FAQ s für die Medizinischen Fachangestellten

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1 FAQ s für die Medizinischen Fachangestellten 1. Allgemeines Welche Voraussetzungen braucht ein Arzt/eine Ärztin, um ausbilden zu können? Es gibt keine Ausbildereignungsprüfung für Ärzte/Ärztinnen. Sobald die Approbation vorliegt, sind die Voraussetzungen erfüllt. Leistet die Ärztekammer bei der Ausbildungsplatzsuche Unterstützung? Auf unserer Homepage finden Sie eine Ausbildungsplatzbörse. Bietet die Ärztekammer eine Vermittlungsplattform für ausgelernte Medizinische Fachangestellte an? Auf unserer Homepage finden Sie eine Arbeitsplatzbörse. Vermittelt die Ärztekammer bei Schwierigkeiten im Ausbildungsverhältnis? Ausbildende und Auszubildende können sich bei Schwierigkeiten im Ausbildungsverhältnis an die Ärztekammer wenden. Auf gemeinsamen Wunsch der beiden Vertragsparteien findet ein Gespräch unter Mitwirkung eines Vertreters der Ärztekammer statt. 2. Ausbildungsverträge Was ist bei dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu veranlassen? Der Ausbildende hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen. Der Ausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden, der Auszubildenden und ggf. gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen ( 11 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz). Die Auszubildende und ihre gesetzlichen Vertreter erhalten ein Exemplar des unterzeichneten Ausbildungsvertrages ( 11 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz). Unverzüglich nach Abschluss des Vertrages ist dessen Eintragung in das bei der Ärztekammer geführte Verzeichnis zu beantragen. Berufsausbildungsverträge müssen zweifach eingereicht werden und können per Hand ausgefüllt werden. Folgende Anlagen müssen zwingend mit eingereicht werden: Anmeldeformular

2 Seite 2 Fragebogen mit den ergänzenden Fragen 2 ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungsverträge bei Minderjährigen muss eine Kopie der Bescheinigung über die erfolgte Jugendschutzuntersuchung vorgelegt werden Der von dem Auszubildenden zu führende Ausbildungsnachweis wird nach Eintragung der Berufsausbildungsverträge an den ausbildenden Arzt/die ausbildende Ärztin übersandt. Stellt die Ärztekammer Vertragsvordrucke und sonstige Vordrucke zur Verfügung? Die Ärztekammer stellt Ihnen Musterexemplare des Ausbildungsvertrages zur Verfügung. Sie können die Vordrucke telefonisch anfordern oder von der Homepage im Downloadbereich herunterladen. Was macht die Ärztekammer mit dem Vertrag? Die Ärztekammer prüft, ob der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz und der Ausbildungsordnung entspricht, die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden vorliegen, für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung zur Einsicht vorliegt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Vertrag eingetragen und es werden mit Eintragungsvermerken versehene Vertragsausfertigungen den Ausbildenden übersandt. Nach welchen rechtlichen Vorschriften richtet sich das Berufsausbildungsverhältnis? Das Berufsausbildungsverhältnis richtet sich im Wesentlichen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes. Im Übrigen sind, soweit sich aus seinem Wesen und dem Zweck des Berufsbildungsgesetzes nichts anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden. Vor allem besondere Schutzregelungen sind zu beachten, wie z. B. Regelungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz. Der Ausbildungsvertrag, der das Ausbildungsverhältnis zwischen Ausbildendem und Auszubildendem regelt, muss den eben beschriebenen gesetzlichen Regelungen genügen, sofern sie zwingend sind. Gesetzliche Schutzvorschriften dürfen nicht unterlaufen werden. Ist der Ausbilder an tarifvertragliche Regelungen gebunden? Einen Anspruch aus Regelungen der einschlägigen Tarifverträge hat die

3 Seite 3 Auszubildende dann, wenn sowohl sie als auch ihr Ausbilder tarifgebunden sind. Wesentlich ist, was zwischen Auszubildender und Ausbilder im Ausbildungsvertrag vereinbart worden ist. Wenn im Vertrag auf bestimmte tarifliche Regelungen Bezug genommen werden, dann gelten diese Regelungen zwischen Auszubildender und Ausbilder aufgrund dieser individualrechtlichen Vereinbarung. Müssen auch Änderungen des Berufsausbildungsvertrages bei der Ärztekammer angezeigt werden? Ja. Jede Änderung des Ausbildungsvertrages muss der Ärztekammer unverzüglich bekannt gegeben werden. Welche Mindestausbildungsvergütung muss ein Ausbilder zahlen? Die Ausbildungsvergütung ist im Ausbildungsvertrag niedergelegt. Auszubildende haben dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Bei der Einschätzung der Angemessenheit werden die tariflich vereinbarten Ausbildungsentgelte berücksichtigt. Wie lange dauert die Ausbildung? Die Ausbildung dauert nach der Ausbildungsordnung drei Jahre. Sie beginnt in der Regel zu folgenden Terminen: spätestens : Abschlussprüfung Sommer nach 3 Jahren vor den Sommerferien spätestens : Abschlussprüfung Winter nach 3 Jahren im Dezember/Januar Ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich? Ja. Der Auszubildende kann die Ausbildungszeit verkürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Erforderlich ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und des Ausbildenden an die Ärztekammer. Im Antrag müssen aufgeführt werden: die gewünschte Abkürzungszeit der Grund für die Abkürzung Gründe für die Abkürzung können sein: z. B. einschlägige berufliche Vorbildung oder eine besondere Schulbildung (Abitur). Entsprechende Nachweise sind beizufügen (z. B. Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie). Der Antrag kann bereits mit der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der Ärztekammer gestellt werden. Aber auch noch während der

4 Seite 4 Ausbildung kann eine Abkürzung beantragt werden. Je näher die Abschlussprüfung rückt, desto weniger kommt eine Abkürzung der Ausbildungszeit in Betracht. Ggf. kommt dann eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung wegen guter Leistungen in Betracht. Ist neben der Verkürzung der Ausbildungszeit eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich? Ja, das ist möglich (siehe unter Abschlussprüfung). Ist eine Verlängerung der Ausbildungszeit vor der Abschlussprüfung möglich? Ja, aber nur in Ausnahmefällen. Die Ärztekammer kann auf Antrag der Auszubildenden und nach Anhörung des Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Wann endet das Berufsausbildungsverhältnis? Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht die Auszubildende vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Kann das Ausbildungsverhältnis wegen nicht bestandener Abschlussprüfung verlängert werden? Ja. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Wenn die Auszubildende das Verlangen an den Ausbilder richtet, ist dieser verpflichtet, das Ausbildungsverhältnis in dem beschriebenen Umfang fortzuführen. Die Verlängerung ist bei der Ärztekammer anzuzeigen. Wie wirkt sich die Inanspruchnahme von Elternzeit während der Ausbildung auf die Ausbildungszeit aus? Die Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet. Demnach verlängert sich die Ausbildungszeit automatisch um die Elternzeit, wenn und soweit diese in die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungszeit fällt. Wird die Ausbildung mit einer reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit fortgeführt, wird sie entsprechend auf die Ausbildungszeit angerechnet. Die Ausbildung endet erst dann, wenn die Elternzeit nachgeholt wurde. Eines

5 Seite 5 Antrags auf Verlängerung bei der Ärztekammer bedarf es nicht. Allerdings muss die Verlängerung der Ärztekammer unverzüglich gemeldet werden. 3. Abschlussprüfung Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt sein? Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen: wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an der Zwischenprüfung teilgenommen sowie das Berichtsheft bzw. den schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt hat, wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund noch nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. Wie wirken sich Fehltage in Schule und Praxis auf die Zulassung zur Abschlussprüfung aus? Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer unter anderem die Ausbildungszeit zurückgelegt hat, und wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Zurücklegen meint nicht nur, dass die Ausbildungszeit kalendarisch abgelaufen ist, vielmehr muss sie auch im Wesentlichen tatsächlich systematisch betrieben worden sein. Lediglich geringfügige Fehlzeiten haben auf die Zurücklegung der Ausbildungszeiten keinen Einfluss. Geringfügig sind die Fehlzeiten, wie sie aufgrund kurzfristiger Erkrankungen und sonstiger Verhinderungen üblich sind. Für Medizinische Fachangestellten ist die Ausbildungszeit insbesondere nicht zurückgelegt worden, wenn Auszubildende mehr als 30 Tage während der gesamten Ausbildungszeit am Berufsschulunterricht nicht teilgenommen haben und/oder mehr als 30 Arbeitstage während der gesamten Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte gefehlt haben. Kann die Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden? Ja. Die Auszubildende kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit (vorzeitig) zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Zwischenprüfung muss mindestens mit der Note 3 abgelegt worden sein und die Durchschnittsnote im letzten Berufsschulzeugnis muss mindestens die Note 2 ergeben.

6 Seite 6 Kann man ohne vorherige Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden? Im Ausbildungsberuf des/der Medizinischen Fachangestellten ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf des/der Medizinischen Fachangestellten tätig gewesen ist (Zulassung zur Externen- Prüfung). Hiervon kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Es werden in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Termine im Jahr bestimmt. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. Sie sind so zu bestimmen, dass die Abschlussprüfung im Regelfall bis zur Beendigung der Berufsausbildung abgelegt werden kann. Diese Termine werden einschließlich der Anmeldefristen rechtzeitig, mindestens 2 Monate vorher bekannt gegeben. Wie verläuft die Prüfungsanmeldung? Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich mit den bestimmten Anmeldefristen und Anmeldeformularen durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden zu erfolgen. In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen der Prüfungszulassung ohne vorherige Ausbildung und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht. Wer zahlt die Gebühren für die Abschlussprüfung und wie hoch sind diese? Bei der Anmeldung zur Prüfung hat grundsätzlich der Ausbildende die Prüfungsgebühr zu entrichten. Die Auszubildende muss die Gebühr selbst zahlen, wenn ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht. Auch Bewerber, die ohne vorausgehende Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden möchten, müssen die Prüfungsgebühr selbst zahlen. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung und beträgt zurzeit 50 Euro für die Abschlussprüfung und 50 Euro für jede weitere Wiederholungsprüfung. Wie ist die Abschlussprüfung zum/zur Medizinischen Fachangestellten gestaltet? Die Abschlussprüfung erstreckt sich über die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

7 Seite 7 Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen "Behandlungsassistenz", "Betriebsorganisation und -verwaltung" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde". Sind im schriftlichen Teil der Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und im weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfungsteilnehmer zu bestimmen. Für die schriftliche Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen: im Prüfungsfach "Behandlungsassistenz" 120 Minuten im Prüfungsfach "Betriebsordnung und -verwaltung" 120 Minuten im Prüfungsfach "Wirtschafts- und Sozialkunde" 60 Minuten Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Wie wird das Prüfungsergebnis ermittelt und wann ist die Prüfung bestanden bzw. nicht bestanden? Bei der Ermittlung des Ergebnisses des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten: Prüfungsbereich Behandlungsassistenz: 40 Prozent Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung: 40 Prozent Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 20 Prozent Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. Wie oft kann die nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholt werden? Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Was ist für eine Wiederholungsprüfung zu beachten? Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in einem Prüfungsfach mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieses Fach auf Antrag des Prüfungsteilnehmers, der bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zu stellen

8 Seite 8 ist, nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. 4. Berufsschule Adressen der Berufsschulen in Bremen und Bremerhaven Bremen: Schulzentrum Walle Berufliche Schulen für Gesundheit, Lange Reihe 81, Bremen, Tel.: 0421/ Bremerhaven: Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung, Fachbereich Gesundheit, Georg-Büchner-Str. 13, Bremerhaven, Tel.: 0471/ Anmeldung zur Berufsschule in Bremen Die/Der Ausbildende meldet die Auszubildende mit dem Anmeldeformular bei der Berufsschule an. Den Tag und die Uhrzeit der Einschulung erhalten Sie direkt von der Berufsbildenden Schule. Anmeldung zur Berufsschule in Bremerhaven Die/Der Auszubildende meldet sich persönlich bei der Berufsschule an. Wird die Berufsschulzeit bei jugendlichen Auszubildenden auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet? Wenn ja, in welchem Umfang? Bei jugendlichen Auszubildenden wird ein Berufsschultag mit 8 Stunden auf die gesetzliche zulässige Arbeitszeit angerechnet, ein weiterer mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. Wird die Berufsschulzeit bei volljährigen Auszubildenden auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet? Wenn ja, in welchem Umfang? Bei volljährigen Auszubildenden werden die Unterrichtszeiten einschließlich der Pausen und der Fahrtzeiten zwischen Berufsschule und Praxis auf die Arbeitszeit angerechnet. Dürfen Auszubildende vor dem Berufsschulunterricht arbeiten? Jugendliche und volljährige Auszubildende dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden.

9 Seite 9 Dürfen jugendliche Auszubildende nach dem Berufsschulunterricht arbeiten? Jugendliche Auszubildende dürfen einmal in der Woche an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden je 45 Minuten nicht beschäftigt werden. Dürfen volljährige Auszubildende nach dem Berufsschulunterricht arbeiten? Die volljährigen Auszubildenden dürfen grundsätzlich an beiden Berufsschultagen weiter beschäftigt werden. 4. Rechtliche Grundlagen Pflichten der Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis Auszubildende sind insbesondere verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie freigestellt werden, den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Darüber hinaus können im Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildenden weitere vertragliche Pflichten vereinbart werden, soweit sie nicht gegen das Berufsbildungsgesetz oder andere zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen. Ist die Auszubildende verpflichtet, den Ausbildenden über eine Schwangerschaft zu informieren? Die Auszubildende ist nicht verpflichtet, dem Ausbildenden eine Schwangerschaft zu offenbaren. Allerdings ist der Ausbildende verpflichtet, ggf. Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz für die schwangere Auszubildende zu veranlassen. Daher sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Zu bedenken ist auch, dass die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird Pflichten der Ausbildenden im Ausbildungsverhältnis

10 Seite 10 Ausbildende haben: dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen, Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, Auszubildende zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anzuhalten und diese durchzusehen und abzuzeichnen, dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden, den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen, Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, Ausbildende dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften der Auszubildenden angemessen sind. Darüber hinaus können im Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildenden weitere vertragliche Pflichten vereinbart werden, soweit sie nicht gegen das Berufsbildungsgesetz oder andere zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen. Muss der Ausbildende kostenlos Schulmittel zur Verfügung stellen? Der Ausbildende muss die Kosten für die Schulmittel der Auszubildenden nur tragen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Müssen Auszubildende Schutzimpfungen erhalten und wenn ja, wer trägt die Kosten? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Kommt der Arbeitgeber aufgrund einer Analyse der Gefährdungspotentiale des Arbeitsplatzes zu dem Ergebnis, dass eine Impfung der Angestellten angezeigt ist, so hat er die Arbeitnehmer darüber aufzuklären sowie die Kosten der Impfung zu tragen. Aus haftungsrechlichten Gründen ist eine angezeigte Impfung dringend zu empfehlen.

11 Seite 11 Müssen Auszubildende für die Zeit des Berufsschulbesuchs von der betrieblichen Ausbildung freigestellt werden? Ja, Auszubildende müssen für die Zeit des Berufsschulbesuches freigestellt werden Müssen Auszubildende für die Teilnahme an Prüfungen von der betrieblichen Ausbildung freigestellt werden? Ja, Auszubildende müssen für die Teilnahme an Prüfungen freigestellt werden Müssen Auszubildende für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freigestellt werden? Ja, Auszubildende müssen für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen freigestellt werden Muss der Ausbilder die Auszubildende auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freistellen? Ja, dieses ist ausdrücklich in den Ausbildungsverträgen, die die Ärztekammer herausgibt, festgehalten. Welche Pausen- und Wegezeiten werden von der Freistellungsverpflichtung umfasst? Die Freistellung für die Berufsschule umfasst die Zeiten des Unterrichts, die Pausenzeiten sowie die Zeit für den Weg von der Berufsschule zur Praxis, wenn die Auszubildende nach der Schule arbeitet. Wie lange dürfen jugendliche Auszubildende in der Praxis arbeiten? Die Arbeitszeit ist im Ausbildungsvertrag niedergelegt. Die Schutzregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen beachtet werden. Jugendliche Auszubildende (Jugendlicher ist, wer 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist) dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. Wie lange darf für jugendliche Auszubildende eine Arbeitsschicht sein? Die Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen. Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit 10 Stunden nicht überschreiten.

12 Seite 12 Wie sind die Pausen für jugendliche Auszubildende zu gestalten? Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne die Ruhepausen. Die Ruhepausen müssen im Voraus feststehen und mindestens 30 Minuten betragen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Wie lange dürfen volljährige Auszubildende in der Praxis arbeiten? Die Arbeitszeit ist im Ausbildungsvertrag niedergelegt. Die Höchstarbeitszeit für die volljährigen Auszubildenden richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf danach acht Stunden nicht überschreiten; sie kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Welche Grenzen sind bei der Gestaltung der Arbeitszeit der jugendlichen Auszubildenden zu beachten? Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Wie sind die Pausen für volljährige Auszubildende zu gestalten? Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Haben jugendliche Auszubildende Anspruch auf eine Fünf-Tage-Woche? Jugendliche Auszubildende dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

13 Seite 13 Dürfen jugendliche Auszubildende samstags beschäftigt werden? An Samstagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen: in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen sowie im ärztlichen Notdienst. Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben. Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. Diese Regelung gilt auch für Sonntage. Dürfen Auszubildende auch an Feiertagen beschäftigt werden? Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahme: an gesetzlichen Feiertagen u. a. nur in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen sowie im ärztlichen Notdienst. Am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai dürfen Jugendliche auch nicht in diesen Einrichtungen beschäftigt werden. Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, ist der Jugendliche an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche frei zu stellen. Welche Grenzen sind bei der Gestaltung der Arbeitszeit der volljährigen Auszubildenden zu beachten? Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (s. 5 Arbeitszeitgesetz). Abmahnung: Was ist eine Abmahnung? Mit der Abmahnung weist der Ausbildende auf konkretes Fehlverhalten und warnt mit der Kündigungsandrohung vor weiteren Verstößen. Freilich kann auch der Auszubildende den Ausbildenden abmahnen. Welche inhaltlichen Anforderungen sind an die Abmahnung zu stellen Die Abmahnung muss inhaltlich eindeutig und verständlich sein. Der Ausbildende muss dem Auszubildenden auf einer erkennbaren Art und Weise das konkrete Fehlverhalten beanstanden und einen Hinweis darauf geben, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Ausbildungsverhältnisses gefährdet ist (Vorwarnung). Der gesamte in der Abmahnung erhobene Vorwurf muss so konkret und detailliert wie möglich formuliert werden. Eine pauschale Beschreibung der

14 Seite 14 Pflichtverletzung reicht nicht aus. Wann muss/ sollte ich abmahnen? Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund muss insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich im Regelfall vorher immer abgemahnt werden. Kann jeder Vertragsverstoß abgemahnt werden? Die Abmahnung muss verhältnismäßig sein. Einzelne kleine Verstöße können nicht wirksam abgemahnt werden. Die Verhältnismäßigkeit kann sich aber aus einer Häufung von geringen Verstößen gegen die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag ergeben. In welchen Fällen ist eine Abmahnung nicht nötig? Eine Abmahnung kann vor Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grund ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn sie der rügenden Vertragspartei weder möglich noch zumutbar ist, sie keinen Erfolg verspricht oder die Pflichtverletzung das Ausbildungsverhältnis grundlegend erschüttert hat. So ist die Abmahnung durch den Ausbildenden ausnahmsweise entbehrlich bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen, deren Rechtswidrigkeit dem Auszubildenden ohne weiteres erkennbar sind und bei denen eine Hinnahme durch den Ausbildenden offensichtlich ausgeschlossen ist. Wie häufig muss abgemahnt werden? Eine Mindestzahl ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Bei Störungen im Leistungsbereich (Arbeits- und Zahlungspflicht) ist vor dem Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grund i. d. R. immer mindestens eine, ggf. auch eine Mehrzahl von Abmahnungen erforderlich. Auch bei hartnäckiger und fortgesetzter Verletzung von Verhaltens- oder Leistungspflichten durch den Auszubildenden wird man von dem Ausbildenden in aller Regel vor Ausspruch der Kündigung eine letzte erfolglose Abmahnung erwarten können, ebenso bei Verstößen gegen die betriebliche Ordnung oder im Verhaltensbereich. Hat der Ausbildende durch zahlreiche Abmahnungen wegen gleichartiger Pflichtverletzungen die Warnfunktion der Abmahnung zunächst abgeschwächt, so muss er die letzte Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung besonders eindringlich gestalten. Kann mündlich abgemahnt werden? Die Abmahnung ist formfrei. Sie kann auch mündlich ausgesprochen werden. Aus Beweisgründen wird der Ausbildende die Abmahnung allerdings in der Regel schriftlich erteilen und den Zugang durch Einschreiben mit Rückschein oder Boten sichern. Freilich muss auch die mündliche Abmahnung die wesentlichen Inhalte enthalten.

15 Seite 15 Bis wann spätestens muss eine Abmahnung erklärt werden und zugehen? Es besteht keine zeitliche Regelung zum Zugang oder Erklärung einer Abmahnung. das Recht auf Abmahnung kann verwirken, wenn der Auszubildende sich nach dem Fehlverhalten für längere Zeit vertragstreu verhalten hat und aus den Umständen des Einzelfalls folgt, dass auf seine alten Verfehlungen nicht mehr zurückgegriffen werden darf. Das Recht auf Abmahnung kann verwirken, wenn sich der Auszubildende nach einer Abmahnung längere Zeit vertragstreu verhält oder der Ausbildende weitere Pflichtverletzungen hinnimmt und der Auszubildende sich deshalb auf den Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses eingerichtet hat. Ist das Recht aus der Abmahnung verwirkt, bedarf eine verhaltensbedingte Kündigung einer erneuten vorangegangenen vergeblichen Abmahnung. Gibt es auf eine Abmahnung ein Recht auf Gegendarstellung? Ja. Der Auszubildende kann auch gegenüber der berechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung zu den Personalakten geben. Wann ist eine Abmahnung ungerechtfertigt? Eine Abmahnung ist ungerechtfertigt, wenn sie alternativ: auf unzutreffenden Tatsachen beruht auf Tatsachen beruht, die vor Gericht nicht bewiesen werden können unverhältnismäßig ist verwirkt ist trotz zutreffender Tatsachenfeststellung die Grenzen des vertraglichen Rügerechts überschreitet durch Formulierungen, die nicht zu billigende Überreaktionen, Ehrverletzungen oder unsachliche Werturteile enthalten. Kann die Auszubildende die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen? Ja. Kann die Auszubildende die Entfernung einer an sich berechtigten Abmahnung aus der Personalakte verlangen? Im Einzelfall, wenn die Aufbewahrung in der Akte für die Auszubildende unmittelbare berufliche Nachteile zur Folge hat. der abgemahnte Pflichtverstoß für das Ausbildungsverhältnis bedeutungslos geworden ist. Kündigung

16 Seite 16 Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausbildungsverhältnis gekündigt werden? Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Welche Anforderungen hat eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit? Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Parteien jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht erforderlich. Die Kündigung kann schriftlich erfolgen, d. h. die Kündigungserklärung muss schriftlich abgefasst und vom Kündigenden durch Namensunterschrift unterzeichnet sein. Ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis hat die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge. Die Schriftform der Kündigungserklärung ist also Wirksamkeitsvoraussetzung. Kann die Auszubildende das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit kündigen, wenn sie die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte? Ja, das kann sie und zwar mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Kann die Auszubildende das Ausbildungsverhältnis kündigen, wenn sie sich bei einem anderen Ausbilder im Rahmen derselben Berufsausbildung ausbilden lassen möchte? Nein, eine Kündigung, um sich bei einem anderen Ausbilder im Rahmen derselben Berufsausbildung ausbilden zu lassen, kann nicht gestützt werden. Welche Möglichkeiten hat der Ausbildende, das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit zu kündigen? Der Ausbildende kann das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Muss der Auszubildende eine schriftliche Kündigungserklärung durch den Ausbildenden unterschreiben? Die Unterschrift des Auszubildenden auf der Kündigung ist weder Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung noch kann der Auszubildende dazu gezwungen werden.

17 Seite 17 Der Auszubildende muss auch nicht den Empfang quittieren. Es ist im Streitfalle dann Sache des Ausbildenden, den Beweis über den Zugang der Kündigungserklärung durch andere geeignete Mittel zu führen, z. B. Zeugen. Welche Folgen hat die Kündigung durch den Ausbildenden? Eine Kündigung führt zur "schwebenden Unwirksamkeit" des Ausbildungsverhältnisses. Sie löst es erst einmal auf und gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Gekündigte dagegen nicht rechtzeitig Klage erhebt. Der gekündigte Auszubildende muss sich also ins Ausbildungsverhältnis zurückklagen. Kann der Auszubildende gegen eine durch den Ausbildenden ausgesprochene Kündigung gerichtlich vorgehen? Ja, man nennt das Kündigungsschutzklage. Will ein Auszubildender geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Wie ist die dreiwöchige Klagefrist der Kündigungsschutzklage zu berechnen? Bei der Berechnung der Klagefrist ist der Tag, an dem die Kündigung zugegangen ist, nicht mitzuzählen. Die Frist endet 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Berechnungsbeispiele: Zugang an einem Mittwoch - die Klagefrist endet 3 Wochen später am Mittwoch um 24:00 Uhr. Zugang an einem Sonnabend/Sonntag - die Klagefrist endet 3 Wochen später am Montag um 24:00 Uhr. Gibt es neben der Kündigung noch eine andere Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu beenden? Ja. Das Ausbildungsverhältnis kann auch durch einen Auflösungsvertrag beendet werden. Kann die Ausbildung in einer anderen Praxis fortgesetzt werden? Ja, mit Zustimmung des jetzigen Ausbildenden. Die Ärztekammer benötigt die Kündigung des alten Ausbildungsvertrages sowie die neuen Ausbildungsverträge und den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

18 Seite 18 Probezeit: Wie lange dauert die Probezeit? Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Was ist das Besondere an der Probezeit? Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden Umschulung: Was ist bei dem Abschluss eines Umschulungsvertrages zu veranlassen? Zwischen dem Umschüler und dem ausbildenden Arzt ist ein Umschulungsvertrag zu schließen. Die Niederschrift ist vom Ausbildenden und dem Umschüler zu unterzeichnen. Wann endet das Umschulungsverhältnis? Das Umschulungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Umschulungszeit. Besteht der Umschüler vor Ablauf des Umschulungsverhältnisses die Umschulungsprüfung, so endet das Umschulungsverhältnis am letzten Tag der Prüfung. Können Umschüler vorzeitig zur Umschulungsprüfung zugelassen werden? Nein. Eine vorzeitige Zulassung zur Umschulungsprüfung vor Ablauf der Umschulungszeit aufgrund guter Leistungen in der Praxis (und ggf. in der Berufsschule) kommt nach der Prüfungsordnung nicht in Betracht. Wer zahlt die Gebühren für die Umschulungsprüfung und wie hoch sind diese? Bei der Anmeldung zur Prüfung hat grundsätzlich die/der Umschüler die Prüfungsgebühr zu entrichten. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung Wie oft kann die nicht bestandene Abschlussprüfung wiederholt werden? Eine nicht bestandene Umschulungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

19 Seite 19 Urlaub: Welchen Urlaubsanspruch haben jugendliche Auszubildende? Der gesetzliche Urlaubsanspruch der jugendlichen Auszubildenden beträgt mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, mindestens 27 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind 25 Werktage, wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren Welchen Urlaubsanspruch haben volljährige Auszubildende? Der gesetzliche Urlaubsanspruch der volljährigen Auszubildenden beträgt jährlich mindestens 24 Werktage; als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind In dem Jahr, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, erhöht sich der Urlaub auf 28 Arbeitstage. Wer bestimmt Zeit und Lage des Urlaubs? Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. In jedem Fall muss der Ausbildende den Urlaub gewähren. Eine eigenmächtige Urlaubsnahme durch die Auszubildende kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Streitigkeiten über Zeit und Lage des Urlaubs können vor dem Arbeitsgericht ausgefochten werden. Was passiert, wenn die Auszubildende während des Urlaubs erkrankt? Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet

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