nutzung der Fläche möglich b) Erbringung durch den Einzellandwirt innerhalb einer Flächenkulisse, oder evtl. kollektiv durch Dritte (je nach Entscheidung des Mitgliedstaats) c) Ausgenommen sind Betriebe mit > 75% Grünland, oder > 75% äquivalente Agrarumweltprogramme, 4) Öko-Betriebe sind automatisch gegreent Nr. 9
10 Die vorliegende Berechnung stellt eine Planungsberechnung auf der Basis einer Vielzahl zu tätigender Annahmen dar. Diese beruhen auf Angaben aus Brüssel, Erfahrungswerten und persönlichen Einschätzungen, sie können sich im Rahmen der politischen Umsetzung in Deutschland jedoch auch anders darstellen. Insofern handelt es sich bei den folgenden Darstellungen lediglich um eine Beispielsrechnung. Nr. 10
11 "5% ab 150 T " "Aigner" "Grün" EU-Prämien Basisprämie Greeningprämie Basisprämie Greeningprämie Basisprämie Greeningprämie Basisbetrag Deutschland nach Abzug Modulation 320 Umverteilung zw. Mitgliedstaaten -24 (Ziel: 2019 EU weit min. 196 /ha) Neue Basisprämie Umschichtung in 2. Säule max. 15% - 0% - 0% % Umverteilung (ersten ha mehr max. 30%) - 0% -15 5% % Zwischensumme Aufteilung (Basis / Greening) 70 % 30 % Betriebsprämie für die ersten 30 ha Betriebsprämie zw. / bis 30 ha 46 ha Betriebsprämie ab 46 ha Prämie alt Prämie neu bis 30 ha Prämie neu zw. / bis 30 ha 46 ha Prämie ab 46 ha Nr. 11
12 "5% ab 150 T " "Aigner" "Grün" EU-Prämien Basisprämie Greeningprämie Basisprämie Greeningprämie Basisprämie Greeningprämie Basisbetrag Deutschland nach Abzug Modulation 320 Umverteilung zw. Mitgliedstaaten -24 (Ziel: 2019 EU weit min. 196 /ha) Neue Basisprämie Umschichtung in 2. Säule max. 15% - 0% - 0% % Umverteilung (ersten ha mehr max. 30%) - 0% -15 5% % Zwischensumme Aufteilung (Basis / Greening) 70 % 30 % Betriebsprämie für die ersten 30 ha Betriebsprämie zw. / bis 30 ha 46 ha Betriebsprämie ab 46 ha Prämienminderung bei Prämienminderung bei Prämienminderung bei Prämienminderung bei 50 ha ha ha ha Nr. 12
13 Lohnt sich Greening für den Landwirt, oder sollte er auf die Greeningprämie einfach verzichten? Sanktion bei Nichteinhalten: Kürzung nur der Greeningprämie (50 90 /ha) 2017 / 2018 Zusätzliche Kürzung der Basisprämie um 18 /ha bzw. 22 /ha Greening Gesamt Ø DB Marktbau Ø DB Greening DB Verlust Differenz Break- Betriebsgröße Greeninganteil Greeningprämie even 500 ha 5% 90 /ha /ha 0 /ha ha 7% 90 /ha /ha 0 /ha ,25% 500 ha 5% 90 /ha /ha 0 /ha ha 5% 50 /ha /ha 0 /ha Nr. 13
14 C) Auswirkungen auf die Fruchtfolge Welche Auswirkung hat die deutsche Umsetzung der GAP auf die Fruchtfolge? Nationale Programme Höhe und Art der Förderung Länder bzw. regionsspezifisch aktuelle Beispiele: Förderung vielgliedriger Fruchtfolgen in NRW Förderung des Anbau von Leguminosen Aufnahme völlig neuer Fruchtfolgeglieder erforderlich Greening Zahlung gebunden an Einhaltung bestimmter aber praxisüblicher Fruchtfolgen Schaffung ökologischer Vorrangflächen Extremfruchtfolgen müssen angepasst werden Basis- Prämie Entkoppelt An die Einhaltung von Cross Compliance geknüpft Keine Auflagen zur Fruchtfolgegestaltung Keine Änderung der Fruchtfolge Nr. 14
15 Zusammenfassung aktuelle Situation: Endgültige Abstimmung des Rats im November 2013, anschließend Ausarbeitung der Rechtstexte GAP gibt allgemeinen Rahmen vor, der einzelne Mitgliedstaat setzt individuell um (in D Entscheidung durch Amtsnachfolger von Frau Aigner in Abstimmung mit den Bundesländer), in D sogar Unterschiede zwischen den Bundesländern möglich 2014 wird ein Übergangsjahr mit einheitlicher dt. Prämie ca. 300 /ha Bis 2020 ca. 20% weniger Mittel für den Agrarhaushalt Weitere Liberalisierung der Märkte (Ende ZMO 2017, MQ 2015) Zukünftig noch mehr Bürokratie! Entwicklung der Agrarstruktur und Wettbewerbsfähigkeit größerer Betriebe werden negativ beeinflusst (Kürzung ab 150 T, oder höhere ha-prämien für die ersten ha) Nr. 15
16 Fazit 1. Die Gemeinsame Agrarpolitik: Basisprämie wird deutlich sinken, Basisprämie ist entkoppelt und hat keine Auswirkung auf Fruchtfolge, z.t. Kompensation über Programme der 2. Säule je nach BL Genaue Umsetzung des Greenings unklar Fruchtartendiversfizierung Genaue Ausgestaltung in Dt. unklar Amtsnachfolger Aigner 2. Das Greening: Für die Mehrheit der Ldw. ist die Teilnahme am Greening wirtschaftlich. Jeder zusätzliche DB auf der Greeningfläche erhöht die Vorzüglichkeit der Teilnahme am Greening. Anbau Leguminosen / Blühstreifen Nr. 16
17 Stillstand bedeutet Rückschritt! Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen. 17/50 (Chinesisches Sprichwort)
18 Entwicklung: 60 er 80 er Jahre; Einführung gemeinsamer Marktordnung mit Außenschutz (Importzölle und Exporterstattungen, d.h. an die Produktion gekoppelte Förderung) Folge: EU Landwirte produzieren mehr als der Markt aufnimmt, Entsorgung der Mengen immer teurer 1992 MacSharry-Reform, Einführung von an die Produktion gekoppelten Einkommensbeihilfen und Reduzierung der Ankaufsgarantien, Maßnahmen des Umweltschutzes bzw. der Verringerung der Produktionsmenge 1999 Agenda 2000 Begrenzung der Ausgaben des Agrarhaushalts auf jährlich 53,5 Mrd. EUR (Niveau 1999) Nr. 20
19 Entwicklung: 2002 Aufnahme 10 neue Mitgliedstaaten + dort schrittweise Einführung von Direktzahlungen, 2005 Reform auf Basis der Luxenburger Beschlüsse Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an die Einhaltung von Mindeststandards ( Cross-Compliance ), Umverteilung der Direktzahlungen Modulation zur Refinanzierung der 2. Säule (zur Förderung des ländlichen Raums) Health-Check Bestätigung der Neuorientierung der GAP Erhöhung Modulation, Abbau Marktstützung, Nr. 21
20 Übersicht ( - Welche Einflüsse bestimmen aktuell die Ausrichtung? - Wie hoch ist zukünftig die Prämie und wie setzt sie sich zusammen? (B) Bewegung im Markt - Wie ändert sich die Vorzüglichkeit bei gesunkenen Preisen? - Was sagt mir der Gleichgewichtspreis aus? (C) Gibt es Auswirkungen auf die Fruchtfolge? - Wer muss und wer sollte seine Fruchtfolge ändern? - Wie sieht an meinem Standort die optimale Fruchtfolge aus? (D) Fazit Nr. 22
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