Betriebsversammlung wissenschaftliches Personal. MUI :00 Martin Tiefenthaler

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1 Betriebsversammlung wissenschaftliches Personal MUI :00 Martin Tiefenthaler

2 Agenda Berichte Arbeitszeitnovelle KA-AZG Forderungen der Arbeitgeber Betriebsvereinbarung MUI Abschätzung Alternativen Gehaltsvergleiche Anträge Allfälliges

3 Verlängerte Dienste >13h Anfrage Sozialministerium: Nur wenn ausreichende Pausen vereinbart sind, kann der BR verlängerte Dienste vereinbaren Kein Durcharbeiten zulässig, in BV zu regeln MUI <2/3 im Halbjahresschnitt TILAK hat Obergrenze bislang abgelehnt!

4 Zwangszeitausgleich 40h Wochenstunde in 5 Tagewoche vereinbart Zusätzlich verlängerte Dienste innerhalb KA-AZG Grenzen Zu viele Dienste eingeteilt/ kein Opt out/ zu wenig geeignetes Personal Überschreitung der Höchstgrenze durch nachfolgende Normalarbeitszeit: Zwangszeitausgleich (Kürzung der Normalarbeitszeit) Arbeitszeit nicht erbracht Gehaltskürzung auch Grundgehalt! Zeitausgleich entsteht nur bei Erfüllung der Normalarbeitszeit aus Journaldiensten (3h/Dienst Mo-Do)

5 Zwangszeitausgleich 2 Arbeitsrecht: Zeitausgleich ist wie Urlaub einvernehmlich! Arbeitgeber hat Anspruch auf Arbeitsleistung in vereinbarter Arbeitszeit (Betriebszeit der Klinik) Arbeitnehmer hat Anspruch auf Bezahlung für Arbeitsbereitschaft in vereinbarter Arbeitszeit Heimtag wird nur als Freistellung von klinischen Tätigkeiten betrachtet: Forschung, Lehrvorbereitung oder auch Arztbriefschreibung etc. Heimtag wird als Nullstunden-Arbeitstag unter Entgeltfortzahlung betrachtet: Bei fehlender Arbeitseinteilung würde auch nach ABGB 1151 ein Anspruch auf Entgelt entstehen. Rechtsstreit! Dienstplan auch der Normalarbeitszeit, Stationseinteilung ist mindestens einen Monat im voraus bekannt zu geben, später nur mehr einvernehmlich möglich (Ausnahme angeordnete Überstunden)

6 TILAK fordert alternative Dienstmodelle Schichtdienst: z. B. MZA Notfallaufnahme 1 FA, 2 Ass, 5 Wochen Urlaub, 2 Wochen Weiterbildung/Kongress/krank Bedarf 4,8 FTE bei 40h Woche für 1 FA 9,6 Assistenten/innen für 2 Anwesende 100% der Dienstzeit (keine F&L!) Unzulässig wegen Uni-KV Unzulässig wegen Ärztegesetz (25h Kernausbildungszeit 7:00-17:00 Mo-Fr)

7 Alternative Dienstmodelle 2 10h Tage, dann aber nur 3 und 1 Forschungstag? Verschobene Dienste (12:00-20:00) (Kinderbetreuung?) Samstagsambulanzen (Fünftagewoche) Halbe Journaldienste (keine inaktive Bereitschaftszeit) Alles in BV ausgeschlossen! MUI macht 40h Normalarbeitszeit und verlängerte Dienste. Ohne Normalarbeitszeit, in der auch noch Freiraum für Forschung und Lehre ist, werden keine verlängerten Dienste zugebilligt.

8 Gehaltsvergleiche 2014 Grundsätzliches: Grundgehaltsanpassung bei Umsetzung von EUGH Urteil in anderen Ländern erfolgt. Einrechnung der Dienste ist nicht zielführend: 2021 nur 2 Dienste pro Monat zulässig Dienstabrechnung: durch verschobene Normalarbeitszeit und Zeitausgleich keine nennenswerten Überstunden Alle Sozialpartner verhandeln Grundgehälter und 40h Wochen und nicht 60h Wochen, die bald nicht mehr zulässig sind.

9 Uni KV B Schema: Klinikärzte Jahresbrutto B-Stellen Uni-KV Ärztezulage Brutto/Monat (x14) Gehaltsgruppe B ,80 536, , ,20 nach 3 Jahren 3.107,50 536, , ,00 nach 8 Jahren lit.a 3.483,30 536, , ,20 nach 8 Jahren lit.b 3.859,30 536, , ,20 nach 8 Jahren lit.c 4.061,70 536, , ,80 FA Ausbilungsvertrag längstens 7 Jahre FA Eintritt als Post Doc mit 3.483,30 keine vorzeitigen Vorrückungen als Facharzt Option*: Vorzeitige Vorrückung bei Funktionen (stv. Klinikleiter, Stationsleiter etc.)? Keine Berücksichtigung der Prädoczeit! 6-Jahresschnitt 4-Jahresschnitt , ,20 Zahlenangaben ohne Gewähr Gesamteinkommen Jahr B-Stelle lit.a , , , , , , , , , , ,4010 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,4020 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,20 30 Dienstjahre

10 Uni-KV A2 Stelle nach 4a FA Gesamteinkommen bei Start als FA Jahresbruttobezüge ÄRZTE (Laufbahnstelle erst nach Facharztausbildung und Doktorat!) A2-Stellen Ärztezulage Jahresbrutto Brutto/Monat (x14) PhD mit Quali 4.119,40 536, , ,60 nach 4 J/erfüll Quali 4.466,50 536, , ,00 nach 6 Jahren 4.929,20 536, , ,80 nach 12 Jahren 5.391,80 536, , ,20 nach 18 Jahren 5.854, , ,00 nach 24 Jahren 6.317,20 536, , ,80 Laufbahn Gesamt Jahr A2-Stellen ,60 FA Ausbildung 6a , , , , , , , , , ,00 10 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,40 16 Dienstjahre , , , , , , , , ,80 IIIB 2.095,40 Keine Berücksichtigung der Prädoczeit! 6-Jahresschnitt 4-Jahresschnitt , ,60 Zahlenangaben ohne Gewähr , ,20 20 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,20 26 Dienstjahre , , , , , ,00 30 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,80 40 Dienstjahre

11 Theorie, Nichtärzte, A2 A2-Stellen Laufbahnstelle 7,5 % Zulag e Zahlenangaben ohne Gewähr Brutto/Monat Jahresbrutto (x14) Univ Ass 1-3 A 2.615, , ,20 Univ Ass 4-6 A 3.107, , ,00 PhD 4.119, , ,60 nach 4 Jahren 4.466, , ,00 nach 6 Jahren 4.929, , ,80 nach 12 Jahren 5.391, , ,20 nach 18 Jahren 5.854, , ,00 nach 24 Jahren 6.317, , ,80 Keine Berücksichtigung der Prädoczeit! 4a Postdoc 4 A Assist Prof nach 4 a erfüllte QV Gesamteinkommen Jahr A2-Stellen Univ Ass ,20 Univ Ass ,20 Univ Ass ,00 Univ Ass ,00 Post Doc ,60 Post Doc ,60 Post Doc ,60 Post Doc ,60 Assist Prof ,00 Assist Prof , ,8010 Dienstjahre Assist Prof ,80 Assist Prof ,80 Assoz Prof , , , , , , , , ,4020 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,80 30 Dienstjahre

12 FA-Theorie A2 Stelle nach 4a Postdoc Jahresbrutto A2-Stellen 7,5 % Zulage Brutto/Monat (x14) PhD mit QV 4.119,40 157, , ,77 nach 4 Jahren 4.466,50 157, , ,17 nach 6 Jahren 4.929,20 157, , ,97 nach 12 Jahren 5.391,80 157, , ,37 nach 18 Jahren 5.854,50 157, , ,17 nach 24 Jahren 6.317,20 157, , ,97 Univ-Ass in FA Ausbildung 1.-3.J 2.615,80 157, , , j 3.107,50 157, , ,17 PHD ohne OV/FA 3.483,30 157, , ,37 Keine Berücksichtigung der Prädoczeit! Zahlenangaben ohne Gewähr Laufbahn Gesamteinkommen Jahr Univ.AssIA ,37 Univ.AssIA ,37 Univ.AssIA ,37 Univ.AssIA ,17 Univ.AssIA ,17 Univ.AssIA ,17 FA-PhD ,37 FA-PhD ,37 Assist Prof ,77 Assist Prof ,77 Assoz Prof ,17 Assoz Prof ,97 Assoz Prof ,97 Assoz Prof ,97 Assoz Prof ,97 Assoz Prof ,97 Assoz Prof ,97 Assoz Prof ,37 Assoz Prof ,37 Assoz Prof , ,90 10 Dienstjahre ,00 20 Dienstjahre Assoz Prof ,37 Assoz Prof ,37 Assoz Prof ,37 Assoz Prof ,17 Assoz Prof ,17 Assoz Prof ,17 Assoz Prof ,17 Assoz Prof ,17 Assoz Prof ,17 Assoz Prof , ,50 30 Dienstjahre

13 Theorie A2 Stelle Facharzt B-Stellen Uni-KV 7,5 % Zulage Brutto/Monat Jahresbrutto (x14) Gehaltsgruppe B ,80 157, , ,37 nach 3 Jahren 3.107,50 157, , ,17 nach 8 Jahren lit.a 3.483,30 157, , ,37 nach 8 Jahren lit.b 3.859,30 157, , ,37 nach 8 Jahren lit.c 4.061,70 157, , ,97 PhD Dauer Max 4a Senior Scientist ohne PhD. In Ausschreibung Postdoc Stelle (lt Ausschreibungstext) 6-Jahresschnitt 4-Jahresschnitt , ,77 Keine Berücksichtigung der Prädoczeit! Zahlenangaben ohne Gewähr Gesamteinkommen FA=PHD Jahr B-Stelle lit.a , , , , , , , , , , ,12 10 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,82 20 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,12 30 Dienstjahre

14 Zahlenangaben ohne Gewähr

15 Tilak-Modellkarriere 2014 TILAK Gehaltstabelle Vergütung Neu ab Gehaltsklasse 10 Brutto/Mon at Bi/trienn. Jahresbrutto (x14) Jahresbrutto OA (OA) 0-2 Jahre Ä.i.A , , Jahre Ä.i.A , , Jahre Ä.i.A , , Jahre Ä.i.A , , Jahre FA 4.304, , Jahre OA 4.648,00 2, , Jahre OA 4.811,00 2, , Jahre OA 4.955,00 2, , Jahre leit. OA 5.376,00 2, , , , Jahre leit. OA 5.538,00 2, , , , Jahre leit. OA 5.660,00 2, , , , Jahre leit. OA 5.773,00 2, , , , Jahre leit. OA 5.888,00 2, , , , Jahre leit. OA 5.994,00 3, , , , Jahre leit. OA 6.102,00 3, , , , Jahre leit. OA 6.212,00 3, , , , Jahre leit. OA 6.324,00 3, , , , Jahre leit. OA 6.438,00 3, , , , Jahre leit. OA 6.547,00 3, , , , Jahre leit. OA 6.658,00 3, , , ,00 Zahlenangaben ohne Gewähr 6-Jahresschnitt 4-Jahresschnitt , ,00 Gesamteinkommen Modellkarriere Gesamteinkommen OA-karriere Jahr TILAK Jahr TILAK , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0Dienstja 0 hre ,0010 Dienstjahre , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0Dienstjahr 0 e ,0020 Dienstjahre , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0030 Dienstjahre ,0030 Dienstjahre , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 40 Dienstjahre ,00 40 Dienstjahre

16 KAGES Modell KAGES Gehaltstabelle Vergütung Neu ab Gehaltsklasse 10 für 2015 Jahresbrutto Brutto/Monat (x14) 0-2 Jahre Ä.i.A , , Jahre Ä.i.A , , Jahre Ä.i.A , , Jahre Ä.i.A , , Jahre FA 4.836, , Jahre OA 4.971, , Jahre OA 5.106, , Jahre OA 5.242, , Jahre OA 6.377, , Jahre OA 6.512, , Jahre OA 6.647, , Jahre OA 6.782, , Jahre OA 6.917, , Jahre OA 7.053, , Jahre OA 7.188, , Jahre OA 7.323, , Jahre OA 7.493, , Jahre OA 7.641, , Jahre OA 7.799, , Jahre OA 7.962, , Jahre OA 8.133, , Jahre OA 8.311, , Jahre OA 8.495, ,00 6-Jahresschnitt 4-Jahresschnitt , ,00 Zahlenangaben ohne Gewähr Gesamteinkommen Jahr KAGES , , , , , , , , , , ,0010 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,0020 Dienstjahre , , , , , , , , , , ,0030 Dienstjahre

17 Zusammenfassung Unigehälter sind unattraktiv Wechsel zu KAGES Unis können Lehre zukaufen Forschungsoutput auch Forschungsleistung an Habilitationen 250 MUI Klinik : 60 Tilak Dozenten/innen! Modell Linz schädigt langfristig Unistandort Innsbruck und Spitzenmedizin!

18 Marburger Bund Uniärzte Mindestgehälter Marburger Bund, Gültig ab x/a 42h/Wo Jahr Laufbahn Lebensverdienst Ausbildungsa rzt zum FA Jahr 1, , ,06 6a AIA ,06 2, , , ,40 3, , , ,06 4, , , ,62 5, , , ,40 6, , , , ,67 Sechsjahresmittel - 4a FA ,73 Zahlenangaben ohne Gewähr Fachärzte/in ,73 1, , , ,73 4, , , , ,35 Vierjahresmittel 7, , , ,44 10 Dienstjahre

19 Blick nach Deutschland: Marburger Bund Uniärzte Mindestgehälter OA nach 10a , ,21 FA , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8820 Dienstjahre Zahlenangaben ohne Gewähr

20 Blick nach Deutschland: Marburger Bund Uniärzte Mindestgehälter ,77 OA - Chef , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,50 30 Dienstjahre ,92 Zahlenangaben ohne Gewähr

21 MUI_B1-Schema MUI_B1-A2-Schema TILAK-neu 2015 OA-Karriere TILAK-neu 2015 LA-Karriere KAGES 2015 OA-Karriere AUVA 2013 LA-Karriere Marburger Bund OA-Karriere Marburger Bund LA-Karriere Jahresbrutto-Verdienste Grundgehalt in 39 Dienstjahren

22 Vergleich Mittelwerte für Ärzte in FA Ausbildung und 4 A FA 6-Jahresschnitt 4-Jahresschnitt B-Stelle Ärzte , ,20 B-Stelle Ärzte Theorie , ,77 B-Stelle Ärzte A , ,60 TILAK-Landesärzte , ,00 KAGES , ,00 Marburger Bund , ,35 Zahlenangaben ohne Gewähr

23 Lebensverdienstvergleich B-Stelle Ärzte B-Stelle Theorie B-Stelle Ärzte A2 TILAK-Landesärzte KAGES Marburger Bund 10 Jahre , , , , , ,44 20 Jahre , , , , , ,80 30 Jahre , , , , , ,50 40 Jahre , , , , , ,20 Zahlenangaben ohne Gewähr

24 Forderungen B-Stellen an Med. Unis an Marburger Bund Gehälter des süddeutschen Raumes anpassen. A2 (alle) 20% über B Schema. Anpassung der B-Gehälter bei Vorrückungen an Landesärztegehälter an den Unistandorten (KAGES, TILAK) Anpassung der Beamtengehälter an den prozentuellen Anstieg Soweit machbar Forderungskonsens zwischen den Betriebsräten in Graz, Wien und Innsbruck Kollektivvertragliche Verankerung im Uni-KV und Gehaltsgesetz

25 Forderungen der Arbeitgeber Flexibilisierung Verschobene Dienste Aufgabe der 5 Tage Woche (Tilak Excel Prog.) 10 h Tage, keine Forschungszeit Bereitschaft zum Schichtdienst (MUG, MUW) Forschung nicht in AZ einzurechnen (Dr. Grimm, Wien; Rektor Smolle, Graz) Entspricht Krankenpflegemodell in KA-AZG Grenzen ohne Berücksichtigung von Lehre und Forschung

26 Umsetzung Verhandlung mit GÖD KV Team (BL13) Verhandlung mit BMWFW unter Einbezug der GÖD und der Med. Uni BR Arbeitskampf: Gleiche Grundgehälter wie in D! Betriebsversammlungen Öffentlichkeitsarbeit

27 Unterstützung der Ärztekammer auch Ärztegehälter der Universitätsärzte in Tirol Die Ärztevertreter der Medizin Uni Wien verständigten sich mit dem Wissenschaftsministerium auf eine rasche Lösung bezüglich der Ärztegehälter und eine schrittweise ab rückwirkende Gehaltsanpassung. Ebenso verhandelt der Rektor der Medizin Uni Graz mit dem Wissenschaftsministerium für höhere Gehälter der Uniärzte in Graz, da die Gehälter der Landesärzte (KAGES) dem internationalem Standard bereits angepasst wurden. Der Hochschulreferent der Tiroler Ärztekammer und Sprecher der Hochschulreferenten der Österreichischen Ärztekammer Ao. Univ. Prof. Dr. Gerhard Luef von der Innsbrucker Klinik fordert für die drei öffentlichen Standorte der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz ein einheitliches Vorgehen. Es ist nicht akzeptabel dass mit einzelnen Standorten unabhängig voneinander verhandelt wird. Der Wissenschaftsminister wird aufgefordert, Mittel bereit zu stellen um die ärztlichen Gehälter sowohl im klinischen also auch im nicht-klinischen Bereich an den medizinischen Universitäten auf ein national und auch international kompetitives Niveau anzupassen und das im Universitäten-Kollektivvertrag abzusichern. Die Gehaltsunterschiede müssen ausgeglichen werden, das ist eine Grundvoraussetzung, die Medizinischen Universitäten weiterhin als attraktive Arbeitgeber zu sehen. Das betrifft alle drei Standorte Wien, Innsbruck und Graz gleichermaßen. Aus Aussendung an alle Klinikärzte von gestern

28 Eskalation Regelmäßige Betriebsversammlungen Letztendlich in D erfolgreich Einschränkung der Patientenversorgung auf NF Mehrjähriger Arbeitskampf Exzellente gewerkschaftliche Organisation Mitgetragen von Primarärzten/innen

29 Vorschlag der regelmäßigen Betriebsversammlungen Am Aschermittwoch, dann alle 7 14 Tage ausgesetzt nur bei substantiellen Angeboten Kampagne mit Transparenten und Stickern Kein Aussetzen der Notfallversorgung Alle Dienstpflichten: (z. B. heute keine Stellenberatung, keine Senatsteilnahme, aber auch keine Nachmittags-OP)

30 Bei fehlenden Verhandlungen Option Demo zur Annasäule Weitere Eskalation des Arbeitskampfes Cave: nur Mitgliedern zahlen Gewerkschaften Grundbezugsersatz fort! Gewerkschaftlicher Rechtsschutz bei Kündigung/Entlassung/Disziplinarverfahren wegen Abwesenheit aufgrund von Streikmaßnahmen etc. Gewerkschaften beschließen deshalb den Streik!

31 Anträge an Betriebsversammlung ( 305 Anwesende, offene Abstimmung) 7-tägige Betriebsversammlungen beginnend mit Aschermittwoch 13:00, Aussetzen nur bei substantiellen Angeboten, ohne Gegenstimme, 4 Enthaltungen Vorverlagerung der anschließenden Betriebsversammlung bei keinen Angeboten bis dahin, 7 Enthaltungen, keine Gegenstimme Einstimmige Beschlüsse: Maßnahmen des Arbeitskampfes vorbereiten Aufforderung der Rektorin die Verhandlungsergebnisse rückwirkend ab auszubezahlen. Aufforderung an BM Mitterlehner zur Aufnahme der Verhandlungen Aufforderung der GÖD zu Verhandlungen unter der Maßgabe o.s. Forderungen unter Einbindung der BRwiPs der Med. Unis Kollektivvertragsanpassung Analoge Anpassung der Beamtengehälter

32 Landesärzte fordern Substantielle Verbesserungen im neuen Modell Mittelbaupaket Verhandlungen nun doch unter Einbindung von LKI Ärzten/innen, BR bietet Kooperation an. Option zu Zeitgleiche Betriebsversammlungen Ggf. zeitgleiche Protestmaßnahmen

33 Solidaritätserklärung des stv Sprecher der Klinikärzte/innen

34 KA-AZG-Verhandlungsteam ao.univ.-prof. Dr. Martin Tiefenthaler Vorsitzender ao.univ.-prof. Dr. Thomas Luger 3. Stellvertreter Dr. in Gabriele Gamerith Betriebsrätin Dr. Götz Nordmeyer Betriebsrat Ass.-Prof. in Dr. in Janett Kreutziger Stv.-Betriebsrätin

35 Graz, Rektor Smolle, Bund (inkl Forscher) wie Land (KAGES) Wien, Rektor Schütz, Klinikärzte wie Marburger Bund, Kurvenverlauf nach wie KAGEs

36 MUI???

37 Maßnahmen zur Gehaltsanpassung Gewerkschaftsforderung Ärztezulage (auch Vorklinische Ärzte) Zusage der GÖD Spitze GÖD Einbringen der Forderungen, allerdings damalige Ablehnung durch Arbeitgebervertreter Rektor Schütz, MUW Verhandlung mit GÖD über Universitätsärztemodell Vorlage eines Memorandums Einbringen der Forderung im BMWFW am Schreiben an BM Mitterlehner wegen Vorabzahlung der Ärztezulage (Kollektivmaßnahme nicht standortspezifisch) Schreiben an BM Ostermayer wegen Rufbereitschaftsentschädigung (1,14 /h sind ein Witz)

38 Berichte über Vorleistungen Zur Gehaltsanpassung seit Sommer 2014

39 Gewerkschaftsforderung: Universitätsärztezulage Betreffend der Ärztezulage wird der Vorschlag erhoben, dass im Uni-KV 68 Abs. 2 eine weitere Zulage einzuführen ist, die Universitäts Ärzte-Zulage heißen und 22,5 % der Regelgehaltsstufe 3b des allgemeinen Personals betragen soll. Die sachliche Begründung dazu: Im kompetitiven Gehaltsumfeld der Ärztinnen und Ärzte ist ein Gleichstand mit den Bezügen für normale Spitalsärztinnen und Spitalsärzte und den Uni- Einstiegsgehältern entstanden. Zusätzlich wird Forschung und Lehre, ohne die eine universitäre Karriere (Laufbahnstelle) unmöglich ist, in den Universitären All-in-Verträgen erwartet. Um die besten Leute an den Universitäten zu halten und die Universitätsmedizin als höchste Versorgungsstufe (universitäre Spitzenmedizin) personell aufrecht erhalten zu können, sind attraktive und kompetitive Gehälter für Ärzte/innen an Universitäten unabdingbar. Fachärzte/innen sind zu den bisherigen kollektivvertraglichen Gehältern kaum zu halten und die Abwanderung hat Stellen mehrfach unbesetzbar und offen gelassen. Das kann sogar zur Folge haben, dass dem Nachwuchs in Facharztausbildung die Ausbildungszeit nicht mehr angerechnet wird, weil das gesetzlich vorgeschriebene Verhältnis Fachärzte zu Ausbildungsärzten von 1:1 unterschritten wird. Im nichtklinischen Bereich sind die Universitäten faktisch Ausbildungsmonopolisten für Anatomie, Histologie, Gerichtsmedizin, Virologie und wesentliche (die einzigen akademischen) Ausbildungsstätten) für Pathologie und Hygiene (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Diese Ärzte an Universitäten unterliegen im Regelfall wegen wichtigen dienstlichen Gründen nicht der freien Dienstzeiteinteilung gem 31 Uni-KV, sondern unterliegen einer fixen Anwesenheitsverpflichtung zur ärztlichen Dienstleistung. Diese Dienstzeitenregelung stellt die Vorklinikärzte/innen den Ärzten/innen im klinischen Bereich (mit Ausnahme der Nachtdienste gem KA-AZG) gleich. Zusätzlich unterliegen alle Ärzte/innen dem Risiko wegen ärztlichen Fehlleistungen persönlich (strafrechtlich) belangt zu werden; ein Risiko, das in Forschung und Lehre nicht auftritt. Damit entsteht eine Abgrenzung zum nichtärztlichen wissenschaftlichen Personal. Landesärzte erhalten gleiche oder bessere Einstiegsgehälter, sind ggf zusätzlich Dienstnehmer/innen(nebenbeschäftigt) der Universitäten für Forschungsprojekte und/oder erhalten auch Lektoren-Dienstverträge (nebenbeschäftigt). Im national und europäisch kompetitiven Umfeld sind Freistellungen von Ärzten zu Forschungszwecken und zu Kongressbesuchen auch für Landesärzte/innen in anderen Einrichtungen üblich und damit keine Alleinstellungsmerkmale für Universitätsbedienstete mehr, weshalb auch dienstliche Vorteile keine Kompensation für eine schlechtere Bezahlung darstellen und nicht ausreichen, geeignetes Personal zu finden und zu halten. Dagegen ist der All-in-Charakter der Universitätsgehälter für das wissenschaftliche Personal für Ärzte nicht kompetitiv. Mit der Jahresdurchrechnung der All in Gehälter von bis zu 48h pro Woche ist ein 20% höherer Gehaltsansatz argumentierbar. Diesbezüglich ist die vorgeschlagene Variante noch deutlich günstiger.

40 Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Gehaltsabschlüsse der Bundesländer bringen uns Personalvertreter/innen der Medizinischen Universitäten in eine prekäre Situation. Wir können uns zwar mit unseren Rektoren/innen darauf einigen, die Betriebsvereinbarungen so anzupassen, dass die universitären Dienstpflichten in Lehre, Forschung und universitätsbezogener Verwaltung neben den Aufgaben der Universitätskliniken, also der ärztlichen Tätigkeit, in der Dienstzeit erfüllbar werden, doch haben die Länder, allen voran die Steiermark und Tirol in ihren Gehaltsmodellen ab ein Gehaltsniveau vorgelegt, dass zu befürchten ist, dass die besten Köpfe von den Universitäten zu den Ländern abwandern werden. Ein Plus von 600 Euro für die mit Euro einsteigenden Ausbildungsärzte/innen in Tirol und eine Steigerung von plus 800 Euro auf Euro für die einsteigenden Fachärzte/innen im Bereich der TILAK/Universitätskliniken Innsbruck, kann von der Medizinischen Universität Innsbruck durch eine kollektive Überzahlung aus dem vorhandenen Universitätsbudget nicht bedeckt werden. Wir ersuchen Sie dringend um eine sofortige Anpassung der Grundgehälter mit einer Universitätsärzte/innenzulage von 536 Euro wie im Herbst von der Gewerkschaft eingebracht. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass im nächsten Jahr attraktive Universitätsärzte/innengehälter zwischen den Kollektivvertragsparteien zu verhandeln sind, wobei wir mindestens 20 % über den Ärzte/innengehältern an Landeskrankenanstalten liegen müssen, um den Mehraufwand in Lehre und Forschung (All-in-Verträge) auszugleichen. Nur so wird es in unmittelbarer Zukunft möglich sein, attraktive und international kompetitive Arbeitsplätze für Universitätsärztinnen und ärzte an den österreichischen Medizinischen Universitäten zu sichern. Mit freundlichen Grüßen ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Tiefenthaler Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universität Innsbruck Gemäß einstimmigen Beschluss des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal vom Herrn Bundesminister Dr. Reinhard Mitterlehner Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft reinhold.mitterlehner@bmwfw.gv.at Innsbruck, Attraktive Gehaltsmodelle für Universitätsärzte/innen

41 An Herrn Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner BMWFW Innsbruck, Offener Brief Uni-Ärztegehälter Sehr geehrter Herr Bundesminister, von den Universitätsärztinnen und -ärzten wird erwartet, dass sie universitäre Spitzenmedizin betreiben und sowohl in Wissenschaft als auch in Ausbildung und Lehre international kompetitive Leistungen erbringen. Um die besten Ärztinnen und Ärzte an den Medizinischen Universitäten zu halten, sind attraktive Gehälter unabdingbar, die im aktuellen kollektivvertraglichen Modell nicht abgebildet sind: im kompetitiven Gehaltsumfeld der Ärztinnen und Ärzte sind auch national die Universitätsärztinnen und -ärzte im Vergleich zu allen übrigen Spitalsärzten ins Hintertreffen gekommen.

42 Dies hat bereits in den letzten Jahren dazu geführt, dass Neubewerbungen auf freie Stellen stark zurückgegangen sind und wird zukünftig zu einer weiteren Abwanderung von hochqualifiziertem Personal von den Medizinischen Universitäten zu anderen inländischen Spitalsärzteträgern oder ins Ausland führen. Wir fordern Sie als Ressortverantwortlichen auf, die ärztlichen Gehälter sowohl im klinischen also auch im nicht-klinischen Bereich an den medizinischen Universitäten auf ein national und auch international kompetitives Niveau anzupassen. Die diesen Herbst im Wege der GÖD vorgeschlagene Variante mit der alleinigen Erhöhung der Ärztezulage wird nicht ausreichen, die genannten Gehaltsunterschiede auszugleichen, was Grundvoraussetzung ist unsere Medizinischen Universitäten als attraktive Arbeitsgeber zu sehen. Universitäre Spitzenmedizin und Forschung sind in Österreich sowohl gesundheitspolitisch als auch wirtschaftlich von immenser Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Tiefenthaler BRwiP-Vorsitzender Abschriftlich An die Rektoren der Medizinischen Universitäten Österreichs, An die Uniratsvorsitzende An die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, An die Ärztekammern für Tirol, Steiermark und Wien

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