Schalltechnische Untersuchung

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan für das Wohnbauvorhaben Theodor-Heuss-Straße 122 Landeshauptstadt Saarbrücken - Winterberg Bericht-Nr.: P18-018/1 im Auftrag der T.R.I.O Tower GmbH Neumühler Weg 14, Saarbrücken vorgelegt von der mbh 25. Oktober Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Str Kaiserslautern Telefon (06 31) Fax: -15 info@firu-gfi.de Sitz 676 Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Emissionsberechnung Verkehr Immissionsberechnung Verkehr Beurteilung Verkehr Prognose der Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der geplanten Tiefgarage Emissionsberechnung Tiefgarage Immissionsberechnung Tiefgarage Beurteilung Tiefgarage Auswirkungen auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung Emissionsberechnung Beurteilung Schallschutzmaßnahmen - Verkehr Tabellen Tabelle 1: Immissionsrichtwerte TA Lärm... 5 Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV... 6 Tabelle 3: Emissionsberechnung Kfz-Verkehr Theodor-Heuss-Straße Planfall 7 Tabelle 4: Emissionsberechnung Kfz-Verkehr Theodor-Heuss-Straße Nullfall 18 Tabelle 5: Vergleich Emissionspegel Nullfall/Planfall L me in db(a) Karten Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Tag... 9 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht Karte 3: Geräuscheinwirkungen Tiefgarage Tag Karte 4: Geräuscheinwirkungen Tiefgarage Nacht Karte 5: Maßgebliche Außenlärmpegel Tag Karte 6: Maßgebliche Außenlärmpegel Nacht Bericht: P18-018/1 2018

3 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 3 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbauvorhabens auf dem Grundstück Theodor-Heuss-Straße 122 in Saarbrücken - Winterberg geschaffen werden. Geplant sind drei sechs- bis acht-geschossige Wohngebäude mit insgesamt 107 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Erschließung der Tiefgaragen wird über die Theodor-Heuss-Straße erfolgen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Theodor-Heuss-Straße befinden sich Wohngebäude, die im Bebauungsplan Winterberg als Reines Wohngebiet festgesetzt sind. Im nördlichen Teil des Bebauungsplans (WA2) befindet sich ein Altenpflegeheim. Aufgrund des geringen Abstandes zur Theodor-Heuss-Straße können relevante Verkehrslärmeinwirkungen an den der Straße zugewandten Fassaden der geplanten Wohngebäude nicht ausgeschlossen werden. Als Grundlage für die Beurteilung der Schallschutzbelange im weiteren Planverfahren sind die mit der Nutzung der geplanten Tiefgaragenzufahrt zu erwartenden Geräuscheinwirkungen an den nächstgelegenen störempfindlichen Nutzungen (Wohngebäude) in der Umgebung und die Verkehrslärmeinwirkungen auf die geplanten Wohngebäude zu prognostizieren. Bei prognostizierten Überschreitungen der einschlägigen Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte sind Schallschutzmaßnahmen zu prüfen und entsprechende Festsetzung zum Schallschutz zu formulieren. 1.2 Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Digitale Höhendaten und Digitale Topographische Karte, Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Saarland, bestellt am ; Bebauungsplan Winterberg der Landeshauptstadt Saarbrücken vom ; Lageplan, arus willi latz architektur + stadtplanung, Stand: , übermittelt durch FIRU mbh Kaiserslautern am ; Verkehrserzeugung/IST-Verkehr/Prognose-Nullfall 2035/Prognose-Planfall 2035, Schweitzer GmbH Beratende Ingenieure, übermittelt durch FIRU mbh Kaiserslautern am ; Bericht: P18-018/1 2018

4 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 4 Bebauungsplanentwurf Nr Theodor-Heuss-Straße / Wohnen am Winterberg, Stand: , übermittelt durch FIRU mbh Kaiserslautern am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet erfolgt nach: DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 18005] in Verbindung mit Beiblatt 1 zur DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der geplanten Tiefgarage erfolgt nach: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 3), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 01. Juni 2017, in Kraft getreten am 09. Juni 2017 [TA Lärm]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen: VDI-Richtlinie 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720]; DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO ]; Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 1990 [RLS-90]; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007 [Parkplatzlärmstudie]; DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Januar 2018 [DIN ]; DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018 [DIN ]. 1.4 Anforderungen Die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN beurteilt. Im Bebauungsplanentwurf ist die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten vorgesehen. Die Orientierungswerte der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten betragen am Tag db(a) und in der Nacht db(a). Mit der Einhaltung der Orientierungswerte soll nach Beiblatt 1 der DIN die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt werden. Da sich Bericht: P18-018/1 2018

5 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 5 in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen, kann im Rahmen der Abwägung beim Überwiegen anderer Belange von ihnen abgewichen werden. In diesem Fall soll ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Grundrissgestaltung, baulicher Schallschutz) vorgesehen und planungsrechtlich gesichert werden. Die maßgeblichen Immissionsorte innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich an den Baukörpern gemäß Bebauung nach dem vorliegenden Bebauungskonzept. Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der geplanten Tiefgarage werden nach den Regelungen und Kriterien der TA Lärm und der DIN für Gewerbelärmeinwirkungen beurteilt. Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich 0,5 m vor öffenbaren Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 an bestehenden Gebäuden in der Umgebung des Plangebiets. Für die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Tiefgarage werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm herangezogen. Diese sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte TA Lärm Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Reines Wohngebiet (WR) 35 Allgemeines Wohngebiet (WA) 40 Mischgebiet (MI) Der Immissionsrichtwert Nacht bezieht sich auf die ungünstigste (sog. lauteste) Nachtstunde zwischen und 6.00 Uhr, in der das höchste Emissionsaufkommen zu erwarten ist. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau für Gewerbelärmeinwirkungen entsprechen im Wesentlichen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse durch den planbedingten Zusatzverkehr auf der Theodor-Heuss-Straße erfolgen in Anlehnung an die Kriterien der 16. BImSchV zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen ( 1 Abs. 2, 16. BImSchV). Demnach ist eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 3 db(a) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Nach der 16. BImSchV gelten die folgenden Immissionsgrenzwerte: Bericht: P18-018/1 2018

6 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 6 Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV Gebietsart Immissionsgrenzwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Eine entsprechende Regelung zur Beurteilung von betriebsbezogene Verkehren auf öffentlichen Straßen enthält die TA Lärm unter Punkt 7.4. Danach sollen Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 0 m von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen und keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Bericht: P18-018/1 2018

7 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 7 2 Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Zu untersuchen sind die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets durch den Kfz-Verkehr auf der Theodor-Heuss-Straße. 2.1 Emissionsberechnung Verkehr Für die Theodor-Heuss-Straße liegen Angaben zum Kfz-Verkehr und dem Lkw- Verkehr für den Tag- und Nachtzeitraum im Prognose-Planfall 2035 vor. Es werden für den Prognose-Planfall 2035 folgende Verkehrsmengen angegeben. Täglicher Gesamtverkehr: davon Gesamtverkehr Tag: Lkw-Anteil Tag: Gesamtverkehr Nacht: Lkw-Anteil Nacht: Kfz-Fahrten/24h Kfz-Fahrten/Tag 173 Lkw-Fahrten/Tag 473 Kfz-Fahrten/Nacht 11 Lkw-Fahrten/Nacht Aufgerundet ergibt sich aus diesen Verkehrsmengen eine maßgebliche stündliche Verkehrsstärke am Tag von 5 Kfz/h und für die Nacht von Kfz/h sowie ein Lkw-Anteil Tag von 2,4 % und in der Nacht von 2,3 %. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit werden km/h für Pkw und Lkw angesetzt. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und bei den Ausbreitungsberechnungen berücksichtigt. Für den relevanten Straßenabschnitt werden folgende Emissionspegel für den Tag und die Nacht berechnet: Tabelle 3: Emissionsberechnung Kfz-Verkehr Theodor-Heuss-Straße Planfall Straße DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) Theodor-Heuss-Straße ,4 2,3 59,1,3 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht =maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw- Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht 2.2 Immissionsberechnung Verkehr Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach RLS-90 auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Bericht: P18-018/1 2018

8 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 8 Die Verkehrslärmeinwirkungen werden als Einzelpunktberechnungen unter Berücksichtigung der gemäß dem vorliegenden Bebauungskonzept geplanten Bebauung und der bestehenden Bebauung geschossweise durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum in Karte 1 und Karte 2 dargestellt. Bericht: P18-018/1 2018

9 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnbauvorhaben Theodor-Heuss-Str. 122 Stadt Saarbrücken - Winterberg Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Tag Planfall 2035 mit Bebauung gemäß Konzept Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN Verkehr - db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Theodor-Heuss-Straße Haus B Haus C Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (2000, 2002; ) 14a Haus A Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

10 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnbauvorhaben Theodor-Heuss-Str. 122 Stadt Saarbrücken - Winterberg Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht Planfall 2035 mit Bebauung gemäß Konzept Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN Verkehr - 40 db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Theodor-Heuss-Straße 40 Haus B Haus C Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (2000, 2002; ) 14a Haus A Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

11 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite Beurteilung Verkehr Im Tagzeitraum werden an den der Theodor-Heuss-Straße zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude Haus A und Haus B und des Bestandsgebäudes im Norden des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Verkehrslärmbeurteilungspegel zwischen 63 db(a) und 65 db(a) berechnet. Der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten am Tag von db(a) wird an diesen Fassaden um bis zu 10 db(a) überschritten. An den Nord- und Südfassaden der geplanten Gebäude Haus A und Haus B betragen die Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 56 db(a) und aufgerundet 61 db(a). An Teilen der Ostfassade und an der Westfassade des Bestandsgebäudes werden Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 56 db(a) und 61 db(a) berechnet. Die Verkehrslärmbeurteilungspegel liegen an diesen Fassadenabschnitten überwiegend zwischen dem Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von db(a) und dem Orientierungswert für Mischgebiete von db(a). An den straßenabgewandten Fassaden der geplanten Gebäude Haus A und Haus B sowie an der Südseite und Teilen der Ostfassade des Bestandsgebäudes werden Verkehrslärmbeurteilungspegel prognostiziert, die den Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete am Tag einhalten. Auch an allen Fassadenteilen des geplanten Gebäudes Haus C wird der Orientierungswert eingehalten. In der Nacht werden an den der Theodor-Heuss-Straße zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude Haus A und Haus B sowie des Bestandsgebäudes Verkehrslärmbeurteilungspegel zwischen db(a) und 56 db(a) prognostiziert. Der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten in der Nacht von db(a) wird an diesen Fassaden um 10 db(a) bis 11 db(a) überschritten. An den Nord- und Südfassaden der Gebäude Haus A und Haus B betragen die Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 47 db(a) und aufgerundet db(a). An der Westfassade des Bestandsgebäudes sowie an Teilen der Ostfassade werden Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 47 db(a) und db(a) berechnet. Die Verkehrslärmbeurteilungspegel liegen am überwiegenden Teil dieser Fassaden zwischen dem Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von db(a) und dem Orientierungswert für Mischgebiete von db(a). An der Nordfassade des Gebäudes Haus B liegen die Verkehrslärmeinwirkungen um bis zu 2 db(a) über dem Orientierungswert für Mischgebiete von db(a). An den straßenabgewandten Fassaden der Gebäude Haus A und Haus B und an nahezu allen Fassaden des Gebäudes Haus C werden Verkehrslärmbeurteilungspegel prognostiziert, die den Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete von db(a) in der Nacht einhalten. An der Südfassade des Bestandsgebäudes sowie an Teilen der Ostfassade wird der Orientierungswert eingehalten. In den von Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten betroffenen Bereichen wird die Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bericht: P18-018/1 2018

12 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 12 3 Prognose der Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der geplanten Tiefgarage Nach den vorliegenden Planungen ist die Unterbringung der erforderlichen Kfz- Stellplätze in einer Tiefgarage unterhalb der geplanten Gebäude vorgesehen. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet sich gemäß den vorliegenden Planungen südlich des Gebäudes Haus A und wird über die Theodor-Heuss-Straße erschlossen. Das Bebauungskonzept sieht aus Schallschutzgründen eine Teileinhausung der Tiefgaragenzufahrt vor. Die Außenbauteile dieser Teileinhausung weisen eine Schalldämmung von mindestens D LR = 25 db auf. Die Geräuscheinwirkungen durch die Ein- und Ausfahrten in die bzw. aus der Tiefgarage an den nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsorten an Gebäuden in der Umgebung des Plangebiets sind zu prognostizieren und zu beurteilen. 3.1 Emissionsberechnung Tiefgarage Gemäß der vorliegenden Verkehrsuntersuchung sind am Tag insgesamt 511 Pkw-Fahrten und in der Nacht insgesamt 57 Pkw-Fahrten durch Anwohner zu erwarten. Dies entspricht aufgerundet 32 Pkw-Fahrten je Stunde am Tag und acht Pkw-Fahrten pro Stunde in der Nacht. Angaben zu den zu erwartenden Pkw-Fahrten in der ungünstigsten Nachtstunde liegen nicht vor. Für die Prognoseberechnungen werden daher acht Pkw-Fahrten in der ungünstigsten Nachtstunde angesetzt. Die Geräuschemissionen durch Pkw-Ein- und Ausfahrten in die bzw. aus der Tiefgarage zwischen der Theodor-Heuss-Straße und dem Tiefgaragentor werden gemäß der Bayrischen Parkplatzlärmstudie berechnet. Für die Fahrwege der Pkw wird der längenbezogene Schallleistungspegel gemäß Parkplatzlärmstudie nach folgender Formel ermittelt: L WA`,1h = L m,e + 19 db(a) Nach dieser Formel ist je Pkw-Fahrt auf dem Fahrweg auf eine Stunde und 1m- Wegelement bezogene Schallleistungspegel von L WA`, 1h = 47,6 db(a)/m anzusetzen. Für die Tiefgaragenrampe (ab der Grundstücksgrenze bis zum Tiefgaragentor) wird ein Steigungszuschlag von D Stg = 3 db(a) berücksichtigt. Für die Fahrwege auf der Rampe ergibt sich daraus ein auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogener Schallleistungspegel von L WA`, 1h =,6 db(a)/m. Für die Schallabstrahlung durch die Tore der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten werden ebenfalls die Ansätze der Parkplatzlärmstudie herangezogen. Für die Schallabstrahlung eines Tiefgaragentors ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA`` =,0 db(a)/m² je Pkw-Ein- bzw. Ausfahrt anzusetzen. Das Tor im Prognosemodell weist eine Fläche von rund 12 m² auf. Es wird davon ausgegangen, dass die Rolltore und die Regenrinnen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechend ausgeführt werden. Gemäß Parkplatz- Bericht: P18-018/1 2018

13 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 13 lärmstudie sind Garagentore, die dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen so leise, dass sie nicht berücksichtigt werden müssen. Dies gilt auch für lärmarm ausgebildete Regenrinnen. Durch eine Ausgestaltung z.b. mit verschraubten Gusseisenplatten sind Regenrinnen akustisch nicht auffällig und somit nicht zu berücksichtigen. 3.2 Immissionsberechnung Tiefgarage Die Berechnung der Geräuscheinwirkungen durch die Pkw-Ein- und Ausfahrten in die und aus der Tiefgarage erfolgt nach DIN ISO auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Das Gelände auf dem Schallausbreitungsweg wird als schallharte Fläche im Sinne der DIN ISO mit einem Bodenfaktor von G = 0 berücksichtigt. Für die maßgeblichen Immissionsorte an den nächstgelegenen bestehenden Gebäuden in der Umgebung werden die Geräuscheinwirkungen in Einzelpunktberechnungen geschossweise berechnet. Zusätzlich werden flächige Rasterberechnungen für ein Punkteraster in einer Höhe von 4 m über Grund durchgeführt. Die Lage der Schallquellen und der Immissionsorte ist den folgenden Karten zu entnehmen. In Karte 3 sind die Berechnungsergebnisse für den Tagzeitraum und in Karte 4 sind die Berechnungsergebnisse für die ungünstigste, lauteste Nachtstunde dargestellt. Bericht: P18-018/1 2018

14 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnbauvorhaben Theodor-Heuss-Str. 122 Stadt Saarbrücken - Winterberg Karte 3: Gewerbelärmeinwirkungen Tag Tiefgarage Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) 18 Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Reines Wohngebiet - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Haus B Haus C 35 Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (4000, 4002; ) 14a 32, Haus A 40 Fahrweg Rampe Tor ,3 40, , Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Linienschallquelle Immissionsort Hauptgebäude 36, ,6 35 Originalmaßstab (A4) 1: m 37,7 36,6 36,

15 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnbauvorhaben Theodor-Heuss-Str. 122 Stadt Saarbrücken - Winterberg Karte 4: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht Tiefgarage Beurteilungspegel ungünstigste Nachtstd. (eine volle Stunde zw und Uhr) 18 Immissionsrichtwert TA Lärm - 35 db(a) Reines Wohngebiet - 40 db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Haus B Haus C Isophone 4 m über Grund Einzelpegel im lautesten Geschoss (4000, 4002; ) 14a 24,1 35 Haus A 40 33,3 32, , , Fahrweg Rampe Tor Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Linienschallquelle Immissionsort Hauptgebäude 30,7 Originalmaßstab (A4) 1: m 29,7 28,6 28,

16 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite Beurteilung Tiefgarage Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der geplanten Tiefgarage werden in Anlehnung an die TA Lärm beurteilt. Im Tagzeitraum ist an dem am stärksten betroffenen Immissionsort am Gebäude Theodor-Heuss-Straße 124 mit Geräuscheinwirkungen von bis 41,3 db(a) zu rechnen. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete von db(a) wird um mindestens 13 db(a) unterschritten, der Immissionsrichtwert für Reine Wohngebiete von db(a) wird um mindestens 8 db(a) unterschritten. Im Tagzeitraum ist an den nächstgelegenen bestehenden Gebäuden mit schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets nicht mit relevanten Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der geplanten Tiefgarage zu rechnen, die die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschreiten. In der lautesten Nachtstunde verursachen acht Pkw-Fahrten in die bzw. aus der geplanten Tiefgarage am Gebäude Theodor-Heuss-Straße 124 Geräuscheinwirkungen von bis zu 33,3 db(a). Der Immissionsrichtwert Nacht für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) wird um mindestens 6 db(a) unterschritten. Der Immissionsrichtwert für Reine Wohngebiete von 35 db(a) wird um mindestens 1,7 db(a) unterschritten. An den Gebäuden entlang der Birkenstraße mit der Schutzbedürftigkeit eines Reinen Wohngebiets gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Winterberg wird der Immissionsrichtwert von 35 db(a) in der Nacht um mindestens 4 db(a) unterschritten. Bericht: P18-018/1 2018

17 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 17 4 Auswirkungen auf die Verkehrslärmverhältnisse in der Umgebung Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmverhältnisse an Gebäuden entlang der Theodor-Heuss-Straße (Verkehrslärmfernwirkungen) werden in Anlehnung an die Kriterien der 16. BImSchV ( 1 Abs. 2, 16. BImSchV) zur wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen beurteilt. Demnach ist eine planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung als wesentlich zu beurteilen, wenn sich die Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 2,1 db(a) (gerundet nach RLS-90 3 db(a)) erhöhen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erstmals oder weitergehend überschritten werden. Eine entsprechende Regelung zur Beurteilung von betriebsbezogene Verkehren auf öffentlichen Straßen enthält die TA Lärm unter Punkt 7.4. Zur Ermittlung der Auswirkungen des Zusatzverkehrs auf die Verkehrslärmverhältnisse werden die Verkehrslärmemissionspegel im Planfall 2035 nach Realisierung der Planung den Verkehrslärmemissionspegeln im Nullfall 2035 gegenübergestellt. 4.1 Emissionsberechnung Für die Theodor-Heuss-Straße wurden für den Prognose-Nullfall 2035 folgende Verkehrsmengen übermittelt. Täglicher Gesamtverkehr: davon Gesamtverkehr Tag: Lkw-Anteil Tag: Gesamtverkehr Nacht: Lkw-Anteil Nacht: Kfz-Fahrten/24h Kfz-Fahrten/Tag 163 Lkw-Fahrten/Tag 416 Kfz-Fahrten/Nacht 10 Lkw-Fahrten/Nacht Aufgerundet ergibt sich aus diesen Verkehrsmengen eine maßgebliche stündliche Verkehrsstärke am Tag von 423 Kfz/h und für die Nacht von Kfz/h sowie ein Lkw-Anteil Tag von 2,4 % und in der Nacht von 2,4 %. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit werden km/h für Pkw und Lkw angesetzt. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und bei den Ausbreitungsberechnungen berücksichtigt. Für den relevanten Straßenabschnitt werden folgende Emissionspegel für den Tag und die Nacht berechnet: Bericht: P18-018/1 2018

18 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 18 Tabelle 4: Emissionsberechnung Kfz-Verkehr Theodor-Heuss-Straße Nullfall Straße DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) Theodor-Heuss-Straße ,4 2,4 58,8 49,7 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht =maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw- Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Die Emissionsberechnung des Kfz-Verkehrs auf der Theodor-Heuss-Straße im Prognose-Planfall 2035 sind Tabelle 3 in Kapitel 7 dieses Berichts zu entnehmen. 4.2 Beurteilung Die Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Verkehrslärmeinwirkungen in der Umgebung des Plangebiets erfolgt emissionsseitig durch einen Vergleich der Emissionspegel L me der Straßenabschnitte im Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall. In der folgenden Tabelle sind die Emissionspegel im Null- und Planfall jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum einander gegenübergestellt. Tabelle 5: Vergleich Emissionspegel Nullfall/Planfall L me in db(a) Nullfall Planfall Differenz Straße/Abschnitt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Theodor-Heuss-Straße 58,8 49,7 59,1,3 0,3 0,6 Der planbedingte Zusatzverkehr führt auf der Theodor-Heuss-Straße zu Emissionspegelerhöhungen von bis zu 0,3 db(a) am Tag und von bis zu 0,6 db(a) in der Nacht. Bei gleichen Schallausbreitungsbedingungen erhöhen sich die Verkehrslärmbeurteilungspegel an bestehenden Gebäuden entlang Theodor-Heuss- Straße im Planfall gegenüber dem Nullfall um den gleichen Betrag wie die entsprechenden Emissionspegel der Straßenabschnitte. Planbedingte Verkehrslärmpegelerhöhungen von aufgerundet 3 db(a) oder mehr können ausgeschlossen werden. Die planbedingten Pegelerhöhungen sind damit als nicht relevant im Sinne der 16. BImSchV zu beurteilen. Gemäß Punkt 7.4 der TA Lärm sind keine Maßnahmen organisatorischer Art erforderlich. Bericht: P18-018/1 2018

19 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 19 5 Schallschutzmaßnahmen - Verkehr Wegen den zu erwartenden Überschreitungen der Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete insbesondere im Nachtzeitraum durch den Kfz-Verkehr auf der Theodor-Heuss-Straße werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Es wird die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen empfohlen. Die DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen (Januar 2018) definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten. Die Anforderungen sind abhängig von den maßgeblichen Außenlärmpegeln, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Der maßgebliche Außenlärmpegel ist gemäß Punkt der DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen (Januar 2018) unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den Schienen- und Straßenverkehrslärm ( und der DIN ) wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, indem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete geltende Tag- Immissionsrichtwert von db(a) angesetzt. Bezogen auf die Nacht ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db. Als maximal zu erwartender Nacht-Beurteilungspegel wird der Nacht- Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) herangezogen. Von den Anforderungen an das erforderliche Schalldämmmaß kann im Baugenehmigungsverfahren abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass zur Sicherstellung verträglicher Innenpegel geringere Maßnahmen ausreichen. Dies gilt beispielsweise für Außenbauteile an den lärmabgewandten Fassaden der geplanten Gebäude. Es wird empfohlen, die maßgeblichen Außenlärmpegel für den Tagzeitraum und zum Schutz des Nachtschlafes für den ungünstigsten Fall der freien Schallausbreitung im Plangebiet (ohne Berücksichtigung der geplanten und bestehenden Bebauung) festzusetzen. In Karte 5 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel für den Tag und in Karte 6 zum Schutz des Nachtschlafes dargestellt. Bericht: P18-018/1 2018

20 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 20 Festsetzungsvorschlag passiver Schallschutz Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Ausgabe Januar 2018, einzuhalten. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R w,ges der Außenbauteile ergeben sich nach DIN (Januar 2018) unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels und der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung (Gleichung 6): R w,ges = L a - K Raumart Dabei ist K Raumart = 30 db L a für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches; der Maßgebliche Außenlärmpegel nach Punkt der DIN (Januar 2018). Mindestens einzuhalten sind: R w,ges = 30 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Für gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße von R w,ges > db sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes S S zur Grundfläche des Raumes S G nach DIN (Januar 2018), Gleichung 32 mit dem Korrekturwert K AL nach Gleichung 33 zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN (Januar 2018), Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass insbesondere bei gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße R w,ges erforderlich sind. Die maßgeblichen Außenlärmpegel im Tagzeitraum und zum Schutz des Nachtschlafes sind in der Planzeichnung oder in den Plänen zur Festsetzung zu kennzeichnen. Bericht: P18-018/1 2018

21 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnbauvorhaben Theodor-Heuss-Str. 122 Stadt Saarbrücken - Winterberg Karte 5: Maßgebliche Außenlärmpegel Tag Planfall 2035 freie Schallausbreitung in 4 m ü. Gr Tagzeitraum ( Uhr) Theodor-Heuss-Straße (2012; ) 14a Pegelwerte in db(a) >= >= 65 >= 70 >= 75 >= 80 >= 85 Legende Emission Straße Hauptgebäude Plangebiet Originalmaßstab (A4) 1: m

22 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wohnbauvorhaben Theodor-Heuss-Str. 122 Stadt Saarbrücken - Winterberg Karte 6: Maßgebliche Außenlärmpegel Nacht Planfall 2035 freie Schallausbreitung in 4 m ü. Gr Nachtzeitraum ( Uhr) Theodor-Heuss-Straße (2012; ) 14a Pegelwerte in db(a) >= >= 65 >= 70 >= 75 >= 80 >= 85 Legende Emission Straße Hauptgebäude Plangebiet Originalmaßstab (A4) 1: m

23 Saarbrücken, SU B-Plan Theodor-Heuss-Str. 122 Oktober Seite 23 Urheberrechtliche Hinweise Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf mbh als Urheber zu platzieren. mbh Bericht: P18-018/1 2018

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