Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: LI Währung: EUR. Nova Fund Class EUR

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1 BESTÄTIGUNG ALS PROFESSIONELLER ANLEGER Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: LI Währung: EUR Nova Fund Class EUR Alternativer Investmentfonds (AIF) nach liechtensteinischem Recht Der Nova Fund (AIF) in der Rechtsform der Treuhänderschaft ( Kollektivtreuhänderschaft ) gemäss Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) I. ANGABEN ZUM PROFESSIONELLEN ANLEGER: Nachname / Firma Vorname Titel Strasse/Hausnummer PLZ Ort Staat II. BESTÄTIGUNGEN DES PROFESSIONELLEN ANLEGERS Der professionelle Anleger bzw. die Person, mit der der professionelle Anleger einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag gemäss Art. 154 Abs. 2 lit. b AIFMV abgeschlossen hat, bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung die Anforderungen gemäss Art. 154 Abs. 2 AIFMV erfüllt sind. Ein professioneller Kunde ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Um als professioneller Kunde angesehen zu werden, muss ein Kunde den folgenden Kriterien genügen: Kategorien von Kunden, die als professionelle Kunden angesehen werden Folgende Rechtspersönlichkeiten können in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente als professionelle Kunden im Sinne der Richtlinie angesehen werden: 1. Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtspersönlichkeiten umfasst, die die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtspersönlichkeiten kennzeichnend sind: Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat im Rahmen einer Richtlinie zugelassen werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat ohne Bezugnahme auf eine Richtlinie zugelassen oder beaufsichtigt werden, Rechtspersönlichkeiten, die von einem Drittland zugelassen oder beaufsichtigt werden: a. Kreditinstitute b. Wertpapierfirmen

2 c. sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute d. Versicherungsgesellschaften e. Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften f. Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften g. Warenhändler und Warenderivate-Händle h. örtliche Anleger i. sonstige institutionelle Anleger. 2. Grosse Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der nachfolgenden Anforderungen erfüllen: a. Bilanzsumme: EUR, b. Nettoumsatz: EUR, c. Eigenmittel: EUR. 3. Nationale und regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentralbanken, internationale und supranationale Einrichtungen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen. 4. Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschliesslich Einrichtungen, die die wertpapiermässige Unterlegung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben. 5. Kunden, die gemäss Richtlinie 2004/39/EG (MiFlD) auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können. III. DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verwaltungsgesellschaft / den AIFM nach den Grundsätzen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie nationaler Datenschutzbestimmungen erfolgt. Detaillierte Informationen können der Datenschutzerklärung auf www. scarabaeus.li entnommen werden. IV. ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEN Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir auch der (die) wirtschaftlich Berechtigte(n) der einzubringenden Vermögenswerte bin (sind). Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir NICHT der(die) wirtschaftliche Berechtigte(n) bin/sind und gebe(n) nachfolgend Name und Adresse an und fügen alle benötigten Dokumente (Ausweis) bei. Nachname / Firma Vorname Titel Strasse/Hausnummer PLZ Ort Staat Seite 2 von 7

3 V. ERKLÄRUNGEN Ich/Wir erkläre/n hiermit: Kenntnis vom Inhalt der konstituierenden Dokumente zu haben und damit einverstanden zu sein; a) Kenntnis davon zu haben, dass Kaufanträge zurückgestellt oder zurückgewiesen werden können; b) die im Prospekt und Treuhandvertrag beschriebenen Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zur Kenntnis genommen zu haben; c) von den im Prospekt und Treuhandvertrag aufgeführten Restriktionen bezüglich des Verkaufs von Anteilen, insbesondere bezüglich des Verkaufs in den Vereinigten Staaten oder an Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kenntnis zu haben und zu bestätigen, dass deren Voraussetzungen nicht gegeben sind; d) die im Prospekt und Treuhandvertrag beschriebenen Risiken zu akzeptieren; e) im Falle einer vorgängigen Eröffnung eines neuen Depots einverstanden zu sein, dass ich/wir die Anteile erst erwerbe/n, wenn das Depot entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht gültig errichtet worden ist. Ort, Datum Unterschrift des professionellen Anlegers 1 Hinweis: Die Angaben zum professionellen Anleger verbleiben bei der Hausbank des Anlegers und sind nicht der Verwahrstelle einzureichen. 1 Der Zeichnungsschein ist durch den professionellen Anleger oder die Person, mit der der professionellen Anleger einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag nach Art. 154 Abs. 2 lit. b AIFMV abgeschlossen hat, zu unterzeichnen. Seite 3 von 7

4 ZEICHNUNGSSCHEIN AN DIE HAUSBANK Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: LI Währung: EUR Nova Fund Class EUR Alternativer Investmentfonds (AIF) nach liechtensteinischem Recht Der Nova Fund (AIF) in der Rechtsform der Treuhänderschaft ( Kollektivtreuhänderschaft ) gemäss Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) INSTRUKTIONEN AN M EINE / UNSERE BANK: Ich/Wir beauftrage/n Sie hiermit: für meine/unsere Rechnung Anteile zu den gemäss Prospekt und Treuhandvertrag gültigen Preisen zu zeichnen. Der Mindestzeichnungsbetrag ist EUR oder Gegenwert zuzüglich der im Anhang A AIF im Überblick des Treuhandvertrages genannten Ausgabekommission: Zeichnungsbetrag 2 EUR oder Anzahl Anteile (nur bei Zeichnung über die Hausbank) den obigen Zeichnungsauftrag zum Erwerb der Anteile unter zwingender Beilage einer schriftlichen Bestätigung (Wortlaut siehe Ende Dokument) an die Zeichnungsstelle des AIF weiterzuleiten. Zeichnung über die Zeichnungsstelle des AIF bzw. über die Hausbank 3 : Name der Bank Kontaktperson bzw. Abteilung Strasse/Hausnummer PLZ Ort / Land Zahlung zulasten Konto-Nr. Verbuchung in Wertschriftendepot-Nr. Seite 4 von 7

5 Zeichnungsstelle des AIF: Scarabaeus Wealth Management AG, Pflugstrasse 20, 9490 Vaduz, Liechtenstein Ort, Datum Unterschrift des professionellen Anlegers 3 2. Die Anteile werden nicht in Bruchteilen begeben. Wenn dem Anleger nicht für den gesamten Zeichnungsbetrag Anteile zugeteilt werden kann, wird der Differenzbetrag dem Anleger zurückerstattet. Bei der Hausbank muss es sich um eine Bank mit Sitz im In- oder Ausland handeln, welche der Richtlinie 91/308/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/97/EG oder einer gleichwertigen Regelung und einer angemessenen Aufsicht untersteht. 3. Der Zeichnungsschein ist durch den professionellen Anleger oder die Person, mit der der professionellen Anleger einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag nach Art. 154 Abs. 2 lit. b AIFMV abgeschlossen hat, zu unterzeichnen. ANLAGE Hiermit avisiere(n) ich/wir Ihnen folgende Anlage Betrag* in EUR *inkl. 1% Ausgabeaufschlag / Mindestbetrag EUR 100 (ab EUR : 0%) ANGABEN AUF DER ÜBERWEISUNG Kreditinstitut (Bank) Kontoinhaber Banque Havilland AG Austrasse 61, FL-9490 Vaduz Nova Fund IBAN LI BIC HAVLLULL Verwendungszweck Zeichnung Seite 5 von 7

6 BESTÄTIGUNG DER HAUSBANK Valoren-Nummer: ISIN-Nummer: LI Währung: EUR Nova Fund Class EUR Alternativer Investmentfonds (AIF) nach liechtensteinischem Recht Der Nova Fund (AIF) in der Rechtsform der Treuhänderschaft ( Kollektivtreuhänderschaft ) gemäss Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) Gleichzeitig mit der Übermittlung des nachstehenden Zeichnungsauftrags bestätigt die Hausbank gegenüber der Zeichnungsstelle des AIF, dass a) sie in Bezug auf die nachstehende Zeichnung im Besitze eines rechtsgültig unterzeichneten Zeichnungsscheins im Original ist, woraus sich ergibt, dass es sich beim Anleger um einen professionellen Anleger gemäss den Kategorien im Zeichnungsschein handelt; b) ihr die Bestätigung des Anlegers hinsichtlich seiner Stellung als professionelle Anleger plausibel erscheint; Zeichnungsbetrag 4 EUR oder Anzahl Anteile Datum der Zeichnung Erstzeichnung Folgezeichnung 5 Name der Hausbank Kontaktperson bzw. Abteilung Strasse/Hausnummer PLZ Ort Seite 6 von 7

7 Ort, Datum Firma / Unterschrift der Hausbank Bitte weiterleiten an die Zeichnungsstelle des AIF: Scarabaeus Wealth Management AG, Pflugstrasse 20, 9490 Vaduz, Liechtenstein 4 Die Anteile werden nicht in Bruchteilen begeben. Wenn dem Anleger nicht für den gesamten Zeichnungsbetrag Anteile zugeteilt werden kann, wird der Differenzbetrag dem Anleger zurückerstattet. 5 Die Zeichnungstelle kann einen Nachweis für die Erstzeichnung einverlangen. Seite 7 von 7

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