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1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 5 Abkürzungsverzeichnis Einführung A. Recht des Arbeitsverhältnisses I. Einzelarbeitsvertrag OR Art , 361, Nr Auszug aus dem Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR) Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse Zehnter Titel: Der Arbeitsvertrag Erster Abschnitt: Der Einzelarbeitsvertrag Zweiter Abschnitt: Besondere Einzelarbeitsverträge A. Der Lehrvertrag B. Der Handelsreisendenvertrag C. Der Heimarbeitsvertrag D. Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften Dritter Abschnitt: Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag Gesamtarbeitsvertrag Nr Normalarbeitsvertrag Nr Vierter Abschnitt: Zwingende Vorschriften II. Normalarbeitsvertrag OR Art f Nr Auszug aus dem Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR) B. Normalarbeitsvertrag III. Gleichstellung

2 Nr. 3 Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) Abschnitt: Zweck Abschnitt: Gleichstellung im Erwerbsleben Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht Abschnitt: Rechtsschutz bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen Abschnitt: Finanzhilfen Abschnitt: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Abschnitt: Schlussbestimmungen B. Öffentliches Arbeitsrecht I. Arbeitsschutzrecht Nr. 4 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) I. Geltungsbereich II. Gesundheitsschutz und Plangenehmigung III. Arbeits- und Ruhezeit Arbeitszeit Ruhezeit Ununterbrochener Betrieb Weitere Vorschriften IV. Sonderschutzvorschriften Jugendliche Arbeitnehmer Schwangere Frauen und stillende Mütter Arbeitnehmer mit Familienpflichten Andere Gruppen von Arbeitnehmern V. Betriebsordnung VI. Durchführung des Gesetzes Durchführungsbestimmungen Aufgaben und Organisation der Behörden Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verwaltungsverfügungen und Verwaltungsmassnahmen Verwaltungsrechtspflege Strafbestimmungen VII. Änderung von Bundesgesetzen VIII. Schluss- und Übergangsbestimmungen Schlussbestimmungen der Änderung vom 20. März

3 Nr. 5 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) Kapitel: Geltungsbereich Abschnitt: Begriffe Abschnitt: Betrieblicher Geltungsbereich Abschnitt: Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich Abschnitt: Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich Kapitel: Arbeits- und Ruhezeiten Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Pausen und Ruhezeit Abschnitt: Wöchentliche Höchstarbeitszeit Abschnitt: Überzeitarbeit Abschnitt: Voraussetzungen für Nacht- und Sonntagsarbeit und den ununterbrochenen Betrieb Abschnitt: Besondere Formen der Nachtarbeit Abschnitt: Lohn- und Zeitzuschlag Abschnitt: Schichtarbeit Abschnitt: Ununterbrochener Betrieb Abschnitt: Arbeitszeitbewilligungen Kapitel: Massnahmen bei Nachtarbeit Abschnitt: Medizinische Untersuchung und Beratung Abschnitt: Weitere Massnahmen Kapitel Kapitel: Sonderschutz von Frauen Abschnitt: Beschäftigung bei Mutterschaft Abschnitt: Gesundheitsschutz bei Mutterschaft Abschnitt: Beschäftigungseinschränkungen und -verbote Kapitel: Besondere Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abschnitt: Betriebsordnung Abschnitt: Weitere Pflichten gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Abschnitt: Pflichten gegenüber Vollzugs- und Aufsichtsorganen Kapitel: Aufgaben und Organisation der Behörden Abschnitt: Bund Abschnitt: Kantone Abschnitt: Eidgenössische Arbeitskommission Kapitel: Datenschutz und Datenverwaltung Abschnitt: Schweigepflicht, Datenbekanntgabe und Auskunftsrecht Abschnitt: Informations- und Dokumentationssysteme

4 9. Kapitel: Schlussbestimmungen Abschnitt: Aufhebung bisherigen Rechts Abschnitt: Übergangsbestimmungen Abschnitt: Inkrafttreten Anhang: Nachweis der technischen oder wirtschaftlichen Unentbehrlichkeit von Nacht- oder Sonntagsarbeit für einzelne Arbeitsverfahren (Art. 28 Abs. 4) Nr. 6 Nr. 7 Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Gegenstand Abschnitt: Überprüfung von Schutzmassnahmen Kapitel: Risikobeurteilung und Ausschlussgründe Abschnitt: Beurteilungskriterien der Gefährdung Abschnitt: Stark belastende Arbeitszeitsysteme Abschnitt: Ausschlussgründe Kapitel: Fachlich kompetente Personen und Information Kapitel: Schlussbestimmung Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen; ArGV 2) Abschnitt: Gegenstand und Begriffe Abschnitt: Sonderbestimmungen Abschnitt: Unterstellte Betriebsarten und Arbeitnehmer Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 8 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge; ArGV 3) Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Kapitel: Besondere Anforderungen der Gesundheitsvorsorge Abschnitt: Gebäude und Räume Abschnitt: Licht, Raumklima, Lärm und Erschütterungen Abschnitt: Arbeitsplätze Abschnitt: Lasten Abschnitt: Überwachung der Arbeitnehmer Abschnitt: Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung Abschnitt: Garderoben, Waschanlagen, Toiletten, Essund Aufenthaltsräume, Erste Hilfe Abschnitt: Unterhalt und Reinigung Kapitel: Schlussbestimmungen

5 Nr. 9 Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung; ArGV 4) Kapitel: Geltungsbereich Kapitel: Bau und Einrichtung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Arbeitsräume Abschnitt: Verkehrswege Abschnitt: Licht, Raumluft Abschnitt: Betriebe mit besonderen Gefahren Abschnitt: Richtlinien und Ausnahmebewilligungen Kapitel: Industrielle Betriebe Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Unterstellungsverfahren Kapitel: Plangenehmigung und Betriebsbewilligung Abschnitt: Plangenehmigungsverfahren Abschnitt: Betriebsbewilligungsverfahren Abschnitt: Besondere Bestimmungen Kapitel: Schlussbestimmungen Nr. 10 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5) Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Besondere Tätigkeiten Abschnitt: Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren Abschnitt: Arbeits- und Ruhezeit Abschnitt: Ärztliches Zeugnis Abschnitt: Pflicht des Arbeitgebers zur Information und Anleitung Abschnitt: Aufgaben und Organisation der Behörden Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 11 Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) Abschnitt: Gegenstand und Begriffe Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten Abschnitt: Kontrollbestimmungen Abschnitt: Sonderbestimmungen Abschnitt: Strafbestimmungen und Strafverfolgung Abschnitt: Vollzug Abschnitt: Abschnitt: Inkrafttreten

6 Nr. 12 Nr. 13 Nr. 14 Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2) Abschnitt: Gegenstand und Begriffe Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Arbeitszeit, Lenkzeit, Ruhezeit Abschnitt: Kontrollbestimmungen Abschnitt: Sonderbestimmungen Abschnitt: Strafbestimmungen, Strafverfolgung, Administrativmassnahmen Abschnitt: Schlussbestimmungen Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz, AZG) I. Geltungsbereich II. Arbeits- und Ruhezeit Arbeitnehmer im Betriebsdienst Arbeitnehmer im Verwaltungsdienst III. Ferien IV. Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung V. Sonderschutz VI. Durchführung des Gesetzes VII. Strafbestimmungen VIII. Schluss- und Übergangsbestimmungen Verordnung über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Verordnung zum Arbeitszeitgesetz, AZGV) I. Geltungsbereich II. Arbeits- und Ruhezeit III. Ferien IV. Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung V. Sonderschutz VI. Durchführung des Gesetzes VII. Ausnahmebestimmungen VIII. Arbeitszeitgesetzkommission IX. Schluss- und Übergangsbestimmungen Nr. 15 Auszug aus dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Sechster Titel: Unfallverhütung Kapitel: Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Abschnitt: Durchführung

7 Nr. 16 Nr. 17 Auszug aus der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) Erster Titel: Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) Kapitel: Geltungsbereich Kapitel: Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Allgemeinen Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers Abschnitt: Pflichten des Arbeitnehmers a. Kapitel: Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Kapitel: Pflichten des Arbeitgebers Abschnitt: Gefahrenermittlung und Risikobewertung Abschnitt: Sicherheitsmassnahmen Abschnitt: Information und Anleitung Abschnitt: Gesundheitsüberwachung Abschnitt: Anmeldung des Umgangs mit Mikroorganismen Kapitel: Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kapitel: Verfahren und Rechtspflege Kapitel: Schlussbestimmungen Anhang 1: Definition gentechnischer Verfahren (Art. 2 Bst. b) Anhang 2: Risikobewertung Anhang 2.1: Einteilung der Mikroorganismen in Gruppen (Art. 4 Abs. 1 Bst. a) Anhang 2.2: Biologische Sicherheitssysteme (Art. 4 Abs. 1 Bst. b) Anhang 3: Sicherheitsmassnahmen beim Umgang mit Mikroorganismen (Art. 9 Abs. 1) Allgemeine Sicherheitsmassnahmen Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen Tabelle 1: Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen für Tätigkeiten in Forschungs- und Entwicklungslaboratorien Tabelle 2: Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen für Tätigkeiten in Anzuchträumen und Gewächshäusern Tabelle 3: Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen für Tätigkeiten in Anlagen mit Tieren Tabelle 4: Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen für Tätigkeiten in Produktionsanlagen

8 Nr. 18 Bundesgesetz über die Heimarbeit (Heimarbeitsgesetz, HArG) Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Pflichten der Arbeitgeber und der Heimarbeitnehmer Abschnitt: Strafbestimmungen Abschnitt: Vollzugsbestimmungen Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 19 Verordnung über die Heimarbeit (Heimarbeitsverordnung, HArGV) Abschnitt: Geltungsbereich Abschnitt: Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Heimarbeitnehmer Abschnitt: Vollzugsbestimmungen Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 20 Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden Abschnitt: Gegenstand Abschnitt: Bewilligung Abschnitt: Gebühren Abschnitt: Datenschutz Abschnitt: Strafbestimmungen Abschnitt: Schlussbestimmungen Nr. 21 Verordnung über das Gewerbe der Reisenden Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Bewilligung für Reisende Abschnitt: Ermächtigung von Unternehmen und Branchenverbänden zur Abgabe von Ausweiskarten Abschnitt: Bewilligung für Schausteller und Zirkusbetreiber Abschnitt: Aufsicht und Gebühren Abschnitt: Datenschutz Abschnitt: Schlussbestimmungen Anhang 1: Liste der Waren, deren Vertrieb durch Reisende eingeschränkt oder ausgeschlossen ist (Art. 3) Anhang 2: Periodizitäten für die Erneuerung des Sicherheitsnachweises (Art. 21) Anhang 3: Liste der Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung der Schausteller und Zirkusse nach Gefährdungspotenzial (Art. 24 Abs. 2) II. Gestaltendes öffentliches Arbeitsrecht

9 Nr. 22 Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Kapitel: Berufliche Grundbildung Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Struktur Abschnitt: Anbieter Abschnitt: Aufsicht Abschnitt: Eidgenössische Berufsmaturität Kapitel: Höhere Berufsbildung Kapitel: Berufsorientierte Weiterbildung Kapitel: Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Berufliche Grundbildung Abschnitt: Höhere Berufsbildung Kapitel: Bildung von Berufsbildungsverantwortlichen Kapitel: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Kapitel: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung; Berufsbildungsfonds Abschnitt: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung Abschnitt: Berufsbildungsfonds Kapitel: Rechtsmittel, Strafbestimmungen, Vollzug Abschnitt: Rechtsmittel Abschnitt: Strafbestimmungen Abschnitt: Vollzug Kapitel: Schlussbestimmungen Nr. 23 Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV) Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Kapitel: Berufliche Grundbildung Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Bildungsverordnungen Abschnitt: Bildung in beruflicher Praxis Abschnitt: Schulische Bildung Abschnitt: Überbetriebliche Kurse und vergleichbare dritte Lernorte Abschnitt: Eidgenössische Berufsmaturität Kapitel: Höhere Berufsbildung Kapitel: Berufsorientierte Weiterbildung Kapitel: Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel Kapitel: Berufsbildungsverantwortliche

10 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Mindestanforderungen für die praktische und die schulische Lehrtätigkeit Abschnitt: Berufspädagogische Bildung Abschnitt: Kurse für Prüfungsexpertinnen und -experten Abschnitt: Eidgenössische Anerkennung von Diplomen und Kursausweisen Abschnitt: Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche Kapitel: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Kapitel: Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung; Berufsbildungsfonds Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt: Pauschalbeiträge Abschnitt: Übrige Bundesbeiträge Abschnitt: Kürzung oder Verweigerung von Bundesbeiträgen Abschnitt: Berufsbildungsfonds Kapitel: Ausländische Diplome und Ausweise Kapitel: Schlussbestimmungen Abschnitt: Vollzug Abschnitt: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Abschnitt: Übergangsbestimmungen Abschnitt: Inkrafttreten Nr. 24 Nr. 25 Nr. 26 Auszug aus dem Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) Titel: Forschung und Beratung sowie Förderung der Pflanzen- und Tierzucht a. Kapitel: Beratung Verordnung über die landwirtschaftliche und die bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung (Landwirtschaftsberatungsverordnung) Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Abschnitt: Ziele und Aufgaben der Beratung Abschnitt: Mindestanforderungen Abschnitt: Finanzhilfen Abschnitt: Schlussbestimmungen Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) Kapitel: Zweck Kapitel: Private Arbeitsvermittlung Abschnitt: Bewilligung

11 2. Abschnitt: Vermittlungstätigkeit Abschnitt: Verfahren Abschnitt: Finanzhilfen an die private Arbeitsvermittlung Kapitel: Personalverleih Abschnitt: Bewilligung Abschnitt: Verleihtätigkeit Abschnitt: Verfahren Kapitel: Öffentliche Arbeitsvermittlung Kapitel: Auswanderungspropaganda für Erwerbstätige Kapitel: Behörden Kapitel: Rechtsschutz Kapitel: Strafbestimmungen Kapitel: Schlussbestimmungen Nr. 27 Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV) Kapitel: Die private Arbeitsvermittlung Abschnitt: Umfang der Bewilligungspflicht Abschnitt: Voraussetzungen der Bewilligungserteilung Abschnitt: Erteilung, Entzug und Aufhebung der Bewilligung Abschnitt: Rechte und Pflichten des Vermittlers Abschnitt: Vermittlung von Personen für künstlerische und ähnliche Darbietungen Abschnitt: Finanzhilfe an private Arbeitsvermittlungsstellen Kapitel: Der Personalverleih Abschnitt: Grundsätze Abschnitt: Umfang der Bewilligungspflicht Abschnitt: Voraussetzungen der Bewilligungserteilung Abschnitt: Erteilung, Entzug und Aufhebung der Bewilligung Abschnitt: Pflichten des Verleihers Kapitel: Die öffentliche Arbeitsvermittlung Kapitel: Schlussbestimmungen Nr. 28 Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Zweites Kapitel: Zulassung zum Zivildienst Drittes Kapitel: Leistung des Zivildienstes Viertes Kapitel: Stellung der zivildienstpflichtigen Person Abschnitt: Allgemeine Rechte und Pflichten Abschnitt: Rechte gegenüber dem Einsatzbetrieb Abschnitt: Pflichten gegenüber Behörden und Einsatzbetrieb

12 4. Abschnitt: Einführung und Ausbildung Abschnitt: Geldwerte Leistungen des Bundes Abschnitt: Versicherung Abschnitt: Kennzeichnung von zivildienstleistenden Personen, Einsatzbetrieben und Gruppeneinsätzen Fünftes Kapitel: Anerkennung als Einsatzbetrieb Sechstes Kapitel: Stellung des Einsatzbetriebes Abschnitt: Verhältnis zu den Behörden Abschnitt: Verhältnis zu den zivildienstleistenden Personen Siebentes Kapitel: Haftung für Schäden Achtes Kapitel: Rechtsschutz Neuntes Kapitel: Disziplinarverfahren und Strafbestimmungen Abschnitt: Disziplinarverfahren Abschnitt: Strafbestimmungen Zehntes Kapitel: Schlussbestimmungen Abschnitt: Vollzug Abschnitt: Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 21. März a. Abschnitt: Übergangsbestimmung zur Änderung vom 3. Oktober Abschnitt: Referendum und Inkrafttreten C. Kollektives Arbeitsrecht I. Gesamtarbeitsvertrag OR Art f Nr. 29 Nr Auszug aus dem Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR) A. Gesamtarbeitsvertrag Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) I. Begriff, Voraussetzungen und Wirkungen II. Zuständigkeit und Verfahren III. Schlussbestimmungen II. Betriebsverfassungsrecht ArG Art Nr. 4 ArGV 1 Art. 67, 68 Nr Nr. 31 Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt: Arbeitnehmervertretung Abschnitt: Mitwirkungsrechte Abschnitt: Zusammenarbeit Abschnitt: Rechtspflege

13 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen III. Schlichtungs- und Einigungswesen Nr. 32 Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken I. Allgemeine Bestimmungen Nr. 33 Nr. 34 Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten (EES) I. Einsetzung und Organisation II. Einigungsverfahren III. Schiedsverfahren IV. Friedenspflicht V. Schlussbestimmung Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten (VEES) I. Einsetzung und Organisation II. Einigungsverfahren III. Schiedsverfahren IV. Schlussbestimmung Stichwortverzeichnis

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