Die neuen Vorsorgestrategien
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- Elmar Arnold
- vor 8 Jahren
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1 Die neuen Vorsorgestrategien Unter den neuen steuerlichen Bedingungen, die seit dem 1. Januar 2005 gelten, muss die Altersvorsorge noch sorgfältiger geplant werden. Neben der privaten Basisrente ( Rürup ) bieten Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung, private Rentenversicherungen und Fondssparpläne attraktive Bedingungen. Mit den Rentenreformen der vergangenen Jahre, insbesondere aber mit dem neuen Alterseinkünftegesetz, hat der Gesetzgeber tief in die Werthaltigkeit der gesetzlichen Rente eingegriffen. Die Folge: Künftige Rentnergenerationen werden weit weniger Nettorente erhalten als die heutigen Rentner. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) wird die Rente eines 30-jährigen Versicherten, der heute über Euro im Jahr verdient und dessen Einkommen jährlich um 3 Prozent steigt, nach 35 Beitragsjahren voraussichtlich von heute auf nur Euro im Jahr 2040 steigen. Unter Berücksichtigung einer Inflation von 2 Prozent entsprechen Euro in 2040 einer heutigen Rente von nur 865 Euro. Die Berechnung zeigt die Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung, des Nachhaltigkeitsfaktors und der Abschaffung der Anrechnung von Ausbildungszeiten. Die Altersvorsorge wird damit in weit höherem Maße als bisher auf die beiden anderen Säulen, die betriebliche und die private Altersvorsorge, verlagert werden müssen. Doch auch deren Rahmenbedingungen wurden gründlich verändert. Bei neuen Verträgen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, fördert der Fiskus künftig nur noch Produkte, die das regelmäßige Einkommen im Alter in Form von Rentenzahlungen sichern beziehungsweise aufbessern. Private Basisrente ( Rürup ) Mit der Basisrente steht ein privates Vorsorgeprodukt gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung in der ersten Schicht. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, welche Voraussetzungen die Basisrente erfüllen muss. Die dazugehörigen Produkte dürfen nur von Lebensversicherern angeboten werden. Die Basisrente eignet sich besonders für Selbstständige, Freiberufler, gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte.
2 Der Fiskus finanziert die Beiträge mit. Wer mit der neuen Basisrente für sein Alter vorsorgt, kann Beiträge von der Steuer absetzen sind bereits 60 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil in jährlichen 2-Prozent- Punkt-Schritten auf 100 Prozent. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von beispielsweise Euro kann bis zu Euro in eine steuerlich geförderte Leibrentenversicherung (Private Basisrente = Rürup-Rente) einzahlen, ohne die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen zu überschreiten. In der Regel entsteht durch Beiträge, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, eine zusätzliche Liquidität. Diese zusätzliche Liquidität kann bei gut verdienenden Arbeitnehmern bis zu 25 Euro monatlich und bei Freiberuflern, die Höchstbeiträge in das Versorgungswerk bezahlen, in diesem Jahr sogar bis zu 150 Euro monatlich ausmachen. Die Basisrente lässt sich auch wunderbar mit einer Berufsunfähigkeits(BU)- Zusatzversicherung koppeln, deren Beitrag sich dann ebenfalls steuerlich absetzen lässt. Auf diese Weise lässt sich der BU-Schutz sehr günstig in den Vertrag mit einschließen. Die Konsequenz: Um die steuerliche Förderung (Sonderausgabenabzug) zu nutzen, sollte ein Teil der Altersvorsorge über die Basisrente aufgebaut werden. Betriebliche Altersversorgung Unter den neuen steuerlichen Bedingungen bietet sich hierfür vor allem die betriebliche Altersversorgung an. Da mag mancher bedauern, dass der Gesetzgeber bei der Direktversicherung die 20-prozentige Pauschalbesteuerung der Beiträge gestrichen hat. Doch die neuen Regelungen bieten eine gute Alternative. So kann der Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung den Arbeitgeber veranlassen, Beiträge in eine Pensionskasse oder in eine Direktversicherung einzuzahlen. Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2005: Euro) bleiben dabei steuer- und sozialabgabenfrei.
3 Diese Beiträge kann der Arbeitnehmer wiederum im Wege der Entgeltumwandlung um weitere Euro pro Jahr aufstocken; diese Beiträge sind zwar steuerfrei, unterliegen aber der Sozialabgabenpflicht. Große Unternehmen haben zumeist eigene Pensionskassen gegründet. Inzwischen betreiben auch Versicherungen solche Kassen, die wie Versicherungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. MLP hat gemeinsam mit einem Versicherungspartner eine solche Pensionskasse nach dem best partner-modell entwickelt. Daneben sollten auch die Möglichkeiten der Riester-Rente genutzt werden. Staatliche Zuschüsse beziehungsweise die Möglichkeiten des separaten Sonderausgabenabzugs der Beiträge sorgen hier für eine ansprechende Rendite. In den meisten Fällen wird jedoch auch dieses Vorsorgepaket (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente, Pensionskasse und Riester-Rente) noch nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Diese Möglichkeiten sind zwar wegen der steuerlichen Förderung attraktiv, der Beitragshöhe nach jedoch begrenzt. Weitere Sparanstrengungen sind daher unerlässlich. Private Rentenversicherung Beispielsweise in Form einer privaten Rentenversicherung, die nicht den Bedingungen für eine steuerliche Förderung unterliegt. Hier muss der Versicherte die Beiträge zwar aus versteuertem Einkommen aufbringen. Dafür redet ihm aber auch kein Fiskus bei der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen hinein. Hier kann eine Kapitalauszahlung am Ende der Sparphase als Option vorgesehen werden, so dass der Versicherte sich erst kurz vor diesem Zeitpunkt entscheiden muss, in welcher Form die Versicherung die Leistung auszahlen soll. Die Erträge von Kapitalauszahlungen aus Rentenversicherung, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung im Januar 2005 abgeschlossen werden, werden künftig zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
4 Die mangelnde steuerliche Förderung der privaten Rentenversicherung in der Ansparphase hat der Gesetzgeber durch ein Absenken der Ertragsanteile in der Rentenphase kompensiert. Musste ein Versicherter, dessen Rente mit 65 Jahren erstmals gezahlt wird, bislang 27 Prozent der Rente als Ertragsanteil versteuern, so sind es ab 2005 nur noch 18 Prozent. Fondssparen Natürlich ist es auch möglich, einen Teil des benötigten Vorsorgevermögens nicht in eine Rentenversicherung, sondern beispielsweise in einem Portfolio aus Renten- und Aktienfonds anzusparen. Ein Vorteil dieser Sparform liegt in der Flexibilität. Bei dieser Anlageform ist es möglich, je nach Bedarf regelmäßige oder unregelmäßige Einzahlungen vorzunehmen oder sich einen Teil oder das Gesamtkapital auszahlen zu lassen. In der Ansparphase muss beachtet werden, dass der laufende Wertzuwachs durch den vom Aktienanteil abhängigen steuerpflichtigen Anteil geringer als bei der Rentenversicherung ausfällt. Die Auszahlung ist hinterher allerdings steuerfrei. Wer also einen Topf benötigt, der im Laufe der Zeit auch einmal kurzfristig verfügbar sein soll, der sollte sich mit einem solchen Fondssparplan anfreunden. Für die Altersvorsorge sind dabei Sparpläne mit automatischer Anpassung der Risikostruktur an die Restlaufzeit der Sparphase ideal. Jüngere Sparer, bei denen der Eintritt in den Ruhestand noch in weiter Ferne liegt, können einen größeren Anteil von 50 oder 60 Prozent in Aktienfonds anlegen. Je näher der Ruhestand rückt, umso stärker kommt es auf die Sicherung und den Erhalt des Vermögens an. Dementsprechend sollte in vorgerücktem Alter der Rentenfondsanteil deutlich überwiegen. Bei automatischer Anpassung der Risikostruktur an die Laufzeit wird diese Umschichtung allmählich vorgenommen. Sinnvoll erscheinen Fondssparpläne auch für ältere Anleger ab etwa 50 Jahren, bei denen die Laufzeit der Sparphase bis zum Eintritt in den Ruhestand unter zwölf Jahren liegt. Denn hier fällt die steuerliche Förderung der alternativen Lebens- oder Rentenversicherung noch niedriger aus als bei längeren Laufzeiten.
5 Nur eines gibt es beim flexiblen Fondssparplan leider nicht: rechtlichen Bestandsschutz. Bei langfristigen Lebens- oder Rentenversicherungen gelten bis zum Ablauf des Vertrags in der Regel diejenigen Gesetze fort, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell waren. Bei Fonds- oder anderen Sparplänen kann der Gesetzgeber jederzeit neue steuerliche Regelungen einführen. So könnte der Gesetzgeber von einem Jahr auf das andere beispielsweise die steuerlichen Freibeträge für Kapitalerträge herabsetzen oder die Besteuerung von Kursgewinnen ändern. Bei der Altersvorsorge aber ist langfristige Rechtssicherheit ein hohes Gut. Deshalb kann MLP seinen Kunden nur raten, die unterschiedlichen Formen des Vorsorgesparens für die Altersvorsorge sinnvoll zu kombinieren. Nur so lassen sich gleichzeitig die steuerlichen Fördermöglichkeiten optimal nutzen und der Kundenbedarf nach bedarfsgerechter Flexibilität der Anlage erfüllen.
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